0788/2026/1
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.04.2026 bezüglich der geplanten Schulen in Rondorf aus der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2505 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0788/2026/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.04.2026 bezüglich der geplanten Schulen in Rondorf aus der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste Anfrage: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte in der Sitzung der Bezirksvertretung Ro- denkirchen vom 27.04.2026: Für die geplanten Schulen in Rondorf (GY Rondorf Nord, Rondorf-Nord GGS 2 und GGS 4, Sortierzeilen 121-123 der Liste) wird kein Datum der Fertigstellung mehr an- gegeben, dies sei erst nach Sicherstellung der Finanzierung möglich. 1. Welche Änderungen haben sich in Bezug auf die Finanzierung seit dem letzten Statusbericht ergeben? 2. Wann ist hier mit einem neuen Stand zu rechnen? 3. Ist von einer Verzögerung der Fertigstellung auszugehen? 4. Welche Auswirkungen hätte das gegebenenfalls auf den Interimsstandort an der Eygelshovener Straße? Antwort der Verwaltung: Zu 1. bis 3.) Da die Investorenprojekte zuletzt Ende letzten Jahres aufgrund fehlender Finanzie- rung gestoppt wurden, können die Fertigstellungstermine für das Gymnasium Rondorf Nord-West und die Grundschule Rondorf Nord-West (4-zügig) zum Schuljahr 2029/2030 nicht mehr gehalten werden. Die Verfahren befinden sich derzeit in der 2. Stufe. Die Vertragsverhandlungen sind nicht abgeschlossen. Derzeit finden hinsichtlich der Finanzierung verwaltungsinterne Absprachen statt und es ist unklar, wann eine Entscheidung getroffen wird, ob die Projekte weitergeführt werden. Den Bedarf für die zweite Grundschule im Neubaugebiet Rondorf kann die Verwaltung nicht mehr herleiten und wird dies in der kommenden Schulentwicklungsplanung 2026 darstellen. Sollte der Rat den Verzicht auf die zweite Grundschule beschließen, wird die Verwaltung nachfolgend dem Rat eine Vorlage zur Aufhebung des ursprünglichen Ratsbeschlusses vorlegen (Vorlage Nr. 1384/2023 Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Investorin). 2 Zu 4.) Die Baugenehmigung für das Interim läuft bis 2030. Wenn die Fertigstellung des Gym- nasiums bis dahin nicht sichergestellt ist, müsste eine Verlängerung der Baugenehmi- gung und ein Ausbau des Interims erfolgen. Ob dies auf dem Grundstück möglich ist, müsste geprüft werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eygelshovener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0788/2026/1
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.05.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 10:33