2018/0322
Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt
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anlage 1
8047 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
31.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat I
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
III 61
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0322
Magistratsbeschluss-Nr.
408
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt
Vorlage vom: 31.10.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der schrittweisen Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt von der Klinikum
Darmstadt GmbH an die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird auf Grundlage des
Wertgutachtens des Vermessungsamtes in Höhe von 25,63 Mio. Euro zugestimmt.
2. Die für die Rückübertragu ng noch benötigten Mittel von 22,57 Mio. Euro werden in den
Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebs IDA in den Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung
gestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.11.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2018:
Die Errichtung des Zentralen Neubaus der Klinikum Darmstadt GmbH am Standort
Grafenstraße verläuft bislang plangemäß und wird voraussichtlich im Herbst 2020
abgeschlossen sein. Die endgültige Freimachung des alten Standorts Eberstadt soll im
Frühjahr 2021 erfolgen. Um eine zeitnahe Entwicklung und Bebauung des Areals zu
ermöglichen, ist geplant, bereits im Jahr 2019 einen städtebaulichen Wettbewerb zu
initiieren.
Bereits im Jahr 2015 wurde beschlossen, das erste Teilstück des Klinikareals Eberstadt auf
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu übertragen (vgl. MV 201 5/0546). Hierbei handelte es
sich um das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Neurologie und das
danebenliegende Verwaltungsgebäude. Die (vorgezogene) Rückübertragung erfolgte zum
Wert von 3,06 Mio. Euro und wurde vor dem Hintergrund vollzogen, die Gebäude
städtischerseits für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen zu können. Durch die
Errichtung der Gebäude im Sensfelderweg wurde dies entbehrlich .
Es besteht zwischen der Klinikum Darmstadt G mbH und der Stadt einvernehmen, auch die
übrigen Grundstücksanteile in Eberstadt in einem geordneten Verfahren zeitnah auf die Stadt
zu übertragen, um die Entwicklung des Geländes frühzeitig beginnen zu können.
Nutzungsvertrag 2009
Bei der Umwandlung des Klinikums Darmstadt vom Eigenbetrieb in eine GmbH wurde das
wirtschaftliche Eigentum sämtlicher Liegenschaften in die GmbH übertragen. Seitdem sind
die Vermögenswerte in der Bilanz der Klinikum Darmstadt GmbH und nicht mehr in der
Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine Umschreibung der Eigentumsverhältnisse
in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen (Eintragung in das Grundbuch, Vermeidung
von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund der 100 % Trägerschaft des
Krankenhauses durch die Stadt ver zichtet. Bei der nunmehr angestrebten Rückübertragung
fällt wiederum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung des Grund und Bodens wird
daher nicht ausgelöst.
Der zwischen der Stadt und dem Klinikum im Jahr 2009 geschlossene Nutzungsvertrag sieht
vor, dass bei einer Veräußerung von Gebäuden bzw. Grundstücken des Klinikums der
Veräußerungserlös ausschließlich der Klinikum Darmstadt GmbH zusteht.
Wertgutachten zur Ermittlung des Rückübertragungswertes
Das Vermessungsamt hat im Juli 2018 ein Wertgutachten für das Eberstädter Areal erstellt,
das insgesamt eine Größe von 43.876 m 3 umfasst. In dieser Gesamtfläche sind die mit
Beschluss von 2015 bereits übertragenen Grundstücksanteile enthalten. Das Gutachten
kommt zu dem Schluss, dass dem Klinikgelände Eberstadt ein Verkehrswert von 25, 63 Mio.
Euro beizumessen ist. Dies entspricht einem qm -Preis in Höhe von rund 584 Euro und gilt
für einen Verdichtungsgrad, der eine zu realisierende Bruttogeschossfläche von insgesamt
35.000 qm zulässt.
Bei einer deutlich höheren Verdichtung mit einer zu realisierenden Bruttogeschossfläche von
45.000 qm kommt das Gutachten zu einem Wert in Höhe von bis zu 28, 93 Mio. Euro.
- 5 -
Da auf einem bedeutenden Anteil der Liegenschaft denkmalgeschützte Gebäude mit
großzügigen Grundstücksanteilen vorhanden sind, bei denen eine hohe Verdichtung nicht
möglich sein wird, und auch für das übrige Areal eine nur maßvolle Verdichtung angestrebt
wird, soll im Einvernehmen mit der Klinikum Darmstadt GmbH bei der Rückübertragung des
Areals der niedrigere Wert von 25,63 Mio. Euro zu Grunde gelegt werden. Hiervon ist das
bereits übertragene Gelände (alte Neurologie und Verwaltungsgebäude) mit einem von der
Stadt gezahlten Betrag von 3,06 Mio. Euro abzuziehen.
Abwicklung der Rückübertragung in den H aushaltsjahren 2018 bis 2020
Die weitere Rückübertragung des Areals soll in drei Tranchen in den Jahren 2018 bis 2020
mit Zahlungsziel im jeweils folgenden Haushaltsjahr abgewickelt werden . Diese
Vorgehensweise verteilt die finanzielle Belastung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf
drei Haushaltsjahre und bietet die Chance, das derzeit sehr günstige Zinsniveau für die
Rückübertragung bereits jetzt zu sichern.
Für die Klinikum Darmstadt GmbH bietet dieses Vorgehen Planungssicherheit für den zu
erzielenden Erlös und den Vorteil eines gleichmäßigeren Liquiditätszuflusses und der
Vermeidung von negativen Zinsen für Geldanlagen bei einer zeitweisen Überliquidität. Eine
Rückübertragung in einem Zug nach der Räumung des Geländes im Jahr 2021 soll daher im
Sinne beider Vertragspartner vermieden werden. Zudem ermöglicht eine frühzeitig
beginnende und in Teilschritten erfolgende Rückübertragung die Möglichkeit, die Freiflächen
und die vom Klinikum bereits nicht mehr genutzten Gebäude nach dem Vorliegen eines
städtebaulichen Gesamtkonzeptes zu entwickeln.
Die detaillierte Rückübertragung und die einzelnen Tranchen stellen sich wie folgt dar:
Tranche Gelände Betrag Rücküber-
tragung
Zahlungs-
ziel
1 Neurologie, Verwaltung 3,060 Mio. € erfolgt erfolgt
2 Hautklinik, Pforte 4,416 Mio. € 01.12.2018 01.07.2019
3 HNO, Augenklinik, östl.
Parkgelände, Psychosomatik,
13,060 Mio. € 01.12.2019 01.07.2020
4 Betriebstechnik, Wäscherei,
Hautambulanz
5,094 Mio. € 01.12.2020 01.07.2021
Summe 25,63 Mio. €
Die in der Tabelle genannten Teilareale befinden sich alle auf einem Gesamtflurstück (Flur 5
Flurstück 121/18). Die einzelnen Übertragungswerte orientieren sich an der jeweils
abgeschätzten Grundfläche. Eine genaue Teilvermessung ist für die Rückübertragun g
entbehrlich; zudem ist eine Neuordnung des Areals vorgesehen.
Finanzierung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Areal soll in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs IDA eingebracht werden. Daher sind
die erforderlichen Mittel für die weiteren Rückübertragungen in den Wirtschaftsplänen des
Eigenbetriebs IDA der Jahre 20 19 bis 2021 (Zahlungsziele) einzuplanen. In den Jahren 2022
ff. ist mit einem Rückfluss der Mittel zu rechnen, da nicht beabsichtigt ist, das Gelände
selbst zu entwickeln und dauerhaft im Vermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu
halten.
Für die vorzeitige Rückübertragung der Liegenschaft Eberstadt erhält der Eigenbetrieb IDA
ab dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt Zinszahlungen der Klinikum Darmstadt GmbH in
Höhe von 2,0 % p.a., die bis zur endgültigen Freimachung des Geländes durch das Klinikum
– mindestens aber bis zum 31.12.2020 – fällig werden.
Darmstadt, 31.10.2018
Jochen Partsch Barbara Boczek André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
2018/0322
8052 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.10.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat I
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0322
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt
Vorlage vom: 31.10.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der schrittweisen Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt von der Klinikum Dar m-
stadt GmbH an die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird auf Grundlage des Wertgutachtens
des Vermessungsamt es in Höhe von 25,63 Mio. Euro zugestimmt.
2. Die für die Rückübertragung noch benötigten Mittel von 22,57 Mio. Euro werden in den
Wirtschaftspl änen des Eigenbetriebs IDA in den Jahren 2019 bis 2021 zur Verfügung g e-
stellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.10.2018:
Die Errichtung des Zentralen Neubaus der Klinikum Darmstadt GmbH am Standort Grafe n-
straße verläuft bislang plangemäß und wird voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen
sein. Die endgültige Freimachung des alten Standorts Eberstadt soll im Frühjahr 2021 erfo l-
gen. Um eine zeitnahe Entwicklung und Bebauung des Areals zu ermöglichen, ist geplant,
bereits im Jahr 2019 einen städteb aulichen Wettbewerb zu initiieren.
Bereits im Jahr 201 5 wurde beschlossen, das erste Teilstück des Klinikareals Eberstadt auf
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu übertragen (vgl. MV 201 5/0546). Hierbei handelte es
sich um das denkmalgeschützte Gebäude de r ehemaligen Neurologie und das danebenli e-
gende Verwaltungsgebäude. Die (vorgezogene) Rückübertragung erfolgte zum Wert von 3,06
Mio. Euro und wurde vor dem Hintergrund vollzogen, die Gebäude städtischerseits für die
Unterbringung von Flüchtlingen nutzen z u können. Durch die Errichtung der Gebäude im
Sensfelderweg wurde dies entbehrlich .
Es besteht zwischen der Klinikum Darmstadt GmbH und der Stadt einvernehmen, auch die
übrigen Grundstücksanteile in Eberstadt in einem geordneten Verfahren zeitnah auf die Stadt
zu übertragen, um die Entwicklung des Geländes frühzeitig beginnen zu können.
Nutzungsvertrag 2009
Bei der Umwandlung des Klinikums Darmstadt vom Eigenbetrieb in eine GmbH wurde das
wirtschaftliche Eigentum sämtlicher Liegenschaften in die GmbH ü bertragen. Seitdem sind
die Vermögenswerte in der Bilanz der Klinikum Darmstadt GmbH und nicht mehr in der
Vermögensrechnung der Stadt enthalten. Auf eine Umschreibung der Eigentumsverhältnisse
in den Grundbüchern wurde aus Kostengründen (Eintragung in das Grundbuch, Vermeidung
von Grunderwerbsteuer) und vor dem Hintergrund der 100 % Trägerschaft des Krankenha u-
ses durch die Stadt verzichtet. Bei der nunmehr angestrebten Rückübertragung fällt wied e-
rum keine Grunderwerbsteuer an. Eine Verteuerung des Grund un d Bodens wird daher nicht
ausgelöst.
Der zwischen der Stadt und dem Klinikum im Jahr 2009 geschlossene Nutzungsvertrag sieht
vor, dass bei einer Veräußerung von Gebäuden bzw. Grundstücken des Klinikums der Verä u-
ßerungserlös ausschließlich der Klinikum Dar mstadt GmbH zusteht.
Wertgutachten zur Ermittlung des Rückübertragungswertes
Das Vermessungsamt hat im Juli 2018 ein Wertgutachten für das Eberstädter Areal erstellt,
das insgesamt eine Größe von 43.876 m 3 umfasst. In dieser Gesamtfläche sind die mit B e-
schluss von 2015 bereits übertragenen Grundstücksanteile enthalten. Das Gutachten kommt
zu dem Schluss, dass dem Klinikgelände Eberstadt ein Verkehrswert von 25, 63 Mio. Euro
beizumessen ist. Dies entspricht einem qm -Preis in Höhe von rund 584 Euro und gilt für ei-
nen Verdichtungsgrad, der eine zu realisierende Bruttogeschossfläche von insgesamt 35.000
qm zulässt.
Bei einer deutlich höheren Verdichtung mit einer zu realisierenden Bruttogeschossfläche von
45.000 qm kommt das Gutachten zu einem W ert in Höhe von bis zu 28, 93 Mio. Euro.
Da auf einem bedeutenden Anteil der Liegenschaft denkmalgeschützte Gebäude mit großz ü-
gigen Grundstücksanteilen vorhanden sind, bei denen eine hohe Verdichtung nicht möglich
sein wird, und auch für das übrige Areal eine nur maßvo lle Verdichtung angestrebt wird, soll
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im Einvernehmen mit der Klinikum Darmstadt GmbH bei der Rückübertragung des Areals der
niedrigere Wert von 25,63 Mio. Euro zu Grunde gelegt werden. Hiervon ist das bereits übe r-
tragene Gelände (alte Neurologie und Verwa ltungsgebäude) mit einem von der Stadt gezah l-
ten Betrag von 3,06 Mio. Euro abzuziehen.
Abwicklung der Rückübertragung in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020
Die weitere Rückübertragung des Areals soll in drei Tranchen in den Jahren 2018 bis 2020
mit Zahlungsziel im jeweils folgenden Haushaltsjahr abgewickelt werden . Diese Vorgehen s-
weise verteilt die finanzielle Belastung für die Wissenschafts stadt Darmstadt auf drei Hau s-
haltsjahre und bietet die Chance, das derzeit sehr günstige Zinsniveau für die Rücküber tra-
gung bereits jetzt zu sichern.
Für die Klinikum Darmstadt GmbH bietet dieses Vorgehen Planungssicherheit für den zu
erzielenden Erlös und den Vorteil eines gleichmäßigeren Liquiditätszuflusses und der Ve r-
meidung von negativen Zinsen für Geldanlagen bei einer zeitweisen Überliquidität. Eine
Rückübertragung in einem Zug nach der Räumung des Geländes im Jahr 2021 soll daher im
Sinne beider Vertragspartner vermieden werden. Zudem ermöglicht eine frühzeitig beginne n-
de und in Teilschritten erfolgende Rücküber tragung die Möglichkeit, die Freiflächen und die
vom Klinikum bereits nicht mehr genutzten Gebäude nach dem Vorliegen eines städtebaul i-
chen Gesamtkonzeptes zu entwickeln.
Die detaillierte Rückübertragung und die einzelnen Tranchen stellen sich wie folgt d ar:
Tranche Gelände Betrag Rücküber-
tragung
Zahlungs-
ziel
1 Neurologie, Verwaltung 3,060 Mio. € erfolgt erfolgt
2 Hautklinik, Pforte 4,416 Mio. € 01.12.2018 01.07.2019
3 HNO, Augenklinik, östl. Par k-
gelände, Psychosomatik,
13,060 Mio. € 01.12.2019 01.07.2020
4 Betriebstechnik, Wäscherei,
Hautambulanz
5,094 Mio. € 01.12.2020 01.07.2021
Summe 25,63 Mio. €
Die in der Tabelle genannten Teilareale befinden sich alle auf einem Gesamtflurstück (Flur 5
Flurstück 121/18). Die einzelnen Übertragungswerte orientieren sich an der jeweils abg e-
schätzten Grundfläche. Eine genaue Teilvermessung ist für die Rückübertragung entbehrlich;
zudem ist eine Neuordnung des Areals vorgesehen.
Finanzierung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das Areal soll in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs IDA eingebracht werden. Daher sind
die erforderlichen Mittel für die weiteren Rückübertragungen in den Wirtschaftsplänen des
Eigenbetriebs IDA der Jahre 20 19 bis 2021 (Zahlungsziele) einzuplanen. In den Ja hren 2022
ff. ist mit einem Rückfluss der Mittel zu rechnen, da nicht beabsichtigt ist, das Gelände
selbst zu entwickeln und dauerhaft im Vermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu ha l-
ten.
- 5 -
Für die vorzeitige Rückübertragung der Liegenschaft Eberstadt erhält der Eigenbetrieb IDA
ab dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt Zinszahlungen der Klinikum Darmstadt GmbH in
Höhe von 2,0 % p.a., die bis zur endgültigen Freimachung des Geländes durch das Klinikum
– mindestens aber bis zum 31.12.2020 – fällig werden.
Darmstadt, 31.10.2018
Jochen Partsch Barbara Boczek André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
172 Zeichen
Punkt 15: Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt (V-Nr. 2018/0322) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
171 Zeichen
Punkt 31: Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt (V-Nr. 2018/0314) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
141 Zeichen
Punkt 47: Rückübertragung des Klinikgeländes Eberstadt (V-Nr. 2018/0322) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Grafenstraße
- Sensfelderweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0322
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00