Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln
Mitteilung Ausschuss 0198/2018 vom 16.02.2018
Stand: Am 01.03.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1/I/1 Vorlagen-Nummer 18.01.2018 0198/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2018 Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln Sexistische und/oder sexualisierte Werbung im öffentlichen Raum widerspricht dem Grundsatz der Gleichstellung. Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und tritt daher für eine differenzier- te, pluralistische Darstellung von Menschen in der Werbung ein. Sie setzt sich dafür ein, dass in Köln keine Werbung gezeigt wird, die die Würde von Frauen und Männern missachtet oder ein einseitiges, einschränkendes Rollenbild vermittelt. Der seit dem 1.1.2015 geltende Werbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) sieht entsprechende Werbeverbote für Werbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln vor. Die Stadt Köln hat jedoch keine juristischen Mittel, um Werbung auf privaten Flächen zu unterbinden. Dennoch geht sie Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und appelliert an die Vermarkter- firmen und die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen, freiwillig auf sexistische Werbung zu verzichten. Das Amt für Gleichstellung hat einen Handlungsleitfaden erstellt, der beschreibt, wie die Verwaltung bei sexistischer Werbung im öffentlichen Raum vorgehen kann. Er enthält darüber hinaus Kriterien und Bespiele, woran sexistische Werbung zu erkennen ist. Der Handlungsleitfaden kann ab sofort beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ange- fordert bzw. in Kürze von der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Gez. Dr. Keller -
Anlage 1 (Auszug aus der Niederschrift zu TOP 11.3, SoSe, 30.01.2018, 11.3.4)
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 14.02.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 30.01.2018 öffentlich 11.3 Mündliche Anfragen 11.3.4) RM Frau Heuser bittet darum, die Mitteilung „Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexistischer und sexualisierter Werbung in Köln“ mit der Vorlagennummer 0198/2018 auch dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf
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29.01.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.03.2018 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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