V/0964/2015
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 2_Liste_zuschuesse
2180 Zeichen
Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015
lfd.
Nr.
Name/Anschrift des
Vereines
Stadtteil
angegebener
Wirkungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt,
b) Einzelveranstaltung,
c) besondere Aktivität,
d) Jubiläum
Bemerkungen
Projekt Einzelveran-
staltung
besondere
Aktivität
Jubiläum Grund in
2014
(Euro)
vorgeschlagen
in 2015 (Euro)
Die Anträge mit der lfd. Nummer 1 – 6 sind in der Sitzung der BV West am 20.08.2015 durch die Vorlage V/0524/2015 abschließend entschieden worden.
7.
Katholische
Kirchengemeinde
St. Anna
-Bücherei-
Frau Beate Frankrone
Dingbängerweg 61
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Investition für die
Neueinrichtung der
katholischen öffentlichen
Bücherei im umgebauten
Gemeindezentrum
./.
Der Kostenvoranschlag für die
Einrichtung beläuft sich auf
19.560 €. Hinzu kommen
Kosten für die Ausstattung in
Höhe von 10.200 €.
Der Zuschuss des
Bischöflichen General-
vikariats zur Maßnahme
beträgt 11.000 €
8.
Spielmannszug „Gut
Schlag“ Albachten
Herrn Andreas
Konermann
Schulze-Bremer-Str. 51
48308 Senden
Albachten
Albachten
x
3-Tagesfahrt zum
Schullandheim Voslapp
Ausstattung der
Jugendlichen
./.
Die Fahrt hat bereits im April
2015 stattgefunden.
Die Uniformen/Poloshirts sind
Anfang 2015 beschafft
worden.
9.
Bürgerverein für
Mecklenbeck e.V.
Bürgerzentrum Hof
Hesselmann
Herrn Egbringhoff
Am Hof Hesselmann 10
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Bezuschussung zu einer
Erneuerung der Gardinen
im Bürgerzentrum Hof
Hesselmann
./.
Gesamtkosten in Höhe von
3.026,86 € (laut vorliegendem
Angebot).
10.
DJK SC Nienberge
Nienberge
Nienberge,
Häger
X
Aufstellung eines
Schaukastens für die
Angebote des Vereins
./.
Voraussichtlicher Fehlbetrag
1.533 €
11.
Förderverein der
Katholischen Kita St.
Anna Mecklenbeck e.V.
Mecklenbeck
Mecklenbeck
X
Anschaffung eines
Spielgerätes
Fehlbetrag liegt bei 4.392,52 €
bei Gesamtkosten in Höhe von
6.596,84 €
Beschlussvorlage
2800 Zeichen
V/0964/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Lfd. Nr. Verein Zweck Zuschusshöhe 8 Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten Ausstattung der Jugendli- chen; Uniformen/Shirts 700,- € 9 Bürgerverein Mec k- lenbeck e.V. Hof Hesselmann Erneuerung der Gardinen im Hof Hesselmann 50% eines Angebotes; max. 1.500 € 10 DJK SC Nienberge Aufstellung eines Schaukas- tens für die Angebote des Vereins 750,- € 11 Förderverein der Ka- tholischen Kita St. Anna Mecklenbeck e.V. Anschaffung eines Spielgerä- tes 4.000 € 3. Den folgenden in Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten Zweck kein Zuschuss gewährt: Lfd. Nr. Verein Zweck 7 Katholischen Kirchengemeinde St. Anna –Bücherei- Investition für die Neueinrichtung der katholischen öffentlichen Bücherei 8 Spielmannszug „Gut Schlag“ Albach- ten Tagesfahrt des Vereins Vorlagen-Nr.: V/0964/2015 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 02534/5885410 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0964/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015 Zeile 15 Transferaufwendungen 5.450 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Die in der Anlage 2 aufgeführten Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten Bedarfe wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 12.11.2015 ausgesprochen. Diese so l- len nun durch die Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West Anlage 2: Übersicht über die vorliegenden Zuschussanträge
Anlage 1_Richtlinien
3115 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dingbängerweg 61
- Am Hof Hesselmann 10
- Bremer Straße 51
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0964/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37