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2026/0192

Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026

Magistratsvorlage 11.06.2026

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2026/0192

6078 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0192 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: 6065000 
 
Betreff: Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung 
des Woogsweges in Arheilgen  
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026  
 
Vorlage vom: 11.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.06.2026 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2026 den Antrag  
SV-2026/0012 – Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen – in die 
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.  
 
Das Mobilitäts - und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung  des Sachverhalts durchgeführt.  
Der Woogsweg übernimmt als Zubringer zur SG Arheilgen (SGA), zur dortigen Kita sowie zum 
Arheilger Mühlchen eine wichtige Erschließungsfunktion. Ursprünglich als Feldweg 
ausgebaut, wird er inzwischen deutlich intensiver gen utzt als bei seiner Herstellung 
vorgesehen. 
 
Die im Antrag angeregte Zielsetzung, den Charakter des Weges zu erhalten und keinen 
klassisch ausgebauten Straßenquerschnitt mit Bordsteinen, separatem Geh - und Radweg 
und verbreiterter Fahrbahn herzustellen, wi rd aus fachlicher Sicht geteilt. Aufgrund der 
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der städtischen Flurstücke, 
vorhandener Fahrbahnbreite und entwässerungstechnischer Anforderungen, wäre ein 
entsprechender Ausbau nur mit hohem finanziel lem und planerischem Aufwand umsetzbar. 
Darüber hinaus würden bei einem solchen Vollausbau die Erschließungskosten aufgrund der 
erstmaligen Herstellung auf die Anlieger umgelegt.  
 
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Abschnitt zwischen Jakob -Jung-Straße und dem 
Gehwegabzweig Richtung SGA aufgrund der intensiven Nutzung – insbesondere durch Kinder 
und Jugendliche – eine objektiv erhöhte Bedeutung für die Verkehrssicherheit besitzt. 
Zahreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Kita zielten daher auf die 
Verbesserung der Situation für den Fußverkehr ab. Vor diesem Hintergrund wurden 
verschiedene Varianten geprüft, um Raum für einen Seitenbereich zu gewinnen.  
 
Eine Einbahnstraßenregelung wurde geprüft, da sie die Flächenkonflikte reduzieren und die 
Anlage eines dauerhaft abgetrennten Seitenbereichs ermöglichen würde. Die Auswertung des 
Verkehrsmodells lässt lediglich geringfügige und vertretbare Ausweichverkehre  erwarten. 
Gleichzeitig bestehen jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Akzeptanz vor Ort. Insbesondere 
die SG Arheilgen als Hauptanliegerin hat aufgrund entstehender Umwegfahrten Bedenken 
geäußert. Zudem kann Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht ausgeschlossen 
werden. 
 
Alternativ wurde daher eine Lösung gesucht, die den Zweirichtungsverkehr mit 
Begegnungsfall weiterhin ermöglicht und zugleich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
aller Verkehrsteilnehmenden beiträgt. Dabei wurden sowohl di e zur Verfügung stehenden 
finanziellen Mittel als auch die im Zuge der erfolgten Deckschichtsanierung bestehenden 
Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Ziel war es, unter Beachtung der wirtschaftlichen 
und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine sachge rechte und nachhaltig wirksame 
Lösung für den Woogsweg zu entwickeln.  
 
Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2026 im Woogsweg zwischen der Jakob -Jung-Straße und 
dem Gehwegabzweig auf einer Länge von rund 120 m Bauarbeiten zur Deckschichtsanierung 
durchgeführt. Im Anschluss wurde auf der südlichen Straßenseite ein durch 
Leitlinienmarkierung abgesetzter Seitenbereich für den Fußverkehr geschaffen. Ergänzend 
wurden Fußgängerpiktogramme aufgebracht. Ergänzend wurde das Gefahrenzeichen 
„Fußgänger“ (VZ 133) angeordne t.

- 4 - 
Die Maßnahmen ermöglichen weiterhin den Zweirichtungsverkehr einschließlich des 
Begegnungsfalls, verdeutlichen die Wegebeziehungen des Fußverkehrs und erhöhen zugleich 
die Aufmerksamkeit gegenüber Zufußgehenden. Die bereits im Woogsweg angeordnete 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde zusätzlich durch entsprechende 
Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben. Von der Einführung einer Einbahnstraßenregelung 
konnte somit abgesehen werden.  
 
Von der Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ (VZ 1020 -30) wird abgesehen. Die 
Einhaltung einer entsprechenden Regelung wäre nur eingeschränkt kontrollierbar. Zudem 
zeigen vergleichbare Maßnahmen in der Praxis regelmäßig keine nachhaltige 
verkehrslenkende Wirkung.  
 
Mit den umgesetzten Maßnahmen konnte eine spürbare Verbe sserung der Verkehrssicherheit 
insbesondere für den Fußverkehr erreicht werden, ohne den Charakter des Woogswegs 
grundlegend zu verändern.  
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

anlage 1

6158 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0192 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
228 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: 6065000 
 
Betreff: Antrag SV-2026/0012 der Stadtverordnetenversammlung - Bauliche Instandsetzung 
des Woogsweges in Arheilgen  
Hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2026  
 
Vorlage vom: 11.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht zur Prüfung des Antrages wird zur Kenntnis genommen.  
2. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis .

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.06.2026 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 19.02.2026 den Antrag  
SV-2026/0012 – Bauliche Instandsetzung des Woogsweges in Arheilgen – in die 
geschäftsordnungsmäßige Behandlung gegeben.  
 
Das Mobilitäts - und Tiefbauamt hat daraufhin eine Prüfung  des Sachverhalts durchgeführt.  
Der Woogsweg übernimmt als Zubringer zur SG Arheilgen (SGA), zur dortigen Kita sowie zum 
Arheilger Mühlchen eine wichtige Erschließungsfunktion. Ursprünglich als Feldweg 
ausgebaut, wird er inzwischen deutlich intensiver gen utzt als bei seiner Herstellung 
vorgesehen. 
 
Die im Antrag angeregte Zielsetzung, den Charakter des Weges zu erhalten und keinen 
klassisch ausgebauten Straßenquerschnitt mit Bordsteinen, separatem Geh - und Radweg 
und verbreiterter Fahrbahn herzustellen, wi rd aus fachlicher Sicht geteilt. Aufgrund der 
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der städtischen Flurstücke, 
vorhandener Fahrbahnbreite und entwässerungstechnischer Anforderungen, wäre ein 
entsprechender Ausbau nur mit hohem finanziel lem und planerischem Aufwand umsetzbar. 
Darüber hinaus würden bei einem solchen Vollausbau die Erschließungskosten aufgrund der 
erstmaligen Herstellung auf die Anlieger umgelegt.  
 
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Abschnitt zwischen Jakob -Jung-Straße und dem 
Gehwegabzweig Richtung SGA aufgrund der intensiven Nutzung – insbesondere durch Kinder 
und Jugendliche – eine objektiv erhöhte Bedeutung für die Verkehrssicherheit besitzt. 
Zahreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Kita zielten daher auf die 
Verbesserung der Situation für den Fußverkehr ab. Vor diesem Hintergrund wurden 
verschiedene Varianten geprüft, um Raum für einen Seitenbereich zu gewinnen.  
 
Eine Einbahnstraßenregelung wurde geprüft, da sie die Flächenkonflikte reduzieren und die 
Anlage eines dauerhaft abgetrennten Seitenbereichs ermöglichen würde. Die Auswertung des 
Verkehrsmodells lässt lediglich geringfügige und vertretbare Ausweichverkehre  erwarten. 
Gleichzeitig bestehen jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Akzeptanz vor Ort. Insbesondere 
die SG Arheilgen als Hauptanliegerin hat aufgrund entstehender Umwegfahrten Bedenken 
geäußert. Zudem kann Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender nicht ausgeschlossen 
werden. 
 
Alternativ wurde daher eine Lösung gesucht, die den Zweirichtungsverkehr mit 
Begegnungsfall weiterhin ermöglicht und zugleich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 
aller Verkehrsteilnehmenden beiträgt. Dabei wurden sowohl di e zur Verfügung stehenden 
finanziellen Mittel als auch die im Zuge der erfolgten Deckschichtsanierung bestehenden 
Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Ziel war es, unter Beachtung der wirtschaftlichen 
und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine sachge rechte und nachhaltig wirksame 
Lösung für den Woogsweg zu entwickeln.  
 
Auf dieser Grundlage wurde im Mai 2026 im Woogsweg zwischen der Jakob -Jung-Straße und 
dem Gehwegabzweig auf einer Länge von rund 120 m Bauarbeiten zur Deckschichtsanierung 
durchgeführt. Im Anschluss wurde auf der südlichen Straßenseite ein durch 
Leitlinienmarkierung abgesetzter Seitenbereich für den Fußverkehr geschaffen. Ergänzend 
wurden Fußgängerpiktogramme aufgebracht. Ergänzend wurde das Gefahrenzeichen 
„Fußgänger“ (VZ 133) angeordne t.

Die Maßnahmen ermöglichen weiterhin den Zweirichtungsverkehr einschließlich des 
Begegnungsfalls, verdeutlichen die Wegebeziehungen des Fußverkehrs und erhöhen zugleich 
die Aufmerksamkeit gegenüber Zufußgehenden. Die bereits im Woogsweg angeordnete 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde zusätzlich durch entsprechende 
Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben. Von der Einführung einer Einbahnstraßenregelung 
konnte somit abgesehen werden.  
 
Von der Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ (VZ 1020 -30) wird abgesehen. Die 
Einhaltung einer entsprechenden Regelung wäre nur eingeschränkt kontrollierbar. Zudem 
zeigen vergleichbare Maßnahmen in der Praxis regelmäßig keine nachhaltige 
verkehrslenkende Wirkung.  
 
Mit den umgesetzten Maßnahmen konnte eine spürbare Verbe sserung der Verkehrssicherheit 
insbesondere für den Fußverkehr erreicht werden, ohne den Charakter des Woogswegs 
grundlegend zu verändern.  
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

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Orte (2)

  • Woogsweg
  • Jakob-Jung-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0192
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00