V/0261/2008
Anregungen gem. § 24 GO NRW, Nrn. 88, 89, 90, 93, 94 und 99/ 2007, " Nummerierung von Parkbänken"
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Anlage 1
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A Anregung Nr. 94/2007 nu Seniorenvertretung Münster Stacthaus 1. Kiemensstr. 10, Zimmer 38 Teleton 02 51/ 937 3690 Telefax 0251/ 937 602 seniorenvenretung@versanet-online.ge ww sencrenverretung-muenster. de EN Vorlagen on alle Bl Bezirksvertretung u _— PB Ä ae Te nr ! ee M A_ N \ünster Be Ib; Münster, den 01. 10. 2007 er RE en, Anregung nach 8 24 GO NRW — Nummerierung von Parkbänken sehr geehrte Damen und Herren, die Seniorenvertretung Münster hat in ihrer Sitzung am 25. 9. 2007 auf Empfehlung ih- res zuständigen Arbeitskreises beschlossen, folgende Anregung an die Bezirksvertre- tung Münster-West nach $ 24 GO NRW zu geben. Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen: Die Parkbänke in den öffentlichen Anlagen im Bereich der Bezirksvertretung Münster-West werden nummeriert, um in Notfällen in der Nähe einer Bank schnelle Unterstützung durch Polizei oder Feuerwehr anfordern zu können. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Wird seitens der Bezirksvertretung in ihrem Verantwortungsbereich ein Bedarf für die Nummerierung der Parkbänke erkannt? Gibt es auf dem Gebiet der Bezirksvertretung Stellen - Friedhöfe, Parkanlagen, Spiel- plätze, VVYanderwege - wo es besonders angebracht wäre, die Parkbänke für den ge- dachten Zweck zu nummerieren? Ist eine Umsetzung der Anregung mit einfachen Mitteln vorstellbar? Begründung: In krankheitsbedingten körperlichen Notfällen, schwerer Verletzung, Bewusstlosigkeit, Behinderte in Notlagen oder bei kriminellen Übergriffen in öffentlichen Parkanlagen 3 Anregung Nr. 94/2007 225 muss von helfenden Personen schnelle Unterstützung von Notdiensten herbei telefo- niert werden können. Bedingt durch die Örtlichkeit außerhalb der Wohnbebauung kann nur schwer beschrieben werden, wo sich eine betroffene Person befindet. Notdienst oder Polizei verlieren wertvolle Zeit, um helfen zu können. Die Seniorenvertretung Münster schlägt vor, die öffentliche Park- oder Ruhebänke mit einer Nummer zu versehen. Im Notfall kann die Polizei oder die Feuerwehr den Stand- ort der Bank aus einem Ortsplan ablesen, der Hilfsbedürftige wird schnell gefunden und es kann Hilfe geleistet werden. Das Grünflächenamt hat die Kosten für eine solche Maßnahme mit 27.000 Euro für 1600 Bänke in Münster beziffert. Die praktischen Holländer schreiben die Nummerie- rung einfach auf die vorbeiführende Straße oder den Weg vor der Bank und minimieren dadurch die entstehenden Kosten. Wir bedanken uns und verbleiben © ER Hei mit freundlichen, Grüßen rt Vorsitzender
Beschlussvorlage
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V/0261/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Anregungen gem. § 24 GO NRW, Nrn. 88, 89, 90, 93, 94 und 99/ 2007, " Nummerierung von Parkbänken" Beratungsfolge 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 29.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Anregungen (Anlage 1) der Seniorenvertretung Münster, die städtischen Parkbänke mit lau- fenden Nummern zu versehen, werden nicht aufgegriffen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten/Folgekosten. Begründung: Die Seniorenvertretung Münster hat sich bereits im Frühjahr letzten Jahres mit einer gleichlauten- den Anregung gem. § 24 GO NW, Nr. 22/2007, an die Stadt Münster gewandt. Die nun vorliegen- den Anträge an alle Bezirksvertretungen wurden inzwischen noch einmal durch die Verwaltung geprüft. Im Kern ist das Anliegen aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, ob der vorgeschlagene Lösungsweg organisatorisch sinnvoll ist und finanziell umgesetzt werden kann. Bei Notfällen im Außenbereich erfolgt eine Alarmierung hauptsächlich durch Anrufe von Mobiltele- fonen. Um den Zeitraum zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen gering zu halten, sind die Rettungskräfte auf eine möglichst präzise Beschreibung des Einsatzortes angewiesen. Dieses Vorlagen-Nr.: V/0261/2008 Auskunft erteilt: Herr Staubach Ruf: 492 67 18 E-Mail: StaubacJ@stadt-muenster.de Datum: 01.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0261/2008 kann -neben der Straßen- und Wegebezeichnung einschl. Hausnummer- z. B. die Bezeichnung eines Stadtplatzes, eines markanten Gebäudes, einer ÖPNV– Haltestelle, eines Brückenbauwer- kes oder auch einer Sitzbank sein. Die Möglichkeit der genauen Ortung herkömmlicher Handys bestand bisher aufgrund der geringen Anzahl von Sende- und Empfangseinrichtungen - besonders im Außenbereich- nur im begrenzten Rahmen. Unter der Voraussetzung, dass sich ein Notfall in unmittelbarer Nähe einer nummerier- ten, städtischen Bank ereignen würde, könnte der Einsatzweg u. U. im Einzelfall verkürzt werden. Einer möglichen Optimierung der Rettungswege steht der erhebliche Aufwand für den Aufbau und die Unterhaltung eines derartigen Systems gegenüber. Etwa 1/3 der gesamten Bänke wird pro Jahr für notwendige Reparaturarbeiten (z. B. Graffiti, Van- dalismus) abgebaut. Da die Sitzgelegenheiten im Rahmen der betrieblichen Abläufe nicht wieder am gleichen Platz aufgestellt werden, (Dieses hätte zur Folge, dass viele Standorte während der Instandsetzungsarbeiten über mehrere Wochen nicht nutzbar wären.) käme nur eine dauerhafte und einheitliche Kennzeichnung der Bankstandorte in Betracht. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Bereichen hat sich gezeigt, dass eine dauerhafte Markierung im öffentlichen Raum so beschaffen sein muss, dass sie sowohl gegen Witterungseinflüsse als auch gegen Vandalismus beständig ist. So kommt für die Kennzeichnung z. B. ein Metallrohr in Frage, das im Boden einbetoniert und mit einer Nummer versehen ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 60 Euro/Standort. Hinzu kommt der Aufwand für die Digitalisierung und Einarbeitung der Daten in die Einsatzpläne von Polizei und Feuerwehr. Ein „Aufmalen von Ziffern“ auf den Untergrund ist an zahlreichen Stellen nicht möglich, da sich viele Bänke im Bereich von wassergebundenen Wegeflächen oder auf unbefestigtem Untergrund befinden. Vor dem Hintergrund, dass bei Notfällen häufig Stresssituationen entstehen, wäre es darüber hinaus erforderlich, die Kennzeichnung stadtweit und nach einem einheitlichen System durchzuführen. Mit der Möglichkeit einer bis auf wenige Meter genauen Ortung GPS-tauglicher Mobiltelefone steht den Rettungskräften in den kommenden Jahren voraussichtlich ein Instrument zur Verfügung, das es erlaubt, innerhalb kürzester Zeit die Hilfeleistung einzuleiten. Dieses System hat den Vorteil, dass es an jedem Ort angewendet werden kann- unabhängig von einer genauen Ortsbeschreibung durch den Alarmierenden. Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte bestehen aus Sicht der Verwaltung Zweifel, ob die zeitlich befristete Einführung eines Kennzeichnungssystems von Bankstandorten zu einer erheblichen Verbesserung der Rettungswege beitragen würde. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0261/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37