V/0512/2015/1
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
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Beschlussvorlage
7537 Zeichen
V/0512/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat I
Dezernat VI
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Stadthaus 1 als zentraler Ort bürgerorientierter Dienstleistungen - Bedarfsanforderungen und
Prämissen zur Innensanierung
Beratungsfolge
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat d er Stadt Münster nimmt die in der Begründung unter Ziffer 2 dargestellten
Grundlagen der Bedarfsplanung und Prämissen zur Innensanierung des Stadthauses 1
zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt das vorläufige Belegungskonzept für das Stadthaus 1
und damit
die dargestellten Belegungsgrundsätze,
die Benennung der Ämter und Einrichtungen, die nach der erfolgten Sanierung im
Stadthaus 1 voraussichtlich untergebracht werden sowie
die notwendigen weiteren Belegungsbedarfe
zur Kenntnis.
3. Der Rat beauft ragt die Verwaltung, das Bürgerservicezentrum (BSZ) im Stadthaus 1 im
Umfang der aufgezeigten Flächenbedarfe weiter zu entwickeln.
Vorlagen-Nr.:
V/0512/2015/1
Auskunft erteilt:
Herr Bracht
Ruf:
492-1012
E-Mail:
Bracht@stadt-muenster.de
Datum:
10.09.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0512/2015/1
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Möglichkeit einer weiter g e-
henden Nutzungsöffnung der im oberen Bereich des Bauteiles E liegenden Kantine
für die Öffentlichkeit sowie deren privatwirtschaftlichen Betrieb prüft.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass anlässlich der Sanierung im beschriebenen Umfang
Anforderungen an die digitale Infrastruktur gestellt werden.
6. Es wird geprüft, ob bzw. wie das „Stadtmodell“ mit in das Planungskonzept int e-
griert werden kann.
7. Die Räumlichkeiten im Stadthaus 1 werden hinsichtlich des Baustoffeinsatzes unter
raumhygienischen Gesichtspunkten und der Gesundheit am Arbeitsplatz hergerich-
tet. Dies wird in der Planung und der Endkontrolle berücksichtigt.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien langfri s-
tig im Gebäude Hafenstraße 30 untergebracht werden soll.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Teile des Ord nungsamtes (Service - und Ordnung s-
dienst sowie Verkehrsüberwachung) für die Dauer der Sanierung in der städtischen Li e-
genschaft Nieberdingstraße 30a untergebracht werden.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Dauer der Sanierung Ausweichflächen im U m-
fang von bis zu 80, weit überwiegend für Doppelbelegung geeignete Büroräume extern
angemietet und an das städtische Datennetz angeschlossen werden.
11. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge der zurückliegenden Projektentwicklung
Anforderungen neu formuliert bzw. präzisiert wurden. Insbesondere für die folgenden A n-
forderungen sind im Rahmen der bisherigen Kostenermittlungen keine Kostenpositionen
gebildet worden:
Kantine: Änderung des Raum - und Nutzungskonzeptes, ggf. Zugänglichkeit des
Dachbereiches, mögliche Herrichtung der Räumlichkeiten für den privatwir t-
schaftlichen Betrieb einer – öffentlich allgemein zugänglichen – Gastronomie,
Aufrechterhaltung des Betriebes während der Sanierungsphase sowie ggf. dauerhafte
Verlagerung im Gebäude.
Konzeptabhängige Herrichtung des Bürgerservicezentrums.
Betriebsfähigkeit von Teilbereichen des Stadthauses 1 in Krisensituationen.
Anforderungen der digitalen Infrastruktur.
Städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen Bauteil F / Stadthausturm
und Grundstück Prinzipalmarkt 13 (siehe hierzu Ziffer 4.3.8 der Begründung).
Integration des „Stadtmodells“ in das Planungskonzept.
Es ist zu prüfen, ob diese Anforderungen im Rahmen der bisherigen Kostenermittlung
umsetzbar sind.
12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die w eitere Planung zur Innensanierung des Stad t-
hauses 1 weiter zu entwickeln und die Zustimmung zur Planung sowie die Kostenschä t-
zung nach DIN 276 – auch unter Berücksichtigung der bisher nicht im Sanierungsaufwand
berücksichtigten Anforderungen – zeitnah herb eizuführen. Die unter Ziffer 1 der B e-
gründung genannte Zeit - und Projektplanung sollte durch die im Beratungsverlauf
entstandenen zusätzlichen Prüfaufträge nicht verzögert werden.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnah me – ohne Berücksichtigung der unter Zi f-
fer 8 des Beschlussvorschlages genannten Anforderungen – im Entwurf des Haushalt s-
planes 2016 wie folgt finanziert ist:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr
Betrag Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaß-
nahme
4050 Innensanierung Stadthaus 1
Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnahmen 2015 fortgeschriebener
Ansatz 2015
1.962.000 €,
Reste werden
übertragen
Auszahlung für Baumaßnahmen 2016 2.050.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2017 6.932.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2018 4.985.000 €
Auszahlung für Baumaßnahmen 2019 4.950.000 €
In späteren Jah-
ren 10.064.000 €
Summe aller Auszahlungen 2016 - 2019 18.917.000 €
Nachrichtlich: Summe der insgesamt bereitgestellten Mittel 30.962.556 €
Begründung:
1. Zu Ziffer 4. des Beschlussvorschlages:
In der Sitzung des Ausschusses für Liegens chaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement am 26.08.2015 hat die CDU -Fraktion den Änderungsantrag „Eine Sky -
Lounge für Münster“ eingebracht.
Dieser Antrag wird insofern vollumfänglich berücksichtigt, als dass die Verwaltung zusät z-
lich eine Öf fnung der Kantine im Bauteil E sowie ggf. des Dachbereiches für Besucher/ -
innen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten prüft. Zugleich wird auch die Möglic h-
keit einer Bewirtschaftung der Räumlichkeiten durch einen privaten Gastronomiebetrieb
geprüft. Die Verwaltung wird hierzu die nachfolgend aufgeführten Betriebsmodelle berüc k-
sichtigen und eine Einschätzung durch Externe einholen:
Privatwirtschaftlicher, öffentlich zugänglicher Gastronomiebetrieb mit sozialverträgl i-
chem Kantinenangebot für städtische Bedienstete.
Von der Stadt betriebene, wie bisher auch für Besucher/ -innen geöffnete Kantine mit
erweiterten Öffnungszeiten und verbesserten Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltu n-
gen der Stadt und Dritter.
Die Prüfung erfolgt im Rahmen der weiteren Plan ung unter der Maßgabe der Einhaltung
des bestehenden Zeit- und Projektplanes (entsprechend Ziffer 1 der Begründung) und wird
im Verlauf des 1. Quartals 2016 abgeschlossen sein (Ratsvorlage: Zustimmung zur Pl a-
nung).
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Der Aufwand für die mögliche Herrichtung der Räumlichkeiten für den privatwirtschaftlichen
Betrieb einer – öffentlich allgemein zugänglichen – Gastronomie ist in dem den bisherigen
Sanierungskosten zugrunde liegenden Konzept nicht berücksichtigt und muss im Zuge der
weiteren Planung ermittelt werden.
2. Zu den Ziffern 6. und 7. des Beschlussvorschlages:
Im Verlauf der Beratung dieser Vorlage hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz
und Bauwesen am 01.09.2015 den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL eing e-
brachten Änderungsantrag beschlossen.
Der Aspekt des Baustoffeinsatzes wurde bisher in der Vorlage nicht genannt und wird
im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
Weiterhin wird geprüft, das „Stadtmodell“ (Münster Modell) in das Planungskonzept zu
integrieren.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Wolfgang Heuer Matthias Peck
Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Nieberdingstraße 30a
- Prinzipalmarkt 13
- Hafenstraße 30
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0512/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37