0083/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender in städtischen Grünanlagen,Tempo Lastenräder - , Aktenzeichen 37/24
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0083/2026 Freigabedatum 12.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender in städtischen Grünanlagen,Tempo Lastenräder - , Aktenzeichen 37/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt es, dass durch die voraussichtliche Aufstellung des entwickelten Schildes für eine größere Rücksicht- nahme den Anregungen des Petenten teilweise gefolgt werden kann. Im Übrigen schließt sich der Ausschuss der Verwaltungsmeinung an und lehnt aus rechtlichen Gründen den Einsatz von Pollern - um Lastenräder in ihrer Geschwindigkeit abzubremsen- ab. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt in seiner Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Maßnahmen vor, um Menschen in städtischen Grünanlagen besser gegen die Gefahren zu schützen, die von Las- tenradfahrenden aufgrund erhöhter Fahrgeschwindigkeit ausgehen. Hierzu schlägt der Petent vor, Gebotsschilder aufzustellen, die an eine vernünftige Fahrweise appellieren, oder Poller zu installieren, um eine Reduzierung der Geschwindigkeit herbeizu- führen. (Anlage 2) Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW am 05.01.2026 eine Stel- lungnahme, datiert vom 18.12.2025, mit folgendem Prüfergebnis übermittelt: „Die Rücksichtnahme auf Zufußgehende in Parks ist der Stadtverwaltung ein wichtiges Anlie- gen. Wenn besonders viele Zufußgehende auf den Wegen unterwegs sind, müssen Radfah- rende langsam und rücksichtsvoll fahren sowie auch absteigen, wenn es die Situation erfor- dert. Zu den aufgeführten Vorschlägen: • Eine StVO-Beschilderung, um auf diesem Konflikt hinzuweisen, gibt es nicht. Die Fuß- verkehrsbeauftragte der Stadt Köln hat daher zuletzt ein Schild für eine größere Rück- sichtnahme untereinander entwickelt, welches im nächsten Jahr an ausgewählten Standorten aufgestellt werden soll. Auf der von Ihnen genannten Örtlichkeit wird die- ses Schild voraussichtlich aufgestellt. • Das Einrichten von Pollern ist durch den sogenannten Poller-Erlass des Landesminis- terium NRW stark eingeschränkt. Das Einsetzen von Pollern, um Lastenräder in ihrer Geschwindigkeit abzubremsen ist nicht rechtmäßig. Vielmehr appelliert die Verwaltung alle Verkehrsteilnehmer auf die gegenseitige Rücksichtnahme. Zudem möchten wir auf die ersten Paragrafen der StVO verweisen, wo es heißt: Die Teilnahme am Straßen- verkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“ Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt zudem mit, dass im Rahmen der Hand- lungsmöglichkeiten weiterhin nach Lösungen für den beschriebenen Konflikt gesucht wird. Anlage
Anlage 2 Eingabe
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Köln, 05.12.2025 PER E-MAIL Stadt Köln Bezirksvertretung Lindenthal c/o Bezirksbürgermeister Roland Schüler Bezirksrathaus Lindenthal - Aachener Str. 220 Bürgereingabe gem. §24 GO NRW [Ersteinreichung: 05.03.2024] Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender am „Nordfeld“ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend sende ich Ihnen eine aktualisierte Version meiner Bürgereingabe mit der BiOe diese erneut der zuständigen Stelle innerhalb der Kölner Stadt -Verwaltung zuzuleiten. Die Eingabe ha Oe ich zuvor bereits am 05.03.2024 eingereicht, ohne dass seitdem irgendeine ReakRon erfolgte. Ich biOe darum, dass Sie die Verwaltung ermahnen, die Regelungen der Gemeindeordnung ernst zu nehmen und de n W illen des Landtags NRW als rechtsnormgebender Instanz zu wahren. Auch wenn vielleicht irgendjemandem das Thema inhaltlich nicht gefällt, so muss ich mich doch als Bürger darauf verlassen können, dass die Stadt Köln korrekt, fristgerecht und rechtmäßig mit solchen Eingaben umgeht. Ich möchte mit meiner nachstehenden Bürgereingabe ein Bewusstsein dafür erreichen, dass die Erholungssuchenden in den Grünanlagen –hier: Nordfeld/Müngersdorf– besser gegen die Gefahren geschützt werden müssen, die von Menschen mit der unverantwortlichen Fahrweise von Radfahrenden insbesondere von solchen mit sog. „Lastenrädern“ ausgehen. Lassen Sie mich biOe zunächst vorwegschicken, dass ich selbst auch sehr gerne mit dem Rad fahre und insofern biOe nicht geisRg in eine der gängigen „Schubladen“ einsorRert werde. Am Kulturkampf der VerkehrsmiOel beteilige ich mich nicht. Es ist jedoch so, dass es staRsRsch/mathemaRsch auf der Hand liegt, dass mit zunehmender Anzahl der Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, auch zwangsläufig die Zahl derjenigen zugenommen hat, die unbeherrscht und rücksichtslos agieren. Aus Sicht von Sicherheitsexperten und Prüfstellen sind Lastenräder durchaus potenziell gefährlich, vor allem wegen Masse, Größe und Fahrverhalten: Sie sind schwerer und weniger wendig als normale Fahrräder, was bei hoher Geschwindigkeit oder voller Ladung die Gefahr von Unfällen erhöht. Die KombinaRon aus Fahrweise und schwerer Masse mulRpliziert insofern das GefährdungspotenRal im Falle eines Unfalls. 1 Ich gehe davon aus, dass dies niemand ernsthab bezweifelt. In der Schweiz besteht sogar schon tlw. Führerscheinpflicht. 1 Vgl. Rudolph, Marius: E rhöhtes Risi ko für schwere Unfälle. Unfallforschung der Versicherer fordert Gewichtsbegrenzung für Lastenräder auf Radwegen, Version vom 18. Juni 2025, 14:55 Uhr, online abruLar unter <hNps://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/lastenraeder-unfaelle-risiko-unfallforscherin- fordert-gewichtsbegrenzung-100.html>, zuletzt abgerufen am 05.12.2025. Anlass meiner Bürgereingabe ist jedoch kein generelles Unbehagen gegenüber Lastenrädern, sondern eine –nicht nur potenzielle– Gefahrenstelle am Nordfeld in Müngersdorf, bei der die verschiedenen Statusgruppen, die immer mal wieder in stadträumliche Konflikte verwickelt werden, im Wortsinn aufeinanderprallen. Die Stelle ist nachfolgend abgebildet: Markierung: Weg am Nordfeld in Müngersdorf, Bilder © 2025 Google, Bilder © 2025 AeroWest, Airbus Maxar Technologies, Kartendaten © GeoBasis-DE/BKG (© 2009). Ich musste nun schon häufig beobachten, dass dort Räder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren, da dies durch die elektrische Unterstützung des Antriebs ermöglicht wird. Was im normalen Straßenverkehr vielleicht noch in Ordnung ist, stellt sich jedoch bei Fahrten in Parks und Grünanlagen als sehr bedrohlich für die übrigen Menschen und Tiere vor Ort dar. Um -verständlicherweise- zu vermeiden, die laute und stressige Aachener Str. in Müngersdorf entlangzufahren, weichen viele mit ihrem Rad auf den Rudolf -Harbig-Weg und dessen Verlängerung bis zum Brauweilerweg am Nordfeld aus. Diese Gerade ist einige hundert Meter lang. Der Bereich ist zudem einerseits als Hundefreilauffläche ausgewiesen und andererseits von Wohngebieten umschlossen und dient somit vielen als Erholungsgebiet für Spaziergänge. Folglich laufen dort viele Menschen mit ihren Kindern und Hunden umher. Vor allem natürlich bei schönem WeOer und/oder am Wochenende etc. Genauso wie im Straßenverkehr, sollten also Menschen mit Fahrzeugen (hier: Radfahrende) Rücksicht nehmen oder sich bewusst sein, dass sie bei Unfällen eine entsprechende Schuld oder Mitschuld tragen könnten. Leider ist sehr ob das Gegenteil in den konkreten Handlungen beobachtbar. Der Grund dafür könnte sein: Der Weg ist nicht sehr breit, aber schnurgerade angelegt. Vermutlich weil sich bei Anlage des Weges niemand vorstellen konnte, dass große, schnelle, schwere Räder dort entlang brausen und sich den Platz mit Erholungssuchenden teilen müssen. Dass es sich um einen geraden Weg handelt, ermuRgt jedenfalls die Nutzerinnen und Nutzer von Fahrrädern erhebliche Geschwindigkeit aufzunehmen. Normale Räder ohne Anhänger oder Lastenträger nehmen dabei noch relaRv wenig Raum ein. Man kann sich dann gut aus dem Weg gehen. Zumindest wenn man Räder von vorne kommen sieht. Leider rasen jedoch auch ob Räder unbemerkt von hinten heran, ohne sich adäquat und rechtzeiRg bemerkbar zu machen. In den breiten Lastenrädern befinden sich ein oder manchmal auch mehrere Kinder oder HausRere. Natürlich befinden sich aber auch Kinder und HausRere erst recht als Erholungssuchende auf den Wegen in Grünanlagen. Wenn nun ein solches Lastenrad-Geschoss mit geschätzt fast 30 km/h einen Spazierweg entlangfährt, dann wird es für alle Beteiligten sehr gefährlich. Offenbar sind einige Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern kogniRv überfordert zwischen Straßenverkehr und Fahrten durch Grünanlagen zu unterscheiden. Ob habe ich jetzt schon gesehen, dass die Fahrerinnen und Fahrer wild gesRkulierend und klingelnd die Fußgänger (mit Kindern oder Hunden) anherrschen, um Platz zu machen. RichRg traurig und wütend war ich, als ein Radfahrer einen kleinen Hund angefahren hat, der danach eingeschläfert werden musste (Das war 2023; kurz vor der ersten Einreichung meiner Bürgereingabe). Ähnliche Geschichten haben vermutlich viele zu erzählen, die diesen Weg ob nutzen. Als Spaziergänger bin ich -vor allem mit Hund– stets „mit Puls“ unterwegs, weil ich befürchte, dass jederzeit einer dieser rasenden Geschosse an mir vorbeirauscht (im besten Fall). Auf die Idee, dass die eigenen Räder eigene Bremsen haben, scheinen jedenfalls viele nicht zu kommen. Manche fühlen sich offenbar regelrecht beleidigt und in Ihrer Persönlichkeit zurückgesetzt, wenn sie ihre Geschwindigkeit verringern oder gar bremsen müssen. Der Eindruck entsteht jedenfalls. Hier aufgrund des FortschriOs in der Radtechnologie ein potenRell gefährlicher Konflikt zwischen verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmern entstanden, der m.E. nicht einfach übergangen werden kann und eines verwaltungsmäßigen Eingreifens bedarf. Auch Menschen mit Rädern haben Pflichten und müssen sich an Regeln halten. Lösungsansatz: Eine konkrete Verbesserung könnte mit verhältnismäßig geringem Aufwand erreicht werden. Sei es mit einfachen Gebotsschildern, die an eine vernünbige Fahrweise appellieren oder durch entsprechende Verkehrsmöblierung („Poller“), die dazu anhalten, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Genauso, wie einfache Poller an Rolltreppen die Menschen davon abhalten sollen, diese mit Kinderwagen zu betreten, um nicht sich selbst und andere zu gefährden, so wäre dies hoffentlich auch vor Ort möglich. Vorteil: Für Radfahrende mit herkömmlichen Rädern ändert sich dann nichts (außer, dass vielleicht ein Nachdenken einsetzt) und Lastenräder sind gezwungen, die Geschwindigkeit zu verringern bzw. gar nicht erst eine unvertretbare Geschwindigkeit aufzunehmen. Natürlich haben die ExperRnnen und Experten in der Verwaltung möglicherweise noch andere oder bessere Ideen für dieses Thema. WichRg wäre mir nur, dass es endlich in irgendeiner Art und Weise angegangen wird, bevor die absehbare Gefahr sich in Form von weiteren Unfällen konkreRsiert. Bei Fragen und Hinweisen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brückenstraße 5
- Aachener Straße 220
- Brauweilerweg
- Rudolf-Harbig-Weg
- Straße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0083/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 14:29