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V/0964/2015

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 12.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.11.2015, TOP 6.5

Anlage 2_Liste_zuschuesse

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_Richtlinien

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Anlage 2_Liste_zuschuesse

2180 Zeichen

Anträge von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen für die Gewährung von Zuschüssen in 2015 
lfd. 
Nr. 
 
Name/Anschrift des 
Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener 
Wirkungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt,  
b) Einzelveranstaltung,   
c) besondere Aktivität, 
d) Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Projekt Einzelveran- 
staltung 
besondere 
Aktivität 
Jubiläum Grund in 
2014 
(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2015 (Euro) 
 
 
Die Anträge mit der lfd. Nummer 1 – 6  sind in der Sitzung der BV West am 20.08.2015 durch die Vorlage V/0524/2015 abschließend entschieden worden. 
 
7.  
 
Katholische 
Kirchengemeinde 
St. Anna 
-Bücherei- 
Frau Beate Frankrone 
Dingbängerweg 61 
48163 Münster  
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
   
X 
  
Investition für die 
Neueinrichtung der  
katholischen öffentlichen 
Bücherei im umgebauten 
Gemeindezentrum 
 
./. 
  
Der Kostenvoranschlag für die 
Einrichtung beläuft sich auf 
19.560 €. Hinzu kommen 
Kosten für die Ausstattung in 
Höhe von 10.200 €.  
Der Zuschuss des 
Bischöflichen General-
vikariats zur Maßnahme 
beträgt 11.000 € 
 
8. 
 
Spielmannszug „Gut 
Schlag“ Albachten 
Herrn Andreas 
Konermann  
Schulze-Bremer-Str. 51 
48308 Senden  
 
Albachten 
 
Albachten 
  x   
3-Tagesfahrt zum 
Schullandheim Voslapp 
 
Ausstattung der 
Jugendlichen  
 
./. 
  
Die Fahrt hat bereits im April 
2015 stattgefunden. 
 
Die Uniformen/Poloshirts sind 
Anfang 2015 beschafft 
worden.  
 
9. 
 
Bürgerverein für 
Mecklenbeck  e.V. 
Bürgerzentrum Hof 
Hesselmann 
Herrn Egbringhoff 
Am Hof Hesselmann 10 
48163 Münster 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck    
x 
  
Bezuschussung zu einer 
Erneuerung der Gardinen 
im Bürgerzentrum Hof 
Hesselmann  
./.   
Gesamtkosten in Höhe von 
3.026,86 € (laut vorliegendem 
Angebot). 
 
10. 
 
DJK SC Nienberge  
 
 
Nienberge 
 
Nienberge, 
Häger 
 
 X 
    
Aufstellung eines 
Schaukastens für die 
Angebote des Vereins  
./.   
Voraussichtlicher Fehlbetrag 
1.533 € 
 
11.  
 
Förderverein der 
Katholischen Kita St. 
Anna Mecklenbeck e.V. 
 
Mecklenbeck  
 
Mecklenbeck  
X 
    
Anschaffung eines 
Spielgerätes 
   
Fehlbetrag liegt bei 4.392,52 € 
bei Gesamtkosten in Höhe von 
6.596,84 €

Beschlussvorlage

2800 Zeichen

V/0964/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen.  
 
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten 
Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 
 
Lfd. Nr. Verein Zweck Zuschusshöhe 
8 Spielmannszug „Gut 
Schlag“ Albachten 
Ausstattung der Jugendli-
chen; Uniformen/Shirts  
  700,- € 
9 Bürgerverein Mec k-
lenbeck e.V. 
Hof Hesselmann 
Erneuerung der Gardinen im 
Hof Hesselmann 
50% eines Angebotes;  
max. 1.500 € 
10 DJK SC Nienberge Aufstellung eines Schaukas-
tens für die Angebote des 
Vereins 
  750,- € 
11 Förderverein der Ka-
tholischen Kita St. 
Anna Mecklenbeck 
e.V. 
Anschaffung eines Spielgerä-
tes 
4.000 € 
 
 
3. Den folgenden in Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen wird für den beantragten 
Zweck kein Zuschuss gewährt:  
 
Lfd. Nr. Verein Zweck 
7 Katholischen Kirchengemeinde St. 
Anna –Bücherei-  
Investition für die Neueinrichtung der 
katholischen öffentlichen Bücherei 
8 Spielmannszug „Gut Schlag“ Albach-
ten 
Tagesfahrt des Vereins   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0964/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
02534/5885410 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0964/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2015   
Zeile 15 Transferaufwendungen  5.450  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten 
Bedarfe wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung 
des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West am 12.11.2015 ausgesprochen. Diese so l-
len nun durch die Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.  
 
 
i.V. 
gez.  
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 1:  Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West  
Anlage 2:  Übersicht über die vorliegenden Zuschussanträge

Anlage 1_Richtlinien

3115 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dingbängerweg 61
  • Am Hof Hesselmann 10
  • Bremer Straße 51

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Details

Aktenzeichen
V/0964/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37