1479/2020
PFC Grundwasserverunreinigungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Grundwassermonitoring 2018 PFC im Kölner Süden
63 Zeichen
PFC_gr_0,1_Monitoring18 Legende Grundwassermonitoring 2018 PFC
Mitteilung Ausschuss
13864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1479/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 PFC Grundwasserverunreinigungen Anfrage der FDP-Fraktion mit Bezug auf die Mitteilung der Verwaltung 0702/2020 Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung einiger Fragen, die im Zusammenhang mit der Mitteilung der Verwaltung 0702/2020 und der Information der betroffenen Porzer und Rodenkirchener Bürger aufgeworfen wurden: 1. Seit wann finden regelmäßige Monitorings über PFC im Grundwasser statt? 2. Sind die Bewertungen der Grundwassermonitoring PFT von 2010 bis 2016 noch Grundlage Ihrer Unter- suchungen? https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75696&search=1 Bei Erstel- lung dieser Beantwortung im Juni 2018 wurde die Nutzung des Grundwasser zur Bewässerung von Zier- und Nutzpflanzen und Befüllung von Schwimmbecken „einer gesundheitlich relevanten Aufnah- me von PFT als so gering eingestuft, dass keine Besorgnis im Hinblick auf die menschliche Gesundheit besteht“. 3. Bitte übersenden Sie aktuelle Übersichten der Grundwassermonitoring PFT und PFC 2017, 2018, 2019, 2020 an die politischen Vertretungen. 4. Wo genau liegt die Messstelle, die 1,2 Mikrogramm pro Liter aufweist? 5. Bereits beim Grundwasser-Monitoring 2016 PFT wurde auf der Messstelle 16 ein Wert von 1,8 mg pro Liter ermittelt, wurden die Bürgerinnen und Bürger in diesem Messstellen-Bereich darüber informiert? 6. Im Vergleich der mir vorliegenden Grundwassermonitoring PFT 2010-2016 schwanken die Werte, d.h. sie fallen zwischendurch ab und steigen nach 2014 wieder an. Wie ist das zu begründen? 7. In der Allgemeinverfügung unter Punkt 2 wird das Kasernen- und Flughafenareal von der Verfügung ausgeklammert. Warum? 8. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers zu er- höhen bzw. das Grundwasser zu dekontaminieren? Könnte der Wasseranteil des Butzbaches, der in den Rheinkanal fließt und nicht in die Senkel, ins Grundwasser umgeleitet werden und somit zu einer schnelleren Fließgeschwindigkeit beitragen bzw. zur Reinigung der PFC/PFT-Werte? 9. In der Vorlage 0702/2020 erwähnen Sie „die jeweiligen Verantwortlichen der Umweltschäden“ wer- den informiert. Welche Verursacher neben dem Flughafen KölnBonn können noch benannt werden? Der Flughafen KölnBonn hat in den letzten Jahren viel investiert in die PFT-Grundwassersanierung. Die Feuerwache 1 wurde aufgrund eines Boden- und Grundwasserschadens durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFT) im August 2018 mit einer Sanierungsanlage modernisiert. Sind noch weitere Feuer- wachen auf dem Flughafengelände zu modernisieren? Folgen die anderen Verantwortlichen der Um- weltschäden diesem Beispiel? Wurde in Aussicht gestellt, dass Brunnenbesitzer entschädigt werden? 2 Antworten der Verwaltung: 1. Seit wann finden regelmäßige Monitorings über PFC im Grundwasser statt? Seit 2010 finden im gesamten Stadtgebiet Köln im Rahmen des städtischen Grundwassermo- nitorings auch Untersuchungen auf PFC statt. Damit gehört die Stadt Köln zu den ersten Städ- ten in Deutschland, die regelmäßige, flächige PFC-Untersuchungen durchführte. Aufgrund der sehr trägen hydraulischen Prozesse im Grundwasser werden im Rahmen des städtischen Grundwassermonitorings derzeit die PFC alle 2 Jahre analysiert. 2. Sind die Bewertungen der Grundwassermonitoring PFT von 2010 bis 2016 noch Grund- lage Ihrer Untersuchungen? https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75696&search=1 Bei Erstellung dieser Beantwortung im Juni 2018 wurde die Nutzung des Grundwasser zur Bewässerung von Zier- und Nutz- pflanzen und Befüllung von Schwimmbecken „einer gesundheitlich relevanten Auf- nahme von PFT als so gering eingestuft, dass keine Besorgnis im Hinblick auf die menschliche Gesundheit besteht“. Auffälligkeiten wurde erstmals im Rahmen des städtischen Monitorings 2010 ermittelt. Auch damals schon lagen die Werte im Grundwasser zum Teil oberhalb von 0,1 µg/l PFC. Als Bewertungsgrundlage dient immer die Gesamtheit der gewonnenen Daten. In die derzeiti- ge Betrachtung sind insofern zusätzlich Grundwasseranalysen aus den Jahren 2018 und 2019 eingegangen. Es haben sich seit 2015 die Bewertungsgrundlagen verändert. Z. B. durch eine Neubewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu den gesundheitlichen Risiken durch einzelne PFC in Lebensmitteln Ende 2018 und aktuelle Untersuchungen von Kölner Böden, die belegt haben, dass sich durch das Bewässern die Schadstoffe im Boden anrei- chern. Unter Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse empfiehlt das Gesundheitsamt nunmehr rein vorsorglich, auf den Verzehr von Nutzpflanzen zu verzichten. Des Weiteren ist aus vorsorglichem Gesundheitsschutz das mit Schadstoffen belastete Grundwasser vom Menschen fern zu halten. Ein direkter Kontakt des Wassers mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden. Das Grundwasser sollte nicht vernebelt oder verduns- tet und nicht zum Schwimmen benutzt werden. 3. Bitte übersenden Sie aktuelle Übersichten der Grundwassermonitoring PFT und PFC 2017, 2018, 2019, 2020 an die politischen Vertretungen. Die Übersicht über die Ergebnisse des Grundwassermonitorings 2018 ist für den Kölner Sü- den als Anlage beigefügt. 2017 und 2019 sind im Rahmen des städtischen Grundwassermonitorings keine PFC analy- siert worden. Die Ergebnisse der Beprobungen aus April 2020 liegen noch nicht abschließend vor. 4. Wo genau liegt die Messstelle, die 1,2 Mikrogramm pro Liter aufweist? Die Grundwassermessstelle liegt etwas südlich der Einmündung Hermann-Löns-Straße / Grengeler Mauspfad in Porz-Grengel. 3 5. Bereits beim Grundwasser-Monitoring 2016 PFT wurde auf der Messstelle 16 ein Wert von 1,8 mg pro Liter ermittelt, wurden die Bürgerinnen und Bürger in diesem Messstel- len-Bereich darüber informiert? In der Grundwassermessstelle RS_16 wurden 2016 1,8 µg/l Summe PFC ermittelt. Diese Grundwassermessstelle liegt in einem gewerblich, industriell genutzten Teilbereich in Grem- berghoven, so dass eine Betroffenheit von Anwohnern mit Gartenbrunnen im Umfeld der Grundwassermessstelle nicht zu befürchten war. Eine Information von Bürgern fand daher nicht statt. 6. Im Vergleich der mir vorliegenden Grundwassermonitoring PFT 2010-2016 schwanken die Werte, d.h. sie fallen zwischendurch ab und steigen nach 2014 wieder an. Wie ist das zu begründen? Schwankungen von Schadstoffkonzentrationen unterliegen vielfältigen Ursachen und sind häufig auf hydrologische und hydraulische Rahmenbedingungen zurückzuführen. So haben beispielsweise Niederschläge in den entsprechend zurückliegenden Zeiträumen oder die all- gemeine Fließrichtung des Grundwassers, die durch Entnahmen von Grundwasser oder vari- ierende Rheinwasserstände beeinflusst wird, auch Einfluss auf die Belastungsverhältnisse. Alles in allem sind bei der Beurteilung von Kontaminationen im Grundwasser komplexe Me- chanismen und Zusammenhänge zu berücksichtigen. Eine plausible Begründung für geringe Schwankungen ist im Einzelfall nicht immer möglich. Die hier vorliegenden unterschiedlichen Werte liegen aber im üblichen Schwankungsbereich. 7. In der Allgemeinverfügung unter Punkt 2 wird das Kasernen- und Flughafenareal von der Verfügung ausgeklammert. Warum? In den Allgemeinverfügungen werden ausschließlich erlaubnisfreie Nutzungen des Grundwas- sers untersagt. Erlaubnisfreie Nutzungen sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 46 Benutzungen des Grundwassers, die keiner Erlaubnis oder Bewilligung für das das Entneh- men, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser bedürfen. Gemäß WHG gilt dies für Haushalte, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck bzw. für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirt- schaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke, soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. Insofern sind erlaubnisfreie Nutzungen hauptsächlich in Siedlungsgebieten mit privaten Haus- gärten zu erwarten. Alle anderen Grundwassernutzungen auf Industriegeländen und gewerbli- chen Flächen, zu denen auch das Kasernengelände und der Flughafen zählen, fallen nicht da- runter und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 8. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers zu erhöhen bzw. das Grundwasser zu dekontaminieren? Könnte der Wasseranteil des Butzbaches, der in den Rheinkanal fließt und nicht in die Senkel, ins Grundwasser umgeleitet werden und somit zu einer schnelleren Fließgeschwindigkeit beitragen bzw. zur Reinigung der PFC/PFT-Werte? Die Möglichkeit, verunreinigtes Grundwasser mit verhältnismäßigen Mitteln zu reinigen ist be- grenzt. Das Grundwasser muss gefördert werden und beispielsweise durch Aktivkohlefilter ge- 4 reinigt und danach dem Grundwasserleiter wieder zugeführt oder entsorgt werden. Umfang und Dauer einer Sanierung werden maßgeblich von den Untergrundverhältnissen bestimmt. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist im Wesentlichen von der Neigung der Grundwasser- oberfläche und der Durchlässigkeit des Lockergesteins abhängig. Diese beiden Faktoren zu beeinflussen, ist nur punktuell und nur im begrenzten Umfang möglich. Das Prinzip wird bei der hydraulischen Sanierung von Grundwasserschäden nahe der Eintragsquelle angewendet, um mittels eines Absenktrichters eine Beschleunigung der Fließgeschwindigkeit zu erreichen und den Schadstoff gezielt aus dem Grundwasser zu entfernen. Eine Beschleunigung der Grundwasserfließgeschwindigkeit über den gesamten Bereich der ausgewiesenen PFC-Fahnen übersteigt die technischen Möglichkeiten. Die hierfür erforderli- chen erheblichen Fördermengen würden den Umfang mehrerer Wasserwerke entsprechen und dem Grundsatz des WHG, mit der Ressource Grundwasser sparsam umzugehen, wider- sprechen. Abgesehen von der Funktion des Butzbaches als Oberflächengewässer und Teil des Ökosys- tems, würde die Menge an Wasser, die zeitweise ins Grundwasser infiltriert würde, keine bzw. nur lokal sehr geringe Auswirkungen auf den Grundwasserleiter ausüben. Eine Beschleuni- gung oder Verbesserung der Situation ist hiermit nicht zu erreichen. 9. In der Vorlage 0702/2020 erwähnen Sie „die jeweiligen Verantwortlichen der Umwelt- schäden“ werden informiert. Welche Verursacher neben dem Flughafen KölnBonn kön- nen noch benannt werden? Der Flughafen KölnBonn hat in den letzten Jahren viel in- vestiert in die PFT-Grundwassersanierung. Die Feuerwache 1 wurde aufgrund eines Boden- und Grundwasserschadens durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFT) im August 2018 mit einer Sanierungsanlage modernisiert. Sind noch weitere Feuerwachen auf dem Flughafengelände zu modernisieren? Folgen die anderen Verantwortlichen der Umweltschäden diesem Beispiel? Wurde in Aussicht gestellt, dass Brunnenbesitzer entschädigt werden? Die PFC-Grundwasserverunreinigungen haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen, die bei Einsätzen oder zu Übungszwecken verwendet worden sind und in den Boden oder das Grundwasser gelangten. Diese Löschschäume enthielten bis 2008 insbesondere die Kompo- nente PFOS (Perfluoroctansulfonsäure). Über die Jahre haben wissenschaftliche Erkenntnis- se über PFC zu einer Neubewertung und schrittweisen Verschärfung der Rechtslage geführt. Für die beiden linksrheinischen Belastungsfahnen wurden die Quellen und Sanierungsverant- wortlichen ermittelt. Bekannt sind der Verwaltung die von der Bezirksregierung Köln in An- spruch genommenen Sanierungspflichtigen. Sanierungspflichtige sind die Shell Oil GmbH und die Basell Polyolefine GmbH. Die PFC-Grundwasserverunreinigungen im Bereich Poll / Westhoven / Gremberghoven haben ihre Ursache im Umgang mit Löschschäumen auf verschiedenen Grundstücken an der Fug- gerstrasse und der Umgebung. Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung weiterer PFC- Einträ- ge in das Grundwasser werden derzeit von der Stadt Köln vorbereitet. Für die erforderlichen Sanierungsuntersuchungen werden die jeweiligen Grundstückseigentümer als Sanierungs- pflichtige in Anspruch genommen. Grundstückseigentümer sind die Bundesstraßenverwal- tung, die EBK Kunststoffe GmbH und die Kranz Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG sowie die Stadt Köln. Für die Untersuchungen und Sanierungen der PFC-Belastungsfahne im Bereich Porz / Urbach / Grengel werden sowohl die Flughafen Köln/Bonn GmbH als auch das Bundesamt für Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Bauma- nagement Düsseldorf K 6 als Sanierungspflichtige in Anspruch genommen. 5 Der Verwaltung liegen keine Anhaltspunkte oder Erkenntnisse dafür vor, dass weitere Feuer- wachen auf dem Flughafengelände zu sanieren oder zu modernisieren sind. Die Entfernung der Schadstoffe aus Boden und Grundwasser wird bereits mit insgesamt vier Sanierungsanlagen betrieben. Abnehmende PFC-Konzentrationen belegen zwar Sanierungs- erfolge, gleichwohl ist durch die langsame Bewegung des Grundwassers im Boden in der Größenordnung von etwa einem Meter pro Tag davon auszugehen, dass die Grundwasser- verunreinigung viele Jahre andauern wird. Der Verwaltung liegen keine Informationen vor, dass Brunnenbesitzern Entschädigungen in Aussicht gestellt wurden. Gez. Dr. Rau Anlagen: Ergebnisse des Grundwassermonitorings 2018 für PFC im Kölner Süden Beantwortung des Offenen Briefes des Urbacher Bürgervereins e.V. vom 15.05.2020
Anlage 2 Beantwortung des Offenen Briefes des Urbacher Bürgervereins
12465 Zeichen
/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt -koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221 -0 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Brammen-Petry, Zimmer 08F04 Telefon 0221 221-23571, Telefax 0221 221-24612 E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 57 Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Urbacher Bürgerverein e.V. z. Hd. Frau Fakhim-Haschemi Klingerstraße 8 51143 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 573 Br 15.05.2020 Ihr offener Brief vom 11.05.2020 zur Verunreinigung des Grundwassers durch PFC Sehr geehrte Frau Fakhim-Haschemi, zunächst danke ich für Ihr Interesse am Thema, Ihre Fragen und Ihr Engagement für die Anwohner im Stadtteil Urbach. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen: 1. In welchem Zeitraum erfolgte die Verunreinigung des Grundwassers durch Lösch- schaum auf dem Gelände des Flughafens und der Kaserne? Der Betrieb des Feuerlöschübungsbeckens auf dem Gelände des Flughafens erfolgt von ca. 1980 bis 2004. Funktionskontrollen der Flughafenlöschfahrzeuge mit anschließender Reini- gung an der Feuerwache 1 haben bis 2008 stattgefunden. 2011 wurden sämtliche Löschfahrzeuge auf PFC-freien Löschschaum (PFC sind per- und polyfluorierte Chemikalien) umgestellt. Eine genaue zeitliche Eingrenzung des Einsatzes PFC-haltiger Löschschäume auf dem Ka- sernengelände ist nicht mehr möglich. Dazu liegen die Einsätze zu lange zurück. 2. Fließt der Grundwasserstrom - und damit die Schadstofffahne- unterhalb des Rheins entlang, so dass der Stadtteil Hahnwald hierdurch belastet wird? Oder gibt es noch weitere Schadstoffquellen? Nein, der Rhein stellt eine „hydraulische Barriere “ dar, die nicht unterströmt wird. Aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit des abströmenden Rheins, wird das Grundwasser in Strö- mungsrichtung abgelenkt und weiter stromabwärts in den Rhein infiltriert. Seite 2 / 3 Die beiden Grundwasserverunreinigungen in Porz und Hahnwald sind voneinander getrennt und haben unterschiedliche Quellen. 3. Seit wann sind Ihnen die Verunreinigungen des Grundwassers mit PFC in unserem Ortsteil bekannt? Mit dem städtischen Grundwassermonitoring im Jahr 2010 sind erstmalig im gesamten Stadtgebiet Untersuchungen des Grundwassers auf PFC erfolgt. Hierdurch wurden auch für den Ortsteil Porz erste Erkenntnisse über PFC-Verunreinigungen gewonnen. Anschließende Untersuchungen bestätigten die Vermutung, dass die Schadstoffbelastung des Grundwas- sers seinen Ursprung auf dem Gelände der Flughafen- und Kasernengeländes hat und im Wesentlichen die Folge von Löschübungen und dem Umgang mit Löschschäumen ist. 4. Seit wann ist Ihnen die Überschreitung des Grenzwertes von 0,1 μg/l bekannt? Seit 2010 sind im Rahmen vom städtischen Grundwassermonitoring Auffälligkeiten zu PFC ermittelt worden. Auch damals schon lagen die Werte zum Teil oberhalb von 0,1 µg/l PFC. Aufgrund fortschreitender Erkenntnisse über die Stoffgruppe der PFC wurden von Seiten der Oberen Behörden die Beurteilungsgrundlagen mehrmals angepasst. Sowohl die Beurtei- lungsgrößen als auch die Anzahl der analysierten Parameter hat sich seit dem schrittweise geändert. Seit 2017 existieren überarbeitete Geringfügigkeitsschwellenwerte, erarbeitet von der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, die zur Beurteilung von PFC-Schäden heran- gezogen werden. Der Wert in Höhe von 0,1 µg/l für die Summe PFC ist von diesem Papier abgeleitet. 5. Warum wurden die Anwohner erst jetzt informiert? Im Februar 2012 hat das Amt für Umwelt und Verbraucherschutzamt die Politik im Aus- schuss für Umwelt und Grün, im Gesundheitsausschuss und in der Bezirksvertretung Porz über PFC - Funde im Grundwasser in Porz-Grengel informiert. Zu dieser Zeit gab es außer- dem eine umfassende Medienberichterstattung. Nach weiteren stadtweiten Sachstandsermittlungen erfolgte 2015 eine erneute Mitteilung an die Politik und Presseerklärungen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Auf Grundlage der damaligen, vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen, Bewertungsgrundlage, dem Trinkwasserleitwert LW von ≤ 0,3 µg/l für die Summe aus PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure), wurde auf der Homepage der Stadt Köln umfassend über die PFT Problematik hingewiesen. Bereits seit 2015 galt die Empfehlung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, aus Vor- sorgegründen das Grundwasser in den betroffenen Bereichen nicht zur Bewässerung im Garten oder zur Befüllung von Schwimmbädern zu nutzen, da dort im Rahmen des städti- schen Grundwassermonitorings entsprechende Auffälligkeiten im Grundwasser entdeckt worden waren. Die Gebiete, für die seit 2015 die Empfehlung galt und für die nun das Verbot gilt, sind weitestgehend deckungsgleich. Im Dezember 2018 hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch PFOS und PFOA in Lebensmitteln vorge- nommen. Die Behörde hat die tolerierbare Schadstoffaufnahme dabei um das achtzigfache reduziert. Aktuelle Untersuchungen der Kölner Böden haben belegt, dass sich durch das Bewässern die Schadstoffe im Boden anreichern. Seite 3 / 4 Das Gesundheitsamt empfiehlt auf der Grundlage dieser Feststellungen rein vorsorglich, auf den Verzehr von Nutzpflanzen zu verzichten und den direkten Kontakt des Wassers mit dem menschlichen Körper zu vermeiden. Unter Berücksichtigung all dieser neuen Erkenntnisse und um eine weitere Schadstoffvertei- lung in bisher unbelastete Bereiche sowie die Schadstoffanreicherung in Böden und in der Nahrungskette zu vermeiden, hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt Allgemeinverfü- gungen erlassen, mit denen die Verwendung von Grundwasser zu Bewässerungszwecken untersagt wird und die betroffenen Anwohner zu informieren. 6. An welchen Grundwassermessstellen wurden die Werte gemessen? Das stadtweite Grundwasser-Monitoringnetz umfasst rd. 220 Messstellen. Im Bezirk Porz werden vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt im Übersichtsmonitoring rd. 25 Messstellen derzeit im Rhythmus von zwei Jahren auf PFC untersucht. Die Messstellen sind gleichmäßig und flächendeckend verteilt. Zusätzlich werden im Zuge der Grundwasserschadensüberwachung Messstellen auf dem Flughafengelände und der Kaserne untersucht. Die Kontrolle der Belastungsfahne im Be- reich Porz/Urbach/Grengel erfolgt insgesamt durch rd. 50 Grundwassermessstellen. 7. In welchen Zeitintervallen werden in Zukunft die Verunreinigungen gemessen und kontrolliert? Die großräumigen Grundwasserbelastungsfahnen werden durch den Flughafen Köln/Bonn und die Bundeswehr zukünftig jährlich gemessen und kontrolliert. Nahe an den Schadens- quellen findet eine Überwachung mehrfach jährlich statt. 8. Wurden auch Bodenproben auf PFC untersucht? Im Stadtteil Köln-Immendorf wurde der Oberboden exemplarisch in verschiedenen Garten mit hohen Grundwasserbelastungen und Bewässerung untersucht. Es wurden hier Gehalte bis zu 1,07 μg/l PFC im Bodeneluat ermittelt. Bodenuntersuchungen in Porz-Urbach sind bisher nicht erfolgt. 9. Wie schließen Sie eine Schädigung von hier lebenden Menschen aus. Sind Blutun- tersuchungen geplant? Mit der Allgemeinverfügung, die konkret die Nutzung des belasteten Grundwassers aus Garten- brunnen untersagt, soll das mit Schadstoffen belastete Grundwasser vom Menschen fern gehal- ten werden. Ein direkter Kontakt des Wassers mit dem menschlichen Körper soll somit vermieden werden. Ein Human-Biomonitoring kann über die Hauärztin bzw. den Hausarzt in einem Labor, das solche Analysen durchführt, veranlasst werden. 10. Angesichts immer ausgedehnterer Trockenperioden in den Frühjahrs- und Som- mermonaten reicht das Auffangen von Regenwasser zur Gartenversorgung oftmals nicht mehr aus. Welche Alternativen zur Bewässerung der Hausgärten empfehlen Sie den Anwohnerinnen und Anwohnern derzeit? Der Einsatz von aufgefangenem Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung ist aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes die beste Variante. Ebenfalls möglich ist die Be- wässerung mit Leitungs-/Trinkwasser. Seite 4 / 5 Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln bieten auf Antrag und bei Installation eines Zwischen- zählers die Möglichkeit zur Absetzung der Abwassergebühren für die Gartenbewässerung. Näherer Erläuterungen und ein Merkblatt gibt es auf den Internetseiten der StEB unter wwww.steb-koeeln.de, Stichwort Gartenbewässerung. 11. Gibt es seitens der Stadt Köln konkrete Überlegungen, beim Einsatz von Trinkwas- ser zur Bewässerung der Gärten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht allein eine Gebührenreduzierung bei den Schmutzwasserabgaben zu gewähren, wie es die StEB bereits anbietet, sondern auch eine reduzierte Berechnung des verbrauchten Trinkwassers durch die RheinEnergie? Seitens der Stadt Köln gibt es keine Überlegungen, eine reduzierte Berechnung des Trink- wassers oder Ähnliches anzubieten. Eine Absetzung der Abwassergebühren ist möglich (s. Frage 10). 12. Werden außer den Sanierungsanlagen des Flughafens noch weitere Schritte zur Dekontamination des Grundwassers unternommen? Im Bereich des Flughafens sind an Hand aufwendiger Boden- und Grundwasseruntersu- chungen Informationen zur Ausbreitung und Höhe der PFC-Belastungen erhoben worden. Dadurch konnten i.W. zwei hoch kontaminierte Bereiche detektiert werden, die nahe der Ein- tragsquelle ins Grundwasser gesichert bzw. saniert werden. Sowohl im Boden durch Auskof- ferungen und Versiegelungen als auch im Grundwasser durch hydraulische Maßnahmen wurde und wird eine weitere Ausbreitung der PFC erheblich reduziert bzw. unterbunden. Dadurch wird langfristig auch im weiteren Fahnenverlauf eine Reduktion der Schadstoffe erreicht. Da dies, bestimmt durch die sehr langsame Fließgeschwindigkeit des Grundwas- sers, sehr langsam geschieht, gehen wir von einem durch Modellberechnungen ermittelten Zeitraum von ca. 15 Jahren aus, bis die Konzentrationen an PFC unterhalb der Grenzwerte von 0,1 µg/l in der gesamten Fahne liegen werden. Das Konzept der hydraulischen Siche- rung wird auf der Grundlage der während der Sanierung gewonnenen neuen Erkenntnisse permanent hinterfragt und bei Bedarf entsprechend angepasst. 13. Seit wann sind die Sanierungsanlagen des Flughafens in Betrieb und um welches Ausmaß konnte der Wert für PFC gesenkt werden? (Bitte Angabe von genauen Werten) Im Wesentlichen existieren 2 Schadensfälle auf dem Flughafengelände. Das ganz im Süden außerhalb des Kölner Stadtgebietes im Rhein-Sieg-Kreis gelegene ehemalige Feuerlöschübungsbecken wird seit Mai 2011 hydraulisch saniert. Die Konzentra- tionen lagen am 11.04.2011 bei 301 µg/l Summe aller gemessenen PFC im Schadenszent- rum und aktuell zwischen 4 und 18 µg/l. Es erfolgte dort somit bereits eine Reduktion um 95 %. An der Feuerwache des Flughafens ist die hydraulische Sanierungsanlage seit November 2017 in Betrieb. Die Ausgangskonzentrationen im Grundwasser lagen zu diesem Zeitpunkt bei 34 µg/l. Aktuell werden dort Gehalte in Höhe von 9 µg/l analysiert. Die Reduktion der PFC im Schadenszentrum erfolgt somit um 74% der Summe PFC im verunreinigten Grund- wasser. 14. Werden die Kosten zur Sanierung des Grundwassers vollständig vom Flughafen übernommen, oder wer sonst trägt die Kosten für die Dekontamination? Seite 5 Die Kosten für die Untersuchungen, die Sanierungsmaßnahmen und die Überwachungen werden vollständig vom Flughafen übernommen. 15. Auf welche geschätzte Gesamtsumme belaufen sich die Kosten? Über die entstandenen Gesamtkosten liegen mir keine Informationen vor. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen weitestgehend beantworten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Peschen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1479/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 12:55