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V/0261/2008

Anregungen gem. § 24 GO NRW, Nrn. 88, 89, 90, 93, 94 und 99/ 2007, " Nummerierung von Parkbänken"

Vorlagen 03.04.2008

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 18.06.2008, TOP 9

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

2522 Zeichen

A Anregung Nr. 94/2007

nu

Seniorenvertretung Münster Stacthaus 1. Kiemensstr. 10, Zimmer 38
Teleton 02 51/ 937 3690
Telefax 0251/ 937 602
seniorenvenretung@versanet-online.ge
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Anregung nach 8 24 GO NRW — Nummerierung von Parkbänken

sehr geehrte Damen und Herren,

die Seniorenvertretung Münster hat in ihrer Sitzung am 25. 9. 2007 auf Empfehlung ih-
res zuständigen Arbeitskreises beschlossen, folgende Anregung an die Bezirksvertre-
tung Münster-West nach $ 24 GO NRW zu geben.

Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen:

Die Parkbänke in den öffentlichen Anlagen im Bereich der Bezirksvertretung
Münster-West werden nummeriert, um in Notfällen in der Nähe einer Bank
schnelle Unterstützung durch Polizei oder Feuerwehr anfordern zu können.

Dazu sind folgende Fragen zu klären:

Wird seitens der Bezirksvertretung in ihrem Verantwortungsbereich ein Bedarf für die
Nummerierung der Parkbänke erkannt?

Gibt es auf dem Gebiet der Bezirksvertretung Stellen - Friedhöfe, Parkanlagen, Spiel-
plätze, VVYanderwege - wo es besonders angebracht wäre, die Parkbänke für den ge-
dachten Zweck zu nummerieren?

Ist eine Umsetzung der Anregung mit einfachen Mitteln vorstellbar?

Begründung:

In krankheitsbedingten körperlichen Notfällen, schwerer Verletzung, Bewusstlosigkeit,
Behinderte in Notlagen oder bei kriminellen Übergriffen in öffentlichen Parkanlagen

3

Anregung Nr. 94/2007

225

muss von helfenden Personen schnelle Unterstützung von Notdiensten herbei telefo-
niert werden können. Bedingt durch die Örtlichkeit außerhalb der Wohnbebauung kann
nur schwer beschrieben werden, wo sich eine betroffene Person befindet. Notdienst
oder Polizei verlieren wertvolle Zeit, um helfen zu können.

Die Seniorenvertretung Münster schlägt vor, die öffentliche Park- oder Ruhebänke mit
einer Nummer zu versehen. Im Notfall kann die Polizei oder die Feuerwehr den Stand-
ort der Bank aus einem Ortsplan ablesen, der Hilfsbedürftige wird schnell gefunden und
es kann Hilfe geleistet werden.

Das Grünflächenamt hat die Kosten für eine solche Maßnahme mit 27.000 Euro für
1600 Bänke in Münster beziffert. Die praktischen Holländer schreiben die Nummerie-
rung einfach auf die vorbeiführende Straße oder den Weg vor der Bank und minimieren
dadurch die entstehenden Kosten.

Wir bedanken uns und verbleiben

©

ER

Hei

mit freundlichen, Grüßen
rt

Vorsitzender

Beschlussvorlage

4739 Zeichen

V/0261/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gem. § 24 GO NRW, Nrn. 88, 89, 90, 93, 94 und 99/ 2007, " Nummerierung von 
Parkbänken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Anregungen (Anlage 1) der Seniorenvertretung Münster, die städtischen Parkbänke mit lau-
fenden Nummern zu versehen, werden nicht aufgegriffen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten/Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Seniorenvertretung Münster hat sich bereits im Frühjahr letzten Jahres mit einer gleichlauten-
den Anregung gem. § 24 GO NW, Nr. 22/2007, an die Stadt Münster gewandt. Die nun vorliegen-
den Anträge an alle Bezirksvertretungen wurden inzwischen noch einmal durch die Verwaltung 
geprüft.  
Im Kern ist das Anliegen aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, 
ob der vorgeschlagene Lösungsweg organisatorisch sinnvoll ist und finanziell umgesetzt werden 
kann.    
 
Bei Notfällen im Außenbereich erfolgt eine Alarmierung hauptsächlich durch Anrufe von Mobiltele-
fonen. Um den Zeitraum zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen gering zu halten, sind die 
Rettungskräfte auf eine möglichst präzise Beschreibung des Einsatzortes angewiesen. Dieses 
Vorlagen-Nr.: 
V/0261/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Staubach 
Ruf: 
492 67 18 
E-Mail: 
StaubacJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0261/2008 
kann -neben der Straßen- und Wegebezeichnung einschl. Hausnummer-  z. B. die Bezeichnung 
eines Stadtplatzes, eines markanten Gebäudes, einer ÖPNV– Haltestelle, eines Brückenbauwer-
kes oder auch einer Sitzbank sein.   
Die Möglichkeit der genauen Ortung herkömmlicher Handys bestand bisher aufgrund der geringen 
Anzahl von Sende- und Empfangseinrichtungen - besonders im Außenbereich- nur im begrenzten 
Rahmen. Unter der Voraussetzung, dass sich ein Notfall in unmittelbarer Nähe einer nummerier-
ten, städtischen Bank ereignen würde, könnte der Einsatzweg u. U. im Einzelfall verkürzt werden. 
 
Einer möglichen Optimierung der Rettungswege steht der erhebliche Aufwand für den Aufbau und 
die Unterhaltung eines derartigen Systems gegenüber.  
Etwa 1/3 der gesamten Bänke wird pro Jahr für notwendige Reparaturarbeiten (z. B. Graffiti, Van-
dalismus) abgebaut. Da die Sitzgelegenheiten im Rahmen der betrieblichen Abläufe nicht wieder 
am gleichen Platz aufgestellt werden, (Dieses hätte zur Folge, dass viele Standorte während der 
Instandsetzungsarbeiten über mehrere Wochen nicht nutzbar wären.) käme nur eine dauerhafte 
und einheitliche Kennzeichnung der Bankstandorte
 in Betracht.    
 
Aufgrund der Erfahrungen in anderen Bereichen hat sich gezeigt, dass eine dauerhafte Markierung 
im öffentlichen Raum so beschaffen sein muss, dass sie sowohl gegen Witterungseinflüsse als 
auch gegen Vandalismus beständig ist. So kommt für die Kennzeichnung z. B. ein Metallrohr in 
Frage, das im Boden einbetoniert und mit einer Nummer versehen ist. Die Kosten hierfür belaufen 
sich auf etwa 60 Euro/Standort. Hinzu kommt der Aufwand für die Digitalisierung und Einarbeitung 
der Daten in die Einsatzpläne von Polizei und Feuerwehr. 
Ein „Aufmalen von Ziffern“ auf den Untergrund ist an zahlreichen Stellen nicht möglich, da sich  
viele Bänke im Bereich von wassergebundenen Wegeflächen oder auf unbefestigtem Untergrund 
befinden. Vor dem Hintergrund, dass bei Notfällen häufig Stresssituationen entstehen, wäre es 
darüber hinaus erforderlich, die Kennzeichnung stadtweit und nach einem einheitlichen System 
durchzuführen.   
 
Mit der Möglichkeit einer bis auf wenige Meter genauen Ortung GPS-tauglicher Mobiltelefone steht 
den Rettungskräften in den kommenden Jahren voraussichtlich ein Instrument zur Verfügung, das 
es erlaubt, innerhalb kürzester Zeit die Hilfeleistung einzuleiten.  
Dieses System hat den Vorteil, dass es an jedem Ort angewendet werden kann- unabhängig von 
einer genauen Ortsbeschreibung durch den Alarmierenden. 
   
Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte bestehen aus Sicht der Verwaltung Zweifel, ob die zeitlich 
befristete Einführung eines Kennzeichnungssystems von Bankstandorten zu einer erheblichen 
Verbesserung der Rettungswege beitragen würde.    
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (8)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0261/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37