A-R/0073/2017
Für einen "Preußenplan" als realistische Handlungsstrategie für das Stadion Hammer Straße
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a-r-0073-2017-Antrag für einen Preußen-Plan als realistische Handlungsstrategie
21128 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
KORRIGIERTE FASSUNG
12. Oktober 2017
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Für einen „Preußen-Plan“ als realistische Handlungsstrategie
für das Stadion Hammer Straße
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis
1.1 die Potenzialanalyse für neue Standorte, welche die Stadtverwaltung auf Bitte
des Vereins SC Preußen 06 e.V. (SCP) durchgeführt hat sowie die geprüften
Standorte und den groben Kostenrahmen für drei potenzielle Standorte,
1.2 die weiterhin offenen Fragen, die zum Beispiel im Hinblick auf eine dauerhafte
Gesamtfinanzierung oder eine rechtssichere Umsetzung eines solchen
Vereinsvorhabens bestehen und die durch den Verein bislang nicht geklärt
werden konnten sowie die Antworten des Vereins auf den Fragenkatalog der
Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL,
1.3 das gegenwärtige Investitionsprogramm im Haushalt der Stadt für den Amateur-
und den Breitensport (s. Begründung).
2. Der Rat stellt fest , dass
2.1 sich im Prüfprozess kein möglicher Standort identifizieren ließ, der alle
städtebaulichen, verkehrlichen und den Immissionsschutz betreffenden
Anforderungen erfüllt, der widerspruchsfrei zu anderen
stadtentwicklungspolitisch wichtigen Ansprüchen an den Stadtraum steht und
dessen Kosten für die Stadt Münster, auch im Hinblick auf die prioritäre
Förderung des Amateur- und Breitensports, als vertretbar erscheinen;
2.2 das Engagement der Stadt Münster für ein Stadion für den Profi-Fußball
angesichts der angespannten Haushaltslage und der politischen Priorität des
Wohnungsbaus und der begleitenden Infrastruktur (Kitas, Schulen,
Breitensportanlagen) für eine wachsende Stadt unter einem deutlichen
Vorbehalt stehen muss;
2.3 das in Abstimmung mit dem SCP entwickelte Bebauungsplanverfahren für ein
modernes, 20.000 Zuschauer fassendes Stadion an der Hammer Straße
unmittelbar vor dem Abschluss steht und eine realistische Chance für die
Optimierung der städtebaulichen und der sportlichen Rahmenbedingungen für
SCP bietet;
2.4 die Stadtverwaltung deshalb alle Planungen für einen neuen
Fußballstadionstandort derzeit nicht weiterverfolgt.
3. Der Rat beschließt, dass nach einem klaren Beken ntnis des SCP zum Standort
Hammer Straße in Zusammenarbeit mit dem Verein sowie unter Einbindung des
Breitensports, vertreten durch den Stadtsportbund, der Standort Hammer
Straße modernisiert wird.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
4.1 das Verfahren Bebauungsplan Nr. 568 "Sportpark Berg Fidel" unter
Berücksichtigung der Beschlusspunkte des vorliegenden Antrags als
planungsrechtliche Voraussetzung für den Ausbau des Standortes und
verlässliche Perspektive für den Verein zügig zum Satzungsbeschluss zu
führen;
4.2 in Zusammenarbeit mit dem SCP ein Realisierungskonzept inkl. Finanz- und
Wirtschaftsplan mit verschiedenen Szenarien zu entwickeln. Wesentliches Ziel
soll dabei die zukünftige Eigenständigkeit des SC Preußen e.V. bei Ausbau und
Betrieb des Stadions sein. Dem Verein ist deshalb anzubieten, den Ausbau
sowie den Betrieb des Stadions in eigener Regie zu übernehmen;
4.3 die Ergebnisse des Realisierungskonzeptes in einem Kontrakt bzw. in einer
Vereinbarung zusammenfassen und dem Rat alsbald zum Beschluss
vorzulegen. Um eine möglichst hohe Akzeptanz für das modernisierte Stadion
zu bekommen, soll sich der SC Preußen e.V. dazu bereiterklären, die Preußen-
Fans aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen.
5. Die Modernisierung des Stadions und der Infrastr uktur soll u.a. folgende
Eckpunkte berücksichtigen:
5.1 Die Modernisierung der Tribünen erfolgt schrittweise und unter Beachtung eines
rechtssicheren Lärmschutzes für die Anwohner.
5.2 Die umliegende Infrastruktur wird ebenfalls schrittweise den jeweils maximal
möglichen Zuschauerzahlen angepasst. Es soll geprüft werden, ob in
Kooperation zwischen dem Verein SCP und dem Verein ESV Trainingsfelder
gemeinsam genutzt werden können. Damit soll weiterer Flächenverbrauch
südlich des Stadions vermieden werden.
5.3 Zur umweltfreundlichen Erschließung des Stadions und des Stadtteils Berg Fidel
sowie der Bebauung beiderseits der Hammer Straße soll nach entsprechend
positivem Bescheid ein Eisenbahnhaltepunkt „Hammer Straße/Preußen“
errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür Gespräche mit den
zuständigen Zweckverbänden ZVM und NWL sowie mit der DB AG zu führen.
5.4 Ein neues und flächensparendes Parkraumkonzept, das insbesondere den
Ersatz der vorhandenen oder geplanten Parkplätze für Kfz durch Parkhäuser
bzw. Parkpaletten und ihre temporäre Mitnutzung als Park-and-Ride-Station für
den künftigen „Bahnhaltepunkt Berg-Fidel/Hammer Straße“ berücksichtigt. In
einer Park-and-Ride-Station sollen für (Leih-) Fahrräder ausreichend
Abstellmöglichkeiten (Radstation) geschaffen werden. Bau und Betrieb der
Parkhäuser/-paletten sowie der Radstation sollen durch die WBI erfolgen.
5.5 Überprüft werden soll zudem, ob zwecks weiterer Minimierung des
Flächenverbrauchs gemeinsam mit gewerblichen Unternehmen im näheren
Umfeld des Stadions Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Finanzie rung mit dem SCP einen
Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen.
Begründung
Zu Punkt 1.1.
Presseinformation der Stadt Münster zur Information der Ratsfraktionen über die
städtischen Prüfungen von Stadionstandorten vom 3. Juli 2017:
Studie nennt drei denkbare Stadion-Standorte
Verwaltung informierte Ratsfraktionen über Ergebnisse des Prüfprozesses
Münster (SMS) Die Stadtverwaltung hat den Prüfprozess für eine Potenzialstudie zu
möglichen neuen Stadion-Standorten in Münster abgeschlossen. Ergebnis: Unter
stadtplanerischen Gesichtspunkten konnten drei potenzielle Standorte grundsätzlich
identifiziert werden. Jeder dieser Standorte bringt unterschiedliche planerische und
finanzielle Herausforderungen mit sich. Nach überschlägigen Ermittlungen bewegen sich die
Kosten für Infrastruktur und Grunderwerb je nach Standort zwischen 35 und 51 Millionen
Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung des Stadions.
Die Ergebnisse sind in einem konstruktiven Dialog mit Vertretern von Vorstand und
Aufsichtsrat des Vereins SC Preußen Münster vertraulich erörtert worden. Über dieselben
Ergebnisse sind am Montag, 3. Juli, auch die Vertretungen der Fraktionen und Gruppen des
Rates informiert worden.
Es besteht Einvernehmen mit den Vertretungen des Vereins und der Politik, dass nun der
Verein das Ergebnis der Potenzialstudie auswertet. Anschließend werden die Gespräche
zwischen Verein und Verwaltung fortgesetzt. Von einer Ratsvorlage wurde zunächst
abgesehen, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich vorab eingehend mit den
Erkenntnissen aus der Potenzialstudie auseinander zu setzen.
Zu Punkt 1.2
Beantwortung des Fragenkatalogs von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL
Bezüglich der angekündigten Prüfung von Flächen für ein mögliches neues Stadion für den
SC Preußen 06 e.V. Münster haben die CDU-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die
Grünen/GAL um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wer sind die Investoren, von denen der Verein im Hinblick auf die angekündigte
Eigenfinanzierung des Stadions für 40.000 Zuschauern spricht, welche
Renditeberechnungen haben die Investoren und wie sieht das
Finanzierungskonzept konkret aus? Betreiberkonzept / Sekundärnutzung?
Antwort SCP:
Ziel ist es, den Bau eines Stadions in Münster durch private Investoren bzw. privates
Stiftungskapital zu finanzieren. Selbstverständlich hat auch die Stadt, wie in anderen Städten
gewünscht und üblich, die Möglichkeit der Beteiligung. Hierzu wird eine
Stadionbetreibergesellschaft voraussichtlich in der Rechtsform einer GmbH gegründet.
Grundlage der Bereitschaft von potenziellen Investoren ist, dass für den Stadion-Neubau ein
geeigneter Standort zur Verfügung steht. Solange dies nicht der Fall ist, sind diese
Investoren nicht bereit, namentlich öffentlich aufzutreten.
2. Welche konkreten Erwartungen hat der Verein im Hinblick auf ein Engagement
der Stadt gestellt? Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen von Vereinsseite.
Öffentlich ist massiv die Forderung nach der offensichtlich kostenfreien
Bereitstellung eines Grundstücks durch die Stadt erhoben worden (BildZeitung,
1. Dezember 2016). Die Frage der Verkehrsanbindung sowie der
Parkplatzvorhaltung ist dabei anscheinend nicht berücksichtigt worden. Im
Schreiben des SC Preußen 06 Münster e. V. vom 31. Januar 2017 ist von einer
kostenfreien Bereitstellung eines Grundstücks durch die Stadt nicht
ausdrücklich die Rede.
Antwort SCP:
Wir unterstellen, dass die infrastrukturellen Maßnahmen wie z.B. Parkplätze, Zuwegungen
usw. seitens der Stadt übernommen werden. Der Umfang dieser Investitionen ist abhängig
von dem jeweiligen Standort und der dort bereits vorhandenen verkehrlichen und sonstigen
Infrastruktur. Die jeweils notwendigen Grundstücksgrößen hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt.
Die Stadionbetreibergesellschaft wird mit dem Eigentümer bzw. mit den Eigentümern des
Grundstücks ggf. einen Erbpachtvertrag mit entsprechenden Laufzeiten schließen. Eine
kostenfreie Überlassung ist und war nicht angedacht. Der nachhaltige Vorteil dieser
Konstruktion besteht darin, dass zum einen der Verein Pachtzahlungen in Abhängigkeit zu
tatsächlichen Einnahmen leistet und zum anderen die Stadt ausschließlich mit der
infrastrukturellen Investition belastet wird.
3. Wie hoch ist die Summe der städtischen Gesamtinv estitionen nach dem
Preußen-Park-Urteil (2000) in das städtische Stadion an der Hammer Straße
inkl.
der aktuellen Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes?
Antwort Verwaltung:
Sanierungsmaßnahme 2001:
1.300.000 €
Errichtung Haupttribüne 2008 – Zuschuss:
5.000.000 €
Sanierung der Flutlichtanlage 2011 – Zuschuss:
400.000 €
Sanierung/Umbau Umkleidegebäude 2011 – Zuschuss:
604.000 €
Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des Hauptspielfeldes
326.000 €
Sanierungsprogramm 2012 - 2020 – Zuschuss, Gesamtvolumen
2.557.945 €
davon verausgabt (Stand 02/2017)
1.568.640 €
davon noch ausstehend
989.305 €
Summe verausgabt
9.198.640 €
Summe noch ausstehend
989.305 €
Gesamtsumme
10.187.945 €
4. Wie hoch ist die Mindestanzahl der notwendigen P arkplätze für ein 40.000
Zuschauer fassendes Stadion?
Antwort Verwaltung:
Im Rahmen des aktuell aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ wird
auf Grundlage des Verkehrsgutachtens PGT Umwelt und Verkehr davon ausgegangen,
dass bei einer Stadionkapazität von 20.000 Zuschauern sich eine erforderliche
Stellplatzanzahl von knapp 3.000 PKW-Stellplätzen ergibt. Darüber hinaus sind rund 5.400
Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen. Unter diesen Annahmen wären bei einem
vergleichbaren Standort ca. 6.000 PKW-Stellplätze erforderlich mit einem Flächenbedarf von
ca. 15 ha, sofern diese alle ebenerdig untergebracht würden. Eine konkrete Größenangabe
zur Mindestanzahl der notwendigen Parkplätze für ein 40.000 Zuschauer fassendes Stadion
ist erst im Rahmen weiterer vertiefender Untersuchungen in Abhängigkeit der jeweiligen ÖV-
Standortgunst Bedienungsqualität sowie einer möglichen Fahrradnutzer Erreichbarkeit
möglich.
5. Welche überschlägigen Aufwendungen sind für die zu schaffende Infrastruktur
in Straßen, ÖPNV und SPNV zu erwarten?
Antwort Verwaltung:
Die standortspezifischen Infrastrukturkosten (BAB-Anschluss, Bahnhaltepunkt,
Entwässerung, Stellplätze, Flächenerwerb) wurden in einer ersten überschlägigen
Abschätzung mit mindestens 20 Mio. € angenommen. In einer weiter differenzierten
Betrachtung wurde für drei potenzielle Standortsuchbereiche zwischenzeitlich ein grober
Kostenrahmen von ca. 33 bis ca. 49 Mio. € für erforderliche neue Infrastrukturmaßnahmen
ohne Grunderwerb -ermittelt.
6. Welches rechtliche Gebilde wird das vom Verein v orgeschlagene
Stadionfinanzierungskonzept haben?
Antwort SCP:
Die Stadionbetreibergesellschaft als Eigentümerin wird einen Pachtvertrag mit dem Verein
SC Preußen Münster 06 bzw. für den Fall der Ausgliederung mit der SC Preußen Münster 06
GmbH & Co. KGaA abschließen. Der Prozess Ausgliederung der Profiabteilung wird mit
Hochdruck u.a. unter Beteiligung einer erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
vorangetrieben. Es ist beabsichtigt, dass eine Mitgliederversammlung des SC Preußen noch
in diesem Jahr hierüber entscheidet. Die Besonderheit der rechtlichen Gestaltung besteht
darin, dass die Höhe der Pachtzahlungen von den tatsächlich erzielten TV-Einnahmen
abhängig ist. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen werden 10 % der TV-Einnahmen an
die Stadionbetreibergesellschaft als Pacht abgeführt. Durch diese Verknüpfung wird
gewährleistet, dass der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft in der Lage ist, die jährlichen
Pachtzahlungen zu erbringen. Die Erfahrungen bei anderen Stadionprojekten haben
eindeutig gezeigt, dass Pachtzahlungen, die nicht in Abhängigkeit zu fixen, jährlich genau zu
kalkulierenden Einnahmen vereinbart wurden, für den Fall des Abstieges nicht mehr gezahlt
werden konnten. Dieses hat dazu geführt, dass ggf. auch Subventionierungen durch die
jeweiligen Städte notwendig wurden. Bei dem von uns vorgelegten Modell wird diese
finanzielle Entwicklung ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der erheblichen
TVEinnahmen in der 2. und erst recht in der 1. Bundesliga wird im Rahmen des
abzuschließenden Pachtvertrages eine Deckelung der Pachtzahlungen erfolgen, ggf. in
Höhe von 5 % der TV- Einnahmen. Hierzu wird informationshalber mitgeteilt, dass z.B. ab
der Saison 2017 / 2018 in der 2. Bundesliga ca. 8 Millionen TV-Gelder gezahlt und bei
Vereinen der 1. Bundesliga, die im Bereich der Platzierung 8 –12 stehen, ca. 50 Millionen pro
Jahr TV-Gelder ausgeschüttet werden.
7. Welche Aussagen hat der Verein getroffen, falls der Betrieb des privat
finanzierten Stadions auf Dauer nicht gelingt (Insolvenz)?
Antwort SCP:
Siehe Antwort zu Ziffer 6.
8. Gibt es öffentliche Förderungsmöglichkeiten (Bun d/Land), die einen Neubau
bzw. eine alternative Sanierung des städtischen Stadions an der Hammer
Straße unterstützen (beispielsweise wie in Bochum, Duisburg, Aachen)?
Antwort SCP: Keine Angaben
9. In welchem Verhältnis steht die vom SC Preußen g emachte Flächenforderung
von 15 bis 20 Hektar zu den Liegenschaften vergleichbarer Stadien? Antwort
Verwaltung:
Die vom SC Preußen Münster angegebene Größenordnung für ein 40.000 Zuschauer
fassendes Stadion (ohne Trainingsplätze) erscheint vor dem Hintergrund folgender
Annahmen grundsätzlich plausibel. Für ein 40.000 Zuschauer fassendes Stadion mit
entsprechenden Vorflächen (d.h. incl. Flächen für den An-/Abmarsch der Zuschauer,
Einlasskontrolle, Verkaufsstände, Ordnungs-und Rettungskräfte etc.) werden ca. 8 -9 ha
Fläche benötigt. Hinzu kommen die erforderlichen Flächen für Stellplätze (siehe Antwort zu
Frage 4.). Eine konkrete Größenangabe hierzu ist allerdings erst im Rahmen weiterer
vertiefender Untersuchungen möglich.
10. Welche Raumkapazitäten haben die Stadien von Fußballmannschaften, die in
den vergangenen Jahren in Zweit-und Erst-Liga aufgestiegen sind, und welche
Wege wurden bei etwaigen Stadionbauten in diesem Zusammenhang verfolgt?
Antwort Verwaltung/SCP:
Die Stadionkapazitäten der 1., 2. und 3. Liga ist der Übersicht am Ende dieses
Fragenkatalogs zu entnehmen. Die Daten wurden von der Helmut Kalthoff-Stiftung erhoben
(eine Weitergabe ist zulässig).
11. Gibt es im Zusammenhang mit der geforderten Zurverfügungstellung von
städtischen Liegenschaften und/oder Finanzmittel heute schon erkennbare
Hürden durch das sehr restriktiv gehandhabte EU-Beihilferecht (s. aktueller Fall
Real Madrid), durch die Gemeindeordnung oder andere rechtliche Vorschriften?
Antwort Verwaltung:
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wird die Frage des EU-Beihilferechts unter
Einbeziehung der aktuellen Entwicklung extern geprüft. Inwiefern und inwieweit durch die
Gemeindeordnung "Hürden" bestehen, kann nur anhand der konkreten Konstellation geprüft
werden. Hinzuweisen ist aber schon jetzt auf die bekannte Auffassung der
Kommunalaufsicht, dass die Förderung des Profisports (einschl. 3. Liga) keine kommunale
Aufgabe ist. Auch dürfte § 90 GO zu beachten sein.
12. Welchen Zeithorizont hat der Verein für den Neubau und der gleichzeitig
parallelen Nutzung des städtischen Stadions?
Antwort SCP:
Der Verein ist an einer möglichst zeitnahen Umsetzung der Neubaupläne interessiert,
besonders auch vor dem Hintergrund der Ansprache potenzieller Investoren, die ihrerseits
natürlich Planungssicherheit benötigen. Dabei ist uns natürlich bewusst, welche Planungs-
und Errichtungsschritte erforderlich sind.
13. Welche konkreten Vorstellungen gibt es im Hinblick auf die vom Verein SC
Preußen erwähnte sog. Drittvermarktung eines solchen Stadionbaus?
Antwort SCP:
Das Stadion, insbesondere der interne Veranstaltungs- und Tribünenbereich, soll außerhalb
der Nutzung an Spieltagen offen sein für sog. Drittvermarktung, insbesondere
Veranstaltungen jeder Art, Versammlungen, Feierlichkeiten pp. Ausdrücklich nicht angedacht
ist gegenwärtig die Öffnung des Stadioninnenraums für Konzerte.
14. Im neu aufzustellenden Bebauungsplan „Städtisches Stadion Hammer Straße“
wird voraussichtlich von einer Zuschauerkapazität von 20.000 ausgegangen.
Wäre bei Realisierung eines Bahnhaltepunktes „Preußen-Stadion“ eine
Erweiterung der Kapazitäten vorstellbar? Und wenn ja, wie hoch? Antwort
Verwaltung:
Die Realisierbarkeit der Erweiterung der Stadionkapazitäten über das Maß von 20.000
Zuschauern hinaus wird auch unter der Annahme der Planung und Realisierung eines
Bahnhaltepunktes -primär aufgrund der örtlichen Abwägungsbedingungen Sport zu Wohnen
- als nicht umsetzbar eingeschätzt.
15. Wie sehen die Vorstellungen des SCP im Hinblick auf das notwendige
Nachwuchsleistungszentrum aus?
Antwort Verwaltung/SCP:
Die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga teilnehmenden Vereine haben als
Fördereinrichtung ein Leistungszentrum zu führen. Die Voraussetzungen der Kategorie I
gelten für die 1. Bundesliga, die der Kategorie II für die 2. Bundesliga. Die strukturellen
Bedingungen des DFB sehen für das Trainingsgelände mindestens 4 (Kat. I) bzw. 3 (Kat. II)
Trainingsplätze (davon 1 Kunstrasenplatz) vor. Die bisherigen Absprachen sahen eine
Erweiterung der bereits bestehenden Plätze (1 x Naturrasen, 1 x Kunstrasen) um 2
zusätzliche Kunstrasenplätze vor (siehe Strukturkonzept Sportpark Berg Fidel)
16. Der SCP beabsichtigt eine Auslagerung des Profibereiches; wie weit sind die
Vorbereitungen gediehen? Wann erfolgt die Umsetzung?
Antwort SCP:
Der Prozess Ausgliederung der Profiabteilung wird mit Hochdruck u.a. unter Beteiligung einer
erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorangetrieben. Es ist beabsichtigt, dass eine
Mitgliederversammlung des SC Preußen noch in diesem Jahr hierüber entscheidet.
zu Punkt 1.3
Übersicht mit Beispielen für laufende und anstehende Projekte für den Breitensport in
Münster:
Maßnahme Veranschlagt
EUR
gemäß
Sanierung Platz 1 Sportanlage Wolbeck und
Laufbahn
261.840 Anlage 1 V/0030/2017
Umkleidegebäude Sportanlage Gievenbecker
Reihe (Grüner Finger)
800.000 Anlage 1 V/0030/2017
Neue 3fach-Halle Pascal-Gymnasium 1.737.000 HH-P lan 2018
Sanierung Platz 2 Sportanlage Gelmer 235.000 Anl age 2 V/0030/2017
Sanierung Platz 1 Sportanlage Borussia Münster 500.000 Anlage 1 V/0030/2017
Sanierung Kunstrasenspielfeld Arnheimweg 306.000 Anlage 2 V/0030/2017
Sportanlage Gelmer: Umwandlung Tennenplatz
in Kunstrasenplatz
Verlagerung der Sportanlage Hobbeltraße in
Münster-Handorf
11.025.000 HH-Plan 2018
Verlagerung des Reit- und Fahrvereins 1876
Amelsbüren e.V.
1.200.000 V/0748/2017
Neubau Bürgerbad Handorf 4.037.500 V/0643/2017
Neubau Südbad 11.100.000 V/0976/2016
Schwimmvereinigung Münster 1891,
Entwässerung Becken/Gebäude und
Regenrückhaltebecken
105.000
Antrag des Vereins, im
SPA am
05.10.2016 genehmigt
Tennisclub Handorf: Grundsanierung von acht
Tennenplätzen
155.000
Antrag des Vereins von
August 2017.
Reitclub St. Mauritz: Ausbau Reit-/Springplatz 50. 000 Antrag des Vereins von
21.4.2016
Turnhalle EKS 4.956.370 HH-Plan 2018
SUMME 36.468.710
zu Punkt 4.2
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, das Gelände des Stadions an der
Hammer Straße in Form von Erbpacht durch den Verein zu übernehmen und gemeinsam mit
dem SCP den Wert der vorhandenen Bebauung zu ermitteln und Varianten für eine
Übernahme durch den SCP vorzuschlagen.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Hammer Straße 1
- Gievenbecker Reihe
- Arnheimweg 306
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0073/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37