BV2/175/2025
Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung - Anfrage der AFD-Fraktion
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Anfrage
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BV2/175/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.11.2025 AFD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung - Anfrage der AFD-Fraktion Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer letzten Sitzung der Genehmigung der Bauvoranfrage und der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 02/016 für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Ronsdorfer Straße 145 zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sowie eine Befreiung von der Begrünungspflicht nach textlicher Festsetzung Nr. 2.3. Im Verfahren wurde bislang jedoch weder die verkehrliche Erschließung noch die Stellplatzsituation oder die geplante Nutzungskapazität näher betrachtet. Da im Umfeld bereits eine hohe Parkraumnutzung und Verkehrsbelastung besteht, ist eine transparente Information über die zu erwartenden Besucherzahlen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den ruhenden und fließenden Verkehr für die Bezirksvertretung 2 und die Anwohner von erheblichem Interesse. Daher bittet die AfD-Fraktion um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem Bauantrag zugrunde, und welche Hochlastzeiten (z. B. Freitagsgebet, religiöse Feiertage) wurden bei der Planung berücksichtigt? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße und der angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle Verkehrserhebungen oder Gutachten vor? 3. Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem Verhältnis steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im Wohnumfeld zu vermeiden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung und – soweit möglich – um eine Seite 2 Erläuterung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 2. gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beantwortung BV2 175 2025 Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 145
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Seite 1 von 1 Sitzung: 02.12.2025 Vorlagennummer BV2/175/2025 Anfrage der AFD-Fraktion vom 12.11.2025 hier: Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 145 Frage 1: Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem Bauantrag zugrunde, und welche Hochlastzeiten, zum Beispiel Freitagsgebete und religiöse Feiertage wurden bei der Planung berücksichtigt? Antwort: Die derzeitige und weiterhin maßgebliche Besucherzahl beträgt nach den eingereichten Unterlagen 350 Personen, da es sich bei dem Antrag auf Vorbescheid um einen Ersatzanbau für ein bestehendes, nicht mehr zweckmäßiges Gebäude in Form eines Anbaus an das Hauptgebäude mit Nebennutzungen handelt. Die gleichzeitige Nutzung aller Räume wurde seitens der Bauherrschaft verneint. Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße und der angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle Verkehrserhebungen oder Gutachten vor? Antwort: Die Verkehrsbelastung auf der Ronsdorfer Straße und den angrenzenden Nebenstraßen, insbesondere den Straßen mit übergeordneter Verbindungsfunktion, ist zu Spitzenzeiten hoch. Da sich durch die vorliegende Bauvoranfrage die Kapazität des Gebäudekomplexes nicht erhöhen soll, erwartet das Amt für Verkehrsmanagement hier auch keine Veränderung der Verkehrsnachfrage und somit keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen. Da es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Antrag auf Vorbescheid handelt, wird die abschließende Prüfung der Anzahl an notwendigen Stellplätzen im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Frage 3: Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem Verhältnis steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im Wohnumfeld zu vermeiden? Antwort: Nach Maßgabe der aktuellen Stellplatzsatzung wären 24 Stellplätze erforderlich. Vor diesem Hintergrund und in Bezug auf Veranstaltungen des Masjid Arrahman e. V. empfahl das Amt für Verkehrsmanagement am 29.09.2025 eine Erhöhung der Stellplatzkapazitäten auf der privaten Gemeindefläche oder die Beibehaltung der aktuell nachgewiesenen 35 Stellplätze.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/175/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 13.11.2025 08:11