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4040/2023

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03 Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Ausschuss 30.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 14.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Gegenueberstellung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1536 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4040/2023
Stand: 05.09.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03 
Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren mit dem  
Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück Bebauungsplan-Ent-
wurf Nr: 7549/03 für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der 
südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße 23 -79, einschließlich der Grundstü-
cke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grund-
stücksgrenze der Häuser Pfarrer-Buchbender-Weg 1 -19 weiter verlaufend nörd-
lich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße —Arbeitstitel: Hatzfeld-
straße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit 
§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 9 ohne Ein-
schränkung 
zustimmt. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis:  
Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Vorlage ungeändert in der Vorberatung be-
schlossen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

2 
 
Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 05. 06. 2024 umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
Kein nächster Schritt. Das Verfahren ist abgeschlossen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht notwendig.

Anlage 2 Geltungsbereich

446 Zeichen

l•lstadtKöln MJ 
Stadtplanungsamt 
Maßstab 1 : 5 000 
50 0 100 
Anlage 2 
Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 7549/03 
200 
Hatzfeldstraße/Radiumstraße
in Köln - Dellbrück 
300 Meter 
� 
�
x-
�n 
,.., n o..� 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
9. ..

Beschlussvorlage Ausschuss

3840 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4040/2023 
Freigabedatum 30.01.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7549/03 
Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren mit dem  
Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück Bebauungsplan-Entwurf Nr: 
7549/03 für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grund-
stücksgrenze Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 
über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser Pfarrer-
Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur Mielenforster 
Straße —Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück — nach § 2 Absatz 
1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)  aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 9 ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.06.2021 zur Sicherung des damaligen Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzeptes den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 
– Arbeitstitel: „Hatzfeldstraße/Radiumstraße“ in Köln-Dellbrück gefasst (0906/2021). Am 
14.07.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt bekannt gemacht. 
Zugrunde lag, dass das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil (AZ 23 K 2080/16) vom 
28.11.2018 den am 29.01.2014 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 7549/02 "Hatzfeld-
straße" aufgrund einer rechtsfehlerhaften Abwägung für unwirksam erklärte. Der Bebauungs-
plan schloss auf Grundlage von § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB) Einzelhandel mit zen-
tren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten aus.  
 
Durch die Schaffung von neuem Planungsrecht mit gleichem Geltungsbereich (siehe Anlage 
2) und gleicher Zielsetzung sollten auch nach dem Urteil weitere Ansiedlungen von konkurrie-
renden Einzelhandelsangeboten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteil-
zentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ vermieden werden können. In diesem Zusam-
menhang wurde daher auch eine Veränderungssperre vom Rat der Stadt Köln am 9. Novem-
ber 2021 beschlossen (3345/2021), die am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und Ende 
2023 ausläuft. 
 
Anlass und Ziel 
 
In seiner Sitzung vom 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes beschlossen (1538/2020/1). Im Bezirk Mülheim ergibt sich 
hierdurch insbesondere für den Stadtteil Dellbrück eine geänderte Zentrenstruktur. Der Le-
bensmittelstandort im Bereich Hatzfeldstraße/Radiumstraße wurde als „Nahversorgungszent-
rum (NVZ)“ neu ausgewiesen (vgl. Anlage 3). Hiermit ist die Grundlage für die Erforderlichkeit 
eines Zentrenschutzes in diesem Bereich entzogen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebau-
ungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 ist daher aufzuheben.  
 
Gleiches gilt für den für unwirksam erklärten Bebauungsplan Nr. 7549/02 aus 2014, der zu-
dem aus Gründen der Rechtsklarheit und –sicherheit in Rahmen eines vereinfachten Verfah-
rens nach § 13 BauGB aufzuheben ist. Dies ist Gegenstand der möglichst parallel zu beraten-
den Beschlussvorlage Nr. 4037/2023. 
 
 
Anlagen 
1     Öffentlichkeitsbeteiligung 
2     Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan-Entwurf Nr. 7549/03 
3     Gegenüberstellung EHZK 2013/2023

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1298 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist nach dem 
BauGB eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Die Verwaltung erachte daher eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung – auch in Hinblick auf die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung – als 
nicht erforderlich, da mit dem Beschluss keine unmittelbare Außenwirkung verbunden ist. Die 
Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die 
Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Gegenueberstellung

125 Zeichen

Anlage 3 
Auszug aus dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept Köln 
Gegenüberstellung 2013 / 2023 
ALT - 2013 NEU - 2023 
Legende

Beratungsverlauf (2)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4040/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.01.2024
Erstellt
08.12.2023 09:11