V/0221/2020
Bau eines Kunstrasen- und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensenstraße und nötige Umschichtung von Finanzmitteln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7887 Zeichen
V/0221/2020 V/0221/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bau eines Kunstrasen- und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensenstraße und nötige Umschichtung von Finanzmitteln Beratungsfolge 24.03.2020 Sportausschuss Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Bau eines Kunstrasen - und eines Naturrasenspiel - feldes auf der Sportanlage Hensenstraße zu. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass gegenüber dem bislang veranschlagten Ansatz in Höhe von 700.000 Euro Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro entstehen und diese Mehrkosten in dem „3-Mio.-Euro-Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur“ aufgefangen werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnahme 4390 Kunstrasenspielfeld SA Hen- senstr. Auszahlungen für Baumaßnahmen 2020 1.300.000 Ansatz 700.000 zzgl. ÜPL i. H. v. 600.000 Sportamt 24.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dewaldt Telefon: 492-5200 Dewaldt@stadt-muenster.de - 2 - V/0221/2020 Der Rat der Stadt Münster stimmt der zur Finanzierung der Baumaßnahme erforderlichen übe r- planmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanl a- gen“. Nach Fertigstellung hat die Maßnahme folgende Auswirkungen auf den Teilergebnisplan: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2021 ff. 22.520 Folgeaufwand Saldo 2021 ff. 22.520 Produkt- gruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n- lagen und -stätten Zeile 02 Zuwendungen und allgemei- ne Umlagen 2021 ff. -8.670 Auflösung Sonderposten- Eigenanteil des Vereins Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2021 ff. 86.670 Folgeaufwand Saldo 78.000 Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1). Begründung: Zu Ziffer 1.: Auf der Sportanlage Gievenbecker Weg/1.FC Gievenbeck 1949 e.V. überplant das Sportamt in enger Abstimmung mit dem Verein die vorhandene große Ballspielwiese (Naturrasen) und beabsichtigt, bei optimaler Ausnutzung der vorhandenen Fläche (ca. 19.000m²), den Bau eines sandverfüllten Kuns t- rasenspielfeldes mit Flutlichtanlage und den Bau eines Naturrasenspielfeldes. Beide Plätze erhalten eine Beregnungsanlage. Neue Ballfangzäune sind u.a. auf den Stirnseiten beider Plätze notwendig. Im nördlichen Bereich der Fläche soll der auszubauende Boden für die Anlage eines Erdwalls ve r- wendet werden. Dieser wird anschließend begrünt. Mit dem Bau eines 2. Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Gievenbecker Weg beabsichtigt die Sportverwaltung das vorhandene Hauptrase nspielfeld und den Kunstrasenplatz zu entlasten. Dem Verein mit seinen ca. 950 Mitgliedern und seinen derzeit 32 Fußballmannschaften steht in den Wi n- termonaten nur ein Kunstrasenspielfeld zur Verfügung. Dies führt zu Engpässen beim Trainings - und Spielbetrieb. Ausweichplätze im Stadtgebiet können nur vereinzelt von der Sportverwaltung angeb o- ten werden. Durch das geplante Stadtquartier der ehemaligen Oxford -Kaserne entsteht in näherer Zukunft neuer Wohnraum im Stadtteil Gievenbeck, welcher den Sportflächenb edarf weiter erhöht. Um den zukünft i- gen Bedarf an Sportplätzen zu gewährleisten, ist die Entwicklung weiterer Sportflächen notwendig. - 3 - V/0221/2020 Die Sportverwaltung folgt damit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2018. Der damalige Prüfauftrag sah vor, die an das Sportgelände angrenzende Ausgleichsfläche zu verl a- gern, um die für den Bau eines 2. Kunstrasenplatzes notwendige Fläche zu erhalten. Eine Verlag e- rung der Ausgleichsfläche war jedoch u. a. aufgrund von Festsetzungen i m Bebauungsplan Gieven- beck Südwest und bestehender Verträge zwischen der Stadt Münster und der LEG nicht möglich. Die bereits auf dem Sportgelände vorhandene große Ballspielwiese wurde als Alternativstandort g e- prüft. Die vorhandene Infrastruktur mit vorha ndenen Wegeverbindungen, Parkplätzen und sanitären Anlagen wurde als Vorteil gegenüber einem kostenintensiven Neubau bewertet. Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Sporterweiterungsmöglichkeiten im Bereich der angrenzenden Ausgleich s- fläche und im ges amten Stadtteil Gievenbeck war es das Ziel, unter größtmöglicher Ausnutzung der vorhandenen, großen Ballspielwiese, das neue Kunstrasenspielfeld zu verorten. Die gemeinsame Prüfung mit dem Verein kam zu dem Ergebnis, dass das Kunstrasenspielfeld in Spielrichtung Nord-Süd angeordnet wird. Dies ermöglicht die Anordnung von 2 Großspielfeldern für den Wettkampf und führt zu einer bestmöglichen Ausnutzung der Fläche. Die vorhandene Ballspie l- wiese wurde bisher in West -Ost-Richtung bespielt. Durch die neue Ausric htung muss die gesamte Fläche überarbeitet werden, da das Oberflächengefälle geändert werden muss. Aus wirtschaftlichen Gründen und um Synergieeffekte zu nutzen (u.a. Baustellenzufahrt und Logistik sowie zu erwartende Flurschäden beim Bau des 2. Kunstrase nplatzes), sollte bereits zu diesem Zeit- punkt neben dem Bau eines 2. Kunstrasenplatzes auch die verbleibende Rasenfläche als Großspie l- feld hergerichtet werden. Erst nach Einstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt und Absprachen zum Durchführungsz eit- raum der Maßnahme konnte die Planung und damit die Kostenschätzung erstellt werden. Der A r- beitskreis Kunstrasen hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 neben weiteren Maßnahmen vereinbart, dass die Maßnahme neuer Kunstrasenplatz an der Sportanlage Gievenbec ker Weg im Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Planung der Maßnahme beginnen. Die Ko s- tensteigerung resultiert aus den durchgeführten Detailplanungen und insbesondere aus der Tatsache, dass auf der Fläche der Sportanlage neben einem 2. Kunstrasenplatz die verbleibende Restfläche als Rasenspielfeld hergerichtet wird. In seiner Sitzung am 20.04.2014 beschloss der Sportausschuss gemäß der öffentlichen Beschlus s- vorlage V/0064/2014 – Neubau von Kunstrasenspielfeldern auf kommunalen Sp ortanlagen hier: Rahmenbedingungen -, dass sich die jeweiligen Sportvereine mit einem finanziellen Eigenanteil von 10% an den reinen Baukosten zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes, mindestens aber mit 100.000 € beteiligen. Die voraussichtlichen Kosten wurden i. H. v. 1,3 Mio. € geschätzt. Der Verein, 1.FC Gievenbeck, hat der Verwaltung eine Bankbürgschaft i. H. v. 130.000 € vorgelegt. Die Bemessung des Eigenanteils kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme vorgenommen werden und wird daher erst in 2021 u nd bei der Investitionsmaßnahme 4390 – Kunstrasenspielfeld SA Hensenstraße - etatwirksam. Zu Ziffer 2.: Die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist wegen Mehrkosten in Höhe von 600.000 Euro nach ko n- kreter Feinplanung nötig. Nach den Bewirtschaftungsregeln der Produktgruppe 0801 „Sportentwic k- lung, Sportanlagen und –stätten“ ist die Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sporta n- lagen“ nicht mit den übrigen Investitionsmaßnahmen derselben Produktgruppe zu einem Budget ve r- - 4 - V/0221/2020 bunden. Es ist daher die Zustimmung des Rates zu überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser Höhe erforderlich. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Folgelastenberechnung
V_0221_2020_Folgelastenberechnung_Anlage 1
2650 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0221/2020 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 11.03.20 Amt: 52 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten - 1601 Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Sportanlage Hensenstraße Jahr der Fertigstellung: 2020 Nutzungsdauer Außenanlagen: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 130.000,00 10,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.170.000,00 90,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.300.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.300.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.300.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2020 0,00 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2020 86.670,00 79,38 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2020 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2020 22.520,00 20,62 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 22.520 € p.a. + Tilgung (3 %) 35.100 € p.a. = Schuldendienst 57.620 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 109.190,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2020 8.670,00 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 8.670,00 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 100.520,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 7,73 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage A
2238 Zeichen
Anlage A zur V/0221/2020 Kurzüberblick Bau eines Kunstrasenspielfeldes und eines Naturrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hensen- straße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und qualita- tiv zu verbessern. Durch die Bereitstellung funktionierender Sportanlagen unterstützt die Stadt sowohl das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. und schafft gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für den vereinsungebundenen Sport. Diese Maßnahme wird über das im Haushalt 2020 zur Verfügung stehende Sportbudget finan- ziert. Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver- träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh- renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hensenstraße
- Gievenbecker Weg 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0221/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37