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2019/0160

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 09.05.2019

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7229 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.05.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0160 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
228 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4  – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 09.05.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
2. Die mit dem Vorhabenträger vereinbarte Grundzustimmung (Anlage 2, datenschutzrelevante 
Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
3. Dem Antrag der Projekt Kastanienallee am Teich G mbH & Co auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB wird zugestimmt. 
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 30 mit den Flurstücken Nr. 47/3, 47/4, 48/19 
zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan 
im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt

- 3 - 
Nord–Ost – aufzustellen. 
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Entwicklung des derzeit als private Grün- und 
Wasserfläche genutzten Gebietes mit Wohnnutzung in verschiedenen Einfamilienhaustypen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 (Pläne werden zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 2: Grundzustimmung (datenschutzrelevante Anlage)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0160 vom 09.05.2019:  
 
Für das im Darmstädter Norden gelegene Plangebiet Kastanienallee / Elfeicher Weg soll 
gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit 
dem Ziel der Realisierung einer Wohnnutzung aufgestellt werden. Dabei wird die Entwicklung 
eines Wohngebietes auf einer ca. 25.000 m² großen Fläche mit  Einfamilienhausbebauung als 
Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser rund um einen Teich vorgesehen. Entsprechende 
Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sollen im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan getroffen werden.  
 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks Nord östlich des 
Bayerischen Biergartens. Es wird im Süden von der Kastanienalle e und im Norden durch den 
Elfeicher Weg begrenzt und befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.4 – Darmstadt Nord–Ost –, in Kraft getreten am 
08.11.1986, welcher für das Vorhabengebiet eine Parkanlage mit Wegen u nd Teichen 
festsetzt. Diese Festsetzungen lassen die Realisierung der vom Vorhabenträger angestrebten 
Planung nicht zu, womit ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB entsteht. Der neu 
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
wird damit für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.  
Für die östlich anschließende Wohnbebauung an der Kastanienallee setzt der Bebauungsplan 
N 8.4 ein allgemeines Wohngebiet fest, welches bereits reali siert wurde. 
 
Das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 an gleicher Stelle konnte nicht weitergeführt 
werden, da der damalige Vorhabenträger nicht mehr über die Grundstücke verfügen kann.  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist das 
Plangebiet aufgrund einer für das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 bereits 
durchgeführten Flächennutzungsplanänderung größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. 
Außerdem liegt im Bereich des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 30, Nr.  47/3 eine 
Darstellung als Parkanlage und sonstige öffentliche und private Grünanlage vor. Aufgrund der 
geringen Grundstücksgröße von unter 0,5 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 
in diesem als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Gr ünanlagen dargestellten 
Teilbereich nicht erforderlich. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind im 
Flächennutzungsplan ebenfalls als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private 
Grünanlagen dargestellt. 
 
Der Vorhabenträger ist Eigentümer des im Plan gebiet gelegenen Grundstücks Gemarkung 
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3. Für die beiden weiteren Grundstücke im Plangebiet Gemarkung 
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/4 sowie 48/19 sind Eigentumsübertragungsvormerkungen für den 
Vorhabenträger im Grundbuch eingetragen.  
 
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand Mai 2019, wurde mit den betroffenen städtisc hen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch 
eine Vorhabenbeschreibung dar.

- 5 - 
 
Zu 2: 
 
Aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031 
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ) hat der Vorhabenträger mit Antrag auf 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine einseitig unterzeichnete „Grundzustimmung“ 
(Anlage 2) eingereicht. Da der Vorhabenträger auf dem Vorhabengrundstück ausschließlich 
als Eigentum zu veräußernde Einfamilienhä user in Einzel-, Doppel- und 
Reihenhausausführung plant, welche sich nicht zur Verwirklichung von sozial gefördertem 
Wohnraum im Plangebiet selbst eignen, wurde eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung 
des Vorhabenträgers am Erwerb von Belegungsrecht en durch die Stadt für den sozial 
geförderten Wohnungsbau oder zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum für 
Haushalte  mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet (zweckgebundene 
Verwendung) getroffen. 
 
Zu 3: 
 
Der Vorhabenträger Projekt Kastan ienallee am Teich GmbH & Co hat gem. § 12 Abs. 2 
BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das 
geplante Vorhaben gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit Wohnnutzung 
für vorwiegend junge Familien zu entwic keln. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / 
Elfeicher Weg – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 
47/4, 48/19 wie folgt:

- 6 - 
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4

Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – im 
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.  
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
Darmstadt, den 09.05.2019 
III/61.2 ms Nst.   3650

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7134 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
 
 
 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
zum vorhabenbezogenen  
Bebauungsplan N 8.4.4 
– Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
 
 
Mai 2019 
 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbeschreibung 
Planunterlagen

1 
 
Vorhabenbeschreibung 
 
Bauvorhaben Errichtung einer Wohnbebauung „Wohnhäuser am See“ mit 47 
Wohneinheiten (WE), davon 20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in 
Doppelhäusern und 5 WE in Einzelhäusern. 
 
Baugrundstück Kastanienallee / Elfeicher Weg 
Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 47/4, 48/19 
 
Geltungsbereich 
 
25.013 m² 
 
Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co.  
Vogelweidstr. 19, 60596 Frankfurt 
 
mit den Gesellschaftern: 
Claus Wisser Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co.KG 
Thomas Mueller Verwaltungsgesellschaft mbH 
WCo Beteiligungsgesellschaft mbH (Prof. Martin Wentz, Tobias 
Rösinger) 
 
Planungsbüro planquadrat 
Elfers Geskes Krämer PartG mbB 
Architekten und Stadtplaner 
BDA / DASL / dwb 
Platz der Deutschen Einheit 21 
64293 Darmstadt 
 
 
Lage im Stadtgebiet 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks Nord. Östlich des 
Bayerischen Biergartens gelegen, wird es im Süden von der Kastanienallee und im Norden 
durch den Elfeicher Weg begrenzt. 
 
Städtebauliches Konzept 
Auf dem Grundstück zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg sollen insgesamt 47 
Einfamilienhäuser als  Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser errichtet werden (20 
Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuser). Die Gebäude positionieren sich um 
den See und erhalten damit fast alle direkten Seeblick. Auch die Gebäude in zweiter Reihe 
im Nordosten haben, durch den im Osten angrenzenden Müllersteich, ebenfalls Ausblick auf 
einen See. Die Höhe der Gebäude orientiert sich mit zwei Vollgeschossen und einem 
zusätzlichen Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee und der 
dort, im Bebauungsplan N 8.4, festgesetzten Zahl der Vollgeschosse. 
Die geschlossene Reihenhauszeile im Westen dient als passiver Schallschutz gegenüber 
dem westlich angrenzenden Biergarten. Dies gelingt dadurch, dass die schützenswerten 
Aufenthaltsräume der Häuser vom Biergarten wegorientiert sind. Mit dieser architektonischen

2 
 
Lösung werden die Immissionen im Quartier maßgeblich reduziert und die lärmsensible 
Wohnnutzung vor der lärmintensiveren Biergartennutzung abgeschirmt.  
Die Dachkonstruktionen der geplanten Gebäude sind als Flachdach bzw. leicht geneigte 
Flachdachkonstruktionen mit extensiver Dachbegrünung geplant. Die bewachsenen Dächer 
begünstigen die kleinklimatische Situation im Vorhabengebiet und tragen zu einer 
Rückhaltung des im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassers bei.  
Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grundstücks maßgeblich erhalten bleiben 
und lediglich durch einen, nur von der Bewohnerschaft des Plangebietes gemeinschaftlich 
genutzten Zugangsbereich zum Wasser erweitert werden. Darüber hinaus erhalten viele 
Wohneinheiten auch einen Zugang zum Wasser. Im See soll zudem eine schwimmende 
Plattform errichtet werden, um ihn im Sommer auch für die Anwohner zum Schwimmen 
nutzbar und attraktiv zu machen.  
 
Grünflächen 
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Bürgerparks in Darmstadt und wird daher 
von viel Grünfläche umgeben. Im Osten und Südosten des Plangebietes befinden sich 
zudem weitere Seen. Auf dem Grundstück gibt  es zahlreiche Bestandsbäume, die derzeit 
vermessungstechnisch aufgenommen werden, wodurch die genaue Anzahl an Bäumen 
ermittelt wird. Durch den Erhalt von Bestandsbäumen (ca. 45 Stück) im Plangebiet, 
insbesondere entlang des Sees und der Grundstücksgrenze sowie durch 
Baumneupflanzungen (ca. 50 Stück) innerhalb des Plangebietes, wird ein naturnahes 
Wohnen im Grünen ermöglicht. Circa 20 bis 25 der vorhandenen Bestandsbäume auf dem 
Grundstück müssen für das Bauvorhaben gefällt werden. Die vorhandene Baumallee im 
ausgewiesenen Naturdenkmal Kastanienallee wird erhalten. 
Eine begrünte Einfriedung soll die Privatheit der Gärten schützen und dennoch 
Blickbeziehungen nach innen und außen ermöglichen. 
 
Verkehrserschließung und Stellplätze 
Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz-Verkehr gut an das lokale und überörtliche 
Straßennetz angebunden. ÖPNV- Haltestellen sind in fußläufiger Entfernung des Quartiers 
gut zu erreichen. Erschlossen wird das Grundstück über jeweils zwei Zufahrten von der 
Kastanienallee und vom Elfeicher Weg. Zwei private Wohnwege führen rund um den See 
und erschließen die Häuser von der vom See abgewandten Seite. Zudem befindet sich im 
Süden des Plangebietes über die dortige, von der Bewohnerschaft genutzte 
Gemeinschaftsfläche noch ein Zugang für Wartungszwecke am See, von welchem sich ein 
Blick auf den See bietet. Dieser Zugang wird für die Öffentlichkeit durch ein Tor begrenzt und 
mittels Poller von Autoverkehr freigehalten. Der See soll künftig grundsätzlich visuell und 
stadträumlich wahrnehmbar werden, ein öffentlicher Zugang zum privaten See ist aber 
aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich. 
Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche 
Weg zwischen dem Biergarten und den Reihenhäusern für die Öffentlichkeit über ein

3 
 
entsprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und dauerhaft gesichert. Dadurch können 
bestehende Fußwegeverbindungen aus dem Bürger park von Süden kommend sinnvoll nach 
Norden fortgeführt werden und das Grundstück in seine grüne Umgebung eingebunden 
werden. Alle Wege sind jedoch mittels einer Schranke nur für die Anwohner befahrbar, um 
zusätzlichen motorisierten Verkehr und somit auch Lärm im Gebiet zu vermeiden. Auch die 
Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettungskräfte sowie der Müllfahrzeuge zu den Gebäuden 
und zentralen Unterflur-Müllsammelplätzen ist über die Zufahrten von der Kastanienallee und 
dem Elfeicher Weg gesichert.  
Die Stellplätze zu den Häusern werden nicht direkt auf den einzelnen Grundstücken verortet, 
sondern sollen entlang der Quartierswege, begrünt durch Baumneupflanzungen, angeordnet 
werden. Ergänzt werden diese Stellplätze durch elf Besucherstellplätze und vier Car-
Sharing-Angebote (mit E-Anschluss) im Plangebiet entlang der Kastanienallee, um diese, als 
Naturdenkmal ausgewiesene Allee, nicht mit zusätzlich ruhendem Besucherverkehr zu 
belasten.  
 
Energieversorgung 
Die Wärme für die Häuser soll mittels eines zentralen Blockheizkraftwerks (BHKW), mit Gas 
als Energieträger, erzeugt werden, welche durch ein Nahwärmenetz an die Häuser verteilt 
wird. Derzeit wird auch noch eine Ergänzung der Energieerzeugung durch die Nutzung des 
Seewassers geprüft. Dabei soll durch eine Wärmepumpe die natürliche Wärme des Wassers 
für Heiz- und Warmwasserzwecke genutzt werden.  
Als zusätzlicher Baustein eines regenerativ en Energiekonzepts wird derzeit in Kooperation 
mit der Entega der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dächern und die zentrale 
Speicherung des dort gewonnenen Stroms in einem innovativen Quartierspeicher geprüft. 
Dieser Quartierspeicher soll neben den Wohneinheiten auch die Ladestationen für das 
geplante Car-Sharing-Angebot mit Strom versorgen.

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275 Zeichen

Punkt 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4  – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0160) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA

2019/0160

7191 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0160 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4  – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 09.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8 .4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg  – (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
2. Die mit dem Vorhabenträger vereinbarte Grundzustimmung (Anlage 2, datenschutzrelevante 
Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
3. Dem Antrag der Projekt Kastanienallee am Teich G mbH & Co auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB wird zugestimmt. 
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 30 mit den Flurstücken Nr. 47/3, 47/4, 48/19 
zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan 
im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt 
Nord–Ost – aufzustellen.

- 2 - 
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Entwicklung des derzeit als private Grün- und 
Wasserfläche genutzten Gebietes mit Wohnnutzung in verschiedenen Einfamilienhaustypen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 8.4.4 (Pläne werden zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
Anlage 2: Grundzustimmung (datenschutzrelevante Anlage)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0160 vom 09.05.2019:  
 
Für das im Darmstädter Norden gelegene Plangebiet Kastanienallee / Elfeicher  Weg soll 
gemäß dem Vorhaben - und Erschließungsplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit 
dem Ziel der Realisierung einer Wohnnutzung aufgestellt werden. Dabei wird die Entwicklung 
eines Wohngebietes auf einer ca. 25.000 m² großen Fläche mit  Einfamilienhausbebauung als  
Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser  rund um einen Teich vorgesehen. Entsprechende 
Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sollen im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan getroffen werden.  
 
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Ber eich des Bürgerparks Nord östlich des 
Bayerischen Biergartens. Es wird im Süden von der Kastanienallee und im Norden durch den  
Elfeicher Weg begrenzt und befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.4 – Darmstadt Nord –Ost –, in Kraft getreten am 
08.11.1986, welcher für das Vorhabengebiet eine Parkanlage mit Wegen und Teichen 
festsetzt. Diese Festset zungen lassen die Realisierung der vom Vorhabenträger angestrebten 
Planung nicht zu, womit ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB entsteht. Der neu 
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
wird damit für s einen Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.  
Für die östlich anschließende Wohnbebauung an der Kastanienallee setzt der Bebauungsplan 
N 8.4 ein allgemeines Wohngebiet fest, welches bereits realisiert wurde.  
 
Das frühere Bebauungs planverfahren N 8.4.2 an gleicher Stelle konnte nicht weitergeführt 
werden, da der damalige Vorhabenträger nicht mehr über die Grundstücke verfügen kann.  
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das 
Plangebiet aufgrund einer für das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 bereits 
durchgeführten Flächennutzungsplanänderung größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. 
Außerdem liegt im Bereich des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3 eine 
Darstellung als Parkanla ge und sonstige öffentliche und private Grünanlage vor. Aufgrund der 
geringen Grundstücksgröße von unter 0,5 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 
in diesem als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen dargestellten 
Teilbereich nicht erforderlich. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind im 
Flächennutzungsplan ebenfalls als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private 
Grünanlagen dargestellt.  
 
Der Vorhabenträger ist Eigentümer des im Plangebiet gelegenen Grundstücks Gemark ung 
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3. Für die beiden weiteren Grundstücke im Plangebiet Gemarkung 
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/4 sowie 48/19 sind Eigentumsübertragungsvormerkungen für den 
Vorhabenträger im Grundbuch eingetragen.  
 
 
Zu 1: 
 
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß §  12 Abs. 1 
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).  
Der vorliegende VEP (Anlage  1), Stand Mai 2019, wurde mit den betroffenen städtischen 
Ämtern abgestimmt. Er stellt da s Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch 
eine Vorhabenbeschreibung dar.

- 4 - 
Zu 2: 
 
Aufgrund des Stadtverordnetenbeschluss es vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031 
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“) hat der Vorhabenträger mit Antrag  auf 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine einseitig unterzeichnete „Grundzustimmung“ 
(Anlage 2) eingereicht. Da der Vorhabenträger auf dem Vorhabengrundstück ausschließlich 
als Eigentum zu veräußernde Einfamilienhäuser in Einzel -, Doppel- und 
Reihenhausausführung plant, welche sich nicht zur Verwirklichung von sozial gefördertem 
Wohnraum im Plangebiet selbst eignen, wurde eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung 
des Vorhabenträgers am Erwerb von Belegungsrechten durch die Stadt für den sozial 
geförderten Wohnungsbau oder zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum für 
Haushalte  mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet (zweckgebundene 
Verwendung) getroffen.  
 
Zu 3: 
 
Der Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co hat gem . § 12 Abs. 2 
BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das 
geplante Vorhaben gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit Wohnnutzung 
für vorwiegend junge Familien zu entwickeln.  
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / 
Elfeicher Weg – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 
47/4, 48/19 wie folgt:  
 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4

- 5 - 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – im 
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.  
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
Darmstadt, den  09.05.2019 
III/61.2 ms Nst.   3650

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593 Zeichen

Punkt 18: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4  – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0160) 
 
Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat wird  
beauftragt zu prüfen, wie der Bayerische Biergarten planungsrechtlich 
abgesichert werden kann. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., UWIGA und 3 Stimmen aus UFFBASSE  
Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

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Punkt 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4  – Kastanienallee / Elfeicher Weg – 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0160) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA  
Stimmenthaltung: SPD und AfD

Beratungsverlauf (4)

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TOP 8
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Orte (3)

  • Kastanienallee
  • Kranichsteiner Straße
  • Elfeicher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0160
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00