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1739/2026

Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR: Rechtsnachfolge Wasser- und Bodenverband Wahn

Mitteilung Ausschuss 26.06.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2026, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2637 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2026 
 1739/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 29.06.2026 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR: Rechtsnachfolge Wasser- und Bodenverband 
Wahn 
Mit Beschluss v. 04.09.2025 hat der Rat der Stadt Köln der Auflösung des Wasser- 
und Bodenverbandes Wahn (WBV) sowie der Übernahme aller Aufgaben und Anla-
gen des WBV durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB Köln) zuge-
stimmt (Vorlage-Nr. 2482/2025). Die Mitglieder des WBV (StEB Köln und Abwasser-
betrieb Troisdorf AöR) haben in 2025 die Auflösung des WBV beschlossen, der der-
zeit abgewickelt wird (s. Vorlage-Nr. 1579/2026). Zum 01.01.2027 soll die StEB Köln 
als Rechtsnachfolgerin die Rechte und Pflichten des WBV übernehmen, wie sie im 
o.g. Beschluss des Rates der Stadt Köln beschrieben sind.  
Der WBV verfügt über Darlehen bei der NRW.BANK aus dem Investitionsprogramm 
Abwasser NRW (sog. IPA-Kredite), deren Restschuld zum 01.01.2027 1.913.109,00 € 
betragen wird. IPA-Kredite verfügen über günstigere Zinskonditionen als marktübliche 
Darlehen. 
Da auch die StEB Köln Darlehensnehmerin von IPA-Krediten bei der NRW.BANK ist, 
wurde die Übernahme der IPA-Kredite des WBV durch die StEB Köln zu den beste-
henden Konditionen angefragt. Mit Schreiben vom 23.04.2026 hat die NRW.BANK der 
Schuldübernahme der IPA-Kredite des WBV zu den bestehenden Konditionen durch 
die StEB Köln unter der Voraussetzung der Unterzeichnung einer Schuldübernahme-
erklärung seitens der StEB Köln sowie der Abgabe einer Bürgschaftserklärung durch 
die Stadt Köln zugestimmt. 
Mit Beschluss des Rates vom 27.03.2012 (Vorlage-Nr. 0849/2012) und Nichtbean-
standung durch die Bezirksregierung Köln vom 24.04.2012 wurde der StEB Köln be-
reits ein zeitlich unbefristeter Bürgschaftsrahmen für IPA-Kredite der NRW.BANK im 
Gesamtvolumen von 50,8 Mio. € eingeräumt. Von diesem Bürgschaftsrahmen werden 
aktuell 8,4 Mio. € in Anspruch genommen. Entsprechend hat die Bezirksregierung 
Köln mit Nachricht vom 10.06.2026 die Übernahme der verbleibenden IPA-Kredite des 
WBV durch die StEB Köln im Rahmen der bestehenden Bürgschaftszusage der Stadt 
Köln aus dem Jahr 2012 nicht beanstandet.  
Die angeforderte Schuldübernahmeerklärung seitens der StEB Köln sowie die Bürg-
schaftserklärung durch die Stadt Köln sollen der NRW.BANK bis zum 01.08.2026 zur 
Verfügung gestellt werden, um die Übernahme der Verbindlichkeiten zum 01.01.2027 
zu gewährleisten.

2 
 
Der Finanzausschuss wird hiermit über den Schuldnerwechsel sowie die beabsichtigte 
Bürgschaftserklärung informiert.  
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1739/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.06.2026
Erstellt
10.06.2026 15:39