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A-R/0042/2023

Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächenentwicklung für Münster

Antrag an den Rat 12.09.2023

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A-R-0042-2023-Grüne_SPD_Volt-Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächgenentwicklung für Münster

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A-R-0042-2023-Grüne_SPD_Volt-Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächgenentwicklung für Münster

2669 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2023 
 
 
 
Münster, 12.09.2023 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 (1) der GO 
Eine nachhaltigere Siedlungs- und Grünflächenentwicklung für 
Münster 
Der Rat der Stadt Münster erkennt im Zuge des Regionalplanänderungsverfahrens die 
Notwendigkeit und auch das Privileg an, in den nächsten Jahren die Schaffung von 
Wohnraum für viele Menschen zu ermöglichen und ausreichend Flächen für gewerbliche 
Nutzung vorzuhalten. Um das möglichst nachhaltig zu gestalten, ist es einerseits notwendig, 
die dadurch beanspruchte Fläche gering zu halten und andererseits, die genutzte Fläche 
selbst möglichst effizient und nachhaltig zu gestalten. 
Dazu beschließt der Rat der Stadt Münster, 
1. verstärkt einen Fokus auf Nachverdichtung und Aufstockung, insbesondere im 
bereits bebauten Innenbereich (gemäß §34 BauGB) zu legen. 
2. schützenswerte Flächen und weitere Potentialräume für Naturentwicklung zu 
identifizieren und planungsrechtlich zu sichern. 
Bei der perspektivischen Entwicklung der im Regionalplan ausgewiesenen ASB, ASB-P, GIB 
und GIB-P Flächen wird der Verwaltung aufgetragen, von Anfang an folgende Punkte zu 
beachten und in geeigneten Verfahren, Programmen und Strukturen (u.A. in der nächsten 
Fortschreibung des Baulandprogramms und im Leitfaden zur klimagerechten Bauleitplanung) 
zu verankern: 
1. Eine verträglich höhere Bebauungsdichte als bislang vorgesehen zu planen, 
um mehr Wohnraum zu schaffen, und so mit einer geringeren Gesamtfläche 
auszukommen. 
2. Eine nicht vollständige Flächeninanspruchnahme, wenn das jeweilige Gebiet 
teilweise oder ganz im 2. Grünring liegt. 
3. Der Erhalt bzw. den Schutz von Biotopverbundstrukturen durch geeignete 
Maßnahmen, wenn das jeweilige Gebiet in oder an Biotopverbundstrukturen 
liegt. 
4. Wenn Gebiete an Wald, Gehölz- und anderen wertgebenden Biotopstrukturen 
liegen, sowie wenn Habitate geschützter oder bedrohter und damit 
planungsrelevanter Tierarten betroffen sind, sind diese durch geeignete 
Maßnahmen bis hin zu einer Flächenanpassung vor Beeinträchtigungen zu 
schützen.  
5. Die Einhaltung von ausreichenden Abstandsflächen zu Wäldern und anderen 
schützenswerten Biotopen oder andere geeignete naturschutzfachliche 
Maßnahmen, um diese Biotope und Lebensraumtypen nicht zu gefährden und 
deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.

6. Erhalt von Kaltluftschneisen, klimaökologischen Ausgleichsräumen und 
Frischluftentstehungsgebieten. 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
gez.:    gez.:    gez.:    
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
Leandra Praetzel  Hedwig Liekefedt  Martin Grewer 
Annika Bürger   Ludger Steinmann

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 11.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0042/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.09.2023
Erstellt
12.09.2023 17:11