V/0268/2021
Entwicklung des ehemaligen Westfalen-Geländes in Angelmodde zu einen attraktiven Wohn- und Schulstandort
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Anlage A
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Anlage A zur V/0268/2021 Kurzüberblick Inhalt dieser Vorlage ist der Beschluss zur Entwicklung des ehem. Westfalen-Geländes im Bereich östlich der Heidestraße, sowie der Straße Flaßkuhl im Stadtteil Angelmodde zu einem attraktiven Wohn- und Schulstandort. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung (siehe V/0252/2021) ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine weiterführende Schule (Sek. I/II mit vier Zügen) in Münster-Angelmodde auf dem ehemaligen Gelände der Westfalen AG. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse ergänzen die Aufstellungs-/ Änderungs- beschlüsse der Parallelvorlage, welche am Anfang der Bauleitplanverfahren stehen. Im Weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss der Bebauungspläne als Satzung. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entste- hen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. In der Rahmenvereinbarung wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten, welche im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens nicht. Durch den Bau der Schule findet einerseits gewisse Versiegelung im südli- chen Bereich statt, im nördlichen Bereich findet durch die Umwandlung von gewerblicher Nutzung hin zur Wohnnutzung hingegen eine gewisse Entsiegelung statt. Möglicherweise wird sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung eine höhere Rele- vanz für Querschnittsthemen ergeben.
Beschlussvorlage
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V/0268/2021 V/0268/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung des Westfalen-Geländes in Angelmodde zu einen attraktiven Wohn- und Schulstandort Beratungsfolge 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf Basis seines Beschlusses zur Vorlage V/0299/2020 „Erwerb von ca. 4,8 ha Grundstücksflä- chen in Gremmendorf von der Westfalen AG zur Realisierung eines Schulstandortes“ nimmt der Rat die liegenschaftliche Einigung mit der Westfalen AG mit Blick auf den beauftragten Grund- stückserwerb durch die Stadt Münster und die damit verbundene Möglichkeit für eine ergänzende Wohnstandortentwicklung (liegenschaftliche Einigung zwischen Westfalen AG und Vivawest Wohnen GmbH) zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt die positiven Gesprächsergebnisse zwischen der Westfalen AG, der Vivawest Wohnen GmbH und der Stadt Münster zur Entwicklung des gesamten Westfalen-Areals an der Heidestraße zur Kenntnis. Er bekräftigt die mit dem Projekt- und Verhandlungsstand verbundenen stadtstrukturellen Chancen und die gebündelte Zielplanung sowohl für ein neues stadtteilstärken- des Wohnquartier als auch einen neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule (Sek. I/II mit vier Zügen) in Münsters Südosten. Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft Stadtplanungsamt 15.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause Telefon: 492-7030 KrauseJoerg@stadt- muenster.de Frau Rosendahl Telefon 492-6127 RosendahlJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0268/2021 3. Der Rat bestätigt die dargestellten Kerninhalte der zwischen Stadt Münster und Vivawest Wohnen GmbH abzuschließenden Rahmenvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag), insbesondere als frühzeitige Qualitäts- und Verfahrensbasis für die neue Wohnquartiersentwicklung (Anlage 3). 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kerninhalte der Rahmenvereinbarung einem gebotenen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und den sich anschließenden Bauleitplanverfahren zu Grunde zu legen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Baulandentwicklung, in Zusammenarbeit mit der Vivawest Wohnen GmbH zeitstringent zu betreiben. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit frühzeitig und gestuft im Planungsprozess transparent zu informieren und einzubinden (Anlage 4) und nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Prozess zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Angelmodde in Kürze begon- nen werden soll. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach notariellem Abschluss der Verträge zwischen den Ver- tragspartnern und der beurkundeten Flächenveräußerungen durch die Westfalen AG als Voraus- setzungen die stadtbezirksbedeutsamen stadtstrukturellen und städtebaulichen Ziele mit den not- wendigen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplä- ne) zu flankieren (vgl. parallele Vorlage V/0252/2021). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entstehen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. In der Rahmenvereinbarung wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten, welche im Rah- men der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. Begründung: Mit den Beschlussvorschlägen wird der Weg frei für ein neues Stück Stadt in Angel- modde – Projektgenese Durch die Betriebsverlagerung der Westfalen AG an den Standort Hessenweg, wird das ehemals gewerblich-industriell genutzte, ca. 11 ha große Areal in Angelmodde, unmittelbar angrenzend an Gremmendorf, frei. Diese Fläche ist bereit s Teil des vom Rat beschlossenen Baulandprogramms 2020 ff. und dort bisherig in Stufe 2 „Flächensicherung“ eingeordnet. Auf ca. 6,3 ha Fläche kann dort nunmehr eine stadtteilstärkende Wohnbauflächenentwicklung auf den Weg gebracht werden. Das ehemals gewerblich-industriell genutzte Areal bietet darüber hinaus das Potenzial für einen ca. 4,8 ha großen Standort für eine weiterführende vierzügige Schule (Sek. I/II) in Münsters Südosten. Die- sen Teilbereich des ehemalig gewerblich-industriell genutzten Areals kann die Stadt Münster von der Westfalen AG erwerben. Für den zweiten Teilbereich hat die Westfalen AG einen Partner für die künftige Wohnbaulandent- wicklung gefunden: Die Vivawest Wohnen GmbH möchte, analog zu den städtischen Zielen, auf die- ser Fläche ein n eues nachhaltiges Wohnquartier unter Beachtung der Grundsätze der Sozialgerech- ten Bodennutzung Münster realisieren. Diese Vorlage mit ihren Beschlussvorschlägen an den Rat - 3 - V/0268/2021 und die vorberatenden Gremien dient sowohl der Bestätigung dieser Planungsziele und der frühzeiti- gen Sicherung vereinbarter Ziele für die Wohnquartiersentwicklung als auch der Bestätigung der hier- für angedachten Prozessstrukturen, insbes. der städtebaulichen Qualifizierung unter sehr frühzeitiger aktiver und mehrstufiger Einbindung der Bü rgerinnen und Bürger vor Ort. Neben der Realisierung eines Schulstandortes für eine weiterführende Schule können auf Basis noch durchzuführender Bau- leitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 400 bis 430 neuen Wohneinheiten in verschiedensten Angebotsstrukturen im und für den Stadtteil geschaf- fen werden. Anlage 1 enthält eine großräumige Einordnung der Fläche, in Anlage 2 sind die räumlichen Teilberei- che dargestellt. Voraussetzungen der Zielerreichung – Akteurs- und Vertragskonstellationen zur Um- setzung der Planungsziele (siehe Beschlusspunkt 1) Durch intensive Verhandlungen zwischen der Stadt und der Westfalen AG wird ein Erwerb von ca. 4,8 ha für eine schulisch zu nutzende Gemeinbedarfsfläche möglich. Die Westfalen AG verbindet diesen Verkauf an die Stadt mit der Erwartung, dass die übrige Teilfläche (ca. 6,3 ha) zu einem neuen Wohnstandort analog zu den Zielen des städtischen Baulandprogramms entwickelt wird. Hierfür hat die Westfalen AG die Vivawest Wohnen GmbH interessiert und als Erwerberin der Flächen gewinnen können. Um auf der einen Seite eine gewisse wohnungsbauunternehmerischer Planungssicherheit (Entwick- lungsrisiko für die Vivawest Wohnen GmbH) zu erhalten und auf der anderen Seite die Implementie- rung und Sicherung von städtischen Qualitäts -, Nachhaltigkeits- und Innovativitätsstandards für das zukünftige Wohnquartier zu gewährleisten, ist die Planungsverwaltung mit der Vivawest Wohnen GmbH in Austausche und Verhandlungen getreten, um diese jeweiligen städt ebaulichen Ziel - und Qualitätsvorstellungen miteinander zu eichen und Planungsziele und -qualitäten in einer gemeinsa- men Rahmenvereinbarung (Städtebaulicher Vertrag) frühzeitig zu dokumentieren. Stadt und Westfalen AG haben parallel einen unterschriftsreifen Erwerbsvertrag für den neuen Schul- standort ausgehandelt; gleiches gilt für den privatrechtlichen Erwerbsvertrag der perspektivischen Wohnbauflächen zwischen der Vivawest Wohnen GmbH und der Westfalen AG. Zwischen allen drei Partnern besteht nach diesen Gesprächsrunden Einigkeit, die Grundstückserwerbe/ -verkäufe notari- ell zu beurkunden. Die schriftliche Erklärung beider Vertragspartnerinnen der Stadt zu den beabsich- tigten Vertragsunterzeichnungen liegt der Stadtverwaltung vor. Das Projekt und die Akteurskonstellation beruhen auf gegenseitigen Abhängigkeiten, die eine intensi- ve Zusammenarbeit, Vorklärungen und Verhandlungen zwischen den drei Akteuren erforderten. Da- her bilden, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Stadt, die Beschlusspun kte dieser Vorlage inklusive der auf dieser Grundlage zu fassenden Aufstellungsbeschlüsse für die Be- bauungspläne sowie des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan (siehe Parallelvorlage V/0252/2021) die Grundlage für die notariell beurkundeten Vertragsabschlüsse. Die SPD-Fraktion stellte im Dezember 2018 einen Ratsantrag (A -R/0084/2018) zum Neubau eines Gymnasiums in Gremmendorf sowie zur Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie für den Standort der Westfalen AG . Diese konnte aufgrund bis dato ausstehenden finalen liegenschaftlichen Einigung mit der Grundstückseigentümerin nicht erstellt werden. Das Antragsanliegen des Ratsantra- ges ist mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage mit Fokus auf die Festlegung eines Standortes und die grundsätzliche Eignung als weiterführender Schulstandort im und für den Südosten der Stadt in ei- nem wesentlichen Teil umgesetzt. Im Zuge der diesen Grundsatzentscheidungen nachlaufenden konkreten Standortentwicklung wird die Verwaltung ein Raumprogramm entwickeln und eine Mach- barkeitsstudie erstellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer - 4 - V/0268/2021 weiterführenden Schule sowie ein Beschlussvorschlag für ein Wettbewerbsverfahren einschl. Kosten- ermittlung und VgV-Verfahren vorgelegt. Mit der nicht öffentlichen Vorlage V/299/2020 hat der Rat der Stadt die Verwaltung mit dem Erwerb von Teilflächen des Betriebsgeländes der Westfalen AG in Angelmodde beauftragt, um einen neuen Schulstandort zu realisieren. Dieser Auftrag i st mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage ebenfalls als erfolgreich bearbeitet anzusehen. Planungsziele und verhandelte Qualitätsstandards für die Wohnbauentwicklung (siehe Beschlusspunkt 2) Die rahmensetzenden Planungsinhalte wurden mit der Vivawest Woh nen GmbH intensiv und kon- sultativ erörtert. Die folgenden Zielsetzungen sind das Ergebnis eines dialogorientierten Verhand- lungsprozesses, die aus Sicht der Verwaltung einen gemeinsamen qualitativen Weg zwischen der Stadt und der Vivawest Wohnen GmbH für ei n neues Stadtquartier in Münsters Südosten ebnen und sichern. Die ff. Zielsetzungen sollen insofern die Grundlage für den weiteren Planungsprozess bilden. Wohnungsstrukturelle Ziele und Wohnungsmix Das neue Wohnquartier auf den Flächen der Vivawest Wohnen GmbH kann standortverträglich aus fachlicher Sicht eine Bruttogrundfläche (BGF) von bis zu 50.000 qm aufnehmen (die Bestandsbebau- ung am Flaßkuhl ist hierbei nicht berücksichtigt). Die Wohnbedarfe, die Lage des Standortes in der Nähe vom künftigen WLE -Haltepunkt und eine gebotene städtebauliche Kompaktheit neuer Wohn- bauflächenentwicklungen legen ein Verhältnis von 75 % Mehrfamilienhäuser (MFH) zu 25 % Einfa- milienhäuser (EFH), gemessen am Nettobauland, nahe. Dies entspricht, je nach Wohnungsgrößen- ordnungsmix, geschätzten 400 bis 430 neuen Wohneinheiten (WE) , entsprechend einer standort- entwickelnden Wohndichte von etwa 100 –110 WE/ha. Für die Einfamilienhäuser sind 2 Vollgeschos- se (VG) + Staffelgeschoss/Dachgeschoss vorgesehen, für die Mehrfamilienhausbebauung sind zu 2/3 maximal 3 VG und zu 1/3 maximal 4 VG als maximaler städtebaulicher Rahmen vorgesehen. Im Sinne der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBo) Münster sind jeweils 30 Prozent der Netto- wohnfläche anteilig sowohl zur Errichtung von gefördertem Mietwohnraum als auch von förderfä- higem Mietwohnraum vorgesehen. Dabei sollen die öffentlich geförderten Wohngebäude im Quar- tier verteilt werden; die Realisierung von öffentlich geförderten Mietreihenhäusern ist ebenfalls denkbar. Durch den verhältnismäßig hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern sind neben freifinanzierten Mietwohnungen und öffentlich geförderten Mietwohnungen untergeordnet auch Gebäude mit Eigen- tumswohnungen geplant. Für den Einfamilienhausanteil wird ein kompakter Mix aus verschiedenen Wohngebäuden (pri mär Doppelhaushälften und Reihenhäuser) beabsichtigt. In diesem baulichen Segment besteht die Bereitschaft, über die Regularien der SoBoMünster hinaus, 50 Prozent (statt 30 Prozent) der Grundstücke für Einfamilienhäuser nach den sozialen Kriterien entsprechend der aktuell geltenden städtischen Vergaberichtlinie zu vergeben. Städtebauliche und hochbauliche Gestaltqualität Das Wohnquartier soll durch architektonische Individualität und Vielfalt für den MFH-Bereich ge- kennzeichnet sein. Eine standardis ierte und einheitliche „großsiedlungsähnliche“ Gestaltung der Mehrfamilienhäuser soll bewusst vermieden werden. In Anlehnung an die zentrale soziale Infrastruk- tur (u. a. weiterführende Schule) soll und kann die städtebauliche und hochbauliche Gebietskubatu r an einer städtischeren – gleichwohl das gebaute Umfeld im Bestand respektierenden – Ausprägung und Gestaltung orientiert werden. Um den Anspruch an die oben formulierte städtebauliche Gesamtqualität und Gestaltungsqualität des neuen Wohnquartiers zu erfüllen, ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren vorgesehen. - 5 - V/0268/2021 Soziale Infrastruktureinrichtungen Als soziale Großinfrastruktur wertet die weiterführende Schule (Sek. I/II mit vier Zügen) die Stadttei- le Angelmodde und Gremmendorf auf und stärkt die städtischen Strukturen in den beiden Stadtteilen. Dadurch besteht die Chance, dass sich unter anderem aufgrund des hohen Schüleraufkommens wei- tere „stadtteilprägende“ Nutzungen und Einrichtungen im Quartier ansiedeln und die Schule als sozia- le Infrastruktureinrichtung funktional unterstützen und ergänzen könnten. Des Weiteren sollen Kita -Standorte den maßnahmenbedingten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Quartier decken. Die Realisierung weiterer, über den maßnahmenbedingten Bedarf hinausgehen- der Kita-Gruppen aufgrund bestehender weitergehender Versorgungsbedarfe im Stadtteil muss im weiteren Planungsprozess überprüft werden. Spielplätze und Freiräume Der Vornholtgraben dient als Verbindungselement zwischen dem Wohnquartier und dem neuen Schulstandort. Gemäß den Abstimmungen wird der Vornholt graben renaturiert und dient als grünes Band im neuen Quartier der Erholung und Begegnung zwischen Mensch und Natur. Das gestaltete Umfeld des Gewässers soll als qualitätsvoller Aufenthaltsort dienen, der die Nutzungen Schule, Woh- nen und Freizeit in der Natur zusammenbringt. Neben sozialen Funktionen übernimmt der Vornholt- graben auch ökologische Funktionen, die zur Attraktivität des Quartiers beitragen: Das Gewässer soll Regenwasser aufnehmen, Starkregen puffern und im Sommer die Umgebung kühlen. Die öffentliche, maßnahmenbedingte Kinderspielfläche soll im Freiraum integriert werden. Es beste- hen Überlegungen, ob und inwieweit die Zusammenlegung der im Bebauungsplan Nr. 405 festgesetz- ten Kinderspielfläche südwestli ch des neuen Wohnquartiers sinnvoll erscheint. Diese Überlegungen müssen im weiteren Planungsprozess ausgearbeitet werden. Weiterhin sind halböffentliche Räume im MFH-Bereich (z. B. Vorgärten, Innenhöfe, Gemeinschaftsgärten) vorgesehen, um funktionierende und lebendige Nachbarschaften durch persönliche Kontakte zu fördern und die Identität mit dem Wohnquartier zu stärken. Ein möglicher Quartiersplatz kann mit hoher Aufenthaltsqualität im räumlichen Eingangsbereich des Quartiers ein verbindendes Element zwischen dem bestehenden und neuen Quartier bilden. Quartiersvernetzung, Verkehr und Mobilität Gemäß den bisherigen Abstimmungen werden hohe Ansprüche an ein mit dem Umfeld und mit den angrenzenden Stadtteilstrukturen vernetztes Quartier gestellt und berücksi chtigt. Attraktive, ressour- censchonende Mobilitätsangebote sollen eine zeitgemäße Anbindung des Quartiers sicherstellen; dabei soll der Fokus auf den Umweltverbund gelegt werden. Die fußläufige Erreichbarkeit (ca. 500 m) zum zukünftigen WLE-Haltepunkt, bietet hier eine sehr gute Vernetzung in Richtung Stadtzentrum. Attraktiv gestaltete Fuß- und Radwege sollen die Erreichbarkeit des WLE-Haltepunkt gewährleisten. Die Heidestraße dient als Zubringerstraße für das Wohnquartier und den Schulstandort. Die Leis- tungsfähigkeit der Heidestraße ist im Hinblick auf das zukünftige Verkehrsaufkommen nach ersten gutachterlichen Prüfungen bereits im jetzigen Zustand quantitativ sichergestellt. Der für die Straße und Anwohner belastende Industrie- und Gewerbeverkehr in Form von LKW- und Schwerlastverkehr fällt durch die Aufgabe des Betriebsstandortes der Westfalen AG weg. Es werden insbesondere durch den (nichtmotorisierten) Schülerverkehr neue Ansprüche an die Qualität der Heidestraße gestellt. Die Konkurrenz zwischen dieser sensiblen Nutzergruppe in Form von Fuß - und Radverkehr und dem durch die Baugebietsentwicklung zunehmenden Pkw -MIV muss harmonisiert werden. Zur Sicherstel- lung der neuen Qualität sind voraussichtlich baulich -gestalterische Anpassungsmaßnahmen notwen- dig. Die Heidestraße stellt insofern einen wichtigen Aufgaben - und Lösungsbestandteil der weiteren Planungen dar und wird intensiv begutachtet, bearbeite t und mit verkehrsfunktionalen und ggf. ver- kehrsgestalterischen Lösungen versehen werden. Innovative bauliche Aspekte, energetische und ökologische Standards Es werden hohe Anforderungen an ein innovatives und modernes Quartier formuliert. Die Vorha- benträgerin verpflichtet sich zur Übernahme von städtischen Standards als Mindeststandards. Es ist - 6 - V/0268/2021 darüber hinaus v orgesehen, alle Säulen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales) und ins- besondere die umweltrelevanten Kriterien in der Planung zu berücksichtigen . Die Entwicklung eines nachhaltigen Quartiers soll dabei u. a. durch folgende Maßnahmen im Fokus stehen: eine Auswahl von nachhaltigen Baustoffen (z. B. Holzhybrid- oder Modulbauweise), Gebäude mit KfW-40 als besonders energiesparender und über die aktuell geltenden städti- schen Standards hinausgehender Baustandard (statt KfW-55); eine ressourcenschonende Planung, durch eine technologisch innovative und dezentrale Energie-/Wärmeversorgung (ein innovatives, ganzheitliches Energiekonzept ausgehend von regenerativen Energiequellen, zielführenden Speichersystemen und einer effizienten Steue- rung); eine Vorsorge für Hitzeperioden und Starkregenereignisse. Im Hinblick auf eine technologisch innovative Energie- und Wärmeversorgung erkennt die Viva- west Wohnen GmbH proaktiv und aus eigenem Anspruch ein hohes Potenzial für ein quartierüber- greifendes, die Wohngebäude u nd das Schulgebäude zusammenbetrachtendes Energie - und Wär- meversorgungskonzept, das es im Zuge der weiteren Planung zu prüfen und zu konkretisieren gilt. Planungsziele und Qualitätsstandards als Teil der Rahmenvereinbarung (siehe Beschlusspunkt 3) Mit der Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und Vivawest Wohnen GmbH und ihren Inhalten wer- den die o. g. Zielrichtungen vor Einstieg in die Planungen und insbesondere die Bauleitplanung gesi- chert (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Die Kerninhalte des mit der zukü nftigen Eigentümerin vereinbar- ten öffentlich-rechtlichen Vertrages sind in Anlage 3 zu dieser Vorlage aggregiert dargestellt. Neben den o. g. ausgehandelten Zielsetzungen, können der Rahmenvereinbarung auch grundsätzliche Re- gelungen zu fairen Kostenverteil ungen und Kostenübernahmen sowohl für die Planungsphase als auch tlw. für die künftige Bau- und Realisierungsphase entnommen werden. Rahmenvereinbarung als Grundlage für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren und Bauleitplanverfahren (siehe Beschlusspunkt 4) Mit der Rahmenvereinbarung einigen sich die Stadt Münster und die Vivawest Wohnen GmbH auf einheitliche Ziele und einzuhaltende Qualitätsstandards für die Quartiersentwicklung. Die in Anlage 3 dargestellten Kerninhalte der Rahmenvereinbarung sol len die Grundlage in jedem weiteren Pla- nungsschritt bilden. Durch die Berücksichtigung der Kerninhalte im anstehenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und den sich anschließenden Bauleitplanverfahren (vgl. Vorlage V/0252/2021) wird sichergestellt, dass die ausgehandelten städtebaulichen Kennzahlen als Maximal- werte und die vereinbarten Qualitätsansprüche in den weiteren Planungsprozess integriert und in allen weiteren Phasen der Planung berücksichtigt werden. Für das Qualifizierungsverfahren ist die Stadt federführend zuständig. In der Rahmenvereinbarung sind Kostenregelungen für das Qualifizierungsverfahren enthalten (vgl. Anlage 3). Zusammenarbeit mit Vivawest Wohnen GmbH (siehe Beschlusspunkt 5 ) Mit der Vivawest Wohnen GmbH steht ein renommierte s, erfahrene s und fachkompetente s Unter- nehmen zur Verfügung, mit dem das Projekt und der Planungsprozess aus Sicht der Verwaltung ziel- orientiert und erfolgreich vorangetrieben werden können. Die Vivawest Wohnen GmbH weist in den o. g. Qual itätsmerkmalen für das zukünftige Quartier ent- sprechende Kompetenzen und Erfahrungen auf. - 7 - V/0268/2021 Im Sinne einer zeitstringenten Baulandentwicklung ist vorgesehen, die im Laufe der letzten Mona- te entstandenen Arbeitsstrukturen beizubehalten, um einen stetigen Aus tausch zu gewährleisten und die Baulandentwicklung gemeinsam, insbesondere auch in der aktiven und transparenten Information der Öffentlichkeit vor Ort, umzusetzen. Frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe Beschlusspunkt 6 ) Die Einbindung und Information der Bürgerinnen und Bürger ist sehr frühzeitig und zeitnah nach den Ratsbeschlüssen und den folgenden Vertragsabschlüssen vorgesehen. Die Vivawest Wohnen GmbH und die Stadt Münster als zukünftige Flächeneigentümerinnen beabsichtige n ein umfangrei- ches, dreistufiges Partizipationsverfahren zur Quartiersentwicklung (analog zum Modell Han- dorf-Kirschgarten). Als erste Stufe ist eine sehr frühzeitige informelle Beteiligungsveranstaltung vorgesehen, in der Inte- ressierte über den Grundsatzbeschluss des Rates informiert werden und – auf Basis des hiermit ver- bundenen städtebaulichen Zielrahmens - über die beabsichtigte planerische Entwicklung diskutieren können, ohne dass bereits ein städtebauliches Konzept vorliegt. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen die örtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt werden, auf deren Basis Fragen gestellt sowie Wün- sche und Anregungen für die Entwicklungen und auch Sorgen und Befürchtungen mit Blick auf den Veränderungsprozess in ihrem Stadtteil geäußert we rden können und sollen. Im Anschluss würde das städtebauliche Qualifizierungsverfahren beginnen, in das die Anmerkungen und Ideen der Bürge- rinnen und Bürger dahingehend einfließen, dass eine Auseinandersetzung und Würdigung, im Best- fall auch Berücksichtigung durch die Stadtplanungsbüros erfolgt. In der zweiten Stufe der Beteiligung werden den Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl an Entwür- fen vorgestellt. Sie werden über den aktuellen Entwurfsstand informiert und ihre Anregungen fließen in die weitere Bearbeitung ein. Mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rahmen der Bauleitplanungen endet die inten- sive Bürgerbeteiligung zum Projekt. Ein Schema zur projektbegleitend vorgesehenen Bürgerbeteili- gung ist Anlage 4 zu entnehmen. Alle Beteiligungsschr itte werden je unter stetiger und klarer Kommunikation der Grundsatzent- scheidungen des Rates, der sich konkretisierenden Planungsziele, des Verfahrensweges und der zeitlich benannten Einbringungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Dieses quartiersbezogene Partizipationsverfahren zur Entwicklung des Westfalen -Geländes flankie- rend und den gesamten Stadtteil Angelmodde in den Blick nehmend, soll noch im 2. Quartal dieses Jahres mit dem Prozess zur Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepte s mit intensiver Beteili- gung der Bürgerschaft vor Ort begonnen werden. Die Bezirksvertretung Münster -Südost und der sei- nerzeitige Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hatten mit Beschluss der Vorlage V/0671/2020 „Stadtteilentwic klungskonzept Angelmodde“ im August letzten Jahres die Verwaltung entsprechend beauftragt. Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 27.04.2021 einen mündlichen Bericht zum beabsichtigten Ablauf und den vorgesehenen Beteiligungsschritten geben. Weiteres Vorgehen, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat (siehe Beschlusspunkt 7) Die Westfalen AG, Vivawest Wohnen GmbH und Stadt Münster werden alle genannten Verträge no- tariell beurkunden lassen. Die Westfalen AG und die Stadt Münster unterzeichnen den liegenschaftli- chen Vertrag für die ca. 4,8 ha große Fläche für den neuen Schulstandort. Die Westfalen AG und Vivawest Wohnen GmbH unterzeichnen den Erwerbsvertrag für die ca. 6,3 ha große Fläche für das - 8 - V/0268/2021 zukünftige Wohnquartier und die Vivawest Wohnen GmbH und Stadt Münster unterzeichnen die o. g. Rahmenvereinbarung zur stadtplanerischen Qualitätssicherung für das zukünftige Wohnquartier. Vorbehaltlich der Unterzeichnung der Erwerbsverträge und der Rahmenvereinbarung soll das städte- bauliche Qualifizierungsverfahren vorbereitet und iterativ im Zusammenspiel mit den o. g. Beteili- gungsphasen der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Zugleich soll die Bauleitplanung vorbereitet und nach Beendigung des städtebaulichen Qualifizier ungsverfahrens begonnen werden. Aus verfahrens- technischen Gründen ist die Aufstellung eines einzigen Bebauungsplans für beide Flächen nicht mög- lich, weshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 624) für das Wohnquartier mit der Vivawest W ohnen GmbH als Vorhabenträgerin und ein angebotsbezogener Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 625) für den Schulstandort vorgesehen ist (vgl. Parallelvorlage V/0252/2021). Ungeachtet dessen handelt es sich um ein gemeinsames Projekt, weshalb ein zeitgleicher Verfah- rensstart beabsichtigt ist. Gesamtbewertung und Chancen Die städtebauliche Entwicklung bereitet die Umwandlung eines vormals gewerblich-industriell genutz- ten Areals in siedlungsstruktureller Gemengelage zu einem modernen, städtisch geprägten und dennoch an die Umgebung angepassten Wohnquartier und Schulstandort vor. Durch die städ- tebauliche Entwicklung erfahren die gewerblich genutzten Flächen eine strukturelle Aufwertung mit weitreichenden Chancen für die Stadtteilentwicklung. Die vierzügige weiterf ührende Schule dient als funktionale Ergänzung des durch Wohnnutzung geprägten Stadtteils. Insbesondere in den Stadtteilen Angelmodde und Gremmendorf ist bisher noch kein separates Schulangebot an Sek I und II vorhan- den. Durch die Flächen für den Schulstan dort kann der bestehende und zukünftige Bedarf an Schul- plätzen im Sek. I und Sek. II Bereich im Südosten von Münster in Teilen abgedeckt werden. Angren- zende Wohngebiete profitieren durch die Wohn - und Schulnutzung von einer geringeren Lärm - und Immissionsbelastung im Vergleich zur Vornutzung. Im Fokus stehen bei der städtebaulichen Entwicklung nicht nur Wohnungsquantitäten, sondern vor allem auch die wohnungsstrukturelle Vielfalt und Qualität . Das zu entwickelnde Quartier soll sich durch eine hohe soziale B indung und Integration auszeichnen. Verschiedenste Eigentumsformen, Altersgruppen und Bewohnerinnen und Bewohner mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln tragen zur sozialen Vielfalt im Quartier bei. Öffentliche und halböffentliche Quartiers - und Grünflä chen sollen Raum für Begegnungen bieten und die Bindung zum Wohnort und lebendige Nachbarschaften unter- stützen. Die Heidestraße als Haupterschließungsstraße erfährt eine neue Art der Verkehrsbelastung. Im Zuge der Schul - und Wohnbauentwicklung werden neue Ansprüche an die Qualität der Heidestraße ge- stellt, die sich insbesondere durch ein harmonisches Zusammenführen zwischen überwiegend nicht- motorisierten Schülerverkehren und einem erhöhten MIV kennzeichnen. Im Zuge dessen werden bauliche Maßnahmen (z.B. Ver breiterung von Gehwegen) an der Heidestraße intensiv geprüft, von denen auch die Bewohner angrenzender Wohngebiete profitieren sollen. Durch die Reaktivierung der WLE-Strecke erfährt das Quartier trotz seiner randlichen Lage eine gute verkehrliche Anbindung in Richtung Innenstadt und Sendenhorst und untermauert damit das Potenzi- al für die Entwicklung eines attraktiven Wohn- und Schulstandortes. Es soll ein innovatives Quartier entstehen. Für dieses Ziel hat sich auch d ie Vivawest Wohnen GmbH bekannt und st eht einer nachhaltigen Quartiersentwicklung offen gegenüber. Im Quartier sollen An- gebote für Sharing - und Elektromobilität in der Planung berücksichtigt werden. Vivawest hat bereits Erfahrung mit dem Einsatz von nachhaltigen Baustoffen und möchte die Anwendung von Holz-Hybrid- und modulbasierten Bauweisen sowie effiziente Energiekonzepte vorantreiben : sie erkennt in dem neu entstehenden Wohnquartier hierfür ein hohes Potenzial. Weiterhin besteht ein insgesamt qualitativ hochwertiger baulicher und funktionaler Anspruch an das Quartier. Hierfür sieht sich die Vivawest Wohnen GmbH als langfristiger Partner im Stadtteil: funktio- - 9 - V/0268/2021 nierende Nachbarschaften als ein wichtiger Parameter für ein stabiles und wertiges Wohnungsbau- vorhaben. Die Vivawest Wohn en GmbH (bzw. ggf. eine konzernzugehörige Gesellschaft) wird als Bestandshalter der Mietwohnungen fungieren und lediglich die untergeordnet geplanten Einfamilien- häuser sowie Eigentumswohnungen veräußern. Die Verwaltung steht vor dem Hintergrund anderer münsterischer Projekte einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen positiv gegenüber In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A: Anlage 1: Großräumige Einordnung des Westfalen-Areals Anlage 2: Kleinteilige Einordnung des Westfalen-Areals Anlage 3: Kerninhalte des öffentlich -rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Münster und Vivawest Wohnen GmbH Anlage 4: Schema - dreistufige Einbindung der Öffentlichkeit
Anlage01_V_0268_2021
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Albersloher Weg Heidestraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 3ODQJHELHW0DVWDE*URUlXPLJH(LQRUGQXQJGHV:HVWIDOHQ$UHDOV/L]HQ]'DWHQOL]HQ]'HXWVFKODQG/DQG15:6WDGW0QVWHU-DKU9HUVLRQ
Anlage02_V_0268_2021
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GE II II II IIIIII I I IIII III II I I III II IIIIII II I IIII II III II II II Rampe RampeRampe Rampe Rampe Rampe RampeRampeRampe Rampe Neubeckum - Münster Neubeckum - Münster Neubeckum - Münster Flur 170 Holtkampsbusch HöftestraßeHeidestraße Heidestraße Lüderitzweg Josef-Suwelack-Weg Altehof Altehof Flaßkuhl Starweg Amselweg Schwalbenweg Lilienthalweg Lilienthalweg Zum Erlenbusch Angelmodder Weg Angelmodder Weg BirkenheideMeisenweg Heinrich-Löwe-Weg Woermannweg Paul-Engelhard-Weg An der Wallhecke WLEHaltestelleHBahnübergangBahnübergang Bahnübergang 420 m bis zur BushaltestelleHeidestraße490 m bis zurWLE-Haltestelle Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 hEHUVLFKWVSODQRKQH0DVWDE.OHLQUlXPLJH(LQRUGQXQJGHV:HVWIDOHQ$UHDOV)OlFKHIU:RKQTXDUWLHU)XXQG5DGZHJUmgestaltung der Verkehrswege)OlFKHIU6FKXOVWDQGRUW Kinderspielplatz BPlan Nr. 405*HZHUEHJHELHWVIOlFKH%3ODQ1UGE Vornholtbach als verbindendes ElementJJISHUVSHNWLYLVFKH(UZHLWHUXQJVIOlFKH
Anlage04_V_0268_2021
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Satzungsbeschluss durch den Rat Stetige und klare Kommunikation Beginn Bauleitplanung Konkretisierung und Ausarbeitung des Sieger- entwurfes für die Erarbeitung der Bebauungspläne Nr. 624 und Nr. 625 3. Stufe des Partizipationsverfahrens Formale Offenlage des Bebauungsplans Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Vorhabenträgerin Information der Öffentlichkeit zum Siegerentwurf Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Ratsbeschluss zum Projektstart durch den Rat 1. Stufe des Partizipationsverfahrens Frühzeitige Beteiligungs- veranstaltung zur Information über den Grundsatzbeschluss - Möglichkeit für Diskussionen über die beabsichtigte planerische Entwicklung Phase 1 Mehrfachbeauf- tragung von mind. drei qualifizierten Büros für ein erstes städtebaulichen Konzept Phase 2 Überarbeitung der ausgewählten Vorentwürfe und weitere Berücksichtigung der Anmerkungen und Ideen der Öffentlichkeit Zusammenstellung der Rahmenbedingungen und Formulierung der Aufgabenstellung für das Qualifizierungs- verfahren Auswahl des Siegerentwurfes durch das Entscheidungs- gremium Auswahl von Vorentwürfen durch das Entscheidungs- gremium Förmliche Abwägung Abwägung der eigegangenen Stellungnahmen und ggf. Über- arbeitung des Bebauungsplanes 2. Stufe des Partizipationsverfahrens Information über aktuellen Entwurfsstand und Möglichkeit für Anregungen und Bedenken zu den städtebaulichen Vorentwürfen Vorbereitung Bauleitplanung (Gutachten, Untersuchungen, frühzeitige Beteiligung …) Schema zur dreistufigen Einbindung der Öffentlichkeit für die Entwicklung des Westfalen-Areals Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0268/2021
Anlage03_V_0268_2021
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 Seite 1 von 4 Aggregierte Inhalte des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Stadt Münster und Vivawest Wohnen GmbH (städtebaulicher Vertrag gem. § 12 BauGB) A Rahmenbedingungen der Projektrealisierung A. 1: Kostentragung (1) Alle Kosten des Wohnbauvorhabens (Planungskosten, Erschließungskosten etc.) werden von der Vorhabenträgerin getragen, soweit in der Rahmenvereinbarung oder im späteren Durchführungsvertrag nichts anderes bestimmt wird Die Fachgutachten für die beiden Bauleitplanverfahren werden von einem Vertragspartner beauftragt Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren Die Stadt beauftragt in Einvernehmen mit der Vorhabenträgerin das Verkehrs- und das Lärmgutachten Die Kosten werden nach einem im Durchführungsvertrag noch festzulegenden Schlüssel gerecht zwischen den Vertragspartnern geteilt. (2) Verweis auf Punkt A.5. bezüglich Kostenverteilung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen (3) Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass alle im Bebauungsplan Nr. 624 Angelmodde – Wohngebiet östlich Heidestraße / Flaßkuhl für das Wohngebiet ausgewiesenen Nichtwohnbauflächen der Stadt Münster kosten- und lastenfrei zur Verfügung gestellt werden (4) Wenn erforderlich, dann erklärt sich die Vorhabenträgerin bereit, für das Bebauungsplanverfahren Nr. 624 eine rechtliche Begleitung für spezifische Fragestellungen des öffentlichen Baurechts durch eine qualifizierte Anwaltskanzlei zu beauftragen und zu finanzieren A. 2: Wohnungsstrukturelle Ziele (1) Beide Vertragsparteien erkennen die Zielsetzungen der vom Rat der Stadt beschlossenen Grundsätze „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ (SoBoMünster)“ an Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, über die Regularien der SoBoMünster hinaus weitere Grundstücke für EFH nach den sozialen Vergabekriterien der Stadt Münster zu vergeben (2) Verpflichtung der Vorhabenträgerin, auf 30 % der entstehenden Nettowohnfläche geförderten Mietwohnraum zu errichten – hiervon mind. 70 % der Förderung der Einkommensgruppe A und zu max. 30 % in der Förderung der Einkommensgruppe B mit Mietpreis- und Belegungsbindungen – Vorbehaltlich des Fördermittelflusses durch das Land Nordrhein- Westfalen oder eines kompensierenden Mittelflusses durch die Stadt Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 Seite 2 von 4 Dabei Berücksichtigung eines bedarfsgerechten Verhältnisses von Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl sowie Nutzergruppen, Mieteinfamilienhäuser sind auch möglich Ausgewogene räumliche Verteilung des geförderten Wohnraums im gesamten Quartier Angebotsstrukturen nach Maßgabe des zum Zeitpunkt des Förderantrags geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen zu planen, zu beantragen und bewilligte öffentliche Mittel einzusetzen (3) Planungen sind frühzeitig dem MHKGB zur Beratung und Qualifizierung vor zustellen (4) Verpflichtung der Vorhabenträgerin bei der Realisierung der MFH 30 % der Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung förderfähigen Mietwohnraums zu planen und zu realisieren A. 3: Architektonische Vielfalt, städtebauliches Konzept, Qualifizierungsverfahren, Bürgerbeteiligung (1) Das Wohnquartier soll durch architektonische Individualität und Vielfalt für den MFH -Bereich gekennzeichnet sein Eine standardisierte und einheitliche „großsiedlungsähnliche“ Gestaltung des MFH -Bereichs soll bewusst vermieden werden (2) Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes Nr. 624 Mehrfachbeauftragung von mindestens 3 Büros Auswahl der Büros und Besetzung des Entscheidungsgremiums wird einvernehmlich zwischen Stadt und Vorhabenträgerin abgestimmt Rahmenbedingungen für die Mehrfachbeauftragung - Städtebauliches Konzept - Frei- und Grünflächenkonzept - Energie- und Wärmekonzept - Verkehrs- und Mobilitätskonzept - Nutzungskonzept zur Wohnungsstruktur - Konfliktminimierende Planung der Schulnutzung für die unmittelbar benachbarte Wohnbebauung - BGF zwischen 48.000 und 50.000 m² Kosten für das Qualifizierungsverfahren trägt die Vorhabenträgerin (3) Frühzeitige und transparente Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in einem dreistufigen Partizipationsverfahren A. 4: Soziale Infrastruktur, öffentliche Räume (1) Vorhabenträgerin verpflichtet sich, den maßnahmenbedingten Bedarf an Kinderspielflächen im Wohngebiet umzusetzen Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 Seite 3 von 4 Vorhabenträgerin und Stadt beabsichtigen die Zusammenlegung der Kinderspielflächen aus B-Plan Nr. 405 und dem neuen Wohngebiet zu einem gemeinsamen Kinderspielplatz Umgestaltung des Vornholtbaches und seiner Umgebung als qualitätsvoller Aufenthaltsort ist Teil des Qualifizierungsverfahrens (2) Ein Quartiersplatz soll den Quartierseingang prägen und ist Teil des Qualifizierungsverfahrens Kosten für die Entwicklung werden auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses i m Durchführungsvertrag geregelt (3) Vorhabenträgerin verpflichtet sich, eine Kindertagesstätte zu errichten, um den maßnahmenbedingten Bedarf abzudecken (etwa 8 – 9 Gruppen) Stadt und Vorhabenträgerin verständigen sich, neben den maßnahmenbedingten ggf. auch die sonstigen Bedarfe an Kindertageseinrichtungen in der Planung zu berücksichtigen A. 5: Erschließung / Mobilitätskonzept Wohnquartier wird ein nachhaltiges Mobilitätskonzept mit Fokus auf den Umweltverbund für das Wohnquartier und die Schule entwickeln lassen, Berücksichtigung des zukünftigen WLE - Haltepunktes Stadt und Vorhabenträgerin teilen sich die Kosten der erforderlichen baulichen Maßnahmen für die Heidestraße und neue Wegeverbindung zum WLE-Haltepunkt Die erforderlichen Entwässerungseinrichtungen für das Wohngebiet werden von der Vorhabenträgerin nach städtischen Vorgaben realisiert A. 6: Nachhaltiges und innovatives Quartier (zukunftsgerechte Quartiersentwicklung) Hohe Anforderungen an ein nachhaltig und zukunftsfähig gestaltetes Quartier - Soziale Vielfalt im Quartier, soziale Durchmischung - Attraktive und alternative Mobilitätsangebote - Energieeffiziente Gebäude mind. nach KfW 40 Standard - Innovative Energie- und Wärmeversorgung unter Betrachtung des Wohngebietes und des Schulstandortes - Entwässerung, Klimaanpassung und intensive Begrünung B. Bauleitplanung Städtebauliches Qualifizierungsverfahren dient zur Vorbereitung für die Bauleitplanung Stadt ist federführend zuständig, Kosten trägt die Vorhabenträgerin Stadt beauftragt das erforderliche Verkehrs- und Lärmgutachten für die Bebauungspläne Nr. 624 und Nr. 625 Vorhabenträgerin beauftragt notwendige Gutachten/Untersuchungen einschließlich Umweltprüfung/Umweltbericht im Einvernehmen mit der Stadt mit Ausnahme der verfahrensimmanent hoheitlichen Aufgaben der Stadt, dem förmlichen Planaufstellungsverfahren und der ordnungsgemäßen Abwägung i. S. d. § 1 Abs. 7 BauGB Gutachten können durch die Stadt für die parallele FNP-Änderung verwendet werden Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0268/2021 Seite 4 von 4 C. Weitere, im Planungsprozess erforderliche vertragliche Vereinbarungen (§ 12 BauGB) Notwendige Regelungen u. a. zu Realisierungsverpflichtungen und –fristen Gestalterische Anforderungen an die Realisierung der Gebäude Anzahl der WE, Struktur der Wohnqualitäten und Umfang Nettowohnflächen Konkretisierungen hinsichtlich geförderter und förderfähigem Wohnraum (Verortung, Wohnungsmix etc.) Anpassungen öffentlich technischer Infrastruktureinrichtungen Regelungen zur Gestaltung und Kostentragung Quartiersplatz Ausbau der technischen Infrastruktur nach den Standards der Stadt Regelungen zum Umfang der Begrünung im Quartier Notwendige Lärmschutzmaßnahmen Renaturierung des Vornholtbaches Sanierungsverpflichtungen im Falle von Boden- / Grundwasserverunreinigungen Maßnahmen zum Artenschutz …
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Heidestraße
- Josef-Suwelack-Weg
- Angelmodder Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Albersloher Weg
- An der Wallhecke
- Heinrich-Löwe-Weg
- Zum Erlenbusch
- Lüderitzweg
- Schwalbenweg
- Lilienthalweg
- Woermannweg
- Kirschgarten
- Flaßkuhl
- Hessenweg
- Altehof
- Starweg
- Amselweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0268/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 26.03.2021 10:40