1810/2017
Hermes Logistik-Center Hansestraße in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven; VEP; Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 (Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes)
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes +HUPHV/RJLVWLN&HQWHU+DQVHVWUDH LQ.|ln5DWK/+HXPDU und -Porz-Gremberghoven 0 10050 200 300 Meter
Anlage 7
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A N L A G E 7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven (1810/2017) Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 8 vom 07.09.2017 Die Bezirksvertretung Kalk (BV 8) hat als Ergebnis Ihrer Beratung zum Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Hermes Logistik-Center Hansestraße“ in Porz-Gremberghoven dem Stadtentwicklungsausschuss folgende ergänzte Beschlussfassung empfohlen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vor- habenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– ein- zuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ge-biet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Han- sestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zu- stimmen. 4. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit das Wohngebiet im Stadtteil Rath/Heumar hiervon befreit ist. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträ- ger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte. Stellungnahme der Verwaltung Die Hermes LKW sollen direkt, auf kürzestem Weg zu den Autobahnabschlüssen fahren. Die Auslieferung der Pakete soll mit Elektrofahrzeugen erfolgen. Detaillier- te Regelungen werden auf Grundlage des Verkehrskonzeptes Gegenstand des Durchführungsvertrages.
Anlage 4_Auszug BV Kalk 07.09.2017 TOP 8.2.6
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 öffentlich 8.2.6 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln- Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven 1810/2017 Bezirksbürgermeister Pagano stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstim- mung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik- Center Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ge- biet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE- Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anla- ge 2 nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschrän- kung zustimmen. 2 4. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorha- benträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit das Wohngebiet im Stadtteil Rath/Heumar hiervon befreit ist. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Hüls KeSB Vorlagen-Nummer 1810/2017 Freigabedatum 22.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 ge- mäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industriell- gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aus- hang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zustim- men. Alternative: Das Grundstück östlich der Hansestraße verbleibt im Anwendungsbereich des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) Bauen im Außenbereich und wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 Wirtschaftsausschuss 07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Problemstellung und Planungsziele: Die Vorhaben- und Erschließungsträgerin, PANTA 170 Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Heegbarg 30, 122391 Hamburg, hat am 02.06.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gestellt. Mit der Vorhabenträgerin soll eine Pla- nungsvereinbarung über die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes getroffen werden, in der unter anderem die Übernahme der Planungskosten sowie notwendiger Gutachten verbindlich gere- gelt werden. Das Hauptgrundstück wird aktuell in wesentlichen Teilen durch den Anwendungsbereich des § 35 BauGB (Baugesetzbuch) Bauen im Außenbereich städtebaulich geordnet. Grundsätzlich ist Bauen im Außenbereich unzulässig, außer es handelt sich um privilegierte oder begünstigte Vorha- ben. Ziel ist es, das Grundstück einer industriell-gewerblichen Nutzung (Logistik-Center) zuzuführen. Das vorliegende Nutzungskonzept kann aufgrund der aktuellen baurechtlichen Situation nicht umge- setzt werden, so dass ein Erfordernis zur städtebaulichen Planung besteht. Daher ist die Schaffung von Baurecht durch einen Bebauungsplan erforderlich. Die Erschließung ist gesichert und erfolgt über die Hansestraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 6,6 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 572 und in wesentlichen Teilen das Flurstück 640, Flur 5, Gemarkung Heumar, gemäß An- lage 1. Begründung: Die Firma Hermes Germany GmbH beabsichtigt, in Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grundstück zwischen der Hansestraße und der ICE- beziehungsweise S-Bahntrasse zwischen Köln-Hauptbahnhof und Flughafen Köln/Bonn die Ansiedlung eines neuen Logistik-Centers in der Hansestraße zu realisieren. Es sind die Errichtung einer Halle mit einer Größe von circa 11 000 m² sowie ergänzende Werkstätten, Büro- und Sozialräume beabsichtigt. Die Er- schließung des Bauvorhabens soll über eine Einfahrt von der Hansestraße erfolgen. Das Plangebiet befindet sich im Übergang der beiden Stadtteile Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven. Der Logistik-Betrieb Hermes verfolgt das Ziel, in den kommenden Jahren ein bevorzugter Partner für den internetbasierten Handel (eCommerce) zu werden. Zur Umsetzung einer leistungsfähigeren Um- schlags- und Lieferungsstrategie benötigt die Firma neben den in Deutschland bestehenden sechs Logistik-Centern und 56 Niederlassungen neue Standorte, insbesondere in Köln, um den stetig stei- genden Bedarfen gerecht zu werden, andere Standorte zu entlasten und Lieferwege zu verkürzen. Das Grundstück östlich der Hansestraße verfügt über das Potential, die beabsichtigten Ziele durch eine infrastrukturell gut angebundene Lage im Einzugsbereich der A 59, A 3, A 4 sowie des städti- schen Netzes (Frankfurter Straße etc.) umzusetzen. Weitere Ziele sind: Schaffung von circa 200 Arbeitsplätzen im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich sowohl für Frauen wie für Männer, Schaffung von Ausbildungsplätzen, Verbesserung der Zustellgeschwindigkeiten im Stadtgebiet von Köln, Verkürzung der Zustellwege und damit Reduzierung des CO2-Ausstoßes, emissionsfreie Zustellung mit Elektrofahrzeugen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Industriegebiet und die angrenzende Bahntrasse als Fläche für Bahnanlage dargestellt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Es sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Zur Planung wird eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Weitere Umweltbelange werden im Verfahren ge- prüft. Im Vorfeld wurde eine erste Einschätzung der Machbarkeit bezüglich der verkehrlichen und lärmrelevanten Themen durch die Fachverwaltung positiv attestiert. 3 Da es sich um einen Vorhaben- und Erschließungsplan handelt, werden die Kosten von der Vorha- benträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Hierzu wird mit der Vorhabenträgerin eine Planungsvereinbarung geschlossen. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das für die Bebauung wesentliche Flurstück 640, Flur 5, Gemarkung Heumar, durch eine erbbaurechtliche Regelung in ihre Verfügungsberechti- gung zu übertragen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Weitere Erläuterungen, Pläne und Übersichten siehe Anlagen 1 bis 3. Anlagen 1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2 Städtebauliches Konzept 3 Erläuterungsbericht zum Planungskonzept "Hermes Logistik-Center Hansestraße"
Anlage 2 (Städtebauliches Konzept)
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Anlage 2 unmaßstäblich N Stadtplanungsamt Städtebauliches Konzept +HUPHV/RJLVWLN&HQWHU+DQVHVWUDH LQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQ.|OQ5DWK+HXPDU
Anlage 5_Auszug AUG_14.09.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 14.09.2017 öffentlich 5.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln- Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven 1810/2017 SE Herr Geske bedauert, dass eine so große Agrarfläche wieder einmal verloren ge- he. Er fragt, wo und welcher Ausgleich erfolge und regt an, die Fassade und das Dach der neuen Halle zu begrünen. RM Herr Brust bittet namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er gibt folgene Punkte zu Protokoll: Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30 (Pflanzung einer Baum- reihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhan- dener Baumreihe) sollte bestehen bleiben. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Pro 4 PKW-Stellplätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der PKW-Stellplätze. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach verbindli- che Dachbegrünung. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser-Geländes zur DB-Flughafen- schleife sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetation entwickeln könne. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es gebraucht werde. SB Herr Becker regt namens der SPD-Fraktion an, zu prüfen, das Dach der Halle zusätzlich zur Begrünung mit einer Fotovoltaikanlage auszustatten, da die Fa. Her- mes im Zuge der E-Mobilität beabsichtige, die Logistik elektrisch umzurüsten. Frau Müssigmann nimmt zu den Vorschlägen und Anregungen Stellung. Die Verwaltung werde den Ausgleich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens prü- fen und einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag in Auftrag geben. Bestreben der Verwaltung sei es, den Ausgleich an Ort und Stelle vorzunehmen, wie z. B. Dach- und / oder Fassadenbegrünung oder Baumpflanzungen auf Stellplätzen. Den Punkt der Umsetzung der im Landschaftsplan noch dargestellten Maßnahme, also der Baumreihe, nehme sie zur weiteren Prüfung mit. Laut beigefügtem Lageplan der Anlage 2 sei das Grundstück sehr intensiv genutzt, so dass nicht mehr viel Spiel- raum zur Verfügung stehe und das Ergebnis offen sei. Auch die Begrünung von Dach und Fassaden werde man prüfen und mit dem Logis- tiker besprechen. Man sei da in der Vergangenheit aufgrund der Tragweiten der gro- ßen Gebäude und der Statik nicht so erfolgreich gewesen. Sie werde jedoch diese Anregungen des Ausschusses Umwelt und Grün in die Gespräche mit dem Investor mitnehmen und erörtern, insbesondere, da es helfe, das Ausgleichserfordernis an externer Stelle zu reduzieren und an Ort und Stelle zu ermöglichen. Ebenso werde sie die Vorschläge hinsichtlich des Trittsteinbiotops entlang der Bahn- linie mitnehmen. Die insektenfreundliche Beleuchtung sei inzwischen Standartthema und werde in jedem Durchführungsvertrag festgelegt. Hermes habe zugesagt, ihre Flotte immer mehr auf E-Mobilität umzurüsten. Insofern sei die Anlage einer Fotovoltaikanlage ebenfalls ein Thema, was man mit Hermes besprechen werde. Abschließend sichert sie zu, die Anregungen mitzunehmen und eine Stellungnahme dazu abzugeben. Der Ausschussvorsitzende stellt die Verweisung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: Beschluss: Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2. Auszug erhält: OB / Sitzungsdienst VI / Sitzungsdienst VI/61 02 – 7 Sitzungsdienst V/57/571 3. Z. Vg.
Anlage 8
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/ 2 A N L A G E 8 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven (1810/2017) Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 7 vom 26.09.2017 und des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 14.09.2017 (vgl. Anlage 5) Die Bezirksvertretung Porz (BV 7) hat als Ergebnis Ihrer Beratung zum Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Porz-Gremberghoven dem Stadtentwicklungsausschuss folgende geänderte Beschlussfassung empfohlen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vor- habenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzu- leiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine in- dustriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); Die Verwaltung schlägt vor, der geänderten Beschlussfassung zu folgen. 3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteili- gung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen Stellungnahme der Verwaltung Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen werden nicht Gegenstand der Planungsver- einbarung zwischen Vorhabenträger und Verwaltung. Diese dient nur der Regelung der Übernahme von Planungsleistungen durch den Vorhabenträger und der Rahmenbedingun- gen des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Sofern die Maßgaben Gegenstand des Planentwurfs werden, wird Ihre Umset- zung Gegenstand des nach § 12 BauGB zwingend erforderlichen Durchführungsvertrags. Zum Entwurf siehe Stellungnahme zu 2. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Gegenstand des Vorgaben- beschlusses von BV und StEA. a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener Baum- reihe) muss bestehen bleiben und kurzfristig umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Maßgabe zu folgen. - 2 - / 3 b. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermei- den. Stellungnahme der Verwaltung Der Naturschutzbeirat der Unteren Landschaftsbehörde wird im weiteren Verfahren be- teiligt. c. Pro 4 PKW-Stellplätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der PKW- Stellplätze. Stellungnahme der Verwaltung Die Maßgabe wird Grundlage der weiteren Planung. Aufgrund der Rahmenbedingun- gen (z.B. Wasserschutzzone) können im Zuge der weiteren Planung Anpassungen er- forderlich sein. Die Versiegelung ist vom Vorhabenträger auf das absolute Minimum zu begrenzen, Stellplätze sind in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde versicke- rungsfähig auszuführen. d. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach verbindliche Dachbegrünung. Stellungnahme der Verwaltung Die Maßgabe hat erhebliche Auswirkungen auf die Funktionalität des Vorhabens (All- seitige Rolltore, Belüftungs- und Entrauchungsanlage). Im weiteren Verfahren sind die Möglichkeiten im Detail zu prüfen und alternative Kompensationsmaßnahmen bei Be- darf vorzuschlagen. e. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser-Geländes zur DB-Flughafenschleife sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung zu schaffen/zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegeta- tion entwickeln könne. Die Verwaltung schlägt vor, der Maßgabe zu folgen. f. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es gebraucht werde. Stellungnahme der Verwaltung Das Beleuchtungskonzept sieht eine LED-Beleuchtung vor, welche als insek- tenfreundlich gilt und eine zielgerichtete Beleuchtung nach unten mit Be- schränkung auf die Nutzflächen vor. g. Die LKW Verkehre dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier über den An- schluss der A 59 abwickelt, damit die Wohngebiete Gremberghoven, Finken- berg und Eil hiervon befreit sind. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte - 3 - Stellungnahme der Verwaltung Die Hermes LKW sollen direkt, auf kürzestem Weg zu den Autobahnab- schlüssen fahren. Die Auslieferung der Pakete soll mit Elektrofahrzeugen er- folgen. Detaillierte Regelungen werden auf Grundlage des Verkehrskonzeptes Gegenstand des Durchführungsvertrages. h. Die Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen. Siehe Stellungnahme zu c. i. Die Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden Stellungnahme der Verwaltung In Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit und den Vorgaben der Unteren Wasserschutzbehörde (Wasserschutzzone) erfolgt die Erarbeitung eines Versickerungskonzepts mit dem Ziel einer örtlichen Niederschlagswasserversickerung.
Anlage 6_Auszug BV 7
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ı ‚Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fx : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.2 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes :Logistik-Center Hansestraße" in Köln- Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven - aus der letzten Sitzung ge- schoben. 1810/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) -Arbeitstitel: Hermes Logistik- Center Hansestraße- einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ge- biet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE- Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen; Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); 3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die Öffentlich- keitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 — 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig um- gesetzt werden. b. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. c. Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung — keine Versiegelung zu- mindest der PKW - Stellplätze . d. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach ver- bindliche Dachbegrünung. e. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser - Geländes zur DB - Flughafen - schleife sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetation entwickeln könne. f. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es ge- braucht werde. g. Die LKW Verkehre dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahn- netz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon be- freit sind. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte h. Die Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfol- gen. i.. Die Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Stimmen CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln) Nein: 6 Stimmen SPD, Herr Eberle (Linke) Enth. - Mehrheitlich in geänderter Form empfohlen. | Die Oberbürgermeisterin "Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax i (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.09.2017 öffentlich 7.2.2.1 Änderungsantrag der Fraktion die Grünen zu TOP 7.2.2.: Hermes AN/1356/2017 Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 8 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); 3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die Öffentlich- keitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 — 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig um- gesetzt werden. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung - keine Versiegelung zu- mindest der PKW - Stellplätze . . Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach ver- bindliche Dachbegrünung. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser - Geländes zur DB - Flughafen - schleife sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetation entwickeln könne. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es ge- braucht werde. Die LKW Verkehre dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahn- netz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon be- freit sind. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte h. Die Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfol- gen. i i.. Die Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Frau Wilden einstimmig beschlossen.
Anlage 3 (Erläuterungsbericht)
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/ 2 A N L A G E 3 613Hüls1810-2017Ke3SB Erläuterungsbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven 1. Planungsanlass und Planungsziel Die Firma Hermes Germany GmbH beabsichtigt, in Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grundstück zwischen der Hansestraße und der ICE- beziehungsweise S-Bahntrasse zwischen Köln-Hauptbahnhof und Flughafen Köln/Bonn die Ansiedlung eines neuen Logistik-Centers in der Hansestraße zu realisieren. Das Plangebiet befindet sich im Übergang der beiden Stadtteile Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven. Der Logistik-Betrieb Hermes ver- folgt das Ziel, in den kommenden Jahren ein bevorzugter Partner für den internetbasierten Handel (eCommerce) zu werden. Zur Umsetzung einer leistungsfähigeren Umschlags- und Lieferungsstra- tegie benötigt die Firma neben den in Deutschland bestehenden sechs Logistik-Centern und 56 Niederlassungen neue Standorte, insbesondere in Köln, um den stetig steigenden Bedarfen ge- recht zu werden, andere Standorte zu entlasten und Lieferwege zu verkürzen. Das Grundstück östlich der Hansestraße verfügt über das Potential, die beabsichtigten Ziele durch eine infrastruktu- rell gut angebundene Lage im Einzugsbereich der A 59, A 3, A 4 sowie des städtische Netzes (Frankfurter Straße etc.) umzusetzen. Es ist vorgesehen, das Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bisher noch landwirtschaftlich genutzte Dreiecks- fläche zwischen Hansestraße und ICE-Trasse als Fläche für eine gewerblich-industrielle Nutzung zu entwickeln, wie dieses auch bereits im Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 6,6 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 572 und in Teilen das Flurstück 640, Flur 5, Gemarkung Heumar, gemäß Anlage 1. Weitere Ziele sind: Schaffung von circa 200 Arbeitsplätzen im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich sowohl für Frauen wie für Männer, Schaffung von Ausbildungsplätzen, Verbesserung der Zustellgeschwindigkeiten im Stadtgebiet von Köln, Verkürzung der Zustellwege und damit Reduzierung des CO2-Ausstoßes, emissionsfreie Zustellung mit Elektrofahrzeugen. 2. Verfahren Es ist vorgesehen, das erforderliche Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan im Normalverfahren durchzuführen. Hierzu hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Einlei- tung am 02.06.2017, vertreten durch die PANTA 170 Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Heegbarg 30, 122391 Hamburg, gestellt. Durch den Bebauungsplan soll das Plangebiet einer bau- lichen Nutzung zugeführt werden und den bestehenden Außenbereich gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) sowie die im Süden des Geltungsbereiches getroffenen Festsetzungen des Be- bauungsplanes 75420/05 "Hansestraße", bekannt gemacht am 26.03.2008, teilweise überplanen. Als erster Verfahrensschritt sind der Einleitungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) vorgesehen. Parallel zur vorliegenden Beschlussfassung wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. - 2 - / 3 3. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet wird westlich durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 und nördlich beziehungsweise östlich durch die ICE-Trasse zwischen Köln-Hauptbahnhof und Flughafen Köln/Bonn begrenzt. Südlich reicht das Plangebiet bis in die Bereiche des Bebau- ungsplanes 75420/05 "Hansestraße" hinein. Südlich angrenzend befindet sich die Firma Dachser, der Hauptteil des Grundstückes wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt und verfügt über keine bau- liche Vorprägung. Westlich und südlich des Plangebietes befinden sich gewerblich-industrielle Be- reiche (zum Beispiel MBS, Speditionsgesellschaft, die Möbelhäuser Hausmann und Poco inklusive Abhollager, Otto Kuhmann Elektrofachgroßhandel, Ekol Küchen etc.). Das Plangebiet umfasst ins- gesamt eine Fläche von circa 6,6 ha. Das Plangebiet ist durch die Hansestraße und den Maarhäuser Weg an die Frankfurter Straße (B 8) und im Weiteren an das übergeordnete Autobahnnetz (A 3, A 4, A 59, A 559) angebunden. Zudem besteht über die A 59 eine günstige Verkehrsanbindung zum Flughafen. Entlang der Han- sestraße besteht auch eine fußläufige Verbindung. Östlich der ICE-Trasse, außerhalb des Plange- bietes, verläuft ein weiterer Fuß- und Radweg, der ebenfalls eine Anbindung in die benachbarten Gebiete ermöglicht. Das Plangebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Die Buslinie 151 (Porz Markt - Flittard) verbindet die Haltestelle "Hansestraße Ost" (circa 170 m von der geplanten Einfahrt entfernt) mit dem in circa 1 200 m gelegenen S-Bahnhaltepunkt Frank- furter Straße (S 13, S 19). Die Buslinie 154 fährt über die Haltestelle Maarhäuser Weg (circa 500 m von der geplanten Einfahrt) in Richtung Dünnwald beziehungsweise Porz Markt. Über den genannten S-Bahnhaltepunkt besteht eine direkte Verbindung (Linien S 13, S 19) zum Flughafen Köln/Bonn und zur Kölner Innenstadt. Die Regionalbahn RB 25 hält ebenfalls an dem S-Bahn- haltepunkt. Dieser Linie verkehrt zwischen Köln-Hansaring bis nach Meinerzhagen. 4. Übergeordnete Planungen, vorhandenes Planungsrecht 4.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt das Areal überwiegend als "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich" dar. Eine Anpassung des Regionalplanes ist gleichwohl nicht erforderlich, siehe dazu die Ausführungen im folgenden Kapitel Flächennutzungsplan. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als Industriegebiet und die angren- zende Bahntrasse als Fläche für Bahnanlage dargestellt. Im Zuge der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 75420/05 "Hanse- straße" in den Jahren von 2007 bis 2008 erfolgte die 167. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7/Porz –Arbeitstitel: "Gewerbe- und Industrieflächen" in Köln-Porz-Gremberghoven und Köln-Rath/Heumar– von vormals landwirtschaftlicher Fläche in Industrie- beziehungsweise Gewerbegebiete. Der Feststellungsbeschluss dieser Änderung wurde am 08.11.2007 durch den Rat der Stadt Köln gefasst. Dieser Änderungsbereich umfasste nicht nur die Bereiche des Bebau- ungsplanes 75420/05, sondern unter anderem auch die Flächen des hier zu betrachtenden Be- bauungsplan-Entwurfes. Insgesamt wies der Änderungsbereich eine Größe von circa 28 ha auf. Mit Antrag vom 21.11.2007 wurde der Bezirksregierung Köln die 167. Flächennutzungsplan- Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch vorgelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 12.02.2008 die Genehmigung für diese Änderung. Der Flächennutzungsplan entspricht somit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, auch wenn im Regionalplan größtenteils die Ausweisung als "Allgemeiner Frei- raum und Agrarbereich" erfolgt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan –Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven– ist aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. - 3 - / 4 4.3 Planungsrechtliche Situation Für Großteile des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Es handelt sich für diese Teile um einen Außenbereich gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Der Süden des Plangebietes überlagert in Teilen den Bebauungsplan 75420/05 "Hansestraße", bekannt gemacht am 26.03.2008. Dieser setzt in dem überplanten Bereich ein Industriegebiet fest. Weitere Teile dieser als Industriegebiet festgesetzten Bereiche bleiben unberührt. Die Interessen der südlich angrenzenden Firma Dachser bleiben gewahrt, das Vorhaben Hermes Logistik-Center wurde mit den kurz- und mittelfristigen Interessen im Vorfeld synchronisiert. Aufgrund der planungsrechtli- chen Situation im Bestand, besteht ein Erfordernis zur Schaffung von neuem Baurecht durch einen Bebauungsplan. Für die westlich angrenzenden Flächen besteht der Bebauungsplan 74420/03 "Industriegebiet Eil". Der Bebauungsplan ist seit 1992 rechtskräftig und setzt eine Industriegebiets- (GI) bzw. Gewerbe- gebietsnutzung (GE) fest. 4.4 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt mit Ausnahme der als Industriegebiet festgesetzten Flächen gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28.04.1991 im Landschaftsschutzgebiet L 22 "Landschafts- raum Gut Leidenhausen und Freiräume um Brück". Entlang der westlichen Plangebietsgrenze er- folgt die Darstellung einer Baumreihe als "Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme" (M-Nr. 8.2-30: Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Han- sestraße bzw. vorhandener Baumreihe). Gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW treten unter anderem bei der Änderung eines Flächennutzungsplanes im Gel- tungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft, so- weit der Träger der Landschaftsplanung (hier die Untere Landschaftsbehörde) im Beteiligungsver- fahren der Flächennutzungsplanänderung nicht widersprochen hat. Im Rahmen der entsprechend durchgeführten Flächennutzungsplanänderung mit Feststellungsbeschluss vom 08.11.2007 erfolg- te kein Widerspruch der Unteren Landschaftsbehörde. Nach Inkrafttreten des hier zu betrachten- den Bebauungsplanes tritt somit der Landschaftsschutz zurück. 5. Städtebauliches Konzept Die Vorhabenträgerin plant auf einer Grundstücksgröße von circa 6,6 ha und einer Grundflächen- zahl (GRZ) von 0,8 die Errichtung einer Halle mit einer Größe von circa 11 000 m² (circa 196 x 53 m zuzüglich Büro- und Sozialräume beziehungsweise Werkstatt). Die Halle soll auf der West- und Ostseite je 48 Tore, auf der Nordseite zehn Tore und auf der Südseite elf Tore erhalten. Die Hallenhöhe soll circa 13,85 m über der Geländeoberkante betragen. Es ist vorgesehen, eine Ta- gesmenge von über 110 000 Paketen zu bearbeiten. Die Vorhabenträgerin sieht vor, circa 200 Mitarbeiter anzustellen, von denen circa 68 % den gewerblichen Mitarbeitern und circa 32 % den kaufmännischen Mitarbeitern und Auszubildenden zuzuordnen sind. Für die gewerblichen Mitarbei- ter ist ein 24-Stunden-Schichtbetrieb vorgesehen. Dabei geht die Schicht 1 von 14.00 bis 22.00 Uhr, die Schicht 2 von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Schicht 3 von 6.00 bis 14.00 Uhr. In der Schicht 1 werden die meisten Mitarbeiter anwesend sein. Für die kaufmännischen Mitarbeiter soll ein Gleitzeitmodell mit Arbeitszeiten zwischen 7.00 bis 18.00 Uhr bestehen. Die Erschließung des Plangebietes soll über eine Einfahrt von der Hansestraße erfolgen. Sämtli- che Stellplätze für den Fuhrpark sowie die Mitarbeiterstellplätze werden auf dem eigenen Grund- stück untergebracht. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob Teile der Stellplätze aus Lärmschutz- gründen überdacht werden müssen. Zum Fuhrpark gehören normale Pkw-Dienstwagen, Klein- transporter, Sprinter, Lkw und Lkw mit Wechselbrückenanhänger. - 4 - / 5 Es ist vorgesehen, eine nachhaltige Immobilie nach DGNB-Gold (Zertifizierung der Deutschen Ge- sellschaft für Nachhaltiges Bauen) und einer Gebäudequalität nach der EnEV 2016 zu erreichen. Der Büroanbau soll barrierefrei ausgebaut werden. Darüber hinaus wird LED-Technik zur Reduzie- rung des Energieverbrauches innerhalb und außerhalb des Logistik-Centers verwendet werden. Zur Förderung des Naturschutzes wird der NABU Deutschland von Hermes in den Planungspro- zess eingebunden. Darüber hinaus ist Hermes Germany mit Mercedes-Benz-Vans eine Kooperation eingegangen mit dem Ziel, ab dem Jahr 2020 die Zustellung der Pakete zum Kunden emissionsfrei mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Bei der Ansiedlung des Hermes Logistik-Centers handelt es sich um keinen Störfallbetrieb. 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Vorbehaltlich des Scopings (Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB) sind folgende Umweltbelange als von der Planung betroffen zu bewerten: Artenschutz, Eingriffsregelung. Boden/Grundwasser, Stadtklima, Lärm – Einwirkungen auf die Planung/Auswirkungen der Planung, Entwässerung/Versickerung. Im weiteren Verfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne) durchzuführen, und deren Ergebnisse sowie der Umgang mit den Ergebnissen sind in einem Um- weltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB darzustellen. Ebenfalls ist ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird soweit möglich im Plangebiet erfolgen sowie ergänzend auf externen, nicht städtischen Flächen. Alle Kosten trägt die Vorhabenträgerin. Aufgrund der besonderen Relevanz sowie einer vorhandenen Datengrundlage können zu folgen- den Aspekten genauere Aussagen getroffen werden: Lärmschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmschutzgutachten erstellt. Seitens der Lairm Consult GmbH, Bargteheide, wurde bereits eine Ersteinschätzung zur Standortanalyse zum Neubau eines Hermes Logistik-Centers in Köln mit Stand vom 28.04.2017 erarbeitet. Für den be- nachbarten Bereich des Firmengeländes Dachser liegt eine schalltechnische Untersuchung vor. Für den geplanten Standort des Hermes Logistik-Centers befinden sich die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen überwiegend nördlich des Plangebietes entlang der Wikingerstraße. Weitere schutzbedürftige Nutzungen liegen östlich des Plangebietes vor. Um die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte nachts aus den Zusatzbelastungen des Hermes Logistik-Centers unter Be- rücksichtigung der Vorbelastungen weiterhin einzuhalten, werden gemäß den Ergebnissen der Ersteinschätzung eine Einhausung mit Überdachung von Wechselbrückenanhänger-Stellfläche als bauliche Maßnahme sowie eine Beschränkung der Lkw-Fahrten in der Nachtzeit erforderlich. Ge- nerell kommt die vorliegende Ersteinschätzung zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung des Hermes Logistik-Centers möglich ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt die Erstellung eines detaillierten Lärmgutach- tens, aus dem konkrete Maßnahmen und entsprechende Festsetzungen beziehungsweise Rege- lungen abgeleitet werden. - 5 - Verkehr Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll eine Verkehrsuntersuchung erstellt werden. Die brenner BERNARD ingenieure GmbH, Köln, wurde mit der Untersuchung beauftragt. Vom Logistik-Center Köln sollen nach der Umsetzung der neuen Zustellstruktur des Unternehmens (circa 2020) 14 Hermes Logistik-Center angefahren werden. Dabei gehen circa 30 % der Fahrten Richtung Norden, circa 30 % der Fahrten Richtung Süden, circa 30 % der Fahrten Richtung Osten und circa 10 % der Fahrten in Richtung Westen. Der Zustellbezirk für die direkte Paketauslieferung ist das Stadtgebiet von Köln. Weiterhin gibt es Fahrten zu Depots im Umland. Die Zustellung von Paketen zum Endkunden in der Stadt Köln erfolgt im Zeitraum ab 6.00 Uhr mit circa 20 bis 30 Fahrten mit Fahrzeugen der Printer-Klasse. Dieser Fahrzeuge kehren gegen Abend mit Retouren- Sendungen zum Standort zurück. Für die übergeordneten Transporte werden an Spitzentagen knapp 120 Lkw (ab 3,5 t) eingesetzt. Hauptsächlich werden diese im Tageszeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr das Gebiet anfahren beziehungsweise verlassen. In der sogenannten lautesten Nacht- stunde erfolgt nach dem derzeitigen Stand eine Begrenzung aufgrund der Lärmsituation auf circa sechs eingehende Fahrten. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass circa 50 % der Mitarbeiter mit dem Pkw den Standort anfahren werden. Die restlichen 50 % werden den Standort mit dem ÖPNV beziehungsweise dem Zweirad/Fahrrad anfahren. Im weiteren Verfahren sind unter Berücksichtigung dieser Annahmen die Auswirkungen auf die Verkehre zu untersuchen. Gemäß den ersten Untersuchungen durch die brenner BERNARD ingenieure GmbH werden im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben circa 339 Kfz-Fahrten je Werktag erwartet (als Summe aus Quell- und Zielverkehr). Hiervon erfolgen 171 Fahrten mit dem Pkw, 50 Fahrten mit Sprintern (2,8 bis 3,5 t) und 118 Fahrten mit Lkw (> 3,5 t), was einem Schwerverkehrsanteil von circa 35 % entspricht. Im weiteren Verfahren erfolgen eine Verkehrszählung sowie eine Bewertung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes. Die Ergebnisse des Fachgutachtens werden Grundlage für die Benennung entsprechender Aus- bau- und Verbesserungsbedarfe betreffend der umgebenden Erschließungsanlagen. Die Durch- führung der Maßnahmen wird der Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag auferlegt. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das für die Bebauung wesentliche Flurstück 640, Flur 5, Ge- markung Heumar, durch eine erbbaurechtliche Regelung in seine Verfügungsberechtigung zu übertragen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungs- vertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des Vorhabens. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er- schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kos- ten.
Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)
1455 Zeichen
A N L A G E 0 613Hüls1810-2017Ke0SB Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven Vorlage 1810/2017 hier: Begründung der Dringlichkeit Die Vorhaben- und Erschließungsträgerin, PANTA 170 Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Heegbarg 30, 122391 Hamburg, hat am 02.06.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Bebau- ungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gestellt. Ziel ist es, das Grundstück an der Hansestraße einer industriell-gewerblichen Nutzung (Logistik-Center der Firma Hermes, inklu- sive Werkstätten, Büro- und Sozialräume) zuzuführen. Das vorliegende Nutzungskonzept kann aufgrund der aktuellen baurechtlichen Situation nicht umgesetzt werden, so dass ein Erfordernis zur städtebaulichen Planung besteht. In Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG strebt Hermes eine zeitnahe Realisierung des Bauvorhabens an. Daher ist die Schaffung von Baurecht durch einen Bebauungsplan erforderlich. Die Erschließung ist gesichert und erfolgt über die Hansestraße. Um die Verfahrensabwicklung zu beschleunigen, soll die Beschlussfassung vor der Sommerpause 2017 eingeleitet werden. Ziel ist es, im dritten Quartal 2017 erforderliche Beteiligungs- und Abstimmungsschritte zu vollziehen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1810/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27