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V/0268/2021

Entwicklung des ehemaligen Westfalen-Geländes in Angelmodde zu einen attraktiven Wohn- und Schulstandort

Vorlagen 30.03.2021

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2140 Zeichen

Anlage A zur V/0268/2021 
Kurzüberblick 
Inhalt dieser Vorlage ist der Beschluss zur Entwicklung des ehem. Westfalen-Geländes im 
 Bereich östlich der Heidestraße, sowie der Straße Flaßkuhl im Stadtteil Angelmodde zu einem  
attraktiven Wohn- und Schulstandort. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Bauleitplanung (siehe V/0252/2021) ist die Schaffung der planungsrechtlichen  
Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine  
weiterführende Schule (Sek. I/II mit vier Zügen) in Münster-Angelmodde auf dem ehemaligen  
Gelände der Westfalen AG. 
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse ergänzen die Aufstellungs-/ Änderungs- 
beschlüsse der Parallelvorlage, welche am Anfang der Bauleitplanverfahren stehen. Im Weiteren 
Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der  
abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss der 
Bebauungspläne als Satzung. 
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entste-
hen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. 
 
In der Rahmenvereinbarung wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten, welche im 
Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeitpunkt des 
Planverfahrens nicht. Durch den Bau der Schule findet einerseits gewisse Versiegelung im südli-
chen Bereich statt, im nördlichen Bereich findet durch die Umwandlung von gewerblicher Nutzung 
hin zur Wohnnutzung hingegen eine gewisse Entsiegelung statt. 
Möglicherweise wird sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung eine höhere Rele-
vanz für Querschnittsthemen ergeben.

Beschlussvorlage

29729 Zeichen

V/0268/2021 
V/0268/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung des Westfalen-Geländes in Angelmodde zu einen attraktiven Wohn- und 
Schulstandort  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf Basis seines Beschlusses zur Vorlage V/0299/2020 „Erwerb von ca. 4,8 ha Grundstücksflä-
chen in Gremmendorf von der Westfalen AG zur Realisierung eines Schulstandortes“ nimmt der 
Rat die liegenschaftliche Einigung mit der Westfalen AG mit Blick auf den beauftragten Grund-
stückserwerb durch die Stadt Münster und die damit verbundene Möglichkeit für eine ergänzende 
Wohnstandortentwicklung (liegenschaftliche Einigung zwischen Westfalen AG und Vivawest 
Wohnen GmbH) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt die positiven Gesprächsergebnisse zwischen der Westfalen AG, der Vivawest 
Wohnen GmbH und der Stadt Münster zur Entwicklung des gesamten Westfalen-Areals an der 
Heidestraße zur Kenntnis. Er bekräftigt die mit dem Projekt- und Verhandlungsstand verbundenen 
stadtstrukturellen Chancen und die gebündelte Zielplanung sowohl für ein neues stadtteilstärken-
des Wohnquartier als auch einen neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule (Sek. I/II mit 
vier Zügen) in Münsters Südosten. 
 
Dezernat für Planung, Bau 
und Wirtschaft 
 
Stadtplanungsamt 
 
 
15.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
 
Herr Krause 
Telefon: 492-7030 
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de 
 
Frau Rosendahl 
Telefon 492-6127 
RosendahlJ@stadt-
muenster.de

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V/0268/2021 
3. Der Rat bestätigt die dargestellten Kerninhalte der zwischen Stadt Münster und Vivawest Wohnen 
GmbH abzuschließenden Rahmenvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag), insbesondere als 
frühzeitige Qualitäts- und Verfahrensbasis für die neue Wohnquartiersentwicklung (Anlage 3). 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kerninhalte der Rahmenvereinbarung einem gebotenen 
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und den sich anschließenden Bauleitplanverfahren zu 
Grunde zu legen. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Baulandentwicklung, in Zusammenarbeit mit der Vivawest 
Wohnen GmbH zeitstringent zu betreiben. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit frühzeitig und gestuft im Planungsprozess 
transparent zu informieren und einzubinden (Anlage 4) und nimmt zur Kenntnis, dass mit dem 
Prozess zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde in Kürze begon-
nen werden soll.  
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach notariellem Abschluss der Verträge zwischen den Ver-
tragspartnern und der beurkundeten Flächenveräußerungen durch die Westfalen AG als Voraus-
setzungen die stadtbezirksbedeutsamen stadtstrukturellen und städtebaulichen Ziele mit den not-
wendigen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplä-
ne) zu flankieren (vgl. parallele Vorlage V/0252/2021). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entstehen 
durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. 
 
In der Rahmenvereinbarung wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten, welche im Rah-
men der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit den Beschlussvorschlägen wird der Weg frei für ein neues Stück Stadt in Angel-
modde – Projektgenese 
Durch die Betriebsverlagerung der Westfalen AG an den Standort Hessenweg, wird das ehemals 
gewerblich-industriell genutzte, ca. 11 ha große Areal in Angelmodde, unmittelbar angrenzend an 
Gremmendorf, frei. Diese Fläche ist bereit s Teil des vom Rat beschlossenen Baulandprogramms 
2020 ff. und dort bisherig in Stufe 2 „Flächensicherung“ eingeordnet. Auf ca. 6,3 ha Fläche kann dort 
nunmehr eine stadtteilstärkende Wohnbauflächenentwicklung auf den Weg gebracht werden. Das 
ehemals gewerblich-industriell genutzte Areal bietet darüber hinaus das Potenzial für einen ca. 4,8 ha 
großen Standort für eine weiterführende vierzügige Schule  (Sek. I/II) in Münsters Südosten. Die-
sen Teilbereich des ehemalig gewerblich-industriell genutzten Areals kann die Stadt Münster von der 
Westfalen AG erwerben.  
Für den zweiten Teilbereich hat die Westfalen AG einen Partner für die künftige Wohnbaulandent-
wicklung gefunden: Die Vivawest Wohnen GmbH möchte, analog zu den städtischen Zielen, auf die-
ser Fläche ein n eues nachhaltiges Wohnquartier unter Beachtung der Grundsätze der Sozialgerech-
ten Bodennutzung Münster realisieren. Diese Vorlage mit ihren Beschlussvorschlägen an den Rat

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und die vorberatenden Gremien dient sowohl der Bestätigung dieser Planungsziele und der frühzeiti-
gen Sicherung vereinbarter Ziele für die Wohnquartiersentwicklung als auch der Bestätigung der hier-
für angedachten Prozessstrukturen, insbes. der städtebaulichen Qualifizierung unter sehr frühzeitiger 
aktiver und mehrstufiger Einbindung der Bü rgerinnen und Bürger vor Ort. Neben der Realisierung 
eines Schulstandortes für eine weiterführende Schule können auf Basis noch durchzuführender Bau-
leitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 400 bis 430 
neuen Wohneinheiten in verschiedensten Angebotsstrukturen  im und für den Stadtteil geschaf-
fen werden. 
Anlage 1 enthält eine großräumige Einordnung der Fläche, in Anlage 2 sind die räumlichen Teilberei-
che dargestellt. 
 
Voraussetzungen der Zielerreichung – Akteurs- und Vertragskonstellationen zur Um-
setzung der Planungsziele (siehe Beschlusspunkt 1) 
 
Durch intensive Verhandlungen zwischen der Stadt und der Westfalen AG wird ein Erwerb von ca. 
4,8 ha für eine schulisch zu nutzende Gemeinbedarfsfläche möglich. Die Westfalen AG verbindet 
diesen Verkauf an die Stadt mit der Erwartung, dass die übrige Teilfläche (ca. 6,3 ha) zu einem neuen 
Wohnstandort analog zu den Zielen des städtischen Baulandprogramms entwickelt wird. Hierfür hat 
die Westfalen AG die Vivawest Wohnen GmbH interessiert und als Erwerberin der Flächen gewinnen 
können. 
Um auf der einen Seite eine gewisse wohnungsbauunternehmerischer Planungssicherheit (Entwick-
lungsrisiko für die Vivawest Wohnen GmbH) zu erhalten und auf der anderen Seite die Implementie-
rung und Sicherung von städtischen Qualitäts -, Nachhaltigkeits- und Innovativitätsstandards für das 
zukünftige Wohnquartier zu gewährleisten, ist die Planungsverwaltung mit der Vivawest Wohnen 
GmbH in Austausche und Verhandlungen getreten, um diese jeweiligen städt ebaulichen Ziel - und 
Qualitätsvorstellungen miteinander zu eichen und Planungsziele und -qualitäten in einer gemeinsa-
men Rahmenvereinbarung (Städtebaulicher Vertrag) frühzeitig zu dokumentieren. 
Stadt und Westfalen AG haben parallel einen unterschriftsreifen Erwerbsvertrag für den neuen Schul-
standort ausgehandelt; gleiches gilt für den privatrechtlichen Erwerbsvertrag der perspektivischen 
Wohnbauflächen zwischen der Vivawest Wohnen GmbH und der Westfalen AG. Zwischen allen drei 
Partnern besteht nach diesen Gesprächsrunden Einigkeit, die Grundstückserwerbe/ -verkäufe notari-
ell zu beurkunden. Die schriftliche Erklärung beider Vertragspartnerinnen der Stadt zu den beabsich-
tigten Vertragsunterzeichnungen liegt der Stadtverwaltung vor. 
Das Projekt und die Akteurskonstellation beruhen auf gegenseitigen Abhängigkeiten, die eine intensi-
ve Zusammenarbeit, Vorklärungen und Verhandlungen zwischen den drei Akteuren erforderten. Da-
her bilden, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Stadt, die Beschlusspun kte 
dieser Vorlage inklusive der auf dieser Grundlage zu fassenden Aufstellungsbeschlüsse für die Be-
bauungspläne sowie des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan (siehe Parallelvorlage 
V/0252/2021) die Grundlage für die notariell beurkundeten Vertragsabschlüsse. 
Die SPD-Fraktion stellte im Dezember 2018 einen Ratsantrag (A -R/0084/2018) zum Neubau eines 
Gymnasiums in Gremmendorf sowie zur Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie für den 
Standort der Westfalen AG . Diese konnte aufgrund bis dato ausstehenden finalen liegenschaftlichen 
Einigung mit der Grundstückseigentümerin nicht erstellt werden. Das Antragsanliegen des Ratsantra-
ges ist mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage mit Fokus auf die Festlegung eines Standortes und die 
grundsätzliche Eignung als weiterführender  Schulstandort im und für den Südosten der Stadt in ei-
nem wesentlichen Teil umgesetzt.  Im Zuge der diesen Grundsatzentscheidungen nachlaufenden 
konkreten Standortentwicklung wird die Verwaltung ein Raumprogramm entwickeln und eine Mach-
barkeitsstudie erstellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer

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weiterführenden Schule sowie ein Beschlussvorschlag für ein Wettbewerbsverfahren einschl. Kosten-
ermittlung und VgV-Verfahren vorgelegt.  
Mit der nicht öffentlichen Vorlage V/299/2020 hat der Rat der Stadt die Verwaltung mit dem Erwerb 
von Teilflächen des Betriebsgeländes der Westfalen AG in Angelmodde beauftragt, um einen neuen 
Schulstandort zu realisieren. Dieser Auftrag i st mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage ebenfalls als 
erfolgreich bearbeitet anzusehen. 
 
Planungsziele und verhandelte Qualitätsstandards für die Wohnbauentwicklung   
(siehe Beschlusspunkt 2) 
 
Die rahmensetzenden Planungsinhalte wurden mit der Vivawest Woh nen GmbH intensiv und kon-
sultativ erörtert. Die folgenden Zielsetzungen sind das Ergebnis eines dialogorientierten Verhand-
lungsprozesses, die aus Sicht der Verwaltung einen gemeinsamen qualitativen Weg zwischen der 
Stadt und der Vivawest Wohnen GmbH für ei n neues Stadtquartier in Münsters Südosten ebnen und 
sichern. Die ff. Zielsetzungen sollen insofern die Grundlage für den weiteren Planungsprozess  
bilden. 
Wohnungsstrukturelle Ziele und Wohnungsmix 
Das neue Wohnquartier auf den Flächen der Vivawest Wohnen GmbH kann standortverträglich aus 
fachlicher Sicht eine Bruttogrundfläche (BGF) von bis zu 50.000 qm aufnehmen (die Bestandsbebau-
ung am Flaßkuhl ist hierbei nicht berücksichtigt). Die Wohnbedarfe, die Lage des Standortes in der 
Nähe vom künftigen WLE -Haltepunkt und eine gebotene städtebauliche Kompaktheit neuer Wohn-
bauflächenentwicklungen legen ein Verhältnis von 75 % Mehrfamilienhäuser (MFH) zu 25 % Einfa-
milienhäuser (EFH), gemessen am Nettobauland, nahe. Dies entspricht, je nach Wohnungsgrößen-
ordnungsmix, geschätzten 400 bis 430 neuen Wohneinheiten (WE) , entsprechend einer standort-
entwickelnden Wohndichte von etwa 100 –110 WE/ha. Für die Einfamilienhäuser sind 2 Vollgeschos-
se (VG) + Staffelgeschoss/Dachgeschoss vorgesehen, für die Mehrfamilienhausbebauung sind zu 2/3 
maximal 3 VG und zu 1/3 maximal 4 VG als maximaler städtebaulicher Rahmen vorgesehen. 
Im Sinne der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBo) Münster  sind jeweils 30 Prozent der Netto-
wohnfläche anteilig sowohl zur Errichtung von gefördertem Mietwohnraum als auch von förderfä-
higem Mietwohnraum vorgesehen. Dabei sollen die öffentlich geförderten Wohngebäude im Quar-
tier verteilt werden; die Realisierung von öffentlich geförderten Mietreihenhäusern  ist ebenfalls 
denkbar. Durch den verhältnismäßig hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern sind neben freifinanzierten 
Mietwohnungen und öffentlich geförderten Mietwohnungen untergeordnet auch Gebäude mit Eigen-
tumswohnungen geplant. Für den Einfamilienhausanteil wird ein kompakter Mix aus verschiedenen 
Wohngebäuden (pri mär Doppelhaushälften und Reihenhäuser) beabsichtigt. In diesem baulichen 
Segment besteht die Bereitschaft, über die Regularien der SoBoMünster hinaus, 50  Prozent (statt 30 
Prozent) der Grundstücke für Einfamilienhäuser nach den sozialen Kriterien entsprechend der aktuell 
geltenden städtischen Vergaberichtlinie zu vergeben.  
Städtebauliche und hochbauliche Gestaltqualität 
Das Wohnquartier soll durch architektonische Individualität und Vielfalt  für den MFH-Bereich ge-
kennzeichnet sein. Eine standardis ierte und einheitliche „großsiedlungsähnliche“ Gestaltung der 
Mehrfamilienhäuser soll bewusst vermieden werden. In Anlehnung an die zentrale soziale Infrastruk-
tur (u. a. weiterführende Schule) soll und kann die städtebauliche und hochbauliche Gebietskubatu r 
an einer städtischeren – gleichwohl das gebaute Umfeld im Bestand respektierenden – Ausprägung 
und Gestaltung orientiert werden. 
Um den Anspruch an die oben formulierte städtebauliche Gesamtqualität und Gestaltungsqualität des 
neuen Wohnquartiers zu erfüllen, ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren vorgesehen.

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Soziale Infrastruktureinrichtungen 
Als soziale Großinfrastruktur wertet die weiterführende Schule (Sek. I/II mit vier Zügen) die Stadttei-
le Angelmodde und Gremmendorf auf und stärkt die städtischen Strukturen in den beiden Stadtteilen. 
Dadurch besteht die Chance, dass sich unter anderem aufgrund des hohen Schüleraufkommens wei-
tere „stadtteilprägende“ Nutzungen und Einrichtungen im Quartier ansiedeln und die Schule als sozia-
le Infrastruktureinrichtung funktional unterstützen und ergänzen könnten. 
Des Weiteren sollen Kita -Standorte den maßnahmenbedingten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen 
im Quartier decken. Die Realisierung weiterer, über den maßnahmenbedingten Bedarf hinausgehen-
der Kita-Gruppen aufgrund bestehender weitergehender Versorgungsbedarfe im Stadtteil muss im 
weiteren Planungsprozess überprüft werden. 
Spielplätze und Freiräume 
Der Vornholtgraben dient als Verbindungselement zwischen dem Wohnquartier und dem neuen 
Schulstandort. Gemäß den Abstimmungen wird der Vornholt graben renaturiert und dient als grünes 
Band im neuen Quartier der Erholung und Begegnung zwischen Mensch und Natur. Das gestaltete 
Umfeld des Gewässers soll als qualitätsvoller Aufenthaltsort dienen, der die Nutzungen Schule, Woh-
nen und Freizeit in der Natur zusammenbringt. Neben sozialen Funktionen übernimmt der Vornholt-
graben auch ökologische Funktionen, die zur Attraktivität des Quartiers beitragen: Das Gewässer 
soll Regenwasser aufnehmen, Starkregen puffern und im Sommer die Umgebung kühlen. 
Die öffentliche, maßnahmenbedingte Kinderspielfläche soll im Freiraum integriert werden. Es beste-
hen Überlegungen, ob und inwieweit die Zusammenlegung der im Bebauungsplan Nr. 405 festgesetz-
ten Kinderspielfläche südwestli ch des neuen Wohnquartiers sinnvoll erscheint. Diese Überlegungen 
müssen im weiteren Planungsprozess ausgearbeitet werden. Weiterhin sind halböffentliche Räume 
im MFH-Bereich (z. B. Vorgärten, Innenhöfe, Gemeinschaftsgärten) vorgesehen, um funktionierende 
und lebendige Nachbarschaften durch persönliche Kontakte zu fördern und die Identität mit dem 
Wohnquartier zu stärken. 
Ein möglicher Quartiersplatz kann mit hoher Aufenthaltsqualität im räumlichen Eingangsbereich des 
Quartiers ein verbindendes Element zwischen dem bestehenden und neuen Quartier bilden. 
Quartiersvernetzung, Verkehr und Mobilität  
Gemäß den bisherigen Abstimmungen werden hohe Ansprüche an ein mit dem Umfeld und mit den 
angrenzenden Stadtteilstrukturen vernetztes Quartier gestellt und berücksi chtigt. Attraktive, ressour-
censchonende Mobilitätsangebote sollen eine zeitgemäße Anbindung des Quartiers sicherstellen; 
dabei soll der Fokus auf den Umweltverbund gelegt werden. Die fußläufige Erreichbarkeit (ca. 500 m) 
zum zukünftigen WLE-Haltepunkt, bietet hier eine sehr gute Vernetzung in Richtung Stadtzentrum. 
Attraktiv gestaltete Fuß- und Radwege sollen die Erreichbarkeit des WLE-Haltepunkt gewährleisten.  
Die Heidestraße dient als Zubringerstraße für das Wohnquartier und den Schulstandort. Die Leis-
tungsfähigkeit der Heidestraße ist im Hinblick auf das zukünftige Verkehrsaufkommen nach ersten 
gutachterlichen Prüfungen bereits im jetzigen Zustand quantitativ sichergestellt. Der für die Straße 
und Anwohner belastende Industrie- und Gewerbeverkehr in Form von LKW- und Schwerlastverkehr 
fällt durch die Aufgabe des Betriebsstandortes der Westfalen AG weg. Es werden insbesondere durch 
den (nichtmotorisierten) Schülerverkehr neue Ansprüche an die Qualität der Heidestraße  gestellt. 
Die Konkurrenz zwischen dieser sensiblen Nutzergruppe in Form von Fuß - und Radverkehr und dem 
durch die Baugebietsentwicklung zunehmenden Pkw -MIV muss harmonisiert werden. Zur Sicherstel-
lung der neuen Qualität sind voraussichtlich baulich -gestalterische Anpassungsmaßnahmen notwen-
dig. Die Heidestraße stellt insofern einen wichtigen Aufgaben - und Lösungsbestandteil der weiteren 
Planungen dar und wird intensiv begutachtet, bearbeite t und mit verkehrsfunktionalen und ggf. ver-
kehrsgestalterischen Lösungen versehen werden. 
Innovative bauliche Aspekte, energetische und ökologische Standards 
Es werden hohe Anforderungen an ein innovatives und modernes Quartier  formuliert. Die Vorha-
benträgerin verpflichtet sich zur Übernahme von städtischen Standards als Mindeststandards. Es ist

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darüber hinaus v orgesehen, alle Säulen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales) und ins-
besondere die umweltrelevanten Kriterien in der Planung zu berücksichtigen . Die Entwicklung eines 
nachhaltigen Quartiers soll dabei u. a. durch folgende Maßnahmen im Fokus stehen: 
 eine Auswahl von nachhaltigen Baustoffen (z. B. Holzhybrid- oder Modulbauweise), 
 Gebäude mit KfW-40 als besonders energiesparender und über die aktuell geltenden städti-
schen Standards hinausgehender Baustandard (statt KfW-55); 
 eine ressourcenschonende Planung, durch eine technologisch innovative und dezentrale 
Energie-/Wärmeversorgung (ein innovatives, ganzheitliches Energiekonzept ausgehend von 
regenerativen Energiequellen, zielführenden Speichersystemen und einer effizienten Steue-
rung); 
 eine Vorsorge für Hitzeperioden und Starkregenereignisse.  
Im Hinblick auf eine technologisch innovative Energie- und Wärmeversorgung erkennt die Viva-
west Wohnen GmbH proaktiv und aus eigenem Anspruch ein hohes Potenzial für ein quartierüber-
greifendes, die Wohngebäude u nd das Schulgebäude zusammenbetrachtendes Energie - und Wär-
meversorgungskonzept, das es im Zuge der weiteren Planung zu prüfen und zu konkretisieren gilt. 
 
Planungsziele und Qualitätsstandards als Teil der Rahmenvereinbarung (siehe  
Beschlusspunkt 3) 
 
Mit der Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und Vivawest Wohnen GmbH und ihren Inhalten wer-
den die o. g. Zielrichtungen vor Einstieg in die Planungen und insbesondere die Bauleitplanung gesi-
chert (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Die Kerninhalte des mit der zukü nftigen Eigentümerin vereinbar-
ten öffentlich-rechtlichen Vertrages sind in Anlage 3 zu  dieser Vorlage aggregiert dargestellt. Neben 
den o. g. ausgehandelten Zielsetzungen, können der Rahmenvereinbarung auch grundsätzliche Re-
gelungen zu fairen Kostenverteil ungen und Kostenübernahmen sowohl für die Planungsphase als 
auch tlw. für die künftige Bau- und Realisierungsphase entnommen werden.  
 
Rahmenvereinbarung als Grundlage für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren 
und Bauleitplanverfahren (siehe Beschlusspunkt 4) 
 
Mit der Rahmenvereinbarung einigen sich die Stadt Münster und die Vivawest Wohnen GmbH auf 
einheitliche Ziele und einzuhaltende Qualitätsstandards für die Quartiersentwicklung. Die in Anlage 3 
dargestellten Kerninhalte der Rahmenvereinbarung sol len die Grundlage in jedem weiteren Pla-
nungsschritt bilden. Durch die Berücksichtigung der Kerninhalte im anstehenden städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahren und den sich anschließenden Bauleitplanverfahren (vgl. Vorlage 
V/0252/2021) wird sichergestellt, dass die ausgehandelten städtebaulichen Kennzahlen als Maximal-
werte und die vereinbarten Qualitätsansprüche in den weiteren Planungsprozess integriert und in 
allen weiteren Phasen der Planung berücksichtigt werden.  
Für das Qualifizierungsverfahren ist die  Stadt federführend zuständig. In der Rahmenvereinbarung 
sind Kostenregelungen für das Qualifizierungsverfahren enthalten (vgl. Anlage 3).  
 
Zusammenarbeit mit Vivawest Wohnen GmbH (siehe Beschlusspunkt 5 ) 
 
Mit der Vivawest Wohnen GmbH steht ein renommierte s, erfahrene s und fachkompetente s Unter-
nehmen zur Verfügung, mit dem das Projekt und der Planungsprozess aus Sicht der Verwaltung ziel-
orientiert und erfolgreich vorangetrieben werden können.  
Die Vivawest Wohnen GmbH weist in den o. g. Qual itätsmerkmalen für das zukünftige Quartier ent-
sprechende Kompetenzen und Erfahrungen auf.

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Im Sinne einer zeitstringenten Baulandentwicklung ist vorgesehen, die im Laufe der letzten Mona-
te entstandenen Arbeitsstrukturen beizubehalten, um einen stetigen Aus tausch zu gewährleisten und 
die Baulandentwicklung gemeinsam, insbesondere auch in der aktiven und transparenten Information 
der Öffentlichkeit vor Ort, umzusetzen. 
 
Frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe Beschlusspunkt 6 ) 
 
Die Einbindung und Information der Bürgerinnen und Bürger ist sehr frühzeitig und zeitnah nach 
den Ratsbeschlüssen und den folgenden Vertragsabschlüssen vorgesehen. Die Vivawest Wohnen 
GmbH und die Stadt Münster als zukünftige Flächeneigentümerinnen beabsichtige n ein umfangrei-
ches, dreistufiges Partizipationsverfahren zur Quartiersentwicklung  (analog zum Modell Han-
dorf-Kirschgarten).  
Als erste Stufe ist eine sehr frühzeitige informelle Beteiligungsveranstaltung vorgesehen, in der Inte-
ressierte über den Grundsatzbeschluss des Rates informiert werden und – auf Basis des hiermit ver-
bundenen städtebaulichen Zielrahmens - über die beabsichtigte planerische Entwicklung diskutieren 
können, ohne dass bereits ein städtebauliches Konzept vorliegt. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen 
die örtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt werden, auf deren Basis Fragen gestellt sowie Wün-
sche und Anregungen für die Entwicklungen und auch Sorgen und Befürchtungen mit Blick auf den 
Veränderungsprozess in ihrem Stadtteil geäußert we rden können und sollen. Im Anschluss würde 
das städtebauliche Qualifizierungsverfahren beginnen, in das die Anmerkungen und Ideen der Bürge-
rinnen und Bürger dahingehend einfließen, dass eine Auseinandersetzung und Würdigung, im Best-
fall auch Berücksichtigung durch die Stadtplanungsbüros erfolgt. 
In der zweiten Stufe der Beteiligung werden den Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl an Entwür-
fen vorgestellt. Sie werden über den aktuellen Entwurfsstand informiert und ihre Anregungen fließen 
in die weitere Bearbeitung ein.  
Mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rahmen der Bauleitplanungen endet die inten-
sive Bürgerbeteiligung zum Projekt. Ein Schema zur projektbegleitend vorgesehenen Bürgerbeteili-
gung ist Anlage 4 zu entnehmen. 
Alle Beteiligungsschr itte werden je unter stetiger und klarer  Kommunikation der Grundsatzent-
scheidungen des Rates, der sich konkretisierenden Planungsziele, des Verfahrensweges und der 
zeitlich benannten Einbringungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. 
 
Dieses quartiersbezogene Partizipationsverfahren zur Entwicklung des Westfalen -Geländes flankie-
rend und den gesamten Stadtteil Angelmodde in den Blick nehmend, soll noch im 2. Quartal dieses 
Jahres mit dem Prozess zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepte s mit intensiver Beteili-
gung der Bürgerschaft vor Ort begonnen werden. Die Bezirksvertretung Münster -Südost und der sei-
nerzeitige Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hatten mit Beschluss 
der Vorlage V/0671/2020 „Stadtteilentwic klungskonzept Angelmodde“ im August letzten Jahres die 
Verwaltung entsprechend beauftragt. 
Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 27.04.2021 einen 
mündlichen Bericht zum beabsichtigten Ablauf und den vorgesehenen Beteiligungsschritten geben. 
 
Weiteres Vorgehen, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat (siehe Beschlusspunkt 
7) 
 
Die Westfalen AG, Vivawest Wohnen GmbH und Stadt Münster werden alle genannten Verträge no-
tariell beurkunden lassen. Die Westfalen AG und die Stadt Münster unterzeichnen den liegenschaftli-
chen Vertrag für die ca. 4,8 ha große Fläche für den neuen Schulstandort. Die Westfalen AG und 
Vivawest Wohnen GmbH unterzeichnen den Erwerbsvertrag für die ca. 6,3 ha große Fläche für das

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zukünftige Wohnquartier und die Vivawest Wohnen GmbH und Stadt Münster unterzeichnen die o. g. 
Rahmenvereinbarung zur stadtplanerischen Qualitätssicherung für das zukünftige Wohnquartier.  
Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Erwerbsverträge und der Rahmenvereinbarung soll  das städte-
bauliche Qualifizierungsverfahren vorbereitet und iterativ im Zusammenspiel mit den o. g. Beteili-
gungsphasen der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Zugleich soll die Bauleitplanung vorbereitet und 
nach Beendigung des städtebaulichen Qualifizier ungsverfahrens begonnen werden. Aus verfahrens-
technischen Gründen ist die Aufstellung eines einzigen Bebauungsplans für beide Flächen nicht mög-
lich, weshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 624) für das Wohnquartier 
mit der Vivawest W ohnen GmbH als Vorhabenträgerin und ein angebotsbezogener Bebauungsplan 
(Bebauungsplan Nr. 625) für den Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Parallelvorlage V/0252/2021). 
Ungeachtet dessen handelt es sich um ein gemeinsames Projekt, weshalb ein zeitgleicher Verfah-
rensstart beabsichtigt ist. 
 
Gesamtbewertung und Chancen 
Die städtebauliche Entwicklung bereitet die Umwandlung eines vormals gewerblich-industriell genutz-
ten Areals in siedlungsstruktureller Gemengelage zu einem modernen, städtisch geprägten und 
dennoch an die Umgebung angepassten Wohnquartier und Schulstandort  vor. Durch die städ-
tebauliche Entwicklung erfahren die gewerblich genutzten Flächen eine strukturelle Aufwertung mit 
weitreichenden Chancen für die Stadtteilentwicklung. Die vierzügige weiterf ührende Schule dient als 
funktionale Ergänzung des durch Wohnnutzung geprägten Stadtteils. Insbesondere in den Stadtteilen 
Angelmodde und Gremmendorf ist bisher noch kein separates Schulangebot an Sek I und II vorhan-
den. Durch die Flächen für den Schulstan dort kann der bestehende und zukünftige Bedarf an  Schul-
plätzen im Sek. I und Sek. II Bereich  im Südosten von Münster in Teilen abgedeckt werden. Angren-
zende Wohngebiete profitieren durch die Wohn - und Schulnutzung von einer geringeren Lärm - und 
Immissionsbelastung im Vergleich zur Vornutzung. 
Im Fokus stehen bei der städtebaulichen Entwicklung nicht nur Wohnungsquantitäten, sondern vor 
allem auch die wohnungsstrukturelle Vielfalt und Qualität . Das zu entwickelnde Quartier soll sich 
durch eine hohe soziale B indung und Integration auszeichnen. Verschiedenste Eigentumsformen, 
Altersgruppen und Bewohnerinnen und Bewohner mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln tragen zur 
sozialen Vielfalt im Quartier bei. Öffentliche und halböffentliche Quartiers - und Grünflä chen sollen 
Raum für Begegnungen bieten und die Bindung zum Wohnort und lebendige Nachbarschaften unter-
stützen. 
Die Heidestraße als Haupterschließungsstraße erfährt eine neue Art der Verkehrsbelastung. Im Zuge 
der Schul - und Wohnbauentwicklung werden neue Ansprüche an die Qualität der Heidestraße ge-
stellt, die sich insbesondere durch ein harmonisches Zusammenführen zwischen überwiegend nicht-
motorisierten Schülerverkehren und einem erhöhten MIV kennzeichnen. Im Zuge dessen werden 
bauliche Maßnahmen (z.B. Ver breiterung von Gehwegen) an der Heidestraße intensiv geprüft, von 
denen auch die Bewohner angrenzender Wohngebiete profitieren sollen. 
Durch die Reaktivierung der WLE-Strecke erfährt das Quartier trotz seiner randlichen Lage eine gute 
verkehrliche Anbindung in Richtung Innenstadt und Sendenhorst und untermauert damit das Potenzi-
al für die Entwicklung eines attraktiven Wohn- und Schulstandortes.  
Es soll ein innovatives Quartier entstehen. Für dieses Ziel hat sich auch d ie Vivawest Wohnen GmbH 
bekannt und st eht einer nachhaltigen Quartiersentwicklung offen gegenüber. Im Quartier sollen An-
gebote für Sharing - und Elektromobilität in der Planung berücksichtigt werden. Vivawest hat bereits 
Erfahrung mit dem Einsatz von nachhaltigen Baustoffen und möchte die Anwendung von Holz-Hybrid- 
und modulbasierten Bauweisen sowie effiziente Energiekonzepte vorantreiben : sie erkennt in dem 
neu entstehenden Wohnquartier hierfür ein hohes Potenzial.  
Weiterhin besteht ein  insgesamt qualitativ hochwertiger baulicher und funktionaler Anspruch an das 
Quartier. Hierfür sieht sich die Vivawest Wohnen GmbH als langfristiger Partner im Stadtteil: funktio-

- 9 - 
V/0268/2021 
nierende Nachbarschaften als ein wichtiger Parameter für ein stabiles und wertiges Wohnungsbau-
vorhaben. Die Vivawest Wohn en GmbH (bzw. ggf. eine konzernzugehörige Gesellschaft) wird als 
Bestandshalter der Mietwohnungen fungieren und lediglich die untergeordnet geplanten Einfamilien-
häuser sowie Eigentumswohnungen veräußern. Die Verwaltung steht vor dem Hintergrund anderer 
münsterischer Projekte einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen positiv gegenüber 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A:  
Anlage 1: Großräumige Einordnung des Westfalen-Areals 
Anlage 2: Kleinteilige Einordnung des Westfalen-Areals 
Anlage 3: Kerninhalte des öffentlich -rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Münster und Vivawest 
Wohnen GmbH 
Anlage 4: Schema - dreistufige Einbindung der Öffentlichkeit

Anlage01_V_0268_2021

219 Zeichen

Albersloher Weg
Heidestraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0268/2021
3ODQJHELHW0D‰VWDE*UR‰UlXPLJH(LQRUGQXQJGHV:HVWIDOHQ$UHDOV/L]HQ]'DWHQOL]HQ]'HXWVFKODQG/DQG15:6WDGW0QVWHU-DKU9HUVLRQ

Anlage02_V_0268_2021

969 Zeichen

GE
II
II
II
IIIIII I
I
IIII
III II
I
I III
II IIIIII
II I
IIII II
III
II
II
II
Rampe
RampeRampe
Rampe
Rampe
Rampe
RampeRampeRampe
Rampe
Neubeckum - Münster
Neubeckum - Münster
Neubeckum - Münster
Flur 170
Holtkampsbusch
HöftestraßeHeidestraße
Heidestraße
Lüderitzweg
Josef-Suwelack-Weg
Altehof
Altehof
Flaßkuhl
Starweg
Amselweg
Schwalbenweg
Lilienthalweg
Lilienthalweg
Zum Erlenbusch
Angelmodder Weg
Angelmodder Weg
BirkenheideMeisenweg
Heinrich-Löwe-Weg
Woermannweg
Paul-Engelhard-Weg
An der Wallhecke
WLEHaltestelleHBahnübergangBahnübergang
Bahnübergang
420 m bis zur BushaltestelleHeidestraße490 m bis zurWLE-Haltestelle
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0268/2021
hEHUVLFKWVSODQRKQH0D‰VWDE.OHLQUlXPLJH(LQRUGQXQJGHV:HVWIDOHQ$UHDOV)OlFKHIU:RKQTXDUWLHU)X‰XQG5DGZHJUmgestaltung der Verkehrswege)OlFKHIU6FKXOVWDQGRUW
Kinderspielplatz BPlan Nr. 405*HZHUEHJHELHWVIOlFKH%3ODQ1UGE
Vornholtbach als verbindendes ElementJJISHUVSHNWLYLVFKH(UZHLWHUXQJVIOlFKH

Anlage04_V_0268_2021

1722 Zeichen

Satzungsbeschluss durch den Rat
Stetige und klare Kommunikation 
Beginn 
Bauleitplanung
Konkretisierung 
und Ausarbeitung 
des Sieger-
entwurfes für die 
Erarbeitung der 
Bebauungspläne 
Nr. 624 und 
Nr. 625
3. Stufe des 
Partizipationsverfahrens
Formale Offenlage des 
Bebauungsplans 
Möglichkeit zur Abgabe 
einer Stellungnahme 
in Zusammenarbeit mit der 
Verwaltung und der 
Vorhabenträgerin
Information der Öffentlichkeit zum Siegerentwurf 
Städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren 
Ratsbeschluss zum Projektstart durch den Rat
1. Stufe des 
Partizipationsverfahrens 
Frühzeitige Beteiligungs-
veranstaltung zur 
Information über den 
Grundsatzbeschluss  -
Möglichkeit für 
Diskussionen über die 
beabsichtigte 
planerische Entwicklung
Phase 1
Mehrfachbeauf-
tragung von 
mind. drei 
qualifizierten 
Büros für ein 
erstes 
städtebaulichen 
Konzept
Phase 2
Überarbeitung 
der ausgewählten 
Vorentwürfe und 
weitere 
Berücksichtigung 
der Anmerkungen 
und Ideen der 
Öffentlichkeit
Zusammenstellung der 
Rahmenbedingungen 
und Formulierung der 
Aufgabenstellung  für 
das Qualifizierungs-
verfahren
Auswahl des 
Siegerentwurfes 
durch das 
Entscheidungs-
gremium
Auswahl von 
Vorentwürfen 
durch das 
Entscheidungs-
gremium
Förmliche 
Abwägung 
Abwägung der 
eigegangenen 
Stellungnahmen 
und ggf. Über-
arbeitung des 
Bebauungsplanes
2. Stufe des 
Partizipationsverfahrens 
Information über 
aktuellen Entwurfsstand 
und Möglichkeit für 
Anregungen und 
Bedenken zu den 
städtebaulichen 
Vorentwürfen 
Vorbereitung Bauleitplanung (Gutachten, Untersuchungen, frühzeitige Beteiligung  …)
Schema zur dreistufigen Einbindung der Öffentlichkeit für die Entwicklung des Westfalen-Areals
Anlage 4 zur Vorlage 
Nr. V/0268/2021

Anlage03_V_0268_2021

7992 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021  
 
Seite 1 von 4 
 
Aggregierte Inhalte des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Münster und 
Vivawest Wohnen GmbH (städtebaulicher Vertrag gem. § 12 BauGB)  
 
A Rahmenbedingungen der Projektrealisierung 
A. 1: Kostentragung 
 
(1) 
Alle Kosten des Wohnbauvorhabens (Planungskosten, Erschließungskosten etc.) werden von 
der Vorhabenträgerin getragen, soweit in der Rahmenvereinbarung oder im späteren 
Durchführungsvertrag nichts anderes bestimmt wird  
 
Die Fachgutachten für die beiden Bauleitplanverfahren werden von einem Vertragspartner 
beauftragt 
 
Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren 
 
Die Stadt beauftragt in Einvernehmen mit der Vorhabenträgerin das Verkehrs- und das 
Lärmgutachten  
 
Die Kosten werden nach einem im Durchführungsvertrag noch festzulegenden Schlüssel 
gerecht zwischen den Vertragspartnern geteilt. 
 
(2) 
Verweis auf Punkt A.5. bezüglich Kostenverteilung der notwendigen 
Erschließungsmaßnahmen 
 
(3) 
Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass alle im Bebauungsplan Nr. 624 Angelmodde – 
Wohngebiet östlich Heidestraße / Flaßkuhl für das Wohngebiet ausgewiesenen 
Nichtwohnbauflächen der Stadt Münster kosten- und lastenfrei zur Verfügung gestellt werden 
 
(4) 
Wenn erforderlich, dann erklärt sich die Vorhabenträgerin bereit, für das 
Bebauungsplanverfahren Nr. 624 eine rechtliche Begleitung für spezifische Fragestellungen 
des öffentlichen Baurechts durch eine qualifizierte Anwaltskanzlei zu beauftragen und zu 
finanzieren 
 
A. 2: Wohnungsstrukturelle Ziele  
 
(1) 
Beide Vertragsparteien erkennen die Zielsetzungen der vom Rat der Stadt beschlossenen 
Grundsätze „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ (SoBoMünster)“ an 
 
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, über die Regularien der SoBoMünster hinaus weitere 
Grundstücke für EFH nach den sozialen Vergabekriterien der Stadt Münster zu vergeben  
 
(2) 
Verpflichtung der Vorhabenträgerin, auf 30 % der entstehenden Nettowohnfläche geförderten 
Mietwohnraum zu errichten – hiervon mind. 70 % der Förderung der Einkommensgruppe A 
und zu max. 30 % in der Förderung der Einkommensgruppe B mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen – Vorbehaltlich des Fördermittelflusses durch das Land Nordrhein-
Westfalen oder eines kompensierenden Mittelflusses durch die Stadt

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021  
 
Seite 2 von 4 
 
Dabei Berücksichtigung eines bedarfsgerechten Verhältnisses von Wohnungen 
unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl sowie Nutzergruppen, Mieteinfamilienhäuser sind 
auch möglich 
 
Ausgewogene räumliche Verteilung des geförderten Wohnraums im gesamten Quartier  
 
Angebotsstrukturen nach Maßgabe des zum Zeitpunkt des Förderantrags geltenden 
Wohnraumförderungsbestimmungen zu planen, zu beantragen und bewilligte öffentliche Mittel 
einzusetzen  
(3) 
Planungen sind frühzeitig dem MHKGB zur Beratung und Qualifizierung vor zustellen 
 
 
(4) 
Verpflichtung der Vorhabenträgerin bei der Realisierung der MFH 30 % der Nettowohnfläche 
zur anteiligen Errichtung förderfähigen Mietwohnraums zu planen und zu realisieren  
 
A. 3: Architektonische Vielfalt, städtebauliches Konzept, Qualifizierungsverfahren, 
Bürgerbeteiligung 
 
(1) 
Das Wohnquartier soll durch architektonische Individualität und Vielfalt für den MFH -Bereich 
gekennzeichnet sein 
 
Eine standardisierte und einheitliche „großsiedlungsähnliche“ Gestaltung des MFH -Bereichs 
soll bewusst vermieden werden 
 
(2) 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes Nr. 
624  
 
Mehrfachbeauftragung von mindestens 3 Büros  
 
Auswahl der Büros und Besetzung des Entscheidungsgremiums wird einvernehmlich 
zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgestimmt  
 
Rahmenbedingungen für die Mehrfachbeauftragung 
- Städtebauliches Konzept 
- Frei- und Grünflächenkonzept 
- Energie- und Wärmekonzept 
- Verkehrs- und Mobilitätskonzept 
- Nutzungskonzept zur Wohnungsstruktur  
- Konfliktminimierende Planung der Schulnutzung für die unmittelbar benachbarte 
Wohnbebauung 
- BGF zwischen 48.000 und 50.000 m²  
 
Kosten für das Qualifizierungsverfahren trägt die Vorhabenträgerin  
 
(3) 
Frühzeitige und transparente Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in 
einem dreistufigen Partizipationsverfahren 
 
A. 4: Soziale Infrastruktur, öffentliche Räume 
 
(1)  
Vorhabenträgerin verpflichtet sich, den maßnahmenbedingten Bedarf an Kinderspielflächen 
im Wohngebiet umzusetzen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021  
 
Seite 3 von 4 
 
Vorhabenträgerin und Stadt beabsichtigen die Zusammenlegung der Kinderspielflächen aus 
B-Plan Nr. 405 und dem neuen Wohngebiet zu einem gemeinsamen Kinderspielplatz  
 
Umgestaltung des Vornholtbaches und seiner Umgebung als qualitätsvoller Aufenthaltsort ist 
Teil des Qualifizierungsverfahrens 
 
(2) 
Ein Quartiersplatz soll den Quartierseingang prägen und ist Teil des Qualifizierungsverfahrens  
 
Kosten für die Entwicklung werden auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses i m 
Durchführungsvertrag geregelt 
 
(3) 
Vorhabenträgerin verpflichtet sich, eine Kindertagesstätte zu errichten, um den 
maßnahmenbedingten Bedarf abzudecken (etwa 8 – 9 Gruppen) 
 
Stadt und Vorhabenträgerin verständigen sich, neben den maßnahmenbedingten ggf. auch 
die sonstigen Bedarfe an Kindertageseinrichtungen in der Planung zu berücksichtigen 
 
A. 5: Erschließung / Mobilitätskonzept 
Wohnquartier wird ein nachhaltiges Mobilitätskonzept mit Fokus auf den Umweltverbund für 
das Wohnquartier und die Schule entwickeln lassen, Berücksichtigung des zukünftigen WLE -
Haltepunktes  
Stadt und Vorhabenträgerin teilen sich die Kosten der erforderlichen baulichen Maßnahmen 
für die Heidestraße und neue Wegeverbindung zum WLE-Haltepunkt 
Die erforderlichen Entwässerungseinrichtungen für das Wohngebiet werden von der 
Vorhabenträgerin nach städtischen Vorgaben realisiert 
A. 6: Nachhaltiges und innovatives Quartier (zukunftsgerechte Quartiersentwicklung)  
 
Hohe Anforderungen an ein nachhaltig und zukunftsfähig gestaltetes Quartier  
- Soziale Vielfalt im Quartier, soziale Durchmischung 
- Attraktive und alternative Mobilitätsangebote 
- Energieeffiziente Gebäude mind. nach KfW 40 Standard 
- Innovative Energie- und Wärmeversorgung unter Betrachtung des Wohngebietes 
und des Schulstandortes  
- Entwässerung, Klimaanpassung und intensive Begrünung 
 
B. Bauleitplanung 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren dient zur Vorbereitung für die Bauleitplanung  
Stadt ist federführend zuständig, Kosten trägt die Vorhabenträgerin 
Stadt beauftragt das erforderliche Verkehrs- und Lärmgutachten für die Bebauungspläne Nr. 624 
und Nr. 625 
Vorhabenträgerin beauftragt notwendige Gutachten/Untersuchungen einschließlich 
Umweltprüfung/Umweltbericht im Einvernehmen mit der Stadt mit Ausnahme der 
verfahrensimmanent hoheitlichen Aufgaben der Stadt, dem förmlichen Planaufstellungsverfahren 
und der ordnungsgemäßen Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB 
Gutachten können durch die Stadt für die parallele FNP-Änderung verwendet werden

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021  
 
Seite 4 von 4 
 
C. Weitere, im Planungsprozess erforderliche vertragliche Vereinbarungen (§ 12 
BauGB) 
Notwendige Regelungen u. a. zu 
 Realisierungsverpflichtungen und –fristen 
 Gestalterische Anforderungen an die Realisierung der Gebäude  
 Anzahl der WE, Struktur der Wohnqualitäten und Umfang Nettowohnflächen  
 Konkretisierungen hinsichtlich geförderter und förderfähigem Wohnraum (Verortung,  
Wohnungsmix etc.)  
 Anpassungen öffentlich technischer Infrastruktureinrichtungen  
 Regelungen zur Gestaltung und Kostentragung Quartiersplatz  
 Ausbau der technischen Infrastruktur nach den Standards der Stadt  
 Regelungen zum Umfang der Begrünung im Quartier  
 Notwendige Lärmschutzmaßnahmen 
 Renaturierung des Vornholtbaches 
 Sanierungsverpflichtungen im Falle von Boden- / Grundwasserverunreinigungen 
 Maßnahmen zum Artenschutz 
 …

Beratungsverlauf (3)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (18)

  • Heidestraße
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Angelmodder Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Albersloher Weg
  • An der Wallhecke
  • Heinrich-Löwe-Weg
  • Zum Erlenbusch
  • Lüderitzweg
  • Schwalbenweg
  • Lilienthalweg
  • Woermannweg
  • Kirschgarten
  • Flaßkuhl
  • Hessenweg
  • Altehof
  • Starweg
  • Amselweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0268/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2021
Erstellt
26.03.2021 10:40