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Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin

Beschlussvorlage 201755 vom 09.10.2020

Stand: Am 03.11.2020 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ungeändert beschlossen.

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    Beschlussvorlage öffentlich 201755 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin gewählt. Begründung Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung der Wahl die Anzahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Anlage/n Keine Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 03.11.2020

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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