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BV2/175/2025

Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung - Anfrage der AFD-Fraktion

Anfrage 13.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 02.12.2025, TOP 7.2

Anfrage

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Beantwortung BV2 175 2025 Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 145

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2229 Zeichen

BV2/175/2025 
  
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 12.11.2025 
AFD-Fraktion 
der Bezirksvertretung 2 
 
 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 2 
Herrn Philipp Schlee 
 
Betrifft: 
Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung  
- Anfrage der AFD-Fraktion 
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer letzten Sitzung der Genehmigung der 
Bauvoranfrage und der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 02/016 
für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Ronsdorfer Straße 145 zugestimmt. 
Die Zustimmung erfolgte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. 
Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die bauplanungsrechtliche 
Zulässigkeit sowie eine Befreiung von der Begrünungspflicht nach textlicher 
Festsetzung Nr. 2.3. Im Verfahren wurde bislang jedoch weder die verkehrliche 
Erschließung noch die Stellplatzsituation oder die geplante Nutzungskapazität 
näher betrachtet. Da im Umfeld bereits eine hohe Parkraumnutzung und 
Verkehrsbelastung besteht, ist eine transparente Information über die zu 
erwartenden Besucherzahlen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den 
ruhenden und fließenden Verkehr für die Bezirksvertretung 2 und die Anwohner 
von erheblichem Interesse. 
 
Daher bittet die AfD-Fraktion um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten: 
 
1. Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem 
 Bauantrag zugrunde, und welche Hochlastzeiten (z. B. Freitagsgebet, 
 religiöse Feiertage) wurden bei der Planung berücksichtigt? 
 
2. Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße 
 und der angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende 
 Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle 
 Verkehrserhebungen oder Gutachten vor? 
 
3. Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem 
 Verhältnis steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche 
 Maßnahmen sind vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im 
 Wohnumfeld zu vermeiden? 
 
 
Ich bitte um schriftliche Beantwortung und – soweit möglich – um eine

Seite 2 
Erläuterung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 2. 
 
 
gez. Andre Maniera     gez. Guido Dietel  
 Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Beantwortung BV2 175 2025 Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 145

2315 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 02.12.2025 
Vorlagennummer BV2/175/2025 
 
 
 
Anfrage der AFD-Fraktion vom 12.11.2025 
hier: Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 
145 
 
Frage 1:  
Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem Bauantrag 
zugrunde, und welche Hochlastzeiten, zum Beispiel Freitagsgebete und religiöse 
Feiertage wurden bei der Planung berücksichtigt? 
 
Antwort:  
Die derzeitige und weiterhin maßgebliche Besucherzahl beträgt nach den 
eingereichten Unterlagen 350 Personen, da es sich bei dem Antrag auf Vorbescheid 
um einen Ersatzanbau für ein bestehendes, nicht mehr zweckmäßiges Gebäude in 
Form eines Anbaus an das Hauptgebäude mit Nebennutzungen handelt. Die 
gleichzeitige Nutzung aller Räume wurde seitens der Bauherrschaft verneint. 
 
 
Frage 2:  
Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße und der 
angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen 
zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle Verkehrserhebungen oder Gutachten 
vor? 
 
Antwort: Die Verkehrsbelastung auf der Ronsdorfer Straße und den angrenzenden 
Nebenstraßen, insbesondere den Straßen mit übergeordneter Verbindungsfunktion, 
ist zu Spitzenzeiten hoch. Da sich durch die vorliegende Bauvoranfrage die Kapazität 
des Gebäudekomplexes nicht erhöhen soll, erwartet das Amt für 
Verkehrsmanagement hier auch keine Veränderung der Verkehrsnachfrage und somit 
keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen. 
 
Da es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Antrag auf Vorbescheid handelt, 
wird die abschließende Prüfung der Anzahl an notwendigen Stellplätzen im 
Baugenehmigungsverfahren erfolgen.  
 
 
Frage 3:  
Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem Verhältnis 
steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche Maßnahmen sind 
vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im Wohnumfeld zu vermeiden? 
 
Antwort:  
Nach Maßgabe der aktuellen Stellplatzsatzung wären 24 Stellplätze erforderlich. Vor 
diesem Hintergrund und in Bezug auf Veranstaltungen des Masjid Arrahman e. V. 
empfahl das Amt für Verkehrsmanagement am 29.09.2025 eine Erhöhung der 
Stellplatzkapazitäten auf der privaten Gemeindefläche oder die Beibehaltung der 
aktuell nachgewiesenen 35 Stellplätze.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/175/2025
Typ
Anfrage
Datum
13.11.2025
Erstellt
13.11.2025 08:11