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V/0853/2015

Bebauungsplan Nr. 566 Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße

Vorlagen 16.10.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 19.11.2015, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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BV_V_0853_2015_Bebauungsplan_Nr._566_Hiltrup_Malteserstrasse_Langestrasse_Plan

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Beschlussvorlage

7050 Zeichen

V/0853/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 566 Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße 
Straßenbautechnische Erschließung des Neubaugebietes Malteserstraße/Langestraße  
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10618 Blatt 1(1) vom 
19.10.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von  ca. 440.000 € 
entstehen.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 7.400 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 4.400 € an.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
 
1201 
 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
 
   
Investitionsmaßnahme 4224 Langestraße/Malteserstraße, 
BauGB 
   
Auszahlungen 
 
  2016 
2017 
2018 
210.000 
200.000 
30.000 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0853/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0853/2015 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2016 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 17.06.2015 zum Bebauungsplan Nr. 566 
Hiltrup – Malteserstraße/Langestraße. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Erschließungsstraßen des allgemeinen Wohngebietes werden in Form eines „verkehrsberuhig-
ten Bereiches“ in einer Standardpflasterbauweise mit Betonpflastersteinen grau (20/10/8 cm) he r-
gestellt. Hierüber hinaus werden um den Zielsetzungen eines verkehrsberuhigten Bereiches zu 
entsprechen, Baumscheiben (2,50 x 3,00 m) und Längsstellplätze (Betonpflasterstein grau, H -
Profil, 20/16,5/8 cm) in unterschiedlichen Anordnungen in die Verkehrsfläche integriert. Die 6,50 m 
breite Haupterschließungsstraße (Planstraßen 1, 6) bindet im Nord en an die Langestraße und im 
Südwesten an die Malteserstraße mittels Gehwegüberfahrten an. Die nach Osten und Süden au s-
gerichteten öffentlichen Wohnwege - Planstraßen 2 und 6 (Teilabschnitt) - sind in geringeren Brei-
ten zwischen 4,00 m und 4,50 m dimension iert. Im mittleren Bereich des Neubaugebietes wurden 
private Wohnwege (Planstraßen 3, 4, 5) als GFLAE -Flächen in Breiten von 4,00 m, 4,50 m und 
9,50 m ausgewiesen. Hier wird ein Ausbau wie zuvor entsprechend der öffentlichen Wohnwege 
empfohlen. Im Bereich der Malteserstraße 2 -16 werden auf der Ostseite 2 m breite Längsstellplät-
ze mit einem sich zur neuen Wohnbebauung anschließenden gleichfalls 2,00 m breiten Gehweg 
erstmalig hergestellt. Die anliegenden Neubaugrundstücke werden mittels Gehwegaufweitungen 
im Bereich der Längsstellplätze an die Malteserstraße angebunden. Im weiteren Verlauf erfolgt ein 
Ausbau des an das Neubaugebiet anliegenden Gehweges Langestraße in einer Breite von 2,00 m. 
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches wird die Straßenbeleucht ung durch 13 Straßenleuch-
ten sichergestellt. Die Straßenbeleuchtung Malteserstraße wird infolge der Straßenquerschnitt s-
aufweitung auf der Ostseite zur Neubebauung anliegend um 3 Straßenleuchten ergänzt.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung in der 2. Jahreshälfte 2016 vorgesehen. Die Dau-
er dieser Arbeiten wird auf ca. 6 Monate veranschlagt.  
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abhängigkeit des Baufortschritts fortlaufend 
abgestimmt, so dass Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum reduziert werden können.  
 
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen 
Planungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Refinanzierung/ Zuschüsse 
 
 
Abrechnung nach BauGB:

- 3 - 
V/0853/2015 
Die Kosten für die Innere Erschließung (Planstraßen) ohne die Kosten der GFL -Flächen werden 
auf der Grundlage der Erschl ießungsbeitragssatzung der Stadt Münster zu 90 % von allen durch 
die Planstraßen und die GFL-Flächen erschlossenen Grundstücke getragen.  
 
Nach den vorliegenden beitragsfähigen Gesamtplankosten i.H.v. ca. 450.000,00 € für den Str a-
ßenausbau einschließlich anteiliger RW-Kanalisation und inkl. der Grunderwerbskosten ergibt sich 
ein Verteilerwert von 18,90 €/pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche. 
 
 
Abrechnung nach KAG NRW: 
 
Der vorhandene Ausbau der Malteserstraße von Langestraße bis Herrenburgallee (Fahrbahn und 
westlicher Gehweg) wurden bereits nach erstmaliger Herstellung nach BauGB im Jahr 2000 abg e-
rechnet. Die Anlegung eines Parkstreifens  und des Gehweges auf der östlichen Seite der Malt e-
serstraße ist als Verbesserungsmaßnahme nach § 8 KAG NRW beitragspflichtig. Da die Maltese r-
straße gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster als Haupterschließungsstraße einzu-
stufen ist, sind die Kosten für den Gehweg zu 70 % und die Kosten des Parkstreifens zu 80 % s o-
wohl von den Altanliegern Malteserstraße 2 -16 als auch von den Eigentümern der neu entstehe n-
den Baugrundstücke an der östlichen Seite der Malteserstraße zu tragen. 
 
Nach den vorliegende n beitragsfähigen Gesamtplankosten i.H.v. ca. 127.000,00 € für den Str a-
ßenausbau einschließlich anteiliger RW-Kanalisation und inkl. der Grunderwerbskosten ergibt sich 
ein Verteilerwert von 6,70 €/pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche. 
 
Die Kosten für die Gehwegverbreiterung an der Langestraße sind nicht beitragsrelevant (ein E r-
neuerungs- oder Verbesserungstatbestand liegt nicht vor) und somit von der Stadt Münster zu tr a-
gen. 
 
Anderweitige Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus 
sind nicht erforderlich. Der Besitzübergang wird bis Dezember 2015 erwartet. 
 
7. Sonstiges 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kanalbauarbeiten durchgeführt. Diese werden in 
einer gesonderten Beschlussvorlage an den AUKB unter Anhörung der BV-Hiltrup behandelt.  
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0844/2015. 
 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 4 - 
V/0853/2015 
 
Anlage: Lageplan Nr. 10618 Blatt 1(1)

BV_V_0853_2015_Bebauungsplan_Nr._566_Hiltrup_Malteserstrasse_Langestrasse_Plan

2539 Zeichen

PLANUNG BESTAND 
Blatt Nr.:  1 (1) 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.:   
Plan Nr.:  10618 
Projekt Nr.: 14/07 
Maßstab  
 
Lageplan  1: 250
 
Längen     1:            /Höhen  1:
 
Datum Name 
bearbeitet 
bearbeitet Janning 
Janning 
Timm 
19.10.2015 
19.10.2015 
19.10.2015 
gezeichnet 
gezeichnet 
geprüft 
geprüft: 
genehmigt : 
Lageplan 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung 
Name 
Name 
Datum 
Datum 
Münster, den  
i. A. 
Tiefbauamt 
Plot 1320*800 
Bebauungsplan
Nr. 566
Hiltrup 
 
Malteserstraße/
Langestraße 
 
Stadtteil Hiltrup - West
Bezirk Hiltrup 
2161 
R 04155000.00
 
De = 57,65
So = 55,49 
S 0415500
8.00
 
De = 57,74
So = 54,43 
S 04155006.00
 
De = 57,64
So = 54,84 
S04485004.00
 
De = 57,51
So = 52,16 
R 02980001.00
 
De = 57,30
So = 55,39 
R 0415500
7.00
 
De = 57,65
So = 55,31 
S 04485003.00
 
De = 57,60
So = 52,22 
S 04485006.00
 
De = 57,18
So = 51,97 
R 04485003.00
 
De = 57,58
So = 54,98 
R 04155006.00
 
De = 57,76
So = 55,14 
S 04155007.00
 
De =  57,66
So =  54,74 
R 04485002.00
 
De = 57,73
So = 55,10 
S 04485007.00
 
De = 57,09
So = 51,94 
R 041550
05.00
 
De = 57,63
So = 55,57 
S 04485002.00
 
De = 57,67
So = 52,27 
S 04485005.00
 
De = 57,33
So = 52,07 
R 04155004.00 
De = 57,65
So = 55,65
 
S 04155009.00
 
De = 57,70
So = 53,67 
R 04485004.00
 
De = 57,29
So = 54,86 
R 04485007.00
 
De = 57,25
So = 55,93 
S 0748500
2.00
 
De = 57,48
So = 54,54 
S 04155005.00 
De = 57,61
So = 54,85
 
  6.17 m   214.56 ‰  
STZ DN 300   EH 52.56   
  8.23 m   1.55 ‰
B DN 1300   EH 55.13 
  
29.09 m   1.09 ‰
   SB DN 700 
  
93.09 m   1.31 ‰
   B DN 1800 
  
45.09 m   -5.02 ‰   STZ DN 150   EH 55.06   
87.00 m   2.67 ‰
   STZ DN 500 
38.48 m   9.07 ‰
   B DN 300   EH 55.59 
  
83.35m    1.48 ‰
   B DN 1800 
  
  
  13.38 m   2.59 ‰
B DN 1100   EH 55.62 
  
39.77 m   2.84 ‰
   STZ DN 400 
  
31.20 m   48.34 ‰   STZ DN 300   EH 53.08 
36.21 m   4.26 ‰    STZ DN 300   AH 54.69 
  
47.56 m   1.08 ‰
   SB DN 700 
  
 12.68 m   12.52 ‰
B DN 600   EH 55.17 
  
67.92 m   6.50 ‰   B DN 1100 
  
 8.54 m   17.24 ‰
PVC DN 500   EH 55.26 
  
47.06 m   1.32 ‰
   SB DN 700 
  
39.34 m   5.74 ‰   STZ DN 400   EH 54.52   
25.59 m   1.25 ‰
   SB DN 700   
51.66 m   0.40 ‰
   B DN 1100 
  
64.11 m   3.20 ‰
   B DN 1200 
  
58.31 m   1.92 ‰
   B DN 1800   EH 54.75 
  
21.89 m   -2.39 ‰   B DN 300   EH 55.45   
40.67 m   2.52 ‰   STZ DN 400   
89.78 m   4.10 ‰
   B DN 1300 
  
51.00 m   1.82 ‰
   SB DN 700 
  
41.61 m   2.49 ‰
   SB DN 700 
  
8.98 m   1.25 ‰
  STZ DN 400 
  
  5.98 m   375.27 ‰  
STZ DN 500   EH 52.56

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Malteserstraße 2
  • Langestraße
  • Herrenburgallee

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Details

Aktenzeichen
V/0853/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37