2019/0160
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0160
Magistratsbeschluss-Nr.
228
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 09.05.2019
Beschlussvorschlag:
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Die mit dem Vorhabenträger vereinbarte Grundzustimmung (Anlage 2, datenschutzrelevante
Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Antrag der Projekt Kastanienallee am Teich G mbH & Co auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB wird zugestimmt.
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 30 mit den Flurstücken Nr. 47/3, 47/4, 48/19
zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt
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Nord–Ost – aufzustellen.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Entwicklung des derzeit als private Grün- und
Wasserfläche genutzten Gebietes mit Wohnnutzung in verschiedenen Einfamilienhaustypen.
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 8.4.4 (Pläne werden zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)
Anlage 2: Grundzustimmung (datenschutzrelevante Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.06.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0160 vom 09.05.2019:
Für das im Darmstädter Norden gelegene Plangebiet Kastanienallee / Elfeicher Weg soll
gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
dem Ziel der Realisierung einer Wohnnutzung aufgestellt werden. Dabei wird die Entwicklung
eines Wohngebietes auf einer ca. 25.000 m² großen Fläche mit Einfamilienhausbebauung als
Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser rund um einen Teich vorgesehen. Entsprechende
Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sollen im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan getroffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks Nord östlich des
Bayerischen Biergartens. Es wird im Süden von der Kastanienalle e und im Norden durch den
Elfeicher Weg begrenzt und befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.4 – Darmstadt Nord–Ost –, in Kraft getreten am
08.11.1986, welcher für das Vorhabengebiet eine Parkanlage mit Wegen u nd Teichen
festsetzt. Diese Festsetzungen lassen die Realisierung der vom Vorhabenträger angestrebten
Planung nicht zu, womit ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB entsteht. Der neu
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –
wird damit für seinen Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.
Für die östlich anschließende Wohnbebauung an der Kastanienallee setzt der Bebauungsplan
N 8.4 ein allgemeines Wohngebiet fest, welches bereits reali siert wurde.
Das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 an gleicher Stelle konnte nicht weitergeführt
werden, da der damalige Vorhabenträger nicht mehr über die Grundstücke verfügen kann.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist das
Plangebiet aufgrund einer für das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 bereits
durchgeführten Flächennutzungsplanänderung größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
Außerdem liegt im Bereich des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3 eine
Darstellung als Parkanlage und sonstige öffentliche und private Grünanlage vor. Aufgrund der
geringen Grundstücksgröße von unter 0,5 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes
in diesem als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Gr ünanlagen dargestellten
Teilbereich nicht erforderlich. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind im
Flächennutzungsplan ebenfalls als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private
Grünanlagen dargestellt.
Der Vorhabenträger ist Eigentümer des im Plan gebiet gelegenen Grundstücks Gemarkung
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3. Für die beiden weiteren Grundstücke im Plangebiet Gemarkung
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/4 sowie 48/19 sind Eigentumsübertragungsvormerkungen für den
Vorhabenträger im Grundbuch eingetragen.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand Mai 2019, wurde mit den betroffenen städtisc hen
Ämtern abgestimmt. Er stellt das Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch
eine Vorhabenbeschreibung dar.
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Zu 2:
Aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ ) hat der Vorhabenträger mit Antrag auf
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine einseitig unterzeichnete „Grundzustimmung“
(Anlage 2) eingereicht. Da der Vorhabenträger auf dem Vorhabengrundstück ausschließlich
als Eigentum zu veräußernde Einfamilienhä user in Einzel-, Doppel- und
Reihenhausausführung plant, welche sich nicht zur Verwirklichung von sozial gefördertem
Wohnraum im Plangebiet selbst eignen, wurde eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung
des Vorhabenträgers am Erwerb von Belegungsrecht en durch die Stadt für den sozial
geförderten Wohnungsbau oder zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum für
Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet (zweckgebundene
Verwendung) getroffen.
Zu 3:
Der Vorhabenträger Projekt Kastan ienallee am Teich GmbH & Co hat gem. § 12 Abs. 2
BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das
geplante Vorhaben gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit Wohnnutzung
für vorwiegend junge Familien zu entwic keln.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee /
Elfeicher Weg – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3,
47/4, 48/19 wie folgt:
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Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – im
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 09.05.2019
III/61.2 ms Nst. 3650
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1 Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – Mai 2019 Vorhabenbeschreibung Planunterlagen 1 Vorhabenbeschreibung Bauvorhaben Errichtung einer Wohnbebauung „Wohnhäuser am See“ mit 47 Wohneinheiten (WE), davon 20 WE in Reihenhäusern, 22 WE in Doppelhäusern und 5 WE in Einzelhäusern. Baugrundstück Kastanienallee / Elfeicher Weg Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3, 47/4, 48/19 Geltungsbereich 25.013 m² Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. Vogelweidstr. 19, 60596 Frankfurt mit den Gesellschaftern: Claus Wisser Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co.KG Thomas Mueller Verwaltungsgesellschaft mbH WCo Beteiligungsgesellschaft mbH (Prof. Martin Wentz, Tobias Rösinger) Planungsbüro planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB Architekten und Stadtplaner BDA / DASL / dwb Platz der Deutschen Einheit 21 64293 Darmstadt Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Bürgerparks Nord. Östlich des Bayerischen Biergartens gelegen, wird es im Süden von der Kastanienallee und im Norden durch den Elfeicher Weg begrenzt. Städtebauliches Konzept Auf dem Grundstück zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg sollen insgesamt 47 Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser errichtet werden (20 Reihenhäuser, 11 Doppelhäuser und 5 Einzelhäuser). Die Gebäude positionieren sich um den See und erhalten damit fast alle direkten Seeblick. Auch die Gebäude in zweiter Reihe im Nordosten haben, durch den im Osten angrenzenden Müllersteich, ebenfalls Ausblick auf einen See. Die Höhe der Gebäude orientiert sich mit zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss an der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee und der dort, im Bebauungsplan N 8.4, festgesetzten Zahl der Vollgeschosse. Die geschlossene Reihenhauszeile im Westen dient als passiver Schallschutz gegenüber dem westlich angrenzenden Biergarten. Dies gelingt dadurch, dass die schützenswerten Aufenthaltsräume der Häuser vom Biergarten wegorientiert sind. Mit dieser architektonischen 2 Lösung werden die Immissionen im Quartier maßgeblich reduziert und die lärmsensible Wohnnutzung vor der lärmintensiveren Biergartennutzung abgeschirmt. Die Dachkonstruktionen der geplanten Gebäude sind als Flachdach bzw. leicht geneigte Flachdachkonstruktionen mit extensiver Dachbegrünung geplant. Die bewachsenen Dächer begünstigen die kleinklimatische Situation im Vorhabengebiet und tragen zu einer Rückhaltung des im Baugebiet anfallenden Niederschlagswassers bei. Die Form des Sees soll bei der Entwicklung des Grundstücks maßgeblich erhalten bleiben und lediglich durch einen, nur von der Bewohnerschaft des Plangebietes gemeinschaftlich genutzten Zugangsbereich zum Wasser erweitert werden. Darüber hinaus erhalten viele Wohneinheiten auch einen Zugang zum Wasser. Im See soll zudem eine schwimmende Plattform errichtet werden, um ihn im Sommer auch für die Anwohner zum Schwimmen nutzbar und attraktiv zu machen. Grünflächen Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Bürgerparks in Darmstadt und wird daher von viel Grünfläche umgeben. Im Osten und Südosten des Plangebietes befinden sich zudem weitere Seen. Auf dem Grundstück gibt es zahlreiche Bestandsbäume, die derzeit vermessungstechnisch aufgenommen werden, wodurch die genaue Anzahl an Bäumen ermittelt wird. Durch den Erhalt von Bestandsbäumen (ca. 45 Stück) im Plangebiet, insbesondere entlang des Sees und der Grundstücksgrenze sowie durch Baumneupflanzungen (ca. 50 Stück) innerhalb des Plangebietes, wird ein naturnahes Wohnen im Grünen ermöglicht. Circa 20 bis 25 der vorhandenen Bestandsbäume auf dem Grundstück müssen für das Bauvorhaben gefällt werden. Die vorhandene Baumallee im ausgewiesenen Naturdenkmal Kastanienallee wird erhalten. Eine begrünte Einfriedung soll die Privatheit der Gärten schützen und dennoch Blickbeziehungen nach innen und außen ermöglichen. Verkehrserschließung und Stellplätze Über die Kranichsteiner Straße ist der Kfz-Verkehr gut an das lokale und überörtliche Straßennetz angebunden. ÖPNV- Haltestellen sind in fußläufiger Entfernung des Quartiers gut zu erreichen. Erschlossen wird das Grundstück über jeweils zwei Zufahrten von der Kastanienallee und vom Elfeicher Weg. Zwei private Wohnwege führen rund um den See und erschließen die Häuser von der vom See abgewandten Seite. Zudem befindet sich im Süden des Plangebietes über die dortige, von der Bewohnerschaft genutzte Gemeinschaftsfläche noch ein Zugang für Wartungszwecke am See, von welchem sich ein Blick auf den See bietet. Dieser Zugang wird für die Öffentlichkeit durch ein Tor begrenzt und mittels Poller von Autoverkehr freigehalten. Der See soll künftig grundsätzlich visuell und stadträumlich wahrnehmbar werden, ein öffentlicher Zugang zum privaten See ist aber aufgrund von rechtlichen Haftungsfragen nicht möglich. Das Quartier soll für die Öffentlichkeit fußläufig durchquerbar sein. Hierfür wird der westliche Weg zwischen dem Biergarten und den Reihenhäusern für die Öffentlichkeit über ein 3 entsprechendes Gehrecht zugänglich gemacht und dauerhaft gesichert. Dadurch können bestehende Fußwegeverbindungen aus dem Bürger park von Süden kommend sinnvoll nach Norden fortgeführt werden und das Grundstück in seine grüne Umgebung eingebunden werden. Alle Wege sind jedoch mittels einer Schranke nur für die Anwohner befahrbar, um zusätzlichen motorisierten Verkehr und somit auch Lärm im Gebiet zu vermeiden. Auch die Zufahrt der Feuerwehr, sonstiger Rettungskräfte sowie der Müllfahrzeuge zu den Gebäuden und zentralen Unterflur-Müllsammelplätzen ist über die Zufahrten von der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg gesichert. Die Stellplätze zu den Häusern werden nicht direkt auf den einzelnen Grundstücken verortet, sondern sollen entlang der Quartierswege, begrünt durch Baumneupflanzungen, angeordnet werden. Ergänzt werden diese Stellplätze durch elf Besucherstellplätze und vier Car- Sharing-Angebote (mit E-Anschluss) im Plangebiet entlang der Kastanienallee, um diese, als Naturdenkmal ausgewiesene Allee, nicht mit zusätzlich ruhendem Besucherverkehr zu belasten. Energieversorgung Die Wärme für die Häuser soll mittels eines zentralen Blockheizkraftwerks (BHKW), mit Gas als Energieträger, erzeugt werden, welche durch ein Nahwärmenetz an die Häuser verteilt wird. Derzeit wird auch noch eine Ergänzung der Energieerzeugung durch die Nutzung des Seewassers geprüft. Dabei soll durch eine Wärmepumpe die natürliche Wärme des Wassers für Heiz- und Warmwasserzwecke genutzt werden. Als zusätzlicher Baustein eines regenerativ en Energiekonzepts wird derzeit in Kooperation mit der Entega der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dächern und die zentrale Speicherung des dort gewonnenen Stroms in einem innovativen Quartierspeicher geprüft. Dieser Quartierspeicher soll neben den Wohneinheiten auch die Ladestationen für das geplante Car-Sharing-Angebot mit Strom versorgen.
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Punkt 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0160) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA
2019/0160
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0160
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 09.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8 .4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Die mit dem Vorhabenträger vereinbarte Grundzustimmung (Anlage 2, datenschutzrelevante
Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
3. Dem Antrag der Projekt Kastanienallee am Teich G mbH & Co auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB wird zugestimmt.
Für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 30 mit den Flurstücken Nr. 47/3, 47/4, 48/19
zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
im Sinne des § 12 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.4 – Darmstadt
Nord–Ost – aufzustellen.
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Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Entwicklung des derzeit als private Grün- und
Wasserfläche genutzten Gebietes mit Wohnnutzung in verschiedenen Einfamilienhaustypen.
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben - und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 8.4.4 (Pläne werden zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)
Anlage 2: Grundzustimmung (datenschutzrelevante Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0160 vom 09.05.2019:
Für das im Darmstädter Norden gelegene Plangebiet Kastanienallee / Elfeicher Weg soll
gemäß dem Vorhaben - und Erschließungsplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
dem Ziel der Realisierung einer Wohnnutzung aufgestellt werden. Dabei wird die Entwicklung
eines Wohngebietes auf einer ca. 25.000 m² großen Fläche mit Einfamilienhausbebauung als
Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser rund um einen Teich vorgesehen. Entsprechende
Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksteilflächen sollen im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan getroffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Ber eich des Bürgerparks Nord östlich des
Bayerischen Biergartens. Es wird im Süden von der Kastanienallee und im Norden durch den
Elfeicher Weg begrenzt und befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.4 – Darmstadt Nord –Ost –, in Kraft getreten am
08.11.1986, welcher für das Vorhabengebiet eine Parkanlage mit Wegen und Teichen
festsetzt. Diese Festset zungen lassen die Realisierung der vom Vorhabenträger angestrebten
Planung nicht zu, womit ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB entsteht. Der neu
aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg –
wird damit für s einen Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.4 ersetzen.
Für die östlich anschließende Wohnbebauung an der Kastanienallee setzt der Bebauungsplan
N 8.4 ein allgemeines Wohngebiet fest, welches bereits realisiert wurde.
Das frühere Bebauungs planverfahren N 8.4.2 an gleicher Stelle konnte nicht weitergeführt
werden, da der damalige Vorhabenträger nicht mehr über die Grundstücke verfügen kann.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das
Plangebiet aufgrund einer für das frühere Bebauungsplanverfahren N 8.4.2 bereits
durchgeführten Flächennutzungsplanänderung größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
Außerdem liegt im Bereich des Grundstücks Gemarkung Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3 eine
Darstellung als Parkanla ge und sonstige öffentliche und private Grünanlage vor. Aufgrund der
geringen Grundstücksgröße von unter 0,5 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes
in diesem als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen dargestellten
Teilbereich nicht erforderlich. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind im
Flächennutzungsplan ebenfalls als Parkanlagen und sonstige öffentliche und private
Grünanlagen dargestellt.
Der Vorhabenträger ist Eigentümer des im Plangebiet gelegenen Grundstücks Gemark ung
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/3. Für die beiden weiteren Grundstücke im Plangebiet Gemarkung
Darmstadt Flur 30, Nr. 47/4 sowie 48/19 sind Eigentumsübertragungsvormerkungen für den
Vorhabenträger im Grundbuch eingetragen.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand Mai 2019, wurde mit den betroffenen städtischen
Ämtern abgestimmt. Er stellt da s Vorhaben und die Erschließung zeichnerisch und durch
eine Vorhabenbeschreibung dar.
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Zu 2:
Aufgrund des Stadtverordnetenbeschluss es vom 02.03.2017 (Vorlage -Nr. 2017/0031
„Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“) hat der Vorhabenträger mit Antrag auf
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine einseitig unterzeichnete „Grundzustimmung“
(Anlage 2) eingereicht. Da der Vorhabenträger auf dem Vorhabengrundstück ausschließlich
als Eigentum zu veräußernde Einfamilienhäuser in Einzel -, Doppel- und
Reihenhausausführung plant, welche sich nicht zur Verwirklichung von sozial gefördertem
Wohnraum im Plangebiet selbst eignen, wurde eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung
des Vorhabenträgers am Erwerb von Belegungsrechten durch die Stadt für den sozial
geförderten Wohnungsbau oder zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum für
Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet (zweckgebundene
Verwendung) getroffen.
Zu 3:
Der Vorhabenträger Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co hat gem . § 12 Abs. 2
BauGB einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das
geplante Vorhaben gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt das Gebiet mit Wohnnutzung
für vorwiegend junge Familien zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee /
Elfeicher Weg – umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Nr. 47/3,
47/4, 48/19 wie folgt:
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4
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Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – im
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 09.05.2019
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Punkt 18: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0160) Die Fraktion UFFBASSE stellt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Bayerische Biergarten planungsrechtlich abgesichert werden kann. Dem Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., UWIGA und 3 Stimmen aus UFFBASSE Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
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Punkt 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0160) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: SPD und AfD
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Kastanienallee
- Kranichsteiner Straße
- Elfeicher Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00