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Barrierefreie Unterbringung in Obdachlosenheimen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2571/2019 vom 22.08.2019

Stand: Am 10.09.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 AN/0790/2019 Vorlagen-Nummer 2571/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz AN/0790/2019 Barrierefreie Unterbringung in Obdachlosenheimen In Ihrer Anfrage stellt die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz mehrere Fragen, die die Verwal- tung wie folgt beantwortet: Frage 1 Wie viele Plätze für Obdachlose gibt es in Köln und wie viele sind davon in Köln-Porz? Antwort der Verwaltung Im Kölner Stadtgebiet gibt es insgesamt 1750 Plätze für obdachlose Menschen in städtischen Ob- dachloseneinrichtungen und Wohnheimen sowie 1177 Plätze in gewerblichen OBG-Unterkünften (Einfachhotels) und begleiteten OBG-Unterkünften. Davon befinden sich in Porz 60 Plätze in einem städtischen Wohnheim und 213 Plätze in gewerblichen OBG-Unterkünften (Einfachhotels). Frage 2 Wie viele Plätze davon können für eine barrierefreie Unterbringung von Menschen mit Behinderung genutzt werden? Antwort der Verwaltung 6 Plätze in einem Objekt in Zollstock können davon für eine barrierefreie behindertengerechte Unter- bringung von Menschen mit Behinderung genutzt werden. Frage 3 Wo befinden sich die Einrichtungen in Köln-Porz, die auch barrierefrei zu nutzen sind? Oder an wen sollen sich obdachlose Menschen mit Behinderung wenden? Antwort der Verwaltung In Köln-Porz befinden sich keine barrierefreien Unterkünfte. Es gibt lediglich einzelne behinderten- freundliche Plätze. Die Stadt Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Fachstelle Wohnen koordiniert die Belegung und Auslastung der Unterkünfte und stellt sicher, dass auch tatsächlich ein adäquater Platz verfügbar ist. Zu erreichen ist die Fachstelle Wohnen: 2  persönlich: während der Sprechzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 h bis 12:00 h in Köln-Kalk, Ottmar-Pohl-Platz 1 und  telefonisch in Notfällen: während der allgemeinen Dienstzeiten unter 0221 221 24026 sowie  außerhalb der Dienstzeiten: über eine Rufbereitschaft, über deren Telefonnummer alle Träger der Wohlfahrtspflege, das Ordnungsamt, die Feuerwehr, die Polizei und die Kliniken verfügen.

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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