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AN/0649/2026

Sachstand Leih-E-Scooter im Bezirk Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.2.3

Sachstand Leih-E-Scootern im Bezirk Mülheim

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Sachstand Leih-E-Scootern im Bezirk Mülheim

3719 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Vincent Morawietz 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
                        Die Linke Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 21.04.2026 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Sachstand Leih-E-Scooter im Bezirk Mülheim 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Morawietz, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, 
noch immer stellen kreuz und quer abgestellte E- Scooter nicht nur ein Ärgernis, sondern vor 
allen Dingen ein Sicherheitsrisiko zum Beispiel für Fußgänger*innen, Fahrradfahrende, 
mobilitätseingeschränkte und auch sehbehinderte Menschen im Bezirk Mülheim dar.                                                                                                                             
Zielführende Maßnahmen, um die Problematik dieser in hoher Anzahl im öffentlichen Raum 
benutzten Leihfahrzeuge in geordnete Bahnen zu lenken, scheint es immer noch nicht in 
ausreichendem Maße zu geben.                                                                                                                                                       
Dabei ist auf der Homepage der Stadt Köln zu erfahren, dass es bis Mai 2022 ein 
Gesamtkonzept geben sollte.                                                                                                     
Nachzulesen sind auch Antworten auf häufig gestellte Frage zu E-Scootern. 
     https://www.stadt-koeln.de/artikel/68437/index.html 
Dort wird unter anderem mitgeteilt, welche Ordnungsstrafen zu erwarten sind, wenn                           
E-Scooter zum Beispiel falsch abgestellt wurden.                                                                                                              
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Direktmeldung durch Anruf bei den entsprechenden 
Verleihfirmen erfolgen kann, da E-Mail- Adressen und Telefonnummern den Aufklebern der 
Leihfahrzeuge zu entnehmen sind.                                                                                              
Damit sei sichergestellt, dass falsch abgestellte E-Scooter kurzfristig entfernt werden.

Scheinbar erhofft sich die Stadtverwaltung, dass verärgerte oder geschädigte Passant*innen 
möglichst selbst aktiv werden. 
Im Zusammenhang mit der genannten Thematik bitten wir um die Beantwortung der 
folgenden Fragen: 
1. Wie sieht der aktuelle Umsetzungstand hinsichtlich eines Gesamtkonzeptes für die 
beschriebenen E-Scooter aus?  
2. In welchem Ausmaß beschweren sich Passant*innen für die die E-Scooter ein Ärgernis 
oder Unfallrisiko darstellen?  
3. Gibt es Auswertungen der Polizei zu Unfällen mit E-Scootern für Köln und die neun 
Stadtbezirke und wenn ja, wie sehen dieselben aus; wenn nein, was ist der Grund 
dafür? 
4. Gibt es Auswertungen des Ordnungsamtes zu unsachgemäß abgestellten 
Leihfahrzeugen und wenn ja, wie sehen dieselben aus, wenn nein, was ist der Grund 
dafür?  
5. Wie viele Ordnungsstrafen wurden wegen Fehlverhaltens mit E-Scootern im letzten 
Jahr verhängt und welche Fehlverhalten lagen in welchem Maße zugrunde? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Leonie Hoh                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
 
      Hasan Celebi 
      Fraktionsgeschäftsführer        
                                         
      Die Linke in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0649/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.04.2026
Erstellt
22.04.2026 11:17