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A-R/0073/2017

Für einen "Preußenplan" als realistische Handlungsstrategie für das Stadion Hammer Straße

Antrag an den Rat 11.10.2017

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a-r-0073-2017-Antrag für einen Preußen-Plan als realistische Handlungsstrategie

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a-r-0073-2017-Antrag für einen Preußen-Plan als realistische Handlungsstrategie

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2017  
 
  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL      CDU  
Ratsfraktion Münster      Ratsfraktion Münster  
  
KORRIGIERTE FASSUNG  
 12. Oktober 2017  
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
  
Für einen „Preußen-Plan“ als realistische Handlungsstrategie 
für das Stadion Hammer Straße  
  
  
  
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis  
  
1.1 die Potenzialanalyse für neue Standorte, welche die Stadtverwaltung auf Bitte 
des Vereins SC Preußen 06 e.V. (SCP) durchgeführt hat sowie die geprüften 
Standorte und den groben Kostenrahmen für drei potenzielle Standorte,  
  
1.2 die weiterhin offenen Fragen, die zum Beispiel im Hinblick auf eine dauerhafte 
Gesamtfinanzierung oder eine rechtssichere Umsetzung eines solchen 
Vereinsvorhabens bestehen und die durch den Verein bislang nicht geklärt 
werden konnten sowie die Antworten des Vereins auf den Fragenkatalog der 
Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL,  
 
1.3 das gegenwärtige Investitionsprogramm im Haushalt der Stadt für den Amateur- 
und den Breitensport (s. Begründung).  
 
  
2. Der Rat stellt fest , dass   
  
2.1 sich im Prüfprozess kein möglicher Standort identifizieren ließ, der alle 
städtebaulichen, verkehrlichen und den Immissionsschutz betreffenden 
Anforderungen erfüllt, der widerspruchsfrei zu anderen 
stadtentwicklungspolitisch wichtigen Ansprüchen an den Stadtraum steht und 
dessen Kosten für die Stadt Münster, auch im Hinblick auf die prioritäre 
Förderung des Amateur- und Breitensports, als vertretbar erscheinen;  
  
2.2 das Engagement der Stadt Münster für ein Stadion für den Profi-Fußball 
angesichts der angespannten Haushaltslage und der politischen Priorität des 
Wohnungsbaus und der begleitenden Infrastruktur (Kitas, Schulen, 
Breitensportanlagen) für eine wachsende Stadt unter einem deutlichen 
Vorbehalt stehen muss;

2.3 das in Abstimmung mit dem SCP entwickelte Bebauungsplanverfahren für ein 
modernes, 20.000 Zuschauer fassendes Stadion an der Hammer Straße 
unmittelbar vor dem Abschluss steht und eine realistische Chance für die 
Optimierung der städtebaulichen und der sportlichen Rahmenbedingungen für 
SCP bietet;  
  
2.4 die Stadtverwaltung deshalb alle Planungen für einen neuen 
Fußballstadionstandort derzeit nicht weiterverfolgt.  
  
3. Der Rat beschließt, dass nach einem klaren Beken ntnis des SCP zum Standort 
Hammer Straße in Zusammenarbeit mit dem Verein sowie unter Einbindung des 
Breitensports, vertreten durch den Stadtsportbund, der Standort Hammer 
Straße modernisiert wird.    
  
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,   
  
4.1 das Verfahren Bebauungsplan Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" unter 
Berücksichtigung der Beschlusspunkte des vorliegenden Antrags als 
planungsrechtliche Voraussetzung für den Ausbau des Standortes und 
verlässliche Perspektive für den Verein zügig zum Satzungsbeschluss zu 
führen;  
  
4.2 in Zusammenarbeit mit dem SCP ein Realisierungskonzept inkl. Finanz- und 
Wirtschaftsplan mit verschiedenen Szenarien zu entwickeln. Wesentliches Ziel 
soll dabei die zukünftige Eigenständigkeit des SC Preußen e.V. bei Ausbau und 
Betrieb des Stadions sein. Dem Verein ist deshalb anzubieten, den Ausbau 
sowie den Betrieb des Stadions in eigener Regie zu übernehmen;  
  
4.3 die Ergebnisse des Realisierungskonzeptes in einem Kontrakt bzw. in einer 
Vereinbarung zusammenfassen und dem Rat alsbald zum Beschluss 
vorzulegen. Um eine möglichst hohe Akzeptanz für das modernisierte Stadion 
zu bekommen, soll sich der SC Preußen e.V. dazu bereiterklären, die Preußen-
Fans aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen.  
  
5. Die Modernisierung des Stadions und der Infrastr uktur soll u.a. folgende 
Eckpunkte berücksichtigen:  
 
5.1 Die Modernisierung der Tribünen erfolgt schrittweise und unter Beachtung eines 
rechtssicheren Lärmschutzes für die Anwohner.  
  
5.2 Die umliegende Infrastruktur wird ebenfalls schrittweise den jeweils maximal 
möglichen Zuschauerzahlen angepasst. Es soll geprüft werden, ob in 
Kooperation zwischen dem Verein SCP und dem Verein ESV Trainingsfelder 
gemeinsam genutzt werden können. Damit soll weiterer Flächenverbrauch 
südlich des Stadions vermieden werden.  
  
5.3 Zur umweltfreundlichen Erschließung des Stadions und des Stadtteils Berg Fidel 
sowie der Bebauung beiderseits der Hammer Straße soll nach entsprechend 
positivem Bescheid ein Eisenbahnhaltepunkt „Hammer Straße/Preußen“ 
errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür Gespräche mit den 
zuständigen Zweckverbänden ZVM und NWL sowie mit der DB AG zu führen.

5.4 Ein neues und flächensparendes Parkraumkonzept, das insbesondere den 
Ersatz der vorhandenen oder geplanten Parkplätze für Kfz durch Parkhäuser 
bzw. Parkpaletten und ihre temporäre Mitnutzung als Park-and-Ride-Station für 
den künftigen „Bahnhaltepunkt Berg-Fidel/Hammer Straße“ berücksichtigt. In 
einer Park-and-Ride-Station sollen für (Leih-) Fahrräder ausreichend 
Abstellmöglichkeiten (Radstation) geschaffen werden. Bau und Betrieb der 
Parkhäuser/-paletten sowie der Radstation sollen durch die WBI erfolgen.  
 
5.5 Überprüft werden soll zudem, ob zwecks weiterer Minimierung des 
Flächenverbrauchs gemeinsam mit gewerblichen Unternehmen im näheren 
Umfeld des Stadions Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Finanzie rung mit dem SCP einen 
Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen.  
  
  
Begründung  
  
  
  
Zu Punkt 1.1.  
  
Presseinformation der Stadt Münster  zur Information der Ratsfraktionen über die 
städtischen Prüfungen  von Stadionstandorten vom 3. Juli 2017:   
  
Studie nennt drei denkbare Stadion-Standorte  
Verwaltung informierte Ratsfraktionen über Ergebnisse des Prüfprozesses  
Münster (SMS) Die Stadtverwaltung hat den Prüfprozess für eine Potenzialstudie zu 
möglichen neuen Stadion-Standorten in Münster abgeschlossen. Ergebnis: Unter 
stadtplanerischen Gesichtspunkten konnten drei potenzielle Standorte grundsätzlich 
identifiziert werden. Jeder dieser Standorte bringt unterschiedliche planerische und 
finanzielle Herausforderungen mit sich. Nach überschlägigen Ermittlungen bewegen sich die 
Kosten für Infrastruktur und Grunderwerb je nach Standort zwischen 35 und 51 Millionen 
Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung des Stadions.  
  
Die Ergebnisse sind in einem konstruktiven Dialog mit Vertretern von Vorstand und 
Aufsichtsrat des Vereins SC Preußen Münster vertraulich erörtert worden. Über dieselben 
Ergebnisse sind am Montag, 3. Juli, auch die Vertretungen der Fraktionen und Gruppen des 
Rates informiert worden.   
  
Es besteht Einvernehmen mit den Vertretungen des Vereins und der Politik, dass nun der 
Verein das Ergebnis der Potenzialstudie auswertet. Anschließend werden die Gespräche 
zwischen Verein und Verwaltung fortgesetzt. Von einer Ratsvorlage wurde zunächst 
abgesehen, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich vorab eingehend mit den 
Erkenntnissen aus der Potenzialstudie auseinander zu setzen.  
  
  
Zu Punkt 1.2  
  
Beantwortung des Fragenkatalogs von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL

Bezüglich der angekündigten Prüfung von Flächen für ein mögliches neues Stadion für den 
SC Preußen 06 e.V. Münster haben die CDU-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:  
  
1. Wer sind die Investoren, von denen der Verein im Hinblick auf die angekündigte  
Eigenfinanzierung des Stadions für 40.000 Zuschauern spricht, welche  
Renditeberechnungen haben die Investoren und wie sieht das  
Finanzierungskonzept konkret aus? Betreiberkonzept / Sekundärnutzung?  
Antwort SCP:  
Ziel ist es, den Bau eines Stadions in Münster durch private Investoren bzw. privates 
Stiftungskapital zu finanzieren. Selbstverständlich hat auch die Stadt, wie in anderen Städten 
gewünscht und üblich, die Möglichkeit der Beteiligung. Hierzu wird eine 
Stadionbetreibergesellschaft voraussichtlich in der Rechtsform einer GmbH gegründet. 
Grundlage der Bereitschaft von potenziellen Investoren ist, dass für den Stadion-Neubau ein 
geeigneter Standort zur Verfügung steht. Solange dies nicht der Fall ist, sind diese 
Investoren nicht bereit, namentlich öffentlich aufzutreten.  
  
2. Welche konkreten Erwartungen hat der Verein im Hinblick auf ein Engagement 
der Stadt gestellt? Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen von Vereinsseite.  
Öffentlich ist massiv die Forderung nach der offensichtlich kostenfreien 
Bereitstellung eines Grundstücks durch die Stadt erhoben worden (BildZeitung, 
1. Dezember 2016). Die Frage der Verkehrsanbindung sowie der  
Parkplatzvorhaltung ist dabei anscheinend nicht berücksichtigt worden. Im 
Schreiben des SC Preußen 06 Münster e. V. vom 31. Januar 2017 ist von einer 
kostenfreien Bereitstellung eines Grundstücks durch die Stadt nicht 
ausdrücklich die Rede.  
Antwort SCP:  
Wir unterstellen, dass die infrastrukturellen Maßnahmen wie z.B. Parkplätze, Zuwegungen 
usw. seitens der Stadt übernommen werden. Der Umfang dieser Investitionen ist abhängig 
von dem jeweiligen Standort und der dort bereits vorhandenen verkehrlichen und sonstigen 
Infrastruktur. Die jeweils notwendigen Grundstücksgrößen hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt.  
Die Stadionbetreibergesellschaft wird mit dem Eigentümer bzw. mit den Eigentümern des 
Grundstücks ggf. einen Erbpachtvertrag mit entsprechenden Laufzeiten schließen. Eine 
kostenfreie Überlassung ist und war nicht angedacht. Der nachhaltige Vorteil dieser 
Konstruktion besteht darin, dass zum einen der Verein Pachtzahlungen in Abhängigkeit zu 
tatsächlichen Einnahmen leistet und zum anderen die Stadt ausschließlich mit der 
infrastrukturellen Investition belastet wird.  
  
3. Wie hoch ist die Summe der städtischen Gesamtinv estitionen nach dem 
Preußen-Park-Urteil (2000) in das städtische Stadion an der Hammer Straße 
inkl.  
der aktuellen Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes?  
Antwort Verwaltung:  
Sanierungsmaßnahme 2001:  
1.300.000 €  
Errichtung Haupttribüne 2008 – Zuschuss:  
5.000.000 €  
Sanierung der Flutlichtanlage 2011 – Zuschuss:  
400.000 €  
Sanierung/Umbau Umkleidegebäude 2011 – Zuschuss:  
604.000 €  
Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des Hauptspielfeldes   
326.000 €

Sanierungsprogramm 2012 - 2020 – Zuschuss, Gesamtvolumen  
2.557.945 €  
davon verausgabt (Stand 02/2017)  
1.568.640 €  
davon noch ausstehend  
989.305 €  
Summe verausgabt  
9.198.640 €  
Summe noch ausstehend  
989.305 €  
Gesamtsumme  
10.187.945 €  
  
4. Wie hoch ist die Mindestanzahl der notwendigen P arkplätze für ein 40.000 
Zuschauer fassendes Stadion?  
Antwort Verwaltung:  
Im Rahmen des aktuell aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ wird 
auf Grundlage des Verkehrsgutachtens PGT Umwelt und Verkehr davon ausgegangen,  
dass bei einer Stadionkapazität von 20.000 Zuschauern sich eine erforderliche 
Stellplatzanzahl von knapp 3.000 PKW-Stellplätzen ergibt. Darüber hinaus sind rund 5.400 
Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen. Unter diesen Annahmen wären bei einem 
vergleichbaren Standort ca. 6.000 PKW-Stellplätze erforderlich mit einem Flächenbedarf von 
ca. 15 ha, sofern diese alle ebenerdig untergebracht würden. Eine konkrete Größenangabe 
zur Mindestanzahl der notwendigen Parkplätze für ein 40.000 Zuschauer fassendes Stadion 
ist erst im Rahmen weiterer vertiefender Untersuchungen in Abhängigkeit der jeweiligen ÖV- 
Standortgunst Bedienungsqualität sowie einer möglichen Fahrradnutzer Erreichbarkeit 
möglich.  
  
5. Welche überschlägigen Aufwendungen sind für die zu schaffende Infrastruktur 
in Straßen, ÖPNV und SPNV zu erwarten?  
Antwort Verwaltung:  
Die standortspezifischen Infrastrukturkosten (BAB-Anschluss, Bahnhaltepunkt, 
Entwässerung, Stellplätze, Flächenerwerb) wurden in einer ersten überschlägigen 
Abschätzung mit mindestens 20 Mio. € angenommen. In einer weiter differenzierten 
Betrachtung wurde für drei potenzielle Standortsuchbereiche zwischenzeitlich ein grober 
Kostenrahmen von ca. 33 bis ca. 49 Mio. € für erforderliche neue Infrastrukturmaßnahmen 
ohne Grunderwerb -ermittelt.  
  
6. Welches rechtliche Gebilde wird das vom Verein v orgeschlagene 
Stadionfinanzierungskonzept haben?  
Antwort SCP:  
Die Stadionbetreibergesellschaft als Eigentümerin wird einen Pachtvertrag mit dem Verein 
SC Preußen Münster 06 bzw. für den Fall der Ausgliederung mit der SC Preußen Münster 06 
GmbH & Co. KGaA abschließen. Der Prozess Ausgliederung der Profiabteilung wird mit 
Hochdruck u.a. unter Beteiligung einer erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
vorangetrieben. Es ist beabsichtigt, dass eine Mitgliederversammlung des SC Preußen noch 
in diesem Jahr hierüber entscheidet. Die Besonderheit der rechtlichen Gestaltung besteht 
darin, dass die Höhe der Pachtzahlungen von den tatsächlich erzielten TV-Einnahmen 
abhängig ist. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen werden 10 % der TV-Einnahmen an 
die Stadionbetreibergesellschaft als Pacht abgeführt. Durch diese Verknüpfung wird 
gewährleistet, dass der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft in der Lage ist, die jährlichen

Pachtzahlungen zu erbringen. Die Erfahrungen bei anderen Stadionprojekten haben 
eindeutig gezeigt, dass Pachtzahlungen, die nicht in Abhängigkeit zu fixen, jährlich genau zu 
kalkulierenden Einnahmen vereinbart wurden, für den Fall des Abstieges nicht mehr gezahlt 
werden konnten. Dieses hat dazu geführt, dass ggf. auch Subventionierungen durch die 
jeweiligen Städte notwendig wurden. Bei dem von uns vorgelegten Modell wird diese 
finanzielle Entwicklung ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der erheblichen 
TVEinnahmen in der 2. und erst recht in der 1. Bundesliga wird im Rahmen des 
abzuschließenden Pachtvertrages eine Deckelung der Pachtzahlungen erfolgen, ggf. in 
Höhe von 5 % der TV- Einnahmen. Hierzu wird informationshalber mitgeteilt, dass z.B. ab 
der Saison 2017 / 2018 in der 2. Bundesliga ca. 8 Millionen TV-Gelder gezahlt und bei 
Vereinen der 1. Bundesliga, die im Bereich der Platzierung 8 –12 stehen, ca. 50 Millionen pro 
Jahr TV-Gelder ausgeschüttet werden.  
  
7. Welche Aussagen hat der Verein getroffen, falls der Betrieb des privat 
finanzierten Stadions auf Dauer nicht gelingt (Insolvenz)?  
Antwort SCP:  
Siehe Antwort zu Ziffer 6.  
  
8. Gibt es öffentliche Förderungsmöglichkeiten (Bun d/Land), die einen Neubau 
bzw. eine alternative Sanierung des städtischen Stadions an der Hammer 
Straße unterstützen (beispielsweise wie in Bochum, Duisburg, Aachen)? 
Antwort SCP: Keine Angaben  
  
9. In welchem Verhältnis steht die vom SC Preußen g emachte Flächenforderung 
von 15 bis 20 Hektar zu den Liegenschaften vergleichbarer Stadien? Antwort 
Verwaltung:  
Die vom SC Preußen Münster angegebene Größenordnung für ein 40.000 Zuschauer 
fassendes Stadion (ohne Trainingsplätze) erscheint vor dem Hintergrund folgender 
Annahmen grundsätzlich plausibel. Für ein 40.000 Zuschauer fassendes Stadion mit 
entsprechenden Vorflächen (d.h. incl. Flächen für den An-/Abmarsch der Zuschauer, 
Einlasskontrolle, Verkaufsstände, Ordnungs-und Rettungskräfte etc.) werden ca. 8 -9 ha 
Fläche benötigt. Hinzu kommen die erforderlichen Flächen für Stellplätze (siehe Antwort zu 
Frage 4.). Eine konkrete Größenangabe hierzu ist allerdings erst im Rahmen weiterer 
vertiefender Untersuchungen möglich.  
  
10. Welche Raumkapazitäten haben die Stadien von Fußballmannschaften, die in 
den vergangenen Jahren in Zweit-und Erst-Liga aufgestiegen sind, und welche 
Wege wurden bei etwaigen Stadionbauten in diesem Zusammenhang verfolgt?  
Antwort Verwaltung/SCP:  
Die Stadionkapazitäten der 1., 2. und 3. Liga ist der Übersicht am Ende dieses 
Fragenkatalogs zu entnehmen. Die Daten wurden von der Helmut Kalthoff-Stiftung erhoben 
(eine Weitergabe ist zulässig).  
  
11. Gibt es im Zusammenhang mit der geforderten Zurverfügungstellung von 
städtischen Liegenschaften und/oder Finanzmittel heute schon erkennbare 
Hürden durch das sehr restriktiv gehandhabte EU-Beihilferecht (s. aktueller Fall  
Real Madrid), durch die Gemeindeordnung oder andere rechtliche Vorschriften?  
Antwort Verwaltung:  
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird die Frage des EU-Beihilferechts unter 
Einbeziehung der aktuellen Entwicklung extern geprüft. Inwiefern und inwieweit durch die 
Gemeindeordnung "Hürden" bestehen, kann nur anhand der konkreten Konstellation geprüft 
werden. Hinzuweisen ist aber schon jetzt auf die bekannte Auffassung der 
Kommunalaufsicht, dass die Förderung des Profisports (einschl. 3. Liga) keine kommunale 
Aufgabe ist. Auch dürfte § 90 GO zu beachten sein.

12. Welchen Zeithorizont hat der Verein für den Neubau und der gleichzeitig 
parallelen Nutzung des städtischen Stadions?  
Antwort SCP:  
Der Verein ist an einer möglichst zeitnahen Umsetzung der Neubaupläne interessiert, 
besonders auch vor dem Hintergrund der Ansprache potenzieller Investoren, die ihrerseits 
natürlich Planungssicherheit benötigen. Dabei ist uns natürlich bewusst, welche Planungs- 
und  Errichtungsschritte erforderlich sind.  
  
13. Welche konkreten Vorstellungen gibt es im Hinblick auf die vom Verein SC 
Preußen erwähnte sog. Drittvermarktung eines solchen Stadionbaus?  
Antwort SCP:  
Das Stadion, insbesondere der interne Veranstaltungs- und Tribünenbereich, soll außerhalb 
der Nutzung an Spieltagen offen sein für sog. Drittvermarktung, insbesondere 
Veranstaltungen jeder Art, Versammlungen, Feierlichkeiten pp. Ausdrücklich nicht angedacht 
ist gegenwärtig die Öffnung des Stadioninnenraums für Konzerte.  
  
14. Im neu aufzustellenden Bebauungsplan „Städtisches Stadion Hammer Straße“ 
wird voraussichtlich von einer Zuschauerkapazität von 20.000 ausgegangen. 
Wäre bei Realisierung eines Bahnhaltepunktes „Preußen-Stadion“ eine 
Erweiterung der Kapazitäten vorstellbar? Und wenn ja, wie hoch? Antwort 
Verwaltung:  
Die Realisierbarkeit der Erweiterung der Stadionkapazitäten über das Maß von 20.000 
Zuschauern hinaus wird auch unter der Annahme der Planung und Realisierung eines 
Bahnhaltepunktes -primär aufgrund der örtlichen Abwägungsbedingungen Sport zu Wohnen 
- als nicht umsetzbar eingeschätzt.  
  
15. Wie sehen die Vorstellungen des SCP im Hinblick auf das notwendige 
Nachwuchsleistungszentrum aus?  
Antwort Verwaltung/SCP:  
Die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga teilnehmenden Vereine haben als 
Fördereinrichtung ein Leistungszentrum zu führen. Die Voraussetzungen der Kategorie I 
gelten für die 1. Bundesliga, die der Kategorie II für die 2. Bundesliga. Die strukturellen 
Bedingungen des DFB sehen für das Trainingsgelände mindestens 4 (Kat. I) bzw. 3 (Kat. II) 
Trainingsplätze (davon 1 Kunstrasenplatz) vor. Die bisherigen Absprachen sahen eine 
Erweiterung der bereits bestehenden Plätze (1 x Naturrasen, 1 x Kunstrasen) um 2 
zusätzliche Kunstrasenplätze vor (siehe Strukturkonzept Sportpark Berg Fidel)  
  
16. Der SCP beabsichtigt eine Auslagerung des Profibereiches; wie weit sind die 
Vorbereitungen gediehen? Wann erfolgt die Umsetzung?  
Antwort SCP:  
Der Prozess Ausgliederung der Profiabteilung wird mit Hochdruck u.a. unter Beteiligung einer 
erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorangetrieben. Es ist beabsichtigt, dass eine 
Mitgliederversammlung des SC Preußen noch in diesem Jahr hierüber entscheidet.  
  
  
  
zu Punkt 1.3  
  
Übersicht mit Beispielen für laufende und anstehende Projekte für den Breitensport in 
Münster:

Maßnahme  Veranschlagt 
EUR  
gemäß  
Sanierung Platz 1 Sportanlage Wolbeck und 
Laufbahn   
261.840  Anlage 1 V/0030/2017  
Umkleidegebäude Sportanlage Gievenbecker 
Reihe (Grüner Finger)   
800.000  Anlage 1 V/0030/2017  
Neue 3fach-Halle Pascal-Gymnasium   1.737.000  HH-P lan 2018  
Sanierung Platz 2 Sportanlage Gelmer   235.000  Anl age 2 V/0030/2017  
Sanierung Platz 1 Sportanlage Borussia Münster   500.000 Anlage 1 V/0030/2017  
Sanierung Kunstrasenspielfeld Arnheimweg  306.000  Anlage 2 V/0030/2017  
Sportanlage Gelmer: Umwandlung Tennenplatz 
in Kunstrasenplatz  
    
Verlagerung der Sportanlage Hobbeltraße in 
Münster-Handorf   
11.025.000  HH-Plan 2018  
Verlagerung des Reit- und Fahrvereins 1876 
Amelsbüren e.V.   
1.200.000  V/0748/2017  
Neubau Bürgerbad Handorf   4.037.500  V/0643/2017  
Neubau Südbad   11.100.000  V/0976/2016  
Schwimmvereinigung Münster 1891, 
Entwässerung Becken/Gebäude und  
Regenrückhaltebecken  
105.000  
Antrag des Vereins, im  
SPA  am 
05.10.2016  genehmigt  
Tennisclub Handorf: Grundsanierung von acht 
Tennenplätzen  
155.000  
Antrag des Vereins von 
August 2017.   
Reitclub St. Mauritz: Ausbau Reit-/Springplatz  50. 000  Antrag des Vereins von  
21.4.2016  
Turnhalle EKS  4.956.370  HH-Plan 2018  
SUMME   36.468.710     
  
  
  
zu Punkt 4.2  
  
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, das Gelände des Stadions an der 
Hammer Straße in Form von Erbpacht durch den Verein zu übernehmen und gemeinsam mit 
dem SCP den Wert der vorhandenen Bebauung zu ermitteln und Varianten für eine 
Übernahme durch den SCP vorzuschlagen.   
  
  
  
  
  
  
  
Stefan Weber      Otto Reiners  
und Fraktion       und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

18.10.2017 Rat
TOP 41.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße 1
  • Gievenbecker Reihe
  • Arnheimweg 306

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Details

Aktenzeichen
A-R/0073/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37