V/0070/2015/1
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung der zeitlich befristeten Maßnahme im Gebäude Warendorfer Straße 263
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Beschlussvorlage
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V/0070/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung am Standort Warendorfer Straße 263 Beratungsfolge 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt fest, dass die folgenden Standorte grundsätzlich geeignet sind, dort vorüberge- hend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn dort im Einzelfall die liegen- schaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen hierfür geschaf- fen werden können. Es sollen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise für Familien errich- tet und betrieben werden in Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1 der Hauptvorlage) und Wienburgstraße, gegenüber dem Marathon-Platz (Anlage 2 der Hauptvorlage). Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise für männliche alleinstehende Flüchtlinge soll errichtet und betrieben werden in Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3 der Hauptvorlage). 2. Die Pavillongebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch von ihr beauftragte Investoren schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. 3. Das in der Anlage 4 (der Hauptvorlage) gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendor- fer Straße 263 (ehemalige Truppenunterkunft) wird als Erweiterung der dortigen neuen Flücht- lingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazi- tät für weitere ca. 50 Menschen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ange- mietet und umgebaut. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. Vorlagen-Nr.: V/0070/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0070/2015/1 5. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwir- ken, dass die Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, als Notunterkunft des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen über den bislang vor- gesehenen Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortgesetzt und gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. 6. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli- chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Errichtungsbeschlüsse die entste- henden Miet-, Betriebs- und Umbaukosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustellen. 8. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be- triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 2,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 2,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 9. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der bislang üblichen Fallrelation die erforderlichen Per- sonalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz und der Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen jeweils zeitnah und zu- nächst überplanmäßig vorzunehmen. 10. Für die weitere Prüfung und Beschaffung der zusätzlichen Flüchtlingsunterkünfte werden - außerhalb der gesperrten Stellen und der dazu noch durchzuführenden Organisationsuntersu- chung - im Amt für Immobilienmanagement befristet für maximal drei Jahre und im Umfang von zuerst bis zu 2,00 Vollzeitäquivalenten in diesem Jahr, bedarfsabhängig erhöht auf 3,00 Voll- zeitäquivalente im nächsten Jahr, zusätzliche Mitarbeiter/-innen beschäftigt. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen und Kapazitäten in den beteiligten städti- schen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften so zu steuern, dass die Errichtung der dauerhaften wie der temporären Unterkünfte für Flüchtlinge zügig erfolgen kann. Sollten hierfür die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird dem Rat unverzüglich unter Ein- schluss von Handlungsvorschlägen berichtet. 12. Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne sollen in die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge einbezogen werden. 13. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit Internet-Anschlüssen und möglichst mit WLan-Zugängen ausgestattet, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Von dieser Regel kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. 14. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah und unter Berücksichtigung der Ressourcen einen Workshop vorzubereiten und durchzuführen. Ziel des Workshops ist, kreative Ideen zum Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu entwickeln. Thematisch geht es insbesondere um Wohnungsfragen, doch sollen auch weitere mögliche Per- spektiven diskutiert werden. Hierzu sollen neben den Verantwortlichen in Münsterscher Politik, Verwaltung und kommunalen Initiativen vor allem auch positive Erfahrungen an- derer Kommunen, Best Practice Beispiele bundesweit und auch engagierte Flüchtlinge selbst zu Wort kommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vo- rübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. - 3 - V/0070/2015/1 Die Mietkonditionen und die Kosten für die Herrichtung der Grundstücke sowie den Lärmschutz sind im weiteren Verfahren noch zu berechnen. Ebenso die zum Umbau des Gebäudes im Bereich der Warendorfer Straße 263 benötigten investiven Mittel, die nach einer ersten groben Kosten- schätzung ca. 700.000 € bis 750.000 € betragen werden, wobei davon auszugehen ist, dass das Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt wird. Die erforderlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen werden für die zuständigen Gre- mien in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt. Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 73.940 2016 ff. 221.820 Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 45.720 2016 ff. 182.880 Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 2.000 Integrations- hilfen 2016 ff. 8.000 Insgesamt: 2016 ff. 412.700 2015: 121.660 € Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 161.320 Mobiliar und Einrichtungs- gegenstände Summe aller Auszahlungen/Saldo 161.320 Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Inbe- triebnahme überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den dauer- haften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermeh- rungen vorschlagen. Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi- ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereit- stellung nach § 83 GO NRW zu. Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergeben, muss eine Nachtragssatzung erlassen werden. - 4 - V/0070/2015/1 Begründung: Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft und schlägt die neuen Beschlüsse vor. Im Folgenden werden die Änderungsbeschlüsse der Gremien sowie ein ergänzender Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfungen und Bewertungen durch die Verwaltung dargestellt. Zu Beschlusspunkt 1: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 05.03.2015 und Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 11.03.2015 1. … Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3 der Hauptvorlage). Bei der Umsetzung ist die Bezirksvertretung Hiltrup zu beteiligen. Dem Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup und des Ausschusses für Liegen- schaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement soll nicht gefolgt werden. In den Verfahren, in denen neue Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wer- den, sind bereits verschiedene Beteiligungsprozesse vorgesehen. Für neue dauerhafte Flücht- lingseinrichtungen wird die Standortsuche bekanntlich in einem Mediationsprozess organisiert, in dem unter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik sowie zahlreicher weiterer Beteiligter wie Freier Wohlfahrtspflege, Integrationsrat, Moscheevertreter, Kirchen, Polizei, Wohn + Stadtbau GmbH usw. Standorte verteilt über das Stadtgebiet erarbeitet und ausgewählt werden. Ein solches Verfahren ist für temporäre Lösungen, die bei den sehr hohen Zuzugszahlen in der Regel sehr schnell entschieden werden müssen, nicht praktikabel. Um auch die Planungen für zeitbefristete Maßnahmen abzustimmen, treffen sich seit etwa Anfang 2014 regelmäßig Mitglieder der Bezirksvertretungen, der Ratsfraktionen sowie des Integrationsra- tes gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung im Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, der durch die städtische Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angele- genheiten organisiert wird. Hier stimmt die Verwaltung die Entwicklung und den jeweiligen Stand anstehender Projekte ab, bevor sie in den Beratungsgang der Gremien gegeben werden. Nach der Beschlussfassung der Gremien zu einzelnen Maßnahmen spielt die Information der Menschen vor Ort eine besondere Rolle. Die Menschen werden durch die zuständigen Bezirksbür- germeisterinnen oder Bezirksbürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung zu Veranstaltungen vor Ort eingeladen und über die jeweiligen Planungen informiert. Dies bereits im Vorfeld einer Bau- maßnahme, darüber hinaus erneut unmittelbar vor Bezug eines Gebäudes, um einen konkreten Einblick in die Unterbringungssituation zu ermöglichen. Neben der Vorstellung des Betreuungs- konzepts geht es in diesen Treffen vor allem um eine gute Einbindung in die Nachbarschaft, eine gelingende Integration in den Stadtteil und den Aufbau begleitender ehrenamtlicher Unterstützung. Diese Einladungen richten sich ausdrücklich auch an die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertre- ter, die hiervon in der Regel auch rege Gebrauch machen. Einer zusätzlichen Beschlussfassung zur Beteiligung von Bezirksvertretungen - insbesondere für eine einzelne Bezirksvertretung - ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Sie wird die Diskussion aber zum Anlass nehmen zu prüfen, ob ergänzende Informationen für die Gremien in den Bezirken möglich sind. So wäre es beispielsweise denkbar, über konkrete Gebäudeplanungen zu informieren, wenn hierzu Entwürfe oder Unterlagen vorliegen. - 5 - V/0070/2015/1 Zu Beschlusspunkt 5: Vorschlag der Verwaltung 5. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzu- wirken, dass die Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 15, als Notunterkunft des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen über den bislang vorgesehenen Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortge- setzt und gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart- burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für neu ankommende Flüchtlinge zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. Das Gebäude wurde zusammen mit den örtlichen Hilfsorganisationen - Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser, Technisches Hilfswerk - soweit be- wohnbar gemacht, dass es den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht wird. Klassenräume dienen als Schlaf- oder Aufenthaltsräume und die Turnhalle wird für die Essensausgabe genutzt. Seit dem 23.02.2015 werden in dem ehemaligen Schulgebäude ca. 100 Flüchtlinge untergebracht, versorgt und betreut. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge wird durch die Hilfsorganisationen sichergestellt. Eine medi- zinische Erstuntersuchung übernimmt das städtische Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebens- mittelangelegenheiten. Es gibt einen Isolierbereich, in dem Flüchtlinge sanitätsdienstlich von einer Hilfsorganisation betreut werden können. Für die Sicherheit der Einrichtung ist nach den geforder- ten Standards ein von Land zertifizierter Sicherheitsdienst eingebunden. Alle Beteiligten beschreiben die bisherige Organisation und vor allem den laufenden Betrieb der Notunterkunft sehr positiv, insbesondere in Relation zu einer in vergleichbaren Fällen notwendigen Unterbringung allein in Turn- oder Sporthallen, die mit dieser Maßnahme vermieden werden konn- te. Die Tätigkeiten der Akteure wurden inzwischen gut aufeinander abgestimmt, Information und Kooperation gelingen sehr gut. Die Verwaltung ist gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen zu der Überzeugung gelangt, dass dem Land in der nach wie vor sehr angespannten Unterbrin- gungssituation angeboten werden soll, die Betreuung in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule zeitbefristet bis zu den diesjährigen Sommerferien (26.06.2015) fortzuführen. Eine solche Maßnahme bindet sowohl in der Verwaltung, wie auch bei den Hilfsorganisationen Kräfte. Zudem kann das bisherige Sportangebot in der Turnhalle weiterhin nicht realisiert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den beteiligten Kommunen aber zugesagt, alle für die Unter- bringung der Menschen anfallenden Aufwendungen zu erstatten. Entstehende Rechnungen, ins- besondere der erhebliche Finanzbedarf für die personelle Betreuung durch die Hilfsorganisationen und die Verpflegung werden der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Stelle zur Erstattung vorgelegt. Die Stadt Münster geht für sämtliche Maßnahmen zunächst in Vorleistung, um die Ab- wicklung der Finanzierung für alle Beteiligten handhabbar zu machen. Trotz der Belastungen sind die Beteiligten der Auffassung, dass es auch im Sinne der betroffenen Menschen sinnvoll und richtig ist, die Fortsetzung der Maßnahme vorzuschlagen. Für die Stadt Münster ist dabei von Bedeutung, dass nach einem Erlass des zuständigen Ministeriums vom 27.02.2015 die in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule untergebrachten Menschen auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden. Dadurch werden der Stadt Münster in diesem Umfang weniger Flüchtlinge zugewiesen, die andernfalls in städtischen Kapazitäten unterzubringen und zu betreuen wären. - 6 - V/0070/2015/1 Zu Beschlusspunkte 11 bis 14 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 11.03.2015 und Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government am 17.03.2015. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlussvorschlägen zu folgen. Zur Begründung: 11. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen und Kapazitäten in den beteiligten städti- schen Ämtern, Einrichtungen und Gesellschaften so zu steuern, dass die Errichtung der dauerhaften wie der temporären Unterkünfte für Flüchtlinge zügig erfolgen kann. Sollten hierfür die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird dem Rat unverzüglich un- ter Einschluss von Handlungsvorschlägen berichtet. Die seit geraumer Zeit enorm zunehmenden Zahlen bei den Zuzügen von Flüchtlingen bringen nicht nur die Unterbringungskapaziäten an ihre Grenzen sondern auch die Kapazitäten der an der Umsetzung notwendiger Maßnahmen mitwirkenden Gremien, Ämter und Institutionen. Neben der gesetzlichen Verpflichtung, die nach Münster zuziehenden Flüchtlinge angemessen unterzubrin- gen, stellen sich der Stadt weitere verpflichtende Aufgaben, die zu einem großen Teil von densel- ben Akteuren zu bewältigen sind. Nach wie vor müssen der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der (soziale) Wohnungsbau vorangetrieben werden und die sich abzeichnenden Anforderungen aus der Schulentwicklung müssen bewältigt werden. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange entwickelt die Verwaltung derzeit eine Stra- tegie, mit der vor allem die sich ergebenden Anforderungen beim Thema Bauen in eine konstrukti- ve Abfolge gebracht werden können. Ob dies bei der Summe der anstehenden Projekte in einer den Bedarfen entsprechenden Weise gelingt, kann noch nicht gesagt werden. Daher begrüßt die Verwaltung den Beschlussvorschlag, der eine Beteiligung des Rates genau für den Fall vorsieht, dass die Zielerreichung in den unterschiedlichen Bereichen in Frage gestellt ist. 12. Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne sollen in die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge einbezogen werden. In der Begründung der Ausgangsvorlage ist dargestellt, dass wegen der anhaltend hohen Flücht- lingszahlen die Bemühungen nicht nachlassen dürfen, weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. Die Entwicklung war zuletzt so dynamisch, dass die Verwaltung Vorbereitungen für den Notfall trifft. Dazu gehört, dass die Belegung geeigne- ter Turnhallen geprüft wird, die jedoch von allen Beteiligten als schlechte Lösung angesehen wird. Einer der Beschlusspunkte sieht daher vor, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford- Kaserne zu erschließen, um dieses für die mögliche Notfallunterbringung von Flüchtlingen in Re- serve zu halten. Um Maßnahmen für eine solche Lösung nicht auf den Bereich der Oxford-Kaserne zu konzentrie- ren, hält die Verwaltung es ebenfalls für sinnvoll, die Prüfungen auch auf das Gelände der ehema- ligen York-Kaserne zu erweitern. Diese wurden bislang nicht fortgeführt, da die geeigneten Unter- kunftsgebäude relativ zentral auf dem Gelände liegen und mangels geeigneter Anschlüsse derzeit nicht in Betrieb genommen werden können. Eine Erschließung mit technischer Infrastruktur sowie ein vom übrigen Kasernengelände abgetrennter Zugang wären daher nur mit einem sehr großen Aufwand realisierbar, der bislang als unvertretbar angesehen wurde. Die inzwischen außerordentlich dringende Bedarfssituation für die Unterbringung von Flüchtlingen lassen es aber sinnvoll erscheinen, diese Überlegungen aufzugreifen. Auch ein hoher technischer und finanzieller Aufwand müssen vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Bedarfe bewertet wer- den, zumal wenn es darum geht, Unterbringungen in Turn- und Sporthallen zu vermeiden. - 7 - V/0070/2015/1 Nach einem Beschluss über diesen Vorschlag wird die Verwaltung zügig in die Prüfung der techni- schen Möglichkeiten sowie die Ermittlung von Kosten einsteigen und die Gremien über die Ergeb- nisse - im positiven Fall verbunden mit Maßnahmevorschlägen - informieren. 13. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit Internet-Anschlüssen und möglichst mit WLan-Zugängen ausgestattet, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Von dieser Regel kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. (Anmerkung: Die Formulierungen „und möglichst mit WLan-Zugängen“ und „soweit wirtschaftlich sinnvoll“ wurden durch den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government ergänzt.) Die Verwaltung arbeitet zurzeit daran, die Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster mit Inter- net sowie WLan-Anschlüssen auszustatten. Das Internet ist häufig die einzige Möglichkeit für die zuziehenden Menschen, Kontakt zu Ihrer Heimat und dort lebenden Freunden und Familienange- hörigen zu halten. Mit den Gremien stimmt die Verwaltung daher überein, dass es das Ziel ist, den durch die Stadt Münster untergebrachten Flüchtlingen in den Einrichtungen möglichst flächende- ckend und kostenlos Zugang zu diesem Medium zu verschaffen. Zunächst sollen die Standorte der dauerhaften Einrichtungen ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen die Container- sowie die Übergangslösungen versorgt werden, die nicht nur kurzfristig be- trieben werden. Die neuen Standorte, die in den nächsten Monaten hinzukommen, sollen folgen. Zurzeit werden Standorte genutzt, an denen eine größere Anzahl von Flüchtlingen in jeweils meh- reren Reihen- oder Einzelhäusern untergebracht werden. Vor allem hier wird neben der Frage, wie dies technisch gut gelingen kann, auch der Aspekt von Bedeutung sein, mit welchem wirtschaftli- chen Aufwand eine Ausstattung möglich ist. Daher begrüßt die Verwaltung den Hinweis, dass grundsätzlich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zum Zuge kommen sollen. Zur möglichen Nutzung von Freifunknetzen empfiehlt die Verwa ltung, angesichts der anhaltenden Rechtsunsicherheit zum Thema Störerhaftung, laufender Initiativen im Deutschen Bundestag zur Änderung der aktuellen Rechtslage sowie der parallel in Vorbereitung befindlichen Ratsvorlage zur WLan-Versorgung in Münster, die Implementierung von rechtssicheren WLan -Zugängen in städti- schen Flüchtlingsunterkünften anderweitig zu beauftragen. 14. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah und unter Berücksichtigung der Ressourcen einen Workshop vorzubereiten und durchzuführen. Ziel des Workshops ist, kreative Ideen zum Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu entwickeln. Thematisch geht es insbesondere um Wohnungsfragen, doch sollen auch weitere mögliche Per- spektiven diskutiert werden. Hierzu sollen neben den Verantwortlichen in Münsterscher Politik, Verwaltung und kommunalen Initiativen vor allem auch positive Erfahrungen anderer Kommunen, Best Practice Beispiele bundesweit und auch engagierte Flücht- linge selbst zu Wort kommen. Die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sich um die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge in der Stadt kümmern, ist derzeit besonders groß. Vor allem das Tempo der Zuweisung von Menschen ist mit eine hohen Zahl von Erstaufnahmen und -anträgen verbunden, die in der Regel sehr arbeitsintensiv sind. In dieser Situation den vorge- schlagenen Workshop vorzubereiten und durchzuführen stellt eine besondere Herausforderung dar. Andererseits bietet eine solche Veranstaltung aus Sicht der Verwaltung eine gute Möglichkeit, auch inhaltlich in den wichtigen Fragen eines guten, qualitätvollen Umgangs mit den steigenden Flüchtlingszahlen zu neuen Ideen und Ansätzen zu kommen, vor allem in dem Feld der Vermitt- lung von Flüchtlingen in privaten Wohnraum. - 8 - V/0070/2015/1 Daher wird die Verwaltung den Vorschlag gern umsetzen. Um dies mit den laufenden Arbeiten vereinbaren zu können wird vorgeschlagen, dies in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu realisieren. Im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wur- de dies thematisiert und fand die Zustimmung der Mitglieder. I. V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wienburgstraße
- Westfalenstraße
- Von-Esmarch-Straße 15
- Warendorfer Straße 263
- Hafkhorst
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Details
- Aktenzeichen
- V/0070/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37