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V/0182/2025

Weiterentwicklung der Grünordnung Münster zur "Grünordnung 2.0" – Grundsatzbeschluss und Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung von Fördermöglichkeiten

Vorlagen 03.04.2025

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Anlage 1_Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0 Münster

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Anlage 1_Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0 Münster

40845 Zeichen

Ideenskizze zur 
Weiterentwicklung der 
Grünordnung 2.0 
Münster 
 
als Dachstrategie für die Freiraumsicherung und -qualifizierung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
April 2025

2 
 
 
 
 
Auftraggeber 
 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 450 
48167 Münster 
 
 
 
 
Bearbeitung 
 
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH 
Prager Platz 6 
10779 Berlin 
+49 (0)30 2145959-0 
http://www.bgmr.de  
 
Arno Walz 
Dr. Carlo Becker

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Präambel ................................................................................................................................................. 4 
1. Status Quo Grünordnung Münster .............................................................................................. 5 
1.1. Grünsystem Freiraumkonzept ............................................................................................. 5 
1.2. Zielkonzept Naturraum........................................................................................................ 5 
1.3. Zielkonzept Freizeit und Erholung ....................................................................................... 6 
1.4. Textteil der Grünordnung .................................................................................................... 6 
1.5. Bewertung Status Quo ........................................................................................................ 6 
2. Best-Practice-Abgleich ................................................................................................................. 8 
2.1. Bonner Freiraumplan........................................................................................................... 8 
2.2. Konzeptgutachten Freiraum München 2030 ...................................................................... 9 
2.3. Landschaftsachsen Hamburg ............................................................................................... 9 
3. Zieldefinition Grünordnung 2.0 Münster .................................................................................. 10 
3.1. Übergeordnete Zielsetzung Grünordnung 2.0 .................................................................. 10 
3.2. Anforderungen an die Grünordnung 2.0 als Planungsinstrument .................................... 10 
3.3. Adressatenkreis/Zielgruppe Grünordnung 2.0 .................................................................. 11 
3.4. Umsetzung und Bereitstellung der Grünordnung 2.0 ....................................................... 12 
4. Mögliche Struktur der Grünordnung 2.0 ................................................................................... 12 
4.1. Analyse und Darstellung der Bestandssituation................................................................ 14 
4.2. Trends und Herausforderungen ........................................................................................ 15 
4.3. Leitbild: Vision für die Grünordnung ................................................................................. 15 
4.4. Raumbild Grünordnung 2.0 ............................................................................................... 16 
4.5. Zielkonzepte ...................................................................................................................... 16 
4.6. Leitprojekte ....................................................................................................................... 17 
4.7. Instrumente, Maßnahmen und Aktionsplan ..................................................................... 17 
5. Partizipation .............................................................................................................................. 17 
6. Zeitplanung ................................................................................................................................ 18

4 
 
Präambel  
Die Grünordnung Münster aus dem Jahre 1966, zuletzt 2012 überarbeitet, bildet die Grundlage der 
Freiraumplanung in Münster der letzten Jahrzehnte ab. Auf dieses Freiraumgerüst konnte viele Jahre 
aufgebaut werden. Jedoch nimmt die Nutzungskonkurrenz um Fläche weiterhin zu. Es bedarf daher 
einer Konzeption, wie die zahlreichen Nutzungsansprüche gut gesteuert werden können. Aktuelle 
Trends und Herausforderungen sind unter anderem die Siedlungsentwicklung und die 
Energiegewinnung mit ihren Flächenansprüchen, die vielfältigen Ansprüche einer heterogenen 
Gesellschaft an den Freiraum sowie Fragen der Gesundheit, Bewegung und Umweltgerechtigkeit. 
Aber auch Klimaschutz und Klimaanpassung verändern die Ansprüche an den Freiraum, 
Überflutungs-, Hitze- und Dürrevorsorge gewinnen in der Stadt im Klimawandel immer mehr 
Bedeutung. Zur resilienten Stadtentwicklung gehört auch eine hohe biologische Vielfalt, Schutz- und 
Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Städtische Freiräume und die Kulturlandschaft sind wichtige 
Orte der Identität einer Stadt und tragen wesentlich zum Wohlfühlen bei.  
Um diese vielfältigen Ansprüche und Herausforderungen zukunftsfähig und nachhaltig weiter zu 
entwickeln, bedarf es einer breit angelegten Freiraumkonzeption, die für die nächsten Jahrzehnte die 
Grünordnung Münsters steuert.  
Entsprechend den neuen Herausforderungen soll die Grünordnung so weiterentwickelt werden, dass 
sie zukünftig resilient, sprich anpassbar an sich ändernde Rahmenbedingungen ist. Die Grünordnung 
hat die letzten Jahre vorwiegend den Status Quo abgebildet und geschützt. Zukünftig soll sie als 
Grundlage für die Sicherung des Bestandes und gleichzeitig für die aktive Freiraumentwicklung 
stehen. 
Die Ideenskizze soll aufzeigen, welche Bausteine der Grünordnung zukunftsfähig sind, welche 
Bausteine weiterentwickelt, angepasst oder wegfallen können und welche Bausteine fehlen.

5 
 
1. Status Quo Grünordnung Münster 
Münster hat bereits 1966 als erste deutsche Stadt ein umfassendes ökologisches Konzept eingeführt 
– die Grünordnung Münster. Seitdem wurde die Grünordnung kontinuierlich weiterentwickelt, 
sodass Münster heute ein Grünsystem aufweist, das für frische Luft in der ganzen Stadt sorgt und 
dessen Erholungsanlagen und Naturräume durch ein geschlossenes Netz von Fahrrad- und 
Wanderwegen miteinander verbunden sind. Zahlreiche Flächen stehen unter Natur- und 
Landschaftsschutz und bilden damit ein Biotopverbundsystem.  
Das Leitbild von Münster ist das einer urbanen, kompakten und grünen Stadt. Dies ist v. a. auf das 
differenzierte Freiraumsystem aus Ringen, Grünzügen und quartiersbezogenen Freiräumen und 
Grünstrukturen zurückzuführen. Die Grünordnung gliedert das Bild der Stadt Münster und verhindert 
durch das Aufrechterhalten der Grünringe ein Zusammenwachsen der Inneren und Äußeren Stadt.  
Dennoch erfordern das anhaltende Stadtwachstum und der hohe Druck auf das vorhandene 
Straßensystem, das für die steigende Zahl an Ein- und Auspendlern nicht ausgelegt ist, die 
Weiterentwicklung der Grünordnung. Die Förderung der aktiven Mobilität mit dem Fahrrad benötigt 
nicht nur Radwege, sondern auch einladende Begleiträume, die Lust auf die Radnutzung machen.  
Auf gesamtstädtischer Ebene wurden in den letzten Jahren mehrere städtische Planungen und 
Konzepte aufgestellt und beschlossen, die die Grünordnung berühren und tangieren. Hierzu zählen: 
 Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM) 
 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt 2023 (INSEK) 
 Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal (IFEK) 
 Klimaanpassungskonzept 2030 
 Nachhaltigkeitsstrategie 2030 
 Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung 
Diese und weitere Planungen erfordern eine umfassende Weiterentwicklung der Grünordnung. 
Die Grünordnung ist demnach ein an die Einflüsse der Stadtentwicklung immer wieder angepasstes 
bzw. anzupassendes Planwerk, welches vor gut zehn Jahren zuletzt überarbeitet wurde. Es stellt das 
Grünsystem im Bestand dar, zeigt aber nicht auf, wie dieses entwickelt werden soll. Die Grünordnung 
gliedert sich in das Grünsystem Freiraumkonzept und in die beiden Zielkonzepte Naturraum und 
Freizeit und Erholung.  
 
1.1. Grünsystem Freiraumkonzept 
Das Freiraumkonzept stellt die bestehende Freiräume bzw. die naturräumlichen Besonderheiten und 
Eigenarten dar. Hierbei wird im Wesentlichen der Ist-Zustand festgehalten, unterteilt in das 
Grünsystem (Grünzüge; 1. Grünring; 2. Grünring; 3. Grünring; Systemüberlagernder Grünzug; 
Grünverbindungen) und Vorrangflächen zur Freiraumsicherung (Vorhandene funktionale 
Grünanlagen; Freiflächen, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung 
zulassen; Freiflächen, in denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle Anforderungen Vorrang 
haben).  
 
1.2. Zielkonzept Naturraum 
Das Zielkonzept Naturraum stellt besondere landschaftsräumliche Gegebenheiten in Münster dar. 
Diese sind bedingt durch die vorhandenen geologischen Gegebenheiten. Es sind Niederungs- und

6 
 
Uferbereiche, strukturarme Landschafsträume, Schwerpunktbereiche mit besonderer ökologischer 
Bedeutung und Kiessandrücken ausgewiesen. Den vier Eintragungen sind noch zusätzliche Ziele oder 
Bedeutungen zugeordnet. Es werden die unterschiedlichen Qualitäten der Naturräume beschrieben. 
Die Schlussfolgerung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der festgestellten Qualitäten. Damit 
hat das Naturraumkonzept eine starke Ausrichtung auf das Bewahren, Erhalten und 
Weiterentwickeln des Bestandes. Anreicherungen sollen vor allem in den strukturarmen 
Landschaftsräumen stattfinden.  
 
1.3. Zielkonzept Freizeit und Erholung 
Das Zielkonzept Freizeit und Erholung enthält die Bereiche der freiraumbezogenen Erholung. Hierzu 
sind die planungstheoretischen Ansätze und die Wünsche der Bürgerschaft in der Vergangenheit 
zusammengebracht worden. Im Ergebnis werden folgende Inhalte dargestellt: Erholungslandschaft; 
Rieselfelder; Landschaftspark; Parkanlage; Stadtteilpark; Freizeit- und Erholungsschwerpunkt; 
Veranstaltungsfläche; Ortsteilbezogener Festplatz; Verbindung zwischen Freizeit und 
Erholungseinrichtungen; Verbindung durch strukturelle Maßnahmen optimieren; 
Spielflächenplanung; Verbindung durch bauliche Maßnahmen herstellen. Das Zielkonzept Freizeit 
und Erholung unterscheidet zudem in Bestand und Planung. Demnach sind mehrere der Bereiche seit 
Jahrzehnten als Planungsflächen ausgewiesen.  
Die Grünausstattung und Grünentwicklung in unterschiedlich Bautypologien, Straßenräumen, auf 
Dächern und Infrastrukturen (Freiflächen von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Universität, 
Verwaltung, Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgung, Regenrückhaltebecken) steht nicht im 
Fokus des Zielkonzepts Freizeit und Erholung.  
 
1.4. Textteil der Grünordnung 
Der Textteil der Grünordnung Münster ist der begleitende Bericht zu den Planwerken. Er umfasst 
vertiefende Erläuterungen zu allen Planwerken und geht vertiefend auf die Leitpläne Spielflächen, 
Kleingärten und Friedhöfe ein. Zudem führt er ein Kapitel zum Maßnahmenplan. Hierbei sind die 
Inhalte der Pläne Zielkonzept Freizeit und Erholung und Zielkonzept Naturraum weitgehend 
zusammengefasst. Der Textteil führt somit eine Vielzahl an vertiefenden Daten zu den bestehenden 
Planwerken auf.  
Ein konkreter Umsetzungsfahrplan oder Maßnahmenkatalog geht jedoch aus dem Textteil nicht 
hervor. Hier werden weitestgehend die Bestandsveränderung und -beschreibung aufgeführt sowie 
Entwicklungsziele und -vorhaben benannt.  
 
1.5. Bewertung Status Quo 
Die Grünordnung ist in ihrer Klarheit und Aufteilung in die Grünzüge und Grünringe und in die 
Zielkonzepte ein Planwerk, welches in alle Ebenen in Münster kommunizierbar ist und, obwohl nicht 
rechtlich abgesichert1, als Grundlage für die Beurteilung von Planungen in diesen Bereichen 
herangezogen wird. Dies gilt sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik und Öffentlichkeit. 
                                                           
1 Die bisherige Grünordnung war Fachbeitrag zur Fortschreibung des FNP und die Inhalte wurden 
daher im FNP aufgegriffen.

7 
 
Diese Wertschätzung der Grünordnung Münster ist eine besondere Stärke, an diese sollte zukünftig 
angeknüpft werden.  
Handlungserfordernis 
Durch den stetigen Siedlungsdruck, Infrastrukturbedarfe, Energieversorgung usw. wurde an der 
Grünordnung „geknabbert“, was dazu führt, dass das klare Bild verschwimmt. Die Grünordnung ist 
eher ein darstellendes Konzept mit einem schützenden Charakter. Vor dem Hintergrund der 
vielfältigen Nutzungsansprüche stellt sich neben der Frage des Schutzes und Bewahrung auch die 
Frage, wo und wie kann das Flächenpotential noch aufgewertet werden, wo lassen sich die 
Qualitäten des Naturraums noch heben (z. B. Maßnahmen der Renaturierung, der Fluranreicherung) 
und wo muss der Schutz noch verbessert werden. Die Grünordnung hat bisher einen steuernden 
Charakter, da sie aktiv aufzeigt, mit welchen Projekten, Maßnahmen, Strategien und Instrumenten 
die Umsetzung der Ziele erfolgen kann.  
Die Grünordnung bezieht sich dabei sehr stark auf die unbebauten Grün- und Freiflächen und 
Landschaftsräume. Vor dem Hintergrund der Klimaanpassung, der Starkregen-, Hitze- und 
Dürrevorsorge, der Steigerung der biologischen Vielfalt und knapper Flächen stellen sich Fragen, wie 
auch die Siedlungsgebiete und Infrastrukturflächen wie Straßenräume hinsichtlich der Grünordnung 
verbessert werden können. 
Trends und Herausforderungen 
Die Grünordnung war in der Vergangenheit in ihren Themen richtig aufgestellt. Jedoch werden an die 
Stadt-, Landschafts- und Freiraumentwicklung zunehmend neue Themen und Anforderungen 
gerichtet. Es wird wichtig, diese neuen Themen und Herausforderungen zu identifizieren, um 
Konzepte und Lösungen zu entwickeln. Dementsprechend müssen neue Trends und 
Herausforderungen identifiziert werden, damit von der Grünordnung Lösungen zu Zukunftsaufgaben 
beigetragen werden können. So erhöht sich die Anschlussfähigkeit der Grünordnung an die 
Stadtentwicklung, ihre Bedeutung als Partner nachhaltiger Stadtentwicklung wird gestärkt. Neue 
Trends und Herausforderungen lassen sich mit Schlagworten wie folgt beschreiben:  
 Klimawandel und Anpassung, Schwammstadt, Schwammlandschaften, Hitze-, Dürre- und 
Überflutungsvorsorge, Regenwasser als Ressource 
 Klimaschutz durch aktive Mobilität, Stadt der kurzen Wege, Zirkularität, Ressource Wasser in 
der Landschaft und in der Stadt, CO2-Senken, Landschaft und Stadtgrün  
 Rückgang der biologischen Vielfalt, Artensterben, Wildnis als Lebensqualität, Leitprojekte 
der biologischen Vielfalt, Lichtverschmutzung, Vogelschlag, Animal-aided Design (AAD) 
 Stärkung Biotopverbund – Weiterentwicklung Schutzgebietssystem, Trittsteine, Korridore, 
Schwerpunkträume 
 zweifache oder mehrfache Siedlungsentwicklung, Lebensqualität in der dichten Stadt, 
Umgang mit den Rändern der Stadt, Stadt-Land-Beziehungen, Klima (Kühlung), Wasser 
(Rückhalt), Freizeit und Erholung (Lebensqualität in der wachsenden Stadt) 
 Flächenkonkurrenzen (Siedlungsentwicklung, Ausgleichsflächen, erneuerbare Energien, …) 
 Neue Flächenpotentiale – Aus Grau Grün machen: Transformation von Straßen, 
Stellplatzanlagen und Wohnumfeld, Multicodierungsstrategien 
 Atmosphäre schaffen, Lebensqualität in der Stadt, Identität der Freiräume, Stadtquartiere 
und Kulturlandschaften aufgrund der Eigenarten des Naturraumes (Deep Time) ein Gesicht 
geben, Ausstattung und Erlebbarkeiten 
 Freizeitaktivitäten, Entspannung, Bewegung, Gesundheit und sozialer Ausgleich, 
Umweltgerechtigkeit

8 
 
 Gesundheit und Umweltgerechtigkeit – Angebote für Bewegung und Sport im Grünen, 
Gesundheitsprävention und Wohlfühlen durch Grün, soziales Grün in benachteiligten 
Quartieren  
Es stellt sich im Weiteren die Frage, welche der Trends und Herausforderungen besonders für die 
Grünordnung relevant sind. Hierzu bedarf es im Rahmen der weiteren Bearbeitung der 
Grünordnung 2.0 einer Analyse der Münsteraner Situation, um abzuleiten, welche Themen 
besonders bedeutsam sind und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Alle Themen können 
nicht gleichwertig behandelt werden.  
Leitfragen 
 Welche neuen Herausforderungen soll und kann die Grünordnung 2.0 behandeln und lösen? 
 Wie können diese durch Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen aktiv umgesetzt werden? 
 Wer sind die Akteure und Partner? 
 Wie können durch Projekte der Stadtentwicklung gleichzeitig Mehrwerte für die Grünordnung 
erzielt werden? 
 
2. Best-Practice-Abgleich  
Im Zuge eines Best-Practice-Abgleichs wurden mehrere Konzepte und Freiraumpläne aus anderen 
Städten vertiefend betrachtet und wesentliche Erkenntnisse festgehalten.  
 
2.1. Bonner Freiraumplan 
Der Bonner Freiraumplan ist ein gesamtstädtisches Konzept, das Antworten auf die zukünftige 
Entwicklung der Frei- und Grünräume der Stadt Bonn gibt. Es stellt eine strategische 
Handlungsgrundlage für die Stadtentwicklung dar, um Visionen, Ziele und Lösungsansätze zur 
Zukunft des Stadtgrüns in Bonn zu entwickeln. Der Freiraumplan ist eine Dachstrategie zu 
verschiedenen Fachthemen wie Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsplanung, Stadtplanung, 
Klimaanpassung, Sozial- und Jugendarbeit sowie Gesundheit und Sport (vgl. 
https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/bonner-freiraumplan.php). 
Ein wesentlicher Baustein in der Bearbeitung war eine Analyse der zukünftigen Herausforderungen 
der Bonner Freiraumentwicklung, die neben Fragen der Biodiversität und Klimaanpassung sehr eng 
mit der Stadtentwicklung, mit Fragen der (Umwelt-)Bildung, der Gesundheit sowie Sport und 
Bewegung zu tun hat. Im Rahmen der Erarbeitung wurden neue fachliche Anforderungen und Trends 
an eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht und die Frage, welche Strategien erforderlich 
werden. Wie lässt sich die Frage nach mehr Wohnraum mit dem Erhalt der natürlichen 
Lebensumwelt vereinbaren? Wie lassen sich die Folgen des Klimawandels abmildern? 
Eine umfassende räumliche Strategie mit den drei Leitthemen  
 Starke Landschaften 
 Blau-Grüne Netze 
 Grüne Viertel  
wurde entwickelt, die mit Schlüsselmaßnahmen untersetzt wurde. Mit diesen drei Leitthemen ist die 
komplexe Materie der Freiraumentwicklung gut kommunizierbar. Anhand von fünf Lupenräumen 
wurde beispielhaft gezeigt, wie die Leitbilder und Ziele des Freiraumkonzeptes umgesetzt werden

9 
 
können. Einer dieser Lupenräume – die Rheingärten – wurde bereits vertiefend bearbeitet als 
interkommunales Projekt in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI, mit dem Ziel, 
Fördermittel für eine bauliche Umsetzung zu akquirieren.  
Learning 
Der Bonner Freiraumplan stellt eine Dachstrategie zur Koordination der umwelt- und 
naturschutzfachlichen Planung auf der gesamtstädtischen wie auf der teilräumlichen Ebene dar. Er 
spannt den Bogen von Herausforderungen und Trends der Stadt- und Freiraumentwicklung zum 
konkreten Freiraumprojekt. Als Dachstrategie bündelt der Plan unterschiedliche Freiraum-Themen, 
die unter dem Dach des Freiraumplans durch weitere Fachplanungen wie Klimaanpassung, 
biologische Vielfalt, Biotopverbund, Kompensation, Freizeit und Bewegung, Sport und 
Spielflächenentwicklung, Kleingärten weiter untersetzt werden können. Mit 100 Seiten bleibt der 
Plan noch handhabbar.  
  
2.2. Konzeptgutachten Freiraum München 2030 
Das Freiraumkonzept München wurde 2015 erarbeitet und dient seit dieser Zeit als 
Handlungsgrundlage für die gesamtstädtische Freiraumentwicklung. 
Das Freiraumkonzept verfolgt drei übergeordnete Leitthemen:  
 Freiraum und Entschleunigung – damit sind die großem innerstädtischen Parks, die Isar-Aue 
und Landschafträume an den Rändern gemeint: Diese entschleunigenden Freiräume stehen 
für Kontinuität, Ruhe, Natur und auch Naturerlebnis. 
 Freiraum und Verdichtung – das Prinzip der städtebaulichen Verdichtung, Stapelung und 
Optimierung wird auch auf die Freiraumentwicklung übertragen: Die vorhandenen Freiräume 
in der Stadt werden optimiert, vor allem werden graue, versiegelte Flächen im Sinne der 
doppelten und mehrfachen Innenentwicklung als Potentialraum für ein Mehr an Stadtgrün 
identifiziert. 
 Freiraum und Umwandlung – dieses Thema adressiert die urbanen Stoffwechselprozesse in 
der Stadt sowie in den Frei- und Landschaftsräumen. Dieses Leitthema war 2015 Neuland. In 
der Weiterentwicklung geht es um Wasserkreisläufe, Nutzung des Regenwassers als 
Ressource, CO2-Speicher-Landschaft und den ökologischen Footprint der Stadt. Zirkularität 
wurde als Thema der Freiraumentwicklung frühzeitig identifiziert.  
Learning  
Um die Leitthemen und die räumliche Gesamtkonzeption umzusetzen, wurde ein Aktionsplan 
aufgestellt. Seit zehn Jahren werden die Schlüsselprojekte dieses Aktionsplans schrittweise 
umgesetzt. Aus einer räumlichen Konzeption wird so eine aktive grüne Projektentwicklung für das 
Freiraumsystem abgeleitet.  
https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:38cecb80-7c6a-46dc-a525-3669bb8b70e6/frm2030_web.pdf 
 
2.3. Landschaftsachsen Hamburg  
Das Landschaftsachsenkonzept, vom ehemaligen Baudirektor Fritz Schumacher für Hamburg 
entworfen, hat eine 100-jährige Tradition. In den 1920er-Jahren entwickelte Schumacher ein 
Sternsystem aus strahlenförmigen Siedlungsachsen als Leitbild für die städtebauliche Entwicklung 
Hamburgs. Die ‚Resträume‘ zwischen den Siedlungsachsen wurden positiv als grüne Achsen

10 
 
deklariert. Daraus wurde der Hamburger Freiraumverbund mit Landschaftsachsen, grünen Ringen 
und weiteren Freiraumelementen weiterentwickelt. Heute ist es ein räumliches Konzept der 
Flächensicherung, das über Jahrzehnte als Schutzsystem trägt. Seit einigen Jahren wird aber aktiv 
daran gearbeitet, dieses System zu qualifizieren. Es reicht nicht aus, Flächen zu sichern, es müssen 
auch die Mehrwerte für Natur, Artenschutz, Klima und Erholung aktiviert werden. 
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-
gruen/landschaftsprogramm/karte-280760 
 
Die Horner-Geest-Achse ist eines der ersten Projekte der aktiven Entwicklung der Landschaftsachsen. 
Sie ist mit neun Kilometern der längste Park Hamburgs und wurde bzw. wird in Abschnitten 
sukzessive umgesetzt.  
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-
gruen/gruenes-netz/horner-geest-279914 
Learning 
Ein Flächensystem als Freiraumverbund aufzustellen und damit die Sicherung des Status quo ist der 
erste Schritt. Es bedarf aber weitergehender Strategien, die Potentiale dieser Räume für Natur, 
Artenschutz, Klima und Erholung zu aktivieren. So wird ein Freiraumkonzept zu einem aktiven 
Grünentwicklungskonzept. Die Wertschätzung der Frei- und Landschaftsräume wird gestärkt. 
 
3. Zieldefinition Grünordnung 2.0 Münster 
3.1. Übergeordnete Zielsetzung Grünordnung 2.0 
Die Grünordnung 2.0 soll die Funktionen des bestehenden Planwerks aufnehmen und dieses 
Weiterentwickeln. Die übergeordneten Zielsetzungen für die Grünordnung 2.0 sind wie folgt: 
 Die Grünordnung 2.0 soll das bestehende klare räumliche Bild erhalten, sie ist klar 
strukturiert und in ihren Planwerken auf die wesentlichen Themen konzentriert.  
 Die Grünordnung 2.0 wird weiterhin als Planungsgrundlage auf gesamtstädtischer Ebene 
verstanden und wird noch stärker als relevanter Fachbeitrag für städtebauliche Prozesse, 
insbesondere in der Bauleitplanung, verankert.  
 Die Grünordnung 2.0 behandelt die „grünen Themen“. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um 
sich ändernde oder neue Trends und Herausforderungen aufzunehmen (Grünentwicklung, 
Umweltschutz, Klimaanpassung, biologische Vielfalt, Umweltschutz usw.). 
 Die Grünordnung 2.0 besitzt zukünftig Steuerungs- und Entwicklungsfunktion. 
 Die Grünordnung 2.0 soll die im Rahmen des integrierten Flächenkonzepts Münster (IFM) 
beschlossenen Inhalte (Siedlungspotenzialflächen, Leitprojekte der Freiraumentwicklung und 
Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien) sowie die sich daraus ergebenden 
räumlichen Veränderungen aufnehmen und Lösungen hierzu aufzeigen.  
 Die Grünordnung kann als Dachstrategie (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt) durch weitere 
Konzepte untersetzt werden (z. B. Biodiversitätsstrategie, Biotopverbundplanung). 
 
3.2. Anforderungen an die Grünordnung 2.0 als Planungsinstrument  
Die Grünordnung 2.0 hat zukünftig zwei instrumentelle Säulen:

11 
 
 Schutz und Sicherung der Grünsystems  
 Entwicklung von Freiräumen, Begrünung, Transformation von Grau nach Grün, Profilierung 
von Landschaftsräumen, Renaturierung von Landschaftselementen usw. 
Die Grünordnung 2.0 behandelt eine komplexe Fragestellung und muss dabei unterschiedliche 
Themen wie Umwelt, Wasser, biologische Vielfalt, Landschaftsdynamik, Landnutzung, Freiraum, 
Erholung, Umweltgerechtigkeit usw. zusammenbringen. Dennoch muss der Anspruch bestehen, dass 
die Grünordnung vermittelbar bleibt. Die Themenkomplexität sollte sich an zentralen Leitthemen 
orientieren. Dies können die nachfolgenden Themen sein, die in der Weiterentwicklung zu prüfen 
und ggf. zu ändern und/oder zu ergänzen sind:  
 Freiraumversorgung und Lebensqualität 
 Biodiversität und Naturschutz 
 Landnutzung und Landwirtschaft 
 Resilienz und Klimaanpassung 
 Erholung und soziale Gerechtigkeit 
Die Grünordnung soll zukünftig Entwicklungsziele aufzeigen und Zielbilder für die Leitthemen 
entwickeln. Damit gibt sie vor, in welche Richtung der Freiraum in Münster sich entwickeln soll und 
welche konkreten Ziele erreicht werden sollen. Dabei soll sie auch in Zukunft auf derselben 
Maßstabsebene wie bisher agieren, das heißt eine vergleichbare Flughöhe wie ein 
Flächennutzungsplan. Die Ziele der Grünordnung sollen so auch in die verbindliche Bauleitplanung 
wirken. Damit ergeben sich folgende Zielstellungen: 
 Die Grünordnung ist kein parzellenscharfes Konzept und prädeterminiert keine 
Entscheidungen im Rahmen von Vorhabengenehmigungen. 
 Die Grünordnung ist der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung zugänglich 
(Flächennutzungsplanung und Bebauungspläne). 
Die Grünordnung 2.0 und die Landschaftsplanung werden untereinander abgeglichen und ergänzen 
sich in den Aussagen. Die Grünordnung 2.0 stellt einen Rahmen dar, integriert neben den Zielen der 
Landschaftsplanung auch verschiedene weitere Fachaspekte des Umweltschutzes, der 
Freiraumentwicklung und Klimaanpassung. Die Grünordnung ist auch eine Schnittstellenplanung 
zwischen dem städtischen und dem Landschaftsraum. Die Landschaftsplanung als Instrument des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege ist im Maßstab flächenkonkreter und hat als kommunale 
Satzung eine höhere Rechtsverbindlichkeit.  
 
3.3. Adressatenkreis/Zielgruppe Grünordnung 2.0 
Vor der Überarbeitung muss definiert werden, an wen das Konzept adressiert ist und für welche 
Zielgruppe es erarbeitet wird. Empfohlen wird, sich hier entsprechend der Flächennutzungsplanung 
zu orientieren. Somit umfasst die Zielgruppe im Wesentlichen Politik, Verwaltung, Planende, NGOs 
und Organisationen, die sich darauf beziehen können.  
Für die Politik wird es von Bedeutung sein, dass klare, gut vermittelbare Botschaften vorliegen. Damit 
können Begründungen für bestimmtes Handeln, für Stellungnahmen gegeben werden, Handeln kann 
so legitimiert werden. 
Die Grünordnung 2.0 ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher wird es von besonderer Bedeutung sein, 
dass die Verwaltung und Stakeholder in den Erarbeitungsprozess bereits eingebunden werden und 
mit zu ‚Macher*innen‘ der Grünordnung werden (‚Huckepackverfahren‘). Hierfür werden dann in der

12 
 
Bearbeitung der Grünordnung 2.0 entsprechende Formate erforderlich werden (projektbegleitende 
Arbeitsgruppe, Steuerungskreis auf unterschiedlichen Ebenen).  
Zu klären ist, welche Rolle die Bürgerinnen und Bürger einnehmen. Daraus ergeben sich Fragen: Wie 
schafft man es, die Öffentlichkeit als Ganzes mitzunehmen? Wie läuft Öffentlichkeitsarbeit für ein 
solches Konzept? Öffentliche Veranstaltung, Workshop-Reihen, Spaziergänge, Informationen digital, 
Befragung, Begleitung durch einen Fachbeirat? Welcher Anspruch wird auf der ‚Leiter der 
Beteiligung‘ (Information, Mitreden, Mitbestimmen) verfolgt?  
 
3.4. Umsetzung und Bereitstellung der Grünordnung 2.0 
Die Grünordnung 2.0 soll zukünftig ein Werkzeug der aktiven Landschaftsentwicklung werden! Dabei 
setzt sie nicht selbst um, sondern zeigt auf, welche Stellschrauben zu drehen sind, damit die Ziele 
umgesetzt werden können: Welche Projekte, welche Akteure und Partnerschaften, welche 
Instrumente, welche Verfahren? Damit wird die Grünordnung zu einem agierenden Instrument 
weiterentwickelt, das die Umsetzung mit ins Auge fasst. Die Umsetzung wird nicht allein durch das 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erfolgen können, sondern es bedarf 
Partnerschaften in der Verwaltung und mit weiteren Stakeholdern (wie z. B. der 
Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft, Sport usw.).  
Die Grünordnung ist zunächst ein informelles Konzept. Im Zuge der Erarbeitung der Grünordnung 
sollte geprüft werden, ob das gesamtstädtische Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept 
gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden soll. Durch einen solchen Beschluss steigt die mit 
dem Konzept einhergehende Verbindlichkeit.  
Grünordnung 2.0 sollte für alle lesbar und zugänglich sein. Die Grünordnung ist ein Planungs- und 
Kommunikationsinstrument zugleich. Somit muss sie nach Fertigstellung für die breite Bevölkerung 
online abrufbar sein. Die Form der Vermittlung und Aufbereitung der Ergebnisse (Broschüre, 
Maßstäblichkeit der Karten, Piktogramme der Themen und Ziele, Beispiele der Umsetzung/Lupen als 
Illustrationen) müssen frühzeitig festgelegt werden. Dies umfasst auch die Einspielung ins städtische 
GIS-System sowie eine vereinfachte Bereitstellung über das öffentlich einsehbare GIS-Kartensystem 
der Stadt Münster.  
 
4. Mögliche Struktur der Grünordnung 2.0 
Um die vorab erläuterten Ziele für Grünordnung 2.0 umzusetzen, bedarf es zukünftig zweier 
instrumenteller Säulen: 
 Schutz und Sicherung der Grünsystems  
 Entwicklung von Freiräumen, Begrünung, Transformation von Grau nach Grün, Profilierung 
von Landschaftsräumen, Renaturierung von Landschaftselementen usw. 
Basierend auf der Zieldefinition wird nachfolgende mögliche Struktur der Grünordnung Münster 
vorgeschlagen. Diese umfasst die bestehenden Bausteine der vorhandenen Grundordnung sowie 
neue Bausteine. Die Bausteine werden nachfolgend in ihrem Kern, sofern notwendig, kurz erläutert. 
Mögliche Gliederung Grünordnung 2.0 
1. Analyse und Darstellung der Bestandssituation  
2. Trends und Herausforderungen

13 
 
3. Leitbild: Vision für die Grünordnung  
4. Raumbild Grünordnung 2.0 
5. Zielkonzepte 
a. Naturraum 
b. Freizeit und Erholung inkl. Mobilitäts- und Wegevernetzung  
c. Transformation und Qualifizierung 
d. Klimaresiliente Transformation 
6. Leitprojekte 
7. Instrumente, Maßnahmen und Aktionsplan

14 
 
 
Abbildung 1:  Schematischer Aufbau Grünordung 2.0 
 
4.1. Analyse und Darstellung der Bestandssituation 
Das Kapitel Analyse und Darstellung der Bestandssituation umfasst die Evaluierung der Grünordnung 
sowie die weitere Analyse des gesamten Stadtgebiets. Dabei sind insbesondere folgende Themen 
aufzugreifen und zu betrachten:  
 Geologie, Böden, Gewässer, Naturraum

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 Landschaftsstruktur, Biotope und Biotopverbundsysteme, Naturraumausstattung, 
Schutzgebiete  
 Strukturtypen der Freiräume und Freiraumausstattung (Parks, Spielplätze, zweckgebundene 
Freiräume, Sport- und Bewegungsanagebote, Wegesysteme, Landwirtschaft)  
 Versorgung und Erreichbarkeitsanalyse Öffentliche Parkanlagen (vgl. BfN-Schriften 
653/2023), Versorgung mit öffentlichen Parks (wohnungsnah, siedlungsnah) und soziale 
Bedeutung der Freiräume (bauliche Dichten, Einwohnerdichten, Demografie, Gesundheit, 
Bildung, Umweltgerechtigkeit) 
 Belastungen und Entlastungen: Hitze/Kühlung, Überflutung/Überschwemmungen, Lärm, 
Versiegelung 
 Strukturtypen Siedlungsräume und Straßen: Wohn- und Gewerbetypologien, 
Infrastrukturtypologien, Straßen- und Platztypologien 
 Urban/Landscape Mapping – die subjektive Seite (schöne Landschaften, Nachbarschaften, 
Lieblingsorte, Freiraumnieten, Barrieren und Angsträume) 
 
4.2. Trends und Herausforderungen 
In Trends und Herausforderungen sind die Zukunftsaufgaben, vor denen die Stadt Münster in Bezug 
auf die Grünordnung steht, aufzugreifen. Hierbei gilt es zum einen zu benennen, was die klassischen 
Themen sind, und zum anderen, welche neuen Anforderungen gestellt werden, die vor 10 bis 20 
Jahren noch nicht im Fokus standen. Zu den neueren Trends und Herausforderungen gehören z. B.:  
 Klimawandel und Anpassung, Schwammstadt, Schwammlandschaften, Hitze-, Dürre- und 
Überflutungsvorsorge  
 Klimaschutz und Zirkularität durch aktive Mobilität, Stadt der kurzen Wege,  Ressource 
Wasser in der Landschaft und Stadt, lokale Produktion und Vermarktung (landwirtschaftliche 
Produkte)  
 Rückgang der biologischen Vielfalt, Artensterben, Wildnis als Lebensqualität, 
Biotopverbundsystem, Leitprojekte der biologischen Vielfalt, Lichtverschmutzung, 
Vogelschlag, AAD 
 zweifache oder mehrfache Siedlungsentwicklung, Lebensqualität in der dichten Stadt, 
Umgang mit den Rändern der Stadt, Stadt-Land-Beziehungen, Klima (Kühlung), Wasser 
(Rückhalt), Freizeit und Erholung (Lebensqualität in der wachsenden Stadt) 
 Flächenkonkurrenzen (Siedlungsentwicklung, Nahrungsmittelproduktion, Ausgleichsflächen, 
Erneuerbare Energien, …) 
 Neue Flächenpotentiale – Aus Grau Grün machen: Dächer, Fassaden, Straßen, 
Stellplatzanlagen, Multicodierungsstrategien 
 Atmosphäre schaffen, Lebensqualität in der Stadt, Identität der Freiräume, Stadtquartiere 
und Kulturlandschaften aufgrund der Eigenarten des Naturraumes (Deep Time) ein Gesicht 
geben, Ausstattung und Erlebbarkeiten 
 Freizeitaktivitäten, Entspannung, Bewegung, Gesundheit und sozialer Ausgleich, 
Umweltgerechtigkeit 
 
4.3. Leitbild: Vision für die Grünordnung 
Um die Grünordnung 2.0 gut kommunizieren und transportieren zu können, bedarf es der 
Herausarbeitung von zentralen Leitthemen. Dies soll im Kapitel Leitbild: Vision für die Grünordnung

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erfolgen. Die Leitthemen sind zentrale Botschaften für die Grünordnung und bilden die Basis für das 
Raumkonzept und die Zielkonzepte. Diese könnten folgende sein:  
 Freiraumversorgung und Lebensqualität: Frei- und Grünräume der Stadt bieten gesunde 
Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen. 
 Biodiversität und Naturschutz: Grünflächen und Stadtbiotope tragen zur ökologischen 
Vielfalt bei und unterstützen den Artenschutz. 
 Landnutzung und Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Nutzung wird gesichert und trägt 
einen Mehrwert zur Landschaftspflege und -entwicklung bei. 
 Resilienz und Klimaanpassung: Grünstrukturen helfen, Hitzeinseln zu reduzieren, Wasser zu 
speichern und das Stadtklima zu regulieren. 
 Erholung und soziale Gerechtigkeit: Münsters Grünflächen sind konsumfrei, inklusiv, 
erreichbar und fördern das soziale Miteinander. 
 
4.4. Raumbild Grünordnung 2.0 
Das bisherige Kartenwerk Grünsystem/Freiraumkonzept soll auch in der Grünordnung 2.0 in seiner 
Prägnanz, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit aufgenommen werden. Vorgeschlagen wird, unter 
dem Titel Raumbild Grünordnung 2.0 dieses Bild aufzuzeigen. Hierbei gilt, weniger ist mehr! Die 
bisherige Grünordnung hat gezeigt, dass sie durch ihre Einfachheit und Klarheit in der 
übergeordneten Darstellung wirksam war. Diese Funktion gilt es zu erhalten. Inhalte sind: 
 Grünringe 
 Grünzüge 
 Grünverbindungen 
 Vorrangflächen zur Freiraumsicherung 
Weitere Inhalte sollten sein: 
 Leitprojekte der Freiraumentwicklung (IFM-Prozess) 
 Grünfugen 
 
4.5. Zielkonzepte 
Die differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Leitthemen erfolgt in dem Kapitel Zielkonzepte. 
Hier wird vorgeschlagen, von der bisherigen Gliederung mit Zielkonzepten und Leitplänen 
abzuweichen. Die Leitpläne werden als Kartenwerke nicht weitergeführt und Inhalte in die 
Zielkonzepte überführt. Die Zielkonzepte sollen optimiert werden, dies umfasst die Anzahl sowie eine 
klare Struktur. Vorgeschlagen werden folgende Zielkonzepte: 
 Naturraum 
(Schutzgebiete, ökologische Netzwerke, klimaangepasste Vegetation) 
 Freizeit und Erholung inkl. Mobilitäts- und Wegevernetzung 
(Parks, urbane Erholungsflächen, multifunktionale Freiräume, Grüne Korridore, Fuß- und 
Radwege, Anbindung an Naherholungsgebiete) 
 Transformation und Qualifizierung 
(Umnutzung grauer Infrastruktur, Begrünungspotentiale, private und öffentliche Flächen, 
Multicodierung von Flächen) 
 Klimaresiliente Transformation 
(Schwammstadt, Schwammlandschaften, Hitze-, Dürre- und Überflutungsvorsorge)

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Mit den Zielkonzepten werden die Leitbilder mit Text und Karten ausgeführt. Das Leitbild wird damit 
konkretisiert und Maßnahmen der Umsetzung aufgezeigt, dies umfasst auch die Festlegung von 
Orientierungswerten und Vorgaben z. B. zur Freiraumversorgung. Insofern sind die Zielkonzepte auch 
gleichzeitig Maßnahmenkonzepte. Diese Maßnahmenkonzepte zeigen auf, wie die Zielkonzepte 
umgesetzt werden können. Welche Maßnahmen an welchen Ort im Detail umgesetzt werden soll 
und kann, ist dann in weiteren vertiefenden Planungen in Abstimmung mit Stakeholdern 
Eigentümern, Fachverwaltungen und der Stadtgesellschaft zu konkretisieren.   
 
4.6. Leitprojekte 
Die Leitprojekte der Freiraumentwicklung sind Teilräume in Münster, welche insbesondere durch 
Siedlungsentwicklung, einen hohen Nutzungsdruck erfahren. Zunächst sind Leitbilder für die im 
Huckepack-Verfahren vorgesehenen Leitprojekte (vgl. Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM) 
und V/0192/2024) auf Basis der Zielkonzepte zu erstellen und abzustimmen. Mit einer weiteren 
vertiefenden Betrachtung soll aufgezeigt werden, wie die Ziele und Maßnahmen konkret umgesetzt 
werden können. Es werden Bilder/Visualisierungen entwickelt, die ‚Lust auf Mehr‘ machen, ein 
wichtigerer Baustein für die Kommunikation der ‚abstrakten‘ Grünordnung.  
 
4.7. Instrumente, Maßnahmen und Aktionsplan 
In dem Kapitel Instrumente, Maßnahmen und Aktionsplan soll aufgezeigt werden, welche 
Instrumente, Verfahren, Förderungen usw. zur Verfügung stehen, um die Zielkonzepte entsprechend 
der Säule 1 Schutz und Sicherung der Grünsystems und Säule 2 Entwicklung von Freiräumen, 
Begrünung, Transformation von Grau nach Grün, Profilierung von Landschaftsräumen usw. 
umzusetzen.   
In einem Maßnahmenplan sollen alle aus dem Konzept abgeleiteten Maßnahmen mit mittel- und 
langfristigem Fahrplan sowie Prioritäten aufgezeigt werden. Der Aktionsplan stellt 
Schlüsselmaßnahmen der kurzfristigen Umsetzung dar. Er betrachtet einen kurzen 
Umsetzungszeitraum (z. B. die nächsten fünf Jahre). Insbesondere der Aktionsplan stellt das 
Arbeitspaket für die kommende Zeit auf.  
Der Maßnahmenplan und der Aktionsplan sind in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und 
fortzuschreiben. Es bietet sich ein 5-Jahres-Rhythmus an. Entsprechend gilt es den Berichtsteil zu 
überarbeiten.  
 
5. Partizipation 
Der Beteiligungsprozess ist über die gesamte Bearbeitungslaufzeit anzusetzen. Er umfasst 
verschiedene Institutionen und Personen (Verwaltung, Politik, Stakeholder, Bürger*innen). Folgende 
Formate werden für die Erarbeitung der Grünordnung 2.0 vorgeschlagen und haben sich in 
vergleichbaren Projekten als zielführend und gut angenommen herausgestellt: 
 Projektbezogene Arbeitsgruppe (PAG) der Verwaltung mit allen betroffenen und 
interessierten Fachämtern (quartalsweise) 
 Stakeholder-Workshops (drei Workshops: Leitthemen/Zielkonzepte/Leitprojekte) mit 
Stakeholdern aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Klima, usw. 
 Politik: regelmäßige Information in den Ausschüssen

18 
 
Für die Transparenz ist die Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend notwendig. Diese umfasst sowohl 
die Information als auch die aktive Beteiligung. Hierbei bietet sich eine Mischung aus analogen und 
digitalen Formaten an. Folgende Bausteine der Beteiligung werden vorgeschlagen:  
 Digitale Begleitung des Projektes auf der Homepage der Stadt Münster (Information) 
 Mindestens zwei öffentliche Informationsabende (Hinweise und 
Anregungen/Ergebnisvorstellung)  
 Bürger*innenspaziergänge in verschiedenen Teilräumen mit unterschiedlichen Themen 
(Sensibilisierung für das Thema und Aufklärung, was die Grünordnung leistet) 
 Digitale Beteiligung (Befragung und interaktive Karte), denkbar sind zwei Phasen 
(Analyse/Zielkonzepte und Leitprojekte) 
 
6. Zeitplanung 
Der nachfolgende Zeit- und Arbeitsplan veranschaulicht die ungefähren Bearbeitungszeiträume für 
die Leistungsbausteine. Dargestellt sind sowohl die inhaltlichen Bausteine, als auch die Bausteine der 
Beteiligung. Es wird eine Bearbeitungsdauer von 18 Monaten angenommen, hinzu kommen 6 
Monate für die politische Beratung und den Ratsbeschluss. 
 
Abbildung 2: Zeit- und Arbeitsplan Grünordnung 2.0

Anlage A

2851 Zeichen

Anlage A zur V/0182/2025 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster plant die bestehende Grünordnung zur „Grünordnung 2.0“ weiterzuentwickeln, 
um das städtische Grünsystem an zukünftige Herausforderungen anzupassen. Der Rat nimmt die 
"Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0 Münster" zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, auf dieser Grundlage Fördermöglichkeiten zu prüfen sowie entsprechende För-
deranträge zu stellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage verfolgt das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterentwickeln“ aus dem ISM-Prozess. Durch eine partizipative Erarbeitung der 
„Grünordnung 2.0“ wird eine gesamtstädtische Strategie geschaffen, die die Entwicklung von 
Frei- und Grünflächen mit anderen flächenbezogenen, städtischen Planungen abstimmt und eine 
langfristige, positive Entwicklung aufzeigt. Dabei werden aktuelle und zukünftige Herausforderun-
gen wie steigende Nutzungsansprüche, Klimawandelanpassung und ökologische Nachhaltigkeit 
berücksichtigt. Angesichts des Alters der bestehenden Grünordnung ist eine umfassende Überar-
beitung erforderlich, die voraussichtlich rund 24 Monate in Anspruch nehmen wird. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster verpflichtet sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, Freiflächen für die 
Stadtbevölkerung bereitzustellen und zu pflegen sowie Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und 
Artenschutz umzusetzen, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Der Auftrag zur Wei-
terentwicklung der Grünordnung Münster wurde in der Beschlussvorlage zum „Integrierten Flä-
chenkonzept Münster (IFM)“ (V/0192/2024) erteilt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Weiterentwicklung der Grünordnung Münster stärkt die wertvollen Grün- und Freiräume und 
schafft die Grundlage für eine attraktive, klimaresiliente und gesundheitsfördernde Stadtentwick-
lung. Dabei werden u.a. zentrale Querschnittsthemen berücksichtigt: 
 Umwelt-, Klima- und Artenschutz: Förderung der Biodiversität und Strukturvielfalt, nach-
haltiges Regenwassermanagement sowie Maßnahmen zur Hitzeanpassung 
 Inklusion und Barrierefreiheit: Entwicklung konsumfreier, barrierefreier Erholungsräume 
sowie verbesserte Mobilitäts- und Aufenthaltsangebote für ältere und mobilitätseinge-
schränkte Menschen

Beschlussvorlage für Umlaufverfahren

6795 Zeichen

V/0182/2025 
V/0182/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung der Grünordnung Münster zur "Grünordnung 2.0" – Grundsatzbeschluss und 
Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung von Fördermöglichkeiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung der Grünord-
nung Münster zur „Grünordnung 2.0“ (vgl. Vorlage V/0192/2024 „Integriertes Flächenkonzept 
Münster (IFM) – Abschluss und Dokumentation“). 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt die Grünordnung als wesentliches Instrument für die nach-
haltige Stadtentwicklung an und unterstützt ihre Weiterentwicklung zur Stärkung, Ausweitung 
und Anpassung des Grünsystems an zukünftige Herausforderungen. 
3. Der Rat nimmt die „Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0 Münster“ (Anlage 
1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage Fördermöglichkeiten auf 
Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur (Teil-)Finanzierung der „Grünordnung 2.0“ zu prüfen. 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt – nach Absi-
cherung der Finanzierung – vorsieht, ein Ingenieurbüro für die Erstellung der „Grünordnung 
2.0“ zu beauftragen. Nach Beauftragung ist für die Erarbeitung, einschließlich Beteiligungsver-
fahren und politischer Abstimmungen, ein Zeitraum von etwa 24 Monaten einzuplanen. Über 
die konkrete Vergabe und den Projektstart wird der Rat gesondert informiert und beteiligt. 
  
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kuttenkeuler 
Telefon: 492-6744 
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0182/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Erarbeitung der „Grünordnung 2.0“ ist mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die Beauf-
tragung eines externen Ingenieurbüros sowie die Umsetzung eines qualifizierten Beteiligungsverfah-
ren verbunden. Hierfür sind im Haushaltsplan 2025 keine ausreichenden Haushaltsmittel veran-
schlagt. Daher wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis einer Kostenschätzung geeignete Förder-
programme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu identifizieren. Ziel ist eine haushaltsneutrale 
Umsetzung der Maßnahme. 
 
Die Finanzierung der „Grünordnung 2.0“ einschließlich der Deckung des städtischen Eigenanteils wird 
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.   
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1 
 
Die bestehende Grünordnung Münster bildet als etabliertes, informelles Planwerk eine wesentliche 
Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung und den Schutz sowie die Weiterentwicklung städti-
scher Grün- und Freiflächen. Die Grundordnung der Grünordnung mit ihren 3 Grünringen und 7 
Grünzügen bleibt auch bei einer Weiterentwicklung erhalten. Angesichts aktueller und zukünftiger 
Herausforderungen, insbesondere im Kontext der im Integrierten Flächenkonzeptes Münster (IFM) 
dargestellten Handlungsfelder der Stadtentwicklung ist eine strategische Weiterentwicklung zur 
„Grünordnung 2.0“ erforderlich. Die aktuelle Grünordnung wurde zuletzt im Jahr 2012 redaktionell an 
die bis dahin fortgeschrittene Baulandentwicklung angepasst. Sie erfüllt daher räumlich und sachlich 
nicht mehr die Anforderungen an die notwendige Steuerung des Freiraums. Ziel ist es, die Freiraum-
entwicklung und -qualität langfristig positiv zu gestalten und an die wachsenden Anforderungen einer 
dynamischen Stadtentwicklung anzupassen. 
 
Zu Beschlusspunkt 2 
 
Die Grünordnung spielt als informelles Planwerk eine zentrale Rolle für die nachhaltige Stadtentwick-
lung und trägt maßgeblich zur hohen Lebensqualität in Münster bei. Ihr hoher Stellenwert in Münster 
zeigt sich daran, dass das erstmals 1966 aufgelegte Grünkonzept maßgeblich zur Entwicklung einer 
gesunden, attraktiven und von Grünstrukturen geprägten Stadt beigetragen hat. Die Weiterentwick-
lung zur „Grünordnung 2.0“ verfolgt das Ziel, das bestehende Grünsystem zu erweitern, aufzuwerten 
und langfristig zu sichern. Dabei erfolgt die Anpassung im Einklang mit dem beschlossenen Integrier-
ten Flächenkonzept Münster (IFM), insbesondere mit Blick auf die Leitprojekte der Freiraumentwick-
lung. Grünordnung und IFM gehen in ihrer Zukunftsaufgabe Hand in Hand. Gleichzeitig adressiert die 
„Grünordnung 2.0“ neue, freiraumbezogene Herausforderungen wie u.a. Klimawandelanpassung, 
Regenwassermanagement, Gesundheitsvorsorge und soziale Teilhabe und integriert innovative Lö-
sungsansätze für eine zukunftsfähige, grüne Stadtentwicklung. 
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Die „Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0“ bildet die konzeptionelle Grundlage für 
den nächsten Planungsschritt. Sie formuliert zentrale Zielsetzungen, analysiert bestehende Stärken 
sowie Herausforderungen der aktuellen Grünordnung und verweist auf Best-Practice-Beispiele aus 
vergleichbaren Städten. Zudem zeigt sie den strategischen Mehrwert einer aktualisierten Grünord-
nung auf, insbesondere für die Steuerung der städtischen Freiraumentwicklung im Kontext von Kli-
mawandel, Bevölkerungswachstum und sozialen Anforderungen. 
 
Nach Fertigstellung der Ideenskizze als Handlungsrahmen für die Grünordnung 2.0 ist die Beauftra-
gung eines externen Planungsbüros zur vertieften Ausarbeitung erforderlich. Die Umsetzung ist für 
einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Um diese möglichst haushaltsneutral realisieren zu können,

- 3 - 
V/0182/2025 
wird die Verwaltung beauftragt, bereits im Vorfeld geeignete Förderprogramme zu identifizieren. Da 
die Gewinnung von Fördermitteln erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern kann und inhaltlich eine 
überzeugende Ideenskizze voraussetzt, ist der nun zu fassende Grundsatzbeschluss notwendig. Nur 
auf dieser Basis lässt sich die Akquise von Fördermitteln, etwa aus Landesprogrammen oder EFRE-
Förderungen, zielgerichtet und erfolgreich angehen. 
 
Zu Beschlusspunkt 4 
 
Eine Bearbeitungszeit von 24 Monaten gewährleistet eine umfassende Entwicklung der „Grünordnung 
2.0“ und stellt sicher, dass das Grünkonzept für die kommenden Jahrzehnte zukunftsfähig bleibt. 
Gleichzeitig wird ein angemessener Beteiligungsprozess implementiert, der die Einbindung der Öf-
fentlichkeit, relevanter Stakeholder sowie politische Abstimmungen umfasst. Zudem wird die Verwal-
tung beauftragt, Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu prüfen, um eine wirt-
schaftlich nachhaltige Umsetzung des Projekts zu ermöglichen. 
 
 
i. V. 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: 
Ideenskizze zur Weiterentwicklung der Grünordnung 2.0 Münster

Beratungsverlauf (4)

24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 62 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 63 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 450

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0182/2025
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2025
Erstellt
02.04.2025 13:49