Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/1120/2021 vom 25.05.2021
Stand: Am 08.11.2021 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Theresa de Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2021 AN/1120/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 Gleichheitsgrundsatz bei städtischen Toilettenanlagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau de Bellis-Olinger, im Gegensatz zu Männern* müssen Frauen* für die Nutzung öffentlicher Toilettenanlagen häufig Geld bezahlen (z. B. Brüsseler Platz). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Warum ist dies der Fall? 2. Wieso wird eine Prüfung des Gleichheitsgrundsatzes bei städtischen Toilettenanla- gen nicht praktiziert? 3. Wie lässt sich das im Sinne des Gleichstellungsausschusses ändern? 4. Wie stellt sich das Finanziell dar? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer - 2 -
Beratungsverlauf
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08.11.2021
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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