3171/2020
Städtebauliches Planungskonzept Östlich im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach; Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)
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Anlage 2 Stadtplanungsamt Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Östlich Im Falkenhorst in Köln - Porz - Urbach
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Az Vorlagen-Nummer 3171/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Östlich im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach; Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel „Östlich im Falkenhorst“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis im weiteren Be- bauungsplanverfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Östlich im Falkenhorst" ist eine der Wohnbaureserveflächen (7.08) aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welches vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 20.12.2016 (1028/2015) beschlossen wurde. Die Entwicklung dieser Wohnbaufläche auf Grund- lage des notwendigen Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Verfahren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver- schiedene Umweltgutachten erstellt. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 19.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Be- bauungsplanes 76399/04 "Östlich Im Falkenhorst Köln-Porz-Urbach" gefasst. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) beschlossen (3843/2019). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 18.06. - 02.07.2020 statt. Die Bürgerin- nen und Bürger konnten während dieses Zeitraumes den Aushang am Bezirksrathaus Porz sowie im Stadthaus Deutz - Westgebäude ansehen. Insgesamt sind acht schriftliche Stellungnahmen einge- gangen, die sich im Wesentlichen mit den Themen Verkehrsaufkommen, Erschließung, Stellplätze, soziale Infrastruktur und der Einzelhandelsversorgung des Quartiers auseinandersetzen. Die detail- lierten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahme der Verwaltung zur Be- rücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in der Anlage 4 enthalten. Eine Auflistung der Ver- fasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Ziel der Planung Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ liegt im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Urbach, wird von der Kennedystraße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 6,6 ha. Vorrangiges Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes 76399/04 ist zum einen die Entwicklung von Wohnraum und die Sicherung des Freiraumangebots. Zum anderen soll die vom Rat der Stadt Köln priorisierte Schul- baumaßnahme (Projektnummer 118, GY Porz), der Neubau einer weiterführenden Schule, auf dem südlichen Teilbereich des Plangebietes planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden. Für die ehemals festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof besteht heute kein Bedarf mehr. Deshalb sollen auf dem Grundstück nördlich der Kennedystraße circa 250 Wohneinhei- ten, eine Kindertageseinrichtung sowie eine weiterführende Schule entstehen. 3 Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ befindet sich am nördlichen Ortsrand von Porz-Urbach und grenzt direkt an den Friedhof Leidenhausen an. Nördlich des Friedhofes befindet sich eine weitere Wohnungsbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welche den Arbeitstitel „Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil“ trägt. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs dieser beiden Entwicklungsflächen findet eine städtebauliche Gesamtbetrachtung statt. Beide Plan- gebiete durchlaufen ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren werden jedoch in einem gemein- samen Qualifizierungsverfahren betrachtet. Hierzu wurde von der Vorhabenträgerin ein städtebauli- cher Wettbewerb ausgelobt. Es ist das erklärte städtebauliche Ziel eine geordnete Siedlungs- und Ortsrandarrondierung, sowohl für den Stadtteil Urbach, als auch für den Stadtteil Eil zu entwickeln. Für die beiden Wettbewerbsgebiete „Östlich Im Falkenhorst“ und „Leidenhausener Straße“ werden städtebaulich und landschaftlich attraktive Lösungen unter Berücksichtigung der Ortsrandgestaltung sowie der unterschiedlichen Belange von neuer und alter Bewohnerschaft gesucht. Die städtebauli- chen Konzeptionen haben zur Aufgabe, die unterschiedlichen Bestandteile des künftigen Wohnquar- tiers unter Berücksichtigung der Anforderungen an Klimaschutz und Klimawandel in eine ausgewoge- ne Gesamtkonzeption zu überführen und in den heterogenen Umfeldern zwei lebenswerte und attrak- tive neue Wohnstandorte zu entwickeln. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung wurden im Rahmen der ersten Sit- zung des Preisgerichtes (Auftaktkolloquium) vorgestellt und diskutiert. Teil des Preisgerichts sind un- ter anderem die politischen Vertreter der einzelnen Fraktionen. Die Ergebnisse der Diskussion haben Eingang in die Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb und damit in die Aufgabenstellung für die teilnehmenden Büros des Qualifizierungsverfahrens gefunden. Somit wurde sichergestellt, dass die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im weiteren Bebauungsplanverfahren be- rücksichtigt werden. Planungs- und Nutzungskonzept Innerhalb des Planungsgebiets sollen circa 250 neue Wohneinheiten in einer dem Standort ange- messenen Dichte im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme realisiert werden. Daher wer- den als Maß der baulichen Nutzung leicht erhöhte Werte gegenüber den Obergrenzen der Baunut- zungsverordnung für ein allgemeines Wohngebiet (WA) angestrebt. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,5 betragen. Alle Wohneinheiten sollen in Form von Ge- schosswohnungsbau realisiert werden. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhaben- trägerin hat am 05.07.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich- net. Entsprechend des KoopBLM werden 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungs- bau errichtet. Damit leistet die Planung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von kostengünstigem Wohnraum. Zentrale Vorgabe für die Planung ist eine städtebauliche Abrundung der bestehenden Ortsrandbe- bauung nördlich der Kennedystraße in Porz-Urbach. Als Art der Nutzung wird im nördlichen Teilbe- reich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgeschlagen. Für den südlichen Teilbereich soll eine Ge- meinbedarfsfläche entsprechend der Entwicklung der weiterführenden Schule festgesetzt werden. Die geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutzrechtlicher Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Außerdem wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet: - Artenschutzprüfung Stufe I (für beide Plangebiete) - Artenschutzprüfung Stufe II (für beide Plangebiete) - Archäologische Sachverhaltsermittlung 4 - Lärmgutachten - Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept - Umweltprüfung / Umweltbericht - Biotopkartierung und -bewertung - Baumkartierung und -bewertung - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Luftschadstoffuntersuchung Des Weiteren wurden in Vorbereitung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren zwei Vorunter- suchungen zu den Themen Lärm und Verkehr durchgeführt. Vorberatungen Aufstellungsbeschluss (3843/2019): Bezirksvertretung Porz 30.01.2020 mit Änderungen empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 geändert beschlossen Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3843/2019) Bezirksvertretung Porz 30.01.2020 mit Änderungen empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 geändert beschlossen Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Aushangplakat § 3 Abs. 1 BauGB 3 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB 4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB 4.1 Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung
Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)
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Stadt Köln Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 1 von 10 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab- satz 1 BauGB – Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Stadthaus Deutz vom 18.06.2020 bis zum 02.07.2020 durchgeführt. Es sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung- nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Eingaben- st eller Datum An- schreiben / Eingangs- datum Stellungnahme Berücksich- tigung Ja/Nein/ Kenntnis- nahme Stellungnahme der Verwaltung Schriftliche Stellungnahmen 1 1.1 Person A 16.07.2020 Die Anbindung an die vorhandenen Straßen wird beschrieben, nicht jedoch, wie die jetzt schon sehr stark belasteten und überfüllten Straßen die zusätzlichen Verkehre verkraf- ten sollen? Durch die geplante Bebauung sind doch zu- sätzlich sehr viele Fahrzeuge zu erwarten. Allein durch die Schule besonders zu der ganz normalen "Hauptverkehrszeit". Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird eine Ver- kehrsuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis einer Voruntersuchung für das Plange- biet Östlich Im Falkenhorst ist, dass die umliegenden Straßen die Neuverkehre aufnehmen können. Einzig am Knotenpunkt Frankfurter Straße / Kennedystraße muss das Programm der Lichtsignalanlagen opti- miert werden, sodass der zum jetzigen Zeitpunkt be- reits überlastete Knotenpunkt leistungsfähiger wird. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 2 von 10 2 2.1 P erson B 08.07.2020 Es ist sicherzustellen, dass künftige Eigen- tümer und Mieter auf diese Beeinträchti- gung durch nächtlichen Lärm des dortigen Frachtverkehrs und Starts von lauten Frachtmaschinen morgens zwischen 3 und 4 Uhr hingewiesen werden. Ja Im Bebauungsplanverfahren wird eine Schalltechni- sche Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse werden durch textliche oder zeichne- rische Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenom- men, wodurch sichergestellt wird, dass gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse gegeben sind. 2.2 Falkenhorst Nord Erschließung Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Schubertstrasse nicht als Zubringer für an- liefernde Eltern zu der dortigen Schule I Kita genutzt wird. Dieser Verkehr muss aus- schließlich über die Kennedystrasse erfol- gen. Ja Die Pkw-Erschließung des Plangebietes Östlich Im Falkenhorst und der Kita sowie der Schule erfolgt über die Kennedystraße. An der Schubertstraße wird es lediglich eine Bus- schleuse geben, welche für die Buslinie 160 vorge- sehen ist. Die Buslinie 160 soll die weiterführende Schule und das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ an den ÖPNV anbinden. 2.3 Ebens o muss dafür Sorge getragen werden, dass für die Bewohner der neuen Bebauung ausreichend Parkplätze zur Verfügung ste- hen. Realistisch sind mind. 2 Fahrzeuge pro Haushalt. Anmerkung: Die für die Anwohner vorgesehenen Park- möglichkeiten in der Anliegerstrasse Schu- bertstrasse werden schon heute zuneh- mend von Bewohnern des Falkenhorst be- legt. Im Falkenhorst sind für die dortigen Anwohner bei weitem nicht ausreichend Parkplätze vorhanden. Darüber hinaus hat ein privater Parkplatzanbieter für Fluggäste im Parkhaus der Falkenhorst-Anlage 80 Nein In der Auslobung zu dem städtebaulichen Wettbe- werb, der vor dem Bebauungsplanverfahren durch- geführt wird, ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 St. je WE bzw. 1 St. je 2 WE (im Geschosswohnungsbau bei Wohnungen < 50 m²) vorgesehen. Zudem sind 20% Besucherstellplätze im öffentlichen Straßen- raum in den neuen Straßen zu planen. Der Stellplatzschlüssel richtet sich nach der Stell- platzsatzung der Stadt Köln. Die Hinweise zu dem Parkhaus Falkenhorst-Anlage 80 werden zur Kenntnis genommen. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 3 von 10 Parkplätze angemietet und so der Nutzung durch die dortigen Bewohner entzogen. (Anlage: Unterschriftenliste Anlieger mit 14 Unterschriften) 3 3.1 Person C 07.07.2020 Die „Einkauf-Situation“ ist bereits heute stark verbesserungsbedürftig. Alle Nahver- sorger - sowohl in Urbach als auch in Eil - sind überlastet, da Anzahl der Bewohner in beiden Gebieten stark zugenommen hat. Die Anzahl der Supermärkte jedoch nicht! Ist geplant, einen weiteren Nahversorger zu eröffnen, der den Mehrbedarf mit abdecken würde? Falls nicht, sollte dies in der Pla- nung berücksichtigt werden! Kenntnis- nahme Derzeit wird innerhalb des Plangebietes „Östlich Im Falkenhorst“ die Ansiedlung eines kleinflächigen Ein- zelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² als integrierter Einzelhandelsstandort ge- prüft. 4 4.1 Person D 26.06.2020 Es sollen wieder wertvolle Grünflächen bzw. Ackerland zur Bebauung verwendet werden und die Frage ist, ob die vorhandene Infra- struktur ausreichend ist. Lt. meinen letzten Informationen wurde das Grundstück dem Schulamt angeboten das aber – aus verständlichen Gründen – ab- lehnte. Einerseits weist man darauf hin, dass Grünflächen erhalten bzw. neu ge- schaffen werden sollen, um die klimatischen Veränderungen zu verlangsamen und die Frischluftzufuhr zu garantieren und anderer- seits versucht man in Porz weitere Grünflä- chen zu zerstören. Nein Die beiden Plangebiete „Leidenhausener Straße“ und „Östlich Im Falkenhorst“ sind bereits im Jahr 2016 von der Stadt Köln in einer Wohnbauflächensu- che als Flächenpotenzial für Wohnen ohne Baureife geprüft worden. Da es sich bei der Fläche um eine Potentialfläche des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Fläche 7.08) handelt, wurde auf eine Untersuchung von Al- ternativstandorten verzichtet. Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die schutz- würdigen Grünstrukturen in die Freiraumplanung in- tegriert werden können. Andernfalls wird eine Kom- pensation vor Ort oder an anderer Stelle erfolgen. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen wird in den städtebaulichen Verträgen geregelt. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 4 von 10 4.2 Im Ber eich des Falkenhorsts ist man außer- dem dem Autobahn- und Fluglärm sowie der entsprechenden Luftverschmutzung ausgesetzt. Ja Auf das P langebiet Östlich Im Falkenhorst wirken Immissionen von der naheliegenden Autobahn und dem Flugverkehr ein. Die Lärmimmissionen werden in einer Schalltechnischen Untersuchung betrachtet und entsprechende textliche und zeichnerische Fest- setzungen getroffen, sodass gesunde Wohnverhält- nisse gewährleistet werden können. 5 5.1 Person E 13.06.2020 Im Zuge der geplanten Wohnbebauung auf dem Feld zwischen Leidenhausener Str. und Friedhof Leidenhausen sowie dem Feld hinter dem Falkenhorst wird auf die Grund- schule GGS Unter Birken verwiesen, wenn es um den Schulbesuch für die neu anzu- siedelnden Familien geht. Die im Schulentwicklungsplan angespro- chene geplante Dreizügigkeit kann in dem zurzeit vorhandenen Schulgebäude definitiv nicht verwirklicht werden. Zurzeit gibt es 8 Klassen und brauchen für den Unterricht und die OGS-Betreuung bereits alle Räume der Schule. Selbst die Bildung einer zusätz- lichen Klasse ist nicht möglich, da es keinen Raum für eine zusätzliche Klasse gibt. Zu- dem ist unsere Grundschule ein gefragter Schulstandort, so dass wir bereits Klassen- stärken zwischen 27 und 30 SchülerInnen in den Klassen haben. Kenntnis- nahme Die dem Plangebiete nächstgelegenen Schulen sind die Gemeinschaftsgrundschulen an der Schulstraße, der Humboldtstraßen und der Konrad-Adenauer- Straße, sowie die Katholischen Grundschulen Kup- fergasse und Forststraße. Auch andere benachbarte Grundschulen kommen grundsätzlich für einen Schulbesuch in Frage. An mehreren Grundschulen in den Stadtteilen Porz, Eil und Urbach sind Erweiterungen notwendig. Auch soll in Elsdorf eine neue Grundschule entstehen. Erst mit Fertigstellung aller Erweiterungs- bzw. Neu- baumaßnahmen an den Grunds chulen im näheren Umfeld kann voraussichtlich der Bedarf an Grund- schulplätzen gedeckt werden. 6 6.1 Person F 29.06.2020 Die Schubertstraße wurde vor etlichen Jah- ren durch Beschilderung für den Durch- gangsverkehr gesperrt, später wurde eine Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 5 von 10 Tempo-30-Zone eingerichtet, wechselseiti- ges Parken angeordnet und es war eine bauliche Sperrung zwischen Mozartstraße und Gustav-Mahler-Straße für den motori- sierten Individualverkehr (MIV) vorgesehen. Aufgrund der nun vorgestellten Bauleitpla- nungen erwarten wir für die Schubertstraße zukünftig ein zusätzliches Verkehrsaufkom- men zwischen dem Wohngebiet "Leiden- hausener Straße" hin zur neuen Schule und der Kita im Gebiet "östlich Im Falkenhorst" und zur Autobahn BAB 59. Auch die von der Bezirksvertretung beschlossene Prüfung ei- ner KVB-Buslinie z. B. über die Schubert- straße steht der bisher geplanten Situation auf der Schubertstraße entgegen. leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel- ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel- verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli- cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol- gen. Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu- sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren werden. In der Spitzenstunde morgens und abends sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine ver- kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs- weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage gestellt. 6.2 E ine Buslinie würde dazu führen, dass dort für den Begegnungsverkehr zwischen Bus- sen und dem übrigen MIV mehr Flächen freizuhalten sind und die bestehende rechts-vor-links-Vorfahrtregelung aufgeho- ben wird. Dies würde eine Erhöhung der ge- fahrenen Geschwindigkeiten bedeuten. Auch würde die Schubertstraße, als Umge- hung der Signalanlagen Hirschgraben und Frankfurter Straße, von mehr Verkehrsteil- nehmern befahren. Des Weiteren würden Parkflächen entfallen, die dringend notwen- dig sind, da den Besuchern weder in der Kenntnis- nahme Die geplante Führung der Buslinie 160 sieht vor, dass diese von Süden von der Frankfurter Straße aus kommend über die Kennedystraße durch das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ verläuft. An der nördlichen Grenze des Plangebietes an der Schu- bertstraße wird die Buslinie links in die Schubert- straße in Richtung Frankfurter Straße abbiegen. Ab der Kreuzung Frankfurter Straße/Schubertstraße nimmt die Buslinie 160 die alte Linienführung wieder auf. Demnach wird die Buslinie nicht über die Schubert- straße in Richtung Leidenhausener Straße verlaufen und es ist auch keine Haltestelle auf der Leiden- hausener Straße geplant. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 6 von 10 Gustav-Mahler-Straße noch in der Cosima- straße öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Durch die Führung der Buslinie 160 soll gewährleis- tet werden, dass das Plangebiet „Östlich Im Falken- horst“ und die weiterführende Schule besser an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sind. Damit kann auch eine Reduzierung von Pkw- Verkehren erreicht werden. Die Schubertstraße wird weiterhin eine 30er-Zone bleiben, wodurch sowohl die Vorfahrtsregelung als auch die Verminderung von Durchfahrtsverkehr ge- währleistet bleibt. Parkflächen werden nicht entfal- len. 6.3 D iese Verkehrsentwicklungen wirken sich insgesamt negativ auf die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer der Schubertstraße aus. Dort befindet sich auch der rückwärtige Zugang der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Unter Birken, den bisher viele Grundschüler fußläufig relativ sicher errei- chen können. Zukünftig sind vom neuen Wohngebiet "Leidenhausener Straße" wei- tere Fuß- und Radfahrerverbindungen zur Schubertstraße geplant. Von dort würden Schulkinder die Schubertstraße queren müssen, um zur GGS zu gelangen. Die ne- gative Wirkung einer steigenden Verkehrs- dichte auf deren Verkehrssicherheit gilt auch für die Kinder der Kita an der Kreu- zung Leidenhausener Straße / Schubert- straße. Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur leicht erhöhen, sodass sich die Verkehrssicherheit nicht verschlechtert. Aufgrund der Straßenführung sowie der Einsehbar- keit der Schubertstraße und der zusätzlichen Be- schilderung „Vorsicht Schulkinder“ wird die Überque- rung der Straße durch Schulkinder als sicher erach- tet. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 7 von 10 6.4 E s besteht heute schon die Möglichkeit für den MIV, vom Hirschgraben und damit auch von dem neu geplanten Wohngebiet "Lei- denhausener Straße" über die Schubert- straße zu dem Parkplatz des Friedhofes Leidenhausen zu gelangen. Damit ist auch das neue Wohngebiet "östlich Im Falken- horst" und die dort geplante weiterführende Schule sowie die Kita über den dort geplan- ten Fußweg direkt zu erreichen. Dieses hal- ten wir für problematisch. Neben der damit einhergehenden weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens für die Schubert- straße besteht die Gefahr, dass der Park- platz für Friedhofsbesucher nicht mehr ver- fügbar ist. Kenntnis- nahme Die Kennzahlen zu den Stellplätzen sowie zu den Besucherstellplätzen orientieren sich an der Stell- platzsatzung der Stadt Köln. Die privaten Stellplätze sowie die Kita Stellplätze werden innerhalb des Plangebietes in ausreichender Anzahl nachgewie- sen, sodass der Parkplatz am Friedhof weiterhin den Besuchern zur Verfügung steht. Die Stellplätze, welche aufgrund der weiterführenden Schule notwendig werden, werden auf dem Grund- stück der Schule nachgewiesen. 6.5 Zu V ermeidung einer erhöhten Gefahrensi- tuation sollte die in der Vergangenheit vor- gesehene Sperrung der Schubertstraße ge- gebenenfalls in Höhe der Richard-Wagner- Straße erfolgen. Zusätzlich wäre eine aus- schließliche Zu- und Abfahrt für den MIV des neuen Wohngebietes "Leidenhausener Straße" nur auf die Straße Hirschgraben als Teil des übergeordneten Straßennetzes sinnvoll. Eine MIV-Verbindung zwischen dem Wohngebiet "Leidenhausener Straße" zur Schubertstraße sollte unterbunden wer- den. Damit könnte eine unerwünschte Mehrbelastung der Schubertstraße vermie- den werden. Nein Es wird keinen Ausschluss einer MIV-Anbindung über die Leidenhausener Str. und die Schubertstr. bis zur Frankfurter Straße geben. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 8 von 10 6.6 Besonder s bitten wir um die Rücknahme des Beschlusses zur Führung einer neuen Buslinie über die Schubertstraße. Nein Siehe Punkt 6.2 7 7.1 Person G 29.06.2020 ÖPNV Anbindung Es müsste heißen: Die nächst gelegene ÖPNV-Anbindung der Linien 151,152,160 ist die Haltestelle Im Falkenhorst auf der Frankfurter Str. und liegt etwa 3 Gehminuten vom Plangebiet entfernt. Ja Die Ä nderung wird in der Begründung zum Bebau- ungsplan übernommen. 7.2 Verkehr Wegen der zu erwartenden Überlastung der Leidenhausener Str. / Schubertstr. sollte der Neuverkehr aus dem Planungskonzept Lei- denhausener Str. über die Straße Hirsch- graben abgeleitet werden. Die äußere Er- schließung des Plangebietes ist vorgesehen mit Anbindung an die Leidenhausener Str. in Höhe von Haus 58/60. Nachfolgend sollte der Verkehr ausschließ- lich auf kürzestem Weg mit Anschluss an die Haupterschließungsachse der Straße Hirschgraben erfolgen. Eine Anbindung des Verkehrs über die Leidenhausener Str. nachfolgend über die Schubertstr. bis zum Anschluss an die Frankfurter Str. in Höhe von Falkenhorst sollte ausgeschlossen wer- den. Kenntnis- nahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Voruntersuchung zum Thema Verkehr hat zum Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Zielverkehr), der durch das neue Plange- biet entstehen wird, über die Schubertstraße verlau- fen wird. Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördlicher Richtung über die Straße Hirschgraben erfolgen. Es wird keinen Ausschluss einer Anbindung über die Leidenhausener Str. und die Schubertstr. bis zur Frankfurter Straße geben. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 9 von 10 7.3 Die ÖPNV-Anbindung für das Plangebiet ist ausreichend. Eine Buslinie über die Schu- bertstraße I Leidenhausener Straße ist nicht umsetzbar. Nein Siehe Punkt 6.2 8 8.1 Person H 01.07.2020 Der bestehende Flächennutzungsplan ist sehr sinnvoll aufgestellt worden, denn die hochverdichtete Bebauung „ Im Falken- horst„ braucht entsprechende Flächen für Licht, Luft und Freizeit. Der bestehende Flä- chennutzungsplan sieht Sportflächen und Grünanlagen für das geplante Gebiet vor und keine Wohnbebauung. Der „ Falkenhorst“ besteht aus ca. 500 Wohneinheiten mit ca. 2000 - 2500 Einwoh- nern. Das ist schon ein ganzer Stadtteil für sich. Diese Breite von ca. 377 m brauchen die Bew ohner des Falkenhorstes für Licht, Luft und Freizeit. Gemessen, von der Frankfur- ter Straße Richtung Osten, ist das etwa bis zum Wäldchen vor der Hundewiese. Des- halb darf diese Fläche nicht als Bauland ausgewiesen werden. In Zeiten des Klimawandels und der heißen Som mer, ist der Erhalt von durchlüfteten Grünflächen besonders wichtig. Sollte auf einer Wohnbebauung bestanden werden, sollte diese nach Osten, in den Be- Nein Köln ist eine wachsende Stadt. Die Stadt Köln strebt für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten (WE) an. Um dem gestiegenen Be- darf nach Wohnraum Rechnung zu tragen wurden im Jahr 2016 für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke in der Wohnbauflächensuche der Stadt Köln erfasst. Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ wurde darin unter der Nummer 7.08 als mögliche Fläche zu Wohnzwecken aufgeführt, wodurch deutlich wird, dass eine wohnbauliche Entwicklung an dieser Stelle gewünscht ist. Zudem wird im Plangebiet eine Fläche für die Ent- wicklung einer weiterführenden Schule vorgehalten, welche im Bebauungsplan festgesetzt wird und ebenfalls politisch bereits beschlossen (Beschluss- vorlage 3648/2018) ist. Der Bebauungsplan vereint die beiden Ziele der Stadt Köln, bezahlbaren Wohnungsbau zu errichten und Flächen für die Entwicklung von Schulstandor- ten zu sichern. Zur Entwicklung eines Bebauungs- planes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes unabdingbar. Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach Seite 10 von 10 reich der Hundewiese, hinter dem beste- henden Wäldchen verschoben werden. Das Ackerland kann dann begrünt werden. Als Maß der baulichen Nutzung sind eine GRZ von 0,5 und eine GFZ von 1,5 vorgesehen. Damit wer- den die Obergrenzen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) überschritten. Die Dichte ist dem Standort angemessen, sodass die Überschreitung der Ober- grenzen als vertretbar erachtet wird. Der bestehende Flächennutzungsplan wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens angepasst und die Darstellung des Plangebietes „Östlich Im Falken- horst“ von einer Grünfläche (G) in eine Wohnbauflä- che (W) umgewandelt. Durch die großen Abstände zu der Bestandsbebau- ung im Falkenhorst ist mit einer Verschlechterung der Wohnsituation in Hinblick auf Licht, Luft und Sonne nicht zu rechnen. Die Abstandsflächen der Hochhäuser werden durch die Neuplanung nicht tan- giert. Im Plangebiet werden nach den Vorgaben des ko- operativen Baulandmodells öffentlich zugängliche Grünflächen geschaffen, die auch der Durchlüftung dienen. Zudem werden Begrünungsmaßnahmen der Freiflächen und Dächer vorgesehen, die sich positiv auf das Kleinklima auswirken. Für die Naherholung stehen die Wiesen- und Wald- fläche auf der Friedhofserweiterungsfläche (Wäld- chen und Hundewiese) weiterhin zur Verfügung. Eine direkte Wegeführung dorthin wird durch die Pla- nung sichergestellt. S tand: 02.11.2020
Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)
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Stadt Köln
Bebauungsplanverfahren
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 1 von 14
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 76399/04 - Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach - eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.11.2018
bis zum 07.01.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung,
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Lfd.
Nr.
Eingabensteller Stellungnahme Berücksichtigung
Ja/Nein/Kenntnis-
nahme
Stellungnahme der Verwaltung
1
1.1
Air Liquide
Deutschland
GmbH
Fernleitungen Rhein-Ruhr
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken.
- -
2
2.1
Amprion GmbH Höchstspannungsleitungen
Im Planbereich verlaufen keine Höchst-
spannungsleitungen unseres Unterneh-
mens.
Planungen von Höchstspannungsleitun-
gen für diesen Bereich liegen aus heuti-
ger Sicht nicht vor.
- -
3
3.1
AWB Abfall-
wirtschaftsbe-
triebe Köln
gmbH & Co.
KG
Entsorgung
Bezüglich der Errichtung der Zuwege
sowie der Schleppkurven und Wende-
anlagen wird auf die Einhaltung der
RASt 06 hingewiesen.
Ja Di e RASt 06 sowie die Vorgaben des § 10 der Ab-
fallsatzung der Stadt Köln werden in der weiteren
Planung berücksichtigt.
Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Bebauungsplanverfahren
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
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Des Weiteren wird um Berücksichti-
gung des § 10 Standplätze für Abfallbe-
hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten.
4
4.1
Bezirksregie-
rung Düssel-
dorf – Dezernat
26 (Luftver-
kehr)
Bauschutzbereich des Flughafens
Köln/Bonn
Das Plangebiet liegt unter dem Bau-
schutzbereich des Verkehrsflughafens
Köln/Bonn und zwar unterhalb des An-
flugsektors der Landebahn 14R. Im
Plangebiet ist der Bauschutzbereich ab
einer Höhe von 92 m über NN betrof-
fen.
Sofern diese Höhe nicht überschritten
wird, würden aus Hindernis- und Flug-
betriebsgründen (§§ 1 2 - 1 7 Luftver-
kehrsgesetz) grundsätzlich keine Be-
denken gegen die Planung bestehen.
Aufgrund der Lage des Plangebiets
zum Flughafen und insbesondere zur
Grundlinie der Landebahn 14R (ca. 500
m entfernt) ist mit Belästigungen durch
Fluglärm zu rechnen.,
Ja Im w
eiteren Verfahren werden in einem schalltechni-
schen Gutachten die Auswirkungen des Flughafens
auf das geplante Wohngebiet unter den genannten
Prämissen geprüft.
5
5.1
DFS Deutsche
Flugsicherung
GmbH
Flugsicherung
Das Plangebiet liegt ca. 5 km von unse-
rer Radaranlage Köln/Bonn ASR ent-
fernt. Aufgrund der Art und der Höhe
der Bauvorhaben werden Belange der
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) nicht berührt.
- -
Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Bebauungsplanverfahren
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
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Es werden daher unsererseits weder
Bedenken noch Anregungen vorge-
bracht. Eine weitere Beteiligung am
Verfahren ist nicht notwendig.
6
6.1
Evonik Fernleitungen
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken.
- -
7
7.1
Flughafen
Köln/Bonn
GmbH
Lage des Plangebietes
Wie aus der beigefügten Übersichts-
karte mit Darstellung des gesetzlichen
Lärmschutzbereiches ersichtlich ist,
liegt das vorgesehene Geltungsgebiet
in unmittelbarer Nähe zur gesetzlich
festgelegten Nachtschutzzone des
Flughafens Köln/Bonn.
Dies bedeutet, dass mit erheblichen
Fluglärmimmissionen nur unwesentlich
unter den Grenzwerten des Nacht-
schutzgebietes zu rechnen ist.
Im Bauschutzbereich des Flughafens
Köln/Bonn gelten besondere Regelun-
gen in Bezug auf die Bauhöhen und er-
forderliche luftrechtliche Genehmigun-
gen.
Das Plangebiet liegt mit einer Entfer-
nung von rund fünf Kilometern zum
Flughafenbezugspunkt innerhalb des
allgemeinen Bauschutzbereiches. Der
nordöstliche Teil des Plangebietes liegt
unterhalb des Anflugsektors der Start-
und Landebahn 14R/32L [genannt
kleine Parallelbahn].
Dies bedeutet,
dass das Plangebiet bei Landungen
Kenntni
snahme Im w
eiteren Verfahren werden in einem schalltechni-
schen Gutachten die Auswirkungen des Flughafens
auf das geplante Wohngebiet unter den genannten
Prämissen geprüft.
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Bebauungsplanverfahren
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 4 von 14
und Starts auf der kleinen Parallel-
bahn unmittelbar mit geringer Flug-
höhe überflogen wird.
7.2 Verkehrslärmimmissionen
Luftverkehr im Tagzeitraum
Die Lage des Plangebietes unterhalb
des Anflugsektors verdeutlicht die zu
erwartenden Fluglärmimmissionen auf
die geplante Wohnbebauung.
Obwohl das Gebiet außerhalb der Tag-
schutzzonen des Flughafens Köln/Bonn
liegt, ist mit einer erheblichen Anzahl an
Einzelschallereignissen und aus unse-
rer Sicht abwägungserheblichen Flug-
lärmimmissionen zu rechnen.
Kenntni snahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
7.3 Luftverkehr im Nachtzeitraum
Genauso wie am Tag wird das Plange-
biet auch im Nachtzeitraum mit abwä-
gungserheblichen Fluglärmimmissionen
belastet. In der Zeit von 22 Uhr abends
bis 6 Uhr morgens gehen die Flug-
lärmauswirkungen zwar nicht mehr von
beiden Bahnen, sondern nur noch von
der großen Parallelbahn aus. Ungeach-
tet dessen sind die Auswirkungen des
Luftverkehrs weiterhin deutlich spürbar,
wie aus der unmittelbaren Nähe zum
Nachtschutzzone ersichtlich ist.
Kenntni
snahme Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
7.4 Weitere Emittenten von Verkehrslärm
Zu den zuvor beschriebenen Verkehrs-
lärmimmissionen auf das Plangebiet
Kenntni
snahme
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Bebauungsplanverfahren
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sind zusätzlich noch diejenigen Immis-
sionen hinzu zu rechnen, die durch an-
dere Verkehrsträger verursacht werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im
weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten beauf-
tragt, welches die zusätzlichen Lärmimmissionen in
die Beurteilung mit einbezieht.
7.5 Anregungen der Flughafen
Köln/Bonn GmbH
Keine Wohnbebauung
Basierend auf den zuvor dargestellten
Immissionen des Luftverkehrs und den
hierzu noch hinzukommenden Ver-
kehrslärmimmissionen anderer Ver-
kehrsträger, regen wir an, von einer
Nutzung der Flächen „Östlich Falken-
horst“ für Wohnbebauung abzusehen.
Durch die Nutzung dieser Flächen für
Wohnungsbau, würde Wohnraum in
hoch lärmbelasteten Gebieten entste-
hen. Die Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nur
mit erheblichen Aufwendungen zu ge-
währleisten und Außenflächen nur ein-
geschränkt nutzbar.
Kenntni
snahme Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die
Abwägung eingestellt, sobald konkrete Erkenntnisse
aus dem Lärmgutachten vorliegen.
7.6 Strenge Auflagen in der Bebauungs-
planung
Ungeachtet der Anregung zur Auf-
gabe der Planung möchten wir für
den Fall der Weiterverfolgung der
Aufstellung eines Bebauungsplanes
anregen den Schutz der Bevölkerung
vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch strenge Auflagen zum Lärm-
schutz zu gewährleisten.
Kenntni
snahme Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
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7.7 Hinweis auf Fluglärm und Festsetzun-
gen zu Schalldämmaßen von Außen-
bauteilen
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes
ermöglicht es, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB Vorgaben zu baulichen und
technischen Vorkehrungen zur Minde-
rung der Einwirkungen von Lärmimmis-
sionen festzulegen. Eine derartige Fes
t-
setzung regen wir an, da ohne rechts-
verbindliche Festsetzungen zu erforder-
lichen passiven Schallschutzmaßnah-
men eine Erfüllung der Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse nicht gewährleistet ist.
In diesem Rahmen sind aus unserer
Sicht neben einem eindeutigen Hinweis
auf die Nähe des Plangebietes zum
Nachtschutzgebiet des Flughafens und
den daraus resultierenden Fluglärmim-
mis
sionen auch Festsetzungen zu An-
forderungen an die Schalldämmmaße
von Außenbauteilen gemäß der aktu-
ellsten Ausgabe der DIN 4109 - Schall-
schutz im Hochbau, sowie besondere
Festsetzungen im Sinne des vorbeu-
genden Schallschutzes erforderlich.
Ja In den Bebauungspl
an werden eindeutige Hinweise
auf die Nähe des Plangebietes zum Nachtschutzge-
biet des Flughafens aufgenommen.
Im Bebauungsplan werden vergleichbare Festset-
zungen zum Lärmschutz getroffen, deren Formulie-
rung in dem Lärmschutzgutachten konkretisiert wer-
den.
7.8 Ausschluss
Ausschluss von schutzbedürftigen
Einrichtungen
In §5 Abs. 1 FluglärmG wird festgelegt,
dass schutzbedürftige Einrichtungen
wie zum Beispiel Kindergärten, Alten-
pflegeeinrichtungen, Erholungsheime
Kenntnis
nahme Die Festsetzung eines Ausschlusses dieser
Nutzungen wird im weiteren Verfahren geprüft.
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und ähnliche schutzbedürftige Einrich-
tungen nicht in Lärmschutzbereichen
errichtet werden dürfen. Das Plangebiet
liegt derzeit unmittelbar außerhalb des
Nachtschutzbereiches. Die Konturen
dieser Bereiche unterliegen entspre-
chend §4 Abs. 6 FlugLärmG regelmäßi-
ger Überprüfung.
7.9 Ausschluss von Erstattungsansprü-
chen
Im Rahmen der im Fluglärmschutzge-
setz vorgesehenen regelmäßigen Über-
prüfungen der Lärmschutzbereiche o-
der durch Maßnahmen des Flughafens
die dazu führen, dass eine Einordnung
als wesentlich baulich erweiterter Flug-
hafen erfolgt, kann es zu Anpassungen
der Lärmschutzbereiche kommen. Im
Falle einer solchen Änderung der Lärm-
schutzbereiche, würden Erstattungsan-
sprüche für Aufwendungen für bauliche
Schallschutzmaßnahmen sowie Ent-
schädigungsansprüche für Beeinträchti-
gungen des Außenwohnbereiches ent-
stehen.
Nei
n Di
e Abwehr künftiger Erstattungsansprüche kann
nicht in einem Bebauungsplanverfahren geregelt
werden.
8
8.1
Gascade
GmbH,
WINGAS
GmbH, NEL
Gastransport
GmbH. OPAL
Gastransport
GmbH & Co.
KG.
Gasleitungen
Nach Prüfung des Vorhabens im Hin-
blick auf eine Beeinträchtigung unserer
Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass un-
sere Anlagen zum gegenwärtigen Zeit-
punkt nicht betroffen sind.
- -
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Bebauungsplanverfahren
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9
9.1
Industrie- und
Handelskam-
mer Köln
Keine Bedenken
Die IHK Köln hat nach den vorliegen-
den Unterlagen keine Anregungen zu
dem städtebaulichen Planungskonzept.
- -
10
10.1
Kampfmittelbe-
seitigungs-
dienst (KBD)
Luftbildauswertung
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945
und andere historische Unterlagen lie-
fern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Insbesondere existiert ein
konkreter Verdacht auf Kampfmittel
bzw. Militäreinrichtungen des 2. Welt-
krieges (Bombenblindgänger).
Es wird eine Überprüfung der zu über-
bauenden Fläche auf Kampfmittel im
ausgewiesenen Bereich der beigefüg-
ten Karte sowie des konkreten Ver-
dachtes empfohlen.
Ja Im weiteren Verfahren soll eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel durchgeführt
werden.
11
11.1
Landwirt-
schaftskammer
NRW
Landwirtschaft
Gegen den o. a. Bebauungsplan der
Stadt Köln bestehen seitens der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfa-
len, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, keine
grundsätzlichen Bedenken, gleich wohl
wir den Verlust hochwertiger landwirt-
schaftlicher Nutzflächen sehr bedauern.
In diesem Zusammenhang bitten wir
um Berücksichtigung der Wertigkeiten
betroffener landwirtschaftlicher Flächen
für die menschliche Daseinsvorsorge.
K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
12 NWO Nord-
West Ölleitung
Keine Bedenken
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Bebauungsplanverfahren
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12.1 Soweit aus den uns übersandten Unter-
lagen zu ersehen ist, werden unsere
dort vorhandenen Mineralölfernleitun-
gen und / oder weitere von uns über-
wachten Fernleitungen nicht berührt.
Wir haben daher gegen das Vorhaben
keine Bedenken.
- -
13
13.1
Open Grid Eu-
rope GmbH
Keine Bedenken
Von uns verwaltete Versorgungsanla-
gen sind von der geplanten Maßnahme
nicht betroffen
- -
14
14.1
Polizei Köln -
Kriminalprä-
vention
Keine Bedenken
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen derzeit keine Beden-
ken.
- -
14.2 Hinweis:
- Privathaushalte EFH und MFH (Si-
cherheitsstufe mind. RC2 gem. DIN
1627
-1630 empfohlen)
- Gewerbeeinheiten (Sicherheitsstufe
mi
nd. RC3 gem. DIN 1627-1630
em
pfohlen)
K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen
15
15.1
Polizei Köln -
Führungsstelle
Verkehr
Keine Bedenken
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken.
- -
16
16.1
RMR Rhein-
Main-Rohrlei-
Keine Bedenken
- -
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tungstrans-
portgesell-
schaft m.b.H.
Von der vorgenannten Maßnahme wer-
den weder unsere vorhandenen Anla-
gen noch laufende bzw. vorhersehbare
Planungen unseres Hauses betroffen.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich
für den Eingriff in Natur und Landschaft
gefordert wird, muss sichergestellt sein,
dass dieser nicht im Schutzstreifen un-
serer Leitungen stattfindet.
17
17.1
RRP Rotter-
dam-Rjin
Pijpleding
Keine Bedenken
Gegen das im Betreff genannte Pla-
nungskonzept bestehen keine Beden-
ken.
18
18.1
Stadtentwässe-
rungsbetriebe
Köln
Keine Bedenken
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen aus entwässerungs-
technischer Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken.
- -
18.2 Niederschlagswasser
Das nicht klärpflichtige Niederschlags-
wasser ist gemäß §44 Abs. 1 Lan-
deswassergesetz von Grundstücken zu
versickern, sofern das Wohl der Allge-
meinheit nicht beeinträchtigt wird.
Die Versickerung des Niederschlags-
wassers ist im Bebauungsplan festzu-
setzen.
Sofern eine Versickerung gegen das
Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder
aus technischen Gründen nicht möglich
Ja Die Hinweise werden in der weiteren Planung be-
rücksichtigt.
Darüber hinaus wird der Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser bereits im städtebaulichen
Qualifizierungsverfahren geprüft,
(Auslobungsunterlagen Anlage 7
Regenwassermanagement StEB Köln).
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ist, kann die Ableitung des Nieder-
schlagswassers in den vorhandenen
Abwasserkanal erfolgen (vgl. Anlagen).
18.3 Schmutzwasser
Das häusliche Schmutzwasser kann
problemlos von der umliegenden Kana-
lisation aufgenommen.
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
18.4 Überflutungsvorsorge Starkregen
Zum Thema Starkregen möchte ich Sie
darauf hinweisen, dass geeignete Maß-
nahmen zur Risikovorsorge bereits in
der Bauleitplanung berücksichtigt wer-
den müssen.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die
Tiefgarageneinfahrten und Hausein-
gänge zu legen.
Ja D ie Hinweise werden in der weiteren Planung be-
rücksichtigt.
19
19.1
Landesbaube-
trieb Straßen-
bau NRW
Verkehrliche Erschließung
Gegen das Planungskonzept bestehen
große Bedenken, wegen der gewählten
Erschließung über die L84. Die ge-
plante Erschließung wird aus Gründen
der Leichtigkeit des Verkehrs abge-
lehnt.
Ja Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten
erstellt, welches unter anderem die Erschließung
über die L84 prüft.
20
20.1
Stadtwerke
Köln GmbH
RheinEnergie AG
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept östlich im Falkenhorst in Köln-
Porz-Urbach bestehen grundsätzlich
keine Bedenken.
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen
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Die Versorgung kann jeweils über Netz-
vorstreckungen aus den im Umfeld vor-
handenen Versorgungsnetzen erfolgen.
Im Plangebiet werden nach erster Ein-
schätzung zwei zusätzliche Trafostatio-
nen benötigt.
20.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
und Hafen und Güterverkehr Köln
AG (HGK)
Die KVB und die HGK haben keine Be-
denken.
- -
21
21.1
Thyssengas
GmbH
Keine Bedenken
Durch die o. g. Maßnahme werden
keine von Thyssengas GmbH betreuten
Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind
von uns zz. nicht vorgesehen.
- -
22
22.1
Wald und Holz
NRW - Regio-
nalforstamt
Rhein-Sieg-Erft
Waldfläche
Die geplante Bebauung grenzt im Os-
ten an eine Waldfläche. Der Wald-Ge-
bäude-Sicherheitsabstand sollte zweck-
mäßigerweise ca. 35 Meter betragen,
damit Schäden durch eventuell umstür-
zende Bäume vermieden werden.
Sollte der ausdrücklich empfohlene Ab-
stand zwischen Wald und Gebäude
trotzdem unterschritten werden, halte
ich es für erforderlich, dass zwischen
dem Waldbesitzer und den Planungs-
behörden vorab eine Vereinbarung ge-
troffen wird. In dieser soll der Waldbe-
sitzer (in diesem Fall die Stadt Köln
Ja Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
weiteren Verfahren geprüft.
Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Bebauungsplanverfahren
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selbst) von seinen durch die waldnahe
Bebauung entstehenden haftungsrecht-
lichen Risiken befreit und seine finanzi-
ellen Mehraufwendungen abgegolten
werden. Zudem möchte ich auf mögli-
che haftungsrechtliche Risiken für die
Genehmigungsbehörde hinweisen.
23
23.1
Westnetz
GmbH
Keine Bedenken
Gegen das Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
- -
24
24.1
Bezirksregie-
rung Düssel-
dorf – Dezernat
25
Verkehrliche Erschließung über L84
Aus verkehrlichen Gründen unterstützt
die Bezirksregierung Köln als Verkehrs-
behörde für Autobahnen und zustim-
mungspflichtig für verkehrliche Maß-
nahmen am Ende von Autobahnen, un-
eingeschränkt die Bedenken des Bau-
lastträgers, ein neues Wohngebiet
nördlich der L 84 direkt an diese anzu-
binden.
Aus hiesiger Sicht ist eine Direktanbin-
dung, It. dem von Ihnen zugesandten
Entwurfs des städtischen Planungskon-
zeptes nördlich an die L84, jedoch ver-
kehrlich abzulehnen. Die L 84 ist als
Kraftfahrzeug Straße ausgewiesen, au-
tobahnähnlich ausgebaut und enthält
somit keinerlei Verkehrsanlagen für
Fußgänger und Radfahrer. Sie soll wei-
terhin die überregionale Zubringerfunk-
tion zur A59 und den Flughafen beibe-
halten.
K enntnisnahme Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten
erstellt, welches unter anderem die Erschließung
über die L84 prüft.
Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
Bebauungsplanverfahren
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
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Von hier aus wird deswegen aus-
schließlich eine verkehrliche Anbindung
des zukünftigen Wohngebietes über die
vorhandenen städtischen Straßen
Schubertstraße und Im Falkenhorst als
verkehrlich vertretbar gehalten.
25
25.1
Deutsche Tele-
kom Technik
GmbH
Keine Bedenken
Gegen das Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
- -
S
tand: 02.11.2020
Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich
369 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Östlich Im Falkenhorst in Köln - Porz - Urbach 0 10050 200 300 Meter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (12)
- Leidenhausener Straße
- Schubertstraße
- Schulstraße
- Forststraße
- Mozartstraße
- Gustav-Mahler-Straße
- Frankfurter Straße
- Hirschgraben
- Konrad-Adenauer-Straße
- Richard-Wagner-Straße
- Im Falkenhorst
- Elsdorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3171/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 30.10.2020 08:49