Fahrradzone Clouth Quartier
Mitteilung BV 3260/2020 vom 16.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3260/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.12.2020 Fahrradzone Clouth Quartier hier:Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 03.09.2020, TOP 8.1.8 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Modernen Stadt zu prüfen, ob das Clouth Quartier als Fahrradzone (Zeichen 244.3, ergänzt mit dem Zusatzzeichen Kfz-Anlieger frei) ausgewiesen wer- den kann.“ Mitteilung der Verwaltung: Mit der letzten Ergänzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde die Möglichkeit eröffnet, im öffentlichen Verkehrsraum Fahrradzonen einzurichten. Die Verwaltungsvorschriften, die eine solche Einrichtung genau definieren, liegen bis heute noch nicht vor. Diese ist aber zwingende Vorausset- zung für die Umsetzung einer solchen Zonenregelung. Die Verwaltung beabsichtigt daher, aufgrund der bekannten Parameter zur Einrichtung von Fahr- radstraßen und Tempo-30 Zonen, die Planung einer Fahrradzone für das Clouth Quartier als Modell aufzunehmen. Die notwendigen Untersuchungen werden durchgeführt und das Ergebnis wird der Bezirksvertretung nach Abschluss vorgestellt.
Beratungsverlauf
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03.12.2020
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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