Mandari Insight

AN/0936/2026

Entfernung des Wildbewuchses auf der Fläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage)

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 10.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.1.9

Antrag_Grafenmuuehlenweg_2

· application/pdf

Ansehen

Antrag_Grafenmuuehlenweg_2

2359 Zeichen

KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz 
Bezirksrathaus Köln  
 
 
Köln, den 04.06.2026 
 
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
Hier: Entfernung des Wildbewuchses auf der Fläche am Grafenmühlenweg 
gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage) 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die KSG, SPD- und CDU-Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
Beschlussvorlage 
Die Verwaltung wird beauftragt, das für das o. g. Grundstück zuständige Amt mit der 
Beseitigung des Wildbewuchses auf der o.g. Fläche zu beauftragen. 
Begründung 
Das Grundstück am Grafenmühlenweg gegenüber der Hausnummer 88 befindet sich 
im Eigentum der Stadt Köln. Es handelt sich um eine unversiegelte Fläche mit 
starkem Wildbewuchs, darunter Dornenhecken und ungepflegte Vegetation. 
Aufgrund ihrer Lage unmittelbar am Bahnübergang der KVB wird die Fläche derzeit 
ungeregelt von Anwohnenden, Wohnmobilbesitzern sowie auch von Gewerbe-
treibenden als geduldete Parkfläche genutzt. 
Da es sich um eine städtische Fläche handelt, besteht ein öffentliches Interesse an 
einer geordneten, rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Nutzung. Das 
Entfernen des Wildbewuchses schafft in dem Zeitraum, wo das Parken geduldet ist, 
weiteren Parkraum für die Anwohnenden.

Das Ordnungsamt kümmert sich derzeit um das Entfernen von 2 herrenlosen und 
maroden LKW-Brücken auf der besagten Fläche und wird für diese Maßnahme eine 
temporäre Halteverbotszone einrichten. Es ist sinnvoll, wenn sich die zuständigen 
Ämter absprechen, um die Halteverbotsregelung zeitgleich für die Beseitigung der 
LKW-Brücken und das Entfernen des Wildbewuchses zu nutzen. Auf diese Weise 
können zusätzliche Kosten vermieden und eine wiederholte Belastung der 
Anwohnenden durch erneute verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 gez. Patrick van den Berg   gez. Alexander Lünenbach   gez.Dr. Thomas Portz 
Patrick van den Berg, KSG           Alexander Lünenbach             Dr. Thomas Portz 
SPD-Fraktionsvorsitzender    CDU-Fraktionsvorsitzender

Anlage

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Grafenmühlenweg
  • Wiener Platz 2a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0936/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
10.06.2026
Erstellt
10.06.2026 16:17