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SV-2019/0040

Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Sportanlagen

Antrag 05.06.2019

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SV-2019/0040

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231 Zeichen

Punkt 43.4: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 (V-Nr. SV-2019/0040) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 10: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 (SV-Nr. 2019/0040) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.  
 
Gegen die Ablehnung: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und AfD

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275 Zeichen

Punkt 5: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 (SV-Nr. 2019/0040) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag 
abzulehnen. 
 
Gegen die Ablehnung:   SPD-Fraktion und Fraktion UWIGA

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Punkt 34.5: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 (V-Nr. SV-2019/0040) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 26.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 (V-Nr. SV-2019/0040) 
 
Der Antrag wird abgelehnt.  
 
Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. UWIGA und 1 Stimme aus AfD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UFFBASSE, 1 Stimme aus AfD und  
 Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

SV-2019/0040

4256 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2019/0040 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-
Emissionen bei Sportanlagen 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
 
 
Antrag  
 
Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Sportanlagen 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt möge beschließen:  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert, sich für die Vermeidung 
des Eintrags von Mikroplastik in Ökosysteme einzusetzen. Hierbei ist der Kontakt zu regionalen 
sowie nationalen Verbänden (Sportbünde, Städtetag) herzustellen und zugleich sicher zu 
stellen, dass eine unbeeinträchtigte Fortführung des Sportbetriebs gewährleistet wird. Dazu 
sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:  
 
1.) Bei stadteigenen Sportanlagen wird nach Möglichkeit ab sofort auf den Einsatz von 
Materialien verzichtet, die Mikroplastik gemäß der Definition der Europäischen 
Chemikalienagentur (ECHA) beinhalten bzw. dieses freisetzen können. 
 
2.) Es werden nur noch Maßnahmen an Sportanlagen bezuschusst, bei denen dies 
ebenfalls beachtet wird. 
 
3.) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zu prüfen und zu berichten 
 
a.) Bei welchen Sportanlagen in Darmstadt entsprechend Mikroplastik enthaltende 
Materialien verbaut sind. 
 
b.) Welche Möglichkeiten bestehen, diese auf unbedenkliche Materialien umzustellen 
und welche Kosten dies verursachen würde. 
 
4.) Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen für die Unterstützung  
Sportvereine für den Fall, dass im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ 
eine Umrüstung der Sportanlagen bis 2022 notwendig werden sollte.

2 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Studie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ des Fraunhofer-Instituts für 
Umwelttechnik von 2018 zufolge wurden Sportanlagen – insbesondere Fußball 
Kunstrasenplätze – als der drittgrößte Emittent von Mikroplastik in Deutschland identifiziert. 
Demnach gelangen von dort durch Abrieb und Verwehungen rund 11.000 Tonnen kleinster 
Plastikteile – deren Zerfall teils hunderte Jahre dauert – in die Umwelt. Insbesondere über das 
Trinkwasser (Kläranlagen sind auf Mikroplastik-Partikel in der Regel nicht ausreichend 
vorbereitet) und die Anreicherung in Lebensmitteln finden sie im Weiteren auch den Weg in die 
Nahrungskette. 
 
Plastik kann Giftstoffe wie bspw. Weichmacher enthalten, die als krebserregend, giftig oder 
endokrin aktiv gelten. Zahlreiche Unternehmen haben Mikroplastik bereits (wieder) aus ihren 
Produkten verbannt. Fußball-Kunstrasenplätze enthalten in der Regel 40 bis 100 Tonnen 
Granulat, das aus Mikroplastik besteht. Davon werden jährlich bis zu 10 Prozent 
ausgeschwemmt und an die Umwelt abgegeben. Für Sportanlagen und Fußballplätze existieren 
verschiedene alternative bauliche Lösungen, die gänzlich ohne Mikroplastik auskomme n und 
für Darmstadt in Frage kommen. 
 
Das auf Kunstrasenplätzen derzeit regelmäßig Verwendung findende Granulat wird seitens der 
Europäischen Chemikalienagentur als Mikroplastik eingestuft. Entsprechend der EU -
Chemikalienverordnung „REACH“ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) steht ein mögliches 
vollständiges Verbot von dessen Ausbringung ab 2022 im Raum. Der Hessische Fußball -
Verband weist darauf hin, dass im Falle eines Verbots durch die Umrüstungen der 
Sportanlagen erhebliche Kosten auf die Kommunen und Sportvereine zukommen werden und 
dies erhebliche Auswirkungen auf die Sportlandschaft bzw. den Sportbetrieb haben kann.  
 
 
Hintergrundinformationen: 
 
Studie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ des Fraunhofer-Instituts 
für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT (Umwelttechnik): 
https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikatio - 
nen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf 
 
Informationen des Umweltbundesamtes zur geplanten Beschränkung von Mikroplas- 
tik durch die „REACH-Veordnung“: 
https://www.umweltbundesamt.de/eu-plant-beschraenkung-der-verwendung-von?pa- 
rent=69322#textpart-2 
 
 
 
Darmstadt, 04. Juni.2019 
 
 
 
 
Michael Siebel 
(Fraktionssprecher)

Beratungsverlauf (5)

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  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0040
Typ
Antrag
Datum
05.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00