V/0853/2015
Bebauungsplan Nr. 566 Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße
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Beschlussvorlage
7050 Zeichen
V/0853/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 566 Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße
Straßenbautechnische Erschließung des Neubaugebietes Malteserstraße/Langestraße
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10618 Blatt 1(1) vom
19.10.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 440.000 €
entstehen.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 7.400 € und Unterhaltungskosten
von rd. 4.400 € an.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnahme 4224 Langestraße/Malteserstraße,
BauGB
Auszahlungen
2016
2017
2018
210.000
200.000
30.000
Vorlagen-Nr.:
V/0853/2015
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
16.10.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0853/2015
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 17.06.2015 zum Bebauungsplan Nr. 566
Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Erschließungsstraßen des allgemeinen Wohngebietes werden in Form eines „verkehrsberuhig-
ten Bereiches“ in einer Standardpflasterbauweise mit Betonpflastersteinen grau (20/10/8 cm) he r-
gestellt. Hierüber hinaus werden um den Zielsetzungen eines verkehrsberuhigten Bereiches zu
entsprechen, Baumscheiben (2,50 x 3,00 m) und Längsstellplätze (Betonpflasterstein grau, H -
Profil, 20/16,5/8 cm) in unterschiedlichen Anordnungen in die Verkehrsfläche integriert. Die 6,50 m
breite Haupterschließungsstraße (Planstraßen 1, 6) bindet im Nord en an die Langestraße und im
Südwesten an die Malteserstraße mittels Gehwegüberfahrten an. Die nach Osten und Süden au s-
gerichteten öffentlichen Wohnwege - Planstraßen 2 und 6 (Teilabschnitt) - sind in geringeren Brei-
ten zwischen 4,00 m und 4,50 m dimension iert. Im mittleren Bereich des Neubaugebietes wurden
private Wohnwege (Planstraßen 3, 4, 5) als GFLAE -Flächen in Breiten von 4,00 m, 4,50 m und
9,50 m ausgewiesen. Hier wird ein Ausbau wie zuvor entsprechend der öffentlichen Wohnwege
empfohlen. Im Bereich der Malteserstraße 2 -16 werden auf der Ostseite 2 m breite Längsstellplät-
ze mit einem sich zur neuen Wohnbebauung anschließenden gleichfalls 2,00 m breiten Gehweg
erstmalig hergestellt. Die anliegenden Neubaugrundstücke werden mittels Gehwegaufweitungen
im Bereich der Längsstellplätze an die Malteserstraße angebunden. Im weiteren Verlauf erfolgt ein
Ausbau des an das Neubaugebiet anliegenden Gehweges Langestraße in einer Breite von 2,00 m.
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches wird die Straßenbeleucht ung durch 13 Straßenleuch-
ten sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung Malteserstraße wird infolge der Straßenquerschnitt s-
aufweitung auf der Ostseite zur Neubebauung anliegend um 3 Straßenleuchten ergänzt.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung in der 2. Jahreshälfte 2016 vorgesehen. Die Dau-
er dieser Arbeiten wird auf ca. 6 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abhängigkeit des Baufortschritts fortlaufend
abgestimmt, so dass Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum reduziert werden können.
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen
Planungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Refinanzierung/ Zuschüsse
Abrechnung nach BauGB:
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V/0853/2015
Die Kosten für die Innere Erschließung (Planstraßen) ohne die Kosten der GFL -Flächen werden
auf der Grundlage der Erschl ießungsbeitragssatzung der Stadt Münster zu 90 % von allen durch
die Planstraßen und die GFL-Flächen erschlossenen Grundstücke getragen.
Nach den vorliegenden beitragsfähigen Gesamtplankosten i.H.v. ca. 450.000,00 € für den Str a-
ßenausbau einschließlich anteiliger RW-Kanalisation und inkl. der Grunderwerbskosten ergibt sich
ein Verteilerwert von 18,90 €/pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche.
Abrechnung nach KAG NRW:
Der vorhandene Ausbau der Malteserstraße von Langestraße bis Herrenburgallee (Fahrbahn und
westlicher Gehweg) wurden bereits nach erstmaliger Herstellung nach BauGB im Jahr 2000 abg e-
rechnet. Die Anlegung eines Parkstreifens und des Gehweges auf der östlichen Seite der Malt e-
serstraße ist als Verbesserungsmaßnahme nach § 8 KAG NRW beitragspflichtig. Da die Maltese r-
straße gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster als Haupterschließungsstraße einzu-
stufen ist, sind die Kosten für den Gehweg zu 70 % und die Kosten des Parkstreifens zu 80 % s o-
wohl von den Altanliegern Malteserstraße 2 -16 als auch von den Eigentümern der neu entstehe n-
den Baugrundstücke an der östlichen Seite der Malteserstraße zu tragen.
Nach den vorliegende n beitragsfähigen Gesamtplankosten i.H.v. ca. 127.000,00 € für den Str a-
ßenausbau einschließlich anteiliger RW-Kanalisation und inkl. der Grunderwerbskosten ergibt sich
ein Verteilerwert von 6,70 €/pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche.
Die Kosten für die Gehwegverbreiterung an der Langestraße sind nicht beitragsrelevant (ein E r-
neuerungs- oder Verbesserungstatbestand liegt nicht vor) und somit von der Stadt Münster zu tr a-
gen.
Anderweitige Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus
sind nicht erforderlich. Der Besitzübergang wird bis Dezember 2015 erwartet.
7. Sonstiges
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kanalbauarbeiten durchgeführt. Diese werden in
einer gesonderten Beschlussvorlage an den AUKB unter Anhörung der BV-Hiltrup behandelt.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0844/2015.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
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V/0853/2015
Anlage: Lageplan Nr. 10618 Blatt 1(1)
BV_V_0853_2015_Bebauungsplan_Nr._566_Hiltrup_Malteserstrasse_Langestrasse_Plan
2539 Zeichen
PLANUNG BESTAND Blatt Nr.: 1 (1) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10618 Projekt Nr.: 14/07 Maßstab Lageplan 1: 250 Längen 1: /Höhen 1: Datum Name bearbeitet bearbeitet Janning Janning Timm 19.10.2015 19.10.2015 19.10.2015 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum Münster, den i. A. Tiefbauamt Plot 1320*800 Bebauungsplan Nr. 566 Hiltrup Malteserstraße/ Langestraße Stadtteil Hiltrup - West Bezirk Hiltrup 2161 R 04155000.00 De = 57,65 So = 55,49 S 0415500 8.00 De = 57,74 So = 54,43 S 04155006.00 De = 57,64 So = 54,84 S04485004.00 De = 57,51 So = 52,16 R 02980001.00 De = 57,30 So = 55,39 R 0415500 7.00 De = 57,65 So = 55,31 S 04485003.00 De = 57,60 So = 52,22 S 04485006.00 De = 57,18 So = 51,97 R 04485003.00 De = 57,58 So = 54,98 R 04155006.00 De = 57,76 So = 55,14 S 04155007.00 De = 57,66 So = 54,74 R 04485002.00 De = 57,73 So = 55,10 S 04485007.00 De = 57,09 So = 51,94 R 041550 05.00 De = 57,63 So = 55,57 S 04485002.00 De = 57,67 So = 52,27 S 04485005.00 De = 57,33 So = 52,07 R 04155004.00 De = 57,65 So = 55,65 S 04155009.00 De = 57,70 So = 53,67 R 04485004.00 De = 57,29 So = 54,86 R 04485007.00 De = 57,25 So = 55,93 S 0748500 2.00 De = 57,48 So = 54,54 S 04155005.00 De = 57,61 So = 54,85 6.17 m 214.56 ‰ STZ DN 300 EH 52.56 8.23 m 1.55 ‰ B DN 1300 EH 55.13 29.09 m 1.09 ‰ SB DN 700 93.09 m 1.31 ‰ B DN 1800 45.09 m -5.02 ‰ STZ DN 150 EH 55.06 87.00 m 2.67 ‰ STZ DN 500 38.48 m 9.07 ‰ B DN 300 EH 55.59 83.35m 1.48 ‰ B DN 1800 13.38 m 2.59 ‰ B DN 1100 EH 55.62 39.77 m 2.84 ‰ STZ DN 400 31.20 m 48.34 ‰ STZ DN 300 EH 53.08 36.21 m 4.26 ‰ STZ DN 300 AH 54.69 47.56 m 1.08 ‰ SB DN 700 12.68 m 12.52 ‰ B DN 600 EH 55.17 67.92 m 6.50 ‰ B DN 1100 8.54 m 17.24 ‰ PVC DN 500 EH 55.26 47.06 m 1.32 ‰ SB DN 700 39.34 m 5.74 ‰ STZ DN 400 EH 54.52 25.59 m 1.25 ‰ SB DN 700 51.66 m 0.40 ‰ B DN 1100 64.11 m 3.20 ‰ B DN 1200 58.31 m 1.92 ‰ B DN 1800 EH 54.75 21.89 m -2.39 ‰ B DN 300 EH 55.45 40.67 m 2.52 ‰ STZ DN 400 89.78 m 4.10 ‰ B DN 1300 51.00 m 1.82 ‰ SB DN 700 41.61 m 2.49 ‰ SB DN 700 8.98 m 1.25 ‰ STZ DN 400 5.98 m 375.27 ‰ STZ DN 500 EH 52.56
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Malteserstraße 2
- Langestraße
- Herrenburgallee
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Details
- Aktenzeichen
- V/0853/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37