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A-KS/0002/2020

Wohnungstauschprämie für Seniorinnen und Senioren - Größere Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen

Anregungen der KSVM 04.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 8.1

A-KS-0002-2020

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A-KS-0002-2020

3904 Zeichen

Münster, 30.10.2020 
Anregung nach § 24 GO NRW  
Seniorinnen und Senioren, die große Wohnungen zugunsten kleinerer 
Wohnungen frei machen (Wohnungstausch) erhalten unter 
bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie. Die Stadt Münster 
stellt hierfür jährlich 100.000,00 € zur Verfügung.  
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 
26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster
folgende Anregung zu geben: 
Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die große Wohnungen zugunsten 
kleinerer Wohnungen frei machen (Wohnungstausch) erhalten unter 
bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie. Zu den Voraussetzungen 
zählen insbesondere die Verringerung der Wohnfläche und die persönliche 
Situation wie beispielsweise die Einkommens- und Vermögenslage. 
Die Stadt Münster stellt hierfür jährlich 100.000,00 € zur Verfügung. 
Begründung: 
In Münster gibt es zahlreiche ältere Menschen, die großen Wohnraum 
bewohnen. Oftmals werden diese Wohnungen nur von einer Person bewohnt 
An  
den Rat der Stadt Münster 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
48127 Münster  
Hans Kurth 
Vorsitzender 
Kontakt: 
Geschäftsstelle 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Ingrid Dierkes  
48127 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-33 62 
Fax: 02 51/4 92-77 22 
seniorenvertretung@stadt-
muenster.de 
Privat: 
Hanseller Straße 31 
48161 Münster 
Telefon: 02533 42 25 
hkurth1@web.de  
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
an den Rat Nr. A-KS/0002/2020

2 
und sind deshalb so groß, dass sie kaum noch bewirtschaftet werden 
können. Erschwerend kommt hinzu, dass viele dieser Wohnungen in der 
Regel nicht bzw. nur unzureichend barrierefrei sind.  
Diese Seniorinnen und Senioren wären durchaus bere it, ihre Wohnungen 
zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein 
entsprechendes Angebot verbunden mit einem finanziellen Anreiz gäbe. 
Zwar arbeitet die Beratungsstelle „Hilfen beim Umzug“ beim Amt für 
Wohnungswesen und Quartiersentwicklung  der Stadt Münster eng mit der 
Stiftung Magdalenenhospital, die gemäß ihren Stiftungsrichtlinien Zuschüsse 
für den Umzug, die Renovierung der bisherigen bzw. zukünftigen Wohnung 
und doppelte Mieten gewähren kann, zusammen, wenn es darum geht 
beispielsweise schwerbehinderte Menschen oder Personen mit einem 
Pflegegrad in eine passende Wohnung zu vermitteln, aber die Stiftung 
finanziert nachrangig in einem mildtätigen Sinne, d.h. wenn die Pflegekasse 
etc. bereits Mittel bereitgestellt hat und die umziehende Pe rson weitere 
Kosten nicht selbst finanzieren kann. 
Dieses bewährte System soll durch einen weiteren Baustein ausgebaut 
werden. Für Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die nicht die Kriterien 
für eine Förderung durch das Wohnungsamt und die Stiftung erfüllen, die 
aber dennoch bereit sind, eine größere Wohnung zugunsten einer kleineren 
Wohnung freizumachen, soll mit einer Prämie ein Anreiz geboten werden. 
Um nach Möglichkeit Mitnahmeeffekte so gering wie möglich zu halten, 
könnten Voraussetzung für die Prämie im 
- räumlichen Bereich  einer Reduzierung der aktuell genutzten 
Wohnfläche auf die zukünftig genutzte Wohnfläche um mindestens 
ein Drittel und im 
- finanzieller Bereich in Anlehnung an den Wohnberechtigungsschein 
(WBS) der Einkommensgruppe B ( = 40 bis 60% oberhalb der 
Einkommensgruppe A)  
sein. Ferner sollte die maximale Höhe der Prämie auf 5.000 € pro Umzug 
begrenzt sein. 
Durch einen Wohnungstausch besteht die hervorra gende Möglichkeit, zum 
einen die frei werdenden größeren Wohneinheiten für Familien mit Kindern, 
die aktuell in Münster dringend adäquaten Wohnraum suchen, zu vergeben

3 
und zum anderen mit kleineren, barrierefreien bzw. barrierearmen 
Wohneinheiten Seniorinnen und Senioren wohnlich besser zu versorgen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Hans Kurth

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 8.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hanseller Straße 31

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Details

Aktenzeichen
A-KS/0002/2020
Typ
Anregungen der KSVM
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 17:17