1739/2026
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR: Rechtsnachfolge Wasser- und Bodenverband Wahn
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Mitteilung Ausschuss
2637 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 26.06.2026 1739/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 29.06.2026 Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR: Rechtsnachfolge Wasser- und Bodenverband Wahn Mit Beschluss v. 04.09.2025 hat der Rat der Stadt Köln der Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Wahn (WBV) sowie der Übernahme aller Aufgaben und Anla- gen des WBV durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB Köln) zuge- stimmt (Vorlage-Nr. 2482/2025). Die Mitglieder des WBV (StEB Köln und Abwasser- betrieb Troisdorf AöR) haben in 2025 die Auflösung des WBV beschlossen, der der- zeit abgewickelt wird (s. Vorlage-Nr. 1579/2026). Zum 01.01.2027 soll die StEB Köln als Rechtsnachfolgerin die Rechte und Pflichten des WBV übernehmen, wie sie im o.g. Beschluss des Rates der Stadt Köln beschrieben sind. Der WBV verfügt über Darlehen bei der NRW.BANK aus dem Investitionsprogramm Abwasser NRW (sog. IPA-Kredite), deren Restschuld zum 01.01.2027 1.913.109,00 € betragen wird. IPA-Kredite verfügen über günstigere Zinskonditionen als marktübliche Darlehen. Da auch die StEB Köln Darlehensnehmerin von IPA-Krediten bei der NRW.BANK ist, wurde die Übernahme der IPA-Kredite des WBV durch die StEB Köln zu den beste- henden Konditionen angefragt. Mit Schreiben vom 23.04.2026 hat die NRW.BANK der Schuldübernahme der IPA-Kredite des WBV zu den bestehenden Konditionen durch die StEB Köln unter der Voraussetzung der Unterzeichnung einer Schuldübernahme- erklärung seitens der StEB Köln sowie der Abgabe einer Bürgschaftserklärung durch die Stadt Köln zugestimmt. Mit Beschluss des Rates vom 27.03.2012 (Vorlage-Nr. 0849/2012) und Nichtbean- standung durch die Bezirksregierung Köln vom 24.04.2012 wurde der StEB Köln be- reits ein zeitlich unbefristeter Bürgschaftsrahmen für IPA-Kredite der NRW.BANK im Gesamtvolumen von 50,8 Mio. € eingeräumt. Von diesem Bürgschaftsrahmen werden aktuell 8,4 Mio. € in Anspruch genommen. Entsprechend hat die Bezirksregierung Köln mit Nachricht vom 10.06.2026 die Übernahme der verbleibenden IPA-Kredite des WBV durch die StEB Köln im Rahmen der bestehenden Bürgschaftszusage der Stadt Köln aus dem Jahr 2012 nicht beanstandet. Die angeforderte Schuldübernahmeerklärung seitens der StEB Köln sowie die Bürg- schaftserklärung durch die Stadt Köln sollen der NRW.BANK bis zum 01.08.2026 zur Verfügung gestellt werden, um die Übernahme der Verbindlichkeiten zum 01.01.2027 zu gewährleisten. 2 Der Finanzausschuss wird hiermit über den Schuldnerwechsel sowie die beabsichtigte Bürgschaftserklärung informiert. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1739/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 15:39