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3758/2019

Förderfähigkeit von Pacht- bzw. Contracting-Photovoltaikanlagen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2019, TOP 7.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1908 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer  30.10.2019 
 3758/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
 
Förderfähigkeit von Pacht- bzw. Contracting-Photovoltaikanlagen 
Anfragetext: 
RM Herr Götz fragt hinsichtlich des Förderprogramms der Stadt für die Errichtung von Photovoltaikan-
lagen, ob es richtig sei, dass dieses nicht greife, wenn über die Rhein Energie im Wege des Contrac-
tings oder ähnlicher Mietmodelle eine solche Anlage installiert werden solle. Wenn dies zutreffe, 
möchte Herr Götz wissen, ob dies Absicht oder ein Fehler in der Förderrichtlinie sei. 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
Das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen sieht unter 
Punkt 3 vor „Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische 
Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemein-
schaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden und Betreiberinnen 
und Betreiber von Heizungsanlagen (zum Beispiel Dienstleistungsunternehmen im Energiebe-
reich oder Wärmelieferanten/Contractoren), deren Grundstücke beziehungsweise Heizungsanlagen 
innerhalb des Stadtgebietes von Köln liegen.“ 
Wird eine Photovoltaikanlage im Wege eines Contractings oder eines ähnliches Mietmodells gepach-
tet, so ist der Contractor Eigentümer der Anlage. Der Contractingnehmer zahlt als Vertragsnehmer an 
den Contractor für die Errichtung, Instandhaltung und Überlassung ein Entgelt. 
PV-Contracting ist kein Fördergegenstand des Programms Altbausanierung und daher nicht förderfä-
hig.  
Im Zusammenhang mit einer ersten Überarbeitung des Förderprogramms wird die Verwaltung auch 
prüfen, ob eine Anpassung der Förderbedingungen hier erforderlich ist.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3758/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.10.2019
Erstellt
28.10.2019 12:08