V/0826/2013
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, der Technologieförderung Münster GmbH und der Center
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Beschlussvorlage
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V/0826/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung der Gesellschaftsverträge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM), der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH sowie "Grundsätze zur Führung und Anpassung von Kapitaleinlagen" der WFM Beratungsfolge 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage 1 sowie 4 dargestellten Änderungen des Gesellschafts- vertrages der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. 2. Der Rat beschließt die in der Anlage 4 (Teil B der Anlage) dargestellten „Grundsätze zur Führung und Anpassung von Kapitaleinlagen“ einschließlich des besonderen Festsetzungsbe- schlusses. 3. Der Rat ermächtigt den Ve rtreter der Stadt Münster in der Gesellschafterve rsammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. 4. Der Rat beschließt die in der Anlage 2 und 3 sowie Anlage 5 und 6 dargestellten Änderun- gen der Gesellschaftsverträge der Technologieförderung Münster GmbH und der CeNTech GmbH. II. Kosten/Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die jährliche Einlage der Stadt Münster in die Kapitalrückl a- ge der Wirtschaftsförderung Münster GmbH von bislang 2.350.000 € um 400.000 € reduziert und damit die Sparvorgabe aus dem Handlungsprogramm von 250.000 € um 150.000 € übererfüllt wird. Vorlagen-Nr.: V/0826/2013 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0826/2013 Begründung: Mit der Vorlage V/0702/2012/1 „Nachhaltige kommunale H aushaltspolitik 2012 – 2017 - Hand- lungsprogramm 2012 - 2017 (Teil 2)“ wurde am 12.12.2012 unter der Nummer 48 in der Anlage zur Vorlage eine Kürzung des jährlichen Zuschusses an die WFM in Höhe von 250.000 € ab 2014 beschlossen. Für das Jahr 2013 wurden 250.000 € mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk wurde mit Beschluss zur Vorlage V/0459/2013 an den Ausschuss für Fina n- zen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgehoben. In dieser Vorlage wurde zum weiteren Verfah- ren darauf hingewiesen, dass zum einen für die Umsetzung des Sparbeschlusses ab dem Jahr 2014 und zum anderen zur Vermeidung einer Überkompensation im beihilferechtlichen Sinne Satzungsänderungen für die Wirtschaftsförderung sowie ihre direkten und indirekten Beteiligu n- gen (Technologieförderung und CeNTech) notwendig sind. Diese expliziten Satzungsänderungen für die drei Gesellschaften sind als Anlage 1 bis 3 beige- fügt. Die entsprechenden Vorlagen an die Aufsichtsräte bilden die Anlagen 4 bis 6 dieser Vorlage. Aus den Tabellen darin geht übersichtlich hervor, wie die jeweiligen Festbetragseinlagen jeweils gekürzt und auf die vier Zahlungstermine im Jahr verteilt werden sollen. Insbesondere wird dort deutlich, dass die jährlichen Einlagen – die Sparvorgabe erheblich überschreitend – um insge- samt 400.000 € gekürzt werden. In der jeweiligen Anlage zu diesen Vorlagen an die Aufsicht s- räte sind in Teil „A“ die Satzungsänderungen aufgeführt, die nicht die Neudotierung der Einlagen betreffen, und in Teil „B“ die „Grundsätze zur Führung und Entwicklung vo n Kapitaleinlagen“ ein- schließlich des besonderen Feststellungsbeschlusses genannt. Für alle drei Gesellschaften bedarf es bzgl. der Änderungen des Gesellschaftsvertrages eines Ratsbeschlusses (Beschlusspunkt 1 und 4). Für die Wirtschaftsförderung als unmittelbare Beteili- gung der Stadt ist zudem eine Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster für die entspr e- chende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung zu den Satzungsänd erungen sowie zu den „Grundsätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitale inlagen“ angezeigt (Beschlus s- punkte 2 und 3). Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten der Satzungsänderungen sowie zu den Grund s- ätzen zur Führung und Entwicklung von Kapitaleinlagen können den Umlaufbeschlüssen der Aufsichtsräte in Anlage 4 bis 6 entnommen werden. Das Umlaufbeschlussverfahren in den drei Aufsichtsräten dauert derzeit an. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Die Anpassung der Finanzmittelzuführungen der Stadt Münster an die Wirtschaftsförderung ab dem Jahr 2014 bedarf einer Anpassung des Betrauungsaktes der Stadt Münster an die die Wirt- schaftsförderung und ihrer Beteiligungen, wozu die Verwaltung mit Beschluss zum Betrauungsakt (Vorlage V/0297/2012) ermächtigt worden war. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: geänderter Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Münster GmbH Anlage 2: geänderter Gesellschaftsvertrag der Technologieförderung Münster GmbH Anlage 3: geänderter Gesellschaftsvertrag der CeNTech GmbH Anlage 4: Umlaufbeschluss Nr. 18/2013 des Aufsichtsrates der WFM, incl. Anlage Anlage 5: Umlaufbeschluss Nr. 09/2013 des Aufsichtsrates der TFM GmbH, incl. Anlage Anlage 6: Umlaufbeschluss Nr. 04/2013 des Aufsichtsrates der CeNTech, incl. Anlage - 3 - V/0826/2013
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0826/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37