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V/0512/2015/1

Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:

Vorlagen 10.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7537 Zeichen

V/0512/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
Dezernat VI 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: 
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen und 
Prämissen zur Innensanierung 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat d er Stadt Münster nimmt die in der Begründung unter Ziffer 2 dargestellten 
Grundlagen der Bedarfsplanung und Prämissen zur Innensanierung des Stadthauses 1 
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt  das vorläufige Belegungskonzept für das Stadthaus 1 
und damit 
 
 die dargestellten Belegungsgrundsätze, 
 die Benennung der Ämter und Einrichtungen, die nach der erfolgten Sanierung im 
Stadthaus 1 voraussichtlich untergebracht werden sowie 
 die notwendigen weiteren Belegungsbedarfe 
  
 zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beauft ragt die Verwaltung, das Bürgerservicezentrum (BSZ) im Stadthaus 1 im 
Umfang der aufgezeigten Flächenbedarfe weiter zu entwickeln. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0512/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Bracht 
Ruf: 
492-1012 
E-Mail: 
Bracht@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0512/2015/1 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Möglichkeit einer weiter g e-
henden Nutzungsöffnung der im oberen Bereich des Bauteiles E liegenden Kantine 
für die Öffentlichkeit sowie deren privatwirtschaftlichen Betrieb prüft. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass anlässlich der Sanierung im beschriebenen Umfang 
Anforderungen an die digitale Infrastruktur gestellt werden. 
 
6. Es wird geprüft, ob bzw. wie das „Stadtmodell“ mit in das Planungskonzept int e-
griert werden kann. 
 
7. Die Räumlichkeiten im Stadthaus 1 werden hinsichtlich des Baustoffeinsatzes unter 
raumhygienischen Gesichtspunkten und der Gesundheit am Arbeitsplatz hergerich-
tet. Dies wird in der Planung und der Endkontrolle berücksichtigt. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien langfri s-
tig im Gebäude Hafenstraße 30 untergebracht werden soll. 
 
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Teile des Ord nungsamtes (Service - und Ordnung s-
dienst sowie Verkehrsüberwachung) für die Dauer der Sanierung in der städtischen Li e-
genschaft Nieberdingstraße 30a untergebracht werden. 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Dauer der Sanierung Ausweichflächen im U m-
fang von bis zu 80, weit überwiegend für Doppelbelegung geeignete Büroräume extern 
angemietet und an das städtische Datennetz angeschlossen werden. 
 
11. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der zurückliegenden Projektentwicklung 
Anforderungen neu formuliert bzw. präzisiert wurden. Insbesondere für die folgenden A n-
forderungen sind im Rahmen der bisherigen Kostenermittlungen keine Kostenpositionen 
gebildet worden: 
 
 Kantine: Änderung des Raum - und Nutzungskonzeptes,  ggf. Zugänglichkeit des 
Dachbereiches, mögliche Herrichtung der Räumlichkeiten für den privatwir t-
schaftlichen Betrieb einer – öffentlich allgemein zugänglichen – Gastronomie, 
Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie ggf. dauerhafte 
Verlagerung im Gebäude. 
 Konzeptabhängige Herrichtung des Bürgerservicezentrums. 
 Betriebsfähigkeit von Teilbereichen des Stadthauses 1 in Krisensituationen. 
 Anforderungen der digitalen Infrastruktur. 
 Städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen Bauteil F / Stadthausturm 
und Grundstück Prinzipalmarkt 13 (siehe hierzu Ziffer 4.3.8 der Begründung). 
 Integration des „Stadtmodells“ in das Planungskonzept. 
 
Es ist zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen der bisherigen Kostenermittlung 
umsetzbar sind. 
 
12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die w eitere Planung zur Innensanierung des Stad t-
hauses 1 weiter zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung sowie die Kostenschä t-
zung nach DIN 276 – auch unter Berücksichtigung der bisher nicht im Sanierungsaufwand 
berücksichtigten Anforderungen – zeitnah herb eizuführen. Die unter Ziffer 1 der B e-
gründung genannte Zeit - und Projektplanung sollte durch die im Beratungsverlauf 
entstandenen zusätzlichen Prüfaufträge nicht verzögert werden.

- 3 - 
V/0512/2015/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnah me – ohne Berücksichtigung der unter Zi f-
fer 8 des Beschlussvorschlages genannten Anforderungen – im Entwurf des Haushalt s-
planes 2016 wie folgt finanziert ist: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß-
nahme 
4050 Innensanierung Stadthaus 1    
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnahmen 2015  fortgeschriebener 
Ansatz 2015 
1.962.000 €, 
Reste werden 
übertragen 
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2016 2.050.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2017 6.932.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2018 4.985.000 €  
  Auszahlung für Baumaßnahmen 2019 4.950.000 €  
     In späteren Jah-
ren 10.064.000 € 
      
Summe aller Auszahlungen 2016 - 2019  18.917.000 €  
    
Nachrichtlich: Summe der insgesamt bereitgestellten Mittel  30.962.556 €  
 
 
Begründung: 
 
1. Zu Ziffer 4. des Beschlussvorschlages: 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Liegens chaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement am 26.08.2015 hat die CDU -Fraktion den Änderungsantrag „Eine Sky -
Lounge für Münster“ eingebracht. 
 
Dieser Antrag wird insofern vollumfänglich berücksichtigt, als dass die Verwaltung zusät z-
lich eine Öf fnung der Kantine im Bauteil E sowie ggf. des Dachbereiches für Besucher/ -
innen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten prüft. Zugleich wird auch die Möglic h-
keit einer Bewirtschaftung der Räumlichkeiten durch einen privaten Gastronomiebetrieb 
geprüft. Die Verwaltung wird hierzu die nachfolgend aufgeführten Betriebsmodelle berüc k-
sichtigen und eine Einschätzung durch Externe einholen: 
 
 Privatwirtschaftlicher, öffentlich zugänglicher Gastronomiebetrieb mit sozialverträgl i-
chem Kantinenangebot für städtische Bedienstete. 
 
 Von der Stadt betriebene, wie bisher auch für Besucher/ -innen geöffnete Kantine mit 
erweiterten Öffnungszeiten und verbesserten Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltu n-
gen der Stadt und Dritter. 
 
Die Prüfung erfolgt im Rahmen der weiteren Plan ung unter der Maßgabe der Einhaltung 
des bestehenden Zeit- und Projektplanes (entsprechend Ziffer 1 der Begründung) und wird 
im Verlauf des 1. Quartals 2016 abgeschlossen sein (Ratsvorlage: Zustimmung zur Pl a-
nung).

- 4 - 
V/0512/2015/1 
 
Der Aufwand für die mögliche Herrichtung der Räumlichkeiten für den privatwirtschaftlichen 
Betrieb einer – öffentlich allgemein zugänglichen – Gastronomie ist in dem den bisherigen 
Sanierungskosten zugrunde liegenden Konzept nicht berücksichtigt und muss im Zuge der 
weiteren Planung ermittelt werden. 
 
2. Zu den Ziffern 6. und 7. des Beschlussvorschlages: 
 
Im Verlauf der Beratung dieser Vorlage hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz 
und Bauwesen am 01.09.2015 den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL eing e-
brachten Änderungsantrag beschlossen. 
 
 Der Aspekt des Baustoffeinsatzes wurde bisher in der Vorlage nicht genannt und wird 
im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
 Weiterhin wird geprüft, das „Stadtmodell“ (Münster Modell) in das Planungskonzept zu 
integrieren. 
 
 
 
In Vertretung     In Vertretung 
 
 
 
 
gez.      gez. 
Wolfgang Heuer    Matthias Peck 
Stadtrat     Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.09.2015 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Nieberdingstraße 30a
  • Prinzipalmarkt 13
  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
V/0512/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37