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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Entfernung des Wildbewuchses auf der Fläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage)

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0936/2026 vom 10.06.2026

Stand: Am 22.06.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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    KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz Bezirksrathaus Köln Köln, den 04.06.2026 Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim Hier: Entfernung des Wildbewuchses auf der Fläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die KSG, SPD- und CDU-Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Beschlussvorlage Die Verwaltung wird beauftragt, das für das o. g. Grundstück zuständige Amt mit der Beseitigung des Wildbewuchses auf der o.g. Fläche zu beauftragen. Begründung Das Grundstück am Grafenmühlenweg gegenüber der Hausnummer 88 befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Es handelt sich um eine unversiegelte Fläche mit starkem Wildbewuchs, darunter Dornenhecken und ungepflegte Vegetation. Aufgrund ihrer Lage unmittelbar am Bahnübergang der KVB wird die Fläche derzeit ungeregelt von Anwohnenden, Wohnmobilbesitzern sowie auch von Gewerbe- treibenden als geduldete Parkfläche genutzt. Da es sich um eine städtische Fläche handelt, besteht ein öffentliches Interesse an einer geordneten, rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Nutzung. Das Entfernen des Wildbewuchses schafft in dem Zeitraum, wo das Parken geduldet ist, weiteren Parkraum für die Anwohnenden. Das Ordnungsamt kümmert sich derzeit um das Entfernen von 2 herrenlosen und maroden LKW-Brücken auf der besagten Fläche und wird für diese Maßnahme eine temporäre Halteverbotszone einrichten. Es ist sinnvoll, wenn sich die zuständigen Ämter absprechen, um die Halteverbotsregelung zeitgleich für die Beseitigung der LKW-Brücken und das Entfernen des Wildbewuchses zu nutzen. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten vermieden und eine wiederholte Belastung der Anwohnenden durch erneute verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Patrick van den Berg gez. Alexander Lünenbach gez.Dr. Thomas Portz Patrick van den Berg, KSG Alexander Lünenbach Dr. Thomas Portz SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender Anlage

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2026

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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