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Sanierung der Neuen Kempener Straße in Mauenheim

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0647/2017 vom 26.04.2017

Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2017 AN/0647/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 Sanierung der Neuen Kempener Straße in Mauenheim - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung vorzutragen: 1. Wie es zu den Planungen für die Neue Kempener Straße kam und welche Ziele die Verwaltung damit verfolgt. 2. Ob ein Durchbruch zum Gürtel oder irgendeine Änderung des Straßenverlaufs geplant ist? 3. Ob die Neue Kempener Straße auch zukünftig für Fahrzeuge über 3,5 t, mit Ausnahme von Anliegern, der Busse des ÖPNV und den Wagen der AWB, gesperrt sein wird? 4. Ob die Neue Kempener Straße auch zukünftig auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit begrenzt bleiben wird? 5. Wir bitten die Verwaltung, Zählungen und Messungen zur Ermittlung der Verkehrsbelastung und tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten vorzunehmen und vorzutragen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Schleichverkehre und höhere Geschwindigkeiten als Tempo 30 zu verhindern. Begründung: Erfolgt in der Sitzung mündlich gez. Baumann gez. Steinbach
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0647/2017 Stand: 26.06.2024 Sachstandsbericht Sanierung der Neuen Kempener Straße in Mauenheim - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung vorzutragen: 1. Wie kam es zu den Planungen für die Neue Kempener Straße und welche Ziele die Ver- waltung damit verfolgt. 2. Ob ein Durchbruch zum Gürtel oder irgendeine Änderung des Straßenverlaufs geplant ist? 3. Ob die Neue Kempener Straße auch zukünftig für Fahrzeuge über 3,5 t, mit Ausnahme von Anliegern, der Busse des ÖPNV und den Wagen der AWB, gesperrt sein wird? 4. Ob die Neue Kempener Straße auch zukünftig auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit begrenzt bleiben wird? 5. Welche Maßnahmen die Verwaltung ergreift, um auch in Zukunft Tempo 30 als Höchstge- schwindigkeit zu gewährleisten, falls die Aufpflasterungen entfernt worden sein sollten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1.: Im Rahmen der vorgesehenen Generalsanierung entlang der Neuen Kempener Straße ist eine ergänzende Straßenplanung vorgesehen. Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse aus dem Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung Nippes, dem Bürgerverein und der Ver- waltung am 23.10.2017. Ergänzend zu der vorgesehenen Generalsanierung soll eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen entlang der Neuen Kempener Straße umgesetzt werden. Hierzu zählen die Bushaltestellen lagemäßig anzupassen, zusätzliche Fahrbahneinengungen einzu- richten, Baumbeete vergrößern, Zugänge zu den Spielplätzen verbessern und gleichzeitig mit Pollern bzw. Drängelgittern abzusichern, einen Mini-Kreisel oder Fußgängerüberwege an der Kreuzung Neue Kempener Straße/Bergstraße vorsehen. Letzteres ist ergänzend verkehrspla- nerisch zu untersuchen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, zum einen die Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß ge- hende, weiter zu verbessern. Zum anderen wird mit der vorgesehenen Generalsanierung die Fahrbahn instandgesetzt. 2 Zu 2: Für die Neue Kempener Straße ist weder ein Durchbruch zum Gürtel noch irgendeine Ände- rung des Straßenverlaufs geplant. Zu 3. und 4.: Vorbehaltlich weiterer politischer Beschlussfassungen sind seitens der Verwaltung keine Ver- änderung vorgesehen. Zu 5.: Die Aufpflasterungen sind weiterhin in der Straße vorhanden - in Höhe Haus.-Nr. 310, - in Höhe Haus-Nr. 331, Spielplatz - in Höhe Haus.-Nr. 310, - in Höhe Haus.-Nr. 286, - in Höhe Haus.-Nr. 283, Spielplatz - in Höhe Haus.-Nr. 260, Bushaltestelle „Nibelungenplatz“, - in Höhe Haus.-Nr. 242. Daher sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen vor. Nächste Schritte: Mit den Antworten zu den Punkten 1 bis 5 sieht die Verwaltung den Beschluss als erledigt an. Zu dem Beschluss erfolgt zukünftig kein weiterer Sachstandsbericht.

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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