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V/0070/2015/1

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung der zeitlich befristeten Maßnahme im Gebäude Warendorfer Straße 263

Vorlagen 20.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0070/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; 
hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an verschiedenen 
Standorten und Erweiterung am Standort Warendorfer Straße 263 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass die folgenden Standorte grundsätzlich geeignet sind, dort vorüberge-
hend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen aufzustellen. Die 
Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn dort im Einzelfall die liegen-
schaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen hierfür geschaf-
fen werden können. Es sollen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise für Familien errich-
tet und betrieben werden in 
 Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1 der Hauptvorlage) und 
 Wienburgstraße, gegenüber dem Marathon-Platz (Anlage 2 der Hauptvorlage). 
Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise für männliche alleinstehende Flüchtlinge soll 
errichtet und betrieben werden in 
 Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der  
Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3 der Hauptvorlage). 
 
2. Die Pavillongebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch von ihr beauftragte 
Investoren schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. 
 
3. Das in der Anlage 4 (der Hauptvorlage) gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendor-
fer Straße 263 (ehemalige Truppenunterkunft) wird als Erweiterung der dortigen neuen Flücht-
lingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazi-
tät für weitere ca. 50 Menschen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ange-
mietet und umgebaut. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne zu 
erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0070/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0070/2015/1 
5. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwir-
ken, dass die Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, 
als Notunterkunft des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen über den bislang vor-
gesehenen Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortgesetzt 
und gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. 
 
6. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli-
chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Errichtungsbeschlüsse die entste-
henden Miet-, Betriebs- und Umbaukosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustellen. 
 
8. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be-
triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 2,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 
EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 2,00 VZÄ EGr. 4 für 
Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
 
9. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der bislang üblichen Fallrelation die erforderlichen Per-
sonalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz und der Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen jeweils zeitnah und zu-
nächst überplanmäßig vorzunehmen. 
 
10. Für die weitere Prüfung und Beschaffung  der zusätzlichen Flüchtlingsunterkünfte werden - 
außerhalb der gesperrten Stellen und der dazu noch durchzuführenden Organisationsuntersu-
chung - im Amt für Immobilienmanagement befristet für maximal drei Jahre und im Umfang von 
zuerst bis zu 2,00 Vollzeitäquivalenten in diesem Jahr, bedarfsabhängig erhöht auf 3,00 Voll-
zeitäquivalente im nächsten Jahr, zusätzliche Mitarbeiter/-innen beschäftigt. 
 
11. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen und Kapazitäten in den beteiligten städti-
schen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften so zu steuern, dass die Errichtung der 
dauerhaften wie der temporären Unterkünfte für Flüchtlinge zügig erfolgen kann. Sollten 
hierfür die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird dem Rat unverzüglich unter Ein-
schluss von Handlungsvorschlägen berichtet. 
 
12. Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne sollen in 
die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge einbezogen werden. 
 
13. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit Internet-Anschlüssen und möglichst mit 
WLan-Zugängen ausgestattet, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Von dieser Regel kann in 
begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. 
 
14. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah und unter Berücksichtigung der Ressourcen 
einen Workshop vorzubereiten und durchzuführen. Ziel des Workshops ist, kreative 
Ideen zum Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu entwickeln. Thematisch 
geht es insbesondere um Wohnungsfragen, doch sollen auch weitere mögliche Per-
spektiven diskutiert werden. Hierzu sollen neben den Verantwortlichen in Münsterscher 
Politik, Verwaltung und kommunalen Initiativen vor allem auch positive Erfahrungen an-
derer Kommunen, Best Practice Beispiele bundesweit und auch engagierte Flüchtlinge 
selbst zu Wort kommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vo-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres 
fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben.

- 3 - 
V/0070/2015/1 
Die Mietkonditionen und die Kosten für die Herrichtung der Grundstücke sowie den Lärmschutz 
sind im weiteren Verfahren noch zu berechnen. Ebenso die zum Umbau des Gebäudes im Bereich 
der Warendorfer Straße 263 benötigten investiven Mittel, die nach einer ersten groben Kosten-
schätzung ca. 700.000 € bis 750.000 € betragen werden, wobei davon auszugehen ist, dass das 
Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt wird. 
Die erforderlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen werden für die zuständigen Gre-
mien in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 73.940  
   2016 ff. 221.820  
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 45.720  
   2016 ff. 182.880  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 2.000 Integrations-
hilfen 
   2016 ff. 8.000 
Insgesamt:   2016 ff. 412.700 2015: 
121.660 € 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 161.320 Mobiliar und 
Einrichtungs- 
gegenstände 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  161.320  
 
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Inbe-
triebnahme überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den dauer-
haften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermeh-
rungen vorschlagen. 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erforderlich 
werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereit-
stellung nach § 83 GO NRW zu. Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergeben, muss eine 
Nachtragssatzung erlassen werden.

- 4 - 
V/0070/2015/1 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft und schlägt die 
neuen Beschlüsse vor. Im Folgenden werden die Änderungsbeschlüsse der Gremien sowie ein 
ergänzender Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfungen 
und Bewertungen durch die Verwaltung dargestellt. 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 05.03.2015 und Ausschuss für Liegenschaften,  
Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 11.03.2015 
 
1. … 
 Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der  
Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3 der Hauptvorlage). 
 
Bei der Umsetzung ist die Bezirksvertretung Hiltrup zu beteiligen.  
 
Dem Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup und des Ausschusses für Liegen-
schaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement soll nicht gefolgt werden. 
 
In den Verfahren, in denen neue Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wer-
den, sind bereits verschiedene Beteiligungsprozesse vorgesehen. Für neue dauerhafte Flücht-
lingseinrichtungen wird die Standortsuche bekanntlich in einem Mediationsprozess organisiert, in 
dem unter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik sowie zahlreicher weiterer Beteiligter 
wie Freier Wohlfahrtspflege, Integrationsrat, Moscheevertreter, Kirchen, Polizei, Wohn + Stadtbau 
GmbH usw. Standorte verteilt über das Stadtgebiet erarbeitet und ausgewählt werden. Ein solches 
Verfahren ist für temporäre Lösungen, die bei den sehr hohen Zuzugszahlen in der Regel sehr 
schnell entschieden werden müssen, nicht praktikabel. 
 
Um auch die Planungen für zeitbefristete Maßnahmen abzustimmen, treffen sich seit etwa Anfang 
2014 regelmäßig Mitglieder der Bezirksvertretungen, der Ratsfraktionen sowie des Integrationsra-
tes gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung im Politischen Arbeitskreis 
Flüchtlinge, der durch die städtische Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angele-
genheiten organisiert wird. Hier stimmt die Verwaltung die Entwicklung und den jeweiligen Stand 
anstehender Projekte ab, bevor sie in den Beratungsgang der Gremien gegeben werden. 
 
Nach der Beschlussfassung der Gremien zu einzelnen Maßnahmen spielt die Information der 
Menschen vor Ort eine besondere Rolle. Die Menschen werden durch die zuständigen Bezirksbür-
germeisterinnen oder Bezirksbürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung zu Veranstaltungen vor 
Ort eingeladen und über die jeweiligen Planungen informiert. Dies bereits im Vorfeld einer Bau-
maßnahme, darüber hinaus erneut unmittelbar vor Bezug eines Gebäudes, um einen konkreten 
Einblick in die Unterbringungssituation zu ermöglichen. Neben der Vorstellung des Betreuungs-
konzepts geht es in diesen Treffen vor allem um eine gute Einbindung in die Nachbarschaft, eine 
gelingende Integration in den Stadtteil und den Aufbau begleitender ehrenamtlicher Unterstützung. 
Diese Einladungen richten sich ausdrücklich auch an die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertre-
ter, die hiervon in der Regel auch rege Gebrauch machen. 
 
Einer zusätzlichen Beschlussfassung zur Beteiligung von Bezirksvertretungen - insbesondere für 
eine einzelne Bezirksvertretung - ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Sie wird die 
Diskussion aber zum Anlass nehmen zu prüfen, ob ergänzende Informationen für die Gremien in 
den Bezirken möglich sind. So wäre es beispielsweise denkbar, über konkrete Gebäudeplanungen 
zu informieren, wenn hierzu Entwürfe oder Unterlagen vorliegen.

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V/0070/2015/1 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
 
Vorschlag der Verwaltung 
 
5. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzu-
wirken, dass die Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 
15, als Notunterkunft des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen über den bislang 
vorgesehenen Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortge-
setzt und gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. 
 
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für neu ankommende Flüchtlinge 
zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. 
 
Das Gebäude wurde zusammen mit den örtlichen Hilfsorganisationen - Arbeiter-Samariter-Bund, 
Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser, Technisches Hilfswerk - soweit be-
wohnbar gemacht, dass es den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht wird. Klassenräume dienen 
als Schlaf- oder Aufenthaltsräume und die Turnhalle wird für die Essensausgabe genutzt. Seit dem 
23.02.2015 werden in dem ehemaligen Schulgebäude ca. 100 Flüchtlinge untergebracht, versorgt 
und betreut. 
 
Die soziale Betreuung der Flüchtlinge wird durch die Hilfsorganisationen sichergestellt. Eine medi-
zinische Erstuntersuchung übernimmt das städtische Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebens-
mittelangelegenheiten. Es gibt einen  Isolierbereich, in dem Flüchtlinge sanitätsdienstlich von einer 
Hilfsorganisation betreut werden können. Für die Sicherheit der Einrichtung ist nach den geforder-
ten Standards ein von Land zertifizierter Sicherheitsdienst eingebunden. 
 
Alle Beteiligten beschreiben die bisherige Organisation und vor allem den laufenden Betrieb der 
Notunterkunft sehr positiv, insbesondere in Relation zu einer in vergleichbaren Fällen notwendigen 
Unterbringung allein in Turn- oder Sporthallen, die mit dieser Maßnahme vermieden werden konn-
te. Die Tätigkeiten der Akteure wurden inzwischen gut aufeinander abgestimmt, Information und 
Kooperation gelingen sehr gut. Die Verwaltung ist gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen 
zu der Überzeugung gelangt, dass dem Land in der nach wie vor sehr angespannten Unterbrin-
gungssituation angeboten werden soll, die Betreuung in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule 
zeitbefristet bis zu den diesjährigen Sommerferien (26.06.2015) fortzuführen. 
 
Eine solche Maßnahme bindet sowohl in der Verwaltung, wie auch bei den Hilfsorganisationen 
Kräfte. Zudem kann das bisherige Sportangebot in der Turnhalle weiterhin nicht realisiert werden. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den beteiligten Kommunen aber zugesagt, alle für die Unter-
bringung der Menschen anfallenden Aufwendungen zu erstatten. Entstehende Rechnungen, ins-
besondere der erhebliche Finanzbedarf für die personelle Betreuung durch die Hilfsorganisationen 
und die Verpflegung werden der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Stelle zur Erstattung 
vorgelegt. Die Stadt Münster geht für sämtliche Maßnahmen zunächst in Vorleistung, um die Ab-
wicklung der Finanzierung für alle Beteiligten handhabbar zu machen. 
 
Trotz der Belastungen sind die Beteiligten der Auffassung, dass es auch im Sinne der betroffenen 
Menschen sinnvoll und richtig ist, die Fortsetzung der Maßnahme vorzuschlagen. Für die Stadt 
Münster ist dabei von Bedeutung, dass nach einem Erlass des zuständigen Ministeriums vom 
27.02.2015 die in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule untergebrachten 
Menschen auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden. Dadurch werden der 
Stadt Münster in diesem Umfang weniger Flüchtlinge zugewiesen, die andernfalls in städtischen 
Kapazitäten unterzubringen und zu betreuen wären.

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V/0070/2015/1 
 
Zu Beschlusspunkte 11 bis 14 
 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung am 11.03.2015 und Ausschuss für Personal, Organisation,  
Sicherheit, Ordnung und E-Government am 17.03.2015. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlägen zu folgen. Zur Begründung: 
 
11. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen und Kapazitäten in den beteiligten städti-
schen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften so zu steuern, dass die Errichtung 
der dauerhaften wie der temporären Unterkünfte für Flüchtlinge zügig erfolgen kann. 
Sollten hierfür die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird dem Rat unverzüglich un-
ter Einschluss von Handlungsvorschlägen berichtet. 
 
Die seit geraumer Zeit enorm zunehmenden Zahlen bei den Zuzügen von Flüchtlingen bringen 
nicht nur die Unterbringungskapaziäten an ihre Grenzen sondern auch die Kapazitäten der an der 
Umsetzung notwendiger Maßnahmen mitwirkenden Gremien, Ämter und Institutionen. Neben der 
gesetzlichen Verpflichtung, die nach Münster zuziehenden Flüchtlinge angemessen unterzubrin-
gen, stellen sich der Stadt weitere verpflichtende Aufgaben, die zu einem großen Teil von densel-
ben Akteuren zu bewältigen sind. Nach wie vor müssen der Ausbau der Kindertagesbetreuung und 
der (soziale) Wohnungsbau vorangetrieben werden und die sich abzeichnenden Anforderungen 
aus der Schulentwicklung müssen bewältigt werden. 
 
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange entwickelt die Verwaltung derzeit eine Stra-
tegie, mit der vor allem die sich ergebenden Anforderungen beim Thema Bauen in eine konstrukti-
ve Abfolge gebracht werden können. Ob dies bei der Summe der anstehenden Projekte in einer 
den Bedarfen entsprechenden Weise gelingt, kann noch nicht gesagt werden. Daher begrüßt die 
Verwaltung den Beschlussvorschlag, der eine Beteiligung des Rates genau für den Fall vorsieht, 
dass die Zielerreichung in den unterschiedlichen Bereichen in Frage gestellt ist. 
 
12. Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne sollen in 
die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge einbezogen werden. 
 
In der Begründung der Ausgangsvorlage ist dargestellt, dass wegen der anhaltend hohen Flücht-
lingszahlen die Bemühungen nicht nachlassen dürfen, weitere Alternativen für die angemessene 
Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. Die Entwicklung war zuletzt so dynamisch, 
dass die Verwaltung Vorbereitungen für den Notfall trifft. Dazu gehört, dass die Belegung geeigne-
ter Turnhallen geprüft wird, die jedoch von allen Beteiligten als schlechte Lösung angesehen wird. 
 
Einer der Beschlusspunkte sieht daher vor, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-
Kaserne zu erschließen, um dieses für die mögliche Notfallunterbringung von Flüchtlingen in Re-
serve zu halten. 
 
Um Maßnahmen für eine solche Lösung nicht auf den Bereich der Oxford-Kaserne zu konzentrie-
ren, hält die Verwaltung es ebenfalls für sinnvoll, die Prüfungen auch auf das Gelände der ehema-
ligen York-Kaserne zu erweitern. Diese wurden bislang nicht fortgeführt, da die geeigneten Unter-
kunftsgebäude relativ zentral auf dem Gelände liegen und mangels geeigneter Anschlüsse derzeit 
nicht in Betrieb genommen werden können. Eine Erschließung mit technischer Infrastruktur sowie 
ein vom übrigen Kasernengelände abgetrennter Zugang wären daher nur mit einem sehr großen 
Aufwand realisierbar, der bislang als unvertretbar angesehen wurde. 
 
Die inzwischen außerordentlich dringende Bedarfssituation für die Unterbringung von Flüchtlingen 
lassen es aber sinnvoll erscheinen, diese Überlegungen aufzugreifen. Auch ein hoher technischer 
und finanzieller Aufwand müssen vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Bedarfe bewertet wer-
den, zumal wenn es darum geht, Unterbringungen in Turn- und Sporthallen zu vermeiden.

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V/0070/2015/1 
 
 
Nach einem Beschluss über diesen Vorschlag wird die Verwaltung zügig in die Prüfung der techni-
schen Möglichkeiten sowie die Ermittlung von Kosten einsteigen und die Gremien über die Ergeb-
nisse - im positiven Fall verbunden mit Maßnahmevorschlägen - informieren. 
 
13. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit Internet-Anschlüssen und möglichst mit 
WLan-Zugängen ausgestattet, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Von dieser Regel kann in 
begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. 
(Anmerkung: Die Formulierungen „und möglichst mit WLan-Zugängen“ und „soweit wirtschaftlich sinnvoll“ wurden 
durch den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government ergänzt.) 
 
Die Verwaltung arbeitet zurzeit daran, die Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster mit Inter-
net sowie WLan-Anschlüssen auszustatten. Das Internet ist häufig die einzige Möglichkeit für die 
zuziehenden Menschen, Kontakt zu Ihrer Heimat und dort lebenden Freunden und Familienange-
hörigen zu halten. Mit den Gremien stimmt die Verwaltung daher überein, dass es das Ziel ist, den 
durch die Stadt Münster untergebrachten Flüchtlingen in den Einrichtungen möglichst flächende-
ckend und kostenlos Zugang zu diesem Medium zu verschaffen. 
 
Zunächst sollen die Standorte der dauerhaften Einrichtungen ausgestattet werden. Darüber hinaus 
sollen die Container- sowie die Übergangslösungen versorgt werden, die nicht nur kurzfristig be-
trieben werden. Die neuen Standorte, die in den nächsten Monaten hinzukommen, sollen folgen.  
 
Zurzeit werden Standorte genutzt, an denen eine größere Anzahl von Flüchtlingen in jeweils meh-
reren Reihen- oder Einzelhäusern untergebracht werden. Vor allem hier wird neben der Frage, wie 
dies technisch gut gelingen kann, auch der Aspekt von Bedeutung sein, mit welchem wirtschaftli-
chen Aufwand eine Ausstattung möglich ist. Daher begrüßt die Verwaltung den Hinweis, dass 
grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zum Zuge kommen sollen. 
 
Zur möglichen Nutzung von Freifunknetzen empfiehlt die Verwa ltung, angesichts der anhaltenden 
Rechtsunsicherheit zum Thema Störerhaftung, laufender Initiativen im Deutschen Bundestag zur 
Änderung der aktuellen Rechtslage sowie der parallel in Vorbereitung befindlichen Ratsvorlage zur 
WLan-Versorgung in Münster, die  Implementierung von rechtssicheren WLan -Zugängen in städti-
schen Flüchtlingsunterkünften anderweitig zu beauftragen. 
 
14. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah und unter Berücksichtigung der Ressourcen 
einen Workshop vorzubereiten und durchzuführen. Ziel des Workshops ist, kreative 
Ideen zum Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu entwickeln. Thematisch 
geht es insbesondere um Wohnungsfragen, doch sollen auch weitere mögliche Per-
spektiven diskutiert werden. Hierzu sollen neben den Verantwortlichen in Münsterscher 
Politik, Verwaltung und kommunalen Initiativen vor allem auch positive Erfahrungen 
anderer Kommunen, Best Practice Beispiele bundesweit und auch engagierte Flücht-
linge selbst zu Wort kommen. 
 
Die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich um die Unterbringung, 
Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge in der Stadt kümmern, ist derzeit besonders groß. Vor 
allem das Tempo der Zuweisung von Menschen ist mit eine hohen Zahl von Erstaufnahmen und 
-anträgen verbunden, die in der Regel sehr arbeitsintensiv sind. In dieser Situation den vorge-
schlagenen Workshop vorzubereiten und durchzuführen stellt eine besondere Herausforderung 
dar. 
 
Andererseits bietet eine solche Veranstaltung aus Sicht der Verwaltung eine gute Möglichkeit, 
auch inhaltlich in den wichtigen Fragen eines guten, qualitätvollen Umgangs mit den steigenden 
Flüchtlingszahlen zu neuen Ideen und Ansätzen zu kommen, vor allem in dem Feld der Vermitt-
lung von Flüchtlingen in privaten Wohnraum.

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V/0070/2015/1 
 
Daher wird die Verwaltung den Vorschlag gern umsetzen. Um dies mit den laufenden Arbeiten 
vereinbaren zu können wird vorgeschlagen, dies in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu realisieren. 
Im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wur-
de dies thematisiert und fand die Zustimmung der Mitglieder. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.03.2015 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wienburgstraße
  • Westfalenstraße
  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Warendorfer Straße 263
  • Hafkhorst

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0070/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37