Förderfähigkeit von Pacht- bzw. Contracting-Photovoltaikanlagen
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3758/2019 vom 30.10.2019
Stand: Am 28.11.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 30.10.2019 3758/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Förderfähigkeit von Pacht- bzw. Contracting-Photovoltaikanlagen Anfragetext: RM Herr Götz fragt hinsichtlich des Förderprogramms der Stadt für die Errichtung von Photovoltaikan- lagen, ob es richtig sei, dass dieses nicht greife, wenn über die Rhein Energie im Wege des Contrac- tings oder ähnlicher Mietmodelle eine solche Anlage installiert werden solle. Wenn dies zutreffe, möchte Herr Götz wissen, ob dies Absicht oder ein Fehler in der Förderrichtlinie sei. Die Verwaltung antwortet hierzu: Das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen sieht unter Punkt 3 vor „Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemein- schaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden und Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen (zum Beispiel Dienstleistungsunternehmen im Energiebe- reich oder Wärmelieferanten/Contractoren), deren Grundstücke beziehungsweise Heizungsanlagen innerhalb des Stadtgebietes von Köln liegen.“ Wird eine Photovoltaikanlage im Wege eines Contractings oder eines ähnliches Mietmodells gepach- tet, so ist der Contractor Eigentümer der Anlage. Der Contractingnehmer zahlt als Vertragsnehmer an den Contractor für die Errichtung, Instandhaltung und Überlassung ein Entgelt. PV-Contracting ist kein Fördergegenstand des Programms Altbausanierung und daher nicht förderfä- hig. Im Zusammenhang mit einer ersten Überarbeitung des Förderprogramms wird die Verwaltung auch prüfen, ob eine Anpassung der Förderbedingungen hier erforderlich ist. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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28.11.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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