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0198/2018

Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln

Mitteilung Ausschuss 16.02.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 01.03.2018, TOP 12.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 (Auszug aus der Niederschrift zu TOP 11.3, SoSe, 30.01.2018, 11.3.4)

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Mitteilung Ausschuss

1756 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2018 
 0198/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2018 
 
Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln 
 
 
Sexistische und/oder sexualisierte Werbung im öffentlichen Raum widerspricht dem Grundsatz der 
Gleichstellung.  
Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und tritt daher für eine differenzier-
te, pluralistische Darstellung von Menschen in der Werbung ein. Sie setzt sich dafür ein, dass in Köln 
keine Werbung gezeigt wird, die die Würde von Frauen und Männern missachtet oder ein einseitiges, 
einschränkendes Rollenbild vermittelt.  
Der seit dem 1.1.2015 geltende Werbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) sieht entsprechende Werbeverbote für Werbung auf öffentlichen Flächen der 
Stadt Köln vor.  
Die Stadt Köln hat jedoch keine juristischen Mittel, um Werbung auf privaten Flächen zu unterbinden. 
Dennoch geht sie Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und appelliert an die Vermarkter-
firmen und die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen, freiwillig auf sexistische Werbung zu 
verzichten.  
Das Amt für Gleichstellung hat einen Handlungsleitfaden erstellt, der beschreibt, wie die Verwaltung 
bei sexistischer Werbung im öffentlichen Raum vorgehen kann. Er enthält darüber hinaus Kriterien 
und Bespiele, woran sexistische Werbung zu erkennen ist.  
 
Der Handlungsleitfaden kann ab sofort beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ange-
fordert bzw. in Kürze von der städtischen Internetseite heruntergeladen werden.  
 
Gez. Dr. Keller

Anlage 1 (Auszug aus der Niederschrift zu TOP 11.3, SoSe, 30.01.2018, 11.3.4)

576 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 14.02.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 30.01.2018 
öffentlich 
11.3 Mündliche Anfragen 
 
11.3.4) 
RM Frau Heuser bittet darum, die Mitteilung „Handlungsleitfaden zum Umgang mit 
sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln“ mit der Vorlagennummer 0198/2018 
auch dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (2)

29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0198/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.02.2018
Erstellt
16.01.2018 08:19