SV-2019/0040
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Sportanlagen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 4
231 Zeichen
Punkt 43.4: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen (V-Nr. SV-2019/0040) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
anlage 3
332 Zeichen
Punkt 10: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen (SV-Nr. 2019/0040) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und AfD
anlage 2
275 Zeichen
Punkt 5: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen (SV-Nr. 2019/0040) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung: SPD-Fraktion und Fraktion UWIGA
anlage 1
231 Zeichen
Punkt 34.5: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen (V-Nr. SV-2019/0040) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
anlage 5
333 Zeichen
Punkt 26.3: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen (V-Nr. SV-2019/0040) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. UWIGA und 1 Stimme aus AfD Stimmenthaltung: 1 Stimme aus UFFBASSE, 1 Stimme aus AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
SV-2019/0040
4256 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2019/0040 Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juni 2019 betr. Vermeidung von Mikroplastik- Emissionen bei Sportanlagen SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 Antrag Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Sportanlagen Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt möge beschließen: Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert, sich für die Vermeidung des Eintrags von Mikroplastik in Ökosysteme einzusetzen. Hierbei ist der Kontakt zu regionalen sowie nationalen Verbänden (Sportbünde, Städtetag) herzustellen und zugleich sicher zu stellen, dass eine unbeeinträchtigte Fortführung des Sportbetriebs gewährleistet wird. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1.) Bei stadteigenen Sportanlagen wird nach Möglichkeit ab sofort auf den Einsatz von Materialien verzichtet, die Mikroplastik gemäß der Definition der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beinhalten bzw. dieses freisetzen können. 2.) Es werden nur noch Maßnahmen an Sportanlagen bezuschusst, bei denen dies ebenfalls beachtet wird. 3.) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zu prüfen und zu berichten a.) Bei welchen Sportanlagen in Darmstadt entsprechend Mikroplastik enthaltende Materialien verbaut sind. b.) Welche Möglichkeiten bestehen, diese auf unbedenkliche Materialien umzustellen und welche Kosten dies verursachen würde. 4.) Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen für die Unterstützung Sportvereine für den Fall, dass im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ eine Umrüstung der Sportanlagen bis 2022 notwendig werden sollte. 2 Begründung: Der Studie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ des Fraunhofer-Instituts für Umwelttechnik von 2018 zufolge wurden Sportanlagen – insbesondere Fußball Kunstrasenplätze – als der drittgrößte Emittent von Mikroplastik in Deutschland identifiziert. Demnach gelangen von dort durch Abrieb und Verwehungen rund 11.000 Tonnen kleinster Plastikteile – deren Zerfall teils hunderte Jahre dauert – in die Umwelt. Insbesondere über das Trinkwasser (Kläranlagen sind auf Mikroplastik-Partikel in der Regel nicht ausreichend vorbereitet) und die Anreicherung in Lebensmitteln finden sie im Weiteren auch den Weg in die Nahrungskette. Plastik kann Giftstoffe wie bspw. Weichmacher enthalten, die als krebserregend, giftig oder endokrin aktiv gelten. Zahlreiche Unternehmen haben Mikroplastik bereits (wieder) aus ihren Produkten verbannt. Fußball-Kunstrasenplätze enthalten in der Regel 40 bis 100 Tonnen Granulat, das aus Mikroplastik besteht. Davon werden jährlich bis zu 10 Prozent ausgeschwemmt und an die Umwelt abgegeben. Für Sportanlagen und Fußballplätze existieren verschiedene alternative bauliche Lösungen, die gänzlich ohne Mikroplastik auskomme n und für Darmstadt in Frage kommen. Das auf Kunstrasenplätzen derzeit regelmäßig Verwendung findende Granulat wird seitens der Europäischen Chemikalienagentur als Mikroplastik eingestuft. Entsprechend der EU - Chemikalienverordnung „REACH“ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) steht ein mögliches vollständiges Verbot von dessen Ausbringung ab 2022 im Raum. Der Hessische Fußball - Verband weist darauf hin, dass im Falle eines Verbots durch die Umrüstungen der Sportanlagen erhebliche Kosten auf die Kommunen und Sportvereine zukommen werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Sportlandschaft bzw. den Sportbetrieb haben kann. Hintergrundinformationen: Studie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT (Umwelttechnik): https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikatio - nen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf Informationen des Umweltbundesamtes zur geplanten Beschränkung von Mikroplas- tik durch die „REACH-Veordnung“: https://www.umweltbundesamt.de/eu-plant-beschraenkung-der-verwendung-von?pa- rent=69322#textpart-2 Darmstadt, 04. Juni.2019 Michael Siebel (Fraktionssprecher)
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Wilhelminenstraße 7a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0040
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00