A-KS/0002/2020
Wohnungstauschprämie für Seniorinnen und Senioren - Größere Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen
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A-KS-0002-2020
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Münster, 30.10.2020 Anregung nach § 24 GO NRW Seniorinnen und Senioren, die große Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen (Wohnungstausch) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie. Die Stadt Münster stellt hierfür jährlich 100.000,00 € zur Verfügung. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster folgende Anregung zu geben: Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die große Wohnungen zugunsten kleinerer Wohnungen frei machen (Wohnungstausch) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie. Zu den Voraussetzungen zählen insbesondere die Verringerung der Wohnfläche und die persönliche Situation wie beispielsweise die Einkommens- und Vermögenslage. Die Stadt Münster stellt hierfür jährlich 100.000,00 € zur Verfügung. Begründung: In Münster gibt es zahlreiche ältere Menschen, die großen Wohnraum bewohnen. Oftmals werden diese Wohnungen nur von einer Person bewohnt An den Rat der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 48127 Münster Hans Kurth Vorsitzender Kontakt: Geschäftsstelle Amt für Bürger- und Ratsservice Ingrid Dierkes 48127 Münster Telefon: 02 51/4 92-33 62 Fax: 02 51/4 92-77 22 seniorenvertretung@stadt- muenster.de Privat: Hanseller Straße 31 48161 Münster Telefon: 02533 42 25 hkurth1@web.de Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat Nr. A-KS/0002/2020 2 und sind deshalb so groß, dass sie kaum noch bewirtschaftet werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass viele dieser Wohnungen in der Regel nicht bzw. nur unzureichend barrierefrei sind. Diese Seniorinnen und Senioren wären durchaus bere it, ihre Wohnungen zugunsten einer kleineren Wohnung aufzugeben, wenn es denn ein entsprechendes Angebot verbunden mit einem finanziellen Anreiz gäbe. Zwar arbeitet die Beratungsstelle „Hilfen beim Umzug“ beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster eng mit der Stiftung Magdalenenhospital, die gemäß ihren Stiftungsrichtlinien Zuschüsse für den Umzug, die Renovierung der bisherigen bzw. zukünftigen Wohnung und doppelte Mieten gewähren kann, zusammen, wenn es darum geht beispielsweise schwerbehinderte Menschen oder Personen mit einem Pflegegrad in eine passende Wohnung zu vermitteln, aber die Stiftung finanziert nachrangig in einem mildtätigen Sinne, d.h. wenn die Pflegekasse etc. bereits Mittel bereitgestellt hat und die umziehende Pe rson weitere Kosten nicht selbst finanzieren kann. Dieses bewährte System soll durch einen weiteren Baustein ausgebaut werden. Für Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren), die nicht die Kriterien für eine Förderung durch das Wohnungsamt und die Stiftung erfüllen, die aber dennoch bereit sind, eine größere Wohnung zugunsten einer kleineren Wohnung freizumachen, soll mit einer Prämie ein Anreiz geboten werden. Um nach Möglichkeit Mitnahmeeffekte so gering wie möglich zu halten, könnten Voraussetzung für die Prämie im - räumlichen Bereich einer Reduzierung der aktuell genutzten Wohnfläche auf die zukünftig genutzte Wohnfläche um mindestens ein Drittel und im - finanzieller Bereich in Anlehnung an den Wohnberechtigungsschein (WBS) der Einkommensgruppe B ( = 40 bis 60% oberhalb der Einkommensgruppe A) sein. Ferner sollte die maximale Höhe der Prämie auf 5.000 € pro Umzug begrenzt sein. Durch einen Wohnungstausch besteht die hervorra gende Möglichkeit, zum einen die frei werdenden größeren Wohneinheiten für Familien mit Kindern, die aktuell in Münster dringend adäquaten Wohnraum suchen, zu vergeben 3 und zum anderen mit kleineren, barrierefreien bzw. barrierearmen Wohneinheiten Seniorinnen und Senioren wohnlich besser zu versorgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Kurth
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hanseller Straße 31
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Details
- Aktenzeichen
- A-KS/0002/2020
- Typ
- Anregungen der KSVM
- Datum
- 04.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 17:17