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3374/2023

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes

Beschlussvorlage Ausschuss 16.11.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 04.12.2023, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

3141 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3374/2023 
Freigabedatum 
 16.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes  
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 
in 2024 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 348.000 Euro an die Kölner Ge-
sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner 
Philharmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen 
Anforderungen. Ein störungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. 
Alle Bemühungen, durch bauliche Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Be-
fahrbarkeit der Platzfläche durch Rettungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. 
Es ist daher weiterhin erforderlich, durch geeignete Bewachungsmaßnahmen die uneinge-
schränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 
01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung von der 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 
2024 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB be-
läuft sich der Grund-Stundensatz auf 24,22 Euro zzgl. MwSt (Vorjahr: 22,16 Euro zzgl. MwSt).  
Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus den Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im 
Hinblick auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - 
ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen 
ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 348.000 Euro zzgl. 7% MwSt.  
Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche 
Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser 
sich durch das für 2024 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. 
Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchen-
verband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der 
Stadt Köln erworben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt.  
Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 
300.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.

Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2024

1021 Zeichen

14 31.10.2023 
141/4 XXXXXXXXXX 
28506 
 
 
 
II/2-2 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 2024; 
voraussichtliche Auftragssumme: 348.268,64 € netto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
am 26.10.2023 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-  
Böll-Platzes für das Jahr 2024 zur Stellungnahme vorgelegt. 
 
Sie rechnen mit Kosten in Höhe von 348.268,64 € netto bei vorliegender Vorsteuer - 
abzugsberechtigung. 
 
Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll, wie in den Vorjahren, an die Kölner 
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) erfolgen. 
 
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhouse- Fähigkeit der 
KGAB am 19.10.2023 bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-  
Vergabe haben Sie am 26.10.2023 bestätigt. Laut Ihrer Angaben vom 27.10.2023 
sind im Jahr 2024 die erforderlichen wirtschaftlichen Mittel vorhanden. 
 
Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Jülich

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz

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Details

Vorlagen-Nr.
3374/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.11.2023
Erstellt
20.10.2023 11:25