A-M/0001/2023
Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße und der Ostmarkstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
A-M-0001-2023
5984 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV-Mitte Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße und der Ostmarkstraße Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, • auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, • nach intensiven internen Vorberatungen und • nach einer Bürger:innenveranstaltung mit den betroffenen Anwohner:innen und Eigentümer:innen die Admiral-Scheer-Straße umzubenennen. 2. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Ostmarkstraße umzubenennen. 3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald • eine Bürger:innenveranstaltung stattgefunden hat und • die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 4. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte regt gegenüber dem Rat an, analog vorzugehen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah zu einer Bürger:innenveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen Antrag A-M/0001/2023 Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung Mitte an der Veranstaltung eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Bürger:innenveranstaltung das weitere Prozedere zu beschreiben und die Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der beiden betroffenen Straßen zu erläutern. 6. Um Vorschläge der von den Straßenumbenennungen betroffenen Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. Begründung Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus vergeben wurden, durch Herrn Dr. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel war es, diejenigen Straßennamen zu identifizieren, die den Nationalsozialismus verherrlichen bzw. nationalsozialistisches Gedankengut transportieren und damit im Widerspruch zu den demokratischen Werten der Bundesrepublik stehen. Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch https://www.stadt- muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu der Untersuchung). Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. Die Bezirksvertretung ist der Auffassung, dass die Admiral-Scheer-Straße und die Ostmarkstraße Kriterien erfüllen, die ein weiteres Festhalten an diesen Namen nicht erlauben. Die Bezirksvertretung Mitte sieht gewichtige Gründe gegeben, die einem Festhalten an den bisherigen Namen entgegenstehen. In diesem Entscheidungsprozess hat die Bezirksvertretung Mitte zwischen • den Interessen der Anwohner:innen und Eigentümer:innen und • dem öffentlichen Interesse, mit Straßennamen keine Personen und Orte zu würdigen, die den Werten unserer Demokratie widersprechen, abgewogen. Im Einzelnen: • Admiral-Scheer-Straße: Admiral Scheer war ab dem Jahr 1916 Flottenchef. Am 5. September 1917 wurden mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zwei Todesurteile gegen die der Meuterei beschuldigten Matrosen Max Reichpietsch und Albin Köbis vollstreckt. Beide Todesurteile werden auch in der heutigen Forschung aufgrund von Verfahrensfehlern und Ungereimtheiten im Verhalten der Marineführung als „Justizmord“ bezeichnet. Im August 1918 wurde Scheer zum Chef des Admiralsstabs und der neugegründeten Seekriegsleitung ernannt. Obwohl auch er die militärische Lage als aussichtslos einschätzte, stimmte er dem Plan zu, die gesamte Flotte Ende Oktober 1918 in eine letzte große Seeschlacht gegen die Grand Fleet auslaufen zu lassen. Der Plan konnte aufgrund des Widerstandes der meuternden Mannschaften nicht mehr durchgeführt werden. Sowohl seine Zustimmung zu den als „Justizmord“ zu klassifizierenden Todesurteilen als auch seine militaristisch getriebenen und menschenverachtenden Planungen zu einer letzten Seeschlacht im Wissen um die Vernichtung der Flotte, verbunden mit unzähligen Toten, stehen im Wiederspruch zu den Werten unseres Grundgesetzes. • Ostmarkstraße: Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen des Bundesgebiets – letztmals im Rahmen der Unterzeichnung der Zwei+Vier-Verträge am 12. September 1990 und in der Folge im Grundgesetz für das wiedervereinigte Deutschland am 3. Oktober 1990 – abschließend und ohne Vorbehalte definiert. Dem steht die Bezeichnung Ostmark entgegen. Die Bezeichnung „Ostmark“ verneint eine Eigenstaatlichkeit Österreichs und verbindet dies implizit mit einer Zugehörigkeit zum deutschen Staatsgebiet. Der Begriff „Ostmark“ ist der von den Nationalsozialisten verwandte Name für das Gebiet des vormaligen Staates Österreich nach dem „Anschluss“ am 12.03.1938 (Einmarsch der deutschen Wehrmacht) an das Deutsche Reich. In diesem zeitlichen Kontext erfolgte die Umbenennung eines Teils des Bohlwegs in „Ostmarkstraße“ – zusammen mit der Benennung weiterer Straßen mit Österreichbezug – am 01.11.1938. Andere Deutungen, wie u. a. durch den Hauptausschuss der Stadt Münster am 1. Dezember 1958 angenommen, scheiden nach der vorgenannten Motivationslage rund um die Straßenbenennungen im Jahr 1938 aus und sind – von Geschichtswissenschaftlern abgesehen – im Sprachgebrauch unüblich. Münster, den 13. Januar 2023 Kai Meyer vor dem Esche Carsten Fuest Martin Honderboom Gina Auer Svenja Kuzniarek Laura Maxellon Anne Herbermann Keyvan Dalili Marita Otte Ulrike Kötter Helene Wolf Stephan Nonhoff Hans-Christoph Vogelberg Claudia Scholz Achim Specht Martin Grewer Paavo Czwikla Gerwin Karafiol
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ostmarkstraße
- Admiral-Scheer-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-M/0001/2023
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 16.01.2023 15:27