V/0337/2014
Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde
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Beschlussvorlage
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V/0337/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde Beratungsfolge 02.07.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 1.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW S. 185) werden in den zu bildenden Beirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde gewählt: a) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Mitglied Stellvertretung 1. 1. 2. 2. b) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) Mitglied Stellvertretung 3. 3. 4. 4. Vorlagen-Nr.: V/0337/2014 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492-3300 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 25.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0337/2014 c) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) Mitglied Stellvertretung 5. 5. 6. 6. 7. 7. d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW) Mitglied Stellvertretung 8. 8. e) Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Mitglied Stellvertretung 9. 9. 10. 10. f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. Mitglied Stellvertretung 11. 11. g) Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. Mitglied Stellvertretung 12. 12. h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 13. 13. - 3 - V/0337/2014 i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 14. 14. j) LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. Mitglied Stellvertretung 15. 15. k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. Mitglied Stellvertretung 16. 16. Begründung: Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von N a- tur und Landschaft bei den unteren Landschaftsbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus - 2 Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - 2 Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) - 3 Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein - Westfalen e.V. (LNU) - 1 Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordhrein -Westfalen e.V. (SDW) - 2 Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes - 1 Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. - 4 - V/0337/2014 - 1 Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreter des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. - 1 Vertreter des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage). Die o. a. Verbände wurden mit Schreiben vom 04.04.2014 aufgefordert, für die ihnen gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 Landschaftsgesetz zustehende Zahl der M itglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Bewerbern - außer der Vorschlag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald La n- desverband NRW e.V. – (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgese tzes / DVO) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO LG). Aus den Vorschlägen sind ordentl i- che und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Gemäß § 2 DVO LG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Bei- rats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertr e- tungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt h a- ben, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss statt. Gemäß § 1 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der A ufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einricht ungen bzw. Gremien kein ausgewogenes G e- schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG hingewiesen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage-Vorlage-337-2014
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1 Anlage zur Vorlage V/0337/2014– Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde: Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertreter Bemerkung a) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband NRW e.V. Als 1. Mitglied: 1. Ulrike Brockmann-Krabbe 2. Rita Clausing Als 2. Mitglied 1. Prof. Dieter Schmalz 2. Robert Müller Stellvertreter des 1. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat. 2. Regina Schubert Stellvertreter des 2. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat. 2. Harald Nölle b) Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband NRW e.V. 1. Lilmor Strumann 2. Wolfgang Schürmann 3. Karin Rietman 4. Andreas Beulting 5. Susanne Röpling 6. Gerd-Uwe Lipkow Der Naturschutzbund Deutschland teilt mit, dass die nicht als ordentliches Mit- glied gewählten Kandidaten, auch für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds zur Verfügung stehen. c) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) Als 1. Mitglied: 1. Prof. Dr. Bernhard Surholt 2. Theodora Bockem-Rohleder Als 2. Mitglied: 1. Dr. Carsten Schmidt 2. Dorothee Scharlau Stellvertreter des 1. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat. 2. Karsten Bölling Stellvertreter des 2. Mitglieds 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat 2. Thomas Starkmann Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt teilt mit, dass er die Wahl der jeweils unter 1 genannten Person als Mitglied und der unter 2 genannten Personen als Stellvertreter bevorzugen würde. 2 Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertreter Bemerkung Als 3. Mitglied: 1. Dr. Patrick-Johannes Wolf 2. Manfred Röhlen Als 3. Mitglied: 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat 2. Dr. Bernd Tenbergen d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Franz Gemmeke 1. Burkhard Schulte-Hötte Es wurden keine weiteren Personen vorgeschlagen. e) Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. 1. Ulrich Oskamp 2. Heinz-Georg Hartmann 3. Günter Remke 4. Michael Woermann 5. Georg Schulze Dieckhoff 6. Susanne Schulze Bockeloh Der Westfälisch-Lippische Landwirt- schaftsverband bittet um Berücksichti- gung in der genannten Reihenfolge. Die nicht als Mitglieder berücksichtigten Kandidaten stehen als stellvertretende Mitglieder zur Verfügung f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Benedikt Herold 2. Reinhard Wattendrup 3. Alfons Averweg Der Waldbauernverband bittet um Be- rücksichtigung in der genannten Reihen- folge. Die nicht als Mitglieder berück- sichtigten Kandidaten stehen als stell- vertretende Mitglieder zur Verfügung g) Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. 1. Martin Dahlmann 2. Gerhard Ahrens 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat 2. Hermann Orschel Der Landesverband Gartenbau „Westfa- len-Lippe“ teilt mit, dass der nicht ge- wählte Bewerber aus der Wahl zum ordentlichen Mitglied ebenfalls für die Wahl zum Stellvertreter zur Verfügung steht. Aus Sicht des Verbandes sollte Herr Dahlmann als ordentliches Mitglied und Herr Ahrens als Stellvertreter ge- wählt werden. 3 Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertreter Bemerkung h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Irmgard Hilgensloh 2. Dietmar Renfert-Deitermann 3. Franz-Josef Schulze Leusing Der Landesjagdverband teilt mit, dass die bei der Wahl als Mitglied nicht be- rücksichtigten Bewerber auch für die Wahl als Stellvertreter zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Landesjagdver- bandes sollte Frau Hilgensloh als orden- tliches Mitglied gewählt werden. i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Dr. Peter Gores 2. Dr. Sebastian Bäumer 1. Der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat 2. Horst Kröber Der Fischereiverband NRW bittet darum, die Vorschläge in der genannten Rei- henfolge zu berücksichtigen. Er teilt mit, dass die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber auch für die Wahl des Stellvertreters zur Verfü- gung stehen. j) LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. 1. Jochen Temme 2. Dietmar Wiese 1. der bei der Mitgliedswahl unterlegene Kandidat 2. Mechthild Sprock Der Landessportbund NRW teilt mit, dass der nicht gewählte Bewerber aus der Wahl zum ordentlichen Mitglied ebenfalls für die Wahl zum Stellvertreter zur Verfügung steht. Aus Sicht des Lan- dessportbundes sollte Herr Temme als ordentliches Mitglied und Herr Wiese als Stellvertreter gewählt werden. k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 1. Klaus Höse 1. Antonie Averbeck Ersatzkandidat: 1. Lothar Krüger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0337/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37