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0083/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender in städtischen Grünanlagen,Tempo Lastenräder - , Aktenzeichen 37/24

Beschlussvorlage Ausschuss 12.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1100 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung 
mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich 
demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit 
anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

3304 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0083/2026 
Freigabedatum 
12.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender in 
städtischen Grünanlagen,Tempo Lastenräder - , Aktenzeichen 37/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. 
 
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt es, dass 
durch die voraussichtliche Aufstellung des entwickelten Schildes für eine größere Rücksicht-
nahme den Anregungen des Petenten teilweise gefolgt werden kann. 
 
Im Übrigen schließt sich der Ausschuss der Verwaltungsmeinung an und lehnt aus rechtlichen 
Gründen den Einsatz von Pollern - um Lastenräder in ihrer Geschwindigkeit abzubremsen- 
ab. 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent schlägt in seiner Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Maßnahmen vor, um 
Menschen in städtischen Grünanlagen besser gegen die Gefahren zu schützen, die von Las-
tenradfahrenden aufgrund erhöhter Fahrgeschwindigkeit ausgehen. 
 
Hierzu schlägt der Petent vor, Gebotsschilder aufzustellen, die an eine vernünftige Fahrweise 
appellieren, oder Poller zu installieren, um eine Reduzierung der Geschwindigkeit herbeizu-
führen. (Anlage 2) 
 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat der Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW am 05.01.2026 eine Stel-
lungnahme, datiert vom 18.12.2025, mit folgendem Prüfergebnis übermittelt: 
 
„Die Rücksichtnahme auf Zufußgehende in Parks ist der Stadtverwaltung ein wichtiges Anlie-
gen. Wenn besonders viele Zufußgehende auf den Wegen unterwegs sind, müssen Radfah-
rende langsam und rücksichtsvoll fahren sowie auch absteigen, wenn es die Situation erfor-
dert. 
Zu den aufgeführten Vorschlägen: 
 
• Eine StVO-Beschilderung, um auf diesem Konflikt hinzuweisen, gibt es nicht. Die Fuß-
verkehrsbeauftragte der Stadt Köln hat daher zuletzt ein Schild für eine größere Rück-
sichtnahme untereinander entwickelt, welches im nächsten Jahr an ausgewählten 
Standorten aufgestellt werden soll. Auf der von Ihnen genannten Örtlichkeit wird die-
ses Schild voraussichtlich aufgestellt. 
 
• Das Einrichten von Pollern ist durch den sogenannten Poller-Erlass des Landesminis-
terium NRW stark eingeschränkt. Das Einsetzen von Pollern, um Lastenräder in ihrer 
Geschwindigkeit abzubremsen ist nicht rechtmäßig. Vielmehr appelliert die Verwaltung 
alle Verkehrsteilnehmer auf die gegenseitige Rücksichtnahme. Zudem möchten wir auf 
die ersten Paragrafen der StVO verweisen, wo es heißt: Die Teilnahme am Straßen-
verkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“ 
 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt zudem mit, dass im Rahmen der Hand-
lungsmöglichkeiten weiterhin nach Lösungen für den beschriebenen Konflikt gesucht wird. 
 
 
 
Anlage

Anlage 2 Eingabe

8219 Zeichen

Köln, 05.12.2025 
 
PER E-MAIL 
Stadt Köln 
Bezirksvertretung Lindenthal 
c/o Bezirksbürgermeister Roland Schüler 
Bezirksrathaus Lindenthal - Aachener Str. 220 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW [Ersteinreichung: 05.03.2024] 
Maßnahmen zum Schutz Erholungssuchender am „Nordfeld“  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren,  
nachfolgend sende ich Ihnen eine  aktualisierte Version meiner Bürgereingabe  mit der BiOe 
diese erneut der zuständigen Stelle innerhalb der Kölner Stadt -Verwaltung zuzuleiten. Die 
Eingabe ha Oe ich zuvor bereits am 05.03.2024 eingereicht, ohne dass seitdem irgendeine 
ReakRon erfolgte. Ich biOe darum, dass Sie die Verwaltung ermahnen, die Regelungen der 
Gemeindeordnung ernst zu nehmen und de n W illen des Landtags NRW als 
rechtsnormgebender Instanz zu wahren. Auch wenn vielleicht irgendjemandem das Thema 
inhaltlich nicht gefällt, so muss ich mich doch als Bürger darauf verlassen können, dass die 
Stadt Köln korrekt, fristgerecht und rechtmäßig mit solchen Eingaben umgeht.  
Ich möchte mit meiner nachstehenden Bürgereingabe ein Bewusstsein dafür erreichen, dass 
die Erholungssuchenden in den Grünanlagen –hier: Nordfeld/Müngersdorf– besser gegen die 
Gefahren geschützt werden müssen, die von Menschen mit der unverantwortlichen Fahrweise 
von Radfahrenden insbesondere von solchen mit sog. „Lastenrädern“ ausgehen. 
Lassen Sie mich biOe zunächst vorwegschicken, dass ich selbst auch sehr gerne mit dem Rad 
fahre und insofern biOe nicht geisRg in eine der gängigen „Schubladen“ einsorRert werde. Am 
Kulturkampf der VerkehrsmiOel beteilige ich mich nicht.  
Es ist jedoch so, dass es staRsRsch/mathemaRsch auf der Hand liegt, dass mit zunehmender 
Anzahl der Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, auch zwangsläufig die Zahl derjenigen 
zugenommen hat, die unbeherrscht und rücksichtslos agieren.  Aus Sicht von 
Sicherheitsexperten und Prüfstellen sind Lastenräder durchaus potenziell gefährlich, vor allem 
wegen Masse, Größe und Fahrverhalten: Sie sind schwerer und weniger wendig als normale 
Fahrräder, was bei hoher Geschwindigkeit oder voller Ladung die Gefahr von Unfällen erhöht. 
Die KombinaRon aus Fahrweise und schwerer Masse mulRpliziert insofern das 
GefährdungspotenRal im Falle eines Unfalls.
1 Ich gehe davon aus, dass dies niemand ernsthab 
bezweifelt. In der Schweiz besteht sogar schon tlw. Führerscheinpflicht. 
1 Vgl. Rudolph, Marius: E rhöhtes Risi ko für schwere Unfälle. Unfallforschung der Versicherer fordert 
Gewichtsbegrenzung für Lastenräder auf Radwegen, Version vom 18. Juni 2025, 14:55 Uhr, online abruLar unter 
<hNps://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/lastenraeder-unfaelle-risiko-unfallforscherin-
fordert-gewichtsbegrenzung-100.html>, zuletzt abgerufen am 05.12.2025.

Anlass meiner Bürgereingabe ist jedoch kein generelles Unbehagen gegenüber Lastenrädern, 
sondern eine –nicht nur potenzielle– Gefahrenstelle am Nordfeld in Müngersdorf, bei der die 
verschiedenen Statusgruppen, die immer mal wieder in stadträumliche Konflikte verwickelt 
werden, im Wortsinn aufeinanderprallen. Die Stelle ist nachfolgend abgebildet: 
Markierung: Weg am Nordfeld in Müngersdorf, Bilder © 2025 Google, Bilder © 2025 AeroWest, Airbus Maxar Technologies, 
Kartendaten © GeoBasis-DE/BKG (© 2009). 
Ich musste nun schon häufig beobachten, dass dort Räder mit deutlich überhöhter 
Geschwindigkeit fahren, da dies durch die elektrische Unterstützung des Antriebs ermöglicht 
wird. Was im normalen Straßenverkehr vielleicht noch in Ordnung ist, stellt sich jedoch bei 
Fahrten in Parks und Grünanlagen als sehr bedrohlich für die übrigen Menschen und Tiere vor 
Ort dar.  
Um -verständlicherweise- zu vermeiden, die laute und stressige Aachener Str. in Müngersdorf 
entlangzufahren, weichen viele mit ihrem Rad auf den Rudolf -Harbig-Weg und dessen 
Verlängerung bis zum Brauweilerweg am Nordfeld aus. Diese Gerade ist einige hundert Meter 
lang. Der Bereich ist zudem einerseits als Hundefreilauffläche ausgewiesen und andererseits 
von Wohngebieten umschlossen und dient somit vielen als Erholungsgebiet für Spaziergänge. 
Folglich laufen dort viele Menschen mit ihren Kindern und Hunden umher. Vor allem natürlich 
bei schönem WeOer und/oder am Wochenende etc. 
Genauso wie im Straßenverkehr, sollten also Menschen mit Fahrzeugen (hier: Radfahrende)  
Rücksicht nehmen oder sich bewusst sein, dass sie bei Unfällen eine entsprechende Schuld 
oder Mitschuld tragen könnten. Leider ist sehr ob das Gegenteil in den konkreten Handlungen 
beobachtbar. Der Grund dafür könnte sein: Der Weg ist nicht sehr breit,  aber schnurgerade 
angelegt. Vermutlich weil sich bei Anlage des Weges niemand vorstellen konnte, dass große, 
schnelle, schwere Räder dort entlang brausen und sich den Platz mit Erholungssuchenden 
teilen müssen.  
Dass es sich um einen geraden Weg handelt,  ermuRgt jedenfalls die Nutzerinnen und Nutzer 
von Fahrrädern erhebliche Geschwindigkeit aufzunehmen. Normale Räder ohne Anhänger 
oder Lastenträger nehmen dabei noch relaRv wenig Raum ein. Man kann sich dann gut aus 
dem Weg gehen. Zumindest wenn man Räder von vorne kommen sieht. Leider rasen jedoch

auch ob Räder unbemerkt von hinten heran, ohne sich adäquat und rechtzeiRg bemerkbar 
zu machen.  In den breiten Lastenrädern befinden sich ein oder manchmal auch mehrere 
Kinder oder HausRere.  
Natürlich befinden sich aber auch Kinder und HausRere erst recht als Erholungssuchende auf 
den Wegen in Grünanlagen.  Wenn nun ein solches Lastenrad-Geschoss mit geschätzt fast 30 
km/h einen Spazierweg entlangfährt, dann wird es für alle Beteiligten sehr gefährlich. 
Offenbar sind einige Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern kogniRv überfordert 
zwischen Straßenverkehr und Fahrten durch Grünanlagen zu unterscheiden. Ob habe ich 
jetzt schon gesehen, dass die Fahrerinnen und Fahrer wild gesRkulierend und klingelnd die 
Fußgänger (mit Kindern oder Hunden) anherrschen, um Platz zu machen.  RichRg traurig und 
wütend war ich, als ein Radfahrer einen kleinen Hund angefahren hat, der danach 
eingeschläfert werden musste (Das war 2023;  kurz vor der ersten Einreichung meiner 
Bürgereingabe). Ähnliche Geschichten haben vermutlich viele zu erzählen, die diesen Weg 
ob nutzen. Als Spaziergänger bin ich -vor allem mit Hund– stets „mit Puls“ unterwegs, weil 
ich befürchte, dass jederzeit einer dieser rasenden Geschosse an mir vorbeirauscht (im 
besten Fall). 
Auf die Idee, dass die eigenen Räder eigene Bremsen haben, scheinen jedenfalls viele nicht 
zu kommen. Manche fühlen sich offenbar regelrecht beleidigt und in Ihrer 
Persönlichkeit zurückgesetzt, wenn sie ihre Geschwindigkeit verringern oder gar bremsen 
müssen.  Der Eindruck entsteht jedenfalls. Hier aufgrund des FortschriOs in der 
Radtechnologie ein potenRell gefährlicher Konflikt zwischen verschiedenen Gruppen von 
Verkehrsteilnehmern entstanden, der m.E. nicht einfach übergangen werden kann und eines 
verwaltungsmäßigen Eingreifens bedarf. Auch Menschen mit Rädern haben Pflichten und 
müssen sich an Regeln halten. 
Lösungsansatz: Eine konkrete Verbesserung könnte mit verhältnismäßig geringem Aufwand 
erreicht werden. Sei  es mit einfachen Gebotsschildern, die an eine vernünbige Fahrweise 
appellieren oder durch entsprechende Verkehrsmöblierung („Poller“), die dazu anhalten, die 
Geschwindigkeit zu reduzieren. Genauso, wie einfache Poller an Rolltreppen die 
Menschen davon abhalten sollen, diese mit Kinderwagen zu betreten, um nicht sich selbst 
und andere zu gefährden, so wäre dies hoffentlich auch vor Ort möglich.  Vorteil: Für 
Radfahrende mit herkömmlichen  Rädern ändert sich dann nichts (außer, dass vielleicht 
ein Nachdenken einsetzt) und Lastenräder sind gezwungen, die Geschwindigkeit zu 
verringern bzw. gar nicht erst eine unvertretbare Geschwindigkeit aufzunehmen.  Natürlich 
haben die ExperRnnen und Experten in der Verwaltung möglicherweise noch andere oder 
bessere Ideen für dieses Thema. WichRg wäre mir nur, dass es endlich in irgendeiner Art 
und Weise angegangen wird, bevor die absehbare Gefahr sich in Form von weiteren 
Unfällen konkreRsiert. 
Bei Fragen und Hinweisen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Herzlichen Dank und freundliche 
Grüße

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brückenstraße 5
  • Aachener Straße 220
  • Brauweilerweg
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Straße 22

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Details

Vorlagen-Nr.
0083/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.01.2026
Erstellt
09.01.2026 14:29