2774/2022
Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine am Standort Alfred-Schütte-Allee 76 in 51105 Köln-Poll
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 01.09.2022 2774/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Integrationsrat 20.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 Bauausschuss 24.10.2022 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine am Standort Alfred-Schütte-Allee 76 in 51105 Köln-Poll Die Verwaltung informiert über den Aufbau einer temporären Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukra- ine am Standort Alfred-Schütte-Allee 76 in 51105 Köln-Poll. Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich um einen kurzfristig verfügbaren und befes- tigten Teilbereich der Parkfläche des Unternehmens Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG. Diesen hat das Unternehmen der Stadt Köln unentgeltlich, zur vorübergehenden Nutzung als Aufstellplatz für eine Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine, angeboten. Dazu wurde ein zweijähriger Mietvertrag mit einjähriger Verlängerungsoption geschlossen. Auf diese Teilgrundstücksfläche sollen zwei vorhandene zweigeschossige Mietcontaineranlagen von dem Grundstück An den Gelenkbogenhallen 1a-d in 50679 Köln-Deutz umgesetzt werden. Da der dortige Grundstückspachtvertrag Ende 2022 ausläuft, ergibt sich die Synergie, einen Teil der an den Gelenkbogenhallen aufgestellten Containeranlagen unmittelbar im Anschluss an das endende Miet- verhältnis an den Standort Alfred-Schütte-Allee 76 zu verziehen bzw. hier weiter anzumieten. Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 128 Personen. Auf jeder Etage befinden sich Gemeinschaftssa- nitäranlagen sowie Waschräume und in den Zimmern ist zusätzlich eine Kochgelegenheit vorhanden. Nach derzeitigem Terminplan soll mit den vorbereitenden baulichen Maßnahmen in der Alfred- Schütte-Allee am 12.09.2022 begonnen werden. Im Anschluss, voraussichtlich ab 24.10.2022, soll mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Nach Abschluss des Innenausbaus sowie der Herrichtung der Außenanlagen, teilweise Wiederverwendung aus den Gelenkbogenhallen, wird eine Bezugsfertigkeit im Februar 2023 angestrebt. Für diesen neuen Standort ist von einer Baugenehmigungsdauer von max. drei Jahren auszugehen. Nach Fristablauf muss die Anlage zurückgebaut werden. Hintergrund: Aufgrund besonderer Dringlichkeit, da bereits Anfang März die vorgehaltenen Unterbringungskapazi- täten von 1.500 Plätzen durch die Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine erschöpft wa- ren, musste schnell gehandelt werden. Daher musste aus Gründen der Gefahrenabwehr zur Vermei- dung von Obdachlosigkeit in kurzer Zeit eine hohe Anzahl weiterer Aufnahmemöglichkeiten geschaf- fen werden. Demzufolge hat der Rat in seiner Sitzung am 05.05.2022 einen Bedarfsfeststellungsbe- 2 schluss im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle erforderlichen Maß- nahmen zur Schaffung von Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb umzusetzen. In Folge dessen wurde nach einstimmiger ämterübergreifender Zustimmung in der Task Force Ukraine die Entschei- dung zur Annahme des Grundstücksangebotes sowie zum Wiederaufbau der Containeranlagen in der Alfred-Schütte-Allee getroffen. Um die Information und Kontrolle des Rates sicher zu stellen, wird den Ratsgremien regelmäßig ein detaillierter Bericht über alle von der Verwaltung in diesem Kontext umgesetzten Maßnahmen vorge- legt. Dies wird mit der laufenden Mitteilung 1864/2022 erfüllt. Die hier beschriebene Maßnahme war bei der Erstellung des Berichts noch in der Vorabstimmung. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2774/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 13:27