3374/2023
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3141 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3374/2023 Freigabedatum 16.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2024 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 348.000 Euro an die Kölner Ge- sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Philharmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein störungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauliche Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Be- fahrbarkeit der Platzfläche durch Rettungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch geeignete Bewachungsmaßnahmen die uneinge- schränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2024 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB be- läuft sich der Grund-Stundensatz auf 24,22 Euro zzgl. MwSt (Vorjahr: 22,16 Euro zzgl. MwSt). Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus den Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 348.000 Euro zzgl. 7% MwSt. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2024 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchen- verband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erworben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 300.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz 2024
1021 Zeichen
14 31.10.2023 141/4 XXXXXXXXXX 28506 II/2-2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 2024; voraussichtliche Auftragssumme: 348.268,64 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.10.2023 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich- Böll-Platzes für das Jahr 2024 zur Stellungnahme vorgelegt. Sie rechnen mit Kosten in Höhe von 348.268,64 € netto bei vorliegender Vorsteuer - abzugsberechtigung. Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll, wie in den Vorjahren, an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) erfolgen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhouse- Fähigkeit der KGAB am 19.10.2023 bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse- Vergabe haben Sie am 26.10.2023 bestätigt. Laut Ihrer Angaben vom 27.10.2023 sind im Jahr 2024 die erforderlichen wirtschaftlichen Mittel vorhanden. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen gez. Jülich
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3374/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 20.10.2023 11:25