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AFW/0004/2019

Offizielle Anfrage Liegenschaftsamt/ Tiefbauamt

Anfrage in der BV West 22.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2019, TOP 5.1

Antwort der Verwaltung vom 06.11.2019

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Orginalanfrage

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Antwort der Verwaltung vom 06.11.2019

2425 Zeichen

Stadt Münster : 48127 Münster

An die

Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-West

Mein Zeichen (bitte angeben)

Münster, 06.11.2019

23.20.0001

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der offiziellen Anfrage AFW/0004/2019 an das Liegenschaftsamt /
Tiefbauamt vom 22.08.2019 nehme ich wie folgt Stellung:

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z

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Auf dem genannten Grundstück befindet sich eine Lagerhalle, die
unbefristet an das Theater vermietet ist.

Eine hierüber hinausgehende Nutzung ist derzeit nicht projektiert.

Das Gelände ist bereits mit einer Lagerhalle bebaut. Da das
Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans, also planungsrechtlich im Außenbereich liegt, gilt
8 35 BauGB, wonach eine Bebauung grundsätzlich nicht gestattet
ist (vgl.: BVerwG Urteil v. 30.06.1964 — | C 80/62).

Auch eine Privilegierung gem. $ 35 Abs. 1 BauGB wäre für eine
Nutzung als Lagerhalle nicht gegeben.

Die tatsächliche Zulässigkeit neuer Nutzungen über $ 35 Abs. 2
BauGB wäre im Rahmen einer Bauvoranfrage / Bauantrag
abschließend zu klären. Im Rahmen der Überlegungen zur weiteren
Nutzung wären dann sowohl mögliche städtische Eigenbedarfe wie
auch eine eventuelle Fremdnutzung zu prüfen.

Die rückgebaute Pavillonanlage war durch die Stadt Münster
befristet angemietet worden. Sie wurde nach Ablauf der Mietzeit im
Juni 2018 an die \Vermieterin zurückgegeben und von dieser
zurückgebaut.

DER OBERBÜRGERMEISTER

|| MÜNSTER

Amt für Immobilienmanagement

Stadthaus 3
Albersloher Weg 33

Ihr/e Ansprechpartner/-in:
Herr Andrzejewski

Zimmer: 621

Telefon: 0251/492-2305
Fax: 0251/492-7718
Immobilienmanagement@
stadt-muenster.de

Stadt Münster
Telefon: 0251/492-0
Fax: 0251/492-7700
stadtverwaltung@
stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de

Service für Menschen
mit Behinderung:
www.stadt-muenster.de/
barrierefrei

Nicht benötigte Spielgeräte werden durch das Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit abgebaut und eingelagert, bis sie einer
neuen/weiteren Verwendung auf‘ münsteraner Spielplätzen
zugeführt werden können.

Die an der Pienersallee verortete Pavillonanlage zur Unterbringung
von-Flüchtlingen wurde im Jahr 2018 zurückgebaut. Das zugehörige
Fundament wurde/wird in der 44.-46. KW entfernt, so dass auch der
dort noch befindliche Bauzaun zurückgebaut werden kann. Dieser
diente der Verkehrssicherung im Hinblick auf das dort noch
vorhandene Fundament.

Mit freundlichen Grüßen

1.V.

gez.

Matthias Peck
Stadtrat

Orginalanfrage

1846 Zeichen

FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
 
 
FDP in der 
Bezirksvertretung West 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-west@fdp-ms.de 
www.bvwest.fdp-ms.de 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter 
Münster, 22.08.2019 
 
Bezirksvertretung Münster-West 
z. Hd. Bezirksbürgermeister Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
 
48161 Münster 
 
 
 
 
 
AFW/0004/2019 
 
 
Offizielle Anfrage Liegenschaftsamt/ Tiefbauamt 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben: 
 
 
1. Welche Nutzung ist für das städtische Grundstück Pienersallee/ Bahnstrecke Münster -
Coesfeld gegenüber dem Bahnhaltepunkt Roxel , auf dem bis vor einem Jahr eine 
Flüchtlingsunterkunft stand, zukünftig vorgesehen? 
 
a) Da das Gelände wohnwirtschaftlich wegen Immissionsbelastungen nicht zu nutzen ist, 
kann es für Gewerbeansiedlung genutzt werden? 
 
b) Besteht die Möglichkeit der Nutzung durch ein kommerzielles Lagerhaus? Könnten ggf. 
Institutionen wie Malteser, Johanniter, DRK dort Lager für Notfallmaterial einrichten? 
 
2. Des Weiteren wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was mit den abgebauten 
Containern geschehen ist. Sind sie verkauft und die Erlöse in den städtischen Haushalt 
überführt worden? 
 
3. Der Kinderspielplatz auf der linken Seite der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft wurde 
seinerzeit mit städtischen Geldern eingerichtet. Was ist mit den nicht lange genutzten 
Spielgeräten passiert? Können diese an anderer Stelle weiter genutzt werden  und 
geschieht dies? 
 
4. Das Grundstück ist seinerzeit durch eine auswärtige Baufirma geräumt worden. 
Dennoch sind die Fundamente noch vorhanden, und das G elände ist mit einem Bauzaun 
eingerüstet. Wie zeitnah kann und soll das Grundstück hergerichtet werden? 
 
 
Peter Koch-Tölken 
FDP in der BV West

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Pienersallee
  • Geringhoffstraße 48
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFW/0004/2019
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
22.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37