AFW/0004/2019
Offizielle Anfrage Liegenschaftsamt/ Tiefbauamt
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Antwort der Verwaltung vom 06.11.2019
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Stadt Münster : 48127 Münster An die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-West Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 06.11.2019 23.20.0001 Sehr geehrte Damen und Herren, zu der offiziellen Anfrage AFW/0004/2019 an das Liegenschaftsamt / Tiefbauamt vom 22.08.2019 nehme ich wie folgt Stellung: £) b z < Auf dem genannten Grundstück befindet sich eine Lagerhalle, die unbefristet an das Theater vermietet ist. Eine hierüber hinausgehende Nutzung ist derzeit nicht projektiert. Das Gelände ist bereits mit einer Lagerhalle bebaut. Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, also planungsrechtlich im Außenbereich liegt, gilt 8 35 BauGB, wonach eine Bebauung grundsätzlich nicht gestattet ist (vgl.: BVerwG Urteil v. 30.06.1964 — | C 80/62). Auch eine Privilegierung gem. $ 35 Abs. 1 BauGB wäre für eine Nutzung als Lagerhalle nicht gegeben. Die tatsächliche Zulässigkeit neuer Nutzungen über $ 35 Abs. 2 BauGB wäre im Rahmen einer Bauvoranfrage / Bauantrag abschließend zu klären. Im Rahmen der Überlegungen zur weiteren Nutzung wären dann sowohl mögliche städtische Eigenbedarfe wie auch eine eventuelle Fremdnutzung zu prüfen. Die rückgebaute Pavillonanlage war durch die Stadt Münster befristet angemietet worden. Sie wurde nach Ablauf der Mietzeit im Juni 2018 an die \Vermieterin zurückgegeben und von dieser zurückgebaut. DER OBERBÜRGERMEISTER || MÜNSTER Amt für Immobilienmanagement Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 Ihr/e Ansprechpartner/-in: Herr Andrzejewski Zimmer: 621 Telefon: 0251/492-2305 Fax: 0251/492-7718 Immobilienmanagement@ stadt-muenster.de Stadt Münster Telefon: 0251/492-0 Fax: 0251/492-7700 stadtverwaltung@ stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt-muenster.de/ barrierefrei Nicht benötigte Spielgeräte werden durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgebaut und eingelagert, bis sie einer neuen/weiteren Verwendung auf‘ münsteraner Spielplätzen zugeführt werden können. Die an der Pienersallee verortete Pavillonanlage zur Unterbringung von-Flüchtlingen wurde im Jahr 2018 zurückgebaut. Das zugehörige Fundament wurde/wird in der 44.-46. KW entfernt, so dass auch der dort noch befindliche Bauzaun zurückgebaut werden kann. Dieser diente der Verkehrssicherung im Hinblick auf das dort noch vorhandene Fundament. Mit freundlichen Grüßen 1.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Orginalanfrage
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FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster FDP in der Bezirksvertretung West Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: bv-west@fdp-ms.de www.bvwest.fdp-ms.de Peter Koch-Tölken Bezirksvertreter Münster, 22.08.2019 Bezirksvertretung Münster-West z. Hd. Bezirksbürgermeister Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster AFW/0004/2019 Offizielle Anfrage Liegenschaftsamt/ Tiefbauamt Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über folgende Sachverhalte zu geben: 1. Welche Nutzung ist für das städtische Grundstück Pienersallee/ Bahnstrecke Münster - Coesfeld gegenüber dem Bahnhaltepunkt Roxel , auf dem bis vor einem Jahr eine Flüchtlingsunterkunft stand, zukünftig vorgesehen? a) Da das Gelände wohnwirtschaftlich wegen Immissionsbelastungen nicht zu nutzen ist, kann es für Gewerbeansiedlung genutzt werden? b) Besteht die Möglichkeit der Nutzung durch ein kommerzielles Lagerhaus? Könnten ggf. Institutionen wie Malteser, Johanniter, DRK dort Lager für Notfallmaterial einrichten? 2. Des Weiteren wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was mit den abgebauten Containern geschehen ist. Sind sie verkauft und die Erlöse in den städtischen Haushalt überführt worden? 3. Der Kinderspielplatz auf der linken Seite der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft wurde seinerzeit mit städtischen Geldern eingerichtet. Was ist mit den nicht lange genutzten Spielgeräten passiert? Können diese an anderer Stelle weiter genutzt werden und geschieht dies? 4. Das Grundstück ist seinerzeit durch eine auswärtige Baufirma geräumt worden. Dennoch sind die Fundamente noch vorhanden, und das G elände ist mit einem Bauzaun eingerüstet. Wie zeitnah kann und soll das Grundstück hergerichtet werden? Peter Koch-Tölken FDP in der BV West
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (3)
- Pienersallee
- Geringhoffstraße 48
- Albersloher Weg 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFW/0004/2019
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 22.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37