A-R/0042/2023
Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächenentwicklung für Münster
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A-R-0042-2023-Grüne_SPD_Volt-Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächgenentwicklung für Münster
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2023 Münster, 12.09.2023 Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 (1) der GO Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächenentwicklung für Münster Der Rat der Stadt Münster erkennt im Zuge des Regionalplanänderungsverfahrens die Notwendigkeit und auch das Privileg an, in den nächsten Jahren die Schaffung von Wohnraum für viele Menschen zu ermöglichen und ausreichend Flächen für gewerbliche Nutzung vorzuhalten. Um das möglichst nachhaltig zu gestalten, ist es einerseits notwendig, die dadurch beanspruchte Fläche gering zu halten und andererseits, die genutzte Fläche selbst möglichst effizient und nachhaltig zu gestalten. Dazu beschließt der Rat der Stadt Münster, 1. verstärkt einen Fokus auf Nachverdichtung und Aufstockung, insbesondere im bereits bebauten Innenbereich (gemäß §34 BauGB) zu legen. 2. schützenswerte Flächen und weitere Potentialräume für Naturentwicklung zu identifizieren und planungsrechtlich zu sichern. Bei der perspektivischen Entwicklung der im Regionalplan ausgewiesenen ASB, ASB-P, GIB und GIB-P Flächen wird der Verwaltung aufgetragen, von Anfang an folgende Punkte zu beachten und in geeigneten Verfahren, Programmen und Strukturen (u.A. in der nächsten Fortschreibung des Baulandprogramms und im Leitfaden zur klimagerechten Bauleitplanung) zu verankern: 1. Eine verträglich höhere Bebauungsdichte als bislang vorgesehen zu planen, um mehr Wohnraum zu schaffen, und so mit einer geringeren Gesamtfläche auszukommen. 2. Eine nicht vollständige Flächeninanspruchnahme, wenn das jeweilige Gebiet teilweise oder ganz im 2. Grünring liegt. 3. Der Erhalt bzw. den Schutz von Biotopverbundstrukturen durch geeignete Maßnahmen, wenn das jeweilige Gebiet in oder an Biotopverbundstrukturen liegt. 4. Wenn Gebiete an Wald, Gehölz- und anderen wertgebenden Biotopstrukturen liegen, sowie wenn Habitate geschützter oder bedrohter und damit planungsrelevanter Tierarten betroffen sind, sind diese durch geeignete Maßnahmen bis hin zu einer Flächenanpassung vor Beeinträchtigungen zu schützen. 5. Die Einhaltung von ausreichenden Abstandsflächen zu Wäldern und anderen schützenswerten Biotopen oder andere geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen, um diese Biotope und Lebensraumtypen nicht zu gefährden und deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. 6. Erhalt von Kaltluftschneisen, klimaökologischen Ausgleichsräumen und Frischluftentstehungsgebieten. Begründung: Erfolgt mündlich gez.: gez.: gez.: Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Leandra Praetzel Hedwig Liekefedt Martin Grewer Annika Bürger Ludger Steinmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0042/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 17:11