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V/0826/2013

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, der Technologieförderung Münster GmbH und der Center

Vorlagen 28.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5209 Zeichen

V/0826/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM), der 
Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH sowie "Grundsätze zur Führung 
und Anpassung von Kapitaleinlagen" der WFM 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.11.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die in der Anlage 1 sowie 4 dargestellten Änderungen des Gesellschafts-
vertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. 
 
2. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 (Teil B der Anlage) dargestellten „Grundsätze zur 
Führung und Anpassung von Kapitaleinlagen“ einschließlich des besonderen Festsetzungsbe-
schlusses.   
 
3. Der Rat ermächtigt den Ve rtreter der Stadt Münster in der Gesellschafterve rsammlung der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.  
 
4. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 und 3 sowie Anlage 5 und 6 dargestellten Änderun-
gen der Gesellschaftsverträge  der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech 
GmbH. 
 
II. Kosten/Folgekosten: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die jährliche Einlage der Stadt Münster in die Kapitalrückl a-
ge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH von bislang 2.350.000 € um 400.000 € reduziert und 
damit die Sparvorgabe aus dem Handlungsprogramm von 250.000 € um 150.000 € übererfüllt 
wird. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0826/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0826/2013 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0702/2012/1 „Nachhaltige kommunale H aushaltspolitik 2012 – 2017 - Hand-
lungsprogramm 2012 - 2017 (Teil 2)“ wurde am 12.12.2012 unter der Nummer 48 in der Anlage 
zur Vorlage eine Kürzung des jährlichen Zuschusses an die WFM in Höhe von 250.000 € ab 
2014 beschlossen. Für das Jahr 2013 wurden 250.000 € mit einem Sperrvermerk versehen. 
 
Dieser Sperrvermerk wurde mit Beschluss zur Vorlage V/0459/2013 an den Ausschuss für Fina n-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgehoben. In dieser Vorlage wurde zum weiteren Verfah-
ren darauf hingewiesen, dass zum einen für die Umsetzung des Sparbeschlusses ab dem Jahr 
2014 und zum anderen zur Vermeidung einer Überkompensation  im beihilferechtlichen Sinne 
Satzungsänderungen für die Wirtschaftsförderung sowie ihre direkten und indirekten Beteiligu n-
gen (Technologieförderung und CeNTech) notwendig sind. 
 
Diese expliziten Satzungsänderungen für die drei Gesellschaften sind als Anlage 1 bis 3  beige-
fügt. Die entsprechenden Vorlagen an die Aufsichtsräte bilden die Anlagen 4 bis 6 dieser Vorlage. 
Aus den Tabellen darin geht übersichtlich hervor, wie die jeweiligen Festbetragseinlagen jeweils 
gekürzt und auf die vier Zahlungstermine im Jahr verteilt werden sollen. Insbesondere wird dort 
deutlich, dass die jährlichen Einlagen – die Sparvorgabe erheblich überschreitend – um insge-
samt 400.000 € gekürzt werden. In der jeweiligen Anlage zu diesen Vorlagen an die Aufsicht s-
räte sind in Teil „A“ die Satzungsänderungen aufgeführt, die nicht die Neudotierung der Einlagen  
betreffen, und in Teil „B“ die „Grundsätze zur Führung und Entwicklung vo n Kapitaleinlagen“ ein-
schließlich des besonderen Feststellungsbeschlusses genannt. 
 
Für alle drei Gesellschaften bedarf es bzgl. der Änderungen des Gesellschaftsvertrages eines 
Ratsbeschlusses (Beschlusspunkt 1 und 4). Für die Wirtschaftsförderung als unmittelbare Beteili-
gung der Stadt ist zudem eine Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster für die entspr e-
chende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung zu den Satzungsänd erungen sowie 
zu den „Grundsätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitale inlagen“ angezeigt (Beschlus s-
punkte 2 und 3). 
 
Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten der Satzungsänderungen sowie zu den Grund s-
ätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitaleinlagen können den Umlaufbeschlüssen der 
Aufsichtsräte in Anlage 4 bis 6  entnommen werden. Das Umlaufbeschlussverfahren in den drei 
Aufsichtsräten dauert derzeit an. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
Die Anpassung der Finanzmittelzuführungen der Stadt Münster an die Wirtschaftsförderung ab 
dem Jahr 2014 bedarf einer Anpassung des Betrauungsaktes der Stadt Münster an die die Wirt-
schaftsförderung und ihrer Beteiligungen, wozu die Verwaltung mit Beschluss zum Betrauungsakt 
(Vorlage V/0297/2012) ermächtigt worden war. 
 
 
i.V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  geänderter Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Anlage 2:  geänderter Gesellschaftsvertrag der Technologieförderung Münster GmbH 
Anlage 3:  geänderter Gesellschaftsvertrag der CeNTech GmbH 
 
Anlage 4:  Umlaufbeschluss Nr. 18/2013 des Aufsichtsrates der WFM, incl. Anlage 
Anlage 5: Umlaufbeschluss Nr. 09/2013 des Aufsichtsrates der TFM GmbH, incl. Anlage 
Anlage 6: Umlaufbeschluss Nr. 04/2013 des Aufsichtsrates der CeNTech, incl. Anlage

- 3 - 
V/0826/2013

Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.11.2013 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0826/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37