V/0837/2005
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"
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Anlage 2 - Statistische Hintergrunddaten
2786 Zeichen
Stadt Münster - Statistische Hintergrunddaten Seite 1 12.10.2005 2. Erstberatungen/Konfliktberatungen 2003 2004 Gesamt 2003 2004 Gesamt Stadt MS 322 336 658 §2 §5/§6 §2 §5/§ 6 Vorjahr Profa 1305 1293 2598 Stadt MS 151 86 167 74 478 180 Diakonie 268 248 516 Profa 607 535 576 553 2271 327 Donum V. 212 239 451 Diakonie 99 100 87 91 377 139 SkF 860 777 1637 Donum V. 98 103 110 108 419 32 SkF 611 2 614 3 1230 407 Summe 2967 2893 5860 Summe 1566 826 1554 829 4775 1085 Profazahlen mit Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /Sex.päd 03/04 allgemeine Beratung 3120 und Familienplanungsberatung, Kinderwunschberatung, Verhütungsberatung! 03/04 Konfliktberatung 1655 3. Beratungsanlässe für § 5, § 6 (Mehrfachnennungen) fehlend. Kiwu. Konfl. Partner / Familie (drohende) Arbeitslosigk . KV will keine SS Wohnprobl. Finanzen psy. / phy. Überf. Ausbild. / Beruf befürcht. Krankheit Stadt MS 2003 2 55 5 13 13 27 50 49 8 2004 2 38 4 6 9 19 43 41 11 Profa 2003 23 215 28 90 25 147 145 206 40 2004 27 226 35 76 17 142 136 213 18 Diakonie 2003 5 43 1 11 4 37 41 46 1 2004 2 43 7 10 11 43 37 37 5 Donum V. 2003 6 38 16 37 14 66 42 55 8 2004 7 56 25 45 17 64 55 49 10 SkF 2003 2004 1. Gesamtberatungszahlen Keine Konfliktberatung Stadt Münster - Statistische Hintergrunddaten Seite 2 12.10.2005 4. Beratungsanlässe für § 2 (Mehrfachnennungen) SS- Beratung Sexual- Partnerbe rat. Beratung: Familienw. Kinderw. Verhütung Beratung: vor, während, nach pränataler Diagnose Beratung, nach Geburt Beratung nach Fehlgeb. Totgeb. Abbruch plötz. Kindstot Sexualaufkl. Sexualpäd. Sontiges Gesamt Stadt MS 2003 151 6 77 2 236 2004 172 2 82 4 1 1 262 Profa 2003 236 273 96 21 80 12 51 769 2004 210 265 81 4 102 7 49 22 740 Diakonie 2003 82 1 81 4 168 2004 80 2 1 69 4 1 157 Donum V. 2003 90 1 10 5 3 109 2004 95 2 1 25 4 1 3 131 SkF 2003 2004 5. Altersstruktur gesamt unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40 ohne Angabe Gesamt Stadt MS 2003 0 17 34 107 102 24 11 27 322 2004 0 17 31 105 106 40 16 21 336 Profa 2003 0 62 142 242 399 226 175 59 1305 Andere Datenerhebung Stadt Münster - Statistische Hintergrunddaten Seite 3 12.10.2005 2004 3 64 172 242 372 229 183 28 1293 Diakonie 2003 0 5 32 68 106 47 10 0 268 2004 0 4 27 82 84 34 14 3 248 Donum V. 2003 1 6 25 63 69 23 16 9 212 2004 0 8 32 62 78 33 14 11 238 SkF 2003 2004 6. Staatsangehörigkeit 7. Minderjäh. Schwangere (bis 18) deutsch andere Übersetzung 2003 2004 Stadt Münster 2003 229 93 35 Stadt MS 17 17 2004 236 100 44 Profa 62 64 Diakonie 5 4 Profa 2003 1106 199 48 Donum V. 7 8 2004 1099 194 42 SkF 30 22 Gesamt 121 115 Diakonie 2003 164 104 16 2004 129 119 19 bezogen auf die Gesamtberatungszahl! Donum V. 2003 143 69 19 2004 163 76 10 SkF 2003 375 279 keine Angabe 2004 keine Angaben Keine Konfliktberatung
Berichtsvorlage
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V/0837/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" Hier: Erfahrungsbericht für die Jahre 2003 und 2004 Beratungsfolge 16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 07.12.2005 Hauptausschuss Bericht 01.12.2005 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Der in der Anlage vorliegende 20. Erfahrungsbericht setzt die 1977 aufgenommene Berichterstat- tung über die Entwicklung des Sonderfonds und die Erfahrungen der Schwangerschaftsbera- tungsstellen fort. Nach kurzer Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen die Erfahrungsberichte der ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Erfahrungsberichte skizzieren die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung, der allge- meinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung und anderer Beratungsbereiche. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Erfahrungen mit dem Sonderfonds der Stadt Münster. Es folgen die Kapitel über Inanspruchnahme und Ausgabenstruktur des Sonderfonds. Der statistische Teil mit Informationen zu Fallzahlen, Beratungsarten und Beratungsanlässen findet sich im Anhang. Durch die veränderte Datenerhebung (s. Punkt 6), sind die für diesen Erfahrungsbericht erhobe- nen Zahlen nicht vergleichbar mit dem Datenmaterial der Vorjahre. Eine Vergleichbarkeit wird sich erst wieder in den nächsten Jahren aufbauen. Das Verhältnis zwischen Konfliktberatungen (34,7 %) und allgemeinen, finanziellen und sozialen Beratungen (65,3 %) ist ebenfalls nicht mit den Vorjahren zu vergleichen. Aus den Erfahrungsberichten wird allerdings deutlich, dass sich keine signifikanten Veränderun- gen in der Beratungspraxis ergeben haben. Vorlagen-Nr.: V/0837/2005 Auskunft erteilt: Frau Weinlich Ruf: 492 56 81 E-Mail: weinlich@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0837/2005 Deutlich wird, dass die Hilfen, die nach der Geburt (Hilfen nach der Geburt, Bekleidungsbeihilfen f. d. Kind, großes Bett) aus dem Sonderfonds beantragt werden können, stark in Anspruch ge- nommen werden. Im vorherigen Berichtszeitraum lag der Anteil dieser Hilfen bei 40 %, in dem Zeitraum 2003/2004 liegen die Ausgaben hierfür bei 44,6 %. Der Haushaltsansatz wurde vollständig verausgabt. Den in den Jahren 2003/2004 gestellten An- trägen konnte vollständig stattgegeben werden. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin
Anlage 1 - Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster für die Jahre 2003 und 2004
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Erfahrungsbericht
der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
für die Jahre 2003 und 2004
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Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzesgrundlage im Berichtszeitraum
2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen
2.1 Evangelischer Gemeindedienst
2.2 Pro Familia
2.3 Sozialdienst Katholischer Frauen
2.4 Donum vitae
2.5 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
3. Sonderfonds der Stadt Münster
3.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds
3.2 Ausgabenstruktur
4. Bundesstiftung
5. Arbeitskreis „ §§ 218/219“ in Münster
6. Veränderungen in der Statistik
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1. Gesetzesgrundlage im Berichtszeitraum
Die Gesetzesgrundlage der Schwangerschaftsberatung bildet seit dem 25.08.1995 das
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG).
Das Recht auf Beratung und Information für jede Frau und jeden Mann in Fragen der Se-
xualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft un-
mittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungs-
stelle schreibt dieses Gesetz fest.
Die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung werden in §5 Abs. 2 des Schwanger-
schaftskonfliktgesetzes (SchKG) benannt:
· Diese ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Die
Beratung soll ermutigen, nicht belehren und die eigenverantwortliche Entscheidung för-
dern.
· Es wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe
mitteilt, derentwegen sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägt. Hierbei kann die Ge-
sprächsbereitschaft der Frau nicht erzwungen werden.
· Der Frau müssen je nach Sachlage alle erforderlichen medizinischen, sozialen und ju-
ristischen Informationen gegeben werden. Des weiteren sollen ihr Rechtsansprüche
und mögliche praktische Hilfen dargelegt werden, insbesondere solche, die die Fortset-
zung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern.
· In der Beratung soll der schwangeren Frau das Angebot gemacht werden, sie bei der
Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, ebenso wie das Angebot der Nach-
betreuung.
Nach Abschluss der Beratung hat die Beratungsstelle der Schwangeren eine mit Namen
und Datum versehene Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung
auszustellen.
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten 4 anerkannten Schwangerschaftskonfliktbe-
ratungsstellen in Münster. Dies sind der evangelische Gemeindedienst, Pro Familie, donum
vitae und die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster.
Der Sozialdienst katholischer Frauen berät weiterhin im Bereich der allgemeinen, finanziel-
len und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund der Entscheidung der deutschen Bischofskonfe-
renz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Beratungssystem der Schwangerschaftskon-
fliktberatung ausgeschieden.
2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen
Die Erfahrungsberichte aller Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungs-
stellen werden in diesem Bericht dokumentiert. Sie sind von jeder der fünf Beratungsstellen
als eigene Berichte erstellt und im Wortlaut übernommen worden.
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2.1. Evangelischer Gemeindedienst, Hörsterstr. 29, 48143 Münster
Träger: Diakonisches Werk Münster
Ev. Beratungsdienste gGmbH
Hörsterstr. 29
48143 Münster
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr
Fr. 8.00 - 14.00 Uhr
Mitarbeiterinnen:
1 Dipl.-Sozialarbeiterin und 1 Dipl.-Sozialpädagogin mit je 19,25 Stunden.
Die Inhalte unserer Beratung:
- Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB
- Finanzielle Unterstützung, Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft
und nach der Geburt (allgemeine Schwangerschaftsberatung)
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Familienplanungs- und Verhütungsberatung
- Sexualpädagogische Gruppenangebote
- Beratung bei Fragen zur pränatalen Diagnostik
2.1.1. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219
Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt erfolgte nach dem Schwangerschaftskonflikt-
Gesetz des Bundes vom 27.07.1992 in der Verfassung vom 21.08.1995 (SchKG).
2003 wurden 100 Frauen und 2004 91 Frauen im Schwangerschaftskonflikt beraten.
Der größte Teil der Frauen hat die Entscheidung zum Abbruch bereits durch Gespräche mit
Partner, Familie oder Freunden getroffen, bevor sie zu uns kommen. Sie kommen zunächst
in die Beratungsstelle, weil sie die vom Gesetzgeber gesetzlich vorgeschriebene Bera-
tungsbescheinigung für den Abbruch brauchen.
Trotz der Situation einer "Zwangsberatung" wird das Gespräch von vielen Frauen und Paa-
ren im nachhinein insgesamt als hilfreich und positiv empfunden.
Sie erhalten medizinische, rechtliche und soziale Informationen und Hinweise zur Finanzie-
rung eines Abbruchs sowie Hinweise auf die verschiedenen finanziellen Hilfsmöglichkeiten
bei Austragen des Kindes.
Insgesamt gesehen ist der Schwangerschaftskonflikt sehr vielschichtig, und bei den meis-
ten Entscheidungen spielen die finanziellen Hilfen kaum eine Rolle, sondern eher
Partnerkonflikte, fehlende Lebens- und Berufsperspektiven sowie andere Abhängigkeiten
und psychische Probleme der verschiedensten Art.
Im Zusammenhang mit der Konfliktberatung findet häufig eine ausführliche Verhütungsbe-
ratung statt. In Einzelfällen wenden sich auch Frauen zu einem späteren Zeitpunkt noch
einmal an uns, um mehr Klarheit über die für sie passende Verhütungsmethode zu be-
kommen.
2.1.2. Erfahrungen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung
In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen Frauen bzw. Paare zu uns, um
sich gezielt über finanzielle, rechtliche und soziale Möglichkeiten zu informieren und even-
tuell Beihilfen zu beantragen. Besonders bei den alleinlebenden/-erziehenden Frauen (ca.
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30 %) bringt die Schwangerschaft persönliche und finanzielle Probleme mit sich. In der Be-
ratung können die Frauen bei allen anstehenden Fragen Hilfestellungen bekommen, die ih-
nen das Austragen der Schwangerschaft erleichtern soll.
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds einschließlich der Bundesstiftung
"Mutter und Kind" und stellen Anträge auf Beihilfen bei dem Sonderfonds der Stadt Müns-
ter, bei dem Sonderfonds der Ev. Kirche von Westfalen für Schwangere in Notsituationen,
bei der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen.
Häufig entwickelt sich ein intensiver, längerfristiger Kontakt zu den Frauen, der dazu führt,
dass eine Vielzahl von Problemen angesprochen werden und viele Tipps, z. B. zur Vorsor-
ge, Geburtsvorbereitung, Unterstützung nach der Geburt, weitergegeben werden können.
2.1.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Im Jahre 2003 stellten wir 174, im Jahr 2004 197 Anträge auf Beihilfen aus dem Sonder-
fonds.
Durch diese Beihilfen kann vielen Frauen/Paaren auf unbürokratische Weise geholfen wer-
den, die finanziellen Anforderungen, die durch eine ungeplante Schwangerschaft plötzlich
auf sie zukommen, besser zu bewältigen. Besonders die hohen Kosten bei der Wohnungs-
suche, wie Kautionen oder die Wohnungseinrichtung selbst werden durch die Beihilfen zum
überschaubaren Faktor.
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen auf die Entscheidung einer
Frau im Schwangerschaftskonflikt im allgemeinen nicht überschätzen darf, sind sie auf je-
den Fall eine große Erleichterung und Stütze für das vorhandene innere "Ja" zum Kind und
geben in einigen Fällen der Entscheidung zum Kind noch den letzten fehlenden Impuls.
2.1.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütung/Familienplanung
Die meisten Beratungen zur Verhütung/Familienplanung finden im Rahmen der Konfliktbe-
ratung statt. Je nach Interesse und Bereitschaft wird das Thema nur gestreift oder eine
ausführliche Beratung (meist zum Diaphragma, zum Novaring, zur Hormonspirale/zum
Hormonstäbchen) durchgeführt. Ist das Interesse zwar da, aber die Bereitschaft in dieser
belastenden Lebenssituation nicht, kommen Frauen manchmal zu einem späteren Zeit-
punkt noch einmal zu uns.
Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung bieten wir jeder Frau/jedem Paar an,
sich bei Fragen oder Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit dem vorgenommenen
Schwangerschaftsabbruch entstanden sind, an uns zu wenden.
In einzelnen Fällen nehmen Frauen dieses Angebot an. Die Gründe sind unterschiedlich,
doch ist es immer der Fall, dass der Schwangerschaftsabbruch tiefere psychische Spuren
hinterlassen hat oder zu Folgen in der Partnerschaft und den übrigen sozialen Beziehungen
geführt hat, die die Frau so nicht vorausgeahnt hatte.
Es kommt vor, dass eine Frau mit ihren eigenen Wert- und Glaubensvorstellungen in einen
tiefen Konflikt gerät, der sie in einen Kreislauf von Schuldvorwürfen und Bestrafungsbe-
fürchtungen führt, aus dem sie allein nicht herausfindet.
Wir bieten Gespräche an und arbeiten bei spezieller religiöser Problemstellung auch mit ei-
nem Pfarrer zusammen.
Informationsveranstaltung/Schule/Sexualpädagogik
2003 haben wir eine Veranstaltung zum Thema „Schwangerschaftskonfliktberatung“ mit
Schülerinnen und Schülern eines Münsteraner Gymnasiums durchgeführt.
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2004 gestalteten wir einen sexualpädagogischen Projekttag mit einer Klasse der Fürsten-
bergschule.
Gruppenarbeit
Im Frühjahr 2004 leiteten wir im Jugendwohnprojekt des Diakonissenmutterhauses eine
Gruppe mit jungen bzw. minderjährigen Müttern über sechs Abende.
Pränatale Diagnostik
Unser Beratungsangebot zur pränatalen Diagnostik wird nach wie vor nur in sehr geringem
Umfang abgefragt. In einigen allgemeinen Beratungen wird es zum Thema durch die vom
Arzt vorgeschlagenen Untersuchungen.
Öffentlichkeitsarbeit
Im März 2004 führten wir in Zusammenarbeit mit Pro Familia, dem Landesverband des Di-
akonischen Werkes und dem Eckart Fachverband eine Fachtagung zum Thema „ Jugendli-
che Elternschaft und minderjährige Schwangere“ durch.
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2.2. Pro familia, Bohlweg 19, 48147 Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW
Bohlweg 19,48147 Münster
MitarbeiterInnen:
1 Ärztin 19,25 Std.
1 Psychologin 23,25 Std.
2 Dipl. Pädagogin 29,25 Std.
1 Dipl. Pädagoge 23,25 Std.
2 Dipl. Sozialarbeiterinnen 32,00 Std.
1 Dipl. Sozialpädagoge 19,25 Std.
2 Beratungsstellenassistentinnen 39,00 Std.
Dieser Bericht umfasst die Erfahrungen aus den Bereichen der Schwangerschaftskonflikt-
beratung, der allgemeinen Schwangerschaftsberatung sowie den Fachberichten aus den
anderen Arbeitsbereichen der Beratungsstelle.
Da sich durch die Sozialrechtsreform schon sehr bald ein großes Informationsbedürfnis der
Ratsuchenden in der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie in der allgemeinen Schwan-
gerschaftsberatung herauskristallisierte, werden die Erfahrungen mit der Reform in einem
gemeinsamen Bericht wiedergegeben.
2.2.1. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung und der allgemeinen Schwan
gerschaftsberatung
Am 01.01.2005 wurde das bisher geltende Recht der Sozialhilfe sowie der Arbeitslosenhilfe
abgeschafft. Statt des geltenden Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) wird das sogenannte
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB) – Sozialhilfe eingeführt. Außerdem wird es ein
weiteres Sozialgesetzbuch geben: Zweites Buch (SGB). Danach werden erwerbsfähige
Menschen die „ Grundsicherung für Arbeitssuchende“ erhalten.
Die Einführung des o.g. Gesetzes betrifft viele Menschen und berührt viele Bereiche des
öffentlichen Lebens. So hat auch die Einführung des Gesetzes schon früh bei den Frauen ,
die zur Schwangerschaftskonfliktberatung in die Beratungsstelle kamen, Ängste verursacht
und für Verunsicherung gesorgt. Die ohnehin schlechte wirtschaftliche Situation hat durch
die bevorstehende Einführung von Hartz IV die Entscheidungsfindung im Konflikt verstärkt .
Frauen, die bereits im Sozialhilfebezug waren befürchteten weitere Einschnitte. Auffallend
war in der Beratung das enorme Bedürfnis nach Informationen zu den konkreten Verände-
rungen, die insbesondere in der Schwangerschaft und der Elternzeit zu erwarten sind. Da
viele Veränderungen noch lange sehr unklar waren, stellte diese Situation auch uns als Be-
rater vor immer wieder neue Herausforderungen.
Welche Veränderungen ergeben sich nun für schwangere Frauen in der Beratung?
Welches Gesetz ist anzuwenden? Ist es das SGB II oder das SGB XII?
Das SGB II ist anwendbar auf die Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung
auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Frauen im Mutter-
schutz sind trotz des Beschäftigungsverbotes erwerbsfähig. Sie sind nur 6 Wochen vor und
8 Wochen nach der Geburt nicht erwerbsfähig. Folglich können auch sie Hilfe nach dem
SGB II erhalten. Wie sieht es nun mit der Zumutbarkeit der Erwebsaufnahme der Mutter in
der Elternzeit aus?
Grundsätzlich kann sie Hilfe nach dem SGB II in der Elternzeit erhalten, da sie ja erwerbs-
fähig ist. Was geschieht dann aber mit ihrem Kind? Sie hat sich ja eigentlich für die Eltern-
zeit entschieden, um sich voll und ganz dem Kind widmen zu können. In der Elternzeit kann
sie nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Das SGB kennt hier ebenso wie das
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BSHG den Begriff der Zumutbarkeit. Demnach ist der erwerbsfähigen Mutter nicht zuzu-
muten einer Arbeit nachzugehen, wenn die Erziehung des Kindes gefährdet ist. Was pas-
siert aber, wenn das Kind z. B. bei einer Tagesmutter untergebracht werden kann. Ist es
dann der Mutter zuzumuten eine Arbeit aufzunehmen? Hat sie dann noch die Wahl bei ih-
rem Kind zu bleiben? Hier wird noch mit Spannung auf die Umsetzung des Gesetzes ge-
wartet. Sollten die Frauen verpflichtet werden, ihre Kinder abzugeben , hat der Geset-
zesgeber auch dafür Sorge zu tragen, entsprechend gute Betreuungsmöglichkeiten einzu-
richten.
Da die Elternzeit nur ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist und nicht gegen-
über dem Sozialleistungsträger wird es für viele Frauen im Leistungsbezug sicherlich
schwierig werden, die gesamte Elternzeit zu nutzen.
Eine weitere Veränderung des Gesetzes ergibt sich durch die Anhebung der Regelsätze.
Mit der Anhebung der Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt fallen bis auf einige
Ausnahmen auch die bisherigen Leistungen ( z.B. für Bekleidung u. Hausrat ) weg. Die
Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung sind allerdings geblie-
ben. Durch die Erhöhung der Regelsätze soll die Eigenverantwortlichkeit der Menschen
gefördert werden, welches grundsätzlich zu begrüßen ist. Unsere Erfahrung in der täglichen
Beratungsarbeit hat aber bisher gezeigt, dass viele Hilfesuchende damit überfordert sind,
diese Eigenverantwortlichkeit zu übernehmen. Außerdem ist die Summe der Regelsatzer-
höhung viel zu gering bemessen, um den realen Bedarf zu decken. Von einer Bedarfsde-
ckung kann somit nicht gesprochen werden. Ebenso wirkt sich für viele Frauen, die bisher
im Arbeitslosenhilfebezug waren, die verschärfte Anrechnung des Partnereinkommens
nachteilig aus. Diese Frauen haben keinen eigenen Leistungsanspruch mehr.
Gibt es auch begrüßenswerte Veränderungen?
Problematisch war bisher für Frauen in der Elternzeit, dass nach dem BSHG Ersparnisse
für das Alter, z.B.: Lebensversicherungen , Bausparverträge und der PKW bis zur Vermö-
gensfreigrenze eingesetzt werden mussten. Die Anhebung der Vermögensfreigrenzen und
die nicht Anrechnung des eigenen PKW’s stellen somit eine erhebliche Verbesserung für
die betroffenen Hilfesuchenden während der Elternzeit dar. In den Gesprächen mit den
Ratsuchenden wurde deutlich, dass gerade bei berufstätigen Frauen, die sich für die
Schwangerschaft entschieden haben , der Einsatz von Vermögen in der Elternzeit eine e-
norme Härte darstellte. Sie hatten ja gerade während der Berufstätigkeit für die Altersvor-
sorge gespart . Hiervon waren besonders die Alleinerziehenden betroffen .
Die Hartz IV Reform hat auch Einfluss auf die Wohnbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass
eine Wohnung angemessen sein muss. Welche Unterkunft angemessen ist , richtet sich
nach vielen Faktoren. Entscheiden, ob ein Umzug erforderlich ist, wird natürlich das Sozial-
amt. Viele Ratsuchende waren zunächst auch verängstigt. Sie kamen mit der Frage, muss
ich denn jetzt umziehen?
Eine weitere gravierende Veränderung ist für uns als Familienberatungsstelle, dass die Ü-
bernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel nicht mehr erfolgt. Hier werden die
Kosten nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn die Frau unter 20 Jahre alt ist.
Alle anderen Frauen müssen die Kosten für die Empfängnisverhütung aus ihrem Einkom-
men bestreiten. Dies führt natürlich zumindest dann zu Problemen, wenn die Pille aus ir-
gendwelchen Gründen nicht in Frage kommt. Mittel für eine Spirale oder gar eine Sterilisa-
tion sind von Arbeitslosengeld II – Empfänger/Innen in der Regel nicht aufzuringen. Dies
hat womöglich vermehrt ungewollte Schwangerschaften zur Folge.
Uns als Berater/Innen bleibt zunächst nur mit Spannung auf die Umsetzung des neuen Ge-
setzes zu warten.
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2.2.2. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Viele Frauen/Paare erleben die Hilfe aus dem Sonderfonds in ihrer schwierigen finanziellen
Situation als eine wichtige Hilfe, die es ihnen leichter macht, die Kosten , die durch die Ge-
burt eines Kindes entstehen, besser zu bewältigen. Es ist ihnen auch bewusst, dass der
Sonderfonds nicht alle finanziellen Aufwendungen übernehmen kann. Gleichwohl erleben
sie den Sonderfonds als eine ergänzende, wichtige finanzielle Hilfe. Besonders für Studen-
tinnen und Auszubildende bedeutet die Hilfe aus dem Sonderfons ein Unterstützung, die es
ihnen möglich macht, ihre Eltern nicht auch noch durch die Geburt eines Kindes zusätzlich
finanziell zu belasten.
Obgleich der Rahmen für die Hilfegewährung immer enger gesteckt wird, halten wir den
Sonderfonds für eine wichtige Einrichtung, die es vielen Frauen leichter macht, sich für das
Kind zu entscheiden.
2.2.3. Erfahrungen in anderen Bereichen
Pränataldiagnostik
Frauen und Paare kommen gezielt in die Beratung zur Pränataldiagnostik. Dabei geht es
um das für und wieder der verschiedenen vorgeburtlichen Untersuchungsmöglichkeiten,
Chancen, Grenzen und Risiken. Die Frauen und Paare finden Unterstützung, hier ihren ei-
genen Weg zu finden. Die Beratung wird grundsätzlich von unserer Ärztin durchgeführt.
Familienplanungsberatung
Die Beratung umfasst sowohl Beratung über Verhütung als auch Beratung bei ungewollter
Kinderlosigkeit. Auch hier konnte unsere Ärztin in medizinischen und psychologischen Fra-
gen zur Verhütung beraten sowie gegebenenfalls Verhütungsmittel verschreiben.
Kompetente medizinische Beratung sowie längerfristige pädagogische Begleitung erhielten
auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.
Sexualpädagogik
Die sexualpädagogische Arbeit findet in Form von schulischen als auch außerschulischen
Veranstaltungen statt. Die Veranstaltungen werden von unseren Sexualpädagogen durch-
geführt. Im Jahre 2003 fanden 68 schulische und 16 außerschulische Veranstaltungen mit
Kindern und Jugendlichen statt. Dabei wurden 1745 Mädchen und Jungen erreicht. Dazu
kamen 16 Elternabende mit 422 Eltern.
3 sexualpädagogische Veranstaltungen fanden mit erwachsenen Behinderten statt, dazu
kamen 21 Multiplikatorenfortbildungen und Teamberatungen mit insgesamt 195 Teilneh-
mer/Innen.
Weiterhin gab es 53 Einzelgespräche mit Jungen und Mädchen und 50 Beratungen von
Lehrer/Innen und anderen pädagogischen Fachkräften.
Neben den sexualpädagogischen Gruppen gab es auch einige Gruppenangebote, die von
unserer Ärztin oder anderen Fachkräften durchgeführt wurden.
Partner – und – Sexualberatung
Die Anliegen der Ratsuchenden waren vielfältig. Bei knapp der Hälfte der Ratsuchenden
standen sexuelle Probleme im Vordergrund. In den anderen Fällen ging es um allgemeine
partnerschaftliche Schwierigkeiten. Die Nachfrage nach längerfristiger Beratung konnte auf
Grund der Kapazitäten nur beschränkt entsprochen werden. Falls dies nicht möglich war,
wurde versucht Ratsuchende an niedergelassene Therapeuten zu vermitteln, was insbe-
sondere bei Paaren mit beschränkten finanziellen Mitteln oft nicht leicht war. So müssen
wir leider davon ausgehen, dass eine Reihe von Paaren, die bei uns zum Erstgespräch wa-
ren , trotz Bedarfs keine weitere Unterstützung finden konnten, da für sie der freie Markt
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nicht erschwinglich und die Wartezeiten bei uns oder anderen Beratungsstellen zu lang wa-
ren.
Öffentlichkeitsarbeit
Im April 2003 gelang es uns in Zusammenarbeit mit der VHS Münster Herrn Dr. Peter Döge
zu einer Fachtagung zum Thema „Gender – Mainstreaming – Impulse für die Praxisfelder
Erziehung und Gesundheitswesen“ nach Münster zu holen. Die Fachtagung: „ Jungenarbeit
– entdecke die Möglichkeiten“ des Arbeitskreises Jungen in Münster haben wir wesentlich
mitgestaltet.
Im Jahre 2004 konnten wir mit Freunden und Kollegen unser 30 – jähriges Jubiläum feiern.
Neben einem Empfang und einer gelungenen Fete im Fachwerk Gievenbeck war unser
fachlicher Beitrag eine Fachtagung zum Thema „Minderjährige Schwangere“, die in Koope-
ration mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen im März 2004
für ein Fachpublikum angeboten wurde.
Zum internationalen Frauentag und zum Welt-Aids-Tag leisteten wir mit Informationsstän-
den einen Beitrag.
Ausblick
Ein weiteres neues Aufgabengebiet ist die Beratung per E-Mail, die zunehmend an Bedeu-
tung gewinnt. Neben der Beantwortung von Anfragen, die sich direkt an die E-MailAdresse
unserer Beratungsstelle richtet, werden wir uns ab 2005 auch am überregionalen Bera-
tungsangebot der pro familia „Sextra“ beteiligen.
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2.3. Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Münster, Josefstr. 2, 48151 Münster
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Münster
Mitarbeiterinnen:
Die Schwangerschaftsberatungsstelle des SkF war im Berichtzeitraum durch das Aus-
scheiden von zwei Kolleginnen von erheblichen personellen Veränderungen betroffen. Im
Zuge der Neubesetzung wurde eine Aufstockung um eine zusätzliche halbe Stelle im
Fachbereich Sexualpädagogik vorgenommen. Die Personalausstattung der Beratungsstelle
wurde ab dem 01.05.2004 wie folgt geregelt:
1 Dipl. Sozialarbeiterin mit 38,50 Wochenstd.
2 Dipl. Sozialarbeiterinnen mit je 28,87 „
1 Dipl. Sozialpädagogin mit 19,25 „ ab dem 01.04.04
1 Dipl. Sozial- und Sexualpädagogin mit 19,25 „
1 Dipl. Sozial- und Sexualpädagoge mit 19,25 „ ab dem 01.05.05
2 Verwaltungsangestellte mit je 19,25 „
1 Verwaltungsangestellte mit 25,00 „
Alle Beraterinnen nehmen an einer Teamsupervision teil.
Aufgaben
Beratung und Begleitung von Mädchen, Frauen, Familien, Paaren in der Schwan-
gerschaft und nach der Geburt des Kindes bis zum dritten Lebensjahr
Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Vermittlung von psychosozialen, finanziellen und materiellen Hilfen
Beratung in Fragen der Familienplanung und Sexualität
Beratung und Begleitung nach Schwangerschaftsabbruch, Fehl- oder
Totgeburt
Beratung bei Pränataldiagnostik und / oder zu erwartender Behinderung
des Kindes
Öffentlichkeitsarbeit
Teilnahme an Teambesprechungen, Dienstbesprechungen, Arbeitskreisen
und an Supervision
Ziel der Beratung
Der Schutz des ungeborenen und geborenen Kindes durch beraterische, finanzielle, mate-
rielle und praktische Hilfsangebote für die ratsuchende Frau und deren Familie ist ein we-
sentliches Ziel der Beratung. Es soll unter Mitwirkung und Stärkung der Frau eine individu-
elle Lebensperspektive für die Frau, ihre Familie und das Kind geschaffen werden, die es
im besten Fall ermöglicht, dass die Frau mit ihrer Familie letztlich unabhängig von jeder
Hilfe ihr Leben und das ihrer Familie gestalten kann.
2.3.1. Erfahrungen mit der Schwangerschaftskonfliktberatung
Seit dem Ausstieg aus der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB ist die
Anzahl der Konfliktberatung auf ein Minimum zurückgegangen.
2.3.2. Erfahrungen der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatung
Die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung ist und bleibt die psychosoziale Bera-
tung bei Schwangerschaft einschließlich der Vermittlung von Hilfen. Ein zentraler Aspekt
der vielschichtigen Problematiken ratsuchender Frauen ist die Existenzsicherung während
12
und nach der Schwangerschaft. Viele Frauen/Familien geraten bei einer Schwangerschaft
aus unterschiedlichen Gründen an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Hierzu ge-
hören: Wohnungs-, Arbeits-, Schul-, Ausbildungs-, Studien- und Einkommenssituation so-
wie alle anderen existentiellen Probleme wie z. B. Migrationsprobleme, Mietprobleme usw..
Ein weiteres Anliegen der ratsuchenden Frauen war die Veränderung im Zusammenhang
mit der am 1.1.2005 in Kraft getretenen Hartz IV Reform. In der Beratungsarbeit stellt sich
somit die Aufgabe umfassend in den verschiedenen Rechtsgebieten zu informieren. Die
fachkundige Beratung und Begleitung der beim Diözesan- Caritasverband angestellten
Sozialjuristin ermöglichte in vielen Fällen eine kompetente Beratung.
2.3.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds der Stadt Münster
Der Sonderfonds der Stadt Münster ist für die Arbeit ein unverzichtbares Angebot und eine
wichtige Säule. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird der Sonderfonds insbeson-
dere nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen. In Ausnahmefällen werden auch
Anträge während der Schwangerschaft gestellt, wenn keine Bundesstiftungsmittel zur Ver-
fügung stehen. Diese unbürokratische und relativ langfristige Hilfe aus dem Sonderfonds
ist für viele Frauen eine große Unterstützung, die finanziellen Anforderungen, die durch
Geburt eines Kindes entstehen, besser zu bewältigen.
Die Glaubwürdigkeit der Konfliktberatungen und der Sozialberatung bei Schwangerschaft
wird dadurch intensiviert.
Folgende finanzielle Hilfen wurden im Berichtszeitraum vergeben
2004 2003
1
.
Bundesstiftung
Gesamtsumme: € 257.581,72 280.583,50
Anzahl der Anträge 514 594
Durchschnittliche Bewilligung € 501,13 482,93
2
.
Bischofsfonds
Gesamtsumme: € 43.674,38 85.729,07
Anzahl der Anträge: 77 154
Durchschnittliche Bewilligung € 567,20 556,68
3
.
Bischofsfonds /Soforthilfe
Gesamtsumme: € 13.458,24 32.983,61
Anzahl der Anträge: 116 310
Durchschnittliche Bewilligung € 116,02 106,40
2004 2003
4
.
Stadtfonds
Gesamtsumme: € 52.772,50 64.591,40
Anzahl der Anträge: 241 244
Durchschnittliche Bewilligung € 218,97 264,72
Gesamtbewilligungssumme € 367.486,84 463.887,58
2.3.4. Erfahrungen mit anderen Bereichen
Die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass
immer komplexer werdende Problemlagen von Frauen und Familien längere Betreuungen
erfordern. Aus diesem Grund wurde ein Schwerpunkt in die Weiterentwicklung bestehen-
der Projekte sowie in die Initiierung neuer Angebote gelegt.
13
Die bestehenden Angebote
o Geburtsvorbereitungskurse
o Öffentlichkeitsarbeit
o Sexualpädagogik
o Madame Courage
o Babytür am Franziskus
o Aktion Babykorb
sind inzwischen zu einem festen Bestandteil der Beratungsarbeit geworden.
Neu hinzugekommen ist das Projekt
o „ Zeitgeschenk“
Es handelt sich hierbei um ein Angebot für allein erziehende Mütter, die einerseits durch die
Versorgung und Betreuung ihrer Kinder und andererseits durch eine Berufsausbildung bzw.
Berufstätigkeit mehrfach belastet sind.
Mitglieder des Inner-Wheel-Clubs Münster-Aasee übernehmen ehrenamtlich zu vereinbar-
ten Zeiten die Kinderbetreuung. Die Mütter erhalten dadurch Freiraum für sich und können
so neue Kraft für ihren Alltag schöpfen.
Geburtsvorbereitung
Seit 2001 werden in den Räumen der Beratungsstelle in Kooperation mit dem Haus der Fami-
lie jährlich drei Kurse zur Geburtsvorbereitung durchgeführt. Eine Kurseinheit umfasst fünf Mal
zwei Stunden zu verschiedenen Themenbereichen von Schwangerschaft und Geburt. Durch-
schnittlich nehmen 5 Personen pro Kurseinheit teil. Zielgruppe sind Frauen, die die Angebote
der Bildungseinrichtungen wegen zu großer Schwellenängste nicht annehmen können. Das
Angebot zur Teilnahme wurde im Jahre 2003 auch auf alle anderen Schwangerschaftsbera-
tungsstellen der Stadt Münster ausgedehnt. Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen waren
durchweg positiv, der Effekt nachhaltig. Die Frauen sind nach der Teilnahme deutlich besser
in der Lage, die Geburt aktiver mit zu gestalten und auch nach Geburt die Pflege und Versor-
gung ihrer Babys optimaler und sicherer zu beherrschen. In Einzelfällen wurde der Kontakt mit
anderen Teilnehmerinnen auch nach Geburt fortgesetzt und dadurch gerade bei allein Erzie-
henden einer Vereinsamung und Isolation vorgebeugt.
Sexualpädagogik
Insbesondere durch Besetzung einer zusätzlichen halben Stelle mit einer männlichen
Fachkraft wurde das sexualpädagogische Angebot noch einmal inhaltlich und personell
ausgeweitet und um neue Elemente ergänzt. Neben den sexualpädagogischen Projektta-
gen für weiterführende Schulen in der Stadt Münster, die in den vergangenen zwei Jahren
verstärkt angefragt wurden, wird mittlerweile regelmäßig eine offene Sprechstunde für
SchülerInnen an einer Gesamtschule angeboten.
Im Bereich der Online-Beratung für Jugendliche ist eine Steigerung von Beratungszahlen
festzustellen. Neben dem wachsenden Bekanntheitsgrad dieses Angebotes kann die stei-
gende Attraktivität der Beratungsform auch im Zusammenhang mit den Möglichkeiten ste-
hen, die das Medium Internet mit sich bringt (z.B. Anonymität, einfaches und schnelles Be-
schaffen von Informationen). Eine Internetseite befindet sich derzeit im Aufbau. Sie soll Ju-
gendlichen, die an den Projekttagen teilgenommen haben, eine weitere Informations- und
Kontaktmöglichkeit bieten. Unter dem Stichwort: www.herzklopfen-muenster.de ist ein ent-
sprechendes Kontakt- und Informationsportal geplant.
Das diözesane Konzept für die Sexualpädagogik wurde nach seiner Fertigstellung in 2003
in einem ausführlichen Gespräch dem Bischof vorgestellt und im Anschluss daran in einer
gemeinsamen Sitzung der Vorstände und Geschäftsführungen verabschiedet.
14
Spendenprojekt Madame Courage
Mit dem Spendenprojekt „Madame Courage“ unterstützt der Sozialdienst katholischer
Frauen e.V. Münster nun bereits schon im 6. Jahr allein erziehende Studierende in ihrer E-
xamensphase. Da während des Studiums kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und die
Belastung während der Examensphase besonders hoch ist – die Dreifachaufgabe, das
Studium abzuschließen, die angemessene Betreuung des Kindes zu sichern und für den
notwendigen Lebensunterhalt zu sorgen, stellt junge Mütter vor oft unlösbare Probleme –
würde ohne die finanzielle Unterstützung durch „Madame Courage“ in vielen Fällen der
Studienabbruch die einzige Alternative darstellen.
Seit Gründung des Projektes konnten 292.594,01 € von Klein- und Großspendern einge-
worben werden. Bis Ende Dezember 2004 profitierten 56 Mütter mit ihren Kindern von „Ma-
dame Courage“. Anfragen aus anderen Universitätsstädten belegen die hohe Anzahl hilfe-
suchender Frauen und ihrer Kinder.
Babytür am Franziskus
Seit dreieinhalb Jahren existiert die Babyklappe am St. Franziskushospital unter Beteiligung
des St. Franziskus-Hospitals, der Schwangerschaftsberatung und des Adoptions- und Pflege-
kinderdienstes des Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster. Dieses Angebot wurde seitdem
fünf Mal in Anspruch genommen. Seit der Eröffnung übernehmen die Mitarbeiter des SkF e. V.
eine ständige Rufbereitschaft, damit eine Frau, die anonym entbinden will, kurzfristig eine Be-
ratung erhalten kann.
Parallel dazu stellt die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit ein zentrales Aufgabenfeld dar.
Unter dem Titel "Sie sind doch selbst noch Kinder....zum Umgang mit Sexualität und Schwan-
gerschaft in der Schule" wurde ein Workshop für Lehrer und Lehrerinnen konzipiert. Ziel ist
zum einen über das Beratungsangebot sowie Babytür und vertrauliche Geburt zu informieren
und zum anderen gemeinsam mit den LehrerInnen ein Netzwerk zu schaffen, das Betroffene
in bestmöglicher Weise auffängt.
Statistischer Anhang
Durch die Einführung eines neuen Statistikprogramms in 2004 ist eine gemeinsame Auf-
stellung für die Jahre 2003 und 2004 nicht möglich. Wir fügen daher die jeweiligen Jahres-
statistiken bei.
15
2.4. donum vitae, Scharnhorststr. 86, 48151 Münster
Träger: donum vitae e.V., Ortverein Münster, Scharnhorststr. 66, 48151 Münster
Beraterinnen:
2 Dipl. Sozialarbeiterinnen mit 19,25 Std.
Grundlage der Arbeit:
Die Beratung findet statt nach §219 STGB (Strafgesetzbuch) in Verbindung mit den §2 und
§§5,7 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) und dem Schwangeren- und Familienhilfe-
änderungsgesetz sowie dem vom Land NRW anerkannten Beratungskonzept für Bera-
tungsstellen in Trägerschaft von Frauen beraten/donum vitae.
2.4.1. Erfahrungen mit der Schwangerschaftskonfliktberatung
Im Jahr 2003 fanden in unserer Beratungsstelle 112 Beratungen nach §219 StGB statt,
2004 stieg die Zahl auf 121 Konfliktberatungen.
Gründe für den Konflikt
Bevor die von den Frauen angegebenen Gründe im Folgenden näher erläutert werden, soll
darauf hingewiesen werden, dass es sich fast nie um allein einen Grund handelt, sondern
um ein Zusammentreffen einer Reihe von Problemen und damit zusammenhängender
Ängste, die dazu führen, dass die Schwangerschaft zum Konflikt wird.
Wie in den vergangenen Jahren gaben mehr als die Hälfte der Frauen ihre finanzielle und
wirtschaftliche Situation als Grund für den Schwangerschaftskonflikt an. Sie befürchte-
ten, mit dem Austragen des Kindes in ungewollte Abhängigkeiten oder in eine existenziell
bedrohliche Situation zu geraten.
Fast die Hälfte der Frauen nannten partnerschaftlich-familiäre Gründe.
In vielen Fällen wurde durch die Feststellung der Schwangerschaft deutlich, dass Mann und
Frau ganz unterschiedliche Wertvorstellungen und Lebensplanungen hatten und entspre-
chend unterschiedlich auf die Schwangerschaft reagierten. Einige Frauen wurden aufgrund
der Schwangerschaft von ihrem Partner verlassen oder mussten erleben, dass der Partner
in Frage stellte, der Erzeuger zu sein. Ohne einen verlässlichen Partner sehen sich jedoch
viele Frauen nicht in der Lage, die Verantwortung für ein (weiteres) Kind auf lange Zeit hin
allein übernehmen zu können. Fast immer ist die Situation Alleinerziehender ja auch
gleichbedeutend mit finanzieller Not.
Rund 40% der Schwangeren in der Konfliktberatung geben als Grund für den Konflikt ihre
psychische und physische Situation an. Sie berichten, dass sie sich schon vor Eintritt
der ungewollten Schwangerschaft überlastet und ausgebrannt fühlten oder an physischen
und psychischen Erkrankungen litten. Auch Gewalterfahrungen in der Partnerschaft, ob
körperlich oder seelisch, stellen eine immense Belastung dar.
In mehr als der Hälfte der Fälle war die unsichere berufliche Situation eine Ursache für
den Schwangerschaftskonflikt; hierzu zählt auch die Situation als Auszubildende. Die Angst
vor dem beruflichen Aus wächst angesichts der zunehmend schwierigen Situation auf dem
Arbeitsmarkt.
In eine existenziell bedrohliche Situation geraten nicht selten ausländische Studierende.
Sie finanzieren ihr Studium entweder mit dem Geld ihrer Eltern oder - sehr viel häufiger -
durch Nebenjobs. Es gibt für sie keinerlei finanzielle Hilfen in Deutschland; weder Bafög
noch Erziehungsgeld noch Kindergeld. Durch die Geburt eines Kindes sehen sie sich einer
16
dreifachen Belastung ausgesetzt, die sie nicht tragen können, vor allem dann nicht, wenn
sie keinen Partner haben.
Die Konfliktberatung
Durch die Beratung soll die Frau/das Paar darin gestärkt werden, eine reflektierte und ver-
antwortungsvolle Entscheidung zu treffen, die sie in ihre weitere Lebensplanung integrieren
kann.
Fast alle Schwangeren erleben den Schwangerschaftskonflikt als sehr einschneidend und
äußerst belastend.
Durch die wertschätzende und respektvolle Haltung der Beraterin wird eine vertrauensvolle
Atmosphäre geschaffen, die es der Frau/dem Paar ermöglicht, sich auf ein offenes Ge-
spräch einzulassen.
Die Beratung gibt Raum für ihre Bedenken und Sorgen, ihre Ängste und Zweifel, ihre Ge-
fühle der Trauer und Wut. Ambivalenzkonflikte, Identitätsprobleme, Probleme in der Part-
nerschaft und Lebensängste können thematisiert werden. Auch die Auseinandersetzung
mit den persönlichen Werten und Normen und dem eigenen religiösen Hintergrund im Hin-
blick auf die Entscheidung für oder gegen den Schwangerschaftsabbruch wird angeregt.
Der Focus wird dabei auf die Ressourcen und Fähigkeiten der Frau / des Paares gerichtet;
eigene personale und soziale Kompetenzen werden bewusst gemacht. Dies kann zu einem
Perspektivwechsel der Frau/des Paares führen, die/das sich möglicherweise bislang nur mit
den scheinbar unlösbaren Problemen beschäftigt hat.
So kann mit der Frau/dem Paar gemeinsam ein Konfliktlösungsmodell erarbeitet werden,
das sie in ihren Lebensbezügen stützt und stärkt.
Für die Beraterinnen schwinden allerdings zunehmend die Möglichkeiten, aus dem gesell-
schaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Kontext gesehen, die Frauen zum Austragen ih-
res Kindes ermutigen zu können.
Abbruch und Trauer
Die Beratung zum Thema Schwangerschaftsabbruch gehört zur Konfliktberatung. Fast alle
Frauen wünschen Informationen: medizinische, rechtliche und solche, die die Kosten des
Abbruchs betreffen.
Nicht selten geht es auch um die seelischen Folgen eines Abbruchs. Für viele Frauen ist
ein Schwangerschaftsabbruch verbunden mit dem Gefühl von Schuld und Trauer. Gesell-
schaftlich gesehen werden von den Frauen Schuldgefühle erwartet, aber ein Recht auf
Trauer wird ihnen nicht zugestanden, denn „schließlich haben es die Frauen selbst so ent-
schieden“. Dabei sind Trauergefühle in mehr oder weniger starker Form nach einem Ab-
bruch nicht selten (sie können auch gleichzeitig neben dem Gefühl der Erleichterung auf-
treten). Mal ist es die Trauer um ein Kind, das nicht geboren wird, mal die Trauer um die
Lebenssituation, in der kein Platz für das Kind ist. Damit die Frau den Abbruch verarbeiten
kann, ist es wichtig, dass der Trauer Platz eingeräumt wird und aufsteigende Trauer nicht
verleugnet wird.
In einer vertrauensvollen Beratungsatmosphäre wird das Thema möglicher Trauer nach
dem Schwangerschaftsabbruch angesprochen und, wenn die Frau / das Paar es möchte,
wird darauf näher eingegangen. Es geht keinesfalls darum, jemandem Gefühle aufzudrü-
cken - jeder Mensch fühlt anders, jeder hat sein eigenes Tempo - aber es ist den Beraterin-
nen wichtig, das Paar / die Frau auf diese Art der Gefühle vorzubereiten und Beratung
nach dem Abbruch anzubieten.
2.4.2. Erfahrungen mit der allgemeinen, psychosozialen Beratung
Im Jahr 2003 fanden neben den Konfliktberatungen 109 Erstgespräche gem. §2 SchKG
statt, in 2004 waren es 131.
17
Die hinter dieser Zahl stehenden Anliegen waren vielfältig. Es gab Frauen, die ganz kon-
krete Fragen zur Erziehungszeit oder zum Mutterschutz hatten, Paare, die sich über die
Veränderungen mit Kind informieren wollten und andere, die sich aufgrund von vielfältigen
Sorgen und Problemen an die Beratungsstelle wandten und intensiv betreut wurden.
Die Zahlen beinhalteten auch die Fälle, in denen sich Frauen/Paare im Schwangerschafts-
konflikt für das Kind entschieden hatten und weitere Begleitung wünschten. Manche Frau
wandte sich erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft an uns, weil ihr die Probleme ü-
ber den Kopf wuchsen oder sich ihre Lebenssituation geändert hatte, nicht selten weil die
Partnerschaft gescheitert war.
Durch eine ressourcenorientierte Haltung der Beraterin soll das Bewusstsein der Klientin-
nen für die eigenen Kompetenzen gestärkt und sie zur selbstständigen Problemlösungen
ermutigt werden.
Bei speziellen Problemen wurden nach Absprache mit der Klientin andere Beratungsstellen
oder Fachkräfte hinzugezogen. In einigen Fällen wurde ganz konkrete Hilfe geleistet, z.B.
bei der Wohnungssuche oder beim Umgang mit dem Sozialamt.
2.4.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Die Anzahl der Frauen, die finanzielle Hilfen beantragen, wächst stetig. Im vergangenen
Jahr hat sich die Zahl der Bundesstiftungsanträge um 25 % erhöht; die Zahl der Sonder-
fondsanträge hat sich von 2003 bis 2004 vervierfacht.
Da unsere Beratungsstelle bislang über ausreichende Bundesstiftungsmittel verfügte, wur-
de der städtische Sonderfonds ganz überwiegend für Hilfen nach der Geburt in Anspruch
genommen, weil diese durch die Bundesstiftung nur sehr eingeschränkt vermittelt werden
können.
Voraussichtlich werden unserer Beratungsstelle ab dem Jahr 2005 weniger Bundesstif-
tungsmittel zu Verfügung stehen, daher werden wir verstärkt auf den Sonderfonds zurück-
greifen müssen.
Für viele Frauen und Familien stellen die finanziellen Hilfen eine große Entlastung dar. In
einigen Fällen spielte sie für das Ja zu Kind eine große Rolle.
Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Frauen und Familien, die finanzielle Hilfen
aufgrund einer Schwangerschaft benötigen, weiter ansteigen wird.
Um Frauen und Familien umfassend helfen zu können, haben wir in kleinerem Rahmen die
Möglichkeit geschaffen, Sachspenden in Form von Babykleidung und Kinderwagen an be-
dürftige Frauen und Familien weitergeben zu können.
Beihilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“:
Jahr Anträge Gesamtsumme
2003 56 38.436,50 €
2004 70 46.304,06 €
Beihilfen aus dem städtischen Sonderfonds:
Jahr Anträge Gesamtsumme
2003 5 1.007,50 €
2004 19 5.564,50 €
18
2.4.4. Erfahrungen mit anderen Bereichen
Sexualpädagogik/ Prävention/ Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2003 konnte gemeinsam mit der Aids-Beratungsstelle und dem Gesundheitsamt
der Stadt Münster der Mitmach-Parcours der BZGA in Hiltrup durchgeführt werden. An zwei
Tagen konnten sich die Schüler des Kant-Gymnasiums und der Realschule auf spielerische
Weise mit den Themen Liebe, Sexualität, Verhütung ungewollter Schwangerschaften und
Aids-Prävention vertraut machen.
In 2003 und 2004 wurden in verschiedenen Schulklassen und Jugendgruppen Unterrichts-
veranstaltungen zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Hilfsmöglichkeiten für Schwan-
gere durchgeführt.
Bei Informationsveranstaltungen im Bildungsinstitut Münster informierten wir die jungen Er-
wachsenen über Verhütungsmethoden, rechtliche Ansprüche von Schwangeren und Hilfs-
möglichkeiten für Familien in Deutschland.
Am Welt - Aids Tag konnten wir an einem Stand im Fachhochschulzentrum über Sexualität
und den Schutz vor Aids-Infektion informieren.
In Zusammenarbeit mit dem Franz-Hitze Haus, der katholischen Hochschulgemeinde und
dem Schlosstheater wurde 2004 der Film „Mein kleines Kind“ gezeigt. In dem Dokumentar-
film wird das Thema der pränatalen Diagnostik und der möglichen Konsequenzen aus der
Sicht einer betroffenen Mutter geschildert. Mit dieser Veranstaltung ist es gelungen, eine
breite Öffentlichkeit zu erreichen und Anstöße zur weiteren Diskussion zu geben.
Neben dieser großen Veranstaltung wurde in mehreren Gruppen, etwa dem katholischen
Seminar, beim Stadtfrauenbund und bei der Freiwilligenagentur über unsere Arbeit infor-
miert.
Fortbildungen
Die kontinuierliche Fortbildung der Beraterinnen ist wesentlicher Bestandteil des Konzeptes
von donum vitae.
Eine der beiden Beraterinnen nahm über einen Zeitraum von zwei Jahren an einer Fortbil-
dung zur systemischen Beratung teil, die vom Landesverband donum vitae konzipiert wur-
de.
Die andere befand sich in einer Weiterbildung zur ressourcenorientierten Beratung, durch-
geführt vom Bundesverband donum vitae.
Von unserem Landesverband werden regelmäßig Fachkonferenzen für Beraterinnen in
NRW durchgeführt. Diese Konferenzen haben das Ziel, ein einheitliches Profil für donum
vitae in NRW fortzuschreiben, fachbezogenen Austausch zu ermöglichen und neue gesetz-
liche und fallbezogene Informationen zu vermitteln.
Zudem nutzten die Beraterinnen regelmäßige Supervisionssitzungen, um ihre Arbeit zu re-
flektieren und weiter zu qualifizieren.
Resümee
Das Jahr 2004 war geprägt durch die Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Verände-
rungen im Rahmen der „Hartz IV“ Reform, die ab dem 1.1. 2005 für viele Betroffene erheb-
liche Leistungseinschnitte mit sich bringt.
Die Beraterinnen beschäftigten sich intensiv mit den bevorstehenden Änderungen, um die
Ratsuchenden kompetent beraten zu können. Es fiel auf, dass vielen Frauen und Paaren
erst im Sommer bzw. Herbst des Jahres klar wurde, dass sie von den Neuregelungen be-
troffen sein würden. Bei vielen lösten die bevorstehenden Änderungen große Verunsiche-
19
rungen bis hin zu Existenzängsten aus. Es zeichnete sich ab, dass es auch für die Mitar-
beiter der zuständigen Behörden in Bezug auf die Gesetzesänderungen und ihre konkrete
Umsetzung Verunsicherungen gab. Den Beraterinnen kam manches Mal die Aufgabe zu,
die Ratsuchenden auf die sich verschlechternden Bedingungen aufmerksam zu machen.
Die gesetzlichen Neuregelungen nach SGB II bedeuten auch, dass die Kosten für Verhü-
tungsmittel nicht mehr vom Sozialamt übernommen werden wie bisher. Das lässt befürch-
ten, dass viele Paare sichere Verhütungsmittel wie die Pille und die Spirale in Zukunft
schlichtweg nicht mehr bezahlen können. Das gleiche gilt für die Sterilisation, die schon im
vergangenen Jahr aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen wurde.
Zu befürchten ist, dass damit die Zahl der ungewollten Schwangerschaften wieder zu-
nimmt.
Durch die gravierenden Einschnitte ins soziale Netz wird unser Auftrag, zur Fortführung der
Schwangerschaft zu ermutigen zunehmend schwieriger, sind doch finanzielle und wirt-
schaftliche Gründe von mehr als der Hälfte der Frauen im Schwangerschaftskonflikt be-
nannt worden. Es stellt sich die Frage, was eine Gesellschaft tatsächlich bereit ist aufzu-
bringen, damit sich Frauen und Paare für ein Kind entscheiden können.
Wie wichtig die Arbeit von donum vitae ist, wird den Beraterinnen angesichts der gesell-
schaftlichen Situation und im Kontakt mit den Menschen täglich aufs Neue deutlich.
Ohne ehrenamtliches Engagement wäre eine Beratungsstelle wie donum vitae gar nicht
denkbar. Nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz von Ehrenamtlichen ist es zu verdanken,
dass das Interesse an donum vitae wach gehalten und die Finanzierung weiterhin gesichert
wird.
20
2.5. Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en, Hafenstr. 30, 48153 Münster
Träger: Stadtverwaltung Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Mitarbeiterinnen:
1 Dipl. Sozialarbeiterin mit 19,25 Stunden
1 Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Sozialwirtin mit 38,5 Wochenstunden
Aufgaben:
- Schwangerschaftsberatung nach den §§ 218/219 StGB in Verbindung mit § 5
SchKG
- Beratung nach Schwangerschaftsabbruch
- Beratung in Fragen zur Verhütung und Familienplanung
- Allgemeine, finanzielle und soziale Beratung während der Schwangerschaft und
nach der Geburt
- Bearbeitung von Anträgen auf Mittel aus der Bundesstiftung
- Bearbeitung von Anträgen auf Mittel aus dem städtischen Sonderfonds
- Verwaltung des städtischen Sonderfonds
- Externe präventive Angebote zum Thema Verhütung
- Koordination und Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Eingebunden-
heit in das Amt bzw. Dezernat
Seit dem 01.01.2001 erhält die städtische Beratungsstelle eine Zuwendung des Landes
NRW, dass die kommunalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als eine Säule des
gesetzlich geforderten pluralen Systems der Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennt.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 wird die Feststellung ge-
troffen, dass die Länder zur Finanzierung von bis zu 80% der Kosten der Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen verpflichtet sind.
In 2003 erhielt die städtische Beratungsstelle eine Zuwendung von 60.445,00 € Personal-
kosten. Das sind 76,20 % der Gesamtbruttopersonalkosten.
In 2004 betrugen die Landesmittel 61.007,00 € für Personalkosten. Dies sind 75,80 % der
Gesamtbruttopersonalkosten von 80.459,48 € . Im Jahr 2004 wurden zusätzlich 9.000,00 €
für Sachkosten übernommen
2.5.1. Erfahrungen in der Konfliktberatung
Stadt
Münster
Fälle Beratungen Erstberatungen Beratungen aus Vorjahr Konfliktberatungen
2003 322 640 151 85 86
2004 336 802 167 95 74
Der Anteil der Schwangerschaftskonfliktberatung im Verhältnis zu den allgemeinen Bera-
tungen:
2003/2004 Allgemeine Beratung Konfliktberatung
Stadt Münster 76,0 % 24,0 %
Evangelischer Gemein-
dedienst 62,9 % 37,1 %
Pro Familia 58,1 % 41,9 %
SkF Keine Konfliktberatungen
Donum Vitae 53,2 % 46,8 %
Gesamtstädtisch 71,8 % 28,2 %
21
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird dem Gesetz nach entsprechend ergebnisoffen
geführt und geht von der Verantwortung der Frau aus. Je nach Sachlage werden alle erfor-
derlichen medizinischen, sozialen und juristischen Informationen vermittelt. Die Rechtsan-
sprüche als auch die praktischen Hilfen werden darlegt und mögliche Unterstützung bei der
Umsetzung angeboten.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist von der besonderen Situation der Pflichtberatung
gekennzeichnet. Zur Lösung des Schwangerschaftskonfliktes gibt es keine Kompromisslö-
sung, eine Entscheidung ist unvermeidbar. Die Entscheidung muss in einem zeitlich be-
grenzten Rahmen getroffen werden. Dabei ist die umgesetzte Entscheidung nicht umkehr-
bar und bedeutet eine Veränderung in der Biographie von Frauen.
Das Beratungsgespräch bietet den Frauen eine Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen
ihre Probleme darzulegen und zu reflektieren. In der Beratungssituation kann in der Verbin-
dung von Beziehungsaufnahme, emotionaler Zuwendung, personenzentrierter Gesprächs-
führung, Informationsvermittlung, realistischen Hilfsangeboten sowie Entlastung durch Ver-
ständnis Unterstützung für die betroffenen Frauen geleistet werden. Häufig wird dieses An-
gebot von Frauen gemeinsam mit ihrem Partner oder Angehörigen genutzt.
2.5.2. Erfahrungen mit der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsbera-
tung
Der gesetzliche Beratungsanspruch umfasst neben der Schwangerschaftskonfliktberatung
auch die allgemeine, soziale und finanzielle Schwangerschaftsberatung. Der Anteil dieser
Beratungsarbeit liegt in 2003 bei 73,3 % und in 2004 bei 78 %.
In den Beratungsgesprächen werden Fragen zu unterschiedlichen Bereichen erörtert
(Wohnsituation, finanzielle Situation, rechtliche und arbeitsrechtliche Situation, veränderte
Lebens- und Beziehungssituation, psychosoziale Situation, gesetzliche und freiwillige Hil-
fen, Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, Entbindungsmöglichkeiten, Hebam-
menhilfe, Pränataldiagnostik, Verhütung und Familienplanung, Betreuungsmöglichkeiten).
Dabei lassen sich Frauen und Männer teils umfassend, teils konkret über Teilbereiche be-
raten, insbesondere zu den gesetzlichen und freiwilligen Hilfen einschließlich Beantragung
von Mitteln aus der Bundesstiftung oder dem Sonderfonds.
Die allgemeine Beratung ist wesentlich arbeitsintensiver als die Konfliktberatung, die sich
häufig auf einen Kontakt begrenzt. Oft ist es notwendig die von den Ratsuchenden vorge-
legten Bescheide gemeinsam durchzusehen, Erklärungen zu geben und offene Fragen zu
beantworten. Immer wieder müssen auch Missverständnisse in einem gemeinsamen Tele-
fonat mit den entsprechenden Ämtern und den hilfesuchenden Frauen oder Familien ge-
klärt werden, um rechtmäßige Ansprüche geltend machen zu können.
Um ein individuell notwendiges Hilfekonzept mit Frauen zu erarbeiten, ist eine Arbeits-
schwerpunkt die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit anderen Ämtern und frei-
en Trägern. Hier ist Zielrichtung, in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, d. h. Frauen
in einem häufig langewährenden Prozess zu befähigen, ihre Ansprüche bei den beteiligten
Institutionen selbst geltend zu machen und Ihnen dabei die erforderliche Unterstützung zu
geben, Zugänge zu schaffen und Hemmschwellen abzubauen.
Die Tendenz, nachgehende Beratungsangebote vermehrt einzufordern, setzt sich fort und
wird durch die Komplexität der Gesetzesänderungen auch in Hinblick auf Hartz IV wesent-
lich umfangreicher als bisher.
2.5.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Von der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle erhielten in den Jahren 2003 und
2004 jeweils 66 Frauen Mittel aus dem Sonderfonds.
22
Soziale Problemlagen der Frauen, sowie finanzielle Notsituationen stehen bei der allgemei-
nen Beratung meist in einem direkten Zusammenhang und können mit der Beihilfe aus dem
Sonderfonds eine konkrete Entlastung erfahren. Die große Umbruchsituation, die eine
Schwangerschaft und ein Kind in das Leben der Frauen und Familien bringt, wird durch
äußere Veränderungen noch weiter verschärft, vor allem wenn sich die jeweilige Lebenssi-
tuation schon in einem sozialen und finanziellen Spannungsfeld bewegt. Durch eine
Schwangerschaft und Geburt entstehen zusätzliche Ausgaben, die durch einen notwendig
werdenden Umzug und die entsprechenden finanziellen Belastungen daraus noch ver-
schlimmert werden. Hier kann mit der Hilfe des Sonderfonds Erleichterung und Unterstüt-
zung geschaffen werden.
2.5.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Beratung zu Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung wird ja nach Bereitschaft
der Frauen und Männer bei Bedarf durchgeführt und findet in der Schwangerschaftskon-
fliktberatung, wie auch in der allgemeinen Beratung Raum.
Hierbei wird deutlich, dass das Wissen um Verhütung und die praktische Anwendung häu-
fig nicht als umfangreich zu bezeichnen sind und nach wie vor von vielen Vorurteilen oder
längst überholten Wissensständen gekennzeichnet sind. Verhütung und Familienplanung
wird in vielen fremden Kulturkreisen sicher deutlich anders bewertet, aber auch deutsche
Frauen und Männer und gerade auch junge Menschen treten beim Thema Verhütung eher
mit Halbwissen auf.
Auf Anfrage bietet die städtische Schwangerschaftsberatungsstelle für Mädchengruppen o-
der Schulen Veranstaltungen sexualpädagogischer Gruppenarbeit an. Aufgrund der perso-
nellen Ressourcen der Beratungsstelle konnte im Berichtszeitraum keine Veranstaltung
stattfinden.
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt weiterhin wenig Raum in der Beratung ein. Im
Verlauf der Schwangerschaft wird im Einzelfall das Thema der vorgeburtlichen Untersu-
chungen dann zum Thema, wenn ärztliche Untersuchungen Abweichungen von der Norm
ergeben und Verunsicherungen und Ängsten bei Frauen ausgelöst werden.
Im Berichtszeitraum haben die Beraterinnen an Fortbildungen zur teilgenommen:
· Kommunikationstraining für MitarbeiterInnen kommunaler Schwangerschaftskonfliktbe-
ratungsstellen in NRW
· „Besser als ihr Ruf“ – Jugendliche Elternschaft und minderjährige Schwangere
· Trauerarbeit nach Schwangerschaftsabbruch
· Grundsicherungsleistungen des SGB II und SGB XII
· „Ganz natürlich-Mädchensache“. Das erste mal, Verhütung, der Zyklus, der erste Frau-
enarztbesuch
Während des Berichtszeitraumes haben die Beraterinnen fortlaufend an Supervision teilge-
nommen.
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3. Sonderfonds der Stadt Münster
Sonderfonds ”Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz ungeborenen Lebens”
Hier: Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben für die letzten 10 Jahre:
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben
1995 700 000,00 DM 697 256,82 DM
1996 700 000,00 DM 699 998,51 DM
1997 700 000,00 DM*1) 837 704,58 DM*1)138.000 DM überplanm. Mittelbereitstel-
lung
1998 700 000,00 DM 540 074,08 DM
1999 700 000,00 DM 450 729,15 DM
2000 700 000,00 DM 502 798,63 DM
2001 500 000,00 DM*2) 524 987,97 DM *2) 25.000 DM überplanm. Mittelbereitstel-
lung
255 650,00 € 268 422,09 €
2002 255 650,00 € *3) 270 627,78 € *3) 15.000 € überplanm. Mittelbereitstel-
lung
2003 255 650,00 € 255 640,01 €
2004 255 650,00 € 247 894,67 €
3.1. Inanspruchnahme des Sonderfonds
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle € / 2003 Fälle € / 2004
Diakonisches Werk 115 65 075,50 € 104 65 395,20 €
Pro Familia 191 91 822,50 € 179 101 472,60 €
SkF 166 64 591,40 € 168 52 772,50 €
Donum vitae 5 1 007,50 € 18 5 564,50 €
Städt. Beratungsstelle 66 28 425,50 € 66 22 689,87 €
Gesamt 543 *4) 255 640,01 € 535 *4) 247 894,67 €
*4) Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Im Berichtsjahr 2003 wurden insgesamt 879 Anträge an den Sonderfonds gestellt. Im Be-
richtsjahr 2004 waren es 875 Anträge.
Die Zahl der Beratungsfälle ist im Berichtszeitraum gleich geblieben und pendelt sich in der
Rückschau auf die letzten Jahre bei einer Größe um rd. 500 Fälle ein.
Fallzahlen
710
648
750
563
469
513 534 532 543 535
400
500
600
700
800
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
24
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall lag in 2003 (543 Fälle) bei 470,79 € und in
2004 (535 Fälle) bei 463,35 € .H
Der Sonderfonds der Stadt Münster ist für alle Beratungsstellen ein wichtiges Hilfeangebot
in der Beratung, insbesondere dann, wenn gesetzliche Hilfen nicht greifen oder nicht aus-
reichen. Die Aussage bisheriger Berichtsvorlagen, dass finanzielle Hilfsangebote nie allein
ausschlaggebend für Frauen sind, die Schwangerschaft fortzusetzen, hat weiterhin Be-
stand.
Frauen und Paare äußern in der Beratung, dass sie zwar die finanzielle Unterstützung
durch den Sonderfonds als Erleichterung erfahren, dass die Sorgen um insbesondere die
persönliche wie auch finanzielle Zukunftsperspektive weiterhin bestehen bleiben.
3.2. Ausgabenstruktur
Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für:
Ausgabekategorie 2003 2004
Schwangerschaftsbe-
kleidung
25 572,00 € 21 612,00 €
Babyerstausstattung 47 804,00 € 41 496,00 €
Hilfen nach Geburt 41 943,50 € 40 640,00 €
Wohnung und Einrich-
tung
62 429,96 € 66 196,50 €
Beikleidungsbeihilfen f.
d. Kind
64 083,00 € 56 794,18 €
großes Bett 10 805,50 € 9 492,50 €
Sonstige Hilfen 4 284,44 € 9 663,49 €
Die Aufschlüsselung der Ausgaben für die unterschiedlichen Hilfearten zeigt, dass der
Sonderfonds in hohem Maße dann in Anspruch genommen wird, wenn aufgrund der
Schwangerschaft ein Umzug und damit auch Renovierungskosten und Hausrat erforderlich
werden, bzw. in der vorhandenen Wohnung eine Renovierung und Erweiterung der Woh-
nung und diesbezüglich zusätzliche Hausratsgegenstände notwendig werden. Auch Kauti-
onszahlungen, die nicht über das ALG II geleistet werden und bei denen keine Aussicht auf
Bürgschaft eines Bankinstitutes besteht werden über den Sonderfond finanziert.
Hilfearten 2003
Babyerstausstattung
18,6%
Hilfen n. Geburt
16,3%
Wohnung u.
Einrichtung
24,3%
Bekleidungsbeihilfen
f.d. Kind
24,9%
großes Bett
4,2%
sonstige Hilfen
1,7% Schwangerschafts-
bekleidung
10%
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Neben dem Bereich Wohnen und Einrichten ist die Bekleidungsbeihilfe für das Kind stark
nachgefragt. Dies Beihilfe wird bis zu drei Jahre nach der Geburt gewährt.
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonderfondmitteln finanziert werden belaufen
sich auf ca. 52 % (Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung und Woh-
nen/Einrichten). Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (Hilfen n. Geburt, Beklei-
dungsbeihilfe f.d. Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 44 % aus. In den Jahren
2001/2002 beliefen sich diese Hilfen noch auf ca. 38 %.
Dieser Anstieg ist ein Hinweis darauf, dass das Einkommen, das Frauen und Familien nach
der Geburt zur Verfügung steht, geringer wird und Sonderfondshilfen hier eine wichtige
Unterstützung zur Finanzierung notwendiger Anschaffungen für das Kind darstellen.
4. Bundesstiftung
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungebore-
nen Lebens“. Die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen, Donum vitae
und die städtische Schwangerschaftsberatungsstelle beteiligen sich an der Vergabe dieser
Mittel.
Die Bundesstiftung wurde eingerichtet, um Schwangeren in einer Notlage die Fortsetzung
der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftung unterliegt wie beim Sonderfonds
einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von Bundesstiftung und Sonderfonds
sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frauen/Familien bei Sonderfonds und
Stiftungsmitteln weitestgehend garantieren zu können.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bundesstiftung und dem Sonderfonds besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antrags-
stellung bis zum Ende der Schwangerschaft. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragstel-
lung bis zu einem halben Jahr nach der Geburt möglich, wenn sich die Situation im Ver-
gleich zum Erstantrag gravierend verschlechtert hat.
Der Sonderfonds hingegen kann bei immer wieder überprüfter Berechtigung bis zu drei
Jahren nach Geburt in Anspruch genommen werden.
Im Dezember 2004 wurde von Dez. V einvernehmlich entschieden (Mitzeichnung des AKJF
und des ASGAf von 2/05), dass bis zur Veränderung der Einkommensgrenzen durch die
Bundesstiftung im Sommer 2005 auf die Anrechnung des Erziehungsgeldes als Einkom-
men beim Sonderfond verzichtet wird. Diese Regelung betrifft die Bezieherinnen von Leis-
tungen nach SGB II oder SGB XII.
Hilfearten 2004
Babyerstausstattung
16,7%
Hilfen n. Geburt
16,4%Wohnung u.
Einrichtung
26,7%
Bekleidungsbeihilfen
f.d. Kind
23,7%
großes Bett
3,8%
Schwangerschafts-
bekleidung
9%
sonstige Hilfen
3,9%
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Seit dem 01.01.05 entstand durch die Erhöhung der Regelsätze des SGB II/SGB XII die
Situation, dass Frauen/ Familien mit ihrem Einkommen dann oberhalb der geltenden Ein-
kommensgrenzen des Sonderfonds liegen, wenn sie während der Elternzeit Erziehungs-
geld beziehen. Sie hätten dann, während des Bezuges von Erziehungsgeld, keine ergän-
zenden Beihilfen (Hilfen nach Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d. Kind) aus dem Sonderfond in
Anspruch nehmen können. Auch für eine erneute Schwangerschaft während des Bezuges
von Erziehungsgeld wäre eine Beantragung von Beihilfen für diese Schwangerschaft nicht
möglich gewesen.
Ein Unterschied zwischen der Bundesstiftung und dem Sonderfond ist nämlich die Anrech-
nung des Erziehungsgeldes. Bei der Einkommensberechnung für die Gewährung von Bei-
hilfen aus dem Sonderfonds wird das Erziehungsgeld als Einkommen angerechnet. Bei der
Gewährung von Beihilfen aus der Bundesstiftung nicht. Daher sind die Veränderungen
durch SGB II und SGB XII für die Bundesstiftung unproblematisch.
Die geltenden Einkommensgrenzen des Sonderfonds entsprechen den jeweils geltenden
Richtlinien der Bundesstiftung "Mutter und Kind". Die Einkommensgrenzen zur Gewährung
von Hilfen aus der Bundesstiftung haben den Eckregelsatz des BSHG als Berechnungs-
grundlage. Die geltenden Einkommensgrenzen wurden von der Bundesstiftung auch nach
der Aufhebung des BSHG zum 01.01.2005 in ihrer Höhe beibehalten.
Eine Veränderung der Einkommensgrenzen der Bundesstiftung ist ab dem 01.01.2006 ge-
plant, sodass denn auch das Erziehungsgeld wieder beim Sonderfonds mit angerechnet
werden kann, ohne die Frauen zu benachteiligen, die Erziehungsgeld erhalten.
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum aus der Bundesstiftung folgende Mittel
zur Verfügung gestellt.
Bundesstiftungsmittel
2003 2004
SKF 280 583,50 € 257 581,72 €
Donum vitae 38 436,50 € 46 304,06 €
Stadt
Münster
76 159,50 € 59 610,06 €
Summe 395 179,50 363 495,84 €
5. Arbeitskreis „ §§ 218/219“ in Münster
Die Beraterinnen der ortsansässigen Beratungsstellen treffen sich in vierteljährlichen Ab-
ständen zum kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch. Auch Donum vitae betei-
ligt sich seit Gründung der Beratungsstelle an diem Arbeitskreis.
Neben dem kollegialen Austausch wird der Arbeitskreis auch genutzt, zu unterschiedlichen
Themenbereichen Experten einzuladen, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen Rahmen-
bedingungen.
Im Berichtszeitraum referierten im Arbeitskreis:
· Herr Clevermann (AOK/Krankenversicherung)
· Herr Malcher (Versorgungsamt/Erziehungsgeldkasse,)
· Herr Bar (Amt für Arbeitsschutz/Mutterschutzgesetz)
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen trägt zur Beibe-
haltung der Beratungsstandards im pluralen Spektrum der Beratungsangebote in Münster
bei.
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6. Veränderung in der Statistik
Wie im Erfahrungsbericht 2001/2002 angekündigt liegen diesem aktuellen Bericht verän-
derte statistische Angaben zugrunde. Die anerkannten Schwangerschaftskonfliktbera-
tungsstellen sind berichtspflichtig sowohl gegenüber dem Land NRW als auch der Bezirk-
regierung Münster.
Das Land NRW fordert für sein Berichtswesen im Bereich der Förderung von Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstellen ab dem Jahr 2002 für den Bericht eine veränderte Daten-
erfassung von den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Dieser statisti-
sche Bericht der Beratungsstellen ist auch als Tätigkeitsbericht an die Bezirksregierung zu
verwenden, die das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstelle überprüft.
Da die Berichterstattung an das Land NRW und Bezirksregierung nunmehr einheitlich er-
folgen kann, werden diese statistischen Daten auch Grundlage des städtischen Erfah-
rungsberichtes.
Erstmalig konstituiert sich der Erfahrungsbericht für den Sonderfond aus diesen vereinheit-
lichten statistischen Angaben, allerdings sind hier trotzdem einige Anmerkungen erforder-
lich.
Der SkF, der im Berichtsjahr erstmalig Landesmittel erhält, legt für die Jahre 2003 und 2004
eine andere und für beide Jahre auch unterschiedliche Erhebung vor. Es wurde für den Be-
richt versucht die notwendigen Zahlen herauszuholen, wo dies nicht möglich war wurde es
in der Statistik vermerkt. Seit diesem Jahr erhält auch der SkF Zuwendungen über Lan-
desmittel und daher ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2006 auch vom SkF die Lan-
desstatistik zu führen sein wird.
Pro Familia, erhebt nicht ausschließlich nur die reinen Beratungszahlen für den Sonder-
fond, sondern verzeichnet dabei auch einen Anteil an Überschneidungen zwischen der all-
gemeinen Schwangerenberatung nach § 2 SchKG, Sexualberatung und Paarberatung.
Die erhobenen statistischen Daten sind daher nicht mehr vergleichbar und in eine Reihe mit
den bisher erhobenen Daten zu stellen. Besieht man sich aber die Zahlen der Ausgaben-
struktur und die Fallzahlen an, dann wird deutlich, dass sich die Jahre 2003 und 2004 in die
letzten Beratungsjahrgänge einreihen.
Über die Jahre wird durch die Vereinheitlichung der Landesstatistik, und die Tatsache, dass
ab 2006 alle Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen diese Landesstatistik führen
werden ein genauerer Abgleich der erhobenen Zahlen möglich sein.
Weiterhin werden erhoben:
· Gesamtberatungszahlen (mit den weiterlaufenden Beratungen des Vorjahres)
· Anzahl der Erstberatungen
· Altersstruktur
· Staatsangehörigkeit
· Gründe für den Schwangerschaftskonflikt
· Beratungsanlässe bei allgemeinen Schwangerschaftsberatungen
· Minderjährige Schwangere
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hörsterstraße 29
- Josefstraße 2
- Scharnhorststraße 86
- Hafenstraße 30
- Bohlweg 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0837/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37