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3171/2020

Städtebauliches Planungskonzept Östlich im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach; Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 7.8

Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)

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Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)

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Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich

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Vorgabenbeschluss Anlage 2 Aushangplakat § 3(1)

131 Zeichen

Anlage 2
Stadtplanungsamt
Aushangplakat zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach

Beschlussvorlage Ausschuss

9506 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Az 
Vorlagen-Nummer 
 3171/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Östlich im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach; Anhörung der 
Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung, 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das städtebauliche Planungskonzept mit dem Arbeitstitel 
„Östlich im Falkenhorst“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis im weiteren Be-
bauungsplanverfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Östlich im Falkenhorst" ist eine der Wohnbaureserveflächen 
(7.08) aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welches vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung 
am 20.12.2016 (1028/2015) beschlossen wurde. Die Entwicklung dieser Wohnbaufläche auf Grund-
lage des notwendigen Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Verfahren 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden ver-
schiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
 
Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 19.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Be-
bauungsplanes 76399/04 "Östlich Im Falkenhorst Köln-Porz-Urbach" gefasst. Gleichzeitig wurde die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 
(Aushang) beschlossen (3843/2019).  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 18.06. - 02.07.2020 statt. Die Bürgerin-
nen und Bürger konnten während dieses Zeitraumes den Aushang am Bezirksrathaus Porz sowie im 
Stadthaus Deutz - Westgebäude ansehen. Insgesamt sind acht schriftliche Stellungnahmen einge-
gangen, die sich im Wesentlichen mit den Themen Verkehrsaufkommen, Erschließung, Stellplätze, 
soziale Infrastruktur und der Einzelhandelsversorgung des Quartiers auseinandersetzen. Die detail-
lierten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahme der Verwaltung zur Be-
rücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in der Anlage 4 enthalten. Eine Auflistung der Ver-
fasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
 
Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ liegt im Stadtbezirk 7, Köln-Porz, im Stadtteil Urbach, wird 
von der Kennedystraße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 6,6 ha. Vorrangiges Ziel des 
aufzustellenden Bebauungsplanes 76399/04 ist zum einen die Entwicklung von Wohnraum und die 
Sicherung des Freiraumangebots. Zum anderen soll die vom Rat der Stadt Köln priorisierte Schul-
baumaßnahme (Projektnummer 118, GY Porz), der Neubau einer weiterführenden Schule, auf dem 
südlichen Teilbereich des Plangebietes planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden. Für die 
ehemals festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof besteht heute kein 
Bedarf mehr. Deshalb sollen auf dem Grundstück nördlich der Kennedystraße circa 250 Wohneinhei-
ten, eine Kindertageseinrichtung sowie eine weiterführende Schule entstehen.

3 
Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ befindet sich am nördlichen Ortsrand von Porz-Urbach und 
grenzt direkt an den Friedhof Leidenhausen an. Nördlich des Friedhofes befindet sich eine weitere 
Wohnungsbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, welche den Arbeitstitel 
„Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil“ trägt. Aufgrund des engen räumlichen Zusammenhangs 
dieser beiden Entwicklungsflächen findet eine städtebauliche Gesamtbetrachtung statt. Beide Plan-
gebiete durchlaufen ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren werden jedoch in einem gemein-
samen Qualifizierungsverfahren betrachtet. Hierzu wurde von der Vorhabenträgerin ein städtebauli-
cher Wettbewerb ausgelobt. Es ist das erklärte städtebauliche Ziel eine geordnete Siedlungs- und 
Ortsrandarrondierung, sowohl für den Stadtteil Urbach, als auch für den Stadtteil Eil zu entwickeln. 
Für die beiden Wettbewerbsgebiete „Östlich Im Falkenhorst“ und „Leidenhausener Straße“ werden 
städtebaulich und landschaftlich attraktive Lösungen unter Berücksichtigung der Ortsrandgestaltung 
sowie der unterschiedlichen Belange von neuer und alter Bewohnerschaft gesucht. Die städtebauli-
chen Konzeptionen haben zur Aufgabe, die unterschiedlichen Bestandteile des künftigen Wohnquar-
tiers unter Berücksichtigung der Anforderungen an Klimaschutz und Klimawandel in eine ausgewoge-
ne Gesamtkonzeption zu überführen und in den heterogenen Umfeldern zwei lebenswerte und attrak-
tive neue Wohnstandorte zu entwickeln.  
 
Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung wurden im Rahmen der ersten Sit-
zung des Preisgerichtes (Auftaktkolloquium) vorgestellt und diskutiert. Teil des Preisgerichts sind un-
ter anderem die politischen Vertreter der einzelnen Fraktionen. Die Ergebnisse der Diskussion haben 
Eingang in die Auslobung zum städtebaulichen Wettbewerb und damit in die Aufgabenstellung für die 
teilnehmenden Büros des Qualifizierungsverfahrens gefunden. Somit wurde sichergestellt, dass die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im weiteren Bebauungsplanverfahren be-
rücksichtigt werden.  
 
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Innerhalb des Planungsgebiets sollen circa 250 neue Wohneinheiten in einer dem Standort ange-
messenen Dichte im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme realisiert werden. Daher wer-
den als Maß der baulichen Nutzung leicht erhöhte Werte gegenüber den Obergrenzen der Baunut-
zungsverordnung für ein allgemeines Wohngebiet (WA) angestrebt. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll 
0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,5 betragen. Alle Wohneinheiten sollen in Form von Ge-
schosswohnungsbau realisiert werden.  
 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhaben-
trägerin hat am 05.07.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich-
net. Entsprechend des KoopBLM werden 30 Prozent der Wohneinheiten im geförderten Wohnungs-
bau errichtet. Damit leistet die Planung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von kostengünstigem 
Wohnraum. 
 
Zentrale Vorgabe für die Planung ist eine städtebauliche Abrundung der bestehenden Ortsrandbe-
bauung nördlich der Kennedystraße in Porz-Urbach. Als Art der Nutzung wird im nördlichen Teilbe-
reich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgeschlagen. Für den südlichen Teilbereich soll eine Ge-
meinbedarfsfläche entsprechend der Entwicklung der weiterführenden Schule festgesetzt werden. Die 
geplante Wohnnutzung erfordert die Berücksichtigung maßgeblicher immissionsschutzrechtlicher 
Belange (Straßenlärm, Fluglärm etc.). Entsprechende Gutachten werden im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens angefertigt, sodass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Außerdem 
wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet: 
   
- Artenschutzprüfung Stufe I (für beide Plangebiete) 
- Artenschutzprüfung Stufe II (für beide Plangebiete)  
- Archäologische Sachverhaltsermittlung

4 
- Lärmgutachten 
- Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept 
- Umweltprüfung / Umweltbericht 
- Biotopkartierung und -bewertung 
- Baumkartierung und -bewertung 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
- Luftschadstoffuntersuchung 
   
Des  Weiteren wurden in Vorbereitung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren zwei Vorunter-
suchungen zu den Themen Lärm und Verkehr durchgeführt. 
 
 
 
 
 
Vorberatungen  
 
Aufstellungsbeschluss (3843/2019):  
Bezirksvertretung Porz  30.01.2020 mit Änderungen empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 geändert beschlossen  
 
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3843/2019) 
Bezirksvertretung Porz  30.01.2020 mit Änderungen empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 geändert beschlossen  
 
 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Aushangplakat § 3 Abs. 1 BauGB 
3 Abwägungstabelle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB 
4 Abwägungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 
BauGB 
4.1 Nicht öffentlicher Teil: Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung

Vorgabenbeschluss Anlage 4 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1)

21980 Zeichen

Stadt Köln           
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 1 von 10
Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab-
satz 1 BauGB – Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Stadthaus Deutz vom 
18.06.2020 bis zum 02.07.2020 durchgeführt. Es sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellung-
nahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
Lfd. 
Nr. 
Eingaben-
st
eller 
Datum An-
schreiben / 
Eingangs-
datum 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Ja/Nein/ 
Kenntnis-
nahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
Schriftliche Stellungnahmen 
1 
1.1 
Person A 16.07.2020 Die Anbindung an die vorhandenen Straßen 
wird beschrieben, nicht jedoch, wie die jetzt 
schon sehr stark belasteten und überfüllten 
Straßen die zusätzlichen Verkehre verkraf-
ten sollen?  
Durch die geplante Bebauung sind doch zu-
sätzlich sehr viele Fahrzeuge zu erwarten. 
Allein durch die Schule besonders zu der 
ganz normalen "Hauptverkehrszeit". 
Ja Im  weiteren Bebauungsplanverfahren wird eine Ver-
kehrsuntersuchung durchgeführt. 
Das Ergebnis einer Voruntersuchung für das Plange-
biet Östlich Im Falkenhorst ist, dass die umliegenden 
Straßen die Neuverkehre aufnehmen können. Einzig 
am Knotenpunkt Frankfurter Straße / Kennedystraße 
muss das Programm der Lichtsignalanlagen opti-
miert werden, sodass der zum jetzigen Zeitpunkt be-
reits überlastete Knotenpunkt leistungsfähiger wird.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
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2 
2.1 
P
erson B 08.07.2020 Es ist sicherzustellen, dass künftige Eigen-
tümer und Mieter auf diese Beeinträchti-
gung durch nächtlichen Lärm des dortigen 
Frachtverkehrs und Starts von lauten 
Frachtmaschinen morgens zwischen 3 und 
4 Uhr hingewiesen werden. 
Ja Im Bebauungsplanverfahren wird eine Schalltechni-
sche Untersuchung durchgeführt. 
Die Ergebnisse werden durch textliche oder zeichne-
rische Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenom-
men, wodurch sichergestellt wird, dass gesunde 
Wohn- und Lebensverhältnisse gegeben sind. 
2.2 Falkenhorst Nord Erschließung 
Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit die 
Schubertstrasse nicht als Zubringer für an-
liefernde Eltern zu der dortigen Schule I Kita 
genutzt wird. Dieser Verkehr muss aus-
schließlich über die Kennedystrasse erfol-
gen.  
Ja Die Pkw-Erschließung des Plangebietes Östlich Im 
Falkenhorst und der Kita sowie der Schule erfolgt 
über die Kennedystraße. 
An der Schubertstraße wird es lediglich eine Bus-
schleuse geben, welche für die Buslinie 160 vorge-
sehen ist. Die Buslinie 160 soll die weiterführende 
Schule und das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ 
an den ÖPNV anbinden. 
2.3 Ebens o muss dafür Sorge getragen werden, 
dass für die Bewohner der neuen Bebauung 
ausreichend Parkplätze zur Verfügung ste-
hen. Realistisch sind mind. 2 Fahrzeuge pro 
Haushalt.  
Anmerkung: 
Die für die Anwohner vorgesehenen Park-
möglichkeiten in der Anliegerstrasse Schu-
bertstrasse werden schon heute zuneh-
mend von Bewohnern des Falkenhorst be-
legt. Im Falkenhorst sind für die dortigen 
Anwohner bei weitem nicht ausreichend 
Parkplätze vorhanden. Darüber hinaus hat 
ein privater Parkplatzanbieter für Fluggäste 
im Parkhaus der Falkenhorst-Anlage 80 
Nein In der Auslobung zu dem städtebaulichen Wettbe-
werb, der vor dem Bebauungsplanverfahren durch-
geführt wird, ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 St. je 
WE bzw. 1 St. je 2 WE (im Geschosswohnungsbau 
bei Wohnungen < 50 m²) vorgesehen. Zudem sind 
20% Besucherstellplätze im öffentlichen Straßen-
raum in den neuen Straßen zu planen. 
Der Stellplatzschlüssel richtet sich nach der Stell-
platzsatzung der Stadt Köln. 
Die Hinweise zu dem Parkhaus Falkenhorst-Anlage 
80 werden zur Kenntnis genommen.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
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Parkplätze angemietet und so der Nutzung 
durch die dortigen Bewohner entzogen. 
(Anlage: Unterschriftenliste Anlieger mit 14 
Unterschriften) 
3 
3.1 
Person C 07.07.2020 Die „Einkauf-Situation“ ist bereits heute 
stark verbesserungsbedürftig. Alle Nahver-
sorger - sowohl in Urbach als auch in Eil - 
sind überlastet, da Anzahl der Bewohner in 
beiden Gebieten stark zugenommen hat. 
Die Anzahl der Supermärkte jedoch nicht!  
Ist geplant, einen weiteren Nahversorger zu 
eröffnen, der den Mehrbedarf mit abdecken 
würde? Falls nicht, sollte dies in der Pla-
nung berücksichtigt werden! 
Kenntnis-
nahme 
Derzeit wird innerhalb des Plangebietes „Östlich Im 
Falkenhorst“ die Ansiedlung eines kleinflächigen Ein-
zelhandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 
800 m² als integrierter Einzelhandelsstandort ge-
prüft.  
4 
4.1 
Person D 26.06.2020 Es sollen wieder wertvolle Grünflächen bzw. 
Ackerland zur Bebauung verwendet werden 
und die Frage ist, ob die vorhandene Infra-
struktur ausreichend ist.  
Lt. meinen letzten Informationen wurde das 
Grundstück dem Schulamt angeboten das 
aber – aus verständlichen Gründen – ab-
lehnte. Einerseits weist man darauf hin, 
dass Grünflächen erhalten bzw. neu ge-
schaffen werden sollen, um die klimatischen 
Veränderungen zu verlangsamen und die 
Frischluftzufuhr zu garantieren und anderer-
seits versucht man in Porz weitere Grünflä-
chen zu zerstören.  
Nein Die beiden Plangebiete „Leidenhausener Straße“ 
und „Östlich Im Falkenhorst“ sind bereits im Jahr 
2016 von der Stadt Köln in einer Wohnbauflächensu-
che als Flächenpotenzial für Wohnen ohne Baureife 
geprüft worden. 
Da es sich bei der Fläche um eine Potentialfläche 
des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Fläche 
7.08) handelt, wurde auf eine Untersuchung von Al-
ternativstandorten verzichtet. 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie die schutz-
würdigen Grünstrukturen in die Freiraumplanung in-
tegriert werden können. Andernfalls wird eine Kom-
pensation vor Ort oder an anderer Stelle erfolgen. 
Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen wird 
in den städtebaulichen Verträgen geregelt.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
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4.2 Im Ber
eich des Falkenhorsts ist man außer-
dem dem Autobahn- und Fluglärm sowie 
der entsprechenden Luftverschmutzung 
ausgesetzt. 
Ja Auf das P
langebiet Östlich Im Falkenhorst wirken 
Immissionen von der naheliegenden Autobahn und 
dem Flugverkehr ein. Die Lärmimmissionen werden 
in einer Schalltechnischen Untersuchung betrachtet 
und entsprechende textliche und zeichnerische Fest-
setzungen getroffen, sodass gesunde Wohnverhält-
nisse gewährleistet werden können. 
5 
5.1 
Person E 13.06.2020 Im Zuge der geplanten Wohnbebauung auf 
dem Feld zwischen Leidenhausener Str. 
und Friedhof Leidenhausen sowie dem Feld 
hinter dem Falkenhorst wird auf die Grund-
schule GGS Unter Birken verwiesen, wenn 
es um den Schulbesuch für die neu anzu-
siedelnden Familien geht.  
Die im Schulentwicklungsplan angespro-
chene geplante Dreizügigkeit kann in dem 
zurzeit vorhandenen Schulgebäude definitiv 
nicht verwirklicht werden. Zurzeit gibt es 8 
Klassen und brauchen für den Unterricht 
und die OGS-Betreuung bereits alle Räume 
der Schule. Selbst die Bildung einer zusätz-
lichen Klasse ist nicht möglich, da es keinen 
Raum für eine zusätzliche Klasse gibt. Zu-
dem ist unsere Grundschule ein gefragter 
Schulstandort, so dass wir bereits Klassen-
stärken zwischen 27 und 30 SchülerInnen in 
den Klassen haben.  
Kenntnis-
nahme 
Die dem Plangebiete nächstgelegenen Schulen sind 
die Gemeinschaftsgrundschulen an der Schulstraße, 
der Humboldtstraßen und der Konrad-Adenauer-
Straße, sowie die Katholischen Grundschulen Kup-
fergasse und Forststraße. Auch andere benachbarte 
Grundschulen kommen grundsätzlich für einen 
Schulbesuch in Frage.  
An mehreren Grundschulen in den Stadtteilen Porz, 
Eil und Urbach sind Erweiterungen notwendig. Auch 
soll in Elsdorf eine neue Grundschule entstehen. 
Erst mit Fertigstellung aller Erweiterungs- bzw. Neu-
baumaßnahmen an den Grunds
chulen im näheren 
Umfeld kann voraussichtlich der Bedarf an Grund-
schulplätzen gedeckt werden. 
6 
6.1 
Person F 29.06.2020 Die Schubertstraße wurde vor etlichen Jah-
ren durch Beschilderung für den Durch-
gangsverkehr gesperrt, später wurde eine 
Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
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Tempo-30-Zone eingerichtet, wechselseiti-
ges Parken angeordnet und es war eine 
bauliche Sperrung zwischen Mozartstraße 
und Gustav-Mahler-Straße für den motori-
sierten Individualverkehr (MIV) vorgesehen. 
Aufgrund der nun vorgestellten Bauleitpla-
nungen erwarten wir für die Schubertstraße 
zukünftig ein zusätzliches Verkehrsaufkom-
men zwischen dem Wohngebiet "Leiden-
hausener Straße" hin zur neuen Schule und 
der Kita im Gebiet "östlich Im Falkenhorst" 
und zur Autobahn BAB 59. Auch die von der 
Bezirksvertretung beschlossene Prüfung ei-
ner KVB-Buslinie z. B. über die Schubert-
straße steht der bisher geplanten Situation 
auf der Schubertstraße entgegen. 
leicht erhöhen. Die Voruntersuchung von Rudolf Kel-
ler Verkehrsingenieure GmbH hat zum Ergebnis, 
dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs (Quell- und Ziel-
verkehr), der durch das neue Plangebiet entstehen 
wird, über die Schubertstraße verlaufen wird. Der 
Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in nördli-
cher Richtung über die Straße Hirschgraben erfol-
gen. 
Die 23 % entsprechen 180 Fahrzeugen, welche zu-
sätzlich jeden Tag über die Schubertstraße fahren 
werden. In der Spitzenstunde morgens und abends 
sind dies ca. 14 bzw. ca. 19 Fahrzeuge. Eine ver-
kehrsberuhigte Straße wird durch die vergleichs-
weise geringe Zunahme an Verkehren nicht in Frage 
gestellt. 
6.2 E ine Buslinie würde dazu führen, dass dort 
für den Begegnungsverkehr zwischen Bus-
sen und dem übrigen MIV mehr Flächen 
freizuhalten sind und die bestehende 
rechts-vor-links-Vorfahrtregelung aufgeho-
ben wird. Dies würde eine Erhöhung der ge-
fahrenen Geschwindigkeiten bedeuten. 
Auch würde die Schubertstraße, als Umge-
hung der Signalanlagen Hirschgraben und 
Frankfurter Straße, von mehr Verkehrsteil-
nehmern befahren. Des Weiteren würden 
Parkflächen entfallen, die dringend notwen-
dig sind, da den Besuchern weder in der 
Kenntnis-
nahme 
Die geplante Führung der Buslinie 160 sieht vor, 
dass diese von Süden von der Frankfurter Straße 
aus kommend über die Kennedystraße durch das 
Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ verläuft. An der 
nördlichen Grenze des Plangebietes an der Schu-
bertstraße wird die Buslinie links in die Schubert-
straße in Richtung Frankfurter Straße abbiegen. Ab 
der Kreuzung Frankfurter Straße/Schubertstraße 
nimmt die Buslinie 160 die alte Linienführung wieder 
auf. 
Demnach wird die Buslinie nicht über die Schubert-
straße in Richtung Leidenhausener Straße verlaufen 
und es ist auch keine Haltestelle auf der Leiden-
hausener Straße geplant.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 6 von 10
Gustav-Mahler-Straße noch in der Cosima-
straße öffentliche Stellplätze zur Verfügung 
stehen. 
Durch die Führung der Buslinie 160 soll gewährleis-
tet werden, dass das Plangebiet „Östlich Im Falken-
horst“ und die weiterführende Schule besser an den 
öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen 
sind. Damit kann auch eine Reduzierung von Pkw-
Verkehren erreicht werden. 
Die Schubertstraße wird weiterhin eine 30er-Zone 
bleiben, wodurch sowohl die Vorfahrtsregelung als 
auch die Verminderung von Durchfahrtsverkehr ge-
währleistet bleibt. Parkflächen werden nicht entfal-
len. 
6.3 D iese Verkehrsentwicklungen wirken sich 
insgesamt negativ auf die Sicherheit für 
Verkehrsteilnehmer der Schubertstraße 
aus. Dort befindet sich auch der rückwärtige 
Zugang der Gemeinschaftsgrundschule 
(GGS) Unter Birken, den bisher viele 
Grundschüler fußläufig relativ sicher errei-
chen können. Zukünftig sind vom neuen 
Wohngebiet "Leidenhausener Straße" wei-
tere Fuß- und Radfahrerverbindungen zur 
Schubertstraße geplant. Von dort würden 
Schulkinder die Schubertstraße queren 
müssen, um zur GGS zu gelangen. Die ne-
gative Wirkung einer steigenden Verkehrs-
dichte auf deren Verkehrssicherheit gilt 
auch für die Kinder der Kita an der Kreu-
zung Leidenhausener Straße / Schubert-
straße.  
Nein Mit der derzeitig vorgesehenen Verkehrsführung 
wird sich die Belastung auf die Schubertstraße nur 
leicht erhöhen, sodass sich die Verkehrssicherheit 
nicht verschlechtert. 
Aufgrund der Straßenführung sowie der Einsehbar-
keit der Schubertstraße und der zusätzlichen Be-
schilderung „Vorsicht Schulkinder“ wird die Überque-
rung der Straße durch Schulkinder als sicher erach-
tet.

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Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 7 von 10
6.4
 E
s besteht heute schon die Möglichkeit für 
den MIV, vom Hirschgraben und damit auch 
von dem neu geplanten Wohngebiet "Lei-
denhausener Straße" über die Schubert-
straße zu dem Parkplatz des Friedhofes 
Leidenhausen zu gelangen. Damit ist auch 
das neue Wohngebiet "östlich Im Falken-
horst" und die dort geplante weiterführende 
Schule sowie die Kita über den dort geplan-
ten Fußweg direkt zu erreichen. Dieses hal-
ten wir für problematisch. Neben der damit 
einhergehenden weiteren Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens für die Schubert-
straße besteht die Gefahr, dass der Park-
platz für Friedhofsbesucher nicht mehr ver-
fügbar ist. 
Kenntnis-
nahme 
Die Kennzahlen zu den Stellplätzen sowie zu den 
Besucherstellplätzen orientieren sich an der Stell-
platzsatzung der Stadt Köln. Die privaten Stellplätze 
sowie die Kita Stellplätze werden innerhalb des 
Plangebietes in ausreichender Anzahl nachgewie-
sen, sodass der Parkplatz am Friedhof weiterhin den 
Besuchern zur Verfügung steht. 
Die Stellplätze, welche aufgrund der weiterführenden 
Schule notwendig werden, werden auf dem Grund-
stück der Schule nachgewiesen. 
6.5 Zu V ermeidung einer erhöhten Gefahrensi-
tuation sollte die in der Vergangenheit vor-
gesehene Sperrung der Schubertstraße ge-
gebenenfalls in Höhe der Richard-Wagner-
Straße erfolgen. Zusätzlich wäre eine aus-
schließliche Zu- und Abfahrt für den MIV 
des neuen Wohngebietes "Leidenhausener 
Straße" nur auf die Straße Hirschgraben als 
Teil des übergeordneten Straßennetzes 
sinnvoll. Eine MIV-Verbindung zwischen 
dem Wohngebiet "Leidenhausener Straße" 
zur Schubertstraße sollte unterbunden wer-
den. Damit könnte eine unerwünschte 
Mehrbelastung der Schubertstraße vermie-
den werden.  
Nein Es wird keinen Ausschluss einer MIV-Anbindung 
über die Leidenhausener Str. und die Schubertstr. 
bis zur Frankfurter Straße geben.

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Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
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6.6 Besonder
s bitten wir um die Rücknahme 
des Beschlusses zur Führung einer neuen 
Buslinie über die Schubertstraße. 
Nein Siehe Punkt 6.2 
7 
7.1 
Person G 29.06.2020 ÖPNV Anbindung 
Es müsste heißen: 
Die nächst gelegene ÖPNV-Anbindung der 
Linien 151,152,160 ist die Haltestelle Im 
Falkenhorst auf der Frankfurter Str. und 
liegt etwa 3 Gehminuten vom Plangebiet 
entfernt. 
Ja Die Ä nderung wird in der Begründung zum Bebau-
ungsplan übernommen. 
7.2 Verkehr 
Wegen der zu erwartenden Überlastung der 
Leidenhausener Str. / Schubertstr. sollte der 
Neuverkehr aus dem Planungskonzept Lei-
denhausener Str. über die Straße Hirsch-
graben abgeleitet werden. Die äußere Er-
schließung des Plangebietes ist vorgesehen 
mit Anbindung an die Leidenhausener Str. 
in Höhe von Haus 58/60. 
Nachfolgend sollte der Verkehr ausschließ-
lich auf kürzestem Weg mit Anschluss an 
die Haupterschließungsachse der Straße 
Hirschgraben erfolgen. Eine Anbindung des 
Verkehrs über die Leidenhausener Str. 
nachfolgend über die Schubertstr. bis zum 
Anschluss an die Frankfurter Str. in Höhe 
von Falkenhorst sollte ausgeschlossen wer-
den. 
Kenntnis-
nahme 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Die Voruntersuchung zum Thema Verkehr hat zum 
Ergebnis, dass ca. 23 % des Gesamtverkehrs 
(Quell- und Zielverkehr), der durch das neue Plange-
biet entstehen wird, über die Schubertstraße verlau-
fen wird.  
Der Großteil des Tagesverkehrs (ca. 50 %) wird in 
nördlicher Richtung über die Straße Hirschgraben 
erfolgen. 
Es wird keinen Ausschluss einer Anbindung über die 
Leidenhausener Str. und die Schubertstr. bis zur 
Frankfurter Straße geben.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 9 von 10
7.3 Die
 ÖPNV-Anbindung für das Plangebiet ist 
ausreichend. Eine Buslinie über die Schu-
bertstraße I Leidenhausener Straße ist nicht 
umsetzbar. 
Nein Siehe Punkt 6.2 
8 
8.1 
Person H 01.07.2020 Der bestehende Flächennutzungsplan ist 
sehr sinnvoll aufgestellt worden, denn die 
hochverdichtete Bebauung „ Im Falken-
horst„ braucht  entsprechende Flächen für 
Licht, Luft und Freizeit. Der bestehende Flä-
chennutzungsplan sieht Sportflächen und 
Grünanlagen für das geplante Gebiet vor 
und keine Wohnbebauung.
Der „ Falkenhorst“ besteht aus ca. 500 
Wohneinheiten mit ca. 2000 - 2500 Einwoh-
nern. Das ist schon ein ganzer Stadtteil für 
sich. 
Diese Breite von ca. 377 m brauchen die 
Bew
ohner des Falkenhorstes für Licht, Luft 
und Freizeit. Gemessen, von der Frankfur-
ter Straße Richtung Osten, ist das etwa bis 
zum Wäldchen vor der Hundewiese. Des-
halb darf diese Fläche nicht als Bauland 
ausgewiesen werden.
In Zeiten des Klimawandels und der heißen 
Som
mer, ist der Erhalt von durchlüfteten 
Grünflächen besonders wichtig. 
Sollte auf einer Wohnbebauung bestanden 
werden, sollte diese nach Osten, in den Be-
Nein Köln ist eine wachsende Stadt. Die Stadt Köln strebt 
für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine 
Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 
Wohneinheiten (WE) an. Um dem gestiegenen Be-
darf nach Wohnraum Rechnung zu tragen wurden 
im Jahr 2016 für den Wohnungsbau geeignete 
Grundstücke in der Wohnbauflächensuche der Stadt 
Köln erfasst. 
Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ wurde darin 
unter der Nummer 7.08 als mögliche Fläche zu 
Wohnzwecken aufgeführt, wodurch deutlich wird, 
dass eine wohnbauliche Entwicklung an dieser Stelle 
gewünscht ist. 
Zudem wird im Plangebiet eine Fläche für die Ent-
wicklung einer weiterführenden Schule vorgehalten, 
welche im Bebauungsplan festgesetzt wird und 
ebenfalls politisch bereits beschlossen (Beschluss-
vorlage 3648/2018) ist. 
Der Bebauungsplan vereint die beiden Ziele der 
Stadt Köln, bezahlbaren Wohnungsbau zu errichten 
und Flächen für die Entwicklung von Schulstandor-
ten zu sichern. Zur Entwicklung eines Bebauungs-
planes ist die Änderung des
 Flächennutzungsplanes 
unabdingbar.

Stadt Köln Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren  
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 10 von 10
reich der Hundewiese, hinter dem beste-
henden Wäldchen verschoben werden.
Das Ackerland kann dann begrünt werden. 
Als Maß der baulichen Nutzung sind eine GRZ von 
0,5 und eine GFZ von 1,5 vorgesehen. Damit wer-
den die Obergrenzen der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) überschritten. Die Dichte ist dem Standort 
angemessen, sodass die Überschreitung der Ober-
grenzen als vertretbar erachtet wird. 
Der bestehende Flächennutzungsplan wird im Zuge 
des Bebauungsplanverfahrens angepasst und die 
Darstellung des Plangebietes „Östlich Im Falken-
horst“ von einer Grünfläche (G) in eine Wohnbauflä-
che (W) umgewandelt. 
Durch die großen Abstände zu der Bestandsbebau-
ung im Falkenhorst ist mit einer Verschlechterung 
der Wohnsituation in Hinblick auf Licht, Luft und 
Sonne nicht zu rechnen. Die Abstandsflächen der 
Hochhäuser werden durch die Neuplanung nicht tan-
giert.  
Im Plangebiet werden nach den Vorgaben des ko-
operativen Baulandmodells öffentlich zugängliche 
Grünflächen geschaffen, die auch der Durchlüftung 
dienen. Zudem werden Begrünungsmaßnahmen der 
Freiflächen und Dächer vorgesehen, die sich positiv 
auf das Kleinklima auswirken. 
Für die Naherholung stehen die Wiesen- und Wald-
fläche auf der Friedhofserweiterungsfläche (Wäld-
chen und Hundewiese) weiterhin zur Verfügung. 
Eine direkte Wegeführung dorthin wird durch die Pla-
nung sichergestellt. 
S
tand: 02.11.2020

Vorgabenbeschluss Anlage 3 Abwägung Träger öffentlicher Belange nach § 4(1)

21587 Zeichen

Stadt Köln 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach 
Seite 1 von 14
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 76399/04 - Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach - eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 27.11.2018 
bis zum 07.01.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
Lfd. 
Nr. 
Eingabensteller Stellungnahme Berücksichtigung 
Ja/Nein/Kenntnis-
nahme 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Air Liquide 
Deutschland 
GmbH 
Fernleitungen Rhein-Ruhr 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken. 
- - 
2 
2.1 
Amprion GmbH Höchstspannungsleitungen 
Im Planbereich verlaufen keine Höchst-
spannungsleitungen unseres Unterneh-
mens. 
Planungen von Höchstspannungsleitun-
gen für diesen Bereich liegen aus heuti-
ger Sicht nicht vor. 
- - 
3 
3.1 
AWB Abfall-
wirtschaftsbe-
triebe Köln 
gmbH & Co. 
KG 
Entsorgung 
Bezüglich der Errichtung der Zuwege 
sowie der Schleppkurven und Wende-
anlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
Ja Di e RASt 06 sowie die Vorgaben des § 10 der Ab-
fallsatzung der Stadt Köln werden in der weiteren 
Planung berücksichtigt.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 2 von 14
Des Weiteren wird um Berücksichti-
gung des § 10 Standplätze für Abfallbe-
hälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
4 
4.1 
Bezirksregie-
rung Düssel-
dorf – Dezernat 
26 (Luftver-
kehr) 
Bauschutzbereich des Flughafens 
Köln/Bonn 
Das Plangebiet liegt unter dem Bau-
schutzbereich des Verkehrsflughafens 
Köln/Bonn und zwar unterhalb des An-
flugsektors der Landebahn 14R. Im 
Plangebiet ist der Bauschutzbereich ab 
einer Höhe von 92 m über NN betrof-
fen.  
Sofern diese Höhe nicht überschritten 
wird, würden aus Hindernis- und Flug-
betriebsgründen (§§ 1 2 - 1 7 Luftver-
kehrsgesetz) grundsätzlich keine Be-
denken gegen die Planung bestehen. 
Aufgrund der Lage des Plangebiets 
zum Flughafen und insbesondere zur 
Grundlinie der Landebahn 14R (ca. 500 
m entfernt) ist mit Belästigungen durch 
Fluglärm zu rechnen.,  
Ja Im w
eiteren Verfahren werden in einem schalltechni-
schen Gutachten die Auswirkungen des Flughafens 
auf das geplante Wohngebiet unter den genannten 
Prämissen geprüft. 
5 
5.1 
DFS Deutsche 
Flugsicherung 
GmbH 
Flugsicherung 
Das Plangebiet liegt ca. 5 km von unse-
rer Radaranlage Köln/Bonn ASR ent-
fernt. Aufgrund der Art und der Höhe 
der Bauvorhaben werden Belange der 
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 
bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz 
(LuftVG) nicht berührt. 
- -

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 3 von 14
Es werden daher unsererseits weder 
Bedenken noch Anregungen vorge-
bracht. Eine weitere Beteiligung am 
Verfahren ist nicht notwendig. 
6 
6.1 
Evonik Fernleitungen 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken. 
- - 
7 
7.1 
Flughafen 
Köln/Bonn 
GmbH 
Lage des Plangebietes 
Wie aus der beigefügten Übersichts-
karte mit Darstellung des gesetzlichen 
Lärmschutzbereiches ersichtlich ist, 
liegt das vorgesehene Geltungsgebiet 
in unmittelbarer Nähe zur gesetzlich 
festgelegten Nachtschutzzone des 
Flughafens Köln/Bonn. 
Dies bedeutet, dass mit erheblichen 
Fluglärmimmissionen nur unwesentlich 
unter den Grenzwerten des Nacht-
schutzgebietes zu rechnen ist. 
Im Bauschutzbereich des Flughafens 
Köln/Bonn gelten besondere Regelun-
gen in Bezug auf die Bauhöhen und er-
forderliche luftrechtliche Genehmigun-
gen. 
Das Plangebiet liegt mit einer Entfer-
nung von rund fünf Kilometern zum 
Flughafenbezugspunkt innerhalb des 
allgemeinen Bauschutzbereiches. Der 
nordöstliche Teil des Plangebietes liegt 
unterhalb des Anflugsektors der Start- 
und Landebahn 14R/32L [genannt 
kleine Parallelbahn].
 Dies bedeutet, 
dass das Plangebiet bei Landungen 
Kenntni
snahme Im w
eiteren Verfahren werden in einem schalltechni-
schen Gutachten die Auswirkungen des Flughafens 
auf das geplante Wohngebiet unter den genannten 
Prämissen geprüft.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 4 von 14
und Starts auf der kleinen Parallel-
bahn unmittelbar mit geringer Flug-
höhe überflogen wird. 
7.2 Verkehrslärmimmissionen 
Luftverkehr im Tagzeitraum 
Die Lage des Plangebietes unterhalb 
des Anflugsektors verdeutlicht die zu 
erwartenden Fluglärmimmissionen auf 
die geplante Wohnbebauung.  
Obwohl das Gebiet außerhalb der Tag-
schutzzonen des Flughafens Köln/Bonn 
liegt, ist mit einer erheblichen Anzahl an 
Einzelschallereignissen und aus unse-
rer Sicht abwägungserheblichen Flug-
lärmimmissionen zu rechnen. 
Kenntni snahme Der  Hinweis wird zur Kenntnis genommen 
7.3 Luftverkehr im Nachtzeitraum 
Genauso wie am Tag wird das Plange-
biet auch im Nachtzeitraum mit abwä-
gungserheblichen Fluglärmimmissionen 
belastet. In der Zeit von 22 Uhr abends 
bis 6 Uhr morgens gehen die Flug-
lärmauswirkungen zwar nicht mehr von 
beiden Bahnen, sondern nur noch von 
der großen Parallelbahn aus. Ungeach-
tet dessen sind die Auswirkungen des 
Luftverkehrs weiterhin deutlich spürbar, 
wie aus der unmittelbaren Nähe zum 
Nachtschutzzone ersichtlich ist. 
Kenntni
snahme Der
 Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
7.4 Weitere Emittenten von Verkehrslärm 
Zu den zuvor beschriebenen Verkehrs-
lärmimmissionen auf das Plangebiet 
Kenntni
snahme

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 5 von 14
sind zusätzlich noch diejenigen Immis-
sionen hinzu zu rechnen, die durch an-
dere Verkehrsträger verursacht werden. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im 
weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten beauf-
tragt, welches die zusätzlichen Lärmimmissionen in 
die Beurteilung mit einbezieht. 
7.5 Anregungen der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH 
Keine Wohnbebauung 
Basierend auf den zuvor dargestellten 
Immissionen des Luftverkehrs und den 
hierzu noch hinzukommenden Ver-
kehrslärmimmissionen anderer Ver-
kehrsträger, regen wir an, von einer 
Nutzung der Flächen „Östlich Falken-
horst“ für Wohnbebauung abzusehen. 
Durch die Nutzung dieser Flächen für 
Wohnungsbau, würde Wohnraum in 
hoch lärmbelasteten Gebieten entste-
hen. Die Anforderungen an gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nur 
mit erheblichen Aufwendungen zu ge-
währleisten und Außenflächen nur ein-
geschränkt nutzbar. 
Kenntni
snahme Der
 Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die 
Abwägung eingestellt, sobald konkrete Erkenntnisse 
aus dem Lärmgutachten vorliegen. 
7.6 Strenge Auflagen in der Bebauungs-
planung 
Ungeachtet der Anregung zur Auf-
gabe der Planung möchten wir für 
den Fall der Weiterverfolgung der 
Aufstellung eines Bebauungsplanes 
anregen den Schutz der Bevölkerung 
vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch strenge Auflagen zum Lärm-
schutz zu gewährleisten.
 
Kenntni
snahme Der
 Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 6 von 14
7.7 Hinweis auf Fluglärm und Festsetzun-
gen zu Schalldämmaßen von Außen-
bauteilen 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
ermöglicht es, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB Vorgaben zu baulichen und 
technischen Vorkehrungen zur Minde-
rung der Einwirkungen von Lärmimmis-
sionen festzulegen. Eine derartige Fes
t-
setzung regen wir an, da ohne rechts-
verbindliche Festsetzungen zu erforder-
lichen passiven Schallschutzmaßnah-
men eine Erfüllung der Anforderungen 
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse nicht gewährleistet ist. 
In diesem Rahmen sind aus unserer 
Sicht neben einem eindeutigen Hinweis 
auf die Nähe des Plangebietes zum 
Nachtschutzgebiet des Flughafens und 
den daraus resultierenden Fluglärmim-
mis
sionen auch Festsetzungen zu An-
forderungen an die Schalldämmmaße 
von Außenbauteilen gemäß der aktu-
ellsten Ausgabe der DIN 4109 - Schall-
schutz im Hochbau, sowie besondere 
Festsetzungen im Sinne des vorbeu-
genden Schallschutzes erforderlich. 
Ja In den Bebauungspl
an werden eindeutige Hinweise 
auf die Nähe des Plangebietes zum Nachtschutzge-
biet des Flughafens aufgenommen. 
Im Bebauungsplan werden vergleichbare Festset-
zungen zum Lärmschutz getroffen, deren Formulie-
rung in dem Lärmschutzgutachten konkretisiert wer-
den.  
7.8 Ausschluss 
Ausschluss von schutzbedürftigen 
Einrichtungen 
In §5 Abs. 1 FluglärmG wird festgelegt, 
dass schutzbedürftige Einrichtungen 
wie zum Beispiel Kindergärten, Alten-
pflegeeinrichtungen, Erholungsheime 
Kenntnis
nahme Die Festsetzung eines Ausschlusses dieser 
Nutzungen wird im weiteren Verfahren geprüft.

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Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 7 von 14
und ähnliche schutzbedürftige Einrich-
tungen nicht in Lärmschutzbereichen 
errichtet werden dürfen. Das Plangebiet 
liegt derzeit unmittelbar außerhalb des 
Nachtschutzbereiches. Die Konturen 
dieser Bereiche unterliegen entspre-
chend §4 Abs. 6 FlugLärmG regelmäßi-
ger Überprüfung.  
7.9 Ausschluss von Erstattungsansprü-
chen 
Im Rahmen der im Fluglärmschutzge-
setz vorgesehenen regelmäßigen Über-
prüfungen der Lärmschutzbereiche o-
der durch Maßnahmen des Flughafens 
die dazu führen, dass eine Einordnung 
als wesentlich baulich erweiterter Flug-
hafen erfolgt, kann es zu Anpassungen 
der Lärmschutzbereiche kommen. Im 
Falle einer solchen Änderung der Lärm-
schutzbereiche, würden Erstattungsan-
sprüche für Aufwendungen für bauliche 
Schallschutzmaßnahmen sowie Ent-
schädigungsansprüche für Beeinträchti-
gungen des Außenwohnbereiches ent-
stehen.  
Nei
n Di
e Abwehr künftiger Erstattungsansprüche kann 
nicht in einem Bebauungsplanverfahren geregelt 
werden. 
8 
8.1 
Gascade 
GmbH, 
WINGAS 
GmbH, NEL  
Gastransport 
GmbH. OPAL 
Gastransport 
GmbH & Co. 
KG. 
Gasleitungen 
Nach Prüfung des Vorhabens im Hin-
blick auf eine Beeinträchtigung unserer 
Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass un-
sere Anlagen zum gegenwärtigen Zeit-
punkt nicht betroffen sind. 
- -

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Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 8 von 14
9 
9.1
 
Industrie- und 
Handelskam-
mer Köln 
Keine Bedenken 
Die IHK Köln hat nach den vorliegen-
den Unterlagen keine Anregungen zu 
dem städtebaulichen Planungskonzept. 
-  -  
10 
10.1 
Kampfmittelbe-
seitigungs-
dienst (KBD) 
Luftbildauswertung 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 
und andere historische Unterlagen lie-
fern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel 
bzw. Militäreinrichtungen des 2. Welt-
krieges (Bombenblindgänger). 
Es wird eine Überprüfung der zu über-
bauenden Fläche auf Kampfmittel im 
ausgewiesenen Bereich der beigefüg-
ten Karte sowie des konkreten Ver-
dachtes empfohlen. 
Ja Im  weiteren Verfahren soll eine Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel durchgeführt 
werden. 
11 
11.1 
Landwirt-
schaftskammer 
NRW 
Landwirtschaft 
Gegen den o. a. Bebauungsplan der 
Stadt Köln bestehen seitens der Land-
wirtschaftskammer Nordrhein-Westfa-
len, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, keine 
grundsätzlichen Bedenken, gleich wohl 
wir den Verlust hochwertiger landwirt-
schaftlicher Nutzflächen sehr bedauern. 
In diesem Zusammenhang bitten wir 
um Berücksichtigung der Wertigkeiten 
betroffener landwirtschaftlicher Flächen 
für die menschliche Daseinsvorsorge. 
K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
12 NWO Nord-
West Ölleitung 
Keine Bedenken

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Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 9 von 14
12.1 Soweit aus den uns übersandten Unter-
lagen zu ersehen ist, werden unsere 
dort vorhandenen Mineralölfernleitun-
gen und / oder weitere von uns über-
wachten Fernleitungen nicht berührt. 
Wir haben daher gegen das Vorhaben 
keine Bedenken. 
- - 
13 
13.1 
Open Grid Eu-
rope GmbH 
Keine Bedenken 
Von uns verwaltete Versorgungsanla-
gen sind von der geplanten Maßnahme 
nicht betroffen 
-  -  
14 
14.1 
Polizei Köln - 
Kriminalprä-
vention 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen derzeit keine Beden-
ken. 
-  -  
14.2 Hinweis: 
- Privathaushalte EFH und MFH (Si-
cherheitsstufe mind. RC2 gem. DIN
1627
-1630 empfohlen)
- Gewerbeeinheiten (Sicherheitsstufe
mi
nd. RC3 gem. DIN 1627-1630
em
pfohlen)
K enntnisnahme D ie Hinweise werden zur Kenntnis genommen 
15 
15.1 
Polizei Köln - 
Führungsstelle 
Verkehr 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen keine Bedenken. 
-  -  
16 
16.1 
RMR Rhein-
Main-Rohrlei-
Keine Bedenken 
- -

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Bebauungsplanverfahren 
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tungstrans-
portgesell-
schaft m.b.H. 
Von der vorgenannten Maßnahme wer-
den weder unsere vorhandenen Anla-
gen noch laufende bzw. vorhersehbare 
Planungen unseres Hauses betroffen. 
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich 
für den Eingriff in Natur und Landschaft 
gefordert wird, muss sichergestellt sein, 
dass dieser nicht im Schutzstreifen un-
serer Leitungen stattfindet. 
17 
17.1 
RRP Rotter-
dam-Rjin 
Pijpleding 
Keine Bedenken 
Gegen das im Betreff genannte Pla-
nungskonzept bestehen keine Beden-
ken. 
18 
18.1 
Stadtentwässe-
rungsbetriebe 
Köln 
Keine Bedenken 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept bestehen aus entwässerungs-
technischer Sicht keine grundsätzlichen 
Bedenken. 
- - 
18.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlags-
wasser ist gemäß §44 Abs. 1 Lan-
deswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allge-
meinheit nicht beeinträchtigt wird. 
Die Versickerung des Niederschlags-
wassers ist im Bebauungsplan festzu-
setzen. 
Sofern eine Versickerung gegen das 
Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder 
aus technischen Gründen nicht möglich 
          Ja Die Hinweise werden in der weiteren Planung be-
rücksichtigt.
Darüber hinaus wird der Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser bereits im städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahren geprüft, 
(Auslobungsunterlagen Anlage 7 
Regenwassermanagement StEB Köln).

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ist, kann die Ableitung des Nieder-
schlagswassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal erfolgen (vgl. Anlagen). 
18.3 Schmutzwasser 
Das häusliche Schmutzwasser kann 
problemlos von der umliegenden Kana-
lisation aufgenommen. 
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im 
weiteren Verfahren berücksichtigt. 
18.4 Überflutungsvorsorge Starkregen 
Zum Thema Starkregen möchte ich Sie 
darauf hinweisen, dass geeignete Maß-
nahmen zur Risikovorsorge bereits in 
der Bauleitplanung berücksichtigt wer-
den müssen. 
Ein besonderes Augenmerk ist auf die 
Tiefgarageneinfahrten und Hausein-
gänge zu legen. 
Ja D ie Hinweise werden in der weiteren Planung be-
rücksichtigt. 
19 
19.1 
Landesbaube-
trieb Straßen-
bau NRW 
Verkehrliche Erschließung 
Gegen das Planungskonzept bestehen 
große Bedenken, wegen der gewählten 
Erschließung über die L84. Die ge-
plante Erschließung wird aus Gründen 
der Leichtigkeit des Verkehrs abge-
lehnt. 
Ja Im  weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten 
erstellt, welches unter anderem die Erschließung 
über die L84 prüft. 
20 
20.1 
Stadtwerke 
Köln GmbH 
RheinEnergie AG 
Gegen das städtebauliche Planungs-
konzept östlich im Falkenhorst in Köln-
Porz-Urbach bestehen grundsätzlich 
keine Bedenken. 
K enntnisnahme D er Hinweis wird zur Kenntnis genommen

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Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 12 von 14
Die Versorgung kann jeweils über Netz-
vorstreckungen aus den im Umfeld vor-
handenen Versorgungsnetzen erfolgen. 
Im Plangebiet werden nach erster Ein-
schätzung zwei zusätzliche Trafostatio-
nen benötigt. 
20.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
und Hafen und Güterverkehr Köln 
AG (HGK) 
Die KVB und die HGK haben keine Be-
denken. 
- - 
21 
21.1 
Thyssengas 
GmbH 
Keine Bedenken 
Durch die o. g. Maßnahme werden 
keine von Thyssengas GmbH betreuten 
Gasfernleitungen betroffen. 
Neuverlegungen in diesem Bereich sind 
von uns zz. nicht vorgesehen. 
- - 
22 
22.1 
Wald und Holz 
NRW - Regio-
nalforstamt 
Rhein-Sieg-Erft 
Waldfläche 
Die geplante Bebauung grenzt im Os-
ten an eine Waldfläche. Der Wald-Ge-
bäude-Sicherheitsabstand sollte zweck-
mäßigerweise ca. 35 Meter betragen, 
damit Schäden durch eventuell umstür-
zende Bäume vermieden werden. 
Sollte der ausdrücklich empfohlene Ab-
stand zwischen Wald und Gebäude 
trotzdem unterschritten werden, halte 
ich es für erforderlich, dass zwischen 
dem Waldbesitzer und den Planungs-
behörden vorab eine Vereinbarung ge-
troffen wird. In dieser soll der Waldbe-
sitzer (in diesem Fall die Stadt Köln 
          Ja Der
 Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im 
weiteren Verfahren geprüft.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 13 von 14
selbst) von seinen durch die waldnahe 
Bebauung entstehenden haftungsrecht-
lichen Risiken befreit und seine finanzi-
ellen Mehraufwendungen abgegolten 
werden. Zudem möchte ich auf mögli-
che haftungsrechtliche Risiken für die 
Genehmigungsbehörde hinweisen. 
23 
23.1 
Westnetz 
GmbH 
Keine Bedenken 
Gegen das Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
-  -  
24 
24.1 
Bezirksregie-
rung Düssel-
dorf – Dezernat 
25 
Verkehrliche Erschließung über L84 
Aus verkehrlichen Gründen unterstützt 
die Bezirksregierung Köln als Verkehrs-
behörde für Autobahnen und zustim-
mungspflichtig für verkehrliche Maß-
nahmen am Ende von Autobahnen, un-
eingeschränkt die Bedenken des Bau-
lastträgers, ein neues Wohngebiet 
nördlich der L 84 direkt an diese anzu-
binden. 
Aus hiesiger Sicht ist eine Direktanbin-
dung, It. dem von Ihnen zugesandten 
Entwurfs des städtischen Planungskon-
zeptes nördlich an die L84, jedoch ver-
kehrlich abzulehnen. Die L 84 ist als 
Kraftfahrzeug Straße ausgewiesen, au-
tobahnähnlich ausgebaut und enthält 
somit keinerlei Verkehrsanlagen für 
Fußgänger und Radfahrer. Sie soll wei-
terhin die überregionale Zubringerfunk-
tion zur A59 und den Flughafen beibe-
halten. 
K enntnisnahme Im  weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten 
erstellt, welches unter anderem die Erschließung 
über die L84 prüft.

Stadt Köln              Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB 
Bebauungsplanverfahren 
Arbeitstitel: Östlich Im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach
Seite 14 von 14
Von hier aus wird deswegen aus-
schließlich eine verkehrliche Anbindung 
des zukünftigen Wohngebietes über die 
vorhandenen städtischen Straßen 
Schubertstraße und Im Falkenhorst als 
verkehrlich vertretbar gehalten. 
25 
25.1 
Deutsche Tele-
kom Technik 
GmbH 
Keine Bedenken 
Gegen das Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken.  
- - 
S
tand: 02.11.2020

Vorgabenbeschluss Anlage 1 Geltungsbereich

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Östlich Im Falkenhorst
in Köln - Porz - Urbach
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (2)

28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Leidenhausener Straße
  • Schubertstraße
  • Schulstraße
  • Forststraße
  • Mozartstraße
  • Gustav-Mahler-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Hirschgraben
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Im Falkenhorst
  • Elsdorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3171/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
30.10.2020 08:49