Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gemäß § 4 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit § 2 (1) der Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Beschlussvorlage 200109 vom 18.02.2020
Stand: Am 19.02.2020 im Kommunalwahlausschuss (Kommunalwahl 2025) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 4.5 MB
Beratungsverlauf
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19.02.2020
Kommunalwahlausschuss (Kommunalwahl 2025)
TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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