A-R/0007/2023
Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose
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A-R-0007-2023-Grüne-SPD-Volt-kostenfreie Personalausweise Wohnungslose
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2023 14.03.2023 Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen! Antrag Der Rat möge beschließen: 1. Wohnungs- und Obdachlosen soll der Zugang zu einem Personalausweis mit einem vollständigen Verzicht der Personalausweisgebühren sowie das kostenfreie Erstel- len von Passbildern im Passbildautomaten des Stadthauses ermöglicht werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und die Ausgabe des kostenlosen Personalausweises an obdach- und wohnungslose Men- schen durch das Bürgeramt sicherzustellen. 3. Die Verwaltung wird zudem gebeten, geeignetes Informationsmaterial zu erstellen, welches obdach- und wohnungslose Menschen darüber informiert, dass und wie sie einen kostenlosen Personalausweis erhalten können. Das Informationsmaterial soll u.a. über die Einrichtungen für Obdach- und Wohnungslose verteilt werden. 4. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung wird im Laufe dieses Jahres über die Umsetzung dieser Maßnahme durch einen Be- richt informiert. 5. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses des Masterplans „Hilfen für Wohnungslose ausbauen – Wohnungslosigkeit überwinden“ sollen gemeinsam mit den beteiligten Trägern und Initiativen weitere mögliche und notwendige Gebührenentlastungen für obdach- und wohnungslose Menschen aufgezeigt werden. [Hier eingeben] 2 Begründung: Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Deutsche, die nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, werden ebenfalls von der Ausweispflicht erfasst, wenn sie sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Das bedeu- tet auch, dass Personen, die keine Wohnung haben, unter die Ausweispflicht fallen. Zu- gleich haben diejenigen, die dieser Pflicht nachkommen müssen, das Recht, einen Aus- weis ausgestellt zu bekommen. Die mit der Ausweisausstellung einhergehenden zu leis- tenden Gebühren erschweren es aber mittellosen Menschen, dieser Pflicht nachzukom- men, respektive dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Ein Personalausweis ist aber für obdachlose Menschen eine Grundbedingung für die ersten Schritte, um den Weg aus der Wohnungslosigkeit zu bewältigen. Ohne gültigen Personalausweis ist es beispielsweise nicht möglich, sich beim Jobcenter oder zur Sozi- alversicherung anzumelden; auch die Anmietung einer Wohnung und Bankgeschäfte sind prinzipiell nur mit Personalausweis möglich. Um dieses Problem kurzfristig zu lösen, lassen sich manche Obdach- und Wohnungs- lose, welche die Gebühr von 37 Euro nicht aufbringen können, einen vorläufigen Perso- nalausweis für eine reduzierte Gebühr von zehn Euro ausstellen. Allerdings werden auch hier Gebühren fällig und das Problem ist nicht nachhaltig gelöst, denn ein vorläufiger Personalausweis verliert nach drei Monaten seine Gültigkeit. Jedoch kann die den Per- sonalausweis ausstellende Behörde nach § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebühren- verordnung die Personalausweisgebühr für bedürftige Personen ermäßigen oder erlas- sen. Angesichts dieser Schwierigkeiten für obdachlose und wohnungslose Menschen einen Personalausweis zu erhalten, sollte zukünftig bei Obdach- und Wohnungslosen, bei de- nen Mittellosigkeit vorliegt oder bei denen lebenspraktisch nicht davon ausgegangen werden kann, ausreichende Mittel aus Sozialleistungen anzusparen, in Anwendung von § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebührenverordnung auf die Erhebung der Personal- ausweisgebühr verzichtet werden. Hamburg hat bereits seit 2021 eine entsprechende Regelung eingeführt. Auch Bremen hat Ende 2022 die Möglichkeit des § 1 Abs. 6 (PauswGebV) genutzt und ebenfalls auf parlamentarische Initiative hin die gebührenfreie Ausgabe der Personalausweise für Ob- dach- und Wohnungslose eingeführt. gez. Harald Wölter, Maria Winkel Helene Goldbeck Brigitte Hasenjürgen Thomas Kollmann Martin Grewer Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Gruppe und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0007/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.03.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 14:45