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A-R/0012/2020

Jugend- und Musikclubs dauerhaft entlasten: Tanzsteuer abschaffen

Antrag an den Rat 06.05.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 11.2

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747 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0012/2020 
 
 
 
 
 
 
 
05.05.2020 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung für die Sitzung des HFA am 13.05.2020 
 
Jugend- und Musikclubs dauerhaft entlasten: Tanzsteuer abschaffen 
 
Der HFA bzw. Rat möge beschließen: 
Die Stadt Münster schafft die Tanzsteuer ab, die Vergnügungssteuersatzung wird 
entsprechend angepasst. 
Bis zur Satzungsänderung wird rückwirkend zum 01. April 2020 auf die Erhebung der 
Tanzsteuer verzichtet. 
 
Begründung: 
Münster folgt damit dem Beispiel vieler anderen Kommunen, die keine Tanzsteuer (mehr) 
erheben. Eine Doppelbesteuerung mit damit einhergehender Strangulierung von Jugend- 
und Musikclubs wird abgeschafft. 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und CDU-Fraktion  und GAL-Fraktion

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.2 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
(Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage)

Details

Aktenzeichen
A-R/0012/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37