4040/2023
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03 Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1536 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
4040/2023
Stand: 05.09.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03
Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren mit dem
Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück Bebauungsplan-Ent-
wurf Nr: 7549/03 für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der
südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße 23 -79, einschließlich der Grundstü-
cke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grund-
stücksgrenze der Häuser Pfarrer-Buchbender-Weg 1 -19 weiter verlaufend nörd-
lich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße —Arbeitstitel: Hatzfeld-
straße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 9 ohne Ein-
schränkung
zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Vorlage ungeändert in der Vorberatung be-
schlossen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2
Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 05. 06. 2024 umgesetzt.
Nächste Schritte:
Kein nächster Schritt. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht notwendig.
Anlage 2 Geltungsbereich
446 Zeichen
l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 5 000 50 0 100 Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 7549/03 200 Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln - Dellbrück 300 Meter � � x- �n ,.., n o..� Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 9. ..
Beschlussvorlage Ausschuss
3840 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4040/2023 Freigabedatum 30.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03 Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück Bebauungsplan-Entwurf Nr: 7549/03 für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grund- stücksgrenze Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser Pfarrer- Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße —Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 9 ohne Einschränkung zustimmt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.06.2021 zur Sicherung des damaligen Einzelhan- dels- und Zentrenkonzeptes den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 – Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück gefasst (0906/2021). Am 14.07.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt bekannt gemacht. Zugrunde lag, dass das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil (AZ 23 K 2080/16) vom 28.11.2018 den am 29.01.2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 7549/02 "Hatzfeld- straße" aufgrund einer rechtsfehlerhaften Abwägung für unwirksam erklärte. Der Bebauungs- plan schloss auf Grundlage von § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) Einzelhandel mit zen- tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aus. Durch die Schaffung von neuem Planungsrecht mit gleichem Geltungsbereich (siehe Anlage 2) und gleicher Zielsetzung sollten auch nach dem Urteil weitere Ansiedlungen von konkurrie- renden Einzelhandelsangeboten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteil- zentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ vermieden werden können. In diesem Zusam- menhang wurde daher auch eine Veränderungssperre vom Rat der Stadt Köln am 9. Novem- ber 2021 beschlossen (3345/2021), die am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und Ende 2023 ausläuft. Anlass und Ziel In seiner Sitzung vom 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des Einzel- handels- und Zentrenkonzeptes beschlossen (1538/2020/1). Im Bezirk Mülheim ergibt sich hierdurch insbesondere für den Stadtteil Dellbrück eine geänderte Zentrenstruktur. Der Le- bensmittelstandort im Bereich Hatzfeldstraße/Radiumstraße wurde als „Nahversorgungszent- rum (NVZ)“ neu ausgewiesen (vgl. Anlage 3). Hiermit ist die Grundlage für die Erforderlichkeit eines Zentrenschutzes in diesem Bereich entzogen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebau- ungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 ist daher aufzuheben. Gleiches gilt für den für unwirksam erklärten Bebauungsplan Nr. 7549/02 aus 2014, der zu- dem aus Gründen der Rechtsklarheit und –sicherheit in Rahmen eines vereinfachten Verfah- rens nach § 13 BauGB aufzuheben ist. Dies ist Gegenstand der möglichst parallel zu beraten- den Beschlussvorlage Nr. 4037/2023. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 3 Gegenüberstellung EHZK 2013/2023
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist nach dem BauGB eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Die Verwaltung erachte daher eine Öffentlichkeitsbeteiligung – auch in Hinblick auf die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung – als nicht erforderlich, da mit dem Beschluss keine unmittelbare Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Gegenueberstellung
125 Zeichen
Anlage 3 Auszug aus dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept Köln Gegenüberstellung 2013 / 2023 ALT - 2013 NEU - 2023 Legende
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4040/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.01.2024
- Erstellt
- 08.12.2023 09:11