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V/0221/2020

Bau eines Kunstrasen- und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensenstraße und nötige Umschichtung von Finanzmitteln

Vorlagen 11.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.16

Beschlussvorlage

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V_0221_2020_Folgelastenberechnung_Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7887 Zeichen

V/0221/2020 
V/0221/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bau eines Kunstrasen- und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensenstraße und 
nötige Umschichtung von Finanzmitteln 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.03.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Bau eines Kunstrasen - und eines Naturrasenspiel -
 feldes auf der Sportanlage Hensenstraße zu. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass gegenüber dem bislang veranschlagten 
Ansatz in Höhe von 700.000 Euro Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro entstehen und diese 
Mehrkosten in dem „3-Mio.-Euro-Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur“ 
aufgefangen werden. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten    
Investitionsmaßnahme 4390 Kunstrasenspielfeld SA Hen-
senstr.    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2020 1.300.000 Ansatz 700.000 zzgl. 
ÜPL i. H. v.  600.000 
 
Sportamt 
 
24.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dewaldt 
Telefon: 492-5200 
Dewaldt@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0221/2020 
Der Rat der Stadt Münster stimmt der zur Finanzierung der Baumaßnahme erforderlichen übe r-
planmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die Deckung der 
überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, 
Sportanlagen und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanl a-
gen“. 
 
Nach Fertigstellung hat die Maßnahme folgende Auswirkungen auf den Teilergebnisplan: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft   
 
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 2021 ff. 22.520 Folgeaufwand 
  Saldo 2021 ff. 22.520 
 
Produkt-
gruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n-
lagen und -stätten    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen 2021 ff. -8.670 Auflösung Sonderposten-
Eigenanteil des Vereins 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 86.670 Folgeaufwand 
  Saldo  78.000  
 
Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).  
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Ziffer 1.: 
Auf der Sportanlage Gievenbecker Weg/1.FC Gievenbeck 1949 e.V. überplant das Sportamt in enger 
Abstimmung mit dem Verein die vorhandene große Ballspielwiese (Naturrasen) und beabsichtigt, bei 
optimaler Ausnutzung der vorhandenen Fläche (ca. 19.000m²), den Bau eines sandverfüllten Kuns t-
rasenspielfeldes mit Flutlichtanlage und den Bau eines Naturrasenspielfeldes. Beide Plätze erhalten 
eine Beregnungsanlage. Neue Ballfangzäune sind u.a. auf den Stirnseiten beider Plätze notwendig. 
Im nördlichen Bereich der  Fläche soll der auszubauende Boden für die Anlage eines Erdwalls ve r-
wendet werden. Dieser wird anschließend begrünt.  
 
Mit dem Bau eines 2. Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Gievenbecker Weg beabsichtigt die 
Sportverwaltung das vorhandene Hauptrase nspielfeld und den Kunstrasenplatz zu entlasten. Dem 
Verein mit seinen ca. 950 Mitgliedern und seinen derzeit 32 Fußballmannschaften steht in den Wi n-
termonaten nur ein Kunstrasenspielfeld zur Verfügung. Dies führt zu Engpässen beim Trainings - und 
Spielbetrieb. Ausweichplätze im Stadtgebiet können nur vereinzelt von der Sportverwaltung angeb o-
ten werden. 
 
Durch das geplante Stadtquartier der ehemaligen Oxford -Kaserne entsteht in näherer Zukunft neuer 
Wohnraum im Stadtteil Gievenbeck, welcher den Sportflächenb edarf weiter erhöht. Um den zukünft i-
gen Bedarf an Sportplätzen zu gewährleisten, ist die Entwicklung weiterer Sportflächen notwendig.

- 3 - 
V/0221/2020 
Die Sportverwaltung folgt damit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen vom 20.11.2018. 
 
Der damalige Prüfauftrag sah vor, die an das Sportgelände angrenzende Ausgleichsfläche zu verl a-
gern, um die für den Bau eines 2. Kunstrasenplatzes notwendige Fläche zu erhalten. Eine Verlag e-
rung der Ausgleichsfläche war jedoch u. a. aufgrund von Festsetzungen i m Bebauungsplan Gieven-
beck Südwest und bestehender Verträge zwischen der Stadt Münster und der LEG nicht möglich. 
 
Die bereits auf dem Sportgelände vorhandene große Ballspielwiese wurde als Alternativstandort g e-
prüft. Die vorhandene Infrastruktur mit vorha ndenen Wegeverbindungen, Parkplätzen und sanitären 
Anlagen wurde als Vorteil gegenüber einem kostenintensiven Neubau bewertet. Aufgrund der nicht 
zur Verfügung stehenden Sporterweiterungsmöglichkeiten im Bereich der angrenzenden Ausgleich s-
fläche und im ges amten Stadtteil Gievenbeck war es das Ziel, unter größtmöglicher Ausnutzung der 
vorhandenen, großen Ballspielwiese, das neue Kunstrasenspielfeld zu verorten. 
 
Die gemeinsame Prüfung mit dem Verein kam zu dem Ergebnis, dass das Kunstrasenspielfeld in 
Spielrichtung Nord-Süd angeordnet wird. Dies ermöglicht die Anordnung von 2 Großspielfeldern für 
den Wettkampf und führt zu einer bestmöglichen Ausnutzung der Fläche. Die vorhandene Ballspie l-
wiese wurde bisher in West -Ost-Richtung bespielt. Durch die neue Ausric htung muss die gesamte 
Fläche überarbeitet werden, da das Oberflächengefälle geändert werden muss. 
 
Aus wirtschaftlichen Gründen und um Synergieeffekte zu nutzen (u.a. Baustellenzufahrt und Logistik 
sowie zu erwartende Flurschäden beim Bau des 2. Kunstrase nplatzes), sollte bereits zu diesem Zeit-
punkt neben dem Bau eines 2. Kunstrasenplatzes auch die verbleibende Rasenfläche als Großspie l-
feld hergerichtet werden. 
 
Erst nach Einstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt und Absprachen zum Durchführungsz eit-
raum der Maßnahme konnte die Planung und damit die Kostenschätzung erstellt werden. Der A r-
beitskreis Kunstrasen hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 neben weiteren Maßnahmen vereinbart, 
dass die Maßnahme neuer Kunstrasenplatz an der Sportanlage Gievenbec ker Weg im Jahr 2020 
umgesetzt werden soll. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Planung der Maßnahme beginnen. Die Ko s-
tensteigerung resultiert aus den durchgeführten Detailplanungen und insbesondere aus der Tatsache, 
dass auf der Fläche der Sportanlage neben einem 2. Kunstrasenplatz die verbleibende Restfläche als 
Rasenspielfeld hergerichtet wird. 
 
In seiner Sitzung am 20.04.2014 beschloss der Sportausschuss gemäß der öffentlichen Beschlus s-
vorlage V/0064/2014 – Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sp ortanlagen hier: 
Rahmenbedingungen -, dass sich die jeweiligen Sportvereine mit einem finanziellen Eigenanteil von 
10% an den reinen Baukosten zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes, mindestens aber mit 
100.000 € beteiligen.  
 
Die voraussichtlichen Kosten wurden i. H. v. 1,3 Mio. € geschätzt. Der Verein, 1.FC Gievenbeck, hat 
der Verwaltung eine Bankbürgschaft i. H. v. 130.000 € vorgelegt. Die Bemessung des Eigenanteils 
kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme vorgenommen werden und wird daher erst in 2021 u nd 
bei der Investitionsmaßnahme 4390 – Kunstrasenspielfeld SA Hensenstraße  - etatwirksam. 
 
 
 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist wegen Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro nach ko n-
kreter Feinplanung nötig. Nach den Bewirtschaftungsregeln der Produktgruppe 0801 „Sportentwic k-
lung, Sportanlagen und –stätten“ ist die Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sporta n-
lagen“ nicht mit den übrigen Investitionsmaßnahmen derselben Produktgruppe zu einem Budget ve r-

- 4 - 
V/0221/2020 
bunden. Es ist daher die Zustimmung des Rates zu überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser 
Höhe erforderlich.   
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1  Folgelastenberechnung

V_0221_2020_Folgelastenberechnung_Anlage 1

2650 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0221/2020
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 11.03.20
Amt: 52
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten - 1601 Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Sportanlage Hensenstraße
Jahr der Fertigstellung: 2020
Nutzungsdauer Außenanlagen: 15 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 130.000,00 10,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.170.000,00 90,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.300.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.300.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.300.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2020 0,00 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2020 86.670,00 79,38
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2020 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2020 22.520,00 20,62
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 22.520 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 35.100 € p.a.
= Schuldendienst 57.620 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
109.190,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2020 8.670,00 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 8.670,00 100,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 100.520,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 7,73
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage A

2238 Zeichen

Anlage A zur V/0221/2020 
Kurzüberblick 
Bau eines Kunstrasenspielfeldes und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensen-
straße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt 
Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und qualita-
tiv zu verbessern. Durch die Bereitstellung funktionierender Sportanlagen unterstützt die Stadt 
sowohl das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. 
und schafft gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für den vereinsungebundenen Sport.  
Diese Maßnahme wird über das im Haushalt 2020 zur Verfügung stehende Sportbudget finan-
ziert.  
Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver-
träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh-
renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Hensenstraße
  • Gievenbecker Weg 1

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Details

Aktenzeichen
V/0221/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37