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V/0337/2014

Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde

Vorlagen 20.06.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5915 Zeichen

V/0337/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 1.07.2000 
(GV. NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW S. 185) werden in 
den zu bildenden Beirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde gewählt: 
 
 
a) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
1. 
 
1. 
 
2. 
 
2. 
 
 
 
b) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
3. 
 
3. 
 
4. 
 
4. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0337/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.06.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0337/2014 
c) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
5. 
 
5. 
 
6. 
 
6. 
 
7. 
 
7. 
 
 
d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
8. 
 
8. 
 
 
e) Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.  
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
9. 
 
9. 
 
10. 
 
10. 
 
 
f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
11. 
 
11. 
 
 
g) Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
12. 
 
12. 
 
 
h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
13. 
 
13.

- 3 - 
V/0337/2014 
 
i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
14. 
 
14. 
 
 
j) LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
15. 
 
15. 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
16. 
 
16. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von N a-
tur und Landschaft bei den unteren Landschaftsbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei 
Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 
 
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 
 
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz 
 vermitteln und 
 
3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. 
 
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus 
 
- 2 Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)  
 
- 2 Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) 
 
- 3 Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein -
Westfalen e.V. (LNU)  
 
- 1 Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordhrein -Westfalen e.V. 
(SDW) 
 
- 2 Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes 
 
- 1 Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.

- 4 - 
V/0337/2014 
 
- 1 Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreter des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
- 1 Vertreter des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage). Die o. a. 
Verbände wurden mit Schreiben vom 04.04.2014 aufgefordert, für die ihnen gemäß § 11 Abs. 4 
Satz 1 Landschaftsgesetz zustehende Zahl der M itglieder mindestens die doppelte Anzahl von 
Bewerbern vorzuschlagen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene 
Mindestzahl an Bewerbern - außer der Vorschlag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald La n-
desverband NRW e.V. – (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgese tzes / 
DVO) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO LG). Aus den Vorschlägen sind ordentl i-
che und stellvertretende Mitglieder zu wählen. 
 
Gemäß § 2 DVO LG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Bei-
rats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertr e-
tungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt h a-
ben, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt 
ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss statt. 
 
Gemäß § 1 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der A ufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einricht ungen bzw. Gremien kein ausgewogenes G e-
schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG 
hingewiesen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage-Vorlage-337-2014

5156 Zeichen

1
Anlage zur Vorlage V/0337/2014– Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde: 
 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
vorgeschlagen als 
Mitglied 
vorgeschlagen als 
Stellvertreter 
Bemerkung 
 
 
a) Bund für Umwelt und  
Naturschutz Deutschland (BUND) 
Landesverband NRW e.V. 
 
 
Als 1. Mitglied: 
 
1. Ulrike Brockmann-Krabbe 
 
 
2. Rita Clausing 
 
Als 2. Mitglied 
 
1. Prof. Dieter Schmalz 
 
 
2.  Robert Müller 
 
Stellvertreter des 1. Mitglieds 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat. 
 
2. Regina Schubert 
 
Stellvertreter des 2. Mitglieds 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat. 
 
2. Harald Nölle 
 
  
 
b) Naturschutzbund Deutschland 
(NABU) 
Landesverband NRW e.V. 
 
 
1. Lilmor Strumann 
 
2. Wolfgang Schürmann 
 
3. Karin Rietman 
 
4. Andreas Beulting 
 
5. Susanne Röpling 
 
6. Gerd-Uwe Lipkow 
 
  
Der Naturschutzbund Deutschland teilt 
mit, dass die nicht als ordentliches Mit- 
glied gewählten Kandidaten, auch für die 
Wahl des stellvertretenden Mitglieds zur 
Verfügung stehen. 
 
c) Landesgemeinschaft  
Naturschutz und Umwelt 
Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 
 
 
Als 1. Mitglied: 
 
1. Prof. Dr. Bernhard Surholt 
 
 
2. Theodora Bockem-Rohleder 
 
 
Als 2. Mitglied: 
 
1. Dr. Carsten Schmidt 
 
 
2. Dorothee Scharlau 
 
Stellvertreter des 1. Mitglieds 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat. 
 
2. Karsten Bölling 
 
 
Stellvertreter des 2. Mitglieds 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat 
 
2. Thomas Starkmann 
 
Die Landesgemeinschaft Naturschutz 
und Umwelt teilt mit, dass er die Wahl 
der jeweils unter 1 genannten Person 
als Mitglied und der unter 2 genannten 
Personen als Stellvertreter bevorzugen 
würde.

2
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
vorgeschlagen als 
Mitglied 
vorgeschlagen als 
Stellvertreter 
Bemerkung 
 
 
Als 3. Mitglied: 
 
1. Dr. Patrick-Johannes Wolf 
 
 
2. Manfred Röhlen 
 
 
Als 3. Mitglied: 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat  
 
2. Dr. Bernd Tenbergen 
 
d) Schutzgemeinschaft Deutscher 
Wald Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Franz Gemmeke 
 
1. Burkhard Schulte-Hötte 
 
Es wurden keine weiteren Personen 
vorgeschlagen. 
 
e) Westfälisch-Lippischer 
Landwirtschaftsverband e.V. 
 
 
1. Ulrich Oskamp 
 
2. Heinz-Georg Hartmann 
 
3. Günter Remke 
 
4. Michael Woermann 
 
5. Georg Schulze Dieckhoff 
 
6. Susanne Schulze Bockeloh 
 
  
Der Westfälisch-Lippische Landwirt- 
schaftsverband bittet um Berücksichti- 
gung in der genannten Reihenfolge. Die 
nicht als Mitglieder berücksichtigten 
Kandidaten stehen als stellvertretende 
Mitglieder zur Verfügung 
 
f) Waldbauernverband 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Benedikt Herold 
 
2. Reinhard Wattendrup 
 
3. Alfons Averweg 
 
  
Der Waldbauernverband bittet um Be- 
rücksichtigung in der genannten Reihen- 
folge. Die nicht als Mitglieder berück- 
sichtigten Kandidaten stehen als stell- 
vertretende Mitglieder zur Verfügung 
 
g) Landesverband  
Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. 
 
 
1. Martin Dahlmann 
 
 
2. Gerhard Ahrens  
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat  
 
2. Hermann Orschel 
 
 
Der Landesverband Gartenbau „Westfa- 
len-Lippe“ teilt mit, dass der nicht ge- 
wählte Bewerber aus der Wahl zum 
ordentlichen Mitglied ebenfalls für die 
Wahl zum Stellvertreter zur Verfügung 
steht. Aus Sicht des Verbandes sollte 
Herr Dahlmann als ordentliches Mitglied 
und Herr Ahrens als Stellvertreter ge- 
wählt werden.

3
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
vorgeschlagen als 
Mitglied 
vorgeschlagen als 
Stellvertreter 
Bemerkung 
 
 
h) Landesjagdverband 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Irmgard Hilgensloh 
 
2. Dietmar Renfert-Deitermann 
 
3. Franz-Josef Schulze Leusing 
 
 
 
 
Der Landesjagdverband teilt mit, dass 
die bei der Wahl als Mitglied nicht be- 
rücksichtigten Bewerber auch für die 
Wahl als Stellvertreter zur Verfügung 
stehen. Aus Sicht des Landesjagdver- 
bandes sollte Frau Hilgensloh als orden- 
tliches Mitglied gewählt werden. 
 
 
i) Fischereiverband  
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
1. Dr. Peter Gores 
 
 
 
2. Dr. Sebastian Bäumer 
 
 
1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat  
 
 
2. Horst Kröber 
 
 
 
Der Fischereiverband NRW bittet darum, 
die Vorschläge in der genannten Rei- 
henfolge zu berücksichtigen. Er teilt mit, 
dass die bei der Wahl der Mitglieder 
nicht berücksichtigten Bewerber auch für 
die Wahl des Stellvertreters zur Verfü- 
gung stehen.  
 
 
j) LandesSportBund  
Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
 
 
 
 
1. Jochen Temme 
 
 
2. Dietmar Wiese 
 
1. der bei der Mitgliedswahl unterlegene 
Kandidat 
 
2. Mechthild Sprock 
 
Der Landessportbund NRW teilt mit, 
dass der nicht gewählte Bewerber aus 
der Wahl zum ordentlichen Mitglied 
ebenfalls für die Wahl zum Stellvertreter 
zur Verfügung steht. Aus Sicht des Lan- 
dessportbundes sollte Herr Temme als 
ordentliches Mitglied und Herr Wiese als 
Stellvertreter gewählt werden. 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und 
Lippischer Imker e.V. 
 
 
 
 
 
1. Klaus Höse 
 
1. Antonie Averbeck 
 
Ersatzkandidat: 
 
1. Lothar Krüger

Beratungsverlauf (1)

10.09.2014 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0337/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37