Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3299/2019 vom 19.09.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3299/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, von den Stadtverschönerungsmitteln 2019 47.800,-- EUR für die Errichtung, den Ausbau oder die Pflege von Schulgärten sowie grünen Klassenzimmern zu verwenden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2019 für jeden Stadtbezirk 150.000 EUR für Maßnahmen für Stadtklima und Stadtverschönerung beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Um- welt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die anschließende Beschlussfassung für die Pro- gramme erfolgt durch den Finanzausschuss. Die Bedarfe wurden auf Grundlage einer vom Bürgeramt Nippes durchgeführten Abfrage bei den Grundschulen im Stadtbezirk Nippes ermittelt. Anlagen -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
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