2024/0379
Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2021 bis 2023
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2024/0379
2859 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.12.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0379
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG -
Berichtszeitraum 2021 bis 2023
Vorlage vom: 12.12.2024
Beschlussvorschlag :
Dem als Anlage beiliegenden Bericht der Jahre 2021 – 2023 zum Frauenförder - und
Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Bericht FFPlan 2021 – 2023
2. Bericht zum FFP 2021 -2023_Entwicklung Frauenanteil_Entgeltgruppen
3. Bericht zum FFP 2021 -2023_Entwicklung Frauenanteil_Führungsebenen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 12.12.2024:
Das HGlG § 7 Abs. 7 verpflichtet die Dienststelle, die den Frauenförder - und Gleichstellungs -
plan aufstellt, alle 3 Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförder - und Gleichstel-
lungsplan enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen sowie über sonstige Maßnahmen der
Förderung von Frauen zu berichten.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD sind mit dem Bericht zum Frauen -
förder- und Gleichstellungsplan einverstanden, die Zustimmung des Personalrates der
Stadtverwaltung Darmstadt liegt ebenfalls vor .
Dem Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan stimmte die Betriebskommission
des EAD in ihrer Sitzung am 06.12.2024 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtver -
ordnetenversammlung, den Frauenförderplan des EAD zu beschließen.
Darmstadt, 12.12.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 6
245 Zeichen
Punkt 7: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2021 bis 2023 (V-Nr. 2024/0379) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
1049 Zeichen
TVöD/ EG-gruppe Vollzeit- äquivalente insgesamt 2023 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2023 Prozentualer Frauenanteil 2021 Prozentualer Frauenanteil 2022 Prozentualer Frauenanteil 2023 AT 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 15 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 7,00 2,00 28,57 28,57 28,57 13 2,92 1,15 0,00 0,00 39,38 12 10,57 2,00 12,50 25,00 18,92 11 14,41 3,00 24,63 24,72 20,82 10 13,25 3,73 10,14 20,25 28,15 9c 7,72 4,90 70,41 60,00 63,47 9b 13,65 7,82 45,51 57,30 57,29 9a 44,15 21,38 44,82 42,59 48,43 8 13,63 10,63 82,29 88,19 77,99 7 18,62 7,62 48,49 48,35 40,92 6 30,57 5,57 7,93 10,41 18,22 5 161,75 20,00 11,56 11,01 12,36 4 26,95 3,80 19,70 14,07 14,10 3 97,98 10,21 13,89 11,66 10,42 2ü 71,41 10,95 25,97 20,18 15,33 2 60,15 52,50 90,17 88,81 87,28 1 91,82 64,51 66,11 68,43 70,26 Gesamt 688,55 232,77 32,67 34,22 33,81 Entwicklung Frauenanteil EAD 2021 - 2023 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00AT 15 14 13 12 11 10 9C 9B 9A 8 7 6 5 4 3 2Ü 2 1ProzentualerFrauenanteil2021ProzentualerFrauenanteil2022ProzentualerFrauenanteil2023
anlage 7
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Punkt 12: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2021 bis 2023 (V-Nr. 2024/0379) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
2937 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.12.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10
II 530
IV 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0379
Magistratsbeschluss -Nr.
13
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG -
Berichtszeitraum 2021 bis 2023
Vorlage vom: 12.12.2024
Beschlussvorschlag :
Dem als Anlage beiliegenden Bericht der Jahre 2021 – 2023 zum Frauenförder - und
Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Bericht FFPlan 2021 – 2023
2. Bericht zum FFP 2021 -2023_Entwicklung Frauenanteil_Entgeltgruppen
3. Bericht zum FFP 2021 -2023_Entwicklung Frauenanteil_Führungsebenen
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2024:
Das HGlG § 7 Abs. 7 verpflichtet die Dienststelle, die den Frauenförder - und Gleichstellungs -
plan aufstellt, alle 3 Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförder - und Gleichstel-
lungsplan enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen sowie über sonstige Maßnahmen de r
Förderung von Frauen zu berichten.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD sind mit dem Bericht zum Frauen -
förder- und Gleichstellungsplan einverstanden, die Zustimmung des Personalrates der
Stadtverwaltung Darmstadt liegt ebenfalls vor .
Dem Bericht zum Frauenförder - und Gleichstellungsplan stimmte die Betriebskommission
des EAD in ihrer Sitzung am 06.12.2024 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtver -
ordnetenversammlung, den Frauenförderplan des EAD zu beschließen.
Darmstadt, 12.1 2.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
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EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 1 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG
Berichtszeitraum 2021 bis 2023
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Der vorliegende Bericht umfasst den im Januar 2018 neu erstellten Frauenförder- und
Gleichstellungsplan des EAD. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
ist jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren zu berichten. Aktuell sind somit die Jahre
2021, 2022 und 2023 detailliert zu betrachten.
Aufgezeigt wird jeweils der prozentuale Frauenanteil in den Entgeltgruppen der bezeich-
neten Jahre sowie die Statistik der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositio-
nen. Zur besseren Einschätzung der Erfüllungsquoten und der Veränderungen sind dar-
über hinaus für das Jahr 202 3 die jeweiligen Vollzeitäquivalente in den verschiedenen
Entgeltgruppen angegeben. Für weitere Vorjahresvergleiche können die bisher vorlie-
genden Berichte herangezogen werden.
Zur Verwirklichung der Chancengleichheit sowie zur Sicherstellung einer guten Verein-
barkeit von Beruf und Familie entwickelte der EAD stetig weitere Maßnahmen, teilweise
auch im Zusammenwirken mit dem Erfolgsfaktor Familie
1. Im Berichtszeitraum gehör-
ten beispielsweise dazu:
• Die Nachfolge der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde quantitativ
und qualitativ gesichert. Zum einen wurde durch Verknüpfung von Stellen aus
dem Umweltmanagementsystem und der Organisation neuen Beschäftigten in
ihrer Rolle als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Vernetzung in den
gesamten Betrieb erleichtert. Zum anderen konnten durch die Begleitung der
Einarbeitung durch die bestehende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Kenntnisse im HGlG und Erfahrung in der Beratung von Frauen weitergegeben
werden. Aktuell hat der EAD insgesamt drei Frauen in Teilzeit für die Aufgaben
der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Summe für eine Vollzeitstelle
freigestellt. Dadurch haben die Beschäftigten auch mehr Ansprechpartnerin-
nen.
• Die Mitarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist in folgenden Ar-
beitskreisen sichergestellt:
o Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA)
o Arbeitskreis Dienst- und Schutzkleidung
o Arbeitskreis Gesundheit
o Arbeitskreis Ausbildung
o Themenbezogene Teilnahme an Sitzungen der Führungsebene 1 und 2
Dadurch wird der Blick auf die Interessen des HGlG und die gesetzeskonforme
Umsetzung in vielen Arbeitsbereichen intensiviert.
1Der EAD ist Mitglied im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“. Als zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Fami lie
und Beruf setzen sich die Teilnehmenden, das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirt-
schaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen zu machen.
EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 2 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
• Ein Handlungsfeld in der Personalentwicklung ist das Thema Gleichstellung mit
dem Ziel Personalentwicklung spezifisch für Frauen, insbesondere für die Nach-
folgeplanung sowie Schulungen für Führungskräfte zum Grundlagenwissen HGlG
und zur Chancengleichheit sowie zur Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf
anzubieten.
• Das i nterne Schulungsprogramm enthä lt Schulungen zur Stärkung der Fach -
und Führungskompetenz, u.a. ein Seminar zum Konfliktmanagement unter dem
Titel „Auseinandersetzungen konstruktiv führen“.
• Die praktische Umsetzung des personellen und organisatorischen Ausgleichs,
auch für kurzzeitige Elternzeiten im Rahmen der Partnermonate erfolgt. Es wer-
den individuelle Lösungen für den jeweiligen Einzelfall gefunden.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nimmt an den Vorstellungsgesprä-
chen teil und fragt die Genderkompetenz insbesondere bei der Einstellung von
neuen Führungskräften ab.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat in der städtischen Arbeitsgruppe
„Übergänge gestalten“ mitgearbeitet, um Beschäftigten und Führungskräften
den Übergang aus einer familiär bedingten Freiphase zu rück in den Beruf zu
erleichtern. Das Konzept wurde im EAD für alle Beschäftigten veröffentlicht und
den Abteilungs- und Sachgebietsleitungen durch die Frauen- und Gleichstel-
lungsbeauftragten vorgestellt.
• Die Notfallkinderbetreuung Fluggis-Abenteuerland wurde erweitert. Der EAD bie-
tet seit 2022 und über den 31.12.2023 hinaus für alle Beschäftigten auch am
Samstag eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder an.
• Die Fortbildung zur Busfahrerin wurde für 2 Frauen in 2023 ermöglicht. Es wur-
den sogar mehr Plätze zur Verfügung gestellt, damit alle Frauen, die sich auf
diese Fortbildung beworben haben, teilnehmen können.
• Im Herbst 2022 wurden für die Dienst- und Schutzkleidung Damenschnitte ein-
geführt. Nachdem die Damenschnitte vom Hersteller nicht mehr im Angebot
waren, hat der EAD dafür gesorgt, dass einheitliche Dienst- und Schutzklei-
dung aus Elasthan eingesetzt wurde. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrag-
ten haben die Kleidung erprobt und festgestellt, dass die Hosen bequem sitzen
und eine große Beweglichkeit vorhanden ist.
• Als erfolgreiche Gleichstellungsarbeit wurde erreicht, dass ein Mitarbeiter des
Recyclinghofs als alleinerziehender Vater in der Mittelschicht arbeiten kann, um
seine Familienaufgaben besser wahrnehmen zu können.
• Es gab eine erfolgreiche interne Bewerbung einer Mitarbeiterin aus der Straßen-
reinigung auf eine Stelle als Müllladerin in der Abfallentsorgung.
EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 3 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
• Eine weitere interne Bewerbung einer Mitarbeiterin aus der Straßenreinigung auf
eine Stelle im Kundenmanagement war ebenfalls erfolgreich.
• Der EAD hat 2023 erneut am crossmentoring der HEAG Holding teilgenommen
und zwei weibliche Führungskräfte als Mentee fördern und entwickeln können.
• Der EAD war beteiligt an der Überarbeitung der bisherigen Dienstvereinbarung
alternierende Telearbeit. Die neue Dienstvereinbarung DV Mobile Arbeitsformen
ist für alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt inklusive EAD zum
01.09.2023 in Kraft getreten.
• Neben der Nutzung der Möglichkeiten zur mobilen Arbeit werden die flexiblen
Arbeitszeiten von den Beschäftigten gut angenommen und tragen in großem
Maß zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und somit zur
Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.
Der Frauenanteil in den Entgeltgruppen
Der Frauenanteil in den Entgeltgruppen sowie in den Führungsfunktionen konnte stabil
gehalten werden und ist aus den Statistiken in der Anlage zu ersehen. Insgesamt ist der
Anteil der Frauen ab dem Jahr 20 21 von 32,67 % auf 3 3,81 % bis zum 31.12.202 3
gestiegen.
In der EG 13 konnte der Frauenanteil durch die Besetzung mit 2 Frauen in Teilzeit, die
sich eine Stelle teilen, von Null auf 39,38 % zum 31.12.2023 gesteigert werden.
In der Entgeltgruppe 5 ist der Frauenanteil auf 12,36 % in den drei Berichtsjahren an-
gestiegen. Durch interne Personalentwicklungsmaßnahmen konnten Frauen berufsbe-
gleitend einen Ausbildungsabschluss als Gebäudereinigerin erlangen und dann als Vor-
arbeiterin in der EG 5 eingesetzt werden.
In den Entgeltgruppen 1 und 2 liegt der Frauenanteil mit weit über 50 % auch weiterhin
sehr hoch. Durch die Einstellung von Männern in der Gemeinschaftsverpflegung ergibt
sich ein leichter Rückgang in der Frauenquote von 90,17 % im Jahr 2021 auf 87,28 %
in 2023.
Die Betrachtung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen zeigt , dass
in der Führungsebene 1 und 2 der Frauenanteil stabil gehalten werden konnte.
Durch Besetzung von Sachgebietsleitungsstellen mit Frauen konnte der Frauenanteil in
der Führungsebene 3 auf 23,93 % zum 31.12.2023 gesteigert werden.
Den höchsten Anteil an Frauen verzeichnet der EAD in der Führungs-Ebene 4 bei den
Objektleitungen mit 65,34 % zum 31.12.2023.
Dennoch besteht weiterhin Handlungs- und Entwicklungsbedarf in den Führungsebenen
2, 3 und 4, in denen der Frauenanteil immer noch bei weniger als einem Viertel liegt.
Auf diesen wichtigen Bereich muss der EAD ein besonderes Augenmerk legen, da es mit
EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 4 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
der Quotenregelung nicht nur um Teilhabegerechtigkeit von Frauen geht, sondern auch
um Einflussmöglichkeiten und Vorbildfunktionen. Denn Führungskräften kommt die Auf-
gabe zu, im Rahmen des Beschäftigen -Vorgesetzten-Gespräches (BVG) weibliche Be-
schäftigte zu motivieren, sich für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren un d sich auf
entsprechende Stellen zu bewerben. Es gehört zu ihrer Verpflichtung gem äß §§ 4, 12
HGlG vorausschauend Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, wie der Frauenanteil in
Führungspositionen erhöht werden kann.
An der Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen wird nach
wie vor engagiert gearbeitet. Veröffentlichte Handlungshilfen wie z. B. Führen in Teilzeit
mit praktischer Umsetzungsanleitung sowie der Kompetenzpass sollen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte anleiten und unterstützen, damit sich ver-
stärkt Frauen für Führungspositionen bewerben, auch wenn sie teilzeitbeschäftigt sind.
Von den 18 besetzten Ausbildungsplätzen waren zum 31.12.2023 insgesamt nur vier
Plätze mit Frauen besetzt. Dies resultiert darau s, dass für die angebotenen Ausbil-
dungsberufe
• Kfz-Mechatronikerin / Kfz-Mechatroniker
• Fachkraft für Lagerlogistik
• Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
• Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
• Straßenbauerin / Straßenbauer
immer noch mehr Bewerbungen von Männern als von Frauen eingehen. Um dem entge-
genzuwirken, gewährt der EAD am jährlich stattfindenden Girls´Day jungen Schülerin-
nen Einblicke in frauenuntypische Ausbildungsberufe. Ziel ist dabei technische Berufe
vorzustellen, Möglichkeiten zum Reinschnuppern zu bieten und Informationsdefizite
und falsche Berührungsängste abzubauen.
Die nachfolgende Stellungnahme der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gibt einen
Einblick in die individuellen Besonderheiten des EAD. Die Statistiken zeigen den Anteil
der jeweils zum Stichtag 30.06. mit Frauen (%) besetzten Stellen. Es ist zu beachten,
dass jeweils nur die Entgeltgruppen aufgeführt sind, die mindestens an einem der auf-
geführten Stichtage der Jahre 2021, 2022 oder 2023 im EAD vertreten waren.
EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 5 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
Stellungnahme der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD
Die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD konnte durch die
Besetzung der Stelle mit drei Personen sowie der Stellvertretung in vielen Arbeitsberei-
chen erweitert werden. Wünschenswert wäre die klare Abgrenzung der Aufgabenberei-
che und die Entschlackung der administrativen Aufgabenteile.
Die Beteiligungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an allen personel-
len, organisatorischen und sozialen Maßnahmen sowie themenbezogenen Sitzungen der
Führungsebene 1 und 2 sind weiterhin zu gewährleisten.
Das Handlungsfeld in der Personalentwicklung zum Thema Gleichstellung sollte zukünf-
tig unter dem Blickwinkel einer systematischen Nachfolgeplanung erweitert werden.
Es sollte weiterhin bei den Führungskräfteschulungen darauf geachtet werden, dass die
Aspekte des Gender Mainstreaming miteinfließen.
Maßnahmen für einen personellen, hilfsweise organisatorischen Ausgleich können noch
zeitnaher und häufiger umgesetzt werden. Es könnte daran gedacht werden, Väter aktiv
zu unterstützen, längere Elternzeiten in Anspruch zu nehmen, um den personellen Aus-
gleich zu erleichtern.
Die Abfrage der Genderkompetenz in Vorstellungsgesprächen bei Führungskräften er-
folgt nicht nur durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD, sondern ist
Bestandteil des Fragebogens der Personalabteilung.
Das Konzept „Übergänge gestalten“ sollte mit in Führungskräfteschulungen aufgenom-
men werden, um den Inhalt kontinuierlich zu vermitteln.
Zukünftige Teilnahmen an Mentorenprogrammen wie das crossmentoring bei der HEAG
Holding werden aufgrund der positiven Erfahrungen mit Blick auf weibliche Nachwuchs-
kräfte begrüßt.
Zum Bericht des Frauenanteils in den Entgeltgruppen:
Es ist erkennbar, dass weitere Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen erforder-
lich sind, damit der derzeitige An teil von Vorarbeiterinnen mit 15,79 % (entspricht in
2023 2,77 VZÄ-Frauen) erhöht werden kann. Weitere Anstrengungen zur Erreichung ei-
nes ausgeglichenen Frauenanteils (insbesondere in den Entgeltgruppen EG 3 bis EG 6)
dienen nicht nur der Förderung von Frauen, sondern führen zur Steigerung der Attrak-
tivität des EAD als Arbeitgeber und der Gewinnung von Fachkräften, die für die Zukunfts-
fähigkeit unerlässlich sind.
Zu begrüßen sind die Anstrengungen des EAD zur Erhöhung des Frauenanteils in den
Führungsebenen 2, 3 und 4. Besonders erfreulich ist die Besetzung der Stelle der Un-
ternehmensentwicklung durch zwei Frauen in Teilzeit.
Der hohe Frauenanteil in den Entgeltgr uppen 1 und 2 ist differenziert zu betrachten.
Trotz des hohen Frauenanteils ist die Weiterbildung der Frauen unbedingt erforderlich.
Nur so können Frauen in die nächsthöheren Entgeltgruppen gelangen. Anders als männ-
liche Beschäftigte, nutzen derzeit Frauen die interne n Aufstiegsmöglichkeiten (z.B.
EAD – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Seite 6 von 6
Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 HGlG 2021-2023
Tätigkeiten in der Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Kanalunterhaltung) kaum. Hier
könnte der EAD gezielt ansetzen, um Frauen zu motivieren, sich innerhalb des Betriebs
weiterzuentwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass flexible Arbeitszeitmodelle von
besonderer Bedeutung sind, um dies den überwiegend in Teilzeit arbeitenden Frauen
zu ermöglichen.
Die Statistik zeigt deutlich, dass die Gleichstellungsarbeit des EAD in den Entgeltgrup-
pen EG 8 bis EG 9c hervorragend war. Hier wurde ein prozentualer Frauenanteil von
weit über 50% erreicht. In diesen Entgeltgruppen ist demnach ein hohes Entwicklungs-
potenzial vorhanden, um die Unterrepräsentanz von Frauen in den Führungspositionen
deutlich zu beseitigen, deren Anteil in den höheren Entgeltgruppen deutlich unterhalb
von 50% liegt.
Bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit weiblichen Auszubildenden wäre eine
gezieltere Ansprache durch den EAD notwendig, um die Zahl der Bewerbungen von
Schülerinnen der Darmstädter Schulen (oder aus Schulen in der Umgebung) zu stei-
gern.
gez.:
Monika Beuerlein, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Inge Schuhmann, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Michèle Spankus, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Schlusswort
Die oben dargestellte Entwicklung in den Jahren 2021, 2022 und 2023 zeigt, dass der
EAD weiterhin auf einem guten Weg ist, um die im Frauenförder - und Gleichstellungs-
plan beschriebenen und gesetzten Ziele zu erreichen.
Darmstadt, den 31.10.2024
Sabine Kleindiek
1. Betriebsleiterin
Anlagen
anlage 4
1326 Zeichen
Führungsebene Funktion Vollzeit- äquivalente insgesamt 2023 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2023 Prozentualer Frauenanteil 2021 Prozentualer Frauenanteil 2022 Prozentualer Frauenanteil 2023 FE 1 Betriebsleitung 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 FE 2 Abteilungsleitung 8,00 2,00 25,00 25,00 25,00 Sachgebietsleitung 22,11 5,77 17,89 26,05 26,10 Betriebstättenleitung 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 24,11 5,77 15,17 24,62 23,93 Disposition 7,00 1,00 16,67 16,67 14,29 Objektleitung 5,77 3,77 62,12 66,67 65,34 Arbeitsgruppenleitung 5,00 1,00 25,00 25,00 20,00 Teamleitung 5,00 1,00 0,00 0,00 20,00 Vorarbeiterin/Vorarbeiter 17,54 2,77 21,31 12,20 15,79 Gesamt 40,31 9,54 27,71 21,05 23,67 73,42 18,31 24,30 23,77 24,94 Vorg.-Ebene Funktion Vollzeit- äquivalente insgesamt 2023 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2023 Prozentualer Frauenanteil 2021 Prozentualer Frauenanteil 2022 Prozentualer Frauenanteil 2023 FE 1 Betriebsleitung 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 FE 2 Abteilungsleitung 9,00 2,00 25,00 25,00 22,22 FE 3 Gesamt 25,11 5,77 15,17 24,62 22,98 FE 4 Gesamt 39,31 8,77 27,71 21,05 22,31 FE 3 FE 4 Gesamt Entwicklung Frauenanteil in Führungspositionen EAD 2021 - 2023 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00100,00FE 1 FE 2 FE 3 FE 4ProzentualerFrauenanteil2021ProzentualerFrauenanteil2022ProzentualerFrauenanteil2023
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0379
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.12.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00