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Radverkehrsführung Kölner Ringe

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4248/2021 vom 27.12.2021

Stand: Am 18.01.2022 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 27.12.2021 4248/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Radverkehrsführung Kölner Ringe hier: mündliche Anfrage der SE Wienke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.10.2021 zu Mitteilung 3391/2021  „SE Wienke merkt an, dass die vorgenommene Verkehrsmessung für den Knotenpunkt Han- saring / Am Kümpchenshof keine Aussagekraft habe, da die Angaben für den Fuß- und Rad- verkehr fehlen. Die Ampelschaltung für Fuß- und Radverkehr sei immer - 24 Stunden lang - unter D.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die umfangreichen Verkehrsuntersuchungen für die Kölner Ringe wurden mit dem Ziel durchgeführt, die Verkehrsbedingungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer und attraktiver zu machen. Der Ansatz der Verkehrsuntersuchungen war somit, die verkehrstechnischen Auswirkungen der fuß- und radverkehrsfreundlichen Planung auf den Kfz-Verkehr transparent zu machen. Hierfür wurde die Verkehrsqualität nach dem HBS-Verfahren ermittelt, maßgeblich ist dabei die mittlere Wartezeit an den einzelnen Zufahrten. Für den Knotenpunkt Hansaring/Am Kümpchenshof wurde in der Zufahrt Hansaring Nord eine Kapa- zitätsüberschreitung (Qualitätsstufe F) ermittelt. Kraftfahrzeuge am Ende der Warteschlange benöti- gen demnach mehrere Umläufe, um den Knotenpunkt zu passieren. Für den Rad- und Fußverkehr besteht dieses Problem der Kapazitätsüberschreitung hier nicht. Die Verkehrsqualität für den Rad- und Fußverkehr im verkehrstechnischen Sinne bemisst sich nach der maximalen Grundwartezeit, also der Länge von Umlaufzeit und Grünzeit an der Lichtsignalanlage, nicht jedoch nach der Verfüg- barkeit eines Radfahrstreifens. Der anvisierte Radfahrstreifen im Bereich des Knotenpunktes Hansa- ring/Am Kümpchenshof würde somit die Verkehrsqualität im Sinne von „Attraktivität der Radverkehrs- führung“ auf den Ringen weiter erhöhen, auf die Verkehrsqualität im verkehrstechnischen Sinne hat diese Maßnahme keinen Einfluss.  SE Wienke merkt weiterhin an, dass „auch die Angaben zur Von-Werth-Straße nach ihrer Auf- fassung gegenstandslos seien. Aktuell werde die Christophstraße umgebaut. Der freilaufen- de Rechtsabbieger von der Von-Werth-Straße, der von der Christophstraße zum Hansa- ring führt, sei für den rechtsabbiegenden Verkehr gesperrt und werde das auch zukünftig sein. Daher könne es keinen Rückstau seitens der Von-Werth-Straße mehr geben.“ Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Sperrung der Von-Werth-Straße für die Zufahrt von der Christophstraße wird der dort ver- drängte Verkehr auf den Kaiser-Wilhelm-Ring verlagert. Ein Abfluss über die Gladbacher Straße so- wie über die südlichen Ringe kommt aufgrund des Rechtsabbiegegebots am Knotenpunkt Christoph- straße/Kaiser-Wilhelm-Ring nicht in Betracht. Das in der Verkehrsuntersuchung beschriebene Prob- lem würde somit von der Ausfahrt Von-Werth-Straße auf den Hansaring verlagert. Die Grundaussage der Verkehrsuntersuchung bleibt davon unberührt. 2  SE Wienke merkt weiterhin an, dass „trotz des o. g. Verbots jedoch viele weiter die Durch- fahrt durch die Tempo 30-Zone, die auch Fahrradstraße ist, nutzen werden. Hier wäre eine Durchfahrtssperre sinnvoll, um Radfahrer*innen nicht derartigen Gefahrensituationen auszusetzen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Prüfung dieser Fragestellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten an der Christophstraße sowie einer angemessenen Eingewöhnungszeit. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2022

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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