2257/2025
Flughafen Köln/Bonn GmbH: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2257/2025 Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 17.11* Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flughafen Köln/Bonn GmbH: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: 1) Stadtdirektorin Andrea Blome________ (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bediens- tete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 2) ________________________________ 3) ________________________________ Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Gesellschafter- versammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichts- ratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit. Bei der Oberbürger- meisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeit- punkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien der Flughafen Köln/Bonn GmbH an, den Public Corporate Governance Kodex für die Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 Folgendes: (1) „Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Auf- sichtsrat setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeit- nehmer zusammen. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsver- waltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH und Stadt Köln stehen pari- tätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt und ab- berufen, soweit sie nicht nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind.“ Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung gewählt. Auf die Stadt Köln entfallen 3 Mandate. Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertreter sind nicht zu benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertre- ter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeis- terin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Ge- meinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzuset- zende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 2 Sitze Anwendung. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba- ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben- falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver- halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 3 Die drei Hauptgesellschafter der Flughafen Köln/Bonn GmbH, der Bund, das Land NRW und die Stadt Köln, haben eigene Grundsätze der guten Unternehmensführung in einem „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) entwickelt. Demzufolge ist hinsichtlich der v. g. Weisung der städtischen Vertreter auf den PCGK der Flughafen Köln/Bonn GmbH abzustellen. Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Ge- schäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Fortbil- dungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebswirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertreterinnen und Ver- tretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechts- paritätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2257/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.11.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 10:35