Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
Beschlussvorlage 201755 vom 09.10.2020
Stand: Am 03.11.2020 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage öffentlich 201755 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gewählt. Begründung Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung der Wahl die Anzahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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