2320/2025
Förderprogramm "Dritte Orte" - Erste Genehmigung für die Förderphase 2025 ff.
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Anlage 1_Förderungen_2025_Förderprogramm_Dritte_Orte
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2320/2025 - Anlage 1 Name des Vereins Stadtteil Zuschuss für unverschuldet in Not geratene Vereine Projekt- zuschuss einschließlich Baukosten-/ Technikzuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Shahrzad e.V. Altstadt / Nord 12.000,00 € Der Verein unterstützt gehörlose Menschen und fördert die deutsche Gebärdensprache. Angeboten werden niedrigschwellige Sprachkurse für die deutsche Gebärdensprache, die deutsche Schriftsprache, Kurse in politischer Bildung, vielfältige Workshops und Freizeitaktivitäten sowie individuelle Beratung für Geflüchtete mit Behinderung. Der Verein benötigt Unterstützung bei den Miet- und Personalkosten. 2 Initiativenhaus für Menschenrechte und Demokratie Köln e.V Altstadt / Nord 13.806,00 € Der Verein betreibt eigene Räumlichkeiten in der Gürzenichstraße. Die Räumlichkeiten dienen als Treffpunkt für die Kölner Zivilgesellschaft und bieten Arbeitsplätze, Veranstaltungsflächen und Begegnungsräume. Es finden Veranstaltungen in Kooperation u.a. mit der Stadt Köln, lokalen Parteien und Stiftungen statt. Der Verein benötigt Unterstützung zur Sicherung und Weiterentwicklung des Angebotes. 3 ConAction e.V. Altstadt / Süd 25.000,00 € Geplant ist das Projekt „Start Up! Junggeblieben! - Generationen im Quartier“. Ziel der Maßnahme ist, in den Räumlichkeiten des SeniorenNetzwerk Vringsveedel am Karl-Berbuer-Platz 1 eine lebendige Begegnung zwischen Senior*innen und Jugendlichen zu ermöglichen. Der Verein benötigt Unterstützung zur Realisierung des Projekts. Stadtbezirk 2 4 Jugendhilfe Köln e.V Meschenich 24.660,00 € Geplant ist die Weiterentwicklung der Projekte „Nachbarschaftscafé 2023“ und „Begegnungspunkt 2024“. Der Verein realisiert Begegnungsorte für die Förderung von Dialog und Verständigung, Toleranz, Respekt, Bildung und Unterstützung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. 5 WiSÜ e.V. Sürth 4.332,00 € Der Verein hat das Ziel, das gesellschaftliche Miteinander und die Begegnung von Menschen über soziale, kulturelle und alle Altersgruppen hinweg zu fördern. Der Verein betreibt den BürgerTreff X, dort werden Programme unter anderem in den Bereichen Kunst, Kultur und Veranstaltungen angeboten. Durch den Wegfall der NRW Förderung „Komm An“ ist der Fortbestand des Angebotes gefährdet. Stadtbezirk 4 6 Motoki e.v Ehrenfeld 10.000,00 € 12.250,00 € Der Verein betreibt ein offenes Raumkonzept in Köln-Ehrenfeld als Begegnungsort für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen. Es werden Veranstaltungen in folgenden Bereichen organisiert: • Kulturelle Teilhabe und Kreativformate • Nachbarschaftliche Begegnung und soziale Vernetzung • Bildung, Selbstermächtigung und Diskurs Der Verein benötigt Unterstützung zur Deckung von Miet- und Nebenkosten, Personal- und Sachkosten für ein Theaterprojekt und für Instandsetzungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit. Erste Fördergenehmigung 2025 - Förderprogramm Dritte Orte Kurzbeschreibung / Anmerkungen Lfd. Nr. Förderart 1 2320/2025 - Anlage 1 Name des Vereins Stadtteil Zuschuss für unverschuldet in Not geratene Vereine Projekt- zuschuss einschließlich Baukosten-/ Technikzuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / Anmerkungen Lfd. Nr. Förderart 7 Kultur- und Integrationszentrum Phoenix Köln e.V. Neuehrenfeld 25.000,00 € Der Verein wurde von Migrantinnen aus der ehemaligen Sowjetunion gegründet und bietet niedrigschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Migrant*innen an. Geplant ist das einjährige Projekt „Farben des Weges“. Es soll ein temporärer Begegnungsraum für geflüchtete Menschen geschaffen werden, in dem emotionale und soziale Unterstützung angeboten wird. Der Verein benötigt dazu Unterstützung bei den Personal- und Mietkosten. 8 Kulturkinder e.V. Ehrenfeld 25.000,00 € Der Verein bietet künstlerische und pädagogische Programme an. In Ehrenfeld wird das Ladenlokal „Kulturkinder“ betrieben, dort finden zahlreiche Veranstaltungen mit kreativer oder sozialer Zielsetzung statt. Der Verein benötigt Unterstützung bei den Miet- und Personalkosten, um das Angebot aufrecht zu erhalten. Stadtbezirk 5 9 AWO Kreisverband Köln e.V. Nippes 23.900,00 € Die AWO betreibt einen Begegnungsraum in Köln-Nippes. Dort werden verschiedene Programme im Kultur-/Freizeitbereich sowie soziale Unterstützung für Benachteiligte Menschen angeboten. Geplant ist die Weiterentwicklung des Angebotes, vor allem in den Bereichen Inklusion, Ehrenamt und quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Der Verein benötigt dafür Unterstützung bei den Personal- und Sachmittelkosten. 10 Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum Köln e.V. Nippes 25.000,00 € Das IBZ eV.ist in Köln-Nippes tätig und betreibt vor allem Bildungsförderung. Im Rahmen eines einjährigen Projektes sollen unter anderem Schüler*innen aller Schulformen gezielt in den Fächern Mathematik und Deutsch durch qualifizierte Betreuer*innen unterstützt werden. Zusätzlich werden soziale und psychologische Beratungsprogramme für Familien angeboten. Die Zielgruppe besteht in der Regel aus bildungsfernen und/oder zugewanderten Familien. 11 Adiade e.V. Niehl 24.920,00 € Der Verein ist in Niehl aktiv. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Migranten*innen bei der Integration in Deutschland durch die Förderung von Kunst und Kultur. Geplant ist das Projekt „Vielerlei Veedel – Sport, Talk, Kreativ“, dabei sollen die im Veedel lebenden Menschen mit und ohne internationale Familiengeschichte angesprochen werden und zum nachbarschaftlichen Miteinander, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zum interkulturellen Austausch sowie für das bürgerschaftliche Engagement animiert werden. 12 jfc Medienzentrum e.V. Nippes 14.121,00 € Das jfc Medienzentrum ist eine Fachstelle für Kinder- und Jugendmedienarbeit in Köln und bietet medienpädagogische Praxisformate für die Kinder- und Jugendarbeit an. Geplant ist das Projekt „Make & Create“. In der Werkstatt des Vereins im Clouth-Quartier in Nippes sollen kreative Angebote (Handwerk, 3D-Druck, digitale Gestaltung, Foto-/Videoarbeiten) für Kinder und Jugendliche realisiert werden. Begleitet werden soll dieses Angebot durch zwei Medienpädagog*innen. Der Verein benötigt Unterstützung zur Umsetzung des Projekts. Stadtbezirk 7 13 Familienwelt e.V. Eil 20.777,00 € Der Verein betreibt ein interkulturelles Zentrum in Porz. Hauptziel des Vereins ist es, Personen mit internationaler Familiengeschichte bei ihrer sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration zu helfen. Geplant ist, das Projekt „Lernort für Begegnung, Mitgestaltung und Teilhabe“ bis Ende 2026 durchzuführen. Der Verein benötigt hierbei Unterstützung. 14 Alevitisches Kulturzentrum Köln- Porz und Umgebung e.V. Porz 9.500,00 € Ziele des Vereins sind die Förderung des interkulturellen Dialogs und die Stärkung der Demokratie. Der Verein benötigt Unterstützung beim Projekt 2025 für Senior*innen, es sollen Angebote im Bereich kultureller Austausch, Gesundheit und Alterseinsamkeit geschaffen werden. 2 2320/2025 - Anlage 1 Name des Vereins Stadtteil Zuschuss für unverschuldet in Not geratene Vereine Projekt- zuschuss einschließlich Baukosten-/ Technikzuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / Anmerkungen Lfd. Nr. Förderart Stadtbezirk 8 15 Der Kinderschutzbund OV Köln e.V. Humboldt / Gremberg 25.000,00 € Der Verein betreibt den „Raum3“. Dieser Ort dient der Verbesserung der sozialräumlichen Lebensbedingungen der Menschen in Humboldt-Gremberg. Dort finden u.a. statt: • Vereinstreffen • Nutzung durch Nachbarschaftsinitiativen • Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder • Nutzung durch ehrenamtliche Flüchtlingsinitiativen Der Verein benötigt Unterstützung bei den Miet- und Betriebskosten. 16 180 Grad Wende e.V. Kalk 25.000,00 € Der Verein ist in den Bereichen soziale Arbeit, Bildung und bürgerschaftliches Engagement aktiv. Das Ziel ist die nachhaltige Förderung von Menschen aus benachteiligten Milieus. Betrieben wird die Jugendeinrichtung „Wendepunkt“ in Kalk und eine Begegnungsstätte in Mülheim. Zum Erhalt und Weiterentwicklung dieser Einrichtungen benötigt der Verein Unterstützung bei den Personal- und Mietkosten. 17 Gremberger Treff e.V. Humboldt / Gremberg 19.408,00 € Der Verein betreibt eine Begegnungsstätte für Senior:innen in Humboldt-Gremberg. Dort werden unter anderem angeboten: • tägliches Frühstück • jeden Montag Lebensmittelausgabe für bedürftige Personen • regelmäßige Freizeitangebote • Beratungsangebote durch Senioren-/Verbraucherberatung Der Verein möchte in 2025 das Projekt „Gesund und mobil durchs Alter“ zusätzlich zu den bestehenden Angeboten realisieren und benötigt dazu Unterstützung. Stadtbezirk 9 18 Mosaik e.V. Mülheim 16.386,00 € In den angemieteten Räumen "Glücksburgstr. 17" bietet der Verein folgende Angebote an: Sprachcafé, Elterncafé, Yoga für Kinder und Jugendliche, Deutschunterricht, muttersprachlicher Unterricht, Lesungen, Vorträge zu unterschiedlichen Themen, kultureller Austausch zwischen verschiedenen Nationalitäten, Unterstützung beim Zugang zu Unterkunft, Bildung und Arbeit. Zur Aufrechterhaltung des Angebotes benötigt der Verein Unterstützung bei den Miet- und Sachkosten. 19 Leihen & Teilen Köln e.V. Mülheim 25.000,00 € Ziel des Dritten Ortes „Alles teilen“ ist es, in Köln-Mülheim einen offenen, nicht-kommerziellen Begegnungsraum zu schaffen, der gemeinschaftlich gestaltet und genutzt wird. Im Rahmen der drei Bausteine Skillsharing & Community, LeihRaum und Offene Werkstatt soll so ein lebendiger, vernetzender offener Ort für die Bürger*innen Mülheims und darüber hinaus entstehen, der den Fokus auf das Miteinander und Teilen setzt. Der Dritte Ort soll nach einer Evaluierung über 2025/2026 hinaus etabliert werden. 20 Lückenlos e.V. Mülheim 18.940,00 € Der Verein betreibt den „Raum für Alle“ an der Keupstraße. Es sollen u.a. Gruppentreffen, Workshops, Konzerte und Netzwerktreffen stattfinden. Der Verein beantragt institutionelle Förderung zur Unterstützung von Personal- und Mietkosten. 4.332,00 € 198.386,00 € 197.282,00 € 3 2320/2025 - Anlage 1 Name des Vereins Stadtteil Zuschuss für unverschuldet in Not geratene Vereine Projekt- zuschuss einschließlich Baukosten-/ Technikzuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / Anmerkungen Lfd. Nr. Förderart 400.000,00 € 198.386,00 € 0,00 € 197.282,00 € 4.332,00 € Verbleibende Fördermittel 2025 Höhe der bewilligten einmaligen Projektförderungen Höhe der bewilligten institutionellen Förderungen bis 31.12.2026 max. Förderbudget 2025 Förderung für unverschuldet in Not geratene Vereine 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 2320/2025 Freigabedatum 04.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - Erste Genehmigung für die Förderphase 2025 ff. Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt 1. auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (2048/2022) die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet im Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 400.000 Euro und in 2026 – vorbehaltlich der Haushaltssituation – in Höhe von 197.282 Euro. 2. die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren im Rahmen eines gemein- samen Entwicklungsprozesses, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Fördermittelgeber*in und Fördermittelnehmer*in bildet. Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Voraussetzung für die Gewäh- rung einer (weiteren) Förderung. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 197.282 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Köln – Kommunalaufsicht – sind alle Haushalts- positionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards ge- senkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo- raussetzung für die Fortführung von „Dritten Orten“ außerhalb der Bürgerhäuser/Bürgerzen- tren zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe darstellt. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall von sogenannten „Dritten Orten“ würde die soziale Infrastruktur in Köln stark schmä- lern. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlossen (0022/2021); geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms genehmigt (2048/2022). In den Jahren 2025 und 2026 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507- Be- trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. 3 Ziel des Förderprogramms „Dritte Orte“ ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesell- schaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachge- wiesen werden. Die maximale Förderhöhe pro Verein ist auf insgesamt 25.000 Euro im Jahr beschränkt. Maximal 50% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres stehen für institutio- nelle Förderungen zur Verfügung (200.000 Euro). Bis zu 45% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres stehen für Projektförde- rungen (Projekte oder Zuschüsse für Baukosten/Technikkosten) zur Verfügung (180.000 Euro). Weiterhin sind insgesamt maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haus- haltsjahres (20.000 Euro) für den Fördergegenstand „unverschuldet in Not geratene Vereine“ im Rahmen der Projektförderung vorgesehen. Diese Zuwendung ist pro Verein bis max. 5.000 € möglich. Vom angegebenen prozentualen Förderziel im Bereich der Projektförderung kann abgewichen werden, wenn die angegebene maximale Fördersumme bei der institutionellen Förderung o- der Projektförderungen nicht ausgeschöpft wird. Insgesamt liegen der Verwaltung 50 Anträge auf Zuschüsse aus dem Förderprogramm Dritte Orte vor. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanz- pläne für das Jahr 2025 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die erste Förder- genehmigung der Förderphase 2025 ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit dieser Genehmigung für die Förderphase 2025 ff. 10 Vereine für eine zweijährige institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 197.282 Euro p.a. 9 Vereine für eine einmalige Projektförderung (Projekte beziehungsweise Zuschuss zu Baukosten/Technikkosten) in Höhe von insgesamt 198.386 Euro sowie 1 Verein für einen Zuschuss für unverschuldet in Not geratene Vereine in Höhe von insge- samt 4.332 Euro vorgeschlagen. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die erste Fördergenehmigung 2025 ff. hat die Verwaltung Wert daraufgelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vorhandene So- zialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden anhand einer in- ternen, mit der Politik im Vorfeld abgestimmten Bewertungsmatrix, die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderprogramms gewichtet und bewertet. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Köln sowie der Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen für freiwillige Leistungen, konnte ein Förderzeitraum vom Beginn des Haushaltsjahres nicht realisiert werden. Der Förderzeitraum für die zweijährigen institutionel- len Förderungen beginnt daher am 01.09.2025 und endet am 31.08.2027. Die Auszahlungen der institutionellen Förderung erfolgt im September 2025 sowie – vorbehaltlich der Haushalts- situation – im September 2026. Der einmalige Förderzeitraum für die Projektförderungen beginnt am 01.09.2025 und endet am 31.08.2026. Die Verwaltung wird im Frühling 2026 einen erneuten Förderaufruf starten, der sich aus- schließlich auf Projektförderungen einschließlich Zuschüsse für unverschuldet in Not geratene Vereine, die einen sogenannten „Dritten Ort“ betreiben (insgesamt maximal 200.000 Euro) für 2026 bezieht. 4 Wirksamkeitsindikatoren Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren ist ein gemeinsamer Entwick- lungsprozess, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Fördermit- telgeber*in und Fördermittelnehmer*in bildet. Die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren oder deren Erarbeitung ist eine Voraussetzung für die Gewährung einer (weiteren) Förderung. Im Antrag sind fachlich begründete Wirksamkeitsindikatoren bezogen auf das vereinbarte Ziel vorzuschlagen, die folgende Merkmale erfüllen: 1) Die Indikatoren a. sind fachlich fundiert auf der Grundlage der zu fördernden Maßnahme, b. sind messbar und ermöglichen eine valide Darstellung, c. stellen die erreichte qualitative Wirkung bezogen auf das vereinbarte Ziel dar. Wenn dies nicht möglich ist, können hilfsweise quantitative Kennzahlen herangezogen werden, d. sind digital übermittelbar, e. beschreiben in zu vereinbarenden, unterjährigen Zyklen die Umsetzung der Maßnah- men und die Wirkung im Zeitverlauf. 2) Können solche Indikatoren bei Antragstellung noch nicht vorgeschlagen werden, ist im Antrag dazulegen, wie die Erarbeitung solcher Wirksamkeitsindikatoren mit Zeitachse er- folgen soll. 3) Die Einrichtung von regelmäßigen Wirksamkeitsdialogen ist Bestandteil der Vereinbarung zu den Wirksamkeitsindikatoren. Finanzierung In den Jahren 2025 und 2026 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507- Be- trieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2320/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.08.2025
- Erstellt
- 18.07.2025 11:21