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Änderungsantrag zum „Änderungsantrag zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Begleitbeschlüsse (AN/2091/2021H)“

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/2102/2021 vom 04.10.2021

Stand: Am 04.10.2021 im Finanzausschuss endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.10.2021 AN/2102/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 04.10.2021 Änderungsantrag zum „Änderungsantrag zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Begleitbeschlüsse (AN/2091/2021H)„ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, folgenden Änderungsantrag zum „Änderungsantrag zu TOP 8.1 - Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Begleitbeschlüsse (AN/2091/2021)“ bitten wir in die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 04.10.2021 aufzu- nehmen. Beschluss: Der Beschluss wird um folgenden Punkt 15 ergänzt: 15. Gelder, die von der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nicht verausgabt werden können, fließen in den städtischen Haushalt zurück. Damit die Gelder auch nach dem Rückfluss dem ursprünglichen Zuwendungszweck erhalten bleiben, sind die zurückgezahlten Beträge ab dem Haushaltsjahr 2022 ohne Abzug der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zur Verfügung zu stellen und entsprechend in der Haushalts- aufstellung zu berücksichtigen. Begründung: Erfolgt mündlich. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.10.2021

    Finanzausschuss

    TOP 8.1.3.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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