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Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gemäß § 4 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 2 (1) der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 200109 vom 18.02.2020

Stand: Am 19.02.2020 im Kommunalwahlausschuss (Kommunalwahl 2025) ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 19.02.2020

    Kommunalwahlausschuss (Kommunalwahl 2025)

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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