0562/2022
Beantwortung einer Anfrage
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3931 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 23.02.2022 0562/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 31.03.2022 Beantwortung einer Anfrage von Herrn Intween für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbshilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Monitoring Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand 2020/2021 (Session 2451/2021) zur Sitzung am 20.09.2021 der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Intveen hat die nachfolgenden Fragen für die Vertreter*innen der Behindertenorganisa- tionen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gestellt. Die vorliegende Beantwortung durch die Verwaltung wird dem Wunsch des Anfragenden entsprechend dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Verfügung gestellt. 1. Wie viele Schüler*innen mit sonderpädagogisch en Förderbedarf wurden in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 an weiterführenden Schulen abgelehnt? Bitte nach Schulform und Förderbedarf auf splitten. 2. An welchen Schulformen wurden die abgelehnten Schüler*innen aufgenommen? Zum Schuljahr 2021/22 haben sich insgesamt 394 Lernende mit sonderpädagogischem För- derbedarf an einer Gesamtschule angemeldet. 138 Lernende mussten abgewiesen werden und konnten sich an Haupt- und Realschulen anmelden. Alle 163 Anmeldungen an Realschulen und 83% von insgesamt 103 Anmeldungen an Hauptschulen haben ein Platzangebot im Gemeinsamen Lernen an ihrer Wunschschulform erhalten. 17 Lernende, denen an einer Hauptschule kein Platzangebot gemacht werden konnte, sind in das Gemeinsame Lernen an einer Realschule gewechselt (siehe hierzu auch Session 3363/2021, ASW vom 04.10.2021). Die Daten wurden vom Schulamt für die Stadt Köln (Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW) generiert und für die Beantwortung zur Verfügung gestellt. Eine Differenzierung nach den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, wie in den Fragen 1 und 2 gewünscht, war nicht möglich; auch, weil die zugrundeliegenden Datenquellen für statistische Zwecke nicht geeignet sind. Über alternative Datenquellen verfügt weder die Stadt Köln noch die amtliche Schulstatistik des Landes NRW. 2 3. Wie viele Schüler*innen sind im Schuljahr 2020/2021 an den weiterführenden Schu- len abgeschult worden? 4. An welchen Schulen sind die Schüler*innen aufgenommen worden? Der Wechsel von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf innerhalb des Regel- schulsystems an eine Schulform, die zu einem geringer qualifizierenden Bildungsabschluss führt, spielt nahezu keine Rolle. Laut amtlicher Schulstatistik wechselten zum Schuljahr 2020/21 insgesamt sieben Lernende an eine Haupt - oder Real schule (Schuljahr 2019/20: neun Lernende). Die Entwicklung der Wechsel zwischen dem Regel - und dem Förderschulsystem sind in der Mitteilung Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen Stand 2020/2021 (Session 2451/2021) dargestellt. Da diese Angaben in jedem Berichtszeitraum relevant sind, um die Inklusion an Kölner Schulen bewerten zu können, bitte ich darum, diese Angaben in zukünftigen Berichten automatisch - also ohne weitere Anfrage - aufzuführen. Das Schulamt für die Stadt Köln (Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW) entwickelt derzeit eine Datenbank (AO -SF Modul im zentralen Schulverwaltungsprogramm des Landes NRW, kurz Schild), die den Workflow der AO -SF Sachbearbeitung abbilden und statistisch aus- wertbar machen soll. Ein erster Testlauf der Anwendung i st für das Schuljahr 2022/23 ge- plant. Sofern die gewünschten Auswertungen (siehe Fragen 1 und 2) anhand der neuen An- wendung mit einem vertretbaren Zeitaufwand leistbar sind, werden die Daten in zukünftigen Berichten berücksichtigt werden. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0562/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 15:20