2013/0403
1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss)
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2013/0403
6843 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0403
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld,
Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 19.11.2013
Beschlussvorschlag :
1. Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1 )
entschieden.
2. Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 2)
entschieden.
- 2 -
3. Dem vorliegenden, gegenüber der 1. Offenlage unveränderten Entwurf zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) mit
dem zugehörigen Erläuterungsbericht ( Anlage 3), wird zugestimmt.
4. Der Entwurf und der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans,
Teilbereich 1.4 - Domäne Oberfeld, Hofmeierei - für das Gebiet der „Alten Hofmeierei
südlich der Erbacher Straße 125 sind aufgrund geänderter Rechtssituation erneut öffentlich
auszulegen.
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur 1. Offenlage der FNP-
Änderung Teilbereich 1.4
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 1. Offenlage der
FNP-Änderung Teilbereich 1.4 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Erläuterungsbericht zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4
Entwurf zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0403 vom 19.11.2013:
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um die
ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten.
Der Aufstellungsbeschluss umfasst vier Änderungsbereiche; in diesem Verfahren wird der
Änderungsbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 weiter
vorangebracht. Die anderen Änderungsbereiche sind schon rechtswirksam, das Verfahren
Änderung 1.3 wird nicht weiter verfolgt.
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der
Erbacher Straße 125 als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt.
Die Änderung ist erforderlich, da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans 025 – Hofgut
Oberfeld – im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen (Änderung im
Parallelverfahren).
Die Änderung des Teilbereiches 1.4 Domäne Oberfeld umfasst die Fläche der ehemaligen
Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 mit den vorhandenen Wirtschaftsgebäuden.
Im Teilbereich 1.4 soll die Fläche als Mischbaufläche/Dorfgebiet genutzt werden. Dies
entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im
Teilbereich der Domäne Oberfeld eine Änderung in ein Dorfgebiet (MD) erfahren soll. Die
Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha.
Am 07.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den
allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom
27.11.2006 bis einschließlich 27.12.2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
24.11.2006 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.
Nach Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2009 fand nach
öffentlicher Bekanntmachung die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2009
bis einschließlich 16.03.2009 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 18.02.2009
benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1.4 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen die in Anlage 2
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
- 4 -
Zu 3 und 4:
Im Rahmen der Offenlage wurden für den Flächennutzungsplan keine Anregungen
vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Änderung erforderlich machten. Der offen
gelegte Entwurf zur Änderung und der Erläuterungsbericht, redaktionell überarbeitet zum
19.11.2013, bleiben daher unverändert bestehen.
Allerdings ist aufgrund einer neuen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom
18.07.2013 (BVerwG 4 CN 3.12) eine erneute Bekanntmachung der Offenlage erforderlich.
Des Weiteren liegt der Zeitraum der Offenlage bereits mehr als 4 Jahre zurück, so dass sich
die Absichten der Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit inzwischen geändert
haben könnten.
Daher soll hier für die 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 eine erneute
Offenlage stattfinden. Nach diesem Verfahrensschritt schließt der Beschluss zur Änderung
1.4 des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) an. Die Änderung wird abschließend
der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Dezernentin III
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
• 9 Exemplare des 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 für die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
Darmstadt, den 19.11.2013
III/61.1 il Nst. 2612
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 5
6901 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
III 61
Stvv
Vorlage-Nr. 2013/0403
Magistratsbeschluss-Nr.
529
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld,
Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 19.11.2013
Beschlussvorschlag :
1. Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 1 )
entschieden.
2. Zum offen gelegten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans zum Teilbereich 1.4
– Domäne Oberfeld, Hofmeierei – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die in der Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
- 3 -
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung ( Anlage 2)
entschieden.
3. Dem vorliegenden, gegenüber der 1. Offenlage unveränderten Entwurf zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) mit
dem zugehörigen Erläuterungsbericht ( Anlage 3), wird zugestimmt.
4. Der Entwurf und der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans,
Teilbereich 1.4 - Domäne Oberfeld, Hofmeierei - für das Gebiet der „Alten Hofmeierei
südlich der Erbacher Straße 125 sind aufgrund geänderter Rechtssituation erneut öffentlich
auszulegen.
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur 1. Offenlage der FNP-
Änderung Teilbereich 1.4
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 1. Offenlage der
FNP-Änderung Teilbereich 1.4 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Erläuterungsbericht zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4
Entwurf zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2013
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0403 vom 19.11.2013:
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um die
ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu gewährleisten.
Der Aufstellungsbeschluss umfasst vier Änderungsbereiche; in diesem Verfahren wird der
Änderungsbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 weiter
vorangebracht. Die anderen Änderungsbereiche sind schon rechtswirksam, das Verfahren
Änderung 1.3 wird nicht weiter verfolgt.
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der
Erbacher Straße 125 als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt.
Die Änderung ist erforderlich, da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans 025 – Hofgut
Oberfeld – im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen (Änderung im
Parallelverfahren).
Die Änderung des Teilbereiches 1.4 Domäne Oberfeld umfasst die Fläche der ehemaligen
Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 mit den vorhandenen Wirtschaftsgebäuden.
Im Teilbereich 1.4 soll die Fläche als Mischbaufläche/Dorfgebiet genutzt werden. Dies
entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im
Teilbereich der Domäne Oberfeld eine Änderung in ein Dorfgebiet (MD) erfahren soll. Die
Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha.
Am 07.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss und den
allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom
27.11.2006 bis einschließlich 27.12.2006 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
24.11.2006 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.
Nach Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2009 fand nach
öffentlicher Bekanntmachung die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.02.2009
bis einschließlich 16.03.2009 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 18.02.2009
benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1.4 zusammengefasst und entsprechend
geprüft.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen die in Anlage 2
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Zu 3 und 4:
Im Rahmen der Offenlage wurden für den Flächennutzungsplan keine Anregungen
vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Änderung erforderlich machten. Der offen
gelegte Entwurf zur Änderung und der Erläuterungsbericht, redaktionell überarbeitet zum
19.11.2013, bleiben daher unverändert bestehen.
Allerdings ist aufgrund einer neuen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom
18.07.2013 (BVerwG 4 CN 3.12) eine erneute Bekanntmachung der Offenlage erforderlich.
Des Weiteren liegt der Zeitraum der Offenlage bereits mehr als 4 Jahre zurück, so dass sich
die Absichten der Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit inzwischen geändert
haben könnten.
Daher soll hier für die 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 eine erneute
Offenlage stattfinden. Nach diesem Verfahrensschritt schließt der Beschluss zur Änderung
1.4 des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss) an. Die Änderung wird abschließend
der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Dezernentin III
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
• 9 Exemplare des 1. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich 1.4 für die Fraktionen
der Stadtverordnetenversammlung
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
Darmstadt, den 19.11.2013
III/61.1 il Nst. 2612
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
5775 Zeichen
Abgrenzung der Änderung 1.4 mit Darstellung der neuen Mischbauflächen
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F . vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F . vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1509)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F . vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch
Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F . vom 17.04.2007 (GVBl. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBI. I S. 532)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F . vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän-
dert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218, 367)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F . vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) , zuletzt
geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S.
3154, 3185, 3207)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F .
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
27.06.2013 (GVBI. I S. 458)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F . vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBI. I S. 622)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F . vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zu-
letzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012 (GVBl. I S. 444)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F . vom 17.05.2013 (BGBI. I
S. 1274), geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBI. I S. 1943)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F . vom 24.02.2010
(BGBI. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.07.2013
(BGBI. I S. 2749, 2756)
1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Änderung 1.4) Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2006.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am
14.12.2006.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss des Magistrats vom 08.11.2006.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 27.11.2006.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 27.11.2006 bis ein-
schließlich 27.12.2006.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äuße-
rung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB mit
Schreiben vom 24.11.2006 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
mit Schreiben vom 24.11.2006.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2009.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 06.02.2009.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs-
bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 16.02.2009 bis
einschließlich 16.03.2009.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom 17.02.2009.
Erneute öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ________________
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ________________
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs-
bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ________________
bis einschließlich ________________
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom ________________
Feststellungsbeschluss
Feststellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Ände-
rung 1.4) mit dem zeichnerischen Teil und dem Erläuterungsbericht gem. § 10 (1) BauGB vom
________________
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossene Plan überein
Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Die Dezernentin
Genehmigungsvermerk
In-Kraft-Treten
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbe-
reich (Änderung 1.4) durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Auslegung im „Darmstäd-
ter Echo“ am __________
Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusam-
menfassender Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V . mit § 7 (3) der Hauptsat-
zung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom
_________ bis einschließlich __________
In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 1.4) am _________
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Die Dezernentin
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan
Änderung 1.4
Y 3476204.821
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5525511.586
23-175
23-176
23-177
23-178
23-179
23-353
23-1
23-174
Lage im Stadtgebiet
Stand:19.11.13
anlage 1
14047 Zeichen
1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 24.02.2009): Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: „Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüg- lich anzuzeigen.“ Die Hinweise zur Sicherung von Bodendenkmälern werden zur Kennt- nis genommen. Die Formulierung ist im Bebauungsplanverfahren O 25 – Hofgut Oberfeld – bereits enthalten. Der Hinweis auf § 20 HDSchG kann nur in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- planebene) Wirkung entfalten. 1.2 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 20.03.2009): Hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange wird auf die Stellung- nahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt: Grundwasser (Wasserversorgung) Nach den vorgelegten Unterlagen (Punkt 2.4.2 Schutzgut Wasser) liegt das Grundwasser tiefer als 2 Meter unter Flur. In den weiteren Planungen im Rahmen des Bebauungsplans sollten Untersuchungen der gegenwärtigen und der maximal zu erwartenden Grundwassersituation im Planbereich vorgenommen und beachtet werden. Die daraus folgenden Ergebnisse sollten in zwingend bauli- chen Vorkehrungen einbezogen werden. Die Wasserversorgung wird als gesichert angesehen. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Abwasser werden keine Bedenken und Anregungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans vorgebracht. Immissionsschutz Gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Einwendungen erhoben. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde liegt nicht vor. Der Hinweis zum Grundwasser wird zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplanverfahren O 25 berücksichtigt. Die Hinweise zum Immissionsschutz werden berücksichtigt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde der Verkehrslärm Anlage 1 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Für die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist hinsichtlich der Thematik Immissionsschutz folgendes zu beachten: Es sind Angaben zu Lärm, insbesondere Verkehrslärm, zu machen. Dabei ist ausdrücklich auf mögliche Immissionen durch die „Erbacher Straße“ und die „Hanauer Straße“ (B 26) einzugehen. Entsprechende Untersuchungen wurden bereits im Bauleitplanverfahren „O 25 – Hof- gut Oberfeld“ angestellt. Auf die Ergebnisse und die daraus folgenden Konsequenzen wird hier verwiesen. Weiter sind Angaben zu Lufthygiene (Staub/Geruch), Erschütterun- gen, Licht, Strahlung und Klima zu machen. Hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ge- nügt eine angemessen allgemeine, zusammenfassende (qualitative) Form (Textform). Spezielle Untersuchungen, Gutachten oder ähnli- ches sind zum derzeitigen Planungsstand nicht erforderlich. Die Stellungnahmen der Fachdezernate Bodenschutz und Bergauf- sicht liegen noch nicht vor. Sofern Bedenken von diesen Dezernaten vorgebracht werden, werden diese nachgereicht. Allerdings wurden im Rahmen des Bauleitplanver- fahrens „O 25 – Hofgut Oberfeld“ (gleicher Geltungsbereich) von den Dezernaten Bodenschutz und Bergaufsicht keine Bedenken geäußert. Kampfmittelräumdienst Es wird ausgeführt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräum- dienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bo- deneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Me- tern durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Son- dieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksflächen erforderlich, von der Erbacher Straße, der Hanauer Straße sowie der Odenwald- bahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzelnachweise des maßgeb- lichen Außenlärmpegels untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden Lärmpegelbereiche ermittelt (Erbacher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hieraus resultierende erfor- derliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile festgesetzt. Darüber hinaus wurden für die Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen festgesetzt. Die Ergebnisse der Lärmuntersuchung werden in den Umweltbereicht zur 1. Änderung des FNP aufgenommen. Die Hinweise zum Kampfmittelräumdienst werden berücksichtigt und im Bebauungsplanverfahren O 25 aufgenommen. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: auf de nen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor boden- eingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushub- arbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmit- telräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchge- führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Wir bitten bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flä- chen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lage- plans und der KMIS-R-Datei. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes herunter geladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi- schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessen- ten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentü- mer/Eigentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführ- ten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 551-2009 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Eine Kopie des Auftrages ist dem Kampfmittelräumdienst zur Kennt- nisnahme zuzusenden. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittel- räumdienst – weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 1.3 Gesundheitsamt, Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 26.02.2009): Sofern sichergestellt wird, dass im festzusetzenden Dorfgebiet durch geeignete bauliche oder planerische Maßnahmen im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städte- bau“ von tags 60 db(A) und nachts 45 db(A) eingehalten werden, bestehen keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächen- nutzungsplanes. Die Hinweise zum Immissionsschutz werden berücksichtigt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 025 – Hofgut Oberfeld – wurde der Verkehrslärm von der Erbacher Straße, der Hanauer Stra- ße sowie der Odenwaldbahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzel- nachweise des maßgeblichen Außenlärmpegels untersucht. Als Er- gebnis der Untersuchung wurden Lärmpegelbereiche ermittelt (Erba- cher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hier- aus resultierende erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile festgesetzt. Darüber hinaus wurden für die Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher Straße schalldämmende Lüftungsein- richtungen festgesetzt. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 5 1.4 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Straße 24, 64293 Darm- stadt (Schreiben vom 10.03.2009): Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel der VNB bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel dinglich zu sichern. Notwendige Leitungsumlegun- gen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtszeitig mit der HSE abzusprechen. Sparte Strom: Bei erhöhtem Leitungsbedarf kann eine Erweiterung des HSE-Versor- gungsnetzes erforderlich werden. Die Hinweise zu den Betriebsmitteln bei Entwidmung der Wegepar- zellen werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind nicht auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes zu bearbeiten, sondern erst bei Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben. Die Hinweise zur Stromversorgung werden zur Kenntnis genommen. 1.5 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camber- ger Straße 10, 60327 Frankfurt (Schreiben vom 18.03.2009): Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Arbeiten zur Erhal- tung der Bahnanlagen der benachbarten Odenwaldeisenbahn entste- henden Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschüt- terungen usw.) wird hingewiesen. Die Hinweise auf die von der Eisenbahnstrecke Darmstadt Hbf – Wie- belsbach-Heubach ausgehenden Immissionen werden zur Kenntnis genommen. In der Begründung zum Bebauungsplan O 25 sind diese Hinweise zum Betrieb der Eisenbahn bereits berücksichtigt. 1.6 Fünf Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Kon- rad Heinrich Leißler, Wingertstraße 36, 64380 Roßdorf (Schreiben vom 19.03.2009): Umweltbericht 2.3: Das Oberfeld ist als Offenland anzusehen, die „Anpflanzung von Ge- hölzen“ daran zu orientieren. Die Bezeichnung „LSG“ sollte schon hier erscheinen. Unter „Schutzgut Wasser“ sollte der Bach auch Bach genannt wer- den. Er führt meistens Wasser und der Brunnen, der ihn speist, ist ergiebig. Im Schreiben der Verbände zum Bebauungsplan O 25 wurde er- Der Hinweis zum Landschaftsschutzgebiet wird berücksichtigt. Eine entsprechende Formulierung wird in den Umweltbericht aufge- nommen. Der Anregung wird gefolgt. Der Begriff „Meiereigraben“ wird durch „Meiereibach“ ersetzt. Der Anregung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens O 25 ge- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1.4 Domäne Oberfeld, Hofmeierei 19.11.2013 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 6 wähnt, dass der Bach renaturiert worden ist. Zusammen damit soll- ten auch die denkmalgeschützten Kavernen in den Text aufgenom- men werden. Die Bauten an der Erbacher Straße und an der Westseite des Gehöfts sind für den Denkmalschutz unverzichtbar und für das dortige Land- schaftsbild prägend. Die Instandhaltung der „Dreibrunnen“ sei der Stadt wärmstens emp- fohlen. Die herausragende Bedeutung dieses Objekts für die Lokalge- schichte ist allbekannt. folgt. Das denkmalgeschützte historische Gewölbe als Wasserbehäl- ter wird in die Begründung zum Bebauungsplan O 25 aufgenommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zur nachhaltigen Siche- rung der als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sowie der prägenden Bauteile, wie die nördlich an der Erbacher Straße gelegene Wand und der südlich gelegene Turmbau, sind diese im Bebauungsplan O 25 durch Baulinien umfahren. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Dreibrunnenanlage wurde im Sommer 2011 saniert und steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.
anlage 3
19931 Zeichen
Erläuterungsbericht und Umweltbericht zur Änderung 1.4 des Flächennutzungsplanes
(Domäne-Oberfeld, Hofmeierei)
Inhalt
1. Erläuterungsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Geltungsbereich
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
2. Umweltbericht
2.1 Anlass und Aufgabe
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes
2.4.2 Schutzbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
2.4.4 Planungsalternativen
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
2.6 Maßnahmen zur Überwachung
2.7 Zusammenfassung
Anlage 3
1
1. Erläuterungsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
1.2 Geltungsbereich
Das Änderungsverfahren umfasst den Bereich der Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der
Erbacher Straße 125.
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
Im Geltungsbereich 1.4 soll die Fläche der Domäne Oberfeld, die ehemalige Hofmeierei für
eine Einrichtung zur Betreuung von behinderten Menschen im Zusammenhang mit der
bestehenden und zukünftigen Landwirtschaft genutzt werden. Zu den Wohn- und
Therapieeinrichtungen sollen Gebäude auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden.
Darüber hinaus sollen die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte sowie deren
Verkauf auf dem Gelände angesiedelt werden. Für diese Nutzungen soll auf der Fläche der
ehemaligen Hofmeierei im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein Dorfgebiet (MD)
ausgewiesen werden. Dies entspricht nicht den Inhalten des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Die Fläche, die als landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof
dargestellt ist, soll im Flächennutzungsplan in eine Mischbaufläche umgewandelt werden.
Die Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha.
Im Flächennutzungsplan ist der Hinweis auf die Denkmaltopographie enthalten, die das
gesamte Areal als Ensemble beinhaltet, sowie einzelne Gebäude als Kulturdenkmale
festgelegt hat. Diese Darstellungen bleiben erhalten.
Die Zusammenarbeit von landwirtschaftlichem Betrieb mit einer sozialtherapeutischen
Nutzung ist in dieser Form auf der Domäne Oberfeld gut angesiedelt. Die Darstellung als
gemischte Baufläche für das Areal des Aussiedlerhofes dient auch der Sicherung des
landwirtschaftlichen Betriebes, um die eigenen Produkte auch an dieser Stelle verarbeiten
und vermarkten zu können. Eine Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche
wird nicht vorgenommen.
2
Der Erläuterungsbericht zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird in der
Flächenbilanz im Teil D aufgrund der Flächenumwandlungen geändert. Die Flächenbilanz
weist folgende Werte auf (geänderte Werte sind in kursiv gedruckt):
derzeitige Realnutzung geplante Nutzung 2015
Nutzungsart
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.593 13
Gemischte Baufläche 115 1 166
(168 vorher)
1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 536 4
Sonderbaufläche 204 2 230 2
Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 927 8
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.101 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.305
(1.307 vorher)
11
Ökologisch wertvolles Grünland
595
5
713
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.123 66,5
Gesamtfläche 12.224 100,0 12.224 100, 0
3
2. Umweltbericht
2.1 Anlass und Aufgabe
Das Hofgut Oberfeld auf dem Gelände der ehemaligen Großherzoglichen Meierei wurde bis
2004 als Staatsdomäne landwirtschaftlich genutzt. 2006 wurde es von der „Stiftung Hofgut
Oberfeld“ erworben, die ein landwirtschaftliches und sozialtherapeutisches Modellprojekt
entwickeln will. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche
Basis für die Realisierung dieses Bauvorhabens geschaffen werden.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung soll ein neuer Bebauungsplan (O 25
– Hofgut
Oberfeld –) erstellt werden.
Größe und Lage
Die Hofanlage liegt im Naturraum Messeler Hügelland am östlichen Siedlungsrand von
Darmstadt-Mitte. Im Norden und Nordosten wird sie durch die Erbacher Straße, im Südosten
durch Weideflächen und im Westen durch das neue Wohngebiet O 17 – Erbacher
Straße/Judenteich – begrenzt. Nördlich der Erbacher Straße liegen zwei Splittersiedlungen,
die an die Ackerflächen des Oberfeldes angrenzen. Das Änderungsgebiet hat eine
Gesamtgröße von ca. 1,86 ha. Das Baugrundstück ist ca. 1,36 ha groß.
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes
Mit der Realisierung des Modelprojektes soll in Darmstadt ein neuer „kultureller Ort“
geschaffen werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
- Umstellung der Landwirtschaft auf ökologische Wirtschaftsweise
- Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Erwachsene mit Behinderungen
- Neuschaffung von Wohnungen für Behinderte, Betreuer sowie Landwirte und deren
Mitarbeiter
- Herstellung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte vor Ort
Auf dem Gelände des Hofgutes sind zur Realisierung des Bauvorhabens umfangreiche Um-
und Ausbaumaßnamen erforderlich. Das Nutzungskonzept sieht vor, die vorhandenen
Gebäude umzubauen, zu ergänzen und einige Gebäude neu zu errichten. Neben einem Cafe,
einem Hofladen und Werkstätten sind Wohnungen geplant. Die Rasenfläche innerhalb der
Hofanlage soll als Teil des Freiflächenkonzeptes erhalten und die Gesamtanlage an den
Außenseiten durch Grünflächen in den angrenzenden Landschaftsraum eingebunden werden.
Die landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes (ca. 134 ha) werden vom Hofgut
bewirtschaftet.
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben
Im Regionalplan Südhessen (2010) ist für das Plangebiet Siedlungsfläche-Bestand
dargestellt.
Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) soll der Durchgrünungsgrad erhöht und das
angrenzende Oberfeld als „Beliebter Erholungsbereich“ und „Siedlungstrennende Freifläche“
erhalten werden. Die Waldränder sind lineare Vernetzungselemente.
4
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) enthält die Darstellung
Aussiedlerhof und Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung. Im Süden grenzt ökologisch
wertvolles Grünland an und das Oberfeld ist Bereich für die Anpflanzung von Gehölzen.
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt für die angrenzenden
Freiflächen folgende Ziele dar:
Zwischen Hofgut und Baugebiet O 17 ist eine Grünverbindung bzw. ein Grünzug geplant.
Die südlich angrenzenden Grünlandflächen und Streuobstwiesen sind geplante Biotop-
Entwicklungsflächen.
Das nördlich angrenzende Oberfeld ist Landschaftsschutzgebiet und als wertvoller
Naherholungsraum und Klimaschutzfläche von Bebauung freizuhalten. Bäume und
Feldgehölze sind in der offenen Feldflur neu anzulegen.
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des
Umweltberichtes
Im Anschluss wird das Plangebiet in Bezug auf die Landschaftspotenziale verbal-
argumentativ bewertet. Die Umweltprüfung erfolgt durch den Vergleich der Darstellungen im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit der geplanten Darstellung als Baufläche bzw.
Dorfgebiet.
Die Bewertung stützt sich u. a. auf die im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt erarbeiteten
Ergebnisse („Abschichtung“). Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde ein
Umweltbericht für den Bebauungsplan O 25 erstellt, der angepasst an den Maßstab des
Flächennutzungsplanes für die Umweltprüfung verwendet wird.
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Flächennutzung
Das Änderungsgebiet ist bereits bebaut. Die fünfeckige Hofanlage besteht aus mehreren
Solitärgebäuden. Die Rasenfläche im Innenhof grenzt an teilversiegelte Schotter- und
Kiesflächen. Nur wenige Flächen bestehen aus Kopfsteinpflaster oder sind vollständig
versiegelt (z.B. im Eingangsbereich). Im Südosten liegen ein Reitplatz, ein Holzlager und
Weiden- bzw. Extensivwiesen. An den Außenseiten liegen Rasen- und Weideflächen.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet liegt im Bereich tonreicher Rotliegender Sedimente und Melaphyr (Messeler
Hügelland). Die wasserdurchlässigen lehmig-sandigen zum Teil steinigen Braunerden sind
durch Schwermetall- und Nitrateintrag gefährdet. Das Baugrundstück ist ca. 1,36 ha groß.
Davon sind ca. 4.134 m² überbaut (GRZ 0,3).
Altlasten und Altlastverdachtsflächen sind nicht vorhanden.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Im Flächennutzungsplan soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden. Dies
lässt nach den Inhalten der BauNVO eine größere Ausnutzung als die derzeitig vorhandenen
Gebäude zu. Trotz der erheblichen Zunahme an überbaubaren Flächen ist die
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen nur gering.
5
Schutzgut Klima/Luft
Das Plangebiet liegt in einer Übergangszone zwischen klimaaktiven Ackerflächen (Oberfeld)
und lockerer Siedlungsrandbebauung. Lokale ost- west gerichtete Flurwinde sind
nachgewiesen. Trotz leichter Hanglage werden lokale Windströmungen wegen der niedrigen
und lockeren Bebauung nur wenig beeinträchtigt. Örtliche Kaltluftbahn (Mulden und Rinnen)
sind nicht betroffen.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Geplante Neubaumaßnahmen können nur geringe Auswirkung auf den lokalen Luftaustausch
haben. Kleinklimatisch ausgleichende Grünflächen und der Baumbestand sollen weitgehend
erhalten bleiben.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Der südlich angrenzende Auenbereich
mit dem renaturierten Meiereibach bleibt erhalten.
Das Grundwasser liegt tiefer als 2 m unter Flur. Wasserschutzgebiete und ergiebige
Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung aus Versickerung
ist durch die vorhandene Bebauung und Versiegelung bzw. Teilversiegelung bereits stark
eingeschränkt.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Der Anteil an versiegelten Flächen kann durch Planungen nur geringfügig zunehmen. Von,
durch die Änderung möglichen Neubaumaßnahmen sind vor allem versiegelte und
teilversiegelte Flächen betroffen, so dass die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bzw. die
Grundwasserneubildung gering ist.
Schutzgut Pflanze und Tier
Die Hofflächen werden intensiv genutzt. Der ökologische Wert der wenigen Grünflächen ist
gering. Es dominieren Rasenflächen (Biotop-Nr. 11.225, 11.224). Kleinere Bereiche werden
als Extensivwiesen (Biotop-Nr. 06.310), Weide (Biotop-Nr. 06.200) und Garten (Biotop-Nr.
11.212) genutzt. Innerhalb des Plangebietes liegen nur wenige zum Teil standortfremde
Gehölze. Schützenswert sind laut Landschaftsplan Darmstadt die Alleebäume an der
Erbacher Straße sowie die Biotop-Entwicklungsfläche südlich des Baugrundstückes
(Grünland, Streuobstwiesen, kleines Fließgewässer).
Die alte Gebäudesubstanz und das naturnahe Umfeld lassen vermuten, das besonders
geschützte Fledermäuse und Vogelarten (Mauersegler, Rauchschwalbe, Eule) vorkommen.
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß §§ 23 bis
32 und §§ 39 bis 42 Bundesnaturschutzgesetz. Auch Schutzgebiete nach europäischem
Recht (Natura 2000) sind nicht betroffen.
Die nördlich der Erbacher Straße liegenden Ackerflächen (Oberfeld) sind mit Ausnahme
kleinerer Siedlungssplitter Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes der Stadt Darmstadt.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Von der Planung sind nur Biotope mit geringem ökologischem Wert betroffen. Die
schutzwürdigen Wiesen und Weidenbereiche im Süden einschließlich zwei alter Weiden sowie
die Baumallee an der Erbacher Straße bleiben erhalten.
Durch ein faunistisches Gutachten (siehe „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen,
Schwalben und Mauersegler im Hofgut am Oberfeld“ von Biologo – Beratende Ökologen)
wurde das Vorkommen von vier Fledermausarten und der Rauchschwalbe sowie
6
Brutvorkommen von Haussperling und Hausrotschwanz bestätigt. Brutvorkommen an
Gebäuden von Kohlmeise, Blaumeise und Amsel werden vermutet. Um den aufgefundenen
Bestand zu sichern, wurden in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf
Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Regelungen für Maßnahmen zum Artenschutz
aufgenommen.
Ferner wurde in den Bebauungsplan auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB der Hinweis auf die
Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 43 Abs. 8 BNatschG in
Bezug auf das Vorkommen von Fledermäusen und Rauchschwalben aufgenommen.
Schutzgut Erholung/Landschaftsbild
Das Hofgut ist Teil des seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzten Oberfeldes. Das
Oberfeld mit dem Park Rosenhöhe und dem angrenzenden Erholungswald ist
Naherholungsschwerpunkt und das wichtigste Naherholungsgebiet in Innenstadtnähe. Die
historische Hofanlage mit angrenzenden Pferdeweiden, Streuobstwiesen sowie alten
Arbeiterhäuschen und einer landschaftsprägende Baumallee an der Erbacher Straße ist gut
in die Landschaft integriert.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Die landschaftsästhetischen Folgen der Ausweisung als Baugebiet bzw. Dorfgebiet hängen
stark von der Art und Dimensionierung der geplanten Bebauung ab. Bei dem geplanten
behutsamen Aus- und Umbau ist eine landschaftsverträgliche Umsetzung der Planung
durchaus vorstellbar. Besonders das historische Erscheinungsbild der Hofanlage ist zu
berücksichtigen.
Durch Pflanzmaßnahmen kann der ästhetische Wert des Oberfeldes verbessert werden.
Schutzgut Mensch
Bis 2006 wurde das verpachtete Hofgut mit Saatgutlagerung, Maschinenunterständen und
Wohnhaus als Staatsdomäne ausschließlich konventionell-landwirtschaftlich genutzt und war
öffentlich nur eingeschränkt zugänglich.
Lärm
Das Plangebiet wird durch den Straßenverkehrslärm von der Erbacher Straße und der
Hanauer Straße (B 26) im Süden belastet. In ca. 200 m Entfernung läuft die Odenwaldbahn
am Hofgut vorbei.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Durch den geplanten Verkauf ökologisch erzeugter Produkte (Hofladen) sowie
Veranstaltungen wird ein attraktives Erholungsziel und kultureller Treffpunkt geschaffen.
Auf dem Hofgut entstehen neue Wohn- und Arbeitsplätze, sodass mit einem erhöhten PKW-
Verkehr zu rechnen ist. Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung werden notwendig. Der
Lärmschutz ist insbesondere bei geplanten Wohngebäuden zu berücksichtigen. Im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens O 25 wurde daher der Verkehrslärm von der Erbacher Straße,
der Hanauer Straße sowie der Odenwaldbahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzelnachweise des maßgeblichen
Außenlärmpegels untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden Lärmpegelbereiche
ermittelt (Erbacher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hieraus
resultierende erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile festgesetzt. Darüber hinaus
wurden für die Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher Straße
schalldämmende Lüftungseinrichtungen festgesetzt.
7
Kultur- und Sachgüter
Die Gesamtanlage steht als „Ehemalige Großherzogliche Meierei“ unter Denkmalschutz
(gemäß § 2 Absatz 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz). Geschützte Kulturdenkmale sind 2
Fachwerkhäuser, das ehemalige Gutshaus und der alte Kuhstall.
Auswirkungen der Flächennutzungsplan-Änderung:
Bei den geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu
berücksichtigen. Einzelne Bauabschnitte sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planung
Bei Nicht-Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass das Hofgut Oberfeld verfällt
und der kulturhistorische Wert der denkmalgeschützten Hofanlage verloren geht.
2.4.4 Planungsalternativen
Die vorhandene Bebauung, die Lage am Stadtrand und die unmittelbare Zuordnung zum
Oberfeld sind wesentliche Voraussetzungen, um das geplante Modellprojekt umzusetzen.
Alternative Standorte wurden deshalb nicht geprüft.
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
Um die negativen Auswirkungen der Planung zu reduzieren, sind folgende Maßnahmen bei
der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
- Verwendung wasserdurchlässiger Materialien bei Flächenbefestigungen
(Grundwasserneubildung) und Reduzierung des hohen Versiegelungsgrades
- Verbesserung des Kleinklimas durch Fassadenbegrünung, Erhalt und Neupflanzung
von Bäumen
- Verbesserung der landschaftlichen Einbindung durch Erhalt der Grünflächen
innerhalb und außerhalb der Hofanlage
- Erhalt des angrenzenden Auenbereiches (Süden) sowie der Baumallee
- Erstellung eines Gutachtens für geschützte Tierarten (Fledermäuse, Rauchschwalben,
Mauersegler)
- Erhalt der denkmalgeschützten historischen Anlage und behutsamer Aus- und Umbau
der vorhandenen Gebäude
Das Kompensationsdefizit beträgt nach hessischer Kompensationsverordnung ca. 7.228
Wertpunkte. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische
Aufwertungsmaßnahmen auf dem Oberfeld erfolgen.
2.6 Maßnahmen zur Überwachung
Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht
festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung unmittelbarer
Umweltauswirkungen erfolgen kann.
8
2.7 Zusammenfassung
Auf dem Gelände der ehemaligen Staatsdomäne Oberfeld soll ein ökologisch-
landwirtschaftliches und sozialtherapeutisches Modellprojekt realisiert werden.
Für das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan ein Aussiedlerhof und
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die geplante Ausweisung als Baufläche/Dorfgebiet
macht eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Parallel dazu wird ein neuer
Bebauungsplan erstellt.
Aufgabe war es, die Darstellungen im rechtkräftigen Flächennutzungsplan mit den
planerischen Auswirkungen der geplanten Änderung zu vergleichen.
Zusammenfassend wird die Eingriffserheblichkeit in folgender Tabelle dargestellt.
Schutzgut Erheblichkeit
Boden gering
Klima/Luft gering
Wasser gering
Pflanzen/Tiere gering bis mittel
Erholung/Landschaftsbild gering bis mittel
Mensch gering bis mittel
Kultur- und Sachgüter mittel
Die Umweltprüfung ergab, dass mit der geplanten Nutzungsänderung nur geringe bis
mittlere Beeinträchtigungen der Landschaftspotenziale verbunden sind. Standortalternativen
sind nicht vorhanden.
Die Umbau- und Ausbaumaßnahmen müssen behutsam unter besonderer Berücksichtigung
des Denkmalschutzes erfolgen. Die Lärmbelastung durch den Verkehr ist zu berücksichtigen.
Durch das faunistische Fachgutachten wurde festgestellt, dass im Plangebiet geschützte
Tierarten existieren. Es wurden vier Fledermausarten sowie Rauchschwalben gefunden. Durch
den Hinweis wird auf die sich daraus ergebende Erforderlichkeit eines naturschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens hingewiesen.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen auf dem
Oberfeld erreicht werden.
Die Dezernentin III:
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
anlage 6
303 Zeichen
Punkt 6: 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 (erneuter Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2013/0403) Bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA empfiehlt der Ausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (5)
- Erbacher Straße 125
- Hanauer Straße
- Wilhelminenstraße 1
- Niersteiner Straße 3
- Am Oberfeld
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0403
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.11.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00