2026/0192
Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026
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2026/0192
6078 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0192
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: 6065000
Betreff: Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung
des Woogsweges in Arheilgen
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026
Vorlage vom: 11.06.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2026 den Antrag
SV-2026/0012 – Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen – in die
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.
Das Mobilitäts - und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt.
Der Woogsweg übernimmt als Zubringer zur SG Arheilgen (SGA), zur dortigen Kita sowie zum
Arheilger Mühlchen eine wichtige Erschließungsfunktion. Ursprünglich als Feldweg
ausgebaut, wird er inzwischen deutlich intensiver gen utzt als bei seiner Herstellung
vorgesehen.
Die im Antrag angeregte Zielsetzung, den Charakter des Weges zu erhalten und keinen
klassisch ausgebauten Straßenquerschnitt mit Bordsteinen, separatem Geh - und Radweg
und verbreiterter Fahrbahn herzustellen, wi rd aus fachlicher Sicht geteilt. Aufgrund der
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der städtischen Flurstücke,
vorhandener Fahrbahnbreite und entwässerungstechnischer Anforderungen, wäre ein
entsprechender Ausbau nur mit hohem finanziel lem und planerischem Aufwand umsetzbar.
Darüber hinaus würden bei einem solchen Vollausbau die Erschließungskosten aufgrund der
erstmaligen Herstellung auf die Anlieger umgelegt.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Abschnitt zwischen Jakob -Jung-Straße und dem
Gehwegabzweig Richtung SGA aufgrund der intensiven Nutzung – insbesondere durch Kinder
und Jugendliche – eine objektiv erhöhte Bedeutung für die Verkehrssicherheit besitzt.
Zahreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Kita zielten daher auf die
Verbesserung der Situation für den Fußverkehr ab. Vor diesem Hintergrund wurden
verschiedene Varianten geprüft, um Raum für einen Seitenbereich zu gewinnen.
Eine Einbahnstraßenregelung wurde geprüft, da sie die Flächenkonflikte reduzieren und die
Anlage eines dauerhaft abgetrennten Seitenbereichs ermöglichen würde. Die Auswertung des
Verkehrsmodells lässt lediglich geringfügige und vertretbare Ausweichverkehre erwarten.
Gleichzeitig bestehen jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Akzeptanz vor Ort. Insbesondere
die SG Arheilgen als Hauptanliegerin hat aufgrund entstehender Umwegfahrten Bedenken
geäußert. Zudem kann Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht ausgeschlossen
werden.
Alternativ wurde daher eine Lösung gesucht, die den Zweirichtungsverkehr mit
Begegnungsfall weiterhin ermöglicht und zugleich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden beiträgt. Dabei wurden sowohl di e zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel als auch die im Zuge der erfolgten Deckschichtsanierung bestehenden
Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Ziel war es, unter Beachtung der wirtschaftlichen
und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine sachge rechte und nachhaltig wirksame
Lösung für den Woogsweg zu entwickeln.
Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2026 im Woogsweg zwischen der Jakob -Jung-Straße und
dem Gehwegabzweig auf einer Länge von rund 120 m Bauarbeiten zur Deckschichtsanierung
durchgeführt. Im Anschluss wurde auf der südlichen Straßenseite ein durch
Leitlinienmarkierung abgesetzter Seitenbereich für den Fußverkehr geschaffen. Ergänzend
wurden Fußgängerpiktogramme aufgebracht. Ergänzend wurde das Gefahrenzeichen
„Fußgänger“ (VZ 133) angeordne t.
- 4 -
Die Maßnahmen ermöglichen weiterhin den Zweirichtungsverkehr einschließlich des
Begegnungsfalls, verdeutlichen die Wegebeziehungen des Fußverkehrs und erhöhen zugleich
die Aufmerksamkeit gegenüber Zufußgehenden. Die bereits im Woogsweg angeordnete
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde zusätzlich durch entsprechende
Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben. Von der Einführung einer Einbahnstraßenregelung
konnte somit abgesehen werden.
Von der Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ (VZ 1020 -30) wird abgesehen. Die
Einhaltung einer entsprechenden Regelung wäre nur eingeschränkt kontrollierbar. Zudem
zeigen vergleichbare Maßnahmen in der Praxis regelmäßig keine nachhaltige
verkehrslenkende Wirkung.
Mit den umgesetzten Maßnahmen konnte eine spürbare Verbe sserung der Verkehrssicherheit
insbesondere für den Fußverkehr erreicht werden, ohne den Charakter des Woogswegs
grundlegend zu verändern.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 1
6158 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0192
Magistratsbeschluss -Nr.
228
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: 6065000
Betreff: Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung
des Woogsweges in Arheilgen
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026
Vorlage vom: 11.06.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis .
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2026 den Antrag
SV-2026/0012 – Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen – in die
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.
Das Mobilitäts - und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt.
Der Woogsweg übernimmt als Zubringer zur SG Arheilgen (SGA), zur dortigen Kita sowie zum
Arheilger Mühlchen eine wichtige Erschließungsfunktion. Ursprünglich als Feldweg
ausgebaut, wird er inzwischen deutlich intensiver gen utzt als bei seiner Herstellung
vorgesehen.
Die im Antrag angeregte Zielsetzung, den Charakter des Weges zu erhalten und keinen
klassisch ausgebauten Straßenquerschnitt mit Bordsteinen, separatem Geh - und Radweg
und verbreiterter Fahrbahn herzustellen, wi rd aus fachlicher Sicht geteilt. Aufgrund der
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der städtischen Flurstücke,
vorhandener Fahrbahnbreite und entwässerungstechnischer Anforderungen, wäre ein
entsprechender Ausbau nur mit hohem finanziel lem und planerischem Aufwand umsetzbar.
Darüber hinaus würden bei einem solchen Vollausbau die Erschließungskosten aufgrund der
erstmaligen Herstellung auf die Anlieger umgelegt.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Abschnitt zwischen Jakob -Jung-Straße und dem
Gehwegabzweig Richtung SGA aufgrund der intensiven Nutzung – insbesondere durch Kinder
und Jugendliche – eine objektiv erhöhte Bedeutung für die Verkehrssicherheit besitzt.
Zahreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Kita zielten daher auf die
Verbesserung der Situation für den Fußverkehr ab. Vor diesem Hintergrund wurden
verschiedene Varianten geprüft, um Raum für einen Seitenbereich zu gewinnen.
Eine Einbahnstraßenregelung wurde geprüft, da sie die Flächenkonflikte reduzieren und die
Anlage eines dauerhaft abgetrennten Seitenbereichs ermöglichen würde. Die Auswertung des
Verkehrsmodells lässt lediglich geringfügige und vertretbare Ausweichverkehre erwarten.
Gleichzeitig bestehen jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Akzeptanz vor Ort. Insbesondere
die SG Arheilgen als Hauptanliegerin hat aufgrund entstehender Umwegfahrten Bedenken
geäußert. Zudem kann Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht ausgeschlossen
werden.
Alternativ wurde daher eine Lösung gesucht, die den Zweirichtungsverkehr mit
Begegnungsfall weiterhin ermöglicht und zugleich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden beiträgt. Dabei wurden sowohl di e zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel als auch die im Zuge der erfolgten Deckschichtsanierung bestehenden
Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Ziel war es, unter Beachtung der wirtschaftlichen
und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine sachge rechte und nachhaltig wirksame
Lösung für den Woogsweg zu entwickeln.
Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2026 im Woogsweg zwischen der Jakob -Jung-Straße und
dem Gehwegabzweig auf einer Länge von rund 120 m Bauarbeiten zur Deckschichtsanierung
durchgeführt. Im Anschluss wurde auf der südlichen Straßenseite ein durch
Leitlinienmarkierung abgesetzter Seitenbereich für den Fußverkehr geschaffen. Ergänzend
wurden Fußgängerpiktogramme aufgebracht. Ergänzend wurde das Gefahrenzeichen
„Fußgänger“ (VZ 133) angeordne t.
Die Maßnahmen ermöglichen weiterhin den Zweirichtungsverkehr einschließlich des
Begegnungsfalls, verdeutlichen die Wegebeziehungen des Fußverkehrs und erhöhen zugleich
die Aufmerksamkeit gegenüber Zufußgehenden. Die bereits im Woogsweg angeordnete
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde zusätzlich durch entsprechende
Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben. Von der Einführung einer Einbahnstraßenregelung
konnte somit abgesehen werden.
Von der Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ (VZ 1020 -30) wird abgesehen. Die
Einhaltung einer entsprechenden Regelung wäre nur eingeschränkt kontrollierbar. Zudem
zeigen vergleichbare Maßnahmen in der Praxis regelmäßig keine nachhaltige
verkehrslenkende Wirkung.
Mit den umgesetzten Maßnahmen konnte eine spürbare Verbe sserung der Verkehrssicherheit
insbesondere für den Fußverkehr erreicht werden, ohne den Charakter des Woogswegs
grundlegend zu verändern.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0192
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00