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2013/0403

1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 19.11.2013

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2013/0403

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2013/0403

6843 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2013 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0403 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, 
Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 19.11.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4 
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1 ) 
entschieden. 
 
2.  Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4 
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3  Abs. 2 BauGB die in der Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 2) 
entschieden.

- 2 - 
 
3.  Dem vorliegenden, gegenüber der 1. Offenlage unveränderten Entwurf zur 1. Änderung des 
Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) mit 
dem zugehörigen Erläuterungsbericht ( Anlage 3), wird zugestimmt. 
 
4.  Der Entwurf und der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans, 
Teilbereich 1.4 - Domäne Oberfeld, Hofmeierei - für das Gebiet der „Alten Hofmeierei 
südlich der Erbacher Straße 125 sind aufgrund geänderter Rechtssituation erneut öffentlich 
auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur 1. Offenlage der FNP-
Änderung Teilbereich 1.4 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 1. Offenlage der 
FNP-Änderung Teilbereich 1.4 ( datenschutzrel. Anlage ) 
Anlage 3: Erläuterungsbericht zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 
Entwurf zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0403 vom 19.11.2013: 
 
 
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um die 
ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten. 
 
Der Aufstellungsbeschluss umfasst vier Änderungsbereiche; in diesem Verfahren wird der 
Änderungsbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 weiter 
vorangebracht. Die anderen Änderungsbereiche sind schon rechtswirksam, das Verfahren 
Änderung 1.3 wird nicht weiter verfolgt. 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der 
Erbacher Straße 125 als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt. 
 
Die Änderung ist erforderlich, da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans 025 – Hofgut 
Oberfeld – im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen (Änderung im 
Parallelverfahren). 
 
Die Änderung des Teilbereiches 1.4 Domäne Oberfeld umfasst die Fläche der ehemaligen 
Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 mit den vorhandenen Wirtschaftsgebäuden. 
 
Im Teilbereich 1.4 soll die Fläche als Mischbaufläche/Dorfgebiet genutzt werden. Dies 
entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im 
Teilbereich der Domäne Oberfeld eine Änderung in ein Dorfgebiet (MD) erfahren soll. Die 
Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha. 
 
Am 07.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 
27.11.2006 bis einschließlich 27.12.2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
24.11.2006 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. 
 
Nach Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2009 fand nach 
öffentlicher Bekanntmachung die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2009 
bis einschließlich 16.03.2009 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 18.02.2009 
benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1  wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1.4 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 2 BauGB gingen die in Anlage 2  
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.

- 4 - 
 
Zu 3 und 4: 
 
Im Rahmen der Offenlage wurden für den Flächennutzungsplan keine Anregungen 
vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Änderung erforderlich machten. Der offen 
gelegte Entwurf zur Änderung und der Erläuterungsbericht, redaktionell überarbeitet zum 
19.11.2013, bleiben daher unverändert bestehen. 
 
Allerdings ist aufgrund einer neuen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 
18.07.2013 (BVerwG 4 CN 3.12) eine erneute Bekanntmachung der Offenlage erforderlich. 
Des Weiteren liegt der Zeitraum der Offenlage bereits mehr als 4 Jahre zurück, so dass sich 
die Absichten der Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit inzwischen geändert 
haben könnten. 
 
Daher soll hier für die 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 eine erneute 
Offenlage stattfinden. Nach diesem Verfahrensschritt schließt der Beschluss zur Änderung 
1.4 des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) an. Die Änderung wird abschließend 
der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• 9 Exemplare des 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
 
 
Darmstadt, den 19.11.2013 
III/61.1 il Nst. 2612 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 5

6901 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2013 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2013/0403 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
529 
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, 
Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 19.11.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4 
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 1 ) 
entschieden. 
 
2.  Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4 
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3  Abs. 2 BauGB die in der Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.

- 3 - 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 2) 
entschieden. 
 
3.  Dem vorliegenden, gegenüber der 1. Offenlage unveränderten Entwurf zur 1. Änderung des 
Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) mit 
dem zugehörigen Erläuterungsbericht ( Anlage 3), wird zugestimmt. 
 
4.  Der Entwurf und der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans, 
Teilbereich 1.4 - Domäne Oberfeld, Hofmeierei - für das Gebiet der „Alten Hofmeierei 
südlich der Erbacher Straße 125 sind aufgrund geänderter Rechtssituation erneut öffentlich 
auszulegen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur 1. Offenlage der FNP-
Änderung Teilbereich 1.4 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 1. Offenlage der 
FNP-Änderung Teilbereich 1.4 ( datenschutzrel. Anlage ) 
Anlage 3: Erläuterungsbericht zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 
Entwurf zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2013 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0403 vom 19.11.2013: 
 
 
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um die 
ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten. 
 
Der Aufstellungsbeschluss umfasst vier Änderungsbereiche; in diesem Verfahren wird der 
Änderungsbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 weiter 
vorangebracht. Die anderen Änderungsbereiche sind schon rechtswirksam, das Verfahren 
Änderung 1.3 wird nicht weiter verfolgt. 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der 
Erbacher Straße 125 als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt. 
 
Die Änderung ist erforderlich, da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans 025 – Hofgut 
Oberfeld – im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen (Änderung im 
Parallelverfahren). 
 
Die Änderung des Teilbereiches 1.4 Domäne Oberfeld umfasst die Fläche der ehemaligen 
Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 mit den vorhandenen Wirtschaftsgebäuden. 
 
Im Teilbereich 1.4 soll die Fläche als Mischbaufläche/Dorfgebiet genutzt werden. Dies 
entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im 
Teilbereich der Domäne Oberfeld eine Änderung in ein Dorfgebiet (MD) erfahren soll. Die 
Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha. 
 
Am 07.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den 
allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 
27.11.2006 bis einschließlich 27.12.2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
24.11.2006 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. 
 
Nach Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2009 fand nach 
öffentlicher Bekanntmachung die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2009 
bis einschließlich 16.03.2009 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 18.02.2009 
benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1  wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1.4 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 2 BauGB gingen die in Anlage 2  
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.

Zu 3 und 4: 
 
Im Rahmen der Offenlage wurden für den Flächennutzungsplan keine Anregungen 
vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Änderung erforderlich machten. Der offen 
gelegte Entwurf zur Änderung und der Erläuterungsbericht, redaktionell überarbeitet zum 
19.11.2013, bleiben daher unverändert bestehen. 
 
Allerdings ist aufgrund einer neuen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 
18.07.2013 (BVerwG 4 CN 3.12) eine erneute Bekanntmachung der Offenlage erforderlich. 
Des Weiteren liegt der Zeitraum der Offenlage bereits mehr als 4 Jahre zurück, so dass sich 
die Absichten der Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit inzwischen geändert 
haben könnten. 
 
Daher soll hier für die 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 eine erneute 
Offenlage stattfinden. Nach diesem Verfahrensschritt schließt der Beschluss zur Änderung 
1.4 des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) an. Die Änderung wird abschließend 
der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
• 9 Exemplare des 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 für die Fraktionen 
der Stadtverordnetenversammlung 
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
 
 
Darmstadt, den 19.11.2013 
III/61.1 il Nst. 2612 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 4

5775 Zeichen

Abgrenzung der Änderung 1.4 mit Darstellung der neuen Mischbauflächen
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F . vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F . vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes  vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1509)
                                                                                                                                                      
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F . vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch 
Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F . vom 17.04.2007 (GVBl. I 
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBI. I S. 532) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F . vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän-
dert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218, 367)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F . vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) , zuletzt
geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S.
3154, 3185, 3207)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F . 
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
27.06.2013 (GVBI. I S. 458) 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F . vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBI. I S. 622) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F . vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zu-
letzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012  (GVBl. I S. 444)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F . vom 17.05.2013 (BGBI. I 
S. 1274), geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBI. I S. 1943)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F . vom 24.02.2010
(BGBI. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 
(BGBI. I S. 2749, 2756)
1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Änderung 1.4) Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2006.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am 
14.12.2006.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss des Magistrats vom 08.11.2006.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 27.11.2006.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung 
gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 27.11.2006 bis ein-
schließlich 27.12.2006.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äuße-
rung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB mit 
Schreiben vom 24.11.2006 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB 
mit Schreiben vom 24.11.2006.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2009.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 06.02.2009.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs-
bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 16.02.2009 bis 
einschließlich 16.03.2009.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit 
Schreiben vom 17.02.2009.
Erneute öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ________________
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ________________
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs-
bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ________________
bis einschließlich ________________
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit 
Schreiben vom ________________
Feststellungsbeschluss
Feststellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Ände-
rung 1.4) mit dem zeichnerischen Teil und dem Erläuterungsbericht gem. § 10 (1) BauGB vom 
________________
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossene Plan überein
Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Die Dezernentin
Genehmigungsvermerk
In-Kraft-Treten
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbe-
reich (Änderung 1.4) durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Auslegung im „Darmstäd-
ter Echo“ am __________
Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusam-
menfassender Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V . mit § 7 (3) der Hauptsat-
zung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom
_________ bis einschließlich __________
In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 1.4) am _________
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Die Dezernentin
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan
Änderung 1.4
Y 3476204.821
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5525511.586
23-175
23-176
23-177
23-178
23-179
23-353
23-1
23-174
Lage im Stadtgebiet
Stand:19.11.13

anlage 1

14047 Zeichen

1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 
19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 1 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 
Darmstadt (Schreiben vom 24.02.2009): 
  
  
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 
HDSchG wie folgt aufzunehmen: 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies 
dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische 
Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüg- 
lich anzuzeigen.“ 
 
  
Die Hinweise zur Sicherung von Bodendenkmälern werden zur Kennt- 
nis genommen. Die Formulierung ist im Bebauungsplanverfahren 
O 25 – Hofgut Oberfeld – bereits enthalten. Der Hinweis auf § 20 
HDSchG kann nur in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- 
planebene) Wirkung entfalten. 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt (Schreiben vom 20.03.2009): 
  
 
 
 
 
Hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange wird auf die Stellung- 
nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt:  
 
Grundwasser (Wasserversorgung) 
 
Nach den vorgelegten Unterlagen (Punkt 2.4.2 Schutzgut Wasser) 
liegt das Grundwasser tiefer als 2 Meter unter Flur. 
In den weiteren Planungen im Rahmen des Bebauungsplans sollten 
Untersuchungen der gegenwärtigen und der maximal zu erwartenden 
Grundwassersituation im Planbereich vorgenommen und beachtet 
werden. Die daraus folgenden Ergebnisse sollten in zwingend bauli- 
chen Vorkehrungen einbezogen werden. 
Die Wasserversorgung wird als gesichert angesehen. 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer 
 und Abwasser  
werden keine Bedenken und Anregungen gegen die Änderung des 
Flächennutzungsplans vorgebracht. 
 
Immissionsschutz 
 
Gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans werden aus Sicht 
des Immissionsschutzes keine Einwendungen erhoben. 
  
Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde liegt nicht vor. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis zum Grundwasser wird zur Kenntnis genommen und im 
Bebauungsplanverfahren O 25 berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zum Immissionsschutz werden berücksichtigt. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde der Verkehrslärm 
Anlage 1

1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 
19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 2 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Für die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist hinsichtlich der 
Thematik Immissionsschutz folgendes zu beachten: 
Es sind Angaben zu Lärm, insbesondere Verkehrslärm, zu machen. 
Dabei ist ausdrücklich auf mögliche Immissionen durch die „Erbacher 
Straße“ und die „Hanauer Straße“ (B 26) einzugehen. Entsprechende 
Untersuchungen wurden bereits im Bauleitplanverfahren „O 25 – Hof- 
gut Oberfeld“ angestellt. Auf die Ergebnisse und die daraus folgenden 
Konsequenzen wird hier verwiesen. 
Weiter sind Angaben zu Lufthygiene (Staub/Geruch), Erschütterun- 
gen, Licht, Strahlung und Klima zu machen. 
Hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ge- 
nügt eine angemessen allgemeine, zusammenfassende (qualitative) 
Form (Textform). Spezielle Untersuchungen, Gutachten oder ähnli- 
ches sind zum derzeitigen Planungsstand nicht erforderlich. 
Die Stellungnahmen der Fachdezernate Bodenschutz 
 und Bergauf- 
sicht  liegen noch nicht vor. 
Sofern Bedenken von diesen Dezernaten vorgebracht werden, werden 
diese nachgereicht. Allerdings wurden im Rahmen des Bauleitplanver-
fahrens „O 25 – Hofgut Oberfeld“ (gleicher Geltungsbereich) von den 
Dezernaten Bodenschutz und Bergaufsicht keine Bedenken geäußert. 
 
Kampfmittelräumdienst 
 
Es wird ausgeführt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräum-
dienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im 
Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet 
befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss 
grundsätzlich ausgegangen werden. 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bo- 
deneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Me- 
tern durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine 
Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Son- 
dieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn 
der geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksflächen erforderlich, 
von der Erbacher Straße, der Hanauer Straße sowie der Odenwald- 
bahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzelnachweise des maßgeb-
lichen Außenlärmpegels untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung 
wurden Lärmpegelbereiche ermittelt (Erbacher Straße IV, restliches 
Plangebiet III) und im Bebauungsplan hieraus resultierende erfor-
derliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile festgesetzt. Darüber 
hinaus wurden für die Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der 
Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen festgesetzt. 
Die Ergebnisse der Lärmuntersuchung werden in den Umweltbereicht 
zur 1. Änderung des FNP aufgenommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zum Kampfmittelräumdienst werden berücksichtigt und 
im Bebauungsplanverfahren O 25 aufgenommen.

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19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 3 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
auf de nen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll 
grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus 
Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor boden- 
eingreifenden Bauarbeiten erforderlich.  
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in 
der Verbauachse abzusichern.  
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushub- 
arbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmit- 
telräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchge- 
führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das 
verwendete Detektionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst 
des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Wir 
bitten  bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung 
des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flä- 
chen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
Wir bitten nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lage- 
plans und der KMIS-R-Datei. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos 
von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes 
herunter geladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi- 
schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessen- 
ten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentü- 
mer/Eigentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten 
Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag 
zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführ- 
ten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-

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Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma 
bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 551-2009 
anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.    
Eine Kopie des Auftrages ist dem Kampfmittelräumdienst zur Kennt- 
nisnahme zuzusenden.  
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, 
wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für 
unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für 
eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der  Kostenerstattung 
durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung. 
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung 
der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittel- 
räumdienst – weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
1.3 Gesundheitsamt, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt (Schreiben 
vom 26.02.2009): 
  
  
Sofern sichergestellt wird, dass im festzusetzenden Dorfgebiet durch 
geeignete bauliche oder planerische Maßnahmen im Rahmen des 
parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen 
Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städte- 
bau“ von tags 60 db(A) und nachts 45 db(A) eingehalten werden, 
bestehen keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächen- 
nutzungsplanes. 
 
  
Die Hinweise zum Immissionsschutz werden berücksichtigt. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 025 – Hofgut Oberfeld – 
wurde der Verkehrslärm von der Erbacher Straße, der Hanauer Stra- 
ße sowie der Odenwaldbahn auf der Grundlage des Lärmkatasters 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzel- 
nachweise des maßgeblichen Außenlärmpegels untersucht. Als Er- 
gebnis der Untersuchung wurden Lärmpegelbereiche ermittelt (Erba- 
cher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hier- 
aus resultierende erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile 
festgesetzt. Darüber hinaus wurden für die Errichtung von Wohn- und 
Schlafräumen an der Erbacher Straße schalldämmende Lüftungsein- 
richtungen festgesetzt.

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1.4 HSE Technik GmbH & Co. KG,  Dornheimer Straße 24, 64293 Darm- 
stadt (Schreiben vom 10.03.2009): 
  
  
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel der 
VNB bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind 
die Betriebsmittel dinglich zu sichern. Notwendige Leitungsumlegun- 
gen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden 
Verträgen geregelt und sind rechtszeitig mit der HSE abzusprechen. 
 
Sparte Strom: 
Bei erhöhtem Leitungsbedarf kann eine Erweiterung des HSE-Versor-
gungsnetzes erforderlich werden. 
 
  
Die Hinweise zu den Betriebsmitteln bei Entwidmung der Wegepar-
zellen werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind nicht 
auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes zu bearbeiten, 
sondern erst bei Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben. 
 
 
 
Die Hinweise zur Stromversorgung werden zur Kenntnis genommen. 
1.5 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camber- 
ger Straße 10, 60327 Frankfurt (Schreiben vom 18.03.2009): 
  
  
Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Arbeiten zur Erhal-
tung der Bahnanlagen der benachbarten Odenwaldeisenbahn entste- 
henden Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschüt- 
terungen usw.) wird hingewiesen. 
 
  
Die Hinweise auf die von der Eisenbahnstrecke Darmstadt Hbf – Wie- 
belsbach-Heubach ausgehenden Immissionen werden zur Kenntnis 
genommen. In der Begründung zum Bebauungsplan O 25 sind diese 
Hinweise zum Betrieb der Eisenbahn bereits berücksichtigt. 
 
1.6 Fünf Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Kon- 
rad  Heinrich Leißler,  Wingertstraße 36, 64380 Roßdorf (Schreiben 
vom 19.03.2009): 
  
  
Umweltbericht 2.3: 
Das Oberfeld ist als Offenland anzusehen, die „Anpflanzung von Ge- 
hölzen“ daran zu orientieren. Die Bezeichnung „LSG“ sollte schon 
hier erscheinen. 
 
Unter „Schutzgut Wasser“ sollte der Bach auch Bach genannt wer- 
den. Er führt meistens Wasser und der Brunnen, der ihn speist, ist 
ergiebig. 
 
Im Schreiben der Verbände zum Bebauungsplan O 25 wurde er- 
  
 
Der Hinweis zum Landschaftsschutzgebiet wird berücksichtigt. Eine 
entsprechende Formulierung wird in den Umweltbericht aufge-
nommen. 
 
Der Anregung wird gefolgt. Der Begriff „Meiereigraben“ wird durch 
„Meiereibach“ ersetzt. 
 
 
Der Anregung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens O 25 ge-

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19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 6 
 
wähnt, dass der Bach renaturiert worden ist. Zusammen damit soll- 
ten auch die denkmalgeschützten Kavernen in den Text aufgenom- 
men werden. 
 
Die Bauten an der Erbacher Straße und an der Westseite des Gehöfts 
sind für den Denkmalschutz unverzichtbar und für das dortige Land-
schaftsbild prägend. 
 
 
 
Die Instandhaltung der „Dreibrunnen“ sei der Stadt wärmstens emp- 
fohlen. Die herausragende Bedeutung dieses Objekts für die Lokalge-
schichte ist allbekannt. 
 
folgt. Das denkmalgeschützte historische Gewölbe als Wasserbehäl- 
ter wird in die Begründung zum Bebauungsplan O 25 aufgenommen. 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zur nachhaltigen Siche-
rung der als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sowie der prägenden 
Bauteile, wie die nördlich an der Erbacher Straße gelegene Wand und 
der südlich gelegene Turmbau, sind diese im Bebauungsplan O 25 
durch Baulinien umfahren. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Dreibrunnenanlage 
wurde im Sommer 2011 saniert und steht als Kulturdenkmal unter 
Denkmalschutz.

anlage 3

19931 Zeichen

Erläuterungsbericht und Umweltbericht zur Änderung 1.4 des Flächennutzungsplanes 
(Domäne-Oberfeld, Hofmeierei) 
 
 
Inhalt 
 
1. Erläuterungsbericht 
 
1.1 Rechtsgrundlagen 
1.2 Geltungsbereich 
1.3 Ziele und Zwecke der Planung 
 
2. Umweltbericht 
 
2.1 Anlass und Aufgabe 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben 
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen  
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes 
2.4.2 Schutzbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 
2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung 
2.4.4 Planungsalternativen 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich 
2.6 Maßnahmen zur Überwachung 
2.7 Zusammenfassung 
 
 
Anlage 3

1 
1. Erläuterungsbericht 
 
 
1.1 Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). 
 
 
1.2 Geltungsbereich 
 
Das Änderungsverfahren umfasst den Bereich der Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der 
Erbacher Straße 125. 
 
 
1.3 Ziele und Zwecke der Planung 
 
Im Geltungsbereich 1.4 soll die Fläche der Domäne Oberfeld, die ehemalige Hofmeierei für 
eine Einrichtung zur Betreuung von behinderten Menschen im Zusammenhang mit der 
bestehenden und zukünftigen Landwirtschaft genutzt werden. Zu den Wohn- und 
Therapieeinrichtungen sollen Gebäude auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. 
Darüber hinaus sollen die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte sowie deren 
Verkauf auf dem Gelände angesiedelt werden. Für diese Nutzungen soll auf der Fläche der 
ehemaligen Hofmeierei im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein Dorfgebiet (MD) 
ausgewiesen werden. Dies entspricht nicht den Inhalten des wirksamen 
Flächennutzungsplanes. Die Fläche, die als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof 
dargestellt ist, soll im Flächennutzungsplan in eine Mischbaufläche umgewandelt werden. 
Die Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha.  
 
Im Flächennutzungsplan ist der Hinweis auf die Denkmaltopographie enthalten, die das 
gesamte Areal als Ensemble beinhaltet, sowie einzelne Gebäude als Kulturdenkmale 
festgelegt hat. Diese Darstellungen bleiben erhalten. 
 
Die Zusammenarbeit von landwirtschaftlichem Betrieb mit einer sozialtherapeutischen 
Nutzung ist in dieser Form auf der Domäne Oberfeld gut angesiedelt. Die Darstellung als 
gemischte Baufläche für das Areal des Aussiedlerhofes dient auch der Sicherung des 
landwirtschaftlichen Betriebes, um die eigenen Produkte auch an dieser Stelle verarbeiten 
und vermarkten zu können. Eine Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche 
wird nicht vorgenommen.

2 
Der Erläuterungsbericht zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird in der 
Flächenbilanz im Teil D aufgrund der Flächenumwandlungen geändert. Die Flächenbilanz 
weist folgende Werte auf (geänderte Werte sind in kursiv gedruckt): 
 
 
 
   derzeitige Realnutzung  geplante Nutzung 2015 
 
 
Nutzungsart 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12 1.593  13 
Gemischte Baufläche    115 1    166  
(168 vorher) 
1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5   536 4 
Sonderbaufläche    204 2    230 2 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    117 1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl. 
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    927  8 
• besiedelte Fläche          3.910     32,0           4.101 33,5 
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305  
(1.307 vorher) 
11 
Ökologisch wertvolles Grünland   
   595 
 
5 
 
   713 
 
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
• unbesiedelte Fläche          8.314     68,0           8.123 66,5 
Gesamtfläche       12.224 100,0         12.224 100, 0

3 
2. Umweltbericht 
 
 
2.1 Anlass und Aufgabe  
 
Das Hofgut Oberfeld auf dem Gelände der ehemaligen Großherzoglichen Meierei wurde bis 
2004 als Staatsdomäne landwirtschaftlich genutzt. 2006 wurde es von der „Stiftung Hofgut 
Oberfeld“ erworben, die ein landwirtschaftliches und sozialtherapeutisches Modellprojekt 
entwickeln will. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche 
Basis für die Realisierung dieses Bauvorhabens geschaffen werden. 
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung soll ein neuer Bebauungsplan (O 25 
– Hofgut 
Oberfeld –) erstellt werden.  
 
Größe und Lage 
 
Die Hofanlage liegt im Naturraum Messeler Hügelland am östlichen Siedlungsrand von 
Darmstadt-Mitte. Im Norden und Nordosten wird sie durch die Erbacher Straße, im Südosten 
durch Weideflächen und im Westen durch das neue Wohngebiet O 17 – Erbacher 
Straße/Judenteich – begrenzt. Nördlich der Erbacher Straße liegen zwei Splittersiedlungen, 
die an die Ackerflächen des Oberfeldes angrenzen. Das Änderungsgebiet hat eine 
Gesamtgröße von ca. 1,86 ha. Das Baugrundstück ist ca. 1,36 ha groß.  
 
 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes  
 
Mit der Realisierung des Modelprojektes soll in Darmstadt ein neuer „kultureller Ort“ 
geschaffen werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:  
 
- Umstellung der Landwirtschaft auf ökologische Wirtschaftsweise  
- Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Erwachsene mit Behinderungen 
- Neuschaffung von Wohnungen für Behinderte, Betreuer sowie Landwirte und deren 
Mitarbeiter 
- Herstellung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte vor Ort 
 
Auf dem Gelände des Hofgutes sind zur Realisierung des Bauvorhabens umfangreiche Um- 
und Ausbaumaßnamen erforderlich. Das Nutzungskonzept sieht vor, die vorhandenen 
Gebäude umzubauen, zu ergänzen und einige Gebäude neu zu errichten. Neben einem Cafe, 
einem Hofladen und Werkstätten sind Wohnungen geplant. Die Rasenfläche innerhalb der 
Hofanlage soll als Teil des Freiflächenkonzeptes erhalten und die Gesamtanlage an den 
Außenseiten durch Grünflächen in den angrenzenden Landschaftsraum eingebunden werden.  
Die landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes (ca. 134 ha) werden vom Hofgut 
bewirtschaftet.  
 
 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben   
 
Im Regionalplan Südhessen (2010) ist für das Plangebiet Siedlungsfläche-Bestand 
dargestellt. 
Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) soll der Durchgrünungsgrad erhöht und das 
angrenzende Oberfeld als „Beliebter Erholungsbereich“ und „Siedlungstrennende Freifläche“ 
erhalten werden. Die Waldränder sind lineare Vernetzungselemente.

4 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) enthält die Darstellung 
Aussiedlerhof und Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung. Im Süden grenzt ökologisch 
wertvolles Grünland an und das Oberfeld ist Bereich für die Anpflanzung von Gehölzen. 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt für die angrenzenden 
Freiflächen folgende Ziele dar: 
 
Zwischen Hofgut und Baugebiet O 17 ist eine Grünverbindung bzw. ein Grünzug geplant. 
Die südlich angrenzenden Grünlandflächen und Streuobstwiesen sind geplante Biotop-
Entwicklungsflächen. 
Das nördlich angrenzende Oberfeld ist Landschaftsschutzgebiet und als wertvoller 
Naherholungsraum und Klimaschutzfläche von Bebauung freizuhalten. Bäume und 
Feldgehölze sind in der offenen Feldflur neu anzulegen. 
 
 
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen    
 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des 
Umweltberichtes  
 
Im Anschluss wird das Plangebiet in Bezug auf die Landschaftspotenziale verbal-
argumentativ bewertet. Die Umweltprüfung erfolgt durch den Vergleich der Darstellungen im 
rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit der geplanten Darstellung als Baufläche bzw. 
Dorfgebiet.  
Die Bewertung stützt sich u. a. auf die im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt erarbeiteten 
Ergebnisse („Abschichtung“). Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde ein 
Umweltbericht für den Bebauungsplan O 25 erstellt, der angepasst an den Maßstab des 
Flächennutzungsplanes für die Umweltprüfung verwendet wird.  
 
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung  
 
Flächennutzung 
 
Das Änderungsgebiet ist bereits bebaut. Die fünfeckige Hofanlage besteht aus mehreren 
Solitärgebäuden. Die Rasenfläche im Innenhof grenzt an teilversiegelte Schotter- und 
Kiesflächen. Nur wenige Flächen bestehen aus Kopfsteinpflaster oder sind vollständig 
versiegelt (z.B. im Eingangsbereich). Im Südosten liegen ein Reitplatz, ein Holzlager und 
Weiden- bzw. Extensivwiesen. An den Außenseiten liegen Rasen- und Weideflächen.  
 
Schutzgut Boden 
 
Das Plangebiet liegt im Bereich tonreicher Rotliegender Sedimente und Melaphyr (Messeler 
Hügelland). Die wasserdurchlässigen lehmig-sandigen zum Teil steinigen Braunerden sind 
durch Schwermetall- und Nitrateintrag gefährdet. Das Baugrundstück ist ca. 1,36 ha groß. 
Davon sind ca. 4.134 m² überbaut (GRZ 0,3). 
Altlasten und Altlastverdachtsflächen sind nicht vorhanden.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Im Flächennutzungsplan soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden. Dies 
lässt nach den Inhalten der BauNVO eine größere Ausnutzung als die derzeitig vorhandenen 
Gebäude zu. Trotz der erheblichen Zunahme an überbaubaren Flächen ist die 
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen nur gering.

5 
Schutzgut Klima/Luft  
Das Plangebiet liegt in einer Übergangszone zwischen klimaaktiven Ackerflächen (Oberfeld) 
und lockerer Siedlungsrandbebauung. Lokale ost- west gerichtete Flurwinde sind 
nachgewiesen. Trotz leichter Hanglage werden lokale Windströmungen wegen der niedrigen 
und lockeren Bebauung nur wenig beeinträchtigt. Örtliche Kaltluftbahn (Mulden und Rinnen) 
sind nicht betroffen.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Geplante Neubaumaßnahmen können nur geringe Auswirkung auf den lokalen Luftaustausch 
haben. Kleinklimatisch ausgleichende Grünflächen und der Baumbestand sollen weitgehend 
erhalten bleiben.  
 
Schutzgut Wasser 
 
Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Der südlich angrenzende Auenbereich 
mit dem renaturierten Meiereibach bleibt erhalten.  
Das Grundwasser liegt tiefer als 2 m unter Flur. Wasserschutzgebiete und ergiebige 
Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung aus Versickerung 
ist durch die vorhandene Bebauung und Versiegelung bzw. Teilversiegelung bereits stark 
eingeschränkt.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Der Anteil an versiegelten Flächen kann durch Planungen nur geringfügig zunehmen. Von, 
durch die Änderung möglichen Neubaumaßnahmen sind vor allem versiegelte und 
teilversiegelte Flächen betroffen, so dass die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bzw. die 
Grundwasserneubildung gering ist.  
 
Schutzgut Pflanze und Tier 
 
Die Hofflächen werden intensiv genutzt. Der ökologische Wert der wenigen Grünflächen ist 
gering. Es dominieren Rasenflächen (Biotop-Nr. 11.225, 11.224). Kleinere Bereiche werden 
als Extensivwiesen (Biotop-Nr. 06.310), Weide (Biotop-Nr. 06.200) und Garten (Biotop-Nr. 
11.212) genutzt. Innerhalb des Plangebietes liegen nur wenige zum Teil standortfremde 
Gehölze. Schützenswert sind laut Landschaftsplan Darmstadt die Alleebäume an der 
Erbacher Straße sowie die Biotop-Entwicklungsfläche südlich des Baugrundstückes 
(Grünland, Streuobstwiesen, kleines Fließgewässer).  
Die alte Gebäudesubstanz und das naturnahe Umfeld lassen vermuten, das besonders 
geschützte Fledermäuse und Vogelarten (Mauersegler, Rauchschwalbe, Eule) vorkommen. 
 
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß §§ 23 bis 
32 und §§ 39 bis 42 Bundesnaturschutzgesetz. Auch Schutzgebiete nach europäischem 
Recht (Natura 2000) sind nicht betroffen.  
Die nördlich der Erbacher Straße liegenden Ackerflächen (Oberfeld) sind mit Ausnahme 
kleinerer Siedlungssplitter Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes der Stadt Darmstadt.  
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Von der Planung sind nur Biotope mit geringem ökologischem Wert betroffen. Die 
schutzwürdigen Wiesen und Weidenbereiche im Süden einschließlich zwei alter Weiden sowie 
die Baumallee an der Erbacher Straße bleiben erhalten.  
Durch ein faunistisches Gutachten (siehe „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen, 
Schwalben und Mauersegler im Hofgut am Oberfeld“ von Biologo – Beratende Ökologen) 
wurde das Vorkommen von vier Fledermausarten und der Rauchschwalbe sowie

6 
Brutvorkommen von Haussperling und Hausrotschwanz bestätigt. Brutvorkommen an 
Gebäuden von Kohlmeise, Blaumeise und Amsel werden vermutet. Um den aufgefundenen 
Bestand zu sichern, wurden in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 
Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Regelungen für Maßnahmen zum Artenschutz 
aufgenommen. 
Ferner wurde in den Bebauungsplan auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB der Hinweis auf die 
Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 43 Abs. 8 BNatschG in 
Bezug auf das Vorkommen von Fledermäusen und Rauchschwalben aufgenommen. 
 
Schutzgut Erholung/Landschaftsbild 
 
Das Hofgut ist Teil des seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzten Oberfeldes. Das 
Oberfeld mit dem Park Rosenhöhe und dem angrenzenden Erholungswald ist 
Naherholungsschwerpunkt und das wichtigste Naherholungsgebiet in Innenstadtnähe. Die 
historische Hofanlage mit angrenzenden Pferdeweiden, Streuobstwiesen sowie alten 
Arbeiterhäuschen und einer landschaftsprägende Baumallee an der Erbacher Straße ist gut 
in die Landschaft integriert. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Die landschaftsästhetischen Folgen der Ausweisung als Baugebiet bzw. Dorfgebiet hängen 
stark von der Art und Dimensionierung der geplanten Bebauung ab. Bei dem geplanten 
behutsamen Aus- und Umbau ist eine landschaftsverträgliche Umsetzung der Planung 
durchaus vorstellbar. Besonders das historische Erscheinungsbild der Hofanlage ist zu 
berücksichtigen.  
Durch Pflanzmaßnahmen kann der ästhetische Wert des Oberfeldes verbessert werden.  
 
Schutzgut Mensch 
 
Bis 2006 wurde das verpachtete Hofgut mit Saatgutlagerung, Maschinenunterständen und 
Wohnhaus als Staatsdomäne ausschließlich konventionell-landwirtschaftlich genutzt und war 
öffentlich nur eingeschränkt zugänglich.  
 
Lärm 
 
Das Plangebiet wird durch den Straßenverkehrslärm von der Erbacher Straße und der 
Hanauer Straße (B 26) im Süden belastet. In ca. 200 m Entfernung läuft die Odenwaldbahn 
am Hofgut vorbei.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Durch den geplanten Verkauf ökologisch erzeugter Produkte (Hofladen) sowie 
Veranstaltungen wird ein attraktives Erholungsziel und kultureller Treffpunkt geschaffen. 
Auf dem Hofgut entstehen neue Wohn- und Arbeitsplätze, sodass mit einem erhöhten PKW- 
Verkehr zu rechnen ist. Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung werden notwendig. Der 
Lärmschutz ist insbesondere bei geplanten Wohngebäuden zu berücksichtigen. Im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens O 25 wurde daher der Verkehrslärm von der Erbacher Straße, 
der Hanauer Straße sowie der Odenwaldbahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzelnachweise des maßgeblichen 
Außenlärmpegels untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden Lärmpegelbereiche 
ermittelt (Erbacher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hieraus 
resultierende erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile festgesetzt. Darüber hinaus 
wurden für die Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher Straße 
schalldämmende Lüftungseinrichtungen festgesetzt.

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Kultur- und Sachgüter  
Die Gesamtanlage steht als „Ehemalige Großherzogliche Meierei“ unter Denkmalschutz 
(gemäß § 2 Absatz 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz). Geschützte Kulturdenkmale sind 2 
Fachwerkhäuser, das ehemalige Gutshaus und der alte Kuhstall.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung: 
Bei den geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu 
berücksichtigen. Einzelne Bauabschnitte sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.  
 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planung  
 
Bei Nicht-Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass das Hofgut Oberfeld verfällt 
und der kulturhistorische Wert der denkmalgeschützten Hofanlage verloren geht.  
 
2.4.4 Planungsalternativen  
 
Die vorhandene Bebauung, die Lage am Stadtrand und die unmittelbare Zuordnung zum 
Oberfeld sind wesentliche Voraussetzungen, um das geplante Modellprojekt umzusetzen. 
Alternative Standorte wurden deshalb nicht geprüft.  
 
 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich  
 
Um die negativen Auswirkungen der Planung zu reduzieren, sind folgende Maßnahmen bei 
der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.  
 
- Verwendung wasserdurchlässiger Materialien bei Flächenbefestigungen 
(Grundwasserneubildung) und Reduzierung des hohen Versiegelungsgrades 
- Verbesserung des Kleinklimas durch Fassadenbegrünung, Erhalt und Neupflanzung 
von Bäumen 
- Verbesserung der landschaftlichen Einbindung durch Erhalt der Grünflächen 
innerhalb und außerhalb der Hofanlage 
- Erhalt des angrenzenden Auenbereiches (Süden) sowie der Baumallee 
- Erstellung eines Gutachtens für geschützte Tierarten (Fledermäuse, Rauchschwalben, 
Mauersegler) 
- Erhalt der denkmalgeschützten historischen Anlage und behutsamer Aus- und Umbau 
der vorhandenen Gebäude  
 
Das Kompensationsdefizit beträgt nach hessischer Kompensationsverordnung ca. 7.228 
Wertpunkte. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische 
Aufwertungsmaßnahmen auf dem Oberfeld erfolgen.  
 
 
2.6 Maßnahmen zur Überwachung  
 
Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht 
festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung unmittelbarer 
Umweltauswirkungen erfolgen kann.

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2.7 Zusammenfassung  
 
Auf dem Gelände der ehemaligen Staatsdomäne Oberfeld soll ein ökologisch-
landwirtschaftliches und sozialtherapeutisches Modellprojekt realisiert werden.  
Für das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan ein Aussiedlerhof und 
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die geplante Ausweisung als Baufläche/Dorfgebiet 
macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Parallel dazu wird ein neuer 
Bebauungsplan erstellt. 
Aufgabe war es, die Darstellungen im rechtkräftigen Flächennutzungsplan mit den 
planerischen Auswirkungen der geplanten Änderung zu vergleichen.  
 
Zusammenfassend wird die Eingriffserheblichkeit in folgender Tabelle dargestellt.  
 
Schutzgut Erheblichkeit 
Boden gering 
Klima/Luft gering 
Wasser gering 
Pflanzen/Tiere gering bis mittel 
Erholung/Landschaftsbild  gering bis mittel 
Mensch gering bis mittel 
Kultur- und Sachgüter mittel 
 
Die Umweltprüfung ergab, dass mit der geplanten Nutzungsänderung nur geringe bis 
mittlere Beeinträchtigungen der Landschaftspotenziale verbunden sind. Standortalternativen 
sind nicht vorhanden. 
Die Umbau- und Ausbaumaßnahmen müssen behutsam unter besonderer Berücksichtigung 
des Denkmalschutzes erfolgen. Die Lärmbelastung durch den Verkehr ist zu berücksichtigen. 
Durch das faunistische Fachgutachten wurde festgestellt, dass im Plangebiet geschützte 
Tierarten existieren. Es wurden vier Fledermausarten sowie Rauchschwalben gefunden. Durch 
den Hinweis wird auf die sich daraus ergebende Erforderlichkeit eines naturschutzrechtlichen 
Genehmigungsverfahrens hingewiesen. 
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen auf dem 
Oberfeld erreicht werden. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

anlage 6

303 Zeichen

Punkt 6: 
 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, 
Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2013/0403) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA empfiehlt der Ausschuss der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 5
TOP 22
TOP 9
TOP 529

Orte (5)

  • Erbacher Straße 125
  • Hanauer Straße
  • Wilhelminenstraße 1
  • Niersteiner Straße 3
  • Am Oberfeld

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0403
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.11.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00